29. Juni 2021 · Rubrik: Biozide allgemein

Gute Nachricht für Mensch, Umwelt und Insekten: Neue Biozid-Regelungen beschlossen

Hamburg, 29. Juni 2021: Gerade noch rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause verabschiedeten Bundesrat und Bundestag zwei gesetzliche Vorschriften für eine Beratungspflicht beim Kauf von Biozidprodukten und für ein Anwendungsverbot bestimmter Biozidprodukte in Naturschutzgebieten. Die Umweltschutzorganisation PAN Germany bewertet dies als wichtigen, überfälligen Schritt hin zu einem besseren Schutz der Umwelt und von Verbrauer*innen vor problematischen Bioziden, übt allerdings Kritik an der zeitlich nach hinten verschobenen Umsetzung.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende vergangener Woche ein Maßnahmenpaket an rechtlichen Regelungen. Dies führt bei bestimmten Pestiziden wie dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu strengeren Anwendungsbestimmungen und schränkt zukünftig auch den Einsatz von ausgewählten Biozidprodukten in bestimmten Schutzgebieten ein. Verboten wurde das Spritzen von Holzschutzmitteln im Freien sowie der flächige Einsatz von Insektiziden und/oder Akariziden in Naturschutzgebieten und Nationalparks, an nationalen Naturmonumenten und Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen. Möglichkeiten für Ausnahmen bestehen. Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany, begrüßt die neue Regelung, übt aber auch Kritik: „Besser geschützt wird nur eine begrenzte Auswahl an Gebieten, andere Schutzgebiete wie FFH- oder Wasserschutzgebiete bleiben außen vor, dabei sind auch sie von Biozid-Einträgen betroffen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, wieso andere, ebenfalls umweltbelastende Biozidverwendungen nicht ebenso eingeschränkt werden, wie der Einsatz von gewässergefährdenden Antifoulinganstrichen an Sportbooten oder filmgeschützte Fassadenfarben an Gebäuden. Hier hätte mehr passieren können, denn umweltschonendere Alternativen zu Bioziden sind verfügbar“.

Auch in der neuen Bioziddurchführungs-Verordnung werden erstmals Vorschriften zur Meldung des Inlandabsatzes von Biozidprodukten und Regelegungen für die Vermarktung von bestimmten Biozidprodukten im (Online-)Handel festgeschrieben. „Damit wird eine große Regelungslücke geschlossen“, so Susanne Smolka. „Wir benötigen endlich einen Überblick über die Höhe des Biozideinsatzes in Deutschland. Die Verpflichtung für eine sachkundige Verkaufsberatung verknüpft mit einem Selbstbedienungsverbot besteht bei Pestiziden seit Jahrzehnten. Das dies endlich auch für Biozidprodukte übernommen wird, ist gut.“ Die neuen Vermarktungsregelungen sollen allerdings erst ab 2025 in Kraft treten.

„Gefährliche Insektengifte auf den Grabbeltischen von Discountern, offen zugängliche Antifoulinganstriche im Baumarkt und ein unzureichend kontrollierter Onlinehandel mit diesen gefährlichen Produkten werden somit leider erst einmal weiter unseren Alltag bestimmen“, kritisiert Smolka. PAN Germany empfiehlt Verbraucher*innen, sich aktiv im Handel und online über biozidfreie Alternativen zu erkundigen und sich bei Schädlingsproblemen auf dem unabhängigen Informationsportal „Biozidportal“ des Umweltbundesamtes zu informieren.

Kontakt: Susanne Smolka, Referentin Biozide / Pestizide, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 040 / 399 19 10-24

Pressemitteilung des BMU zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets (24.06.2021)

Kabinettsbeschluss: Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (12.05.2021)

Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (25.06.2021)

Fotorechte: © PAN Germany / Smo