3. September 2020 · Rubrik:

Erfolg für die Umweltverbände in Sicht: Keine Abschwächung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.Juni 2020 erreichte die Gewässerschützer*innen in Europa eine gute Nachricht aus Brüssel: Der für die europäische Wasserpolitik zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht überarbeitet wird. Er sorgte mit dieser Information für die nötige Klarheit, die noch im Dezember 2019 fehlte, als die EU-Kommission ihren Bericht zur WRRL-Eignungsprüfung vorstellte. Die Haltung der EU-Behörde hat in dieser Frage ein besonderes Gewicht, weil sie als Initiatorin von EU-Regelungen auch über den Erhalt von geltendem Recht maßgeblich entscheidet.

Mit der aktuellen Klärung bleiben nun die Umweltziele und Fristen zur Sanierung der Gewässer in Europa bestehen, wie sie in der WRRL seit dem Jahr 2000 verankert sind. Die Nachricht aus Brüssel ist insofern beachtenswert, weil Interessensverbände aus der Wirtschaft, aber auch viele Mitgliedstaaten bereits seit Jahren auf deutliche Abschwächungen der WRRL gedrängt haben, um den geltenden Verpflichtungen des Wasserrechts nicht mehr nachkommen zu müssen. PAN Germany und PAN Europe haben wie viele weitere Umweltverbände in Europa erfolgreich dagegen argumentiert, genauso wie die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger*innen und Organisationen, die 2018 und 2019 an der öffentlichen Konsultation zur WRRL-Eignungsprüfung teilgenommen hatten.

Das klare Signal für die WRRL bedeutet zugleich, dass die Mitgliedstaaten die Einträge an Pestiziden, Bioziden und weiteren Schadstoffen ohne weitere Verzögerungen bis allerspätestens 2024 minimieren bzw. beenden müssen, um den guten Zustand von Wasserläufen, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässern bis 2027 zu erreichen. Um die Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben sicherzustellen, wird die EU-Kommission in den kommenden Jahren ihren Fokus auf die Um- und Durchsetzung des Wasserrechts legen. Sie will zusätzlich prüfen, inwiefern die Stofflisten der WRRL-Tochterrichtlinien zu aktualisieren sind, und sie beabsichtigt die Wasserpolitik in den neu vorgesehenen EU-Aktionsplan zur Beendigung von Verunreinigungen („zero-pollution ambition for a toxic-free environment“) sowie in weitere Strategien ihres Europäischen Grünen Deals zu integrieren. Weil gerade bei stofflichen Verunreinigungen der Gewässer weiterer Handlungsbedarf gesehen wird, sind die Forderungen in der gemeinsamen PAN-Stellungnahme aktueller denn je.

© Petra Dirscherl / Pixelio.de