Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor Pestizidbelastungen reichen nicht aus

Hamburg, 4. Oktober 2022. Pressemitteilung. Eine neue Studie, die in der italienischen Provinz Bozen-Südtirol durchgeführt wurde, zeigt, dass trotz der von den lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung immer noch synthetische Pestizide, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können, auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen nachgewiesen werden.

Die Studie [1,2], eine Zusammenarbeit von Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU), wurde in einer der wichtigsten europäischen Anbauregionen für Äpfel und Wein durchgeführt. Die Forscher untersuchten die offiziellen Daten von 306 Grasproben, die zwischen 2014 und 2020 auf 88 nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen wie Kinderspielplätzen und Schulhöfen gesammelt wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden lokalen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidabdrift in der Region nicht wirksam genug sind, um die Pestizidexposition in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Warnschilder und Einschränkungen der Pestizidausbringung in Bezug auf Tageszeit und Entfernung [3].

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Trotz eines leichten Rückgangs der gemessenen Pestizidrückstände zwischen 2014 und 2020 konnten an 73 % der beprobten Standorte immer noch Rückstände von mindestens einem Pestizid nachgewiesen werden, und im Jahr 2020 wurden an 27 % der Standorte Mehrfachrückstände gefunden.
  • Fluazinam, ein Fungizid, das im Verdacht vorgeburtliche Schäden zu verursachen, und das in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht wurde, wurde an 74 % der kontaminierten Standorte nachgewiesen. Andere bedenkliche Pestizide wurden ebenfalls häufig nachgewiesen, so das Fungizid Captan (60 %) und das Insektizid Phosmet (49 %).
  • Der prozentuale Anteil der Rückstände von Pestiziden, die als schädigend für die menschliche Fortpflanzung klassifiziert sind, ist deutlich gestiegen, und zwar von 21 % im Jahr 2014 auf 88 % im Jahr 2020. Der Prozentsatz der Rückstände von Pestiziden mit spezifischer Organtoxizität, stieg ebenfalls von 0 % im Jahr 2014 auf 21 % im Jahr 2020 [4].
  • Der Prozentsatz der Stoffe mit Potenzial zur Hormonschädigung (89 %) oder zur Verursachung von Krebs (45 %), blieb während des Untersuchungszeitraums unverändert.
  • Würden diese Konzentrationen von Pestizidrückständen in lokal angebauten Lebensmitteln gefunden, so lägen sie um ein Vielfaches über den Werten, die in der EU als sicher für den Verzehr gelten.
  • Der Prozentsatz der nachgewiesenen Pestizidrückstände mit akuter Toxizität für Honigbienen blieb während des gesamten Untersuchungszeitraums hoch.

Diese Ergebnisse stützen sich auf eine frühere Studie, in der Pestizidrückstände in Entfernungen zwischen 5 und 600 Metern von den landwirtschaftlichen Standorten, an denen sie ursprünglich eingesetzt wurden, nachgewiesen wurden [2].

„Eine konsequente Überwachung ist unabdingbar, um die Effizienz von Minderungs-maßnahmen und die Verringerung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten“, betont Dr. Caroline Linhart, Hauptautorin der Studie.

In der Europäischen Union werden bei der Risikobewertung von Pestiziden Vorhersagemodelle verwendet, um deren Verteilung in der Umwelt abzuschätzen. Diese Modelle berücksichtigen jedoch keine Daten aus der Praxis.

„Unsere Daten zeigen, dass die offiziellen Risikobewertungen die tatsächliche Exposition von Nicht-Zielorganismen, einschließlich des Menschen, gegenüber Pestiziden zu unterschätzen scheinen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir in dieser Studie gezeigt haben, höchstwahrscheinlich die Situation in anderen Regionen mit intensiver Apfel- und Weinproduktion in Europa und weltweit widerspiegelt“, erklärt Professor Johann Zaller, Mitautor von der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU).

