Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor Pestizidbelastungen reichen nicht aus

Hamburg, 4. Oktober 2022. Pressemitteilung. Eine neue Studie, die in der italienischen Provinz Bozen-Südtirol durchgeführt wurde, zeigt, dass trotz der von den lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung immer noch synthetische Pestizide, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können, auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen nachgewiesen werden.

Die Studie [1,2], eine Zusammenarbeit von Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU), wurde in einer der wichtigsten europäischen Anbauregionen für Äpfel und Wein durchgeführt. Die Forscher untersuchten die offiziellen Daten von 306 Grasproben, die zwischen 2014 und 2020 auf 88 nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen wie Kinderspielplätzen und Schulhöfen gesammelt wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden lokalen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidabdrift in der Region nicht wirksam genug sind, um die Pestizidexposition in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Warnschilder und Einschränkungen der Pestizidausbringung in Bezug auf Tageszeit und Entfernung [3].

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Trotz eines leichten Rückgangs der gemessenen Pestizidrückstände zwischen 2014 und 2020 konnten an 73 % der beprobten Standorte immer noch Rückstände von mindestens einem Pestizid nachgewiesen werden, und im Jahr 2020 wurden an 27 % der Standorte Mehrfachrückstände gefunden.
  • Fluazinam, ein Fungizid, das im Verdacht vorgeburtliche Schäden zu verursachen, und das in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht wurde, wurde an 74 % der kontaminierten Standorte nachgewiesen. Andere bedenkliche Pestizide wurden ebenfalls häufig nachgewiesen, so das Fungizid Captan (60 %) und das Insektizid Phosmet (49 %).
  • Der prozentuale Anteil der Rückstände von Pestiziden, die als schädigend für die menschliche Fortpflanzung klassifiziert sind, ist deutlich gestiegen, und zwar von 21 % im Jahr 2014 auf 88 % im Jahr 2020. Der Prozentsatz der Rückstände von Pestiziden mit spezifischer Organtoxizität, stieg ebenfalls von 0 % im Jahr 2014 auf 21 % im Jahr 2020 [4].
  • Der Prozentsatz der Stoffe mit Potenzial zur Hormonschädigung (89 %) oder zur Verursachung von Krebs (45 %), blieb während des Untersuchungszeitraums unverändert.
  • Würden diese Konzentrationen von Pestizidrückständen in lokal angebauten Lebensmitteln gefunden, so lägen sie um ein Vielfaches über den Werten, die in der EU als sicher für den Verzehr gelten.
  • Der Prozentsatz der nachgewiesenen Pestizidrückstände mit akuter Toxizität für Honigbienen blieb während des gesamten Untersuchungszeitraums hoch.

Diese Ergebnisse stützen sich auf eine frühere Studie, in der Pestizidrückstände in Entfernungen zwischen 5 und 600 Metern von den landwirtschaftlichen Standorten, an denen sie ursprünglich eingesetzt wurden, nachgewiesen wurden [2].

„Eine konsequente Überwachung ist unabdingbar, um die Effizienz von Minderungs-maßnahmen und die Verringerung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten“, betont Dr. Caroline Linhart, Hauptautorin der Studie.

In der Europäischen Union werden bei der Risikobewertung von Pestiziden Vorhersagemodelle verwendet, um deren Verteilung in der Umwelt abzuschätzen. Diese Modelle berücksichtigen jedoch keine Daten aus der Praxis.

„Unsere Daten zeigen, dass die offiziellen Risikobewertungen die tatsächliche Exposition von Nicht-Zielorganismen, einschließlich des Menschen, gegenüber Pestiziden zu unterschätzen scheinen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir in dieser Studie gezeigt haben, höchstwahrscheinlich die Situation in anderen Regionen mit intensiver Apfel- und Weinproduktion in Europa und weltweit widerspiegelt“, erklärt Professor Johann Zaller, Mitautor von der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU).

