„Bienen und Bauern retten!“ – Anhörung zur EBI im EU-Parlament am 24. Januar 2023

Mehr als 1,1 Millionen EU Bürger*innen haben erfolgreich mit ihrer Unterschrift die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterstützt. Die EBI fordert ein Ende des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in der EU bis 2035, Maßnahmen zur Erholung der Artenvielfalt sowie Unterstützung der Landwirte, um die Transformation zu einer nachhaltigen, agrarökologischen Landwirtschaft zu schaffen.

Am Dienstag, 24. Januar 2023 von 14:30 bis 18:30 Uhr, findet eine Anhörung im EU Parlament dazu statt, bei der die Forderungen und Vorschläge der Bürgerinitiative vorgestellt und anschließend mit den Abgeordneten diskutiert werden. Die Anhörung kann im Livestream verfolgt werden.

Den Link zum Livestream und das Programm zur Anhörung finden Sie bei PAN Europe unter: https://www.pan-europe.info/save-bees-and-farmers-hearing#

Unter anderem gibt es Beiträge von:

  • Assistenzprofessor Jeroen Candel, Initiator eines von 739 Wissenschaftlern aus ganz Europa unterzeichneten Appells für eine ehrgeizige und nicht weiter zu verzögernde Pestizidreduktions-Gesetzgebung in der EU).
  • Der französische Landwirt Jean-Bernard Lozier zeigt, wie er den Pestizideinsatz auf seinem 80 Hektar großen Ackerbaubetrieb um 80 % reduziert hat – ohne Ertragseinbußen und bei gleichzeitiger Gewinnsteigerung und geringerer Arbeitsbelastung.
  • Die Bodenwissenschaftlerin Professorin Violette Geissen gibt Einblicke in die neuesten Studienergebnisse zu Pestizidrückständen und erläutert die Kombinationswirkungen von Pestizidgemischen auf unsere Gesundheit und Umwelt.

Die Anhörung im EU Parlament findet zu einem wichtigen Zeitpunkt statt. Der Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 % zu reduzieren, stößt bei der Agrarindustrie auf heftige Kritik. Vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine und aus Angst vor möglichen Produktionsverlusten und Nahrungsmittelengpässen stimmten 19 Mitgliedsländer im EU-Rat dafür, von der EU Kommission eine neue Folgenabschätzung für die derzeit verhandelte Pestizidreduktions-Verordnung (SUR) zu fordern. Diese erneute Verzögerung könnte die Umsetzung des „EU Green Deal“ ernsthaft gefährden. PAN Germany berichtete darüber.

Sowohl die Verordnung zur Pestizidreduktion (SUR) als auch ein neuer Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur sind Teil des „EU Green Deal“ und der „Farm to Fork“-Strategie deren Entwürfe derzeit im EU-Rat und im Parlament erörtert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.




Europäische Chemikalien Strategie ohne Abstriche verabschieden!

Neue Publikation kritisiert Angriff auf den Entwurf der EU-Kommission

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2023

Vor mehr als zwei Jahren, im Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Chemikalienstrategie, kurz CSS (für Chemicals Strategy for Sustainability), die dem Leitbild einer giftfreien Umwelt folgt und bestrebt ist, „die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere die von gefährdeten Gruppen“ besser zu schützen. Dieser fortschrittliche Entwurf, der unter anderem ein Exportverbot für in der EU verbotene Chemikalien und einen besseren Schutz vor hormonschädlichen Substanzen vorsieht, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung in geltendes EU-Recht.

Stattdessen häufen sich die Angriffe auf den CSS-Entwurf, der auch eine Stärkung des „gefahrenbasierten“ Ansatzes enthält, also ein Verbot von Substanzen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, ohne die Möglichkeit, diese mittels unangemessener Risikobewertung zu verharmlosen. Der gefahrenbasierte Ansatz ist bereits Teil der EU-Pestizidzulassungsverordnung (EC 1107/2009)[1], wird allerdings auch dort immer wieder nur halbherzig angewendet.[2] Dieser Ansatz ist eine Einschätzung der Stoffeigenschaften einer Chemikalie. Wenn das Gefahrenpotenzial zu groß ist, zum Beispiel wenn der Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft wird, würde ein Verbot erfolgen. Die Gegner dieses Ansatzes möchten den Stoff über eine Risikobewertung dann ggf. trotzdem genehmigen können.

