Universitäre Studie belegt weitläufige Pestizidbelastung der Landschaft und fordert dringende Pestizidreduktion

Ein Forscherteam der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) Kaiserslautern-Landau belegt anhand von Messdaten, dass synthetisch-chemische Pestizide aus dem konventionellen Landbau sich über weite Strecken verbreiten. Weitläufige Probenahmen belegen eine Kontamination mit Pestizidmischungen entfernt vom Ausbringungsort in der gesamten Landschaft. Um Gebiete um Äcker, Obstplantagen und Weinberge zu schützen, muss der Pestizideinsatz dringend reduziert werden, so die Forscher. Die Studie erschien im Fachmagazin Communications Earth & Environment (2).

In dem durch intensive Landwirtschaft geprägten Untersuchungsgebiet im Oberrheingraben führte das Forschungsteam während der Spritzsaison im Juni und Juli 2022 umfassende Probenahmen durch: Entlang von sechs 30 Kilometer langen Messpfaden wurden an 78 Standorten Oberboden, Vegetation, Fließgewässer und Pfützen beprobt. Den Verbleib eingesetzter Pestizide auf so großer Skala systematisch aufzunehmen und darzustellen, ist ein neuer, am Institut für Umweltwissenschaften Landau entwickelter Ansatz. Mithilfe modernster Analysentechniken, die auch geringste Konzentrationen nachweisen können, erfolgte die Untersuchung auf 93 gängige Pestizide.

In 97 Prozent der Boden- und Vegetationsproben wurden Rückstände gemessen. Insgesamt 63 unterschiedliche Pestizidwirkstoffe wurden in den Probenahmestellen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen nachgewiesen, oft in komplexen Mischungen. Die Forschenden äußerten Besorgnis darüber, dass selbst abgelegene Gebiete nicht frei von Pestiziden seien.

Im Durchschnitt wurden im Oberboden fünf Pestizide gemessen, wobei einzelne Proben bis zu 26 verschiedene Wirkstoffe aufwiesen. Die Vegetation war im Mittel mit sechs Pestiziden belastet, in einigen Fällen mit bis zu 21 Stoffen. Die untersuchten Oberflächenwasserproben aus Flüssen, kleinen Bächen, Teichen oder Pfützen wiesen Belastungen mit 44 Pestizidwirkstoffen auf, darunter 21 Fungizide, 14 Herbizide und 9 Insektizide.

Die in der Studie am häufigsten nachgewiesenen Pestizidwirkstoffe im Oberboden waren die Fungizide Fluopyram (94 % aller Proben), Boscalid (42 %), Spiroxamin (37 %) und Pyraclostrobin (22 %). In der Vegetation wurden am häufigsten die Fungizide Fluopyram (92 %), Spiroxamin (55 %), Cyflufenamid (41 %) und Boscalid (38 %) nachgewiesen. In Oberflächengewässern waren es das Fungizid Fluopyram (77 %), das Insektizid Pirimicarb (67 %), das Herbizid Metazachlor (6 3%), und das Insektizid Tebufenozid (63 %). Jedes dieser häufig entdeckten Pestizide ist in der Pestiziddatenbank (PPDB) der University of Hertfordshire mit einem Warnhinweis in mindestens einer der drei Kategorien „Umweltverhalten“, „Ökotoxizität“ und „Menschliche Gesundheit“ versehen.

„Unsere Ergebnisse sind eindeutig: Pestizide verbreiten sich weit über Felder hinaus. Das ist mehr als ein landwirtschaftliches Problem – es ist eine Realität, die uns alle betrifft. Pestizide können uns beim Spazierengehen, auf Spielplätzen oder im eigenen Garten begegnen“, erklärt Ken Mauser, Erstautor der Studie in Pressemitteilung der RPTU Kaiserslautern-Landau (1). Besonders gefährdet, so heißt es weiter, seien Personen mit direktem Pestizidkontakt, also die Landwirte selbst, sowie empfindliche Gruppen wie Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Eines im Rahmen der Untersuchungen am häufigsten gefundene Pestizide war das Fungizid Fluopyram, das in über 90 Prozent aller Proben nachgewiesen wurde. Fluopyram zählt als PFAS-Pestizid zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien, deren Abbauprodukte auch das Grundwasser verunreinigen können. „Eine landschaftsweite Verbreitung der Substanz erscheint auf Grund der noch nicht geklärten Auswirkungen auf die Trinkwasserressourcen äußerst bedenklich“, so die Umweltwissenschaftler in der Pressemitteilung der Universität. 

