19. Oktober 2023 · Rubrik: HHPs

Chlorpyrifos: UN-Expertengremien stellen Weichen für Handelsrestriktion und Anwendungsverbot

Das Expertengremium des Rotterdamer Übereinkommens (CRC) stellte auf seiner neunzehnten Sitzung fest, dass das Insektizid Chlorpyrifos aufgrund seiner Risiken für die menschliche Gesundheit die Kriterien für eine Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen erfüllt und empfahl, es in Anhang III des Übereinkommens aufzunehmen. Das Rotterdamer Übereinkommen ermächtigt die 165 Vertragsstaaten, zu entscheiden, ob sie der Einfuhr hierin gelisteter Pestizide zustimmen oder nicht. Mit der Entscheidung des Expertengremiums, das in Genf vom 3 bis 6. Oktober 2023 tagte, ist – sofern die Vertragsstaatenkonferenz dem zustimmen wird – der Weg geebnet, dass Staaten zukünftig Chlorpyrifos-Importe ablehnen können.

Auch das Expertengremium des Stockholmer Übereinkommens (POPRC), das in der Woche nach dem CRC19 tagte, befasste sich zum wiederholten Male mit dem Wirkstoff. Die Chemikalienexpert*innen aus aller Welt kamen auf ihrer 19. Sitzung zu dem Schluss, dass Chlorpyrifos aufgrund seiner weiträumigen Verbreitung in der Umwelt wahrscheinlich zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt führt, so dass ein globales Vorgehen gerechtfertigt sei. Damit wurde eine weitere Hürde genommen auf dem Weg zur Aufnahme von Chlorpyrifos in die Liste des Stockholmer Übereinkommens, das ein weltweites Verbot persistenter (=langlebiger) organischer Schadstoffe (POPs) vorsieht.

Wissenschaftliche Daten belegen, dass POPs, die Umwelt und lebende Organismen stark belasten. Da diese Chemikalien in der Umwelt persistent sind, führt die fortgesetzte Verwendung von POPs zu einer anhaltenden Exposition vieler Arten, einschließlich des Menschen, über Generationen hinweg, was sowohl akute als auch chronische toxische Auswirkungen hat. Diese Auswirkungen können Tausende von Kilometern vom Einsatzort der POPs entfernt auftreten und die Menschen, die Tierwelt und die Umwelt in der Arktis und anderen abgelegenen Regionen verseuchen.

Anfang 2022 bestätigte der Expertenausschuss in seiner 17. Sitzung, dass Chlorpyrifos die Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation, schädliche Wirkungen und weiträumigen Transport erfüllt. Chlorpyrifos ist ein Organophosphat, das für seine schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Nervensystem bekannt ist. Chlorpyrifos blockiert das Enzym Acetylcholinesterase, das das Nervensystem benötigt, um Acetylcholin zu kontrollieren, einen der vielen Neurotransmitter, die für die Kommunikation zwischen Nervenzellen zuständig sind. Chlorpyrifos ist hochgefährlich. Beim Menschen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine pränatale Exposition negative Auswirkungen auf die neuronale Entwicklung hat und u.a. zu einem verringerten Intelligenzquotienten (IQ), einem Verlust des Arbeitsgedächtnisses und zu Störungen der Aufmerksamkeit führen kann. Die Chemikalie ist bereits in mindestens 40 Ländern weltweit verboten, wie aus der konsolidierten PAN Liste der verbotenen Pestizide hervorgeht. In vielen Ländern wird Chlorpyrifos jedoch nach wie vor eingesetzt, obgleich ökologische und agrarökologische Praktiken als sicherere Alternativen zur Verfügung stehen.

Auf der POPRC18-Sitzung im vergangenen Jahr konnte der Ausschuss aufgrund der Blockade einiger Länder, die ein Eigeninteresse insbesondere an der Produktion von Chlorpyrifos haben, nicht zu einem Ergebnis kommen (PAN berichtete). Nach einem weiteren Jahr des Sammelns von Studienmaterial und intensiven Verhandlungen während der Verhandlungswoche in Rom, konnte der Ausschuss jedoch schließlich die Schlussfolgerung annehmen, dass Chlorpyrifos aufgrund seines weiträumigen Transports in der Umwelt wahrscheinlich zu erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt führt, so dass ein globales Handeln gerechtfertigt sei.

Dies bedeutet, dass bis zur POPRC20-Sitzung im Jahr 2024 eine Bewertung des Risikomanagements erarbeitet werden muss, in der Alternativen vorgestellt sowie mögliche Auswirkungen einer Aufnahme und die Empfehlungen für die Aufnahme des Wirkstoffs in das Stockholmer Übereinkommen behandelt werden.

2025 entscheiden dann die jeweiligen Vertragsstaatenkonferenzen der Rotterdam und der Stockholm Konvention über die Empfehlungen der Expertengremien.

siehe auch PAN International Pressrelease vom 13.10.2023 (EN)