6. Februar 2025 · Rubrik:

Belastung von Gewässern mit PFAS-Pestiziden – Ein Verbot von Fluopyram ist überfällig

Unsere Gewässer haben vielfältige Funktionen. Sie sind Lebensräume, Lebensadern und Lieferanten unseres wichtigsten Lebensmittels: Trinkwasser. Umso besorgniserregender ist, dass europaweit Gewässer chemisch verunreinigt sind. Eine relevante Rolle hierbei spielen Belastungen durch PFAS-Pestizide. Eines dieser PFAS-Pestizide ist das weit verbreitete Fluopyram. Trotz eindeutiger Beweise für seine Schädlichkeit wurde die EU-Genehmigung für Fluopyram bis 2026 verlängert.

In Deutschland sind derzeit acht fluorypramhaltige Pestizidprodukte zur Bekämpfung von Pilzbefall in einer Vielzahl von Kulturen– u.a. in Weizen, Wein, Raps, Zuckerrüben, Möhren und Erdbeeren – zugelassen.

Als PFAS-Pestizid gehört Fluopyram zu einer Gruppe von Wirkstoffen, die aufgrund ihrer hohen Persistenz in der Umwelt als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Fluopyram baut sich zu TFA ab, einem ultrakurzen PFAS, das für seine hohe Mobilität und Persistenz bekannt ist. TFA verunreinigen unser Grundwasser, Oberflächengewässer das Trinkwasser und wurde selbst in Mineralwasserproben nachgewiesen. Die Verbreitung von TFA-Belastungen ist besorgniserregend, zumal sich die Hinweise auf die Toxizität von TFA mehren. Derzeit liegt ein Vorschlag vor, TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B und als „persistent, mobil und toxisch“ (PMT) einzustufen.

Die geltende EU-Pestizidverordnung 1107/2009 gibt vor, Substanzen nicht zu genehmigen, die toxikologisch „relevante“ Metabolite produzieren, wenn diese das Grundwasser über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/L verunreinigen. Fluopyram erfüllt diese Bedingung eindeutig: Das von Bayer im Jahr 2021 eingereichte Dossier zeigt, dass die TFA-Konzentrationen im Grundwasser diesen Grenzwert in allen Szenarien überschreiten. Dennoch verlängerte die EU-Kommission die Zulassung von Fluopyram im Januar 2024 um weitere 2,5 Jahre.

Der falsche Umgang mit Fluopyram erinnert an den Fall von Flufenacet, einem anderen PFAS-Pestizidwirkstoff. Trotz wissenschaftlicher Beweise für seine schädlichen Auswirkungen wurde die Genehmigung von Flufenacet 11-mal und damit um 11 Jahre verlängert, bevor im Dezember 2024 ein Vorschlag für die Nichtverlängerung der Genehmigung vorgelegt wurde. Durch diese Verzögerung konnte die umfassende Wasserverschmutzung über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden.

Wir können uns keine weiteren Verzögerungen beim Verbot von Fluopyram leisten. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen von Générations Futures in Frankreich, PAN Europe und mit zahlreichen weiteren Nichtregierungsorganisationen hat PAN Germany die Europäische Kommission in einem Brief dazu aufgefordert:

  • Fluopyram als „ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit“ in Übereinstimmung mit Artikel 69 der Verordnung 1107/2009 anzuerkennen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung und den Verkauf von Fluopyram und Fluopyram-Produkten zu verbieten.
  • den Widerruf der Genehmigung von Fluopyram auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) im März 2025 vorzuschlagen.

Der Schutz der europäischen Wasserressourcen erfordert entschlossenes Handeln. Wissenschaftler*innen haben TFA als eine Bedrohung für die planetaren Grenzen identifiziert und fordern umgehende Anstrengungen zur Reduzierung der TFA-Emissionen. Das Verbot von Fluopyram ist ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer Wasserressourcen, der öffentlichen Gesundheit und der Ökosysteme.

 

Weitere Informationen:

Brief an Generaldirektorin Sandra Gallina “Urgent call to ban the PFAS pesticide fluopyram due to its TFA emission” von, Générations Futures, Global 2000, PAN Europe, PAN Germany und weiteren NGOs, vom 31. Januar 2025

PAN Europe Blog-Beitrag “Protect Europe’s Water: Why Fluopyram Must Be Banned” 5. Februar 2024

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Fotoquelle: © Rike/Pixelio.de