3. März 2019 · Rubrik:

PAN Germany zum Weltwassertag: Gifte im (Ab-)wasser endlich angehen!

Viele Pestizide, Biozide und Arzneimittelrückstände gelangen noch ungehindert in die Gewässer

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltwassertages am 22.3.2019, der sich dieses Jahr dem Motto „Niemand zurücklassen – Wasser- und Sanitärversorgung für alle“ widmet, fordert PAN Germany deutlich mehr Anstrengungen zur Bekämpfung giftiger Schadstoffeinträge in die Gewässer, damit die Wasserressourcen auch zukünftig für die Menschen und für die Artenvielfalt eine sichere Lebensgrundlage bieten.

Zwar besteht auch in Deutschland ein modernes Wasserversorgungs- und Abwassersystem, jedoch können weiterhin zu viele schädliche Substanzen direkt oder indirekt in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Hierzu zählen Glyphosat und andere Krautvernichtungsmittel, Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, toxische Antibewuchs-Anstriche für Fassaden und Bootsrümpfe, Desinfektionsmittel oder Arzneimittel wie Antibiotika, die z.B. in Intensiv-Mastbetrieben massiv eingesetzt werden. Allein der Einsatz von Bioziden – also Pestizide, die außerhalb des Pflanzenschutzes eingesetzt werden – wird in Deutschland auf mehr als 50.000 Tonnen im Jahr geschätzt.

Ein wesentliches Problem besteht aus Sicht von PAN Germany darin, dass diese für viele Wassertiere und Pflanzen problematischen Wirkstoffe weiterhin weit verbreitet in Stadt und Land eingesetzt werden können, ohne dass der weitere Verbleib und die Auswirkungen dieses anfallenden Giftcocktails systematisch und umfassend ermittelt wird. Es mangelt an Maßnahmen, die Verunreinigungen an der Quelle wirksam einzudämmen. Dabei sind mehr als 90 % der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand.

Zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise vom Umweltbundesamt zeigen, dass die Eintragspfade in die Gewässer, neben den diffusen Quellen wie gespritzte und mit Gülle gedüngte Ackerflächen, sehr vielseitig sein können, sei es der Ablauf von mit Bioziden verunreinigten Regen- bzw. Reinigungswassers über Niederschlagswasserrohre und Drainagen, der Überlauf belasteten Abwassers aus Regenrückhaltebecken, Abschwemmungen oder Verluste aus undichten Kanälen. Selbst Kläranlagen können nicht alle diese giftigen Stoffe zurückhalten.

PAN Germany sieht dringenden Handlungsbedarf, um den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Tierarzneimittelrückständen konsequent zu reduzieren und zu beenden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gegen die Zunahme von Expositionen gegenüber diesen giftigen Substanzen zählen insbesondere die Festlegung von Grenz- und Schwellenwerten wie die sog. Umweltqualitätsnormen, eine umfassende Gewässerüberwachung mit entsprechend empfindlichen Analysemethoden zur Bestimmung aller vermarkteten Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte, eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung von relevanten Einleitungs- und Belastungsgebieten („Hot Spots“) sowie wirksame Vorkehrungen zur Reduzierung der Stoffeinträge an der Verunreinigungsquelle. Anwendungsverbote innerhalb von Wasserschutzgebieten und an Pufferstreifen entlang von Gewässern sind konsequent umzusetzen, ebenso die Entwicklung und Verbreitung gewässerverträglicher Produkt- und Verfahrensalternativen.

Aktuell besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen der Gewässerschutz-Planungen entsprechende Arbeiten einzufordern. Gemäß den Vorgaben der EU-weit geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie haben interessierte Bürger*innen noch bis zum 22.6.2019 die Gelegenheit, bei den Umweltministerien der Bundesländer ihre Meinung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Fortschreitung des sogenannten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Flussgebiete vorzutragen. Beispielsweise können Interessierte aus Schleswig-Holstein die aktuellen Anhörungsunterlagen auf der Website der Landesregierung abrufen.

Weitere Informationen zum stoffbezogenen Handlungsbedarf und den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten im Gewässerschutz erhalten Sie von der PAN AG Wasser.

Hintergrundinformation zur aktuellen Anhörung zum Gewässerschutz

Seit dem 22.12.2018 findet in den Einzugsgebieten von Elbe, Weser und allen weiteren Flussgebieten in Deutschland und EU-Europa die öffentliche Anhörung zur Fortschreibung des Gewässerschutzes statt. Hierzu laden die Umweltministerien vieler Bundesländer sowie grenzübergreifend die Flussgebietsgemeinschaften bzw. internationalen Flusskommissionen ein.

