Weitverbreitete Wasserverschmutzung durch langlebiges Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden

Eine von Mitgliedsorganisationen des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks, darunter PAN Germany, durchgeführte gemeinsame Untersuchung von 23 Oberflächen- und sechs Grundwasserproben in zehn EU-Ländern zeigt alarmierende Werte der wenig bekannten und weitgehend unregulierten „Ewigkeitschemikalie“ TFA (Trifluoracetat). Die Belastung steht weniger im Zusammenhang mit industriellen Hotspots, sondern ist weit verbreitet, mit bemerkenswert hohen Konzentrationen in landwirtschaftlichen Gebieten.

TFA ist ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und von anderen sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS). Die in den Wasserproben gefundenen Konzentrationen betrugen im Durchschnitt 1.180 Nanogramm pro Liter (ng/l). Dies ist 70 Mal höher als die durchschnittliche Konzentration aller anderen untersuchten PFAS zusammen, einschließlich der bekannten „Hot-Spot“-PFAS. In 23 der 29 Wasserproben (79 %) überstieg die TFA-Konzentration den in der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagenen Grenzwert für PFAS insgesamt. Der höchste TFA-Wert konnte in der Elbe bei Hamburg mit einem Wert von 3.300 ng/l festgestellt werden.

Die Daten zeichnen ein alarmierendes Bild der weit verbreiteten Wasserverschmutzung durch eine wenig bekannte, aber sehr persistente und sehr mobile „Ewigkeitschemikalie“. Bislang wurde das PFAS-Problem vor allem als Problem hoch kontaminierter, aber lokal begrenzter Hotspots verstanden. Jetzt zeigt sich eine weitreichende Belastung mit TFA in Gewässern.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich PFAS-Pestizide als die wahrscheinlich wichtigste Quelle für die TFA-Wasserverschmutzung in ländlichen Gebieten identifiziert. Die EU-Pestizidverordnung schreibt vor, dass Pestizide nur dann zugelassen werden dürfen, wenn ihre Wirkstoffe und „relevanten Metabolite“ Konzentrationen von 100 ng/l im Grundwasser nicht überschreiten. TFA wurde allerdings vor über 20 Jahren als ein sog. „nicht-relevanter Metabolit“ von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA eingestuft und ist somit bislang von allen Überwachungspflichten und -grenzwerten ausgenommen.

„Die katastrophale Entscheidung der EFSA, die Grundwasserkontamination durch TFA zu vernachlässigen, sicherte den Herstellern die Vermarktung von PFAS-Pestiziden und legte den Grundstein für die wohl größte und weitreichendste Kontamination des europäischen Oberflächen- und Grundwassers durch eine vom Menschen hergestellte Chemikalie in der Geschichte“, so Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe in der englischsprachigen Pressemitteilung.

Aber auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat diese Kontamination nicht verhindert, obwohl in Artikel 4 die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert werden, „die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jede signifikante und anhaltende steigende Tendenz der Konzentration eines Schadstoffs, die auf die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten zurückzuführen ist, umzukehren“. Nach Sicht von PAN hätten diese gesetzlich geforderten „notwendigen Maßnahmen“ zweifellos ein Verbot von PFAS-Pestiziden und den so genannten F-Gasen nach sich ziehen müssen. F-Gase gelangen in Tausenden von Tonnen aus industriellen Kühlmitteln in die Atmosphäre und dann als TFA über den Regen in den globalen Wasserkreislauf.

Der Beweis für die gefährlichen Eigenschaften von TFA wurde kürzlich in einer von der Industrie in Auftrag gegebenen Tierstudie erbracht, in der TFA schwere Missbildungen bei Kaninchenbabys verursachte, deren Mütter während der Schwangerschaft TFA ausgesetzt waren. Auf Initiative Deutschlands wird die ECHA prüfen, ob TFA als reproduktionstoxisch eingestuft werden soll.

Das Ausmaß der festgestellten TFA-Kontamination erfordert rasches und entschiedenes Handeln. PAN Europe, PAN Germany und die anderen beteiligten Mitgliedsorganisationen fordern deshalb

  • ein rasches Verbot von PFAS-Pestiziden,
  • die Umsetzung der allgemeinen PFAS-Beschränkung im Rahmen der REACH-Chemikalienverordnung,
  • die Einstufung von TFA als „prioritärer Stoff“ im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie,
  • und ein umfassendes Monitoring mit Überwachungspflichten und Grenzwerten für TFA.

