Jetzt anmelden zur online Podiumsdiskussion „Gefährliche Doppelstandards“

Die Heinrich Böll Stiftung veranstaltet im Rahmen der Alternativen Grünen Woche in Kooperation mit PAN Germany und weiteren Beteiligten am 12. Januar 2021 von 18:00 – 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema:

„Gefährliche Doppelstandards –
In der EU verboten, für den Export erlaubt: Pestizide aus Deutschland in der Welt“

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Politik diskutieren über Doppelstandards im Pestizidhandel, deren Folgen in den Anwenderländern und über Möglichkeiten zur Schaffung gesetzlicher Regelungen, um den Export hochgefährlicher Pestizide in Deutschland zu verbieten. Diese und weiteren Fragen werden in der 90 min. Diskussion erörtert.
Die Veranstaltung findet online über das Programm „Zoom“ statt.

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen

Die beiden deutschen Agrarchemiekonzerne entwickeln und vermarkten hochgefährliche Pestizidwirkstoffe, die die Gesundheit von Landarbeiter*innen, Bauern und Bäuerinnen in Brasilien, Mexiko und Südafrika schädigen.

In ihrer Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen. Darunter Glufosinat und Spirodiclofen.

In Südafrika vertreiben die beiden deutschen Agrarchemieunternehmen insgesamt sechs Wirkstoffe in eigenen Pestizidprodukten, deren Einsatz in der EU auf Grund der Gesundheitsgefahren verboten ist. In Brasilien und Mexiko sind es jeweils sieben beziehungsweise fünf Wirkstoffe in eigenen Pestiziden. Den Preis dafür bezahlen Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen im globalen Süden mit ihrer Gesundheit. Auf Weinfarmen in der Provinz Westkap in Südafrika kommt unter anderem das Insektizid Tempo SC von Bayer in großem Stil zum Einsatz. Es enthält den hochgiftigen Wirkstoff (Beta-)Cyfluthrin, der schon in einer geringen Dosierung tödlich ist. Auf einigen Farmen werden Landarbeiter*innen selbst dann in die Weinberge geschickt, wenn gleichzeitig hochgefährliche Pestizide gesprüht werden.

Obwohl sich Bayer 2013 öffentlich verpflichtet hatte, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit (WHO-Kategorien 1A/1B) mehr zu vermarkten, geschieht dies weiterhin: Unter anderem liefert Bayer den Wirkstoff Fenamiphos nach Brasilien, der dort von einem anderen Unternehmen verarbeitet und als NEMACUR vermarktet wird. Trotz der großen Intransparenz auf dem internationalen Pestizidmarkt gelang es den Autor*innen der Studie, am Beispiel von Fenamiphos den verdeckten Handel mit diesem hochgefährlichen Bayer-Wirkstoff nachzuweisen. Obwohl Bayer selbst keine Pestizide mit dem Wirkstoff vertreibt, gelangt der ursprüngliche Bayer-Wirkstoff Fenamiphos über die Pestizidprodukte anderer Hersteller in Brasilien auf den Markt.

Um die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestizidwirkstoffen zu beenden braucht es unter anderem einen Exportstopp von hochgefährlichen Wirkstoffen aus Deutschland und der EU.

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ ist eine gemeinsame Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und von PAN Germany. 

 




EU-Rat darft sich nicht gegen die Beendigung von Pestizid-Doppelstandards bei Pestizidrückständen in Lebensmitteln stellen

Das Europäische Parlament hat im Rahmen der Diskussionen über die Gemeinsame Agrarpolitik dafür gestimmt, den Import von solchen Lebensmitteln zu stoppen, die Rückstände von Pestiziden enthalten, die in der EU entweder aus Gründen der menschlichen Gesundheit oder aus Gründen des Umweltschutzes verboten wurden – letzteres ist derzeit noch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben – und einen entsprechenden Vorschlag in die Trilog-Verhandlungen um die gemeinsame Agrarpolitik eingebracht.

