Handlungsempfehlungen von PAN Germany zum EU-Kommissionbericht zum Fitness-Check des EU-Wasserrechts


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Erstellungsdatum: 20. März 2020
Zuletzt aktualisiert 18. Juni 2020


Gemäß Artikel 19 der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte die EU Kommission bis zum Jahr 2019 die WRRL überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen. Die Evaluation (Fitness Check) zur Umsetzung und Wirksamkeit dieser Richtlinie bezog auch die WRRL Tochterrichtlinien zum Schutz des Grundwassers und zu den Umweltqualitätsnormen für die Oberflächengewässer ein sowie die EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Für die Öffentlichkeit gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Konsultation einzubringen. Seit dem 11. Dezember 2019 liegt das Resultat dieser Überprüfung vor, bestehend aus einer Zusammenfassung (Executive Summary), einem detaillierten Arbeitsdokument (Commission Staff Working Document) und einer unterstützenden Studie (Support Study).