Eine der Attacken auf die CSS kam vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese Behörde, gegen die – daran sei erinnert – im Zuge des damaligen Wiedergenehmigungsverfahrens für Glyphosat im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs erstattet wurde,[3] stellte die Wissenschaftlichkeit des CSS-Ansatzes in Frage. In einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology erhoben Mitarbeiter des BfR schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission.[4] In Ihrer Schlussfolgerung mahnen die Autoren des Beitrags, dass der „wissenschaftliche Diskussionsprozess nicht allein auf der Grundlage von Behauptungen funktionieren“ könne, und beschuldigen die EU-Kommission, ungerechtfertigte Ansichten und Ängste zu schüren, was zur „Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden“ führen würde. Dabei übergeht das BfR geflissentlich seinen eigenen Beitrag zur Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden in Form der Verbreitung falscher Argumente, die nur allzu durchschaubar waren.[5]

In einer im Januar 2023 veröffentlichten Analyse[6] unterzogen Prof. Erik Millstone (Universität Sussex, UK) und Dr. Peter Clausing (PAN Germany) den Gastkommentar der BfR-Mitarbeiter einer kritischen Analyse. Ihre Analyse kommt zu dem Schluss, dass sich das BfR auf „Wissenschaftlichkeit“ beruft und sich zugleich mit seinen eigenen Argumenten weit von der selbst eingeforderten Wissenschaftlichkeit entfernt. Eine wesentliche Kritik von Millstone & Clausing ist, dass die BfR-Autoren wertebasierte Urteile als objektive wissenschaftliche „Wahrheiten“ präsentieren, statt deutlich zu machen, dass sich die von ihnen vertretenen Ansichten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft befinden und mithin eine starke subjektive Komponente enthalten. Diese Art der Vernebelung durch das BfR ist nicht neu. So hat das BfR im Jahr 2016, im Zuge der damaligen Glyphosat-Diskussion, durch eine Vermischung von Risiko (Risk) und Gefahr (Hazard) in der Öffentlichkeit Verwirrung gestiftet. Der Einladung sich auf die „mehrfach von ihm selbst eingeforderte sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion“ einzulassen, ist die Behörde nicht gefolgt.[7]

Die Analyse von Millstone & Clausing unterzieht zudem die vom BfR aufgestellten Behauptungen einer kritischen Prüfung, dass in den Bereichen der regulatorischen Stoffbewertung zur Hormonschädigung, Reproduktionstoxizität und Chemikalien-Cocktails alles in bester Ordnung sei. So demonstriert zum Beispiel ein Blick in die EU-Statistik zum Auftreten von Organmissbildungen bei Neugeborenen, dass die Behauptung der BfR-Autoren falsch ist, dass sich an der Häufigkeit solcher Fälle in den letzten 40 Jahren nichts geändert hätte.[8] Tatsächlich sind solche Missbildungen häufiger geworden. Ganz unberücksichtigt lässt das BfR die Frage, ob ein besseres Chemikalien- bzw. Pestizidmanagement im Verlauf von vier Jahrzehnten die Zahl von 200 Fällen pro 10.000 Neugeborenen nicht sogar hätte verringern müssen. Wenn es stimmt, dass „… Institutionen, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien und Methoden der Wissenschaft der regulatorischen Risikobewertung für den Gesundheitsschutzes in der EU (haben)“[9], sollte man eine solche Reduktion eigentlich erwarten können.

Der Angriff durch das BfR ist nicht die einzige Attacke gegen die CSS. Auch die Industrie selbst macht mobil, wie ein vor wenigen Wochen durchgeführtes Webinar mit dem Thema „Two Years Later: How Has the Chemicals Strategy for Sustainability Changed REACH and CLP Regulations?” deutlich macht.[10] Es gibt also gute Gründe, die weitere Entwicklung wachsam zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass der CSS-Entwurf einerseits nicht verwässert und andererseits möglichst bald in geltendes Recht überführt wird.

Die Publikation ist auch in englischer Sprache erhältlich.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=de

[2] https://pan-germany.org/pestizide/neuer-bericht-zeigt-bewertung-von-krebseffekten-bei-4-von-10-pestiziden-fehlerhaft/

[3] https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassungsbeh%C3%B6rde-informierte-falsch

[4] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3

[5] vgl. Clausing, P. (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR.   Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (1): 27 – 34.

