EU-Rat stimmt für Gesetz zur Rettung der Natur

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO, „Nature Restoration Law“) hat nach langen Verhandlungen und Kompromissen endlich am 17. Juni 2024 im EU-Umweltministerrat die letzte Hürde genommen. Mit einer knappen Mehrheit von 20 Ländern – darunter Deutschland -, die 66 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, wurde dieses wichtige Gesetz angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme in der EU wiederherzustellen. Damit wird auch der Forderung von mehr als 1 Million Menschen Rechnung getragen, die im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gefordert hatten.

Derzeit sind über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU in einem schlechten Zustand. Die Verordnung legt rechtsverbindlich fest, dass 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme in der EU bis 2030 und alle Ökosysteme bis 2050 wiederhergestellt werden müssen. Dafür müssen die EU Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2050 90 Prozent der unter die Verordnung fallenden Lebensräume von einem schlechten in einen guten Zustand versetzen. Darunter fallen Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen. Die EU-Staaten müssen außerdem sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Gebiete nach der Wiederherstellung nicht verschlechtert. Die Details der Umsetzung sollen die Mitgliedstaaten jeweils in nationalen Wiederherstellungsplänen innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeiten. „Ein Prozess bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird“, so Bundesumweltministerin Steffi Lemke in ihrem ersten kurzen Statement zur Entscheidung.

Aus Sicht von PAN Germany müssen ambitionierte Maßnahmen im Kampf gegen den Schwund der biologischen Vielfalt und die Klimakrise auf Grundlage des Gesetzes initiiert und ohne weitere Verwässerungen umgesetzt werden. Dies sollte mit der dringenden Reduzierung des Pestizideinsatzes einhergehen. Das angekündigte „Zukunftsprogramm Landwirtschaft“ des BMEL sollte entsprechend kohärent die Ziele der WVO mit aufgreifen.

Grundlegende ökologische Prozesse zum Erhalt gesunder Böden, sauberer Wasserressourcen und funktionierender Nährstoffkreisläufe hängen von der biologischen Vielfalt ab. Intakte Ökosysteme sind zudem wichtig, um die Folgen der Klimakrise abzumildern, indem sie beispielsweise den Wasserrückhalt erhöhen und einen besseren Schutz gegen extreme Wetterbedingungen bieten. Intakte Ökosysteme sind auch wichtig, um die Lebensgrundlage der Menschen zu sichern und eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu gewährleisten.

Von der Leyens Europäische Volkspartei (EVP) führte während der Verhandlungen eine beispiellose Desinformationskampagne gegen den Verordnungsentwurf. Argumentiert wurde mit einer angeblichen Bedrohung der Ernährungssicherheit, einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion, einem Anstieg der Importe, steigenden Lebensmittelpreisen und sogar der Androhung der Enteignung von Landwirten. Nicht nur die Umweltverbände versuchten mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, sondern tausende Wissenschaftler*innen unterstützten die wissenschaftliche Faktenlage. Im Februar 2024 nahm das EU-Parlament den Kompromisstext an, nun folgte die abschließend notwendige Zustimmung des EU-Rats.

Die Kompromisse in der endgültigen Fassung bedeuten allerdings erhebliche Abschwächungen bei den Anforderungen an den Agrarsektor. Es wurde unter anderem eine Notfallklausel in den Gesetzestext aufgenommen, die es ermöglicht, die Ziele für landwirtschaftliche Ökosysteme „unter außergewöhnlichen Umständen“, nämlich wenn die Ernährungssicherheit als gefährdet angesehen wird, auszusetzen. Zu den Zielen, die erreicht werden sollen, zählen eine Zunahme der biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und eine Trendumkehr beim dramatischen Verlust an Feldvögelpopulationen. Zudem verpflichtet das Gesetz die Mitgliedsstaaten, den Rückgang der Bestäuberpopulationen spätestens bis 2030 umzukehren und deren Artenvielfalt zu verbessern. Nach 2030 sollen die Bestände wachsen, die Mitgliedstaaten müssen den Fortschritt hierbei alle sechs Jahre prüfen.