Die Studie und die Forschenden um Professor Carsten Brühl liefern wichtige Daten und wissenschaftliche Belege für die ubiquitäre Verbreitung von Pestiziden auf lebensnotwendige Umweltressourcen wie Böden und Gewässer und die Natur insgesamt. Die Studienergebnisse erscheinen zu einem Zeitpunkt, da es umweltrelevante Themen politisch schwer haben. Es ist zu hoffen, dass insbesondere die politischen Vertreter*innen, die jetzt in den Koalitionsgesprächen die politischen und finanziellen Weichen für die kommenden vier Jahre stellen, die Ergebnisse dieser Studie als Mahnung und Leitschnur nehmen, insbesondere wenn sie über Umweltschutzstandards, über ihr Engagement zum nicht-chemischen Pflanzenschutz, zu PFAS-Verboten und Unterstützungen für den Ökolandbau beraten.

Weiterlesen / Vertiefen:

(1) RTPU Presseerklärung 12. März 2025: Nicht nur auf Feldern: Flächendeckende Pestizidbelastung am Oberrhein von der Ebene bis in Höhenlagen nachgewiesen

(2) Studie, die im Fachmagazin Communications Earth & Environment erschienen: Mauser, K.M., Wolfram, J., Spaak, J.W. et al. Current-use pesticides in vegetation, topsoil and water reveal contaminated landscapes of the Upper Rhine Valley, Germany. Commun Earth Environ 6, 166 (2025). https://doi.org/10.1038/s43247-025-02118-2

PAN Germany zu PFAS: https://pan-germany.org/tag/pfas/

PAN Germany: Schutzgebiete vor Pestiziden schützen

PAN Germany. Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift




Menschen, Umwelt und Ökosysteme müssen wirksamer vor Pestizid-Abdrift geschützt werden

Hamburg, 30. Juli 2024. Pressemitteilung. Neuer Report zeigt: Trotz rechtlicher Auflagen und technischer Neuerungen, kommt es in der Folge von Pestizid-Abdrift unbeabsichtigt zu gesundheitlichen Folgen oder wirtschaftlichen und ökologischen Schäden. PAN Germany hat Meldungen von Abdrift-Fällen aus über 10 Jahren dokumentiert und analysiert. Mit dem heute veröffentlichten Bericht „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“ gibt PAN Germany den Betroffenen eine Stimme und fordert einen wirksameren Schutz von Menschen, Umwelt und Ökosysteme vor Pestizid-Belastungen.

Der Einsatz von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gehört zur gängigen Praxis, um Kulturpflanzen vor schädlichen Insekten und Pilzen zu schützen, aber auch unerwünschte Wildpflanzen auf den Feldern zu beseitigen. Trotz behördlicher Prüfung und Zulassung kann es beim Einsatz der chemisch-synthetischen Mittel zu ungewollten Belastungen und Schädigungen von unbeteiligten Personen, von Pflanzen und Tieren sowie zu Belastungen der Umwelt kommen. Denn abhängig von der eingesetzten Substanz, der Spritz-Technik, der Fahrgeschwindigkeit und den Wetterverhältnissen gelangt ein Teil der Pestizide beim Spritzen in die Luft. Von dort werden die Wirkstoffe auf Feldwege und andere Felder, in Gewässer und Schutzgebiete, aber auch in Siedlungen, auf Spielplätze, in private Gärten und Wohnhäuser transportiert. Ihrem Zweck nach sind die Pestizide dort ebenso wirksam und können ungewollt andere Lebewesen und sogar uns Menschen schaden.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, sagt: „Bei der Pestizid-Abdrift handelt es sich nicht um Einzelfälle. Jedes Jahr vom Frühling bis zum Herbst melden sich Menschen bei uns, die von Pestizid-Abdrift betroffen sind und in der Folge dieser Ereignisse gesundheitliche Probleme erlitten haben, Schäden an Pflanzen, Nutztieren oder Haustieren beklagen oder Schäden in der Natur beobachtet haben. Wir haben über 200 Meldungen dokumentiert.“

Mehr als 70 % aller Betroffenen, die sich an PAN Germany gewandt haben, berichten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Abdrift-Vorfall. Hinzu kommt, dass das Bewusstsein über mögliche Gesundheitsgefahren und die Sorge um Familienmitglieder, insbesondere Kinder, bei vielen Betroffenen zu erhöhtem Stress führt. Diese Menschen fühlen sich nicht mehr wohl in ihrem Lebensumfeld und leiden zumindest zeitweilig unter Symptomen wie Schlaflosigkeit, Unruhe und Gereiztheit.