Alle interessierten Büger*innen können sich beteiligen und ihre Meinung zum Management des für sie relevanten Flussgebiets einbringen.

Diese Mitwirkungsmöglichkeit wird durch die EU-weit verbindliche Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) garantiert. Im ersten Schritt des dreistufigen Beteiligungsverfahrens geht es um die Frage, wann und wie die Überarbeitung der geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einzelnen Flussgebiete bis 2021 organisiert werden sollen. Bis dahin müssen die aktualisierten Fassungen fertiggestellt sein und bleiben bis 2027 in Kraft. Einen entsprechenden Vorschlag für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm haben die zuständigen Umweltbehörden mit dem Start der Anhörung veröffentlicht. Rückmeldungen können hierzu bis zum 22.6.2019 abgegeben werden.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind erstmalig 2009 erarbeitet und 2015 fortgeschrieben worden. Sie stellen die entscheidenden wie behördenverbindlichen Managementdokumente dar, um in den Flussgebieten die Umweltziele aus der WRRL von der Quelle bis zum Meer zu erfüllen. Die Ziele wurden bislang nicht erreicht. Spätestens die für 2021 fertigzustellenden Fassungen müssen diesem Anspruch genüge tragen und sollten entsprechend konsequente Maßnahmen enthalten.

Mit den zukünftigen Bewirtschaftungsplanungen ist unter anderem festzulegen, dass die Verunreinigungen von Bächen, Flüssen, Seen und Grundwasser zielorientierter angegangen werden. Hierfür steht in der Theorie ein vielseitiges Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, die die Gewässer  auch wirksamer vor Rückständen von Bioziden, Pestiziden, Tierarzneimittel oder hormonell wirksamen Schadstoffen schützen können. Hierzu werden im Folgenden einige Beispiele gegeben.

Mit dem Gewässermonitoring sollen alle relevanten Stoffe überwacht werden, die wegen ihrer Einsatzmengen oder Schadwirkung das Erreichen der Umweltziele aus der WRRL gefährden. Um Belastungen in den aquatischen Lebensräumen einzuschränken, sollen Grenzwerte für problematische Substanzen festgelegt und eingehalten werden. Zum anderen sollen alle bedeutenden Verunreinigungsquellen ermittelt und zukünftige Freisetzungen von Schadstoffen konsequent wie nachprüfbar minimiert werden. Dies betrifft Einleitungen aus Klärwerken und gewerblichen Betrieben ebenso wie Einträge aus Gebieten mit hohen Dichten an Tiermastställen, aus Drainagen und Abschwemmungen von behandelten Fassaden. Zusätzlich können Wasserbehörden 10 oder mehr Meter breite Pufferstreifen an Wasserläufen ausweisen und Schutzgebiete festsetzen, in denen z.B. Glyphosat, Antifouling-Substanzen oder mit Antibiotika-Wirkstoffe kontaminierte Gülle nicht mehr freigesetzt werden darf. Wenn es zum Erreichen der Umweltziele beiträgt, soll der ökologische Landbau über die Bewirtschaftungsplanung stärker gefördert werden, allerdings nur, wenn dies kosteneffizient zu erreichen ist. Es gäbe auch die Optionen für Verursacher Umweltabgaben festzulegen oder Fördermittel wie Agrarsubventionen so zu lenken, dass die Anwendung gewässergefährdender Nutzungsmethoden oder Produkte reduziert wird. Bislang fehlt es aber aus Sicht von PAN Germany am Engagement, diese doch vielseitigen Instrumente konsequent einzusetzen.

Mit dem aktuell ausliegenden Entwürfen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für den kommenden Bewirtschaftungsplan wird es vor allem darum gehen, welche Vorkehrungen geschaffen werden, um die erforderlichen Daten und Maßnahmen für das Flussgebietsmanagement zusammen zu tragen, die nötigen Entscheidungen zu treffen und dabei die Öffentlichkeit qualifiziert einzubinden.

Die PAN AG Wasser beteiligt sich an der aktuellen Anhörung und bietet Gewässer-Interessierten an, an der Stellungnahme des Netzwerkes mitzuwirken.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...

© R_B_by_Erich Westendarp/pixelio