 

Bericht „TFA in Wasser -Schmutziges PFAS-Erbe unter dem Radar“

Report „TFA in Water – Dirty PFAS Legacy under the Radar”

PAN Europe Pressemitteilung (engl.)

Mehr dazu: Eine kürzlich veröffentlichte Studie von PAN Europe und Partnerorganisationen analysierte das Ausmaß an Rückständen von PFAS-Pestiziden in Lebensmitteln: PAN Germany berichtete




Von der Leyen will Gesetzentwurf zur Pestizidreduktion zurückziehen

Mit der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Entwurf für die Pestizidreduktionsverordnung SUR zurückzuziehen, sendet die EU falsche Signale in einer Zeit, in der tagtäglich neue Erkenntnisse zur Bedeutung chemisch-synthetischer Pestizide für den Artenverlust, die Belastung unserer Ressourcen und Auswirkungen auf die Gesundheit publiziert werden.

Bei ihrer gestrigen Rede im Europäischen Parlament, bei der Präsidentin Von der Leyen das Ende der Gesetzesinitiative für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) ankündigte, sprach sie von Vertrauen und Polarisierung: „Wir sollten ihnen [den Landwirten] mehr Vertrauen schenken. Lassen Sie mich Ihnen dazu ein Beispiel geben. Die Kommission hat eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen – mit dem legitimen Ziel, die Risiken der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Doch der Vorschlag hat polarisiert.“

Polarisiert haben aus PAN-Sicht die Klientellobbyisten. Allen voran diejenigen von der Pestizidindustrie und die loyal an ihrer Seite stehenden konventionellen Bauernverbände, die sich vorrangig für die chemieintensive, industrielle Landwirtschaft einsetzen, aber nichts gegen das Höfesterben, die umweltschädigenden Agrarsubventionen und die unfairen Vermarktungsstrukturen tun. Sie haben, nachdem der SUR-Vorschlag im Juni 2022 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, alles darangesetzt, Ängste bei Landwirt*innen und Politiker*innen in der EU zu schüren, und sie haben die Notwendigkeit für verbindlicher Maßnahmen und Reduktionsziele bestritten – entgegen wissenschaftlicher Evidenz.

Tausende Wissenschaftler haben sich für die SUR eingesetzt und den falschen Narrativen der Lobbyist*innen wissenschaftliche Erkenntnisse entgegengesetzt. Denn sie wissen, dass konkrete und verbindliche Reduktionsmaßnahmen notwendig sind , um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt, dem Schwund an Bestäubern, an Nützlingen und an Bodenfruchtbarkeit entgegenzuwirken, um unsere essentiellen Wasser- und Trinkwasserressourcen zu schützen, und nicht zuletzt, um die Gesundheit der zukünftigen Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, die heute in ihren Wohnräumen mit einem überproportionalem Mix an Pestizidrückständen belastet werden, wie u.a. aktuelle Befunde des europäischen SPRINT-Projekts zeigen. Auch viele Menschen in der EU erwarteten und erwarten endlich “Butter bei die Fische“, wie man im hohen Norden sagt, um Artenvielfalt, Gesundheit und Ernährungssicherheit langfristig durch einen Wandel hin zu einer umweltschonenden, zukunftsfähigen Landwirtschaft zu sichern. Im Jahr 2022 unterschrieben über eine Million Bürgerinnen und Bürger die Europäische Bürgerinitiative “Bienen und Bauern retten!“ und forderten die Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide um 80% bis 2030 und einen Totalausstieg bis 2035, verknüpft mit einer entsprechenden Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Auf Freiwilligkeit und Einsicht wird schon lange in der Pestizidpolitik und im Pestizidrecht gesetzt doch das Vertrauen der Bevölkerung und auch der Wissenschaft hierin wird durch Untätigkeit immer wieder enttäuscht. Die gestrige Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin ist kein gutes Signal für die anstehende Europawahl. Mit Blick auf eine sich verbreitende „Unser Land zuerst“-Mentalität statt einer gemeinsamen Unionspolitik und die absehbaren Mehrheitsverhältnisse, klingen die Worte von Von der Leyen eher wenig hoffnungsvoll, wenn sie darauf verweist, das Thema wäre nicht vom Tisch.

Die Konsequenzen für das Scheitern verbindlicher Reduktionsziele zahlen wir alle, unsere Kinder und unsere Umwelt.

Siehe auch PAN Europe Statement:
Black Day for Health and Biodiversity: EU Commission withdraws proposal for Pesticide Reduction.




