Offener Brief: Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum zurückziehen
Sechs Umwelt- und Naturschutzorganisationen – PAN Germany, Aurelia, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, BUND, Deutsche Umwelthilfe und das Umweltinstitut München – fordern in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (BMELH) sowie an die Präsidentin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl die sofortige Rücknahme der Notfallzulassung für das Herbizid Luxinum mit dem Wirkstoff Cinmethylin.
Das BVL hat Luxinum für die Anwendung auf rund 400.000 Hektar Winterweichweizen zugelassen, um den Ackerfuchsschwanz zu bekämpfen. Ackerfuchsschwanz ist ein einjähriges Gras, das sich besonders bei einer getreidelastigen Fruchtfolge auf Wintergetreidefeldern ausbreitet.
Kritik am Wirkstoff Cinmethylin
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Cinmethylin:
- Hormonschädigende Wirkung: Der Wirkstoff ist als Endokriner Disruptor für den Menschen von der EFSA identifiziert. Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kinder gelten als besonders vulnerabel. Der Nachweis einer hormonschädigenden Eigenschaft gilt nach Pestizidrecht als Ausschlusskriterium für eine Genehmigung in der EU.
- Giftig für Wasserorganismen: Cinmethylin gefährdet aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt.
- Keine reguläre EU-Genehmigung: Cinmethylin ist nach aktuellem Stand in der EU nicht genehmigt, das Mittel Luxinum dementsprechend nicht in Deutschland zugelassen.
Hintergrund der Notfallzulassung
Die Notfallzulassung gilt vom 1. September bis 29. Dezember 2026 und umfasst knapp 270.000 Liter Cinmethylin mit 750 g Wirkstoff pro Liter. Damit dürfen rund 200 Tonnen des Herbizids auf 400.000 Hektar ausgebracht werden. Demgegenüber sieht die Notfallklausel nach § 53 der Verordnung (EG) 1007/2009 ausdrücklich vor, dass Notfallzulassungen nur in Ausnahmefällen erteilt werden dürfen, zeitlich begrenzt sind (max. 120 Tage) und auf eine begrenzte und kontrollierte Verwendung beschränkt sein müssen.
Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass die Entscheidung für die Notfallzulassung nicht ausreichend nachvollziehbar ist, weder, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, noch ob nicht andere vertretbarer Maßnahmen nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes wie Fruchtfolge oder Bodenbearbeitung das Problem beherrschbar gemacht hätten, noch warum sich die Notfallzulassung nicht enger auf betroffene Flächen und Regionen beschränkt.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine öffentliche und nachvollziehbare Darlegung der Entscheidungsgrundlagen, der Alternativenprüfung sowie eine vollständige Neubewertung auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin ist die Notfallzulassung für Luxinum umgehend zurückzunehmen.
Gemeinsamer offener Brief vom 10.08.2026 „Notfallzulassung für Luxinum zurückziehen“