NGOs, darunter PAN Germany, und die Europäischen Kommission setz(t)en sich dafür ein, dass es bei importierten Lebensmitteln keine Doppelstandards geben darf, d.h. dass es für importierte Lebensmittel keine weniger strengen Standards für die Handelspartner außerhalb der EU geben darf, als sie für die europäischen Produzenten gelten. Nachdem der Europäische Rat wiederholt die Zielsetzung der Farm to Fork-Strategie, Pestizid-Importtoleranzen auch unter Berücksichtigung von Umweltaspekten zu prüfen unterstützte, rückt er nun in den Verhandlungen um die gemeinsame Agrarpolitik (GAP-Trilog) davon ab.

Indem sich der Rat der Überarbeitung der sogenannten Import-Toleranzen widersetzt, gibt er seine Zustimmung dazu, die Landwirt*innen in der EU einem unfairen Wettbewerb auszusetzen und die Verbraucher*innen mit Lebensmitteln zu versorgen, deren Herstellung die Umwelt und die Artenvielfalt im Ursprungsland gefährdet hat. PAN Germany, PAN Europe und andere engagierte NGOs fordern den EU Rat und die in ihm vertretenen Mitgliedsstaaten auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und dem Gesetzesvorschlag des EU-Parlaments in der anstehenden nächsten Verhandlungsrunde zuzustimmen.

Mehr Informationen finden Sie in der PAN Europe Pressemitteilung vom 22.6.21 How the Council is trying to backtrack on EU commitment to end pesticides double-residues standards in food




Hauptversammlungen von Bayer und BASF: Bundesregierung muss jetzt Vorschlag für Pestizidexportverbot vorlegen

PRESSEMITTEILUNG
[Berlin/Hamburg, 26. April 2022] Anlässlich der Hauptversammlungen von Bayer und BASF am kommenden Freitag, den 29. April fordern das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) die Bundesregierung auf, ihren Worten Taten folgen zu lassen und einen Vorschlag für einen gesetzlichen Exportstopp für in der EU verbotene Pestizide vorzulegen.

„Es ist und bleibt ein Skandal! Bayer und BASF vermarkten in Afrika, Asien und Lateinamerika noch immer Pestizide, die in der EU aus gutem Grund nicht genehmigt sind – nämlich weil sie zu gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sind“, sagt Lena Luig von INKOTA. Beispiele dafür sind das erbgut- und fruchtbarkeitsschädigende Unkrautvernichtungsmittel Cyanamid von BASF sowie die Wirkstoffe Propineb (wahrscheinlich krebserregend), Thiodicarb (wahrscheinlich krebserregend und hochgiftig für Bienen) und das hochgefährliche Fungizid Thiram von Bayer, die allesamt etwa in Brasilien verkauft werden.

Nachdem die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hatte, sie wolle künftig den Export von bestimmten Pestiziden untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind, hatte Entwicklungsministerin Schulze im Februar ein Ausfuhrverbot für gefährliche Pestizide, die bei uns verboten sind, angekündigt.

Susan Haffmans von PAN Germany fordert: „Nun ist Cem Özdemir als zuständiger Agrarminister an der Reihe und muss schleunigst einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Es darf nicht länger toleriert werden, dass Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF als zwei der mächtigsten Pestizidhersteller einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes mit hochgefährlichen Pestiziden machen, die sie größtenteils im globalen Süden verkaufen. Die exportierten hochgefährlichen Pestizide tragen zum Leid von weltweit 385 Millionen Menschen bei, die von ungewollten Pestizidvergiftungen betroffen sind. Deutschland hat die menschenrechtliche Verpflichtung zu handeln und diese giftigen Exporte zu unterbinden.“

Seit 2019 decken INKOTA und PAN Germany in Kooperation mit Partnerorganisationen auf, wie Bayer und BASF als global tätige Pestizidkonzerne ein Geschäft mit Doppelstandards betreiben und welche hier verbotenen Pestizide aus Deutschland exportiert werden. Die Doppelstandards im globalen Pestizidhandel sind möglich, weil es keinen verbindlichen internationalen Pestizidvertrag gibt und die Regelungen zur Pestizidzulassung in Ländern des globalen Südens im Vergleich zur EU oft weniger streng sind. Rund ein Drittel der von Bayer und ein Viertel der von BASF weltweit vermarkteten Wirkstoffe werden von PAN als hochgefährlich eingestuft.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

