Nicht nur die Verfügbarkeit von Wasser, sondern auch die Wasserqualität spielen für das Leben eine entscheidende Rolle.
Chemikalien wie Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel können Gewässer verunreinigen und dauerhaft schädigen, wenn sie in die Umwelt gelangen.
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8. April 2026 · Rubrik:
Klein, aber oho – das trifft auf die über 300.000 stehenden Kleingewässer in Deutschland zu. Um die Aufmerksamkeit auf diesen Gewässertyp zu erhöhen, wurden stehende Kleingewässer vom Umweltbundesamt als Gewässertyp des Jahres 2026 ausgewählt[1]. Ob Pflanze, Insekt, Fisch oder Frosch, die kleinen stehenden Gewässer sind Lebendraum für eine Vielzahl aquatischer oder ans Wasser gebundener Arten. Doch trotz ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität sind sie gefährdet, u.a. durch intensive Flächennutzung und klimatische Veränderungen.
In landwirtschaftlich genutzten Gebieten macht der Pestizideinsatz den kleinen Gewässern zu schaffen. Und kommt es, wie im Vereinfachungs-Paket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU-Kommission vorgeschlagen („Omnibus X“), zu der angekündigten Deregulierung des EU-Pestizidrechts, droht den aquatischen Lebensgemeinschaften in den Gewässern zukünftig noch mehr chemische Belastung. Denn dann werden zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, unbefristete Genehmigungen erhalten und dauerhaft unsere Gewässer belasten – ohne, wie bisher, Risikoüberprüfungen nach 10 oder 15 Jahren[2].
Eine EU-weite Vorgabe zur behördlichen Überwachung des Zustands von Kleingewässer gibt es bislang nicht, denn nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) müssen erst größere Gewässer ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig überwacht werden. So bleiben Belastungen der kleineren, doch bedeutsamen Kleingewässer häufig unbemerkt oder aber es fließen Ergebnisse stichprobenartiger Untersuchungen nicht in die offizielle Berichterstattung über den Zustand der EU Gewässer ein.
Dass insbesondere Kleingewässer in der Agrarlandschaft zum Teil erheblich mit Pestiziden belastet sind, konnte in Deutschland eine Pilotstudie zeigen, die Pestizide in Kleingewässern und deren Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften untersucht hat. Im Zentrum hier standen kleine Fließgewässer[3]: Proben von über 100 Gewässerabschnitten belegten, dass weder die geltende Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden (PAN Germany berichtete). Eine Verstetigung eines regelmäßigen Kleingewässermonitorings gibt es in Deutschland trotz entsprechender Forderungen bislang nicht. Immerhin empfiehlt die „Arbeitsgruppe Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen“ des Projekts „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“, eine Fortführung und Ausdehnung des Kleingewässermonitorings zu prüfen mit dem Ziel eines zulassungsrelevanten „Biodiversitäts-Monitoring im aquatischen Bereich“.[4]
Doch eine entsprechende Umsetzung ist ungewiss, vor allem vor dem Hintergrund der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pestizidgesetze. Denn diese schränkt die Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Berücksichtigung neuster Forschungserkenntnisse bei der Produktzulassung ein, während gleichzeitig mit einer weiteren Verschärfung der Belastung zu rechnen ist. Die Vorschläge im Omnibus X werden auch vom wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.
Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ macht das Umweltbundesamt auf die Bedeutung und Gefährdung ausgewählter Gewässertypen aufmerksam.
[1] Gewässertyp des Jahres 2026 – Kleingewässer
[2] Gemeinsame Pressemitteilung 27. Januar 2026: Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig
[3] https://www.ufz.de/newsletter/ufz/Dezember2021/index.html#4
[4] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Foto : Von Jörg Braukmann – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0