Um das Ausmaß von Pestizid-Abdrift zu reduzieren, gelten allgemein einzuhaltende und produktspezifische Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Ein wirksames Werkzeug zur Einschätzung und Regulierung von Pestizid-Ferntransport fehlt bislang. Dass es trotz der Einhaltung der geltenden Vorgaben zu Abdrift-bedingten Belastungen und gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen kann, zeigen die Berichte Betroffener an PAN Germany ebenso wie Studien zur Pestizid-Belastung der Luft und öffentlicher Flächen wie Spielplätze.

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide bei PAN Germany sagt: „Für PAN Germany steht fest: Pestizid-Abdrift ist ein ernstzunehmendes Problem und die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Abdrift und Ferntransport reichen nicht aus, um Menschen, Umwelt und Ökosysteme ausreichend vor Pestizid-Belastungen zu schützen. Hier erwarten wir mehr Engagement auch von Seiten der zuständigen Behörden.“

Pressekontakte:

  • Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-23, E-Mail: tamara.gripp@pan-germany.org
  • Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-24, E-Mail: susanne.smolke@pan-germany.org

 

 

 

Hier geht es zum PAN Germany Abdrift-Meldebogen




Online-Veranstaltung „Giftiger Dunst – Abdrift und Ferntransport von Pestiziden“

 

Wann: Dienstag, 30.07.2024, von 14:00 bis 15:00 Uhr

Wo: Online über Zoom. Bitte hier anmelden.

Anlass: Veröffentlichung des PAN Germany Reports „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“

Trotz Auflagen und technischer Neuerungen: Pestizidabdrift ist für viele Menschen Alltag. Das zeigt die Auswertung von Abdrift-Meldungen Betroffener. PAN Germany hat diese Meldungen in einem neuen Report ausgewertet und durch Hintergrundinformationen rundum Abdrift, Auflagen und Zuständigkeiten ergänzt. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Bericht vorgestellt und die Themen Pestizidabdrift und Pestizidferntransport sowie Belastung der Luft mit Pestiziden diskutiert.

Hintergrund:

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Durch Abdrift und Ferntransport können Pestizide von ihrem Einsatzort weg und auf benachbarte Felder, aber auch in Gärten, auf Spielflächen, in Schutzgebiete oder in Gewässer gelangen.

Dass Pestizide sich über Abdrift in der Umwelt verteilen, ist bekannt. Um das Ausmaß zu reduzieren, gibt es allgemein einzuhaltende und produktspezifische Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Ein wirksames Werkzeug zur Einschätzung und Regulierung von Pestizid-Ferntransport fehlt bislang. Dass Vorgaben der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz nicht immer eingehalten werden und dass es auch trotz ihrer Einhaltung zu Abdrift-bedingten Belastungen oder gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen kann, zeigen die Berichte Betroffener an PAN Germany ebenso wie Studien zur Pestizid-Belastung der Luft und öffentlicher Flächen wie Spielplätze.

Für PAN Germany steht fest: Die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Abdrift und Ferntransport reichen nicht aus. Handeln ist dringend notwendig, um Menschen, Umwelt und Ökosysteme wirksamer vor Pestizid-Belastungen zu schützen.

Fachbeiträge:

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft/Umwelt bei PAN Germany, wird über die Meldungen Abdrift-Betroffener an PAN Germany berichten und den neuen Report „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“ vorstellen.

Dr. Maren Kruse-Plass, TIEM – Integrierte Umweltüberwachung, wird die Untersuchungen und Ergebnisse einer umfangreichen, bundesweiten Studie zur Belastung der Luft durch Pestizide vorstellen.

Anschließend laden wir zum gemeinsamen Austausch und zur Diskussion über mögliche Handlungsoptionen ein. Diese Fachveranstaltung richtet sich an Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Behördenvertreter*innen, Politiker*innen, Journalist*innen, Landwirt*innen und Interessierte.

Moderation:

Susan Haffmans, Referentin für Pestizide bei PAN Germany.

Link zur Anmeldung: https://zoom.us/j/91330124324

 




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor Pestizidbelastungen reichen nicht aus

Hamburg, 4. Oktober 2022. Pressemitteilung. Eine neue Studie, die in der italienischen Provinz Bozen-Südtirol durchgeführt wurde, zeigt, dass trotz der von den lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung immer noch synthetische Pestizide, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können, auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen nachgewiesen werden.