PAN-Report: Pestizide können aus „geschlossenen“ Gewächshäusern entweichen

Brüssel, Hamburg, 12. Dezember 2023. Pressemitteilung. Probenahmen von Regen- und Oberflächenwasser in der Umgebung von Gewächshäusern in Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland zeigen eine alarmierend hohe Belastung durch Pestizide. Dazu gehören Stoffe, die üblicherweise in Gewächshäusern verwendet werden, aber auch solche, die schon vor Jahren verboten wurden. Der Bericht “It rains pesticides from greenhouses!” wurde heute vom Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa veröffentlicht. Er unterstreicht das Problem, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Räume sind und insofern nicht weniger strenge Vorschriften bei der Pestizidzulassung verdienen.

Dutzende von Pestiziden wurden in Proben von Regen- und Oberflächenwasser nachgewiesen, die in Gebieten entnommen wurden, in denen der Anbau in Gewächshäusern die einzige oder vorherrschende landwirtschaftliche Tätigkeit ist. In einer Regenwasserprobe aus den Niederlanden wurden 35 verschiedene Pestizide nachgewiesen, in einer Oberflächenwasserprobe aus Spanien 23. Die Zahl der nachgewiesenen Pestizide war in dieser Momentaufnahme in allen vier EU-Mitgliedstaaten hoch.

Die Konzentrationen der einzelnen Pestizide lagen zwar unter den – sofern überhaupt vorhandenen –  Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer, aber ihr kombiniertes Vorhandensein gibt Anlass zur Sorge. In der Studie wurden Pestizidgemische von bis zu 90 μg/l in belgischem Oberflächenwasser und 21 μg/l in Regenwasserproben festgestellt. Das sind 180 bzw. 42 Mal mehr als der kürzlich vorgeschlagene Summengrenzwert von 0,5 μg/l für Pestizide in Oberflächengewässern.¹

Dies ist besorgniserregend, da die (Öko-)Toxizität in Form von Mischungseffekten noch immer nicht ausreichend in die Risikobewertung im Rahmen der EU-Pestizidregulierung² einbezogen wird, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kumulative – additive oder sich verstärkende – Effekte berücksichtigt werden müssen.

Entsprechende Pestizidemissionen in die Umwelt stellen somit ein Risiko für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit dar. Dennoch gehen viele nationale und die europäischen Behörden weiterhin davon aus, dass Gewächshäuser geschlossene Räume sind, die die Freisetzung von Pestiziden in die Umwelt verhindern. Hans Muilerman, Koordinator für Chemikalien bei PAN Europe, appelliert: „Die EU sollte dringend aufhören, ansonsten verbotene Pestizide für den Einsatz in Gewächshäusern zu genehmigen. Gewächshäuser sind nicht geschlossen und müssen einer angemessenen Risikobewertung unterzogen werden.“

Die Probenbefunde fügen sich in bereits vorhandene Untersuchungen ein, die im aktuellen Bericht dargestellt werden. Demnach ist der Einsatz von Dauergewächshäusern als Schutzmaßnahme gegen Freisetzungen in die Umwelt für Pestizide, die laut Genehmigungsprüfung für einen Einsatz auf offenem Feld zu gefährlich sind, mehr als fragwürdig. Dieses gängige Verfahren zeigt eine relevante Rechtslücke in der Pestizidverordnung (EU/1107/2009) auf und verstößt außerdem nach Ansicht von PAN Europe gegen das Vorsorgeprinzip des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

„Es ist zu begrüßen, dass die deutschen Zulassungsbehörden durch eine realistischere Definition von Gewächshäusern die Möglichkeit geschaffen haben, Pestizidemissionen aus solchen Anwendungen im Rahmen der nationalen Produktzulassung zu bewerten“, betont Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). „Allerdings muss Deutschland oft Zulassungsentscheidungen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen. Deshalb ist es notwendig, endlich ein einheitliches und ein gleichbleibend hohes Niveau bei den nationalen Zulassungsprüfungen zu gewährleisten oder zumindest sicherzustellen, dass der Umweltschutz in Staaten wie Deutschland nicht ausgehebelt wird“, so die Biologin Smolka. Das Umweltbundesamt kritisiert, dass im Zuge der geltenden Rechtslage der „gegenseitigen Anerkennung“ Pestizide in Deutschland Zulassungen erhalten müssen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden.3

Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem der Unkrautvernichter Flufenacet und S-Metolachlor. Beide Pestizide konnten in vergleichsweise hohen Konzentrationen von 0,097 µg/l und 0,31 µg/l im Rahmen dieser Studie in deutschen Regenwasserproben nachgewiesen werden. Weitere nachgewiesene Pestizide, die aus der Anwendung aus Gewächshäusern stammen können, sind u.a. Tetrahydrophthalimid, ein Metabolit des Fungizids Captan, das im Erdbeer- und Zierpflanzenanbau eingesetzt wird, das PFAS-Fungizid Fluopyram4 sowie Fluxapyroxad. Das Ackerbaufungizid Boscalid (0,11 µg/l) sowie das Herbizid Terbutylazin (0,21 µg/l) und sein Metabolit Desethylterbutylazin (0,24 µg/l) fielen mit besonders hohen Konzentrationen in den deutschen Proben auf. Zu erwähnen ist auch der Fund von Dimethomorph, ein für Mensch und Umwelt identifiziertes hormon- und fruchtbarkeitsschädigendes Pestizid. Wie langwierig Gewässerbelastungen mit Pestiziden sein können, verdeutlicht der Nachweis des seit rund 30 Jahren verbotenen Herbizids Atrazin im beprobten Bach (0.091 µg/l). In den deutschen Proben wurden jeweils 20 verschiedene Pestizide im Regenwasser nachgewiesen und im beprobten Bachlauf insgesamt 17.

PAN Europe (Belgien) führte zusammen mit seinen Mitgliedern und Partnern: Ecologistas en Acción (Spanien), PAN Germany (Deutschland), Natuur en Milieufederatie Zuid-Holland und PAN Netherlands (Niederlande) in zwei Runden im April und im Mai/Juni 2023 Oberflächen- und Regenwasserprobenahmen in der Umgebung von Gewächshäusern durch. Die Proben wurden auf eine Auswahl von 164 zugelassenen und verbotenen Pestiziden untersucht. Die EU-Datenbank verzeichnet derzeit etwa 450 zugelassene Pestizide. Insofern ist somit wahrscheinlich, dass die Gewässerbelastung durch Pestizide tatsächlich noch höher ist.

Der Bericht belegt, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme darstellen und stützt sich auf Recherchen nationaler Vorschriften und Pestizidzulassungen, die von den PAN Europe-Mitgliedern und Partnern in den vier betrachteten Ländern durchgeführt wurden.

 Quellen:

1) Proposal for a Directive amending the Water Framework Directive, the Groundwater Directive and the Environmental Quality Standards Directive: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-amending-water-directives_en

2) Pestizidzulassungsverordnung EG/1107/2009: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:de:PDF

3) Umweltbundesamt (2022) Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus: https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus

4) PAN Europe (2023) New report exposes hidden threat: PFAS presence in pesticides: https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/11/new-report-exposes-hidden-threat-pfas-presence-pesticides

Kontakt:

  • Manon Rouby, Policy Officer / Legal Adviser, Pesticides Action Network (PAN) Europe, manon@pan-europe.info, +336 43 24 33 79
  • Hans Muilerman, Chemicals Coordinator, Pesticides Action Network (PAN) Europe, hans@pan-europe.info, +316 55807255
  • Susanne Smolka, Referentin Pestizide / Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Susanne.smolka@pan-germany.org, +49 (0)40 399 19 10-24

 




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Glyphosat belastet europäische Oberflächengewässer!

Zum Schutz der Wasserqualität und der aquatischen Ökosysteme muss Glyphosat verboten werden.
Glyphosat und sein Metabolit AMPA wurden in 11 von 12 europäischen Ländern in Oberflächengewässerproben gefunden. Von Polen bis Portugal, von Belgien bis Bulgarien sind Gewässer durch das Totalherbizid verschmutzt. Dies ist das beunruhigende Ergebnis eines neuen Berichts
von PAN Europe und den europäischen Grünen (Fraktion Die Grünen/EFA).

Dass die Wasserproben selbst in der „Nebensaison“ derart belastet sind, zeigt das Ausmaß der Glyphosatkontamination. Die verbreitete Pestizidbelastung beeinträchtigt die Qualität unserer Wasserressourcen und gefährdet aquatische Ökosysteme. Die Studie wertet die Messdaten aus und wirft ein Licht auf Regelungslücken beim Schutz unserer Wasserressourcen generell und in Hinblick auf Glyphosat/AMPA.

Glyphosat und/oder AMPA, der Hauptmetabolit von Glyphosat, wurden in 17 von 23 Proben (74 %) aus 11 von 12 Ländern oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 μg/L nachgewiesen. Flusswasserproben aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Spanien, Polen und Portugal waren mit einem der Stoffe kontaminiert. Nur in Slowenien wurden weder Glyphosat noch AMPA nachgewiesen. Die Proben wurden in der zweiten Oktoberhälfte 2022 entnommen.

