Hormongifte, sog. endokrine Disruptoren, bilden eine globale Bedrohung für Gesundheit und Umwelt. Sie stören den Hormonhaushalt, ein großes Risiko besonders während der Entwicklung von Mensch und Tier.
Darunter fallen viele Pestizide und Biozide.
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Sechs Umwelt- und Naturschutzorganisationen – PAN Germany, Aurelia, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, BUND, Deutsche Umwelthilfe und das Umweltinstitut München – fordern in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (BMELH) sowie an die Präsidentin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die sofortige Rücknahme der Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum mit dem Wirkstoff Cinmethylin.
Das BVL hat Luxinum für die Anwendung auf rund 400.000 Hektar Winterweichweizen zugelassen, um den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Ackerfuchsschwanz ist ein einjähriges Gras, das sich besonders bei einer getreidelastigen Fruchtfolge auf Wintergetreidefeldern ausbreitet.
Kritik am Wirkstoff Cinmethylin
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Cinmethylin:
Hintergrund der Notfallzulassung
Die Notfallzulassung gilt vom 1. September bis 29. Dezember 2026 und umfasst knapp 270.000 Liter Cinmethylin mit 750 g Wirkstoff pro Liter. Damit dürfen rund 200 Tonnen des Herbizids auf 400.000 Hektar ausgebracht werden. Demgegenüber sieht die Notfallklausel nach § 53 der Verordnung (EG) 1007/2009 ausdrücklich vor, dass Notfallzulassungen nur in Ausnahmefällen erteilt werden dürfen, zeitlich begrenzt sind (max. 120 Tage) und auf eine begrenzte und kontrollierte Verwendung beschränkt sein müssen.
Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass die Entscheidung für die Notfallzulassung nicht ausreichend nachvollziehbar ist, weder, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, noch ob nicht andere vertretbarer Maßnahmen nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes wie Fruchtfolge oder Bodenbearbeitung das Problem beherrschbar gemacht hätten, noch warum sich die Notfallzulassung nicht enger auf betroffene Flächen und Regionen beschränkt.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine öffentliche und nachvollziehbare Darlegung der Entscheidungsgrundlagen, der Alternativenprüfung sowie eine vollständige Neubewertung auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin ist die Notfallzulassung für Luxinum umgehend zurückzunehmen.
Gemeinsamer offener Brief vom 10.08.2026 „Notfallzulassung für Luxinum zurückziehen“