 




Rechtsgutachten zur Umsetzung eines deutschen Exportverbots für bestimmte Pestizide

Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten, die ab Frühjahr 2023 gelten soll. Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind:

  1. Die umfassendste und beständigste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Das BMEL, in dessen Kompetenzbereich das Gesetz fällt, ist aufgerufen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies sollte zusätzlich zur angekündigten Verordnung erfolgen (die Verordnungsermächtigung ist im §25 Absatz 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt).
  2. Besonders umfassend begegnet ein deutsches Exportverbot den Doppelstandards dann, wenn Pestizidwirkstoffe und Pestizidprodukte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“.

Das gesamte Gutachten finden Sie hier.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide wird ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

Weitere Infos zum Thema:

  • INKOTA / PAN Germany (2022): Doppelstandards im Pestizidhandel. Warum sie ein großes Problem sind, wie Bayer und BASF sie verharmlosen und wie sie beendet werden können. https://webshop.inkota.de/node/1676
  • BUND / Heinrich-Böll-Stiftung / PAN Germany / Le Monde diplomatique (2022): Pestizidatlas. Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft. https://www.boell.de/de/pestizidatlas
  • INKOTA / PAN Germany / Rosa-Luxemburg-Stiftung (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF. Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen. https://webshop.inkota.de/node/1644



Handlungsbedarf: Immer mehr Chemikalien belasten uns und unseren Planeten

Die Welt wird immer chemischer. So könnte man die Entwicklung vereinfacht skizzieren. Chemikalien und deren Abfälle belasten Meere, Böden, unsere Luft zum Atmen, unsere Lebensmittel und behindern eine nachhaltige Entwicklung. Kinder kommen heute bereits „pre-polluted“ auf die Welt. Auf internationaler Ebene, angesiedelt unter dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, hatte sich der „Strategische Ansatz zum internationalen Chemikalienmanagement“ (SAICM) zum Ziel gesetzt, die Folgen von Chemikalien und Abfällen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis 2020 zu minimieren. Auch das Thema hochgefährliche Pestizide (HHPs) wird unter SAICM verhandelt. Das gesteckte Ziel wurde nicht erreicht. Im Juli 2021 wollten die beteiligten Akteure auf einer großen internationalen Konferenz zur Chemikaliensicherheit (ICCM5) in Bonn beschließen, wie es mit SAICM weitergehen soll. Die Corona-Pandemie kam dazwischen und alle Präsenz-Konferenzen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Auf Einladung von Bundesumweltministerin Schulze, fand statt der verschobenen Konferenz und als Ergänzung zum SAICM-Prozess im Juli 2021 eine virtuelle Veranstaltung mit hochkarätiger Beteiligung statt: Das Berlin Forum. Die Idee dahinter war, die laufenden Multi-Stakeholder-Vorbereitungen für die verschobene ICCM5 zu inspirieren und zu ergänzen. Nun liegt der zusammenfassende Bericht über die Veranstaltung vor (Summary Report), der folgende Ergebnisse herausstellt:

  • Krise durch chemische Verschmutzung: Die zunehmende Produktion und Verbreitung von Chemikalien ist und bleibt eine große Bedrohung für die menschliche und globale Gesundheit, wenn nicht dringend etwas unternommen wird. Dabei sind die ärmsten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen am stärksten gefährdet und betroffen.
  • Versäumnisse bei der Umsetzung: Trotz zahlreicher Fortschritte im Bereich des sicheren Umgangs mit Chemikalien und Abfällen (SMCW) hat die Weltgemeinschaft die vereinbarten Ziele für 2020 verfehlt. Bleibt es beim „Business-as-usual“ werden die Ziele der Agenda 2030 und die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) ebenfalls nicht erreicht werden. Alle Teilnehmer*innen waren sich einig, dass ein sofortiges, entschlossenes und umfassendes Handeln dringend erforderlich ist.
  • Die Arbeit am SMCW geht weiter: Trotz des allgemeinen Mangels an notwendigen Fortschritten geht die konstruktive und kreative Arbeit zur Förderung des SMCW auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene weiter. Während der Diskussion wurden mehrere inspirierende Beispiele und Verpflichtungen vorgestellt.
  • Lösungen sind vorhanden: Gegenwärtige Gesetze, Richtlinien, Institutionen, Technologien und das Wissen bieten bei stärkerer Verbreitung und Anwendung Möglichkeiten für wesentliche und frühzeitige Verbesserungen.  Ein neues und ehrgeizigeres, globales Instrument ist erforderlich, um diese Lösungen für alle zugänglich zu machen und den notwendigen Wandel zu beschleunigen und zu verankern.
  • ICCM5 ist von entscheidender Bedeutung: In dieser Hinsicht bietet die ICCM5-Konferenz – für die Deutschland angekündigt hat, sie weiterhin auszurichten – eine historische Chance, sich auf ein verbessertes SAICM- und SMCW-Instrument zu einigen, das Regierungen und Interessengruppen in die Lage versetzt, effektiver zusammenzuarbeiten, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und die SDGs zu erreichen.