Trotz Abschwächungen und vieler offener Fragen bezüglich der Umsetzung und nach vielen Rückschritten beim Umwelt- und Biodiversitätsschutz in den vergangenen Monaten, ist die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten im Rat zum Nature Restoration Law ein wichtiger Schritt hin zur Wiederherstellung unserer Lebensräume, zum Wohle künftiger Generationen.

Mehr dazu:

PAN Europe Press Release „Historical step: EU Nature Restoration Law finally adopted, important demand of European citizens‘ initiative Save Bees and Farmers”

Informationsseite des BMUV zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO)




Erfahren Sie, was Kandidat*innen der EU-Wahl über Pestizide denken

Eine europaweite Umfrage forderte die Kandidat*innen der Europawahl auf, ihre Positionen zu den Themen Pestizide, Landwirtschaft und Umweltschutz darzulegen. Initiiert wurde die Umfrage von PAN Europe, Friends of the Earth Europe und der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ – und wurde in Deutschland von PAN Germany, BUND, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe und dem WWF unterstützt. In Deutschland wurden 64 Spitzen-Kandidat*innen der großen Parteien persönlich eingeladen, im Rahmen der Umfrage ihre Sicht zu Pestiziden, Landwirtschaft und Umweltschutz darzulegen.

Die Antworten der Kandidat*innen auf unseren Fragebogen und weitere Informationen finden Sie hier und im Detail für Deutschland, sortiert nach Mitgliedsstaaten in der Gesamtübersicht.

Eine weitere Auswertung zeigt, wie die Parteien über pestizidrelevante Gesetzesvorschläge 2023 abgestimmt haben.

Angesichts der bevorstehenden Europa-Wahlen am 9. Juni 2024 rufen wir die Bürgerinnen und Bürger auf, wählen zu gehen: Nutzen Sie Ihre Stimme, um sich für eine nachhaltigere Zukunft in Europa einzusetzen!

Ihre Stimme nimmt Einfluss auf die EU-Politik, denn die Entscheidungen der EU-Abgeordneten haben direkten Einfluss auf ein breites Spektrum von Politikbereichen, wie Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, nachhaltige Landwirtschaft und den Einsatz von Pestiziden.

Indem Sie eine informierte Entscheidung treffen, können Sie dazu beitragen, dass das EU-Parlament eine Politik unterstützt, die Umwelt und Gesundheit schützt und eine nachhaltige Entwicklung vorantreibt.

Nutzen Sie Ihre Stimme, um sich für eine nachhaltigere Zukunft in Europa einzusetzen!




EU-Parlament & Pestizide: Wer unterstützt Landwirt*innen, Verbraucher*innen und Natur?

Ihre Stimme zählt!

Die folgende Analyse zeigt die Positionen der im EU-Parlament vertretenen Fraktionen und der deutschen Parteien zu dieser Frage.

Der hohe Pestizideinsatz ist ein großes Problem in unserem derzeitigen Lebensmittelsystem, das Natur, Landwirt*innen, Verbraucher*innen und künftigen Generationen schadet und sie im Stich lässt. Um den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und die damit verbundenen Risiken in der EU bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren und Menschen und Natur besser zu schützen, legte die EU Kommission einen Entwurf zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) vor. Dieser Vorschlag wurde jedoch stark verwässert und scheiterte schließlich im November 2023 im EU Parlament. Die Forderungen von mehr als einer Million Bürger*innen nach einer drastischen Reduzierung des Pestizideinsatzes in der EU und nach Unterstützung der Landwirt*innen bei dieser Umstellung wurden somit nicht erfüllt.

Wenn die Bürger*innen am 9. Juni in ganz Europa zu den EU-Wahlen an die Urnen gehen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, wie politische Gruppen ihre Interessen bislang vertreten haben. Aus unserer Sicht schadet die Ablehnung dringend notwendiger Maßnahmen zur Reduzierung des Pestizideinsatzes dem Wohlbefinden aller EU Bürger*innen, der Gesundheit unserer Ökosysteme, einer langfristigen Perspektive für Landwirt*innen und unserer Ernährungssicherheit.

Im Vorfeld der EU-Wahlen analysierten die Nichtregierungsorganisationen PAN Europe, Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory das Abstimmungsverhalten zum SUR-Vorschlag nach politischen Gruppierungen im EU-Parlament. Für die Auswertung wurden die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Abgeordneten für sechs Änderungsanträge zu einer Reihe von Schlüsselaspekten des Gesetzesvorschlags ausgewählt.