„Die Daten deuten darauf hin, dass es in Regionen mit geringem Abstand zwischen Hausgärten und intensiv behandelten Flächen wie Obstplantagen immer wieder zur Kontamination der Gärten und des dort angebauten Obstes und Gemüses kommt. Das EU-Pestizidrecht von 2009 schreibt vor, alle als besonders gefährlich eingestuften Pestizide („Substitutionskandidaten“) durch weniger gefährliche, am besten durch nicht-chemische Verfahren zu ersetzen. Die Befunde zeigen die Dringlichkeit, diese Regelung endlich umzusetzen“, sagt Mitautor Dr. Peter Clausing, Toxikologe und wissenschaftlicher Berater des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany).

Die Ergebnisse der Studie kommen kurz nachdem die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) veröffentlicht hat. Darin werden rechtsverbindliche Reduktionsziele festgelegt, um den Einsatz von Pestiziden in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu halbieren, insbesondere von solchen, die bekanntermaßen gesundheitsgefährdend sind. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, den Einsatz von Pestiziden in allen „sensiblen“ Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden oder von ökologischer Bedeutung sind, sowie in einem Umkreis von drei Metern zu verbieten.

Interessanterweise sind mehrere dieser vorgeschlagenen EU-weiten Maßnahmen weniger streng als die der Landesregierung von Bozen-Südtirol, wo Pestizide mit gefährlichen Eigenschaften nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die von der Allgemeinheit und von Kindern genutzt werden, und auch nicht in einem Umkreis von 30 Metern von ihnen.

„Unsere Studie zeigt, dass regionale Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung, selbst wenn sie strenger sind als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen, einfach nicht ausreichen, um die Exposition von Kindern und der Allgemeinheit gegenüber Substanzen zu verhindern, die das Potenzial haben, Krebs zu verursachen oder die Fortpflanzung zu schädigen. Eine drastischere Reduzierung aller Pestizide und eine deutliche Ausweitung der vorgeschlagenen Pufferzonen auf mindestens 50 Meter sind dringend erforderlich, um die Gesundheit zu schützen“, erklärt Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitautorin der Studie.

Kontakt zu den Autor*innen:

Quellen:

  1. Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain’, Science of the Total Environment volume 854 (2022) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722059137
  2. Die neue Studie baut auf früheren Untersuchungen auf, die sich mit Pestizidrückständen in Abhängigkeit vom Anwendungsort in Südtirol befasst haben: ‘Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards’, Environmental Science Europe Volume 31 (2019) https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-019-0206-0
  3. Im Fall von Bozen-Südtirol hat die Regierung 2014 damit begonnen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Exposition gegenüber Pestiziden einzuführen. Dazu gehört eine 30-Meter-Pufferzone für Pestizide der Kategorie „hochgefährlich“ für Gesundheit und Umwelt, wenn sie in der Nähe von öffentlichen Flächen, die von Kindern und der Allgemeinheit besucht werden, zum Einsatz kommen. Nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Barrieren in Form von Bäumen oder Hecken), kann der Abstand auf fünf oder zehn Meter Pufferzonen reduziert werden.
  4. Die Tabellen der Publikation stehen hier zur Verfügung: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S0048969722059137-ga1_lrg.jpg

 




Quo vadis Chlorpyrifos?

Heute endete die 18. Sitzung des UN-Expertenausschusses für persistente organische Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens (POPRC-18). Bedauerlicherweise konnte das Expertengremium dem Entwurf des Risikoprofils für Chlorpyrifos nicht zustimmen und hat die Entscheidung darüber auf die nächste Sitzung im Jahr 2023 vertagt.

Zwar bestand Einigkeit darüber, dass Chlorpyrifos persistent, bioakkumulierbar und toxisch ist und über weite Entfernungen transportiert wird – die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Stockholmkonvention – jedoch bestand keine Einigkeit bei den stimmberechtigten Mitgliedern darüber, ob der Transport von Chlorpyrifos über weite Entfernungen zu Konzentrationen führt, die Anlass zur Besorgnis geben, d. h. zu erheblichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führen.