[6] https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[7] https://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/The_Carcinogenic_Hazard_of_Glyphosate.pdf

[8] https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat/eurocat-data/prevalence_en, zusammengefasst in Tabelle 1 von https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[9] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3, Seite 259 (eigene Übersetzung)

[10] https://www.reachblog.com/2022/12/register-now-webinar-two-years-later-how-has-the-chemicals-strategy-for-sustainability-changed-reach-and-clp-regulations/




Gemeinsam für die Agrarwende

Nach zwei Jahren mit „angezogener Handbremse“ geht es dieses Jahr wieder rund auf der „Wir-haben-es-satt“-Demo am 21. Januar 2023 in Berlin. Mit lauter Stimme und hoffentlich vielen Menschen auf der Straße folgt die diesjährige Demonstration zum Start der Grünen Woche dem Motto „Gutes Essen für Alle statt Profite für Wenige“ (#WHES23).

PAN Germany unterstützt diese wichtige Veranstaltung und ist mit einem PAN-Infostand vertreten (Standnummer 12 rechterhand vom Brandenburger Tor). Wir freuen uns auf Gespräche, den Austausch und auch über ein kurzes Hallo am Stand. Mehr zum Programm, zum Ablauf und Mitmach-Aktionen rund um die Demonstration stehen unter: https://wir-haben-es-satt.de/.




Vergiftete Profite – Schwerpunkt Pestizide im FUE-Rundbrief

Das falsche Mantra „Pesticides feed the World“ hält sich hartnäckig in den Köpfen vieler Entscheidungsträger*innen. Agrar- und Chemiekonzerne werden nicht müde, Pestizide und chemische Düngemittel als Lösung gegen den Welthunger zu präsentieren. Doch dem weltweit steigenden Pestizideinsatz zum Trotz steigt die Zahl der Hungernden. Der Blick auf die weltweiten Pestizidvergiftungen, die ubiquitäre Belastung natürlicher Ressourcen mit umweltschädlichen Pestiziden, die Gefährdung ökologischer Schlüsselfunktionen und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit großflächigen Pestizidanwendungen zeigen, dass die industrielle Landwirtschaft zugleich Treiber und Leidtragende der ökologischen, aber auch wirtschaftlichen Krisen unserer Zeit ist. Dennoch wird weltweit wenig investiert, um die Landwirtschaft resilienter und ökologischer zu gestalten und den in der Landwirtschaft Beschäftigten zukunftsfähige Perspektiven zu bieten. „Follow the Money“ – wie in jedem Krimi lohnt es auch hier den Blick zu schärfen, wer von dem System profitiert.

Die Autorinnen und Autoren der einzelnen Artikel des Rundbriefs „Vergiftete Profite“ vom Forum für Umwelt & Entwicklung beleuchten nicht nur die Schattenseiten, sondern zeigen auch, wie es anders geht. Hier eine Auswahl aus dem Rundbrief:

Den gesamten Rundbrief lesen




Der Notwendigkeit entgegen: EU verzögert Pestizidreduktion

Es grenzt schon an Realsatire. Während die Weltgemeinschaft in Montreal auf dem UN-Gipfel für biologische Vielfalt (COP 15) eine Halbierung der Pestizidrisiken beschließt, verzögert fast zeitgleich der EU-Rat, diese Pestizidreduktion in der EU rasch und verbindlich auf den Weg zu bringen.

Bis zur letzten Sekunde appellierten die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ (EBI) sowie 718 Wissenschaftler*innen an die Entscheidungsträger*innen in der EU, eine Verschleppung der Verhandlungen zur neuen Pestizidverordnung (Sustainable Use Regulation, SUR) noch abzuwenden. Doch nun gab der EU Rat am 19.12.22 dem Vorstoß zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten (PAN Germany berichtete) statt, mit dem Hebel einer zusätzlichen Folgenabschätzung die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf und damit ein harmonisiertes Vorgehen zur Pestizidreduktion in der EU zu verzögern.

