17. Juni 2024 · Rubrik:

Nicht nur in Wasserschutzgebieten: Glyphosat-Auflagen bleiben erhalten

Am Freitag 14. Juni hat der Bundesrat über die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abgestimmt (PAN berichtete). Einige Bundesländer hatten im Vorfeld der Abstimmung versucht, die Auflagen für die Ausbringung des Totalherbizids in Wasserschutzgebieten zu kippen. Dazu kam es nicht. Umwelt- und Naturschutzverbände zeigen sich erleichtert. PAN Germany bedankt sich bei allen Bundesländern, die sich für die Beibehaltung der Glyphosat-Restriktionen in Wasserschutzgebieten eingesetzt haben.

Zu den nun bestätigten Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat zählen das Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen sind Direktsaat- oder Mulchsaatverfahren), zur Stoppelbehandlung nach der Ernte sowie zur Reifebeschleunigung vor der Ernte (sogenannte Sikkation).

Das BMEL äußerte sich positiv zu dem Ergebnis der Abstimmung und schrieb in seiner Pressemitteilung vom 14. Juni 2024 „Mit der Fortschreibung der bestehenden Regelungen sorgt das BMEL dafür, dass sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen können. […] Gerade diese ausnahmslosen Anwendungsverbote in besonders zu schützenden Gebieten sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der bereits praktizierten Regelungen und der darin verkörperten Kompromisse.

PAN Germany begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zur Beibehaltung der Anwendungsbeschränkungen, weist aber auch noch einmal darauf hin, dass Deutschland über die Anwendungsbeschränkungen hinaus auch die die Zulassung glyphosathaltiger Produkte verweigern könnte – dies bestätigte ein Rechtsgutachten.

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