Mit der POPs-Konvention sollen die globalen Umweltprobleme, verursacht durch langlebige organische Schadstoffe angepackt und weitere von ihnen ausgehende Gesundheitsschädigungen von Mensch und Tier verhindert werden. Dabei kommt dem Schutz arktischer Ökosysteme und indigener Gemeinschaften eine besondere Rolle zu.

Chlorpyrifos, das in wärmeren Regionen als Pestizid in der Landwirtschaft oder gegen Termiten eingesetzt wird, verflüchtigt sich und wird in die Arktis transportiert, wo es in der Umwelt und in wildlebenden Tieren und Pflanzen, die als Nahrungsquelle für indigene Völker dienen, nachgewiesen wird. Zwar wurde auf der Sitzung nicht bestritten, dass Chlorpyrifos die traditionellen Lebensmittel der Inuit kontaminiert, einige Teilnehmende akzeptierten jedoch nicht, dass auch eine geringe Konzentration ein Problem darstellt. Vor allem China und Indien, die beiden verbleibenden großen Hersteller von Chlorpyrifos, aber auch Sierra Leone, Japan und Ägypten lehnten eine Annahme des Risikoprofils entschieden ab. Das POPRC-18 beschloss daraufhin, ergänzendes Datenmaterial zu sammeln, um die „Bedenken“ auszuräumen. Damit verzögerte sich eine weltweite Regelung – wann immer sie kommen wird – um ein Jahr. Die nächste Sitzung des POPRC ist im Oktober 2023.

PAN war mit drei Vertreterinnen aus Asien Pazifik, Nordamerika und Europa vertreten und verwies in seinem durch Dr Emily Marquez von PAN Nordamerika vorgetragenen Statement darauf, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Beweise ausreichten und weitere Daten nicht notwendig seien, um weiterzugehen und nun das Risikomanagement und die Bewertung dieser Chemikalie voranzutreiben. PAN verwies zudem darauf, dass die US-Zulassungsbehörde EPA (Environmental Protection Agency) angesichts der registrierten Verwendungszwecke in den USA nicht mit hinreichender Sicherheit Schäden durch die Exposition gegenüber Chlorpyrifos ausschließen konnte und die Europäische Behörde EFSA (European Food Safety Authority) im Rahmen ihres Regulierungsverfahrens entschied, dass es keine sichere Konzentration von Chlorpyrifos für Kinder gibt.

Das Stockholmer Übereinkommen schreibt vor, einen vorsorglichen Ansatz zu verfolgen, wenn nicht über alle Informationen zu den möglichen Auswirkungen verfügt wird – eine Verpflichtung, die, so zeigte die Schlussdebatte, offenkundig sehr unterschiedlich ausgelegt wird. PAN forderte vom Expertenausschuss anzuerkennen, dass das Potenzial für eine Schädigung von Kindern weltweit vorhanden ist und dass das Gremium auf der Grundlage der wissenschaftlichen Daten für eine Weiterverfolgung dieser Chemikalie stimmen möge. Dafür, dass dies zumindest im kommenden Jahr passieren wird, wird sich PAN weiter einsetzen.




Pesticide Paradise – PAN Europe Report verdeutlicht Versagen des EU-Pestizidrechts

Anlässlich des 60. Jahrestages der Veröffentlichung von Rachel Carsons „Silent Spring“, einem bahnbrechenden Werk, das die Entstehung der modernen Umweltbewegung begründete, präsentiert PAN Europe einen neuen Report, der das Versagen des EU-Pestizidrechts verdeutlicht und auf die Rückstandssituation in europäischem Obst hinweist. Der Report zeigt auf, dass sich die Rückstandssituation bei den gefährlichsten Pestiziden in den letzten 10 Jahren deutlich verschlechtert hat.