„Die Daten deuten darauf hin, dass es in Regionen mit geringem Abstand zwischen Hausgärten und intensiv behandelten Flächen wie Obstplantagen immer wieder zur Kontamination der Gärten und des dort angebauten Obstes und Gemüses kommt. Das EU-Pestizidrecht von 2009 schreibt vor, alle als besonders gefährlich eingestuften Pestizide („Substitutionskandidaten“) durch weniger gefährliche, am besten durch nicht-chemische Verfahren zu ersetzen. Die Befunde zeigen die Dringlichkeit, diese Regelung endlich umzusetzen“, sagt Mitautor Dr. Peter Clausing, Toxikologe und wissenschaftlicher Berater des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany).

Die Ergebnisse der Studie kommen kurz nachdem die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) veröffentlicht hat. Darin werden rechtsverbindliche Reduktionsziele festgelegt, um den Einsatz von Pestiziden in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu halbieren, insbesondere von solchen, die bekanntermaßen gesundheitsgefährdend sind. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, den Einsatz von Pestiziden in allen „sensiblen“ Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden oder von ökologischer Bedeutung sind, sowie in einem Umkreis von drei Metern zu verbieten.

Interessanterweise sind mehrere dieser vorgeschlagenen EU-weiten Maßnahmen weniger streng als die der Landesregierung von Bozen-Südtirol, wo Pestizide mit gefährlichen Eigenschaften nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die von der Allgemeinheit und von Kindern genutzt werden, und auch nicht in einem Umkreis von 30 Metern von ihnen.

„Unsere Studie zeigt, dass regionale Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung, selbst wenn sie strenger sind als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen, einfach nicht ausreichen, um die Exposition von Kindern und der Allgemeinheit gegenüber Substanzen zu verhindern, die das Potenzial haben, Krebs zu verursachen oder die Fortpflanzung zu schädigen. Eine drastischere Reduzierung aller Pestizide und eine deutliche Ausweitung der vorgeschlagenen Pufferzonen auf mindestens 50 Meter sind dringend erforderlich, um die Gesundheit zu schützen“, erklärt Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitautorin der Studie.

Kontakt zu den Autor*innen:

Quellen:

  1. Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain’, Science of the Total Environment volume 854 (2022) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722059137
  2. Die neue Studie baut auf früheren Untersuchungen auf, die sich mit Pestizidrückständen in Abhängigkeit vom Anwendungsort in Südtirol befasst haben: ‘Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards’, Environmental Science Europe Volume 31 (2019) https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-019-0206-0
  3. Im Fall von Bozen-Südtirol hat die Regierung 2014 damit begonnen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Exposition gegenüber Pestiziden einzuführen. Dazu gehört eine 30-Meter-Pufferzone für Pestizide der Kategorie „hochgefährlich“ für Gesundheit und Umwelt, wenn sie in der Nähe von öffentlichen Flächen, die von Kindern und der Allgemeinheit besucht werden, zum Einsatz kommen. Nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Barrieren in Form von Bäumen oder Hecken), kann der Abstand auf fünf oder zehn Meter Pufferzonen reduziert werden.
  4. Die Tabellen der Publikation stehen hier zur Verfügung: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S0048969722059137-ga1_lrg.jpg

 




Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Bei der Ausbringung von Pestiziden kann es dazu kommen, dass feiner Sprühnebel verweht wird. Spritzmittel gelangen so auf benachbarte Flächen, auf Felder, in Gärten, Gewässer und Gehölze.

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizid-Abdrift hilflos ausgeliefert zu sein.

Um Betroffenen eine Hilfestellung zu bieten, hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift zusammengetragen.

Darin finden Betroffene unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Was tun bei akuten Vergiftungssymptomen oder gesundheitlichen Beschwerden in Folge eines Pestizid-Kontaktes?
  • Welche Behörden sind zuständig in Fällen erlittener Pestizid-Abdrift?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Anwendung von Pestiziden?

Die 4-Seitige Information „Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen“ können Sie sich hier herunterladen.

Aktiv werden – Abdrift melden!

Sollten Sie von Abdrift betroffen sein,  können Sie Ihren Abdrift-Fall (auch anonym) über unseren Abdrift-Meldebogen schildern. Die Meldung bei PAN ist keine offizielle Meldung an eine Behörde. PAN Germany dokumentiert Fälle und nutzt die Angaben, um auf das Problem der Pestizid-Abdrift aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Betroffenen und der Umwelt vor Pestizid-Abdrift auf politischer Ebene einzufordern.