Die Studie [1,2], eine Zusammenarbeit von Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU), wurde in einer der wichtigsten europäischen Anbauregionen für Äpfel und Wein durchgeführt. Die Forscher untersuchten die offiziellen Daten von 306 Grasproben, die zwischen 2014 und 2020 auf 88 nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen wie Kinderspielplätzen und Schulhöfen gesammelt wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden lokalen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidabdrift in der Region nicht wirksam genug sind, um die Pestizidexposition in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Warnschilder und Einschränkungen der Pestizidausbringung in Bezug auf Tageszeit und Entfernung [3].

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Trotz eines leichten Rückgangs der gemessenen Pestizidrückstände zwischen 2014 und 2020 konnten an 73 % der beprobten Standorte immer noch Rückstände von mindestens einem Pestizid nachgewiesen werden, und im Jahr 2020 wurden an 27 % der Standorte Mehrfachrückstände gefunden.
  • Fluazinam, ein Fungizid, das im Verdacht vorgeburtliche Schäden zu verursachen, und das in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht wurde, wurde an 74 % der kontaminierten Standorte nachgewiesen. Andere bedenkliche Pestizide wurden ebenfalls häufig nachgewiesen, so das Fungizid Captan (60 %) und das Insektizid Phosmet (49 %).
  • Der prozentuale Anteil der Rückstände von Pestiziden, die als schädigend für die menschliche Fortpflanzung klassifiziert sind, ist deutlich gestiegen, und zwar von 21 % im Jahr 2014 auf 88 % im Jahr 2020. Der Prozentsatz der Rückstände von Pestiziden mit spezifischer Organtoxizität, stieg ebenfalls von 0 % im Jahr 2014 auf 21 % im Jahr 2020 [4].
  • Der Prozentsatz der Stoffe mit Potenzial zur Hormonschädigung (89 %) oder zur Verursachung von Krebs (45 %), blieb während des Untersuchungszeitraums unverändert.
  • Würden diese Konzentrationen von Pestizidrückständen in lokal angebauten Lebensmitteln gefunden, so lägen sie um ein Vielfaches über den Werten, die in der EU als sicher für den Verzehr gelten.
  • Der Prozentsatz der nachgewiesenen Pestizidrückstände mit akuter Toxizität für Honigbienen blieb während des gesamten Untersuchungszeitraums hoch.

Diese Ergebnisse stützen sich auf eine frühere Studie, in der Pestizidrückstände in Entfernungen zwischen 5 und 600 Metern von den landwirtschaftlichen Standorten, an denen sie ursprünglich eingesetzt wurden, nachgewiesen wurden [2].

„Eine konsequente Überwachung ist unabdingbar, um die Effizienz von Minderungs-maßnahmen und die Verringerung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten“, betont Dr. Caroline Linhart, Hauptautorin der Studie.

In der Europäischen Union werden bei der Risikobewertung von Pestiziden Vorhersagemodelle verwendet, um deren Verteilung in der Umwelt abzuschätzen. Diese Modelle berücksichtigen jedoch keine Daten aus der Praxis.

„Unsere Daten zeigen, dass die offiziellen Risikobewertungen die tatsächliche Exposition von Nicht-Zielorganismen, einschließlich des Menschen, gegenüber Pestiziden zu unterschätzen scheinen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir in dieser Studie gezeigt haben, höchstwahrscheinlich die Situation in anderen Regionen mit intensiver Apfel- und Weinproduktion in Europa und weltweit widerspiegelt“, erklärt Professor Johann Zaller, Mitautor von der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU).

„Die Daten deuten darauf hin, dass es in Regionen mit geringem Abstand zwischen Hausgärten und intensiv behandelten Flächen wie Obstplantagen immer wieder zur Kontamination der Gärten und des dort angebauten Obstes und Gemüses kommt. Das EU-Pestizidrecht von 2009 schreibt vor, alle als besonders gefährlich eingestuften Pestizide („Substitutionskandidaten“) durch weniger gefährliche, am besten durch nicht-chemische Verfahren zu ersetzen. Die Befunde zeigen die Dringlichkeit, diese Regelung endlich umzusetzen“, sagt Mitautor Dr. Peter Clausing, Toxikologe und wissenschaftlicher Berater des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany).