Diese besonders gefährlichen Pestizide werden nach der europäischen Pestizid-Verordnung als „Substitutionskandidaten“ klassifiziert. Ihre gefährlichen Eigenschaften werden mit Krebs, Fortpflanzungsschäden und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Verbindung gebracht. Ebenso sind die meisten Substitutionskandidaten für die biologische Vielfalt und die Umwelt gefährlich [siehe PAN-Germany Pressmitteilung v. 30.06.2022].

Es ist daher leicht nachvollziehbar, warum die Gesetzgeber 2009 beschlossen, sie zugunsten von weniger gefährlichen Alternativen aus dem Verkehr zu ziehen – nur ist dies nicht geschehen: In mindestens 278 Fällen ist diese Regelung gescheitert wie der Bericht darlegt. Die Ursachen für dieses regulatorische Versagen liegt aus Sicht von PAN Europe in zwei Bereichen.

Erstens enthüllt der Bericht, dass die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten das Ziel der EU-Pestizid-Verordnung durch die Verabschiedung von Standards konterkariert haben, die das Ziel der Verordnung aushebeln. Diese Standards wurden von einem externen Gremium erarbeitet, der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO), welche keiner der für Beamte verbindlichen Transparenzanforderungen folgen muss und die von Vertreter*innen der Industrie stark beeinflusst wird.

Als Grundlage der verabschiedeten EU-Leitlinie dient das EPPO-Dokument, an deren Erstellung Unternehmen wie BASF, DuPont und Syngenta beteiligt waren und was eine interessensgeleitete Einflussnahme darauf nahelegt. Es überrascht daher nicht, dass der von der EU erstellte Leitfaden für die Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten so ausgestaltet ist, dass Mittel mit Substitutionskandidaten eher weiter zugelassen werden als deren weitere Nutzung zu verbieten, obwohl weniger gefährliche Alternativen zur Verfügung stünden.

Für die zweite Ursache des Scheiterns sind die offiziellen Stellen in den Mitgliedsstaaten verantwortlich. Sie lehnen durchaus praktikable, nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen als Ersatzverfahren ab, die laut der Forschung den Einsatz von Pestiziden verringern können.

Spätestens seit 2008 wusste die Europäische Kommission vom Scheitern des Ausstiegsprogramms, ergriff aber keine wirksamen Maßnahmen um die sogenannten Substitutionskandidaten tatsächlich zu substituieren.
Die Leitlinien müssen schnellstmöglich überarbeitet und die Wirksamkeit von nicht-chemischen Alternativen anerkannt werden, fordert PAN Europe in dem Bericht. Andernfalls sei jedes neue Pestizid-Reduktionsziel der EU zum Scheitern verurteilt.

Mehr dazu:

 

 




60 Jahre Rachel Carsons Stummer Frühling. Heute startet Pestizid-Aktionsmonat

Am 27. September 1962 veröffentlichte Rachel Carson ihr berühmtes Buch „Silent Spring“. Das Buch, in dem die Biologin die schädlichen Auswirkungen der Pestizidanwendung beschrieb, gilt als wegweisend für die Umweltbewegung und als eines der einflussreichsten Sachbücher unserer Zeit. Rachel Carson gab der Welt eine wichtige Warnung mit auf den Weg. Leider wurde zu wenig darauf gehört.

„Der Stumme Frühling“ hat dazu beigetragen, dass DDT und andere hochgefährliche Pestizide in der Landwirtschaft verboten wurden. Doch den „anderen Weg“ eingeschlagen, wie die Autorin im letzten Kapitel ihres Buches beschreibt, haben wir nicht. Die FAO-Statistiken zur Pestizidverwendung zeigen deutlich, dass die Welt seit Jahr(zehnt)en mehr und mehr Pestizide einsetzt. Von echter Pestizidreduktion ist die Welt insgesamt weit entfernt, selbst in Europa, wo viele hochgefährliche Pestizide verboten wurden.