Fünf der 23 in Österreich, Spanien, Polen und Portugal entnommenen Wasserproben (22 %) überschritten den EU-Trinkwassergrenzwert für Glyphosat. Eine Probe in Portugal enthielt 3 µg/L, das ist das 30-fache des Trinkwassergrenzwertes.

Die höchste gemessene Konzentration war 3,9 µg/L für AMPA in Polen. Sowohl Glyphosat als auch AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar. Glyphosat ist als giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411). Auf Grundlage der Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre eine strengere Einstufung gerechtfertigt. AMPA wird derzeit von der Europäischen Kommission nicht als sogenannter relevanter Metabolit für Trinkwasser angesehen, so dass der Grenzwert von 0,1 μg/L für Trinkwasser nicht verbindlich ist und nur wenige EU-Mitgliedsländer haben einen solchen für AMPA festgesetzt. So sind hohe und potenziell schädliche AMPA-Konzentrationen im Wasser weit verbreitet erlaubt.

Dies steht nicht im Einklang mit dem jüngsten Dokument der EFSA „Peer Review zu Glyphosat“, in dem die EFSA eindeutig feststellt, dass „AMPA und N-Acetyl-AMPA in Bezug auf die allgemeine Toxizität ein ähnliches qualitatives und quantitatives toxikologisches Profil wie Glyphosat aufweisen“ und AMPA in der Umwelt persistenter ist als Glyphosat. Die EFSA räumt zudem Datenlücken hinsichtlich der aquatischen Toxizität von Glyphosat ein. Diese Daten- und Bewertungslücken sowie die Erkenntnisse zum Auftreten und zu den Auswirkungen von Glyphosat und AMPA auf Wasserlebewesen zeigen, so die Pressemitteilung zum Bericht, dass die Kriterien für eine Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffes nicht erfüllt sind.

Die neue Studie bestätigt erneut: Glyphosat ist überall. Es findet sich in menschlichem Urin, Hausstaub, Böden und in Gewässern. Das Vorhandensein von Glyphosat und AMPA in aquatischen Ökosystemen gibt Anlass zur Besorgnis über die Qualität der Wasserressourcen und den Schutz aquatischer Lebensgemeinschaften.

Die Autor*innen des Berichts fordern zum Handeln auf. Sie fordern:

  • Keine Wiedergenehmigung von Glyphosat und einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis, da deren Einsatz die Qualität der Gewässer in der EU verschlechtert und eine Vielzahl von Arten, einschließlich des Menschen, durch die Exposition gefährdet sind.
  • Verabschiedung der EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), in der rechtsverbindliche Ziele für die Halbierung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide bis 2030 festgelegt werden, sowie ein Verbot des Einsatzes aller chemisch-synthetischer Pestizide in sensiblen Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden und von ökologischer Bedeutung sind, inklusive eines Schutzstreifens von 50 Metern um diese Gebiete herum.
  • Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen (UQN) für Glyphosat und AMPA in Oberflächengewässern auf dem Niveau des Trinkwassergrenzwerts (0,1 μg/L), um die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt in aquatischen Ökosystemen zu schützen.
  • Einbeziehung aller Studien aus der wissenschaftlichen Literatur in die Bewertung der Toxizität von Glyphosat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Produkte auf Glyphosatbasis für bestimmte Arten oft wesentlich toxischer sind als der Wirkstoff allein.
  • Anhebung der Einstufung der chronischen aquatischen Toxizität von Kategorie 2 auf Kategorie 1, da Glyphosat bereits unterhalb von 0,1 mg/L schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben kann.

PAN Europe Pressemitteilung vom 05.09.2023

PAN Europe & The Greens/EFA (2023): „GLYPHOSATE IS POLLUTING OUR WATERS – ALL ACROSS EUROPE. PAN EUROPE’S, WATER REPORT, SEPTEMBER 2023




Kleingewässer durch Pestizide stark belastet

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt die hohe Pestizid-Belastung von Kleingewässern im ländlichen Raum. Ausgewertet wurden Proben aus dem Kleingewässermonitoring von über 100 Gewässerabschnitten in Deutschland. Das Ergebnis ist: Weder die Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden – mit negativen Folgen für Pflanzen, Tiere und Wasserqualität.