Hier Abdrift online melden mit dem PAN Germany Meldebogen




Neue Studie: Pestizide in unseren Schlafzimmern

Pestizide, die in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, gelangen durch Abdrift bzw. über die Luft weit über die Felder hinaus in Gärten und Wohngebiete. Die neue Studie “Pesticides In Our Bedroom“ wurde von der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ initiiert, um auf diesen relevanten Belastungsweg aufmerksam zu machen.
Dafür wurden exemplarisch Hausstaubproben aus Schlafzimmern von Anwohner*innen landwirtschaftlich genutzter Gebiete aus vielen Mitgliedstaaten entnommen. Der jeweilige Haushalt befand sich weniger als 100 m entfernt von einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche. Die Proben wurden in einem Speziallabor in Frankreich auf Rückstände von insgesamt 30 Pestiziden untersucht, die in der EU häufig verwendet werden. Die Studie wirft ein erschreckendes Schlaglicht auf die Belastung von Menschen in ländlichen Regionen.

Sämtliche Proben waren mit Pestiziden belastet.
In allen 21 Proben der teilnehmenden Mitgliedsländer konnten Pestizide nachgewiesen werden.
Im Durchschnitt war der beprobte Hausstaub mit 8 Pestiziden kontaminiert. Der höchste Wert wurde dabei in Belgien mit 23 Pestiziden (in einer Probe) festgestellt, gefolgt von Italien mit 13 und den Niederlanden mit 12 Pestiziden.
Es konnten Pestizide nachgewiesen werden, die nach Einschätzung der EU-Behörden in Verdacht stehen, krebserregend zu sein oder hormonell wirksame und fortpflanzungsschädliche Eigenschaften zu besitzen.
Die Studie zeigt, dass viele Menschen EU-weit auch in ihren Wohnungen täglich verschiedenen Pestiziden in unterschiedlichen Konzentrationen und Gemischen ausgesetzt sind.

Die Ergebnisse sind ein weiterer Weckruf dafür, dass synthetische Pestizide dringend durch gesundheits- und umweltschonendere, nicht-chemische Alternativen ersetzt werden müssen. Daher setzt sich die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten“ für eine pestizidfreie Landwirtschaft in der EU ein. Ziel der EBI ist es, konkrete Maßnahmen auf EU-Ebene in Gang zu setzen, um die Verwendung synthetischer Pestizide in der EU innerhalb von 15 Jahren schrittweise einzustellen, die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen wiederherzustellen und bei diesem Transformationsprozess die Landwirte zu unterstützen. Hierfür müssen EU-weit 1.000 000 Stimmen gesammelt werden, damit die Initiative erfolgreich ist.


Bis zum 30. September 2021 ist noch Zeit, um die Forderungen der EU Bürgerinitiative
zu unterstützen und online zu unterzeichnen:

 „Bienen und Bauern retten
für eine gesunde Landwirtschaft und zum Wohl von Landwirt*innen und unserer Umwelt!

 

 

Weitere Informationen:




Breites Bündnis fordert Pestizid-Ausstieg

Den Ausstieg aus der Anwendung chemisch-synthetischer Pestizide bis 2035 sowie ein Verbot der für die Gesundheit und Umwelt schädlichsten Pestizide innerhalb der nächsten 5 Jahre fordert heute ein Bündnis von mehr als 100 Bio-Unternehmen, Umweltschutzorganisationen, Wasserwirtschaftsverbände und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Bundestagskandidat*innen zur Bundestagswahl 2021 von CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören neben dem Initiator, dem Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, unter anderen auch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

Zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Pestizid-Einsätzen in der Landwirtschaft fordern die Unterzeichner*innen des offenen Briefes außerdem, dass sich die künftigen Bundestagsabgeordneten für Verbesserungen bei der Risikoabschätzung im Rahmen der Pestizidregulierung einsetzen. Betont werden insbesondere die Defizite bei der Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch den Ferntransport von Pestiziden über die Luft sowie von Kombinationswirkungen mehrerer Pestizide. Eine weitere wichtige Forderung der Verbände an die zukünftigen Bundestagsabgeordneten ist, sich für die Einführung einer Pestizid-Abgabe ab dem Jahr 2022 stark zu machen. Die Pestizid-Abgabe wurde jüngst in einer, u.a. von PAN Germany unterstützten, wissenschaftlichen Studie als ein sehr wirksames Lenkungsinstrument für das Ziel einer deutlichen Pestizidreduktion identifiziert (s. PAN-Beitrag). Der Einsatz von Pestiziden führt durch die Belastung von Mensch und Umwelt zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft. Daher ist der schrittweise Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden für einen Wandel hin zu einer sozialgerechten, ökologischen und klimafreundlichen Land- und Ernährungswirtschaft unerlässlich.