Das Ergebnis: Bei allen Themen stimmte die große Mehrheit oder alle Fraktionen der christlich-demokratischen EVP, der konservativen (bis rechtsextremen) EKR und der rechtsextremen ID-Fraktion konsequent gegen die Interessen der EU Bürger*innen. Diese Fraktionen unterstützen nicht einmal eine regelmäßige unabhängige Beratung für Landwirt*innen zu Pestiziden und ihren Alternativen oder eine stärkere Reduzierung der gefährlichsten Pestizide!

Zusätzlich erfolgte eine Auswertung des Abstimmungsverhaltens der deutschen Abgeordneten bzw. Parteien im EU-Parlament zu 5 Schlüsselaspekten des Gesetzesvorschlags:

(Für eine größere Ansicht der Infografiken: Bitte mit rechter Maustaste ‚Bild vergrößern‘ oder ‚Bild in neuem Tab öffnen‘ auswählen.)

 

1. Pestizide dürfen nur als letzte Maßnahme eingesetzt werden

Der integrierte Pflanzenschutz (IPM) ist ein Instrument zur Verringerung des Pestizideinsatzes, indem präventive agronomische Maßnahmen in den Mittelpunkt der Schädlingsbekämpfung gestellt werden und chemisch-synthetische Pestizide nur als allerletzte Maßnahme eingesetzt werden. Obwohl IPM bereits durch die derzeitige EU-Richtlinie (über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden) seit rund 10 Jahren verbindlich vorgeschrieben ist, wurde es von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die neue Pestizidverordnung zielte darauf ab, die kulturspezifischen IPM-Regeln zu definieren und verbindlicher zu machen, um sicherzustellen, dass IPM wirksam angewendet wird. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien für diese obligatorischen Regeln stimmten oder nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Schutzgebiete und öffentliche Plätze besser vor Pestiziden schützen

Das vorgeschlagene neue Gesetz hätte den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in sensiblen Gebieten wie Naturschutzgebieten, öffentlichen Räumen, Parks und Spielplätzen verboten. Mit dieser Maßnahme sollten Bürger*innen, insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder und Schwangere, und unsere Ökosysteme besser geschützt werden. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien im EU-Parlament diesen wichtigen Schutz unterstützen und welche nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Gewässer besser vor Pestiziden schützen

Die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern durch Pestizide stellt ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit und für die Ökosysteme dar und verursacht der Gesellschaft erhebliche Kosten. Das Schaubild zeigt, wie die deutschen Parteien im EU-Parlament für Verbesserungen im Gewässerschutz vor Pestizidverschmutzung gestimmt haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Pestizidreduktion durch jährliche unabhängige Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe fördern

In den letzten Jahrzehnten wurde die unabhängige Offizialberatung für landwirtschaftliche Betriebe abgebaut und zum Teil durch private Dienste ersetzt, die ggf. mit Pestizidkonzernen zusammenarbeiten. Dies führt zu Interessenkonflikten. Regelmäßige unabhängige Beratung ist wichtig, um sich aus dem Griff der Pestizidindustrie zu befreien und Landwirt*innen bei der Einführung alternativer Praktiken zu unterstützen. Das Schaubild zeigt, welche deutschen Parteien sich für die Unterstützung der Landwirt*innen durch eine jährlich stattfindende unabhängige Beratung ausspricht (anstatt nur alle drei Jahre) – und welche nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung der schädlichsten Pestizide

Dieses Schaubild zeigt, welche Parteien für und gegen einen Änderungsantrag gestimmt haben, der ein höheres Reduktionsziel für die gefährlichsten Pestizide vorsieht, nämlich eine Reduktion von 65 % bis 2030 anstelle von 50 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

Methodik: Die Daten für die Infographiken basieren auf den Ergebnissen der namentlichen Abstimmungen bei der Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments über den SUR-Vorschlag, die am 22. November in Straßburg stattfand. Die Ergebnisse wurden durch MEP watch überprüft.

Weitere Informationen bietet der PAN Europe Blog Beitrag „EU citizens asked for less pesticides. Find out which politicians listened. Make your vote count!

Eine Übersichtstabelle bietet zudem die Möglichkeit nachzusehen, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben.