Die Ergebnisse der Studie kommen kurz nachdem die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) veröffentlicht hat. Darin werden rechtsverbindliche Reduktionsziele festgelegt, um den Einsatz von Pestiziden in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu halbieren, insbesondere von solchen, die bekanntermaßen gesundheitsgefährdend sind. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, den Einsatz von Pestiziden in allen „sensiblen“ Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden oder von ökologischer Bedeutung sind, sowie in einem Umkreis von drei Metern zu verbieten.

Interessanterweise sind mehrere dieser vorgeschlagenen EU-weiten Maßnahmen weniger streng als die der Landesregierung von Bozen-Südtirol, wo Pestizide mit gefährlichen Eigenschaften nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die von der Allgemeinheit und von Kindern genutzt werden, und auch nicht in einem Umkreis von 30 Metern von ihnen.

„Unsere Studie zeigt, dass regionale Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung, selbst wenn sie strenger sind als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen, einfach nicht ausreichen, um die Exposition von Kindern und der Allgemeinheit gegenüber Substanzen zu verhindern, die das Potenzial haben, Krebs zu verursachen oder die Fortpflanzung zu schädigen. Eine drastischere Reduzierung aller Pestizide und eine deutliche Ausweitung der vorgeschlagenen Pufferzonen auf mindestens 50 Meter sind dringend erforderlich, um die Gesundheit zu schützen“, erklärt Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitautorin der Studie.

Kontakt zu den Autor*innen:

Quellen:

  1. Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain’, Science of the Total Environment volume 854 (2022) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722059137
  2. Die neue Studie baut auf früheren Untersuchungen auf, die sich mit Pestizidrückständen in Abhängigkeit vom Anwendungsort in Südtirol befasst haben: ‘Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards’, Environmental Science Europe Volume 31 (2019) https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-019-0206-0
  3. Im Fall von Bozen-Südtirol hat die Regierung 2014 damit begonnen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Exposition gegenüber Pestiziden einzuführen. Dazu gehört eine 30-Meter-Pufferzone für Pestizide der Kategorie „hochgefährlich“ für Gesundheit und Umwelt, wenn sie in der Nähe von öffentlichen Flächen, die von Kindern und der Allgemeinheit besucht werden, zum Einsatz kommen. Nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Barrieren in Form von Bäumen oder Hecken), kann der Abstand auf fünf oder zehn Meter Pufferzonen reduziert werden.
  4. Die Tabellen der Publikation stehen hier zur Verfügung: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S0048969722059137-ga1_lrg.jpg

 




Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Bei der Ausbringung von Pestiziden kann es dazu kommen, dass feiner Sprühnebel verweht wird. Spritzmittel gelangen so auf benachbarte Flächen, auf Felder, in Gärten, Gewässer und Gehölze.

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizid-Abdrift hilflos ausgeliefert zu sein.

Um Betroffenen eine Hilfestellung zu bieten, hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift zusammengetragen.

Darin finden Betroffene unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Was tun bei akuten Vergiftungssymptomen oder gesundheitlichen Beschwerden in Folge eines Pestizid-Kontaktes?
  • Welche Behörden sind zuständig in Fällen erlittener Pestizid-Abdrift?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Anwendung von Pestiziden?

Die 4-Seitige Information „Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen“ können Sie sich hier herunterladen.

Aktiv werden – Abdrift melden!

Sollten Sie von Abdrift betroffen sein,  können Sie Ihren Abdrift-Fall (auch anonym) über unseren Abdrift-Meldebogen schildern. Die Meldung bei PAN ist keine offizielle Meldung an eine Behörde. PAN Germany dokumentiert Fälle und nutzt die Angaben, um auf das Problem der Pestizid-Abdrift aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Betroffenen und der Umwelt vor Pestizid-Abdrift auf politischer Ebene einzufordern.

Hier Abdrift online melden mit dem PAN Germany Meldebogen




Neue Studie: Pestizide in unseren Schlafzimmern

Pestizide, die in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, gelangen durch Abdrift bzw. über die Luft weit über die Felder hinaus in Gärten und Wohngebiete. Die neue Studie “Pesticides In Our Bedroom“ wurde von der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ initiiert, um auf diesen relevanten Belastungsweg aufmerksam zu machen.
Dafür wurden exemplarisch Hausstaubproben aus Schlafzimmern von Anwohner*innen landwirtschaftlich genutzter Gebiete aus vielen Mitgliedstaaten entnommen. Der jeweilige Haushalt befand sich weniger als 100 m entfernt von einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche. Die Proben wurden in einem Speziallabor in Frankreich auf Rückstände von insgesamt 30 Pestiziden untersucht, die in der EU häufig verwendet werden. Die Studie wirft ein erschreckendes Schlaglicht auf die Belastung von Menschen in ländlichen Regionen.

