9. Mai 2023 · Rubrik: Pestizide

Gute Nachricht aus Genf: Weltweites Verbot von Methoxychlor

Auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Stockholmer Übereinkommens in der letzten Woche einigten sich in Genf mehr als 120 Länder auf ein weltweites Verbot des Pestizids Methoxychlor. Es wurde bestätigt, dass das Pestizid die Kriterien des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe (POPs) erfüllt, die für ein weltweites Verbot erforderlich sind.

Methoxychlor verlor bereits 2003 seine EU-Genehmigung für Pflanzenschutzzwecke. Es ist ein chlororganischer Wirkstoff, der weltweit als Insektizid gegen eine Vielzahl von Schädlingen eingesetzt wurde und wird, z. B. in Ackerkulturen, Gemüse, Obst und Zierpflanzen aber auch außerhalb der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Parasiten bei Nutz- und Haustieren sowie gegen Mücken und Fliegen allgemein.

Methoxychlor lässt sich in Muttermilch, Blut und Fruchtwasser nachweisen und kommt auch in menschlichen Geweben sowie in der Umwelt weltweit vor – selbst in der Arktis, wo es keine Anwendung des Wirkstoffs gibt. Methoxychlor wird mit mehreren gesundheitsschädlichen Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Immuntoxizität.

Methoxychlor wurde in vielen Ländern der Welt bereits verboten. Praktikable Alternativen bestehen. Hervorzuheben sind aus Sicht von PAN insbesondere nicht-chemische Alternativen, umgesetzt im Rahmen von Integrierter Schädlingsbekämpfung (IPM), nachhaltigen agrarökologischen und ökologischen Anbaumethoden, biologischen Kontrollsystemen und unter Einbeziehung einiger pflanzlicher Präparate.

Der POP-Überprüfungsausschusses war im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz zu dem Urteil gekommen. dass ein weltweites Verbot der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr von Methoxychlor die wirksamste Kontrollmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt darstellt. Es konnten keine kritischen Verwendungszwecke identifiziert werden, die Ausnahmen für ein weltweites Methoxychlor ermöglicht hätten. Daher wurde die Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang A der Stockholm Konvention ohne Ausnahmen beschlossen.

Vertreterinnen von PAN waren vor Ort. Hier ein Auszug aus dem Statement von RAPAL (PAN) Uruguay .