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




PAN Germany auf der Wetter.Wasser.Waterkant.2022

Wir freuen uns sehr, in diesem Jahr zum ersten Mal einen Schulworkshop auf der Hamburger Bildungswoche Wetter.Wasser.Waterkant.2022 anzubieten. Das kostenfreie Bildungsprogramm für Hamburger Schulen zu Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Wandel wird in der HafenCity Hamburg und online vom 26. September bis 14. Oktober 2022 stattfinden.

Unser Workshop „Agrarökologie statt Ackergift und Monokultur – Wie sieht eine zukunftsgerechte Landwirtschaft aus?“ widmet sich den Problemen des intensiven Pestizideinsatzes und des Mangels an Vielfalt in der industriellen Landwirtschaft und stellt zukunftsgerechte Alternativen vor, die natürliche Ressourcen schonen, Klima und Biodiversität schützen, Natur und Gewässer sauber halten, und die Menschenrechte achten.

Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen: Was hat unsere Ernährung/unser Konsum damit zu tun? Wie können wir einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten? Denn wir wollen nicht nur Wissen verbreiten, sondern auch die Handlungskompetenz der Schüler*innen fördern und ihre Motivation stärken, selbst in ihrem Lebensumfeld für mehr Nachhaltigkeit aktiv zu werden.

Die Inhalte des Workshops sind fächerübergreifend und fächerverbindend. Ein konkreter Bezug lässt sich insbesondere für die Schulfächer Biologie und Geographie herstellen. Fachwissen und Erkenntnisgewinn beziehen sich auf die Themen biologische Vielfalt, Nahrungsbeziehungen, Ökosystem Agrarlandschaft, die ökologischen Auswirkungen der Landbewirtschaftung durch den Menschen und unser Konsumverhalten.

Dieser Workshop ist Teil einer dreiteiligen Serie von Schulworkshops zum Thema zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung und Lebensweise, die PAN Germany für Hamburger Schulen kostenfrei anbietet. Unsere fachliche Expertise und Erfahrungen in der Bildungsarbeit sind die Grundlage für unsere Schulworkshops, mit denen wir einen konkreten Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten.

 

Webbanner: ©Climate Ambassadors – Klimabotschafter e.V.




Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Bei der Ausbringung von Pestiziden kann es dazu kommen, dass feiner Sprühnebel verweht wird. Spritzmittel gelangen so auf benachbarte Flächen, auf Felder, in Gärten, Gewässer und Gehölze.

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizid-Abdrift hilflos ausgeliefert zu sein.

Um Betroffenen eine Hilfestellung zu bieten, hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift zusammengetragen.

Darin finden Betroffene unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Was tun bei akuten Vergiftungssymptomen oder gesundheitlichen Beschwerden in Folge eines Pestizid-Kontaktes?
  • Welche Behörden sind zuständig in Fällen erlittener Pestizid-Abdrift?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Anwendung von Pestiziden?

Die 4-Seitige Information „Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen“ können Sie sich hier herunterladen.

Aktiv werden – Abdrift melden!

Sollten Sie von Abdrift betroffen sein,  können Sie Ihren Abdrift-Fall (auch anonym) über unseren Abdrift-Meldebogen schildern. Die Meldung bei PAN ist keine offizielle Meldung an eine Behörde. PAN Germany dokumentiert Fälle und nutzt die Angaben, um auf das Problem der Pestizid-Abdrift aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Betroffenen und der Umwelt vor Pestizid-Abdrift auf politischer Ebene einzufordern.

Hier Abdrift online melden mit dem PAN Germany Meldebogen




Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erreicht eine Million Unterschriften – Teilnahme noch bis Donnerstag möglich

PRESSEMITTEILUNG

Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erreicht eine Million Unterschriften – Teilnahme noch bis Donnerstag (30.09.2021) möglich.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ steht kurz vor einem historischen Erfolg: Mehr als eine Million Menschen haben die von einem europäischen Bündnis aus über 220 Organisationen getragene Initiative unterzeichnet. Sie fordert unter anderem einen EU-weiten Ausstieg aus der Anwendung chemisch-synthetischer Pestizide bis spätestens 2035. Die Initiative betont, dass bis einschließlich Donnerstag trotzdem noch weiter Unterschriften gesammelt werden müssen, um ungültige Unterschriften ausgleichen zu können.