Der Zusammenhang zwischen dem massiven Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und dem Rückgang der Artenvielfalt sowie negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die weltweite Ernährungssicherheit ist wissenschaftlich belegt. So wundert es auch nicht, dass die weltweite Reduzierung des Pestizideinsatzes eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse des am Montag zu Ende gegangenen Biodiversitätsgipfels der Vereinten Nationen in Montréal war. In der als „historisch“ bezeichneten Abschlusserklärung einigten sich die rund 200 Teilnehmerstaaten darauf, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz stellen und die Risiken von Pestiziden für Mensch und Umwelt bis 2030 zu halbieren (vgl. BMUV-Pressemitteilung).

In Brüssel konnten sich dagegen die Stimmen durchsetzen, die eine rechtlich verbindliche Verankerung der Pestizidreduktionsziele der Farm-to-Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie in die SUR besonders kritisch gegenüberstehen. Zwar begrüßte der EU-Rat grundsätzlich das Ziel der Kommission, die nachteiligen Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Umwelt zu verringern und nachhaltige alternative Pflanzenschutzmittel und -methoden zu fördern, dennoch stimmte der EU-Ministerrat am 19. Dezember für eine zusätzliche, bis zu 6 Monate dauernde Folgenabschätzung, bei der die EU-Kommission die vereinbarten Pestizidreduktionsziele noch einmal im Lichte des Russischen Angriffskriegs in der Ukraine betrachten und ergänzende Daten und Informationen generieren solle. Zwar besagt der Beschluss, dass während der Arbeit an der Folgenabschätzung die Verhandlungen am SUR-Entwurf fortgesetzt werden können, jedoch nur zu technischen Fragen und nur für solche Bereiche, die nicht von der Folgenabschätzung betroffen sind. Damit droht in dieser Zeit faktisch ein Stillstand in der fachlich-politischen Debatte um die SUR.

Für PAN Germany zeigen die Forderung nach der Erhebung weiterer Daten und die Auflistung der zu beantwortenden Fragen eindrücklich die eindimensionale Sichtweise auf die Aufgaben und Risiken landwirtschaftlicher Produktion. PAN Germany appelliert nun an die EU-Kommission, schnell, also deutlich vor den sechs Monaten, die Folgenabschätzung vorzulegen und dabei auch die vielen positiven Auswirkungen von Pestizidreduktion zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch in der Analyse zu berücksichtigen, wie sich die Reduktion des Pestizideinsatzes bei gleichzeitiger Ausdehnung agrarökologischer Verfahren auf die Resilienz landwirtschaftlicher Systeme und somit auch auf die Stabilität von Erträgen angesichts sich verschärfender klimatischer Extreme auswirkt, welche positiven Effekte die Förderung der biologischen Vielfalt auf notwendige Ökosystemfunktionen, Bodenfruchtbarkeit und Wasserqualität haben und welchen positiven Einfluss der Ausbau alternativer Pflanzenschutzverfahren auf eine größere Unabhängigkeit der europäischen Landwirtschaft von erdölbasierten Rohstoffen hat.

Die Bundesregierung sprach sich in den vergangenen Wochen – anders als die meisten anderen EU-Regierungen – deutlich gegen Verzögerungen bei den Verhandlungen der SUR aus. PAN Germany begrüßt die Position Deutschlands, auch wenn sie sich am Ende leider nicht durchsetzen konnte. Dass die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten offenbar der Lobby der Pestizidhersteller gefolgt ist, ist bitter und behindert den dringend notwendigen Fortschritt hin zu einer ökosystembasierten nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Im neuen Jahr wird es aus Sicht von PAN Germany darum gehen müssen, den SUR-Entwurf konstruktiv zu verbessern und das Gesetzgebungsverfahren in dieser Amtszeit von EU-Kommission und EU-Parlament abzuschließen. Die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“, die von 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger getragen wird, sind in die Debatten einzubeziehen.

Die Organisator*innen der EBI werden am 24. Januar 2023, von 14.30 bis 18.30 Uhr (mit Live Stream) im Europaparlament den Abgeordneten und der Europäischen Kommission ihre Forderungen zur Pestizidreduktion, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur angemessenen Förderung der Landwirte für diese Maßnahmen vorstellen.




Von Frankreich lernen: Frankreich räumt Schwachpunkte im Pestizidexportgesetz ein und kündigt Nachbesserung an

Die französische Regierung wird die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden verschärfen. Dies erklärte der Minister für ökologische Transformation Christophe Béchu am Dienstag in der Nationalversammlung. Gemeinsam sei er zusammen mit Landwirtschaftsminister Marc Fesneau dabei, „das Durchführungsdekret fertigzustellen“, um „diese Schlupflöcher zu schließen“ – so zitiert in einem Artikel in LeFigaro vom 13.12.22. Damit zeigen die jüngsten Recherchen der Schweizer NGO Public Eye und der Greenpeace-Organisation Unearthed aus Großbritannien zum Export verbotener Pestizide aus Frankreich ganz offenbar Wirkung.