Sämtliche Proben waren mit Pestiziden belastet.
In allen 21 Proben der teilnehmenden Mitgliedsländer konnten Pestizide nachgewiesen werden.
Im Durchschnitt war der beprobte Hausstaub mit 8 Pestiziden kontaminiert. Der höchste Wert wurde dabei in Belgien mit 23 Pestiziden (in einer Probe) festgestellt, gefolgt von Italien mit 13 und den Niederlanden mit 12 Pestiziden.
Es konnten Pestizide nachgewiesen werden, die nach Einschätzung der EU-Behörden in Verdacht stehen, krebserregend zu sein oder hormonell wirksame und fortpflanzungsschädliche Eigenschaften zu besitzen.
Die Studie zeigt, dass viele Menschen EU-weit auch in ihren Wohnungen täglich verschiedenen Pestiziden in unterschiedlichen Konzentrationen und Gemischen ausgesetzt sind.

Die Ergebnisse sind ein weiterer Weckruf dafür, dass synthetische Pestizide dringend durch gesundheits- und umweltschonendere, nicht-chemische Alternativen ersetzt werden müssen. Daher setzt sich die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ für eine pestizidfreie Landwirtschaft in der EU ein. Ziel der EBI ist es, konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene in Gang zu setzen, um die Verwendung synthetischer Pestizide in der EU innerhalb von 15 Jahren schrittweise einzustellen, die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen wiederherzustellen und bei diesem Transformationsprozess die Landwirte zu unterstützen. Hierfür müssen EU-weit 1.000 000 Stimmen gesammelt werden, damit die Initiative erfolgreich ist.


Bis zum 30. September 2021 ist noch Zeit, um die Forderungen der EU Bürgerinitiative
zu unterstützen und online zu unterzeichnen:

 „Bienen und Bauern retten
für eine gesunde Landwirtschaft und zum Wohl von Landwirt*innen und unserer Umwelt!

 

 

Weitere Informationen:




Breites Bündnis fordert Pestizid-Ausstieg

Den Ausstieg aus der Anwendung chemisch-synthetischer Pestizide bis 2035 sowie ein Verbot der für die Gesundheit und Umwelt schädlichsten Pestizide innerhalb der nächsten 5 Jahre fordert heute ein Bündnis von mehr als 100 Bio-Unternehmen, Umweltschutzorganisationen, Wasserwirtschaftsverbände und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Bundestagskandidat*innen zur Bundestagswahl 2021 von CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören neben dem Initiator, dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, unter anderen auch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Pestizid-Einsätzen in der Landwirtschaft fordern die Unterzeichner*innen des offenen Briefes außerdem, dass sich die künftigen Bundestagsabgeordneten für Verbesserungen bei der Risikoabschätzung im Rahmen der Pestizidregulierung einsetzen. Betont werden insbesondere die Defizite bei der Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch den Ferntransport von Pestiziden über die Luft sowie von Kombinationswirkungen mehrerer Pestizide. Eine weitere wichtige Forderung der Verbände an die zukünftigen Bundestagsabgeordneten ist, sich für die Einführung einer Pestizid-Abgabe ab dem Jahr 2022 stark zu machen. Die Pestizid-Abgabe wurde jüngst in einer, u.a. von PAN Germany unterstützten, wissenschaftlichen Studie als ein sehr wirksames Lenkungsinstrument für das Ziel einer deutlichen Pestizidreduktion identifiziert (s. PAN-Beitrag). Der Einsatz von Pestiziden führt durch die Belastung von Mensch und Umwelt zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft. Daher ist der schrittweise Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden für einen Wandel hin zu einer sozialgerechten, ökologischen und klimafreundlichen Land- und Ernährungswirtschaft unerlässlich.

Hier finden Sie den offenen Brief an die Kandidat*innen der Bundestagwahl 2021:
„Breites Bündnis fordert: Steigen Sie ein in den Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!“

 

 




Offener Brief an die Kandidat*innen der Bundestagwahl 2021

Offener Brief an die Wahlkandidat*innen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagwahl 2021:
„Breites Bündnis fordert: Steigen Sie ein in den Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!




Pestizidabdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizidabdrift hilflos ausgeliefert zu sein. Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen und als Hilfestellung hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift in diesem Dokument zusammengetragen.