Wo bleibt ein konsequentes Umdenken und Handeln angesichts massiver Pestizid-Vergiftungen, ubiquitärer Wasserkontamination und fortschreitenden Biodiversitätsverlust? Den Rachel Carson Pestizid-Aktionsmonat begehen PAN Europe und zahlreiche Mitgliedsgruppen und Verbände mit einer Reihe von Aktivitäten und Berichten. Sie machen kritisch auf den ungesunden Einfluss der Pestizid-Industrie auf unser heutiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem aufmerksam und hören nicht auf, deutlich zu machen: Es gibt bessere Alternativen!

Zukünftige Historiker werden sich vielleicht über unser verzerrtes Augenmaß wundern. Wie können intelligente Wesen versuchen, einige wenige unerwünschte Arten mit einer Methode zu kontrollieren, die die gesamte Umwelt verseucht und die Gefahr von Krankheit und Tod sogar für ihre eigene Art mit sich bringt? Und doch ist es genau das, was wir getan haben.“ (Rachel Carson, Der Stumme Frühling)

Der Rachel Carson Aktionsmonat gegen Pestizide wird vom PAN Europe Netzwerk mit Mitgliedsorganisationen in vielen Ländern organisiert, zusammen mit BeeLife, Birdlife, Corporate Europe Observatory, Compassion in World Farming, dem European Environmental Bureau, Friends of the Earth Europe und Good Food Good Farming. Mehr Informationen gibt es unter www.pan-europe.info, im Veranstaltungskalender und unter #SilentSpring in den sozialen Medien




Unsere Position zum Kommissionsentwurf zur neuen EU-Pestizidverordnung (SUR)

Die EU hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Reduzierung und nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Regulation – SUR) vorgelegt. Dieses EU-Gesetz wird den Umgang mit Pestiziden in allen EU-Mitgliedsländern für viele Jahre regeln und kann ein echter Wendepunkt sein.

Gestern, am 19.09.22, endete die öffentliche Konsultation, an der sich alle EU-Bürger*innen beteiligen konnten. Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Konsultation beteiligt und sich für mehr Umweltschutz und klare Pestizidreduktionsziele eingesetzt haben. Die  EUKommission wird nun die Eingaben auswerten und bei der weiteren Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigen.

Auch PAN Germany hat sich an der Konsultation beteiligt und sich mit seiner Position klar für eine Pestizid-Reduktion und für eine Transformation in der Landwirtschaft stark gemacht, mehr Transparenz und mehr Klarheit beim Integrierten Pflanzenschutz sowie mehr Förderung von Agrarökologie und ökologischem Landbau eingefordert.

PAN Germany wird sich weiter im Gesetzgebungsprozess engagieren und für eine gesunde Welt für alle streiten.

Die ausführliche PAN Germany Position ist hier zu lesen.




Pestizidexportverbot: Rechtsgutachten zeigt Weg für umfassende Regulierung

Berlin / Hamburg, 12.9.2022. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, wie ein gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigtes Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann. Die Gutachterinnen plädieren für eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes, damit neben Pestizidprodukten auch der Export von reinen Pestizidwirkstoffen rechtssicher reguliert werden kann. Für die Auswahl der zu regulierenden Stoffe empfiehlt das Gutachten eine Anknüpfung an den Genehmigungsstatus auf EU-Ebene, sodass nur in der EU genehmigte Wirkstoffe oder Produkte mit diesen Wirkstoffen ausgeführt werden dürfen. Das Gutachten wurde von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt.

