17. Dezember 2025 · Rubrik: Pestizide

Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus

Foto: Grispb / Fotolia.de