17. Mai 2018 · Rubrik: Neonikotinoide

BAYER & Syngenta scheitern mit Klage gegen Anwendungsbeschränkungen

Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klagen von Bayer und Syngenta, die die Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid betreffen, in vollem Umfang ab. Das Gericht der EU stellt damit die Gültigkeit der 2013 erlassenen Beschränkungen fest, die wegen der von diesen Pestiziden ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden waren.

Bezüglich des ebenfalls hoch bienengefährlichen Wirkstoffs Fipronil fiel ein weiteres Urteil heute zweigeteilt aus: Hier erklärte das Gericht in seinem Urteil die Durchführungsverordnung Nr. 781/2013 für nichtig und begründetet dies mit einer fehlenden Folgeabschätzung „für die verschiedenen beteiligten Interessen“. Die Klage von BASF gegen das seit März 2014 bestehende Verbot mit Fipronil behandeltes Saatgut zu verwenden und in Verkehr zu bringen, wies das Gericht hingegen ab. Für Bienen und andere Insekten dürfte dieses Urteil weniger relevant sein: Fipronil hat am 30. September 2017 seine Genehmigung in der EU verloren.

Der Bayer-Konzern, der in der Union Imidacloprid und Clothianidin herstellt und vertreibt, der Syngenta-Konzern, der Thiamethoxam (sowie behandeltes Saatgut) herstellt und vertreibt, und der BASF-Konzern, der Fipronil herstellt und vertreibt, hatten beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung dieser Verbote und Beschränkungen erhoben. Syngenta hatte zudem Schadensersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro beantragt.

Urteil des Gerichts der EU vom 17.5.2018

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