Ende November hatten die beiden Organisationen neue Daten zum Export von in der EU verbotenen Pestiziden aus Frankreich veröffentlicht und konnten belegen, dass das französische Exportgesetz EGALim, das diese Exporte eigentlich grundsätzlich verbietet, gravierende Lücken aufweist. So genehmigten den Recherchen zufolge französische Behörden in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten des neuen französischen Exportgesetztes die Ausfuhr von 7475 Tonnen Wirkstoffe und Pestizidprodukte mit insgesamt 14 verschiedenen Wirkstoffen, die in der EU aufgrund ihrer schädlichen Umwelt- oder Gesundheitswirkung verboten sind. Darunter waren große Mengen des Fungizids Picoxystrobin, das bereits 2017 aufgrund seines erbgutverändernden Potenzials und der hohen Risiken für Wasserorganismen verboten wurde sowie hochbienengefährliche Insektizide, deren Anwendung im Freiland in der EU zum Schutz von Bestäubern verboten sind.

Eine wesentliche Schwachstelle der Regelungen zum Exportverbot im französischen Gesetz ist, dass nur formulierte Pestizidprodukte umfasst sind. Die Hersteller können also weiter legal verbotene Wirkstoffe in Drittländer exportieren, die dann im Zielland zu «gebrauchsfertigen» Produkten verarbeitet werden. Zudem sind offenbar die Kriterien uneindeutig, die definieren, welche Pestizide von dem Gesetz erfasst werden. Obgleich das Gesetz auf den ersten Blick eindeutig erscheint, wurden in der Umsetzung solche Wirkstoffe ausgenommen, die nicht formell aufgrund ihrer Gesundheits- oder Umweltwirkung durch EU-Behörden verboten wurden, selbst wenn sie nachweislich Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen. Hersteller haben dadurch die Möglichkeit, sich beispielsweise einem Exportverbot zu entziehen, indem sie Genehmigungsverfahren frühzeitig zurückziehen oder Genehmigungen auslaufen lassen.

Am Beispiel Frankreich sehen wir, was Deutschland von Beginn an besser machen kann und muss: Den Export reiner Wirkstoffe, die in der EU verboten sind, und Pestizidprodukte mit diesen Wirkstoffen in ein Exportverbot einbeziehen sowie die Auswahl der Wirkstoffe eindeutig und so umfassend wie möglich vorgeben. Wie dies rechtssicher möglich ist, zeigt ein im September veröffentlichtes Rechtsgutachten. Eine gemeinsame Studie von PAN Germany und anderen von Anfang Dezember konnte zudem aufzeigen, dass schon heute mehr verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe das Land verlassen als in formulierten Produkten. Der Handlungsbedarf ist somit deutlich. Noch liegt der deutsche Referentenentwurf für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot nicht vor. Die Regierungsparteien haben die Möglichkeit und Verantwortung, aus den Fehlern Frankreichs zu lernen und ein deutsches Exportverbot so zu gestalten, dass es tatsächlich effektiv zu einem Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel und zu einem besseren Schutz der Menschen und ihrer Umwelt in den Drittstaaten beiträgt.




Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen.

Berlin / Hamburg, 7. Dezember 2022. Pressemitteilung. In den vergangenen zwei Jahren hat die Exportmenge von in der EU verbotenen, reinen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland die Exportmenge von verbotenen Wirkstoffen, die in Pestizidprodukten enthalten sind, um das 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Export von reinen Wirkstoffen würde laut Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom September 2022 zu einem Exportverbot von gesundheitsschädlichen Pestiziden nicht erfasst werden. Die an der Analyse beteiligten Organisationen sehen die dringende Notwendigkeit, diese Lücke so umgehend wie möglich mit einer Reform des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.

Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.

Analyse „Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland“

Pressekontakte:

  • Dr. Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 10 7
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)176 43 79 59 32
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81

 

 




Fällt die EU-Pestizidreduktion?