Das ECCHR, das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk und PAN Germany sehen bei der Umsetzung des Exportverbotes für bestimmte Pestizide das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht. „Wir begrüßen den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, bis zum nächsten Frühjahr per Verordnung ein Exportverbot für bestimmte Pestizide einzuführen. Das Ministerium muss aber gleichzeitig ein Verfahren zur Reform des Pflanzenschutzgesetzes einleiten, sodass sichergestellt wird, dass das Exportverbot sowohl den Export von Pestizidprodukten als auch den der Pestizidwirkstoffe umfasst. Das ist notwendig, um Schutzlücken von Vornherein zu verhindern“, sagt Dr. Christian Schliemann Radbruch vom ECCHR. Im Jahr 2019 wurden zum Beispiel gar keine verbrauchsfertigen Pestizidprodukte exportiert, die den Wirkstoff Chlorfenapyr enthalten. Im gleichen Jahr lag der Export von reinem Chlorfenapyr als Wirkstoff aus Deutschland aber bei mehr als 28 Tonnen. Chlorfenapyr ist in der EU im Pflanzenschutz nicht genehmigt und gilt als giftig für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen.

„Gerade mit Blick auf die dramatische Biodiversitätskrise und zunehmende chemische Belastung der Umwelt muss das Landwirtschaftsministerium im anstehenden Referentenentwurf unbedingt auch jene Pestizidwirkstoffe berücksichtigen, die zum Schutz der Umwelt in der EU keine Genehmigung haben. Diese müssen genauso vom Exportverbot erfasst werden wie die gesundheitsschädigenden Wirkstoffe“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Ein deutsches Exportverbot ist den Gutachterinnen zufolge nur dann besonders umfassend, wenn Exportgenehmigungen für Pestizide davon abhängig gemacht werden, dass deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk kommentiert: „Wir sind es den Menschen im globalen Süden schuldig, sie vor giftigen Pestizidexporten aus unserem Land zu bewahren. Ein Weg dorthin ist, wenn Pestizidfirmen in der EU wie Bayer und BASF nur noch Pestizide exportieren dürfen, die auch in der EU genehmigt sind.“

Link zum Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“

Link zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens

Pressekontakte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Schulworkshop-Reihe „Bildung für eine zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung & Lebensweise“

Klimawandel, Artensterben, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit – diese globalen Herausforderungen betreffen die Gegenwart und die Zukunft junger Menschen hier bei uns und weltweit. Dass sich etwas ändern muss daran, wie wir Landbewirtschaftung betreiben und unsere Lebensmittel produzieren, aber auch an unserer Lebensweise, ist klar.

Wie sieht dieser Wandel aus? Und wie können wir ihn gemeinsam gestalten?

Eine nachhaltige Entwicklung kann nur gelingen, wenn das Wissen, der Wille und die Fähigkeit für zukunftsgerechte Lösungen, die natürliche Ressourcen schonen, das Klima und die Biodiversität schützen, die Natur und die Gewässer sauber halten, und die Menschenrechte achten, in unserer Gesellschaft weiter wachsen.

Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf und bietet mit der dreiteiligen Schulworkshop-Reihe „Bildung für eine zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung & Lebensweise“ einen konkreten Beitrag für Bildung für nachhaltige Entwicklung im außerschulischen Bildungsbereich.

Unser Workshopangebot:

  • 3 Themen-Workshops
  • Moderation, Material und Methoden für jeweils 90 Minuten
  • Termine in Rücksprache nach Verfügbarkeit
  • Kostenfrei für Hamburger Schulen

Mehr Informationen unter dem Thema Bildung / Schulworkshops

 




Ein zukunftsfähiges Ernährungssystem in Hamburg verlangt nach ambitionierten Maßnahmen des Senats

Von der Produktion, über Transport und Lagerung bis zur Zubereitung unserer Lebensmittel – das Ernährungssystem steht in komplexen Wechselwirkungen zu unserer Umwelt und hat Einfluss auf Klimawandel, Artensterben, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit weltweit. Diese globalen Krisen machen den dringenden Handlungsbedarf für eine Wende im Sinne einer zukunftsgerechten Landwirtschaft, Ernährung und Lebensweise deutlich.