Besonders positiv aufgefallen sind auf dem Forum aus Sicht von PAN Germany vor allem folgende Erkenntnisse und konkrete Forderungen von einzelnen Teilnehmer*innen:

  • Die Erkenntnis, dass Armut und Ungleichheit zwischen den Ländern einen relevanten Einfluss darauf haben, wie stark Menschen von Chemikalien betroffen sind und dass Menschen, die in Armut leben, stärker unter giftigen Chemikalien leiden. Darum engagiert sich PAN auch für den Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel.
  • Das vom NGO-Vertreter und IPEN Co-Chair Tadesse Amera vorgetragene deutliche Statement: Er forderte gemeinsames Handeln, um Doppelstandards im Chemikalienbusiness zu beenden und hochgefährliche Pestizide schrittweise zu verbieten und forderte, dass die chemische Industrie für ihren Anteil und ihre Schadstoffe und deren Folgen zahlen müsse.
  • Auch die belgische Ministerin für Klima, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Green Deal Khattabi, fiel mit einem engagierten Statement positiv auf und bekräftigte ebenfalls, dass hochgefährliche Chemikalien, die verboten sind, nicht hergestellt oder exportiert werden dürften, und sie sprach sich gegen Doppelstandards und für einen Ausstieg aus der Verwendung von hochgefährlichen Chemikalien aus.
  • Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, wies darauf hin, dass der EU-Green Deal ein wichtiger Teil des globalen Ziels ist, ein vernünftiges Management von Chemikalien und Abfällen zu erreichen. Er verwies auf das in der EU-Chemikalien-Strategie vermerkte „Exportverbot für verbotene schädliche Chemikalien“. Er erwähnte insbesondere EDCs (hormonschädliche Chemikalien / endokrine Disruptoren) und PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen ) und dass die am stärksten gefährdeten Personen besonders exponiert seien. „Deshalb kämpfen wir für die Substitution der schädlichen Chemikalien“.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bekenntnisse zum Handeln nun auch von allen Beteiligten in Taten umgemünzt werden und dass die globale Bedrohung durch die Chemikalienkrise die kontinuierliche hochrangige Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigt, um politische Veränderungen dauerhaft zu erwirken.

Mehr zum Thema:

PAN Hintergrundseite zu SAICM

Kritische NGO-Bilanz der Arbeit der Bundesregierung hinsichtlich ihres unzureichenden Engagements für eine bessere Chemikalienpolitik gezogen




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Trotz Zusagen: EU macht Rückzieher bei Pestizidexport-Verbot

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission nicht weiter vor, ihr Versprechen einzuhalten, den Export von in der EU verbotenen giftigen Pestiziden in Länder des Globalen Südens zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, ignoriert die Forderung von UN-Menschenrechtsexpert*innen und untergräbt das bürgerliche Vertrauen in die Verlässlichkeit der EU-Institutionen.