In einer gemeinsamen Pressekonferenz der Europäischen Bürgerinitiative Bienen und Bauern retten (EBI) und dem europäischen Bio-Dachverband Organics Europe wurden die Attacken gegen die derzeit verhandelte Verordnung zur Umsetzung europäischer Pestizidreduktionsziele scharf kritisiert.

Der Vorschlag von einer Gruppe von Mitgliedsstaaten, eine zweite Folgenabschätzung aufgrund des Krieges in der Ukraine durchzuführen, könnte das vorzeitige Ende des Gesetzgebungsverfahrens bedeuten, warnten die beteiligten Gruppen aus Bio-Bewegung, Wissenschaft, Bäuer:innen und Zivilgesellschaft auf der gut besuchten virtuellen Pressekonferenz.

Nach dem Kommissionsentwurf der „Regulation on Sustainable Use of Plant Protection Products“ (SUR) sollen unter anderem der Einsatz und das Risiko von Pestiziden um 50 Prozent bis 2030 reduziert, empfindliche Gebiete und Personengruppen besser vor Pestizidbelastungen geschützt und umweltschonendere Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzmanagements etabliert werden.

Nun droht eine Verschleppung, wenn nicht sogar das Aus des Gesetzgebungsverfahrens in der aktuellen Legislaturperiode der EU Kommission. Die Entscheidung für eine weitere Folgenabschätzung könnte bereits diesen Samstag fallen. PAN Germany, Partner der EBI,  begrüßt ausdrücklich die klare Haltung Deutschlands gegen diesen Versuch einer weiteren Verzögerung bei den Verhandlungen zur SUR.

Mehr dazu in der gemeinsamen Presseerklärung von ECI, Global 2000 und IFOAM Organics Europe, inklusive einem ausführlichem Presse Briefing.




Forderungen an FAO: Führungsstärke beim Klimaschutz & Ende der Allianz mit der Pestizid-Industrie

Während der Rat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) heute zu seiner 171. Sitzung zusammentritt, fordert PAN Germany die UN-Organisation auf, mutige Führungsstärke beim Klimaschutz zu zeigen, indem sie ihr zwei Jahre altes Abkommen mit CropLife International (CLI), dem globalen Verband der größten Pestizidhersteller der Welt, unverzüglich aufhebt.

In einem Brief an die stellvertretende FAO-Generaldirektorin Beth Bechdol, der der FAO-Führung und den Ratsmitgliedern vorgelegt wurde, fordern die Adressaten „mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die laufende und sich vertiefende Zusammenarbeit der FAO mit CropLife International „ und wiederholen damit frühere Forderungen, die von der Zivilgesellschaft und indigenen Völkern, Landwirt*innen und Landarbeiter*innen, Gewerkschaften, Wissenschaftler*innen und Akademiker*innen unterstützt werden.

„Wir wünschen uns von der FAO zurückzukehren zu ihrem Engagement für Agrarökologie, die unabhängig vom Gewinnstreben einzelner Konzerne allen Menschen, Bäuerinnen und Bauern weltweit zugutekommt. Die FAO hat das Wissen und die Erfahrung, in der Landwirtschaft Beschäftigte dabei zu unterstützen, mit der Natur innovativ zu wirtschaften, unabhängig von teuren Betriebsmitteln, deren Herstellung klimaschädlich ist und die wie bei den chemisch-synthetischen Pestiziden zu erheblichen Umweltbelastungen und Vergiftungen weltweit führen“, sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

In einer im Oktober 2020 zwischen der FAO und CropLife unterzeichneten Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) wurde vereinbart, die Zusammenarbeit in weiten Arbeitsbereichen zu prüfen. Gegenstimmen von 200.000 Personen aus über 107 Ländern, über 430 Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker, fast 300 Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen und von fast 50 philanthropischen Gruppen sowie dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung haben verhindert, dass die Absichtserklärung in ein formelleres Format (Memorandum of Understanding) umgewandelt wurde. Die Absichtserklärung, die kein Verfallsdatum hat und nicht dem neuen Due-Diligence-Verfahren der FAO für ihr Engagement mit dem Privatsektor unterzogen wurde, bleibt jedoch bestehen.