Die vom UBA beauftragte und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) durchgeführte Studie deckt auf, dass 80 % der untersuchten Bäche zu hohe Pestizidrückstände aufweisen. Jede zweite Wasserprobe war mit Pestizid-Wirkstoffen belastet, die die im Rahmen der Zulassung festgelegten akzeptablen Werte überschritten. Biologische Untersuchungen ergaben zudem, dass der ökologische Zustand der untersuchten Gewässer, der sich u.a. am Insektenvorkommen zeigt, in vier von fünf untersuchten Bächen mäßig bis schlecht war.

Für die Studie wurden erstmalig auch die Pestizid-Anwendungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe an zehn Messstellen erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Pestizidrückstände regelmäßig in bedenklichen Konzentrationen in angrenzende Gewässer gelangten. Folglich wiesen auch die Gewässer, deren umliegende landwirtschaftliche Flächen stärker gespritzt wurden, eine höhere Pestizidbelastung auf. Einen wesentlichen Eintragsweg stellt dabei von den Feldern abfließendes, mit Pestiziden belastetes Oberflächenwasser bei Regen dar. Bewachsene Gewässerrandstreifen können diese Einträge nachgewiesenermaßen reduzieren. Die Studie zeigt deutlich, dass Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, die im Rahmen des Pestizid-Zulassungsverfahrens festgelegt werden, sich in der Praxis als unzureichend herausstellen und nicht den gewünschten Schutz-Effekt erzielen. Das Kleingewässermonitoring konnte den schlechten Zustand der Gewässer im ländlichen Raum belegen und zeigen, dass unsere Kleingewässer und ihre Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren nicht ausreichend vor Pestizidbelastungen geschützt sind. Auch gelangen die Pestizidrückstände aus den kleineren Bächen in größere Gewässer. Werden diese zur Trinkwassergewinnung genutzt, betreffen die Rückstände auch direkt uns Menschen.

Die Auswertungen der Belastungsdaten haben deutlich gezeigt: Das Zulassungsverfahren schützt die Umwelt und Biodiversität unzureichend und ist aus Sicht von PAN Germany dringend nachzubessern. Basierend auf den Monitoringdaten muss zudem eine kontinuierliche Rückkopplung zum Zulassungsverfahren sichergestellt werden. PAN Germany fordert, das Kleingewässermonitoring fortzuführen und zu verstetigen – nur so lassen sich auch zukünftig Erfolge beim angestrebten besseren Schutz der Gewässer vor Einträgen erzielen.

Die Studienergebnisse unterstreichen zudem die dringende Notwendigkeit, den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide insgesamt zu reduzieren. Hierzu kann eine ambitionierte Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beitragen, indem sie verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegt.

Wir brauchen zudem eine stärkere Förderung und Honorierung des ökologischen Landbaus, der – dies bestätigen die Erfahrungen der Wasserversorger“bislang das einzige System ist, mit dem der Schutz der Trinkwasserressourcen zuverlässig gelingt” und der schon heute zur Reduzierung von Umweltbelastungen und Mikroverunreinigungen beiträgt. Nur eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft kann langfristig unsere Ernährung und eine lebenswerte Umwelt sichern.

Für alle, die sich engagieren möchten, hat PAN Germany ein Tool bereitgestellt, mit dem Abgeordnete im EU Parlament aufgefordert werden können, die SUR nicht weiter zu verzögern und sich für Pestizidreduktion stark zu machen.

Den Abschlussbericht zum Kleingewässermonitoring, verfasst vom Team um Prof. Dr. Matthias Liess vom Helmholtz-Institut für Umweltforschung und herausgegeben vom Umweltbundesamt, finden Sie hier.

 

 




Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im konventionellen Anbau von Obst, Gemüse und Getreide werden regelmäßig chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt. Bei der Ausbringung von Pestiziden kann es dazu kommen, dass feiner Sprühnebel verweht wird. Spritzmittel gelangen so auf benachbarte Flächen, auf Felder, in Gärten, Gewässer und Gehölze.

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizid-Abdrift hilflos ausgeliefert zu sein.

Um Betroffenen eine Hilfestellung zu bieten, hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift zusammengetragen.

Darin finden Betroffene unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Was tun bei akuten Vergiftungssymptomen oder gesundheitlichen Beschwerden in Folge eines Pestizid-Kontaktes?
  • Welche Behörden sind zuständig in Fällen erlittener Pestizid-Abdrift?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Anwendung von Pestiziden?

Die 4-Seitige Information „Pestizid-Abdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen“ können Sie sich hier herunterladen.

Aktiv werden – Abdrift melden!