Das Versprechen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen, wurde 2020 im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) angekündigt. Die Kommission wollte damit die bestehenden Doppelstandards beenden und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der natürlichen Ressourcen sowie bei der Abkehr von gefährlichen Pestiziden mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, weiterhin den Export von Zehntausenden Tonnen hochgefährlicher Pestizide zu genehmigen, deren Verwendung auf ihrem eigenen Territorium aufgrund ihrer hohen Toxizität verboten ist. Sie nutzt dabei die schwächeren Schutzstandards und Pestizidgesetze anderer Länder aus, insbesondere solcher in Ländern des Globalen Südens, die dreiviertel der Zielländer der giftigen Export ausmachen.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der europäischen Bürger*innen, die immer noch glauben, die EU achte Menschenrechte und eine bittere Nachricht für alle Bürger*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika, die das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern“, so Natalija Svrtan, politische Referentin bei PAN Europe und Koordinatorin der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“.

Bereits im Jahr 2020 erklärte die Kommission, sie werde „Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards weltweit fördern“ und „mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden“, wobei sie eine entsprechende Umsetzung in Rechtsvorschriften bis 2023 versprach. Seitdem hat die Kommission umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, darunter öffentliche Konsultationen im Jahr 2023, Studien und eine Folgenabschätzung.

Seit Jahren fordern eine Reihe europäischer Länder, EU-Politiker*innen, die UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte sowie breite Teile der Öffentlichkeit von der Kommission endlich zu handeln und diese Doppelstandards zu beseitigen. Immer wieder wurden Nichtregierungsorganisationen hingehalten, die sich nach dem Stand der Umsetzung erkundigten. Jetzt, im sechsten Jahr nach der Ankündigung, wurde noch immer kein Gesetzesvorschlag veröffentlicht, und die Folgenabschätzung ist der Öffentlichkeit nach wie vor nicht zugänglich. Dies ist schlechte Regierungsführung, die offenbar unter dem Einfluss einer mächtigen Agrochemie-Lobby ihren moralischen und demokratischen Kompass verloren hat.

In einer schriftlichen Antwort an die unabhängige dänische Medienorganisation Danwatch, die die Information zur Aufgabe des EU Engagements gegen Doppelstandards veröffentlicht hat (siehe unten), räumte ein Sprecher der Europäischen Kommission ein, dass der Export gefährlicher Pestizide weiterhin Anlass zur Sorge gibt, argumentierte jedoch, dass ein Exportverbot das Problem nicht unbedingt lösen würde. Stattdessen könnte es „lediglich dazu führen, dass die Produktion außerhalb der EU verlagert wird, während europäische Unternehmen benachteiligt werden“. Zum einen übernimmt die Europäische Kommission mit solchen Argumenten einmal mehr die Argumentation der chemischen Industrie – Argumente, die von Rechtsexpert*innen, UN-Sonderberichterstatter*innen und der Zivilgesellschaft immer wieder widerlegt wurden. Zum anderen geht die Kommission nicht auf das Problem ein, zu dessen Lösung sie sich ursprünglich verpflichtet hatte.

Die Kommission strebt eine Verbesserung der Funktionsweise des Rotterdamer Übereinkommens und eine Stärkung der PIC-Verfahren an. Doch die PIC-Verordnung unterbindet den Handel mit verbotenen Pestiziden nicht. Die EU konzentriert sich damit ausschließlich auf die Verbesserung der Berichterstattung und der Transparenz, anstatt die Menschenrechte und die weltweiten Umweltressourcen zu schützen, indem sie die Herstellung oder den Export von Pestiziden verhindert, die die EU selbst als zu gefährlich eingestuft hat.

Hans van Scharen, Forscher beim Corporate Europe Observatory (CEO), sagt: „Die Argumente der Kommission gegen die Einführung eines Exportverbots sind praktisch identisch mit denen, die die Industrie seit der Ankündigung der EU, ein solches Verbot in Erwägung zu ziehen, vorbringt. Die Rhetorik ist genau dieselbe. Lobbyorganisationen wie Cefic und CropLife haben enormen Einfluss auf die politische Agenda der EU. Heutzutage sind es in erster Linie EU-Politiker, die auf die Industrie zugehen – nicht umgekehrt. Das nennt man ‚Corporate Capture‘, und es ist höchste Zeit, den Einfluss von Chemielobbyisten auf die EU-Politik durch eine Schutzmauer zu unterbinden, so wie wir es bei der Tabaklobby tun und es auch bei den Lobbyisten der fossilen Brennstoffindustrie tun sollten.“

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“, der PAN angehört, hat diese Woche einen Brief an Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz & wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, gesendet und um Klarstellung gebeten.