Von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft und Nachhaltigkeitsinitiativen getragen, wurde heute ein Positionspapier mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen für eine Ernährungswende in öffentlich finanzierten Einrichtungen an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg übergeben. Gemeinsam fordern wir, dass der Senat seine Verantwortung wahrnimmt, eine nachhaltige Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen zu gestalten und so zu einer nachhaltigen Entwicklung in unserer Gesellschaft beizutragen.

Folgende vier Kernmaßnahmen werden dafür vorgeschlagen:

  1. Bestandsaufnahme: Wie nachhaltig ist die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg?
  2. Ernährungsstrategie entwickeln und Mindeststandards für eine nachhaltige Ernährung in öffentlich finanzierten Einrichtungen in Hamburg verbindlich verankern.
  3. Förderprogramm „Bildung und Beratung für nachhaltige Verpflegung“ starten.
  4. Koordination, Evaluation und Kontrollen verbindlich festlegen.

Eine wirkungsvolle Ernährungsstrategie sollte klar formulierte Mindeststandards für eine nachhaltige Ernährung vorgeben. Dazu zählen unter anderem die Verwendung von ökologisch produzierten Lebensmittel, sowie Tier-, Gesundheits- und Klimaschutzstandards für tierische Produkte, als auch die Realisierung von sozial-verantwortlichen Lieferketten.

Weitere Informationen und die Hintergründe zum Thema können dem gemeinsamen Positionspapier entnommen werden.

Pressemitteilung der Agrar Koordination vom 01.09.2022




PAN Germany auf der Wetter.Wasser.Waterkant.2022

Wir freuen uns sehr, in diesem Jahr zum ersten Mal einen Schulworkshop auf der Hamburger Bildungswoche Wetter.Wasser.Waterkant.2022 anzubieten. Das kostenfreie Bildungsprogramm für Hamburger Schulen zu Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Wandel wird in der HafenCity Hamburg und online vom 26. September bis 14. Oktober 2022 stattfinden.

Unser Workshop „Agrarökologie statt Ackergift und Monokultur – Wie sieht eine zukunftsgerechte Landwirtschaft aus?“ widmet sich den Problemen des intensiven Pestizideinsatzes und des Mangels an Vielfalt in der industriellen Landwirtschaft und stellt zukunftsgerechte Alternativen vor, die natürliche Ressourcen schonen, Klima und Biodiversität schützen, Natur und Gewässer sauber halten, und die Menschenrechte achten.

Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen: Was hat unsere Ernährung/unser Konsum damit zu tun? Wie können wir einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten? Denn wir wollen nicht nur Wissen verbreiten, sondern auch die Handlungskompetenz der Schüler*innen fördern und ihre Motivation stärken, selbst in ihrem Lebensumfeld für mehr Nachhaltigkeit aktiv zu werden.

Die Inhalte des Workshops sind fächerübergreifend und fächerverbindend. Ein konkreter Bezug lässt sich insbesondere für die Schulfächer Biologie und Geographie herstellen. Fachwissen und Erkenntnisgewinn beziehen sich auf die Themen biologische Vielfalt, Nahrungsbeziehungen, Ökosystem Agrarlandschaft, die ökologischen Auswirkungen der Landbewirtschaftung durch den Menschen und unser Konsumverhalten.

Dieser Workshop ist Teil einer dreiteiligen Serie von Schulworkshops zum Thema zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung und Lebensweise, die PAN Germany für Hamburger Schulen kostenfrei anbietet. Unsere fachliche Expertise und Erfahrungen in der Bildungsarbeit sind die Grundlage für unsere Schulworkshops, mit denen wir einen konkreten Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten.

 

Webbanner: ©Climate Ambassadors – Klimabotschafter e.V.