Sollten Sie von Abdrift betroffen sein,  können Sie Ihren Abdrift-Fall (auch anonym) über unseren Abdrift-Meldebogen schildern. Die Meldung bei PAN ist keine offizielle Meldung an eine Behörde. PAN Germany dokumentiert Fälle und nutzt die Angaben, um auf das Problem der Pestizid-Abdrift aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Betroffenen und der Umwelt vor Pestizid-Abdrift auf politischer Ebene einzufordern.

Hier Abdrift online melden mit dem PAN Germany Meldebogen




Mittagstalk Biozide: Umweltschadstoffe aus Baumaterialien – Aufzeichnung und Dokumentation

Am 31. März 2022 lud PAN Germany zum virtuellen Mittagstalk zum Thema „Umweltschadstoffe aus Baumaterialien – Ein vermeidbares Problem!“ ein.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist jetzt online verfügbar (Video).
Die beiden Fachvorträge stehen zusammengefasst in einer PDF-Datei zum Download bereit.

  • Freisetzung umweltrelevanter Stoffe aus Bauprodukten: Auswaschung durch Regen.
    Dr. Daniel Wicke, Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB)
  • Wie lassen sich Stoffeinträge von Gebäuden in die Umwelt vermeiden?
    Prof. Dr. Michael Burkhardt, Ostschweizer Fachhochschule (OST), Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik (UMTEC)

Zum Hintergrund:

Biozide kommen in Baumaterialien wie Fassadenfarben, Außenputze oder Dachbahnen zum Einsatz. Sie dienen dem Materialschutz und sollen den Bewuchs unerwünschter Algen und Pilze verhindern. Pestizide sollen die Durchwurzelung von Dichtungsbahnen hemmen. Neben diesen gewünschten Wirkungen haben Biozide und andere Schadstoffe aus Baumaterialien für die Umwelt problematische Auswirkungen.

Verantwortliche bei der Stadtplanung, Expert*innen beim kommunalen Bauen & Sanieren, Architekten, private „Häuslebauer“ und Interessierte, die Schadstoffe beim Bauen vermeiden möchten, erfuhren in dem einstündigen Mittagstalk mehr darüber, welche Schadstoffe aus Gebäuden in Böden und Gewässer freigesetzt werden und wie ein schadstoffarmes Bauen funktionieren kann.

Aus erster Hand wurden die Ergebnisse einer aktuell abgeschlossenen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes von beteiligten Wissenschaftlern präsentiert.
Dr. Daniel Wicke vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin erläuterte die Befunde aus zwei Berliner Neubaugebieten, die zum Teil erhebliche Schadstoffeinträge in die Umwelt über den Regenwasserabfluss von Fassaden und Dächern belegen.
Prof. Dr. Michael Burkhardt vom Institut für Umwelt und Verfahrenstechnik in der Schweiz gab praktische Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen die Schadstofffreisetzung minimiert werden kann.

Fazit der Studie: Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Umwelteintrag der Schadstoffe um mehr als 90 Prozent reduziert werden könnte. Die zentrale Empfehlung aus dem Mittagstalk ist daher, die Umweltbelange bereits in einer frühen Phase der Bauplanung zu berücksichtigen und biozidfreie und schadstoffarme Baumaterialien zu bevorzugen.

 




Veranstaltungsankündigung: Virtueller Mittagstalk Biozide

Umweltschadstoffe aus Baumaterialien – Ein vermeidbares Problem!
Donnerstag. 31. März 2022, 12:00 – 13:00 Uhr

Hier geht es zur Zoom-Anmeldung: LINK

Verantwortliche bei der Stadtplanung, Expert*innen beim kommunalen Bauen & Sanieren, Architekten, private „Häuslebauer“ und Interessierte, die Schadstoffe beim Bauen vermeiden möchten, erfahren in diesem einstündigen Mittagstalk mehr darüber, welche Schadstoffe aus Gebäuden in Böden und Gewässer freigesetzt werden und wie ein schadstoffarmes Bauen funktionieren kann.

So kommen Biozide in Baumaterialien wie Fassadenfarben, Außenputze oder Dachbahnen zum Einsatz. Sie dienen dem Materialschutz, verhindern den Bewuchs unerwünschter Algen und Pilze oder hemmen die Durchwurzelung von Dichtungsbahnen. Neben diesen gewünschten Wirkungen haben Biozide und andere Schadstoffe aus Baumaterialien für die Umwelt problematische Auswirkungen.

