Pestizid-Abdrift melden!

Eine behördliche zentrale „Meldestelle“ für erlittene oder beobachtete Fälle von Pestizid-Abdrift gibt es in Deutschland nicht. Zuständig für die Meldung von Abdrift oder Fehlanwendungen sind die jeweiligen Landesbehörden (Pflanzenschutzämter), die wiederum zur Informationsweitergabe an die Bundesbehörde (Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL) verpflichtet sind.

Aber nicht alle Betroffenen melden die Vorfälle. Daher fehlt es den Behörden nach eigenen Angaben an verlässlich dokumentierten Fällen von Abdrift. So entsteht auf Bundesebene, wo über die Zulassung von Pestiziden entschieden wird, ein falsches Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Abdrift-Problems.

Den Betroffenen wiederum fehlt es an Hilfestellung im Schadensfall.

 

Bereitstellung des Meldebogens für Pestizid-Abdrift

Der PAN Germany Meldebogen ermöglicht es Betroffenen, ihren Abdrift-Fall detailliert zu schildern und sich Gehör zu verschaffen. Das Ausfüllen des Meldebogens ist dabei kein Ersatz für die Meldung bei der zuständigen Landesbehörde.

Mit der Dokumentation von Abdrift und beobachteten Fehlanwendungen möchte PAN Germany zu mehr Transparenz beitragen und so eine Grundlage für die weitere politische Diskussion zu schaffen. PAN Germany nutzt diese Angaben, um auf das Problem der Pestizid-Abdrift aufmerksam zu machen und Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen und der Umwelt vor Pestizid-Abdrift auf politischer Ebene einzufordern.

Die Möglichkeit, einer anonymen Meldung wird ausdrücklich angeboten, um auch Menschen zu motivieren, ihren Fall von Abdrift zu melden, die nachbarschaftliche Spannungen oder Benachteiligungen befürchten.

 


Abdrift per PDF melden

Das online Meldeformular wird gerade überarbeitet und ist in Kürze wieder verfügbar.

Bitte laden Sie alternativ hier das Meldeformular als Pdf herunter und senden es ausgefüllt mit dem Betreff „Meldebogen Pestizid-Abdrift“ an: abdrift-meldung@pan-germany.org