Hintergründe & Informationen (in Englisch):

Hintergründe von PAN Germany in Deutsch:

Vollständige schriftliche Stellungnahme der Europäischen Kommission an Danwatch (eigene Übersetzung, das englische Original ist hier):

„Wie Ihnen bereits am 13. Mai mitgeteilt, ist sich die Kommission der Bedenken hinsichtlich der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden in Drittländer bewusst und teilt diese. Die Kommission ist entschlossen, dieses wichtige Thema anzugehen. Und wie in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ dargelegt, prüft die Kommission derzeit die Frage des Exports gefährlicher Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die in der EU verboten sind. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, hat oberste Priorität. Ein einseitiges Produktions- und Exportverbot in der EU würde jedoch keine Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den betroffenen Ländern gewährleisten, da es diese Länder dazu veranlassen könnte, gleichwertige oder noch schädlichere chemische Pflanzenschutzmittel von Unternehmen außerhalb der EU zu beziehen. Folglich würde dies lediglich die chemische Industrie der EU benachteiligen, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohnehin schon zu kämpfen hat. Daher wird die Kommission im Rahmen der Übereinkommen von Rotterdam und Stockholm sowie anderer einschlägiger UN-Übereinkommen bilateral mit den Einfuhrländern zusammenarbeiten und sich gleichzeitig für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zum Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC), der REACH-Verordnung und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) einsetzen. Das Ziel der Kommission bleibt es, Drittländer beim Übergang zu sichereren Chemikalien zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nur jene gefährlichen Chemikalien erhalten, die sie auch tatsächlich beziehen möchten. Solche Maßnahmen werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU schaffen und das Risiko weiter verringern, dass EU-Verbraucher über Lebensmittel gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind. Diese Bemühungen bauen auf den Maßnahmen auf, die die Kommission bereits in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ angekündigt hat.“




Einladung zur Online-Vorstellung von neuer Pestizid-Studie mit anschliessender Diskussion

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Online-Vorstellung einer neuen Studie mit anschließender Diskussion

Wann: Dienstag, 27. April 2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Wo und wie: Die Veranstaltung findet als Online-Event mit Simultanübersetzung (Deutsch / Englisch) statt.

Registrierung über:
https://inkota-de.zoom.us/webinar/register/WN_BSHBOtBIS0Gw-clRP2fh7w

Was: Vorstellung der Studie Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF: Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen und Diskussion mit Peter Clausing (PAN Germany), Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk), Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika) und Irma Gómez (Alianza Maya por las Abejas, Mexiko), Moderation: Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF vermarkten Pestizidprodukte und Wirkstoffe im globalen Süden, die in der EU auf Grund ihrer Gefahren für die Umwelt oder menschlichen Gesundheit nicht genehmigt oder verboten sind. Derartige Geschäftspraktiken sind zwar legal, stehen jedoch als Doppelstandards zunehmend in der Kritik.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany haben einen Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen geworfen. Im Fokus stehen die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF. Die vorliegende Studie beleuchtet die Giftigkeit und Verwendung von Bayer- und BASF-Wirkstoffen in Brasilien, Mexiko und Südafrika.

Die Liste der Wirkstoffe, die durch Bayer und BASF ihre Verbreitung in der Welt gefunden haben und hochgefährlich für die menschliche Gesundheit sind, ist lang. Hinter abstrakten Bezeichnungen wie Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin verbergen sich konkrete Gefahren: sie sind hochgiftig, wahrscheinlich krebserregend oder erbgutschädigend.

Die Studie deckt auf, welche hochgefährlichen Wirkstoffe die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF entwickelt und/oder vermarktet haben – und dies zum Teil heute noch (über Umwege) tun. Durch die eingehende Analyse des Pestizid- und Wirkstoffmarktes in Südafrika, Brasilien und Mexiko werden das Ausmaß und die Intransparenz des lukrativen Geschäfts mit den Ackergiften deutlich. Im Gegensatz dazu stehen die verheerenden Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Gesundheit von Indigenen und Landarbeiter*innen in den drei Ländern.

