11. Februar 2021 · Rubrik: HHPsPestizide

Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.

Fotoquelle: © PAN Germany / CW