Synthetische Pestizide werden aus fossilen Brennstoffen gewonnen, beeinträchtigen die Fähigkeit des Bodens, Kohlenstoff zu binden, setzen Treibhausgase frei und machen die landwirtschaftlichen Systeme insgesamt anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels. Pestizide sind auch eine treibende Kraft im weltweiten Artensterben, durch das die Grundlage der Nahrungsmittelproduktion und der nachhaltigen Entwicklung bedroht wird. Schätzungen zufolge müssen der Einsatz und die Toxizität von Pestiziden um zwei Drittel reduziert werden, um den katastrophalen Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

Die Zivilgesellschaft und Vertreter*innen indigener Völker, die während der COP17-Klimaverhandlungen und der bevorstehenden COP15 zur biologische Vielfalt nachdrücklich agrarökologische Alternativen zu toxischen Pestiziden gefordert haben, sind der Ansicht, dass die FAO die Möglichkeit hat, den Ausstieg aus dem auf fossilen Energieträgern basierenden Lebensmittelsystem einschließlich des Ausstiegs aus dem Einsatz von Agrarchemikalien anzuführen.

Die erneute Aufforderung an die FAO, ihre Vereinbarung mit der Pestizidindustrie zu beenden, kommt Tage nach dem 38. Jahrestag der Bhopal-Gastragödie in Indien, der jedes Jahr am 3. Dezember als Welttag gegen den Einsatz von Pestiziden gedacht wird.

Mehr Informationen und weitere Statements s. PAN International Pressemeldung vom 5.12.2022




1 Million EU-Bürger*innen fordern von der EU-Kommission: Rettet Bienen und Bauern

Am Freitag, den 25. November 2022, überbrachten Vertreter*innen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ offiziell die Botschaft von 1,1 Mio. EU-Bürger*innen an EU Vizepräsidentin Jourová und EU Kommissar Kyriakides: Wir wollen ein Ende des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes! Um die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen, muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden bis 2030 stark reduziert und bis 2035 vollständig beendet werden. Landwirt*innen müssen dabei unterstützen und müssen dabei unterstützt werden, diese Ziele zu erreichen. EU Kommission und EU Parlament sind nun in die Pflicht genommen, sich mit den Forderungen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative zu befassen. Dies geschieht zu einem wichtigen Zeitpunkt, da der Verordnungsentwurf der EU Kommission zur Pestizidreduktion „SUR“ von der Agrarindustrie und einigen EU-Mitgliedstaaten im EU Rat heftig angegriffen wird.

Der regelmäßige und weitverbreitete Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden belastet Böden und Gewässer, ist Treiber des Artenverlusts und kann zu Vergiftungen mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für Anwender*innen, Anrainer*innen und Konsument*innen führen. Ohne gesunde Böden, sauberes Wasser und Artenvielfalt ist eine nachhaltige Landbewirtschaftung und zukünftige Ernährungssicherung nicht möglich.

Über 1 Million EU Bürger*innen unterstützen die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ und befürworten eine giftfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, die nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist. Ihre Kernforderungen sind:

  1. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung synthetischer Pestizide: Bis 2030 soll der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der EU-Landwirtschaft schrittweise um 80% reduziert werden. Bis 2035 soll die Landwirtschaft in der gesamten EU ohne synthetische Pestizide arbeiten.
  2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt: Lebensräume sollen wiederhergestellt werden und landwirtschaftliche Flächen sollen zu einem Vektor für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt werden.
  3. Unterstützung für Landwirt*innen: Die Landwirt*innen müssen bei der notwendigen Umstellung auf Agrarökologie unterstützt werden. Kleine, vielfältige und nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe sind zu fördern, der ökologische Landbau und die Forschung im Bereich der pestizid- und gentechnikfreien Landwirtschaft wird unterstützt.

Die Europäische Bürgerinitiative „Biene und Bauern retten“ wurde von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Ländern der EU organisiert. In allen EU Mitgliedsstaaten wurden Unterschriften mit den erforderlichen Daten gesammelt, zehn Länder haben die von der EU festgelegte Mindestschwelle erreicht, und die Gesamtanzahl der gültigen Unterschriften wurde erreicht, um die Initiative zu einem offiziellen Antrag auf der Tagesordnung der EU Kommission und des EU Parlaments zu machen. Nach der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Bürgerinitiative muss die EU Kommission nun eine förmliche Stellungnahme dazu geben. Für Januar 2023 wird eine offizielle Anhörung im EU Parlament erwartet.

Offizielle Pressemitteilung der Organisator*innen der ECI vom 28.11.2022