Verbot gefährlicher Pestizide längst überfällig

Hamburg, 30.06.2022. Pressemitteilung. In Deutschland werden noch immer 35 Pestizide in rund 310 Mitteln vermarktet, die offiziell als besonders gefährlich eingestuft werden und eigentlich längst durch weniger problematische Methoden oder Mittel hätten ersetzt werden sollen, kritisiert das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit 2011 gesetzlich verpflichtet, diese als „Substitutionskandidaten“ (CfS) bezeichneten besonders problematischen Pestizide schrittweise vom Markt zu nehmen. Da dies faktisch nicht umgesetzt wurde, hat nun die EU-Kommission in ihrem gerade veröffentlichten Entwurf für eine Pestizidreduktions-Verordnung [1] ein klares Zeitziel vorgegeben: Bis 2030 muss der Einsatz dieser besonders gefährlichen Pestizide um mindestens 50 Prozent reduziert werden.

„Wir begrüßen, dass die EU endlich Druck macht und verbindlich einfordert, was eigentlich nach geltendem Recht schon seit 10 Jahren erfolgen sollte. Die Bundesregierung sollte jetzt vorangehen, und unverzüglich damit anfangen, diese für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt besonders problematischen Pestizide zügig vom Markt zu nehmen. Dieser Schritt ist auch zentral, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Pestizidreduktion und ökologische Transformation der Landwirtschaft voranzubringen“ sagt Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany.

Momentan sind 55 Pestizidwirkstoffe als Substitutionskandidaten in der EU gelistet. 35 dieser 55 Wirkstoffe sind derzeit in Deutschland in zugelassenen Spritzmitteln auf dem Markt. PAN Europe hat 12 der 55 Substitutionskandidaten als besonders gefährlich identifiziert. 11 von ihnen sind in Deutschland im Einsatz, darunter beispielsweise das reproduktionstoxische Fungizid Ipconazole, das giftige und umweltgefährliche Insektizid Lambda-Cyhalothrin oder das Herbizid Chlortoluron, das nicht nur umweltgefährlich, sondern auch wahrscheinlich hormonschädlich ist, und dennoch sogar in Mitteln für Laien im Haus-und Kleingarten erlaubt ist. Die Anzahl an Rückständen dieser besonders gefährlichen Pestizidwirkstoffe in Obst und Gemüse hat in den letzten zehn Jahren dramatisch zugenommen [2].

Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany sagt: „Es ist unverantwortlich, wie wenig Engagement bislang besteht, zumindest die gefährlichsten Pestizide zum Schutz der Landwirt*innen und Verbraucher*innen sowie für den Schutz der Biodiversität aus dem Verkehr zu ziehen. Alternativen gibt es! Was wir brauchen ist mehr Prävention im Pflanzenbau und mehr Engagement für einen echten integrierten Pflanzenschutz und einen beschleunigten Ausbau des Ökolandbaus.“

PAN Germany fordert mit weiteren Mitgliedsorganisationen von PAN Europe in der Kampagne „Toxic12“ ein direktes Verbot der 12 giftigsten Substitutionskandidaten und einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung aller gelisteten 55 Pestizide bis 2030 [3].

Am 22. Juni 2022 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – die „Sustainable Use Regulation“ vor. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-

Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden, ebenso die Verwendung von besonders gefährlichen Pestiziden, den Substitutionskandidaten. Die Verhandlungen im EU-Rat und im Europaparlament haben jetzt begonnen. PAN Germany und andere NGOs sehen Nachbesserungsbedarf und erwarten hier klare Positionen und Engagement von der Bundesregierung.

 

[1] Presseerklärung der EU Kommission v. 22.06.2022 und Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCILon the sustainable use of plant protection products and amending Regulation (EU) 2021/2115

[2] PAN-Europe Bericht „Forbidden Fruit“

[3] PAN-Kampagne: www.toxic12.eu

 

Kontakt:

Susanne Smolka
Susanne.smolka@pan-germany.org
Tele.: +49 1767 85 87 727