Berlin, 29.09.2021 | Großer Jubel bei den Initiator:innen: Mehr als eine Million Menschen aus ganz Europa haben die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ (engl.: „Save bees and farmers!“) unterzeichnet. Darüber hinaus konnte die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften in zehn EU-Mitgliedsstaaten erreicht werden: In Deutschland, Belgien, Österreich, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Dänemark, Ungarn, Lettland und Rumänien. Erforderlich für den Erfolg der Initiative wäre das Erreichen der Mindestanzahl in lediglich sieben Ländern gewesen. Sollten die nationalen Behörden mindestens eine Million Unterschriften für gültig erklären, gilt die EBI als erfolgreich. Dann müssen die Europäische Kommission und das Europaparlament die Forderungen der Initiative auf die Tagesordnung setzen.

Um den Erfolg wirklich abzusichern, muss das europaweite Bündnis hinter der Kampagne aber etwa 1,2 Millionen Unterschriften zusammenbekommen. Wie die Erfahrung mit bisherigen EBIs zeigt, ist mit einem gewissen Prozentsatz an ungültigen Unterschriften zu rechnen. Das Bündnis sammelt deshalb noch bis einschließlich Donnerstag, den 30. September, 23:59 Uhr weiter Unterschriften auf ihrer Webseite.

Die deutschen Organisationen im Trägerkreis der EBI zeigen sich über die Entwicklung hocherfreut:

Veronika Feicht, Referentin für Agrarpolitik beim Umweltinstitut München:

„Zwei Tage vor Ablauf der offiziellen Frist können wir einen unglaublichen Erfolg verbuchen: Mehr als eine Million Menschen unterstützen unsere Europäische Bürgerinitiative für eine bessere Landwirtschaft, und das trotz der massiven Einschränkungen durch die Coronakrise. Hier zeigt sich, wie sehr sich die Menschen in Europa ein Umsteuern in der Agrarpolitik wünschen. Die europaweite Bewegung für eine echte Agrarwende, in der sich unzählige lokale und regionale Anti-Pestizid-Initiativen zusammengeschlossen haben, ist nicht mehr aufzuhalten. Über eine Million Menschen von Madrid bis Riga, von Bukarest bis Dublin wollen keine chemisch-synthetischen Pestizide mehr, sondern eine Landwirtschaftspolitik, die Artenvielfalt, Klima und kleinbäuerliche Strukturen schützt.“

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung:

“Bienen und Bauernhöfe sind gleichermaßen bedrohte Spezies in unserer Agrarlandschaft. Eine Million Menschen aus ganz Europa stemmen sich nun gegen das Insektensterben und den dramatischen Rückgang der bäuerlichen Betriebe. Die Hälfte der Unterschriften kommt dabei aus Deutschland. Das ist auch ein klarer agrarpolitischer Arbeitsauftrag für die künftige Bundesregierung: Sie muss die Agrarwende jetzt ernsthaft anpacken und Bäuerinnen und Bauern dabei unterstützen, eine pestizidfreie und bienenfreundliche Landwirtschaft umzusetzen.”

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Über eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger wollen das Artensterben nicht länger hinnehmen. Sie fordern von der Politik eine sozial-ökologische Landwirtschaft und einen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden. Die neue deutsche Bundesregierung ist jetzt national und EU-weit in der Pflicht, ein ambitioniertes Pestizidreduktionsprogramm umzusetzen.“

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide / Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany):

„Die stark schwindende Artenvielfalt, unsere belasteten Gewässer und Böden können sich nur erholen und im Zeichen der Klimakrise widerstandsfähiger werden, wenn endlich die ökologische Transformation der Landwirtschaft gelingt. Die Abkehr vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide und die Förderung von agrarökologischen Verfahren ist dabei ein sehr wichtiger Schritt. Die Europäische Bürgerinitiative fordert aber auch, die Landwirtinnen und Landwirte auf diesem Weg nicht allein zu lassen, sondern sie vielfältig und wirkungsvoll bei dieser Transformation zu unterstützen. Die EBI macht deutlich, dass viele Menschen endlich mehr Verantwortung und Taten von den Entscheidungsträgern in Brüssel und in Berlin erwarten, um ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Landwirtschaftssystem zu entwickeln.“

Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR):

„Mehr als eine Million Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative senden eine klare Botschaft: Wir brauchen in Europa und in Deutschland eine Transformation der Landwirtschaft – und das sofort. Die Tatsache, dass die meisten Unterschriften von deutschen Bürgerinnen und Bürgern kommen, gibt der künftigen Bundesregierung den Auftrag, das Thema Landwirtschaft in den anstehenden Koalitionsverhandlungen ernst zu nehmen und Lösungswege für die Biodiversitäts- und Klimakrise zu finden. Sowohl die Forderungen der EBI als auch die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft zeigen auf, was zu tun ist. Nun liegt es in der Verantwortung der Politik, diese Herausforderungen umgehend anzugehen.“

Die Forderungen von “Bienen und Bauern retten!”

Mit der Europäischen Bürgerinitiative “Bienen und Bauern retten!” kommen Menschen aus der ganzen EU zusammen, um die europäische Agrarpolitik grundlegend zu verändern. Die Bürgerinitiative streitet für eine radikale Abkehr von der industriellen Landwirtschaft und für eine bäuerliche, vielfältige und gesunde Landwirtschaft in Europa.

Ihre Kernforderungen sind:

  1. Ein schrittweiser Ausstieg aus synthetischen Pestiziden.
    Der Einsatz von synthetischen Pestiziden soll bis 2030 um 80 Prozent reduziert werden. Bis 2035 soll die EU komplett aus der Nutzung der Ackergifte aussteigen.
  1. Maßnahmen zur Erholung der Biodiversität.
    Biotopflächen in landwirtschaftlichen Flächen sollen wiederbelebt und Produktionsmethoden so gestaltet werden, dass die Landwirtschaft wieder einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leistet.
  1. Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern.
    Die Europäische Agrarpolitik soll reformiert werden. Kleinteilige, vielfältige und nachhaltige landwirtschaftliche Strukturen sollen bevorzugt, der Ökolandbau ausgeweitet sowie die Forschung zu pestizid- und gentechnikfreiem Anbau gefördert werden.

Pressemitteilung: Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erreicht eine Million Unterschriften (Download)

Mehr Infos unter: www.BienenUndBauernRetten.eu

 Ihr Ansprechpartner:

Florian Amrhein (Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit bei der Aurelia Stiftung):
florian.amrhein@aurelia-stiftung.de  •  Mobil: +49 (0)176 34 51 52 07




Pestizidabdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizidabdrift hilflos ausgeliefert zu sein. Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen und als Hilfestellung hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift in diesem Dokument zusammengetragen.




PAN-Bildungsmaterialien jetzt im Portal Globales Lernen verfügbar

Themen wie Klimawandel, Artenschwund und der Bezug zur industriellen Landwirtschaft sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Konkrete Veränderungen sind politisch und gesellschaftlich gefordert. Eine Herausforderung ist es, diese sozial verträglich zu gestalten.

Alternativen zur chemie-intensiven Landwirtschaft und ressourcenverschwendenden Lebensmittelindustrie bestehen und müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Bäuer*innen, Landarbeiter*innen, regionale Verarbeiter*innen und Vermarkter*innen beweisen tagtäglich, dass die Prinzipien und Praktiken der Agrarökologie keine Utopien sind.

Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf. Dafür sollten die Probleme und mögliche Lösungsansätze auch stärker im Bildungsbereich thematisiert werden.

Zur Unterstützung der Bildungsarbeit bietet PAN Germany daher die Schulmaterialien Agrarökologie macht Schule an, die vom Bildungsportal Globales Lernen geprüft und jetzt dauerhaft in das Bildungsprogramm aufgenommen wurden.

 

Das Portal Globales Lernen der Eine Welt Internet Konferenz (EWIK) ist das zentrale deutschsprachige Internetangebot zum Globalen Lernen und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zum Angebot gehören kostenlose Unterrichtsmaterialien zum Download, Informationen zu Aktionen und Kampagnen, Veranstaltungen, Methodenhandbücher und vieles mehr.