Die Autor*innen und Aktivist*innen stellen die Ergebnisse der Studie vor und diskutieren in einem offenen Format über weitere Fragen.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA-netzwerk und PAN Germany




Syngenta unter Druck: 51 indische Familien reichen nach Pestizidvergiftung Beschwerde ein

Das Vergiftungsdrama im indischen Yavatmal im Jahr 2017 ist nicht vergessen. Hunderte Baumwollbäuer*innen erlittenen damals nach dem Versprühen von Pestiziden teils schwere Vergiftungen. Behördliche Dokumente zeigen nun die Rolle des Syngenta-Pestizids „Polo“ in dieser Tragödie. Die Polizei ordnete 98 erlittene Vergiftungen, darunter zwei mit Todesfolge, der Verwendung von „Polo“ zu. 51 betroffene Familien reichen deshalb heute Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Sie werden dabei von PAN India, PAN Asia Pacific (PANNA), der Maharashtra Association of Pesticide Poisoned Persons (MAPPP), dem in Deutschland ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Schweizer NGO Public Eye unterstützt. „Polo“ enthält den Wirkstoff Diafenthiuron, der in der Schweiz aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes verboten ist und auch in der EU nicht eingesetzt werden darf. Die Hintergründe der Vergiftungswelle von 2017 sind in den Berichten von PAN India und Public Eye dokumentiert.

Sarojeni Rengam, Geschäftsführende Direktorin von PAN Asia Pacific (PANAP) sagt hierzu: „Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass das Pestizid „Polo“ von Syngenta in Yavatmal, Indien, in großem Umfang Vergiftungen verursacht hat. Viele der Vergiftungsopfer mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden, berichteten von vorübergehender Blindheit oder waren mehrere Tage lang bewusstlos. Einige litten auch an Atembeschwerden und Muskelschmerzen. Yavatmal ist nur ein Fall von vielen. Überall in Indien leiden Bäuerinnen und Bauern unter Pestizidvergiftungen. Wir reichen bei der OECD eine Beschwerde gegen Syngenta wegen der Vergiftungen ein, die durch das Produkt POLO verursacht wurden. Mit dieser Aktion wollen wir gegen die Verantwortungslosigkeit der europäischen Pestizidkonzerne vorgehen, unabhängig davon, wo sie tätig sind.“

Syngenta ist nicht der einzige Konzern in Europa, der Doppelstandards im Pestizid-Handel ausnutzt. Auch Firmen in Deutschland machen Gewinne mit Pestiziden, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt bzw. verboten sind, wie Berichte von PAN Germany und Public Eye zeigen konnten.

Erst im Juli dieses Jahres kritisierten führende Expert*innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aufs schärfste die gängige Praxis wohlhabender Staaten, ihre verbotenen giftigen Chemikalien in ärmere Länder zu exportieren und forderten von EU- und OECD-Staaten eine Abkehr von dieser menschenrechtswidrigen Praxis. Der Vergiftungsfall von Yavatmal veranschaulicht auf traurige Weise, dass es die, von der Industrie nach wie vor gepredigte, „sichere Anwendung“ hochgefährlicher Pestizide unter Armutsbedingungen nicht gibt und er zeigt, wie dringend es rechtsverbindlicher Regelungen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel bedarf. PAN Germany setzt sich in einer gemeinsamen Kampagne mit dem INKOTA Netzwerk für ein Gesetz gegen diese Doppelstandards ein.

Die amtlichen Dokumente aus Indien liefern auch Hinweise auf zwei Todesfälle im Zusammenhang mit Polo. Parallel zur OECD-Beschwerde wurde mit den Hinterbliebenen der beiden Todesopfer sowie mit einem Vergiftungs-Überlebenden eine auf der Produktehaftung basierende Schadensersatzklage in Basel eingereicht.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Beschwerde gegen Syngenta finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung des ECCHR, Public Eye, PAN Asia Pacific und PAN India.

 

Kontakt:

Ms. Sarojeni Rengam, PAN Asia Pacific, sarojeni.rengam@panap.net

Susan Haffmans, PAN Germany, susan.haffmans@pan-germany.org