Aus erster Hand werden Ergebnisse einer aktuell abgeschlossenen Studie des Umweltbundesamtes von beteiligten Wissenschaftlern präsentiert. Dr. Daniel Wicke vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin erläutert die Befunde aus zwei Berliner Neubaugebieten, die zum Teil erhebliche Schadstoffeinträge in die Umwelt über den Regenwasserabfluss von Fassaden und Dächern belegen.
Prof. Dr. Michael Burkhardt vom Institut für Umwelt und Verfahrenstechnik in der Schweiz gibt praktische Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen die Schadstofffreisetzung minimiert werden kann. Fazit der Studie: Werden die Umweltbelange bereits in einer frühen Phase der Bauplanung berücksichtigt, kann der Umwelteintrag der Schadstoffe um mehr als 90 Prozent reduziert werden!

PAN Germany lädt Sie ein, die Empfehlungen und Erfahrungen beim Bauen und Sanieren mit den Experten zu diskutieren.

Vorträge:

  • Freisetzung umweltrelevanter Stoffe aus Bauprodukten: Auswaschung durch Regen.
    Dr. Daniel Wicke, Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB)
  • Wie lassen sich Stoffeinträge von Gebäuden in die Umwelt vermeiden?
    Prof. Dr. Michael Burkhardt, Ostschweizer Fachhochschule (OST), Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik (UMTEC)

Moderation: Susanne Smolka, PAN Germany

Anmeldung:

Die Veranstaltung erfolgt über Zoom. Bitte melden Sie sich unter diesem Link an. Sie erhalten danach eine Bestätigung-E-Mail mit einem individuellen Einwahllink für die Veranstaltung, den Sie bitte sicher abspeichern!

Die Anmeldungsfrist für den Mittagstalk endet am 30.03.2022. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt.

Kontakt:
Susanne Smolka, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 040 399 1910-24

Technischer Support:
Tamara Gripp, tamara.gripp@pan-germany.org, Tel.: 040 39919 10-23




Mittagstalk: Biozide im Alltag – Aufzeichnung und Dokumentation

Am 11. Januar 2022 fand der virtuelle Mittagstalk zum Thema „Biozide im Alltag –  erkennen und vermeiden“ statt. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) informierte in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW darüber, wie biozidhaltige Produkte im Alltag zu erkennen und möglichst zu vermeiden sind.

Susanne Smolka (PAN Germany) lieferte wichtigen Input zu der Frage, wie der Verbraucherschutz und das Recht auf Information bei Bioziden geregelt ist. Dr. Kerstin Effers und Philip Heldt führten an praktischen Beispielen aus ihrem Beratungsalltag in der Verbraucherzentrale NRW aus, wo Verbraucher:innen im Alltag und Zuhause mit Bioziden in Kontakt kommen können. Die Moderation übernahm Petra Niesbach von der VZ NRW.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung: Video zum Mittagstalk Biozide im Alltag ist jetzt online verfügbar. Die beiden Präsentationen sind als PDF-Downloads abrufbar:

Zum Hintergrund: Biozide – klingen zwar BIO – sind sie aber nicht. Biozide gehören zu den Pestiziden, sollen aber keine Pflanzen, sondern die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie diverse Materialien vor schädlichen Lebewesen schützen. Ihre Anwendungsbreite ist immens – vom Mottenschutzmittel und Rattengift, über Holzschutzmittel, Schutzanstriche für Fassaden bis hin zu Hygienespülern und zur Ausrüstung von Kleidung mit antimikrobiellem „Geruchsstopp“. Auch zur Konservierung von Farben, Waschmitteln und Kosmetikprodukten werden sie eingesetzt.

In Deutschland werden rund 40.000 Biozidprodukte vermarktet. Eine große Anzahl von Alltagsprodukten sind mit Bioziden behandelt. Es gibt also viele Möglichkeiten, als Verbraucher:in mit Bioziden in Kontakt zu kommen –  beabsichtigt und unbeabsichtigt.

Aufgrund ihres Zwecks, lebende Organismen abzutöten, sind Biozide potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier. Sie sollten deshalb nur dann verwendet werden, wenn sie wirklich notwendig sind und wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt, sich vor Schädlingen und gefährlichen Mikroorganismen zu schützen.

In der Veranstaltung wurde informiert

  • über Regelungen zum Verbraucherschutz bei Bioziden,
  • welches Recht auf Information Verbraucher:innen haben,
  • zu typischen Beispielen, wo Biozide im Alltag vorkommen und woran man sie erkennt, und
  • wie unnötige oder gar gefährliche Verwendungen vermieden werden können.