Nicht nur die Verfügbarkeit von Wasser, sondern auch die Wasserqualität spielen für das Leben eine entscheidende Rolle.
Chemikalien wie Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel können Gewässer verunreinigen und dauerhaft schädigen, wenn sie in die Umwelt gelangen.
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11. Juni 2026 · Rubrik:
Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.
Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild
Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.
Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.
Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.
Probleme vom Grundwasser bis zum Meer
In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.
Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.
Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.
Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.
Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.
Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle
Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.
PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.
Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.
Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:
Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.
Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.
Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.
Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf
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