Darüber hinaus werden unter dem Titel „Im Fokus“ Dossiers zu verschiedenen Schwerpunktthemen erstellt, u.a. zu den Themen Fridays for Future, Sustainable Development Goals (SDGs) und Digitalisierung. Bei EWIK sind über 110 kooperierende Institutionen und Organisationen zusammengeschlossen, die entwicklungspolitische Bildung und Globales Lernen im Internet fördern.

Wir freuen uns, dass die PAN-Unterrichtsmaterialien Agrarökologie macht Schule in das Bildungsangebot des Portals aufgenommen wurde und damit eine noch größere Bekanntheit erfahren werden. Gerne möchten wir Lehrende und Bildungsinteressierte auch auf die weiteren Bildungsangebote und Informationen des Portals Globales Lernen hinweisen.

 




Gute Nachricht für Mensch, Umwelt und Insekten: Neue Biozid-Regelungen beschlossen

Hamburg, 29. Juni 2021: Gerade noch rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause verabschiedeten Bundesrat und Bundestag zwei gesetzliche Vorschriften für eine Beratungspflicht beim Kauf von Biozidprodukten und für ein Anwendungsverbot bestimmter Biozidprodukte in Naturschutzgebieten. Die Umweltschutzorganisation PAN Germany bewertet dies als wichtigen, überfälligen Schritt hin zu einem besseren Schutz der Umwelt und von Verbrauer*innen vor problematischen Bioziden, übt allerdings Kritik an der zeitlich nach hinten verschobenen Umsetzung.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende vergangener Woche ein Maßnahmenpaket an rechtlichen Regelungen. Dies führt bei bestimmten Pestiziden wie dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu strengeren Anwendungsbestimmungen und schränkt zukünftig auch den Einsatz von ausgewählten Biozidprodukten in bestimmten Schutzgebieten ein. Verboten wurde das Spritzen von Holzschutzmitteln im Freien sowie der flächige Einsatz von Insektiziden und/oder Akariziden in Naturschutzgebieten und Nationalparks, an nationalen Naturmonumenten und Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen. Möglichkeiten für Ausnahmen bestehen. Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany, begrüßt die neue Regelung, übt aber auch Kritik: „Besser geschützt wird nur eine begrenzte Auswahl an Gebieten, andere Schutzgebiete wie FFH- oder Wasserschutzgebiete bleiben außen vor, dabei sind auch sie von Biozid-Einträgen betroffen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, wieso andere, ebenfalls umweltbelastende Biozidverwendungen nicht ebenso eingeschränkt werden, wie der Einsatz von gewässergefährdenden Antifoulinganstrichen an Sportbooten oder filmgeschützte Fassadenfarben an Gebäuden. Hier hätte mehr passieren können, denn umweltschonendere Alternativen zu Bioziden sind verfügbar“.

Auch in der neuen Bioziddurchführungs-Verordnung werden erstmals Vorschriften zur Meldung des Inlandabsatzes von Biozidprodukten und Regelegungen für die Vermarktung von bestimmten Biozidprodukten im (Online-)Handel festgeschrieben. „Damit wird eine große Regelungslücke geschlossen“, so Susanne Smolka. „Wir benötigen endlich einen Überblick über die Höhe des Biozideinsatzes in Deutschland. Die Verpflichtung für eine sachkundige Verkaufsberatung verknüpft mit einem Selbstbedienungsverbot besteht bei Pestiziden seit Jahrzehnten. Das dies endlich auch für Biozidprodukte übernommen wird, ist gut.“ Die neuen Vermarktungsregelungen sollen allerdings erst ab 2025 in Kraft treten.

„Gefährliche Insektengifte auf den Grabbeltischen von Discountern, offen zugängliche Antifoulinganstriche im Baumarkt und ein unzureichend kontrollierter Onlinehandel mit diesen gefährlichen Produkten werden somit leider erst einmal weiter unseren Alltag bestimmen“, kritisiert Smolka. PAN Germany empfiehlt Verbraucher*innen, sich aktiv im Handel und online über biozidfreie Alternativen zu erkundigen und sich bei Schädlingsproblemen auf dem unabhängigen Informationsportal „Biozidportal“ des Umweltbundesamtes zu informieren.

Kontakt: Susanne Smolka, Referentin Biozide / Pestizide, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 040 / 399 19 10-24

Pressemitteilung des BMU zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets (24.06.2021)

Kabinettsbeschluss: Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (12.05.2021)

Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (25.06.2021)