Hier finden Sie den offenen Brief an die Kandidat*innen der Bundestagwahl 2021:
„Breites Bündnis fordert: Steigen Sie ein in den Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!“

 

 




Offener Brief an die Kandidat*innen der Bundestagwahl 2021

Offener Brief an die Wahlkandidat*innen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagwahl 2021:
„Breites Bündnis fordert: Steigen Sie ein in den Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!




Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizid-Abdrift hilflos ausgeliefert zu sein. Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen und als Hilfestellung hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift in diesem Dokument zusammengetragen.




Webinar: „Nein!“ zu Pestiziden auf unseren Spielplätzen, in Schulen und anderen sensiblen Bereichen

Webinar am  Mittwoch, den  30. Juni, 14.00 bis 15.30 Uhr

Das Webinar findet auf Einladung der EU-Abgeordneten Sarah Wiener (Greens/EFA), Jytte Guteland (S&D) und Martin Hojsik (Renew Europe) in Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen PAN Europe, HEAL und CRIN statt. In der Veranstaltung wird der Frage nachgegangen, wie Kinder zukünftig besser vor dem Kontakt mit Pestiziden geschützt werden und wie Kinderrechte gestärkt werden können.

Diskutiert werden die Möglichkeiten für einen besseren Schutz der Kinder, die sich aus der neuen EU-Kinderrechtsstrategie ergeben und wie die bevorstehende Überarbeitung der Pestizid-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive) und die angekündigten Verpflichtungen aus der „Farm to Fork“-Strategie genutzt werden können, um einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten.

Das Webinar wird in Englisch mit deutscher Verdolmetschung durchgeführt.

Hier geht es zum Programm

Bitte benutzen Sie diesen Link, um sich zu registrieren:
https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_QBwS0UWMS4OUeCZguYT76A

Hintergrundinformationen zum Thema Belastung von Spielplätzen mit Pestiziden finden Sie u.a. auf der PAN-Themenseite „Abdrift“.




Neue Studie: Öffentliche Plätze ganzjährig durch Pestizid-Abdrift belastet

In Südtirol wurden 32 verschiedene Agrargifte auf öffentlichen Plätzen nachgewiesen, viele davon mit hormoneller Wirkung.
An der von einem internationalen Team erarbeiteten Studie war auch PAN Germany beteiligt.

Die Ergebnisse bestätigen eine frühere Studie der Autor*innen, bei der Pestizidrückstände auf Kinderspielplätzen in Südtirol gefunden wurden. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Studie, dass manche Pestizide ganzjährig vorhanden sind. Laut Peter Clausing von PAN Germany lassen „die untersuchten Grasproben den Rückschluss zu, „dass Pestizidrückstände auch in Obst und Gemüse aus den Hausgärten dieser Region auftreten können, wobei dann die von der EU zugelassenen Grenzwerte deutlich überschritten würden“.

Die Presseinformation zur aktuellen Studie erhalten Sie hier.

Studie: „Year‑round pesticide contamination of public sites near intensively managed agricultural areas in South Tyrol“




Presseinformation: Öffentliche Plätze ganzjährig durch Pestizid-Abdrift belastet

In Südtirol wurden 32 verschiedene Agrargifte auf öffentlichen Plätzen nachgewiesen, viele davon mit hormoneller Wirkung.
An der von einem internationalen Team erarbeiteten Studie war auch PAN Germany beteiligt. Die Ergebnisse wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht und
bestätigen eine frühere Studie der Autor*innen, bei der Pestizidrückstände auf Kinderspielplätzen in Südtirol gefunden wurden. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Studie, dass manche Pestizide ganzjährig vorhanden sind.