31. März 2022 · Rubrik: Antifoulings

„Blauer Engel“ für biozidfreie Antifoulings

Das neue Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Antifoulings sendet ein klares Signal an Verbraucher*innen, bei der Pflege ihrer Sportboote umweltverträgliche Produkte zu wählen und einzusetzen.

Es ist immer noch die Regel, dass Bootseigner im Frühjahr die Beschichtungen ihrer Bootsrümpfe mit biozidhaltigen Antifoulinganstrichen erneuern, um dem Bewuchs mit Wasserorganismen wie Algen, Seepocken oder Muscheln in der Saison vorzubeugen. Das Problem: Die Anstriche enthalten giftige Biozide. Damit sie wirken können, werden die giftigen Biozidwirkstoffe kontinuierlich aus den Farben freigesetzt, also bioverfügbar gemacht. Die Konsequenz ist eine ständige Gewässerbelastung, durch die auch Wasserlebewesen Schaden nehmen können. Da die Wirkstoffe sich schnell in die Gewässer „auswaschen“, wird im darauffolgenden oder spätestens übernächstem Jahr wieder nachgestrichen und so gelangen die Chemikalien erneut in die Gewässer.

Seit langem weist PAN Germany auf diese Problematik der beabsichtigten und zumeist vermeidbaren Gewässerverschmutzung hin (s. Informationen unter „Antifoulings“). Viele Expert*innen sind der Auffassung, dass in den meisten Gewässern biozidhaltige Beschichtungen bzw. Anstriche gar nicht notwendig sind und umweltschonendere Alternativen ihren Zweck erfüllen. In zahlreichen Gesprächen mit Sportbootseignern und den Verbänden zeigte sich allerdings immer wieder eine große Skepsis gegenüber biozidfreien Bewuchsschutz-Alternativen. Als häufigster Grund wurde die unklare Wirksamkeit der nicht-chemischen Verfahren genannt.

Dieses Argument ist hoffentlich bald keins mehr. Denn Anfang Dezember 2021 hat die Jury für Umweltzeichen die Einführung eines Umweltsiegels für Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme (DE-UZ 221) beschlossen, wie das Umweltbundesamt am 21. März 2022 in einer Mitteilung bekannt gab. Entscheidend ist dabei, dass zur Vergabe des „Blauen Engels“ die so gekennzeichneten Produkte nicht nur schadstoffarm und umweltverträglich sein müssen, sondern auch nachweislich vor Bewuchs schützen müssen.

PAN Germany hatte sich bei den Fachgesprächen zur Ausarbeitung der Vergabekriterien eingebracht und begrüßt ausdrücklich das neue Umweltzeichen. Mit dessen Einführung stehen für Verbraucher*innen hoffentlich bald umweltschonende Bewuchsschutzverfahren zur Verfügung, die als solche klar zu erkennen und deren wirksamer Schutz, aber auch deren bessere Umweltverträglichkeit zertifiziert sind. Mögliche Verfahren reichen von reinigungsfähige Hartbeschichtungen und mobilen oder stationären Reinigungsanlagen bis hin zu Unterwasserplanen und Boothebeanlagen.

Die Vergabekriterien und die Antragformulare für die Erteilung des DE-UZ 221 sind nun auf der Blaue Engel Website zu finden. Anträge können über die Online-Beantragung eingereicht werden.

Eine englische Fassung der Dokumente wird voraussichtlich Anfang April bereitgestellt.

Foto: PAN Germany/SH