Schädlingsmanagement

Gibt es ein Problem mit Schädlingen oder lästigen Insekten im Haus, Büro oder Betrieb sollte nicht vorschnell zur chemischen Keule gegriffen werden. PAN Germany bietet Informationen zum Einsatz nachhaltiger, chemiefreier Vorsorge- und Bekämpfungsalternativen. Schädlinge wie bestimmte Mottenarten können Materialien zerstören oder Vorräte verunreinigen. Manche Schädlinge stellen gar ein gesundheitliches Risiko dar wie Küchenschaben oder Ratten. Andere „unerwünschten Mitbewohner“ sind einfach nur lästig und nicht jedes Insekt, das sich in die Wohnung verirrt hat, weist auf einen Schädlingsbefall hin.

Was also ist bei einem Schädlingsbefall im Haus zu tun? Wie wird man Schädlinge dauerhaft los ohne sich selbst und seine Umgebung mit chemischen Giftstoffen, die in chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln stecken, zu belasten? Hier bieten die praxisnahen Informationsmaterialien von PAN Auskunft.

Biozidhaltige Schädlingsbekämpfungsmittel

Chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, die zum Materialschutz oder zum Hygiene- und Gesundheitsschutz gegen Insekten, Nagetiere oder andere unerwünschte Lebewesen eingesetzt werden, fallen unter die rechtlichen Bestimmungen des Europäischen Biozidrechts. Sie enthalten einen oder mehrere chemische Wirkstoffe, deren Zweck es ist, die sogenannten Zielorganismen abzutöten, zu schädigen oder zu vertreiben. Schädlingsbekämpfungsmittel die zum Zwecke des Pflanzenschutzes in Garten oder Landwirtschaft eingesetzt werden, unterliegen demgegenüber den Vorschriften des wesentlich älteren Pestizidrechts. Daraus ergeben sich in der EU einige schwer verständliche Situationen. So kann es sein, dass ein Wirkstoff für den Garten nicht mehr erlaubt ist, aber nach wie vor für den Einsatz im Haushalt wie beispielsweise das Insektizid Permethrin. Ein anderes Beispiel: Während im Baumarkt Gartenpestizide nur nach sachkundiger Verkaufsberatung aus einem verschlossenen Schrank zu erwerben sind, stehen gleich nebenan Schädlingsbekämpfungsmittel mit ähnlichen oder gleichen Wirkstoffen für den Haushalt frei zugänglich im Regal. Jedes Jahr im Frühjahr überbieten sich die Discounter mit ihren Schnäppchenangeboten an giftigen Pulvern und Sprays gegen Ameisen, Fliegen und Co. Dies wäre nach dem Pestizidrecht streng untersagt. Dass die Vermarktungsregeln für Biozidprodukte weit lockerer sind als für Pestizidprodukte liegt nicht daran, dass sie ungefährlicher wären. Es liegt einzig und alleine an der unterschiedlichen Rechtsgrundlage. Umso wichtiger ist der stets kritische Blick auf solche Biozid-Mittel und die entscheidende Frage nach der Notwendigkeit ihres Einsatzes.

Lieber Vorsorge statt Gesundheitsrisiken

Die meisten Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektenspays, Verdampfer für die Steckdose, Mottenpapier oder Fraßköder enthalten giftige Biozide, die nicht nur den Schädlingen schaden, sondern auch für (Haus-)tiere und Menschen ein Risiko darstellen können. Mittel, die eine amtliche Zulassung erhalten, sind nicht per se ungefährlich oder unbedenklich. Die Entscheidung über eine Zulassung basiert stets auf dem aktuellen Wissensstand zu den Risiken des Produkts unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Verwendung. Dieser Wissensstand kann sich recht schnell ändern und Bewertungen müssen neu überdacht werden. Außerdem bleiben Risiken von Falschanwendungen, Unfällen oder Effekte durch mögliche Mischbelastungen (z.B. über den Hausstaub) bei der Zulassungsprüfung weitestgehend unberücksichtigt.

Vor dem Hintergrund des Schutzes der eigenen Gesundheit und der Umwelt ist es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Frage, wie sie auch ohne Chemie Schädlinge vertreiben oder einem Befall vorbeugen können und was zu tun ist, falls der Einsatz chemischer Mittel nicht zu vermeiden ist.

PAN gibt dazu praktische Tipps!


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