Tierarzneimittel

Arzneimittel-Rückstände aus der Tierhaltung belasten weltweit Böden und Gewässer.

Für viele Arzneimittelwirkstoffe liegen keine oder unzureichende Daten zu ihren Umweltrisiken vor.

Obwohl resistente Keime die Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen erschweren, werden in Tierställen nach wie vor Reserveantibiotika eingesetzt.

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25. Oktober 2018 · Rubrik: Tierarzneimittel allgemein

Neues Tierarzneimittelrecht – EU verschärft Regelungen zum Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung

Mit einer eindeutigen Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments heute für den Entwurf einer neuen Verordnung zu Tierarzneimitteln abgestimmt. Ein wesentlicher Teil dieses neuen Tierarzneimittelrechts regelt den Umgang mit Antibiotika. Den langwierigen Verhandlungsprozess hatte PAN Germany kritisch begleitet und wiederholt Verbesserungen im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes eingefordert.

Arzneimittel gehören zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit. Doch neben ihrem eigentlichen Zweck schädigen sie andere Organismen und tragen zur Entwicklung von Resistenzen bei, wenn sie in die Umwelt gelangen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in der Europäischen Union jährlich 25.000 Menschen, weil Antibiotika auf Grund von resistenten Keimen ihre Wirkung verlieren. Neben der Humanmedizin trägt die Tiermedizin und hier vor allem die unkritische Anwendung von Arzneimitteln in der intensiven Tierhaltung zur Entwicklung und Ausbreitung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) bei. Daher begrüßt PAN Germany, dass der zur Abstimmung vorgelegte Beschluss unter anderem vorsieht, dass Antibiotika, die bei Menschen als letztes verbleibendes Mittel zur Bekämpfung lebensbedrohlicher Infektionen zum Einsatz kommen (Reserveantibiotika), in der Tiermedizin nicht mehr oder nur unter besonders strengen Bedingungen verschrieben werden dürfen.

Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten hatten sich vor der Parlamentsabstimmung im sogenannten Trilog auf den vorliegenden Beschluss geeinigt. Von der noch ausstehenden Zustimmung des Rats ist daher auszugehen. Ob „was lange braucht auch wirklich gut wird“, hängt nun vor allem von der Umsetzung der neuen Vorschriften ab. In diesem Zusammenhang macht sich PAN Germany dafür stark, dass Tierarzneimittel grundsätzlich und ohne Ausnahmen nicht dafür eingesetzt werden dürfen, schlechte Haltungsbedingungen von Nutztieren zu kompensieren und die eigentlichen Ursachen für Tierleid und Krankheiten zu ignorieren. Darüber hinaus plädiert PAN Germany dafür, die Definition der „Reserveantibiotika“ zu konkretisieren und sich dafür an den Kriterien der WHO (WHO CIA list) zu orientiert.

Mehr dazu:

Martin Häusling, MdEP: Pressemitteilung, 25.10.2018

WHO: List of Critically Important Antimicrobials for Human Medicine

 

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