EU erkennt Gesundheitsrisiken von TFA an und senkt Grenzwert für die Ewigkeitschemikalie

Nach Bestätigung der besonderen gesundheitsschädlichen Wirkung der Ewigkeitschemikalie TFA senkt die EU den duldbaren Tagesgrenzwert für die Aufnahme von TFA über Nahrung und Trinkwasser deutlich.

Hamburg, 23. Juli 2026. Pressemitteilung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gestern die duldbare Aufnahmemenge für Trifluoressigsäure (TFA) deutlich nach unten korrigiert [1]. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung senkt die Behörde die noch als akzeptabel angesehene tägliche Aufnahmedosis, den „ADI-Wert“ von TFA um 72 Prozent im Vergleich zum bisherigen Wert.

PAN begrüßt die längst überfällige Neubewertung und die Herabsetzung des ADI-Wertes für TFA. Doch das allein reicht nicht aus, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten [2]. „TFA ist hochmobil, extrem langlebig und fortpflanzungsschädlich. Das macht den Stoff zu einer tickenden Zeitbombe insbesondere für die Gesundheit zukünftiger Generationen. Um wirksam gegenzusteuern, ist politisches Handeln erforderlich, das ein Verbot von PFAS-Pestiziden und weiterer TFA-Quellen voranbringt“, erklärt Pestizidreferentin Susanne Smolka von PAN Germany. „Nur so lassen sich die stetig steigenden Konzentrationen von TFA in der Umwelt, unserer Nahrung und im Trinkwasser stoppen.“

TFA ist ein weit verbreitetes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Chemikalien. Die Ewigkeitschemikalie belastet zunehmend Trinkwasser, Grundwasser und pflanzliche Lebensmittel. Wie stark die Belastung seit Jahren ansteigt, zeigen u.a. Untersuchungen europäischer Weine. Nach Einschätzung der EFSA ist TFA deutlich gesundheitsschädlicher als bisher angenommen. Zu den beschriebenen möglichen Schädigungen zählt die Behörde Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, Lebertoxizität, Fehlbildungen des Skeletts und der Augen sowie eine verringerte Spermienqualität.

TFA: Ein langlebiger und weit verbreiteter PFAS-Schadstoff

TFA ist selbst ein PFAS und entsteht unter anderem beim Abbau von PFAS-Pestiziden, F-Gasen und anderen PFAS-Chemikalien. Die Belastung von Mensch und Umwelt hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. TFA wurde inzwischen in zahlreichen Umwelt- und Lebensmittelproben nachgewiesen, unter anderem in Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein [3].

Aufgrund seiner zunehmenden Verbreitung und seiner extremen Langlebigkeit haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler TFA bereits als Bedrohung einer planetaren Belastungsgrenze eingestuft.[4]

Die aktuelle Bewertung der EFSA und die Herabsenkung des ADI für TFA folgt auf die jüngste Entscheidung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), TFA als „reproduktionstoxisch“ der Kategorie 1B einzustufen mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.[5]

EFSA identifiziert erhebliche gesundheitliche Risiken

In ihrer wissenschaftlichen Bewertung benennt die EFSA mehrere schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen, die mit einer Belastung durch TFA in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören:

  • Beeinträchtigungen der Schilddrüsenfunktion, die unter anderem die gesunde Entwicklung des ungeborenen Kindes und die Hirnentwicklung beeinflussen können,
  • Lebertoxizität,
  • Fehlbildungen des Skeletts und der Augen,
  • eine verringerte Spermienqualität.

Die EFSA schlägt nun eine akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) von 0,014 Milligramm TFA pro Kilogramm Körpergewicht und Tag vor. Damit wird der im Jahr 2025 von der EFSA vorgeschlagene Wert von 0,03 mg/kg um 50 Prozent gesenkt, gegenüber den gültigen, 2017 festgelegten ADI-Wert von 0,05 mg/kg beträgt die Absenkung sogar 72 Prozent. Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.

PFAS-Pestizide müssen verboten werden

Für PAN Germany sind die Schlussfolgerungen der EFSA ein weiterer Beleg dafür, dass PFAS-Pestizide nicht länger zugelassen und angewendet werden dürfen. Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union müssen unverzüglich handeln und die Verwendung von PFAS-Pestiziden beenden. Angesichts der extremen Persistenz von TFA und seiner zunehmenden Verbreitung in Umwelt, Trinkwasserressourcen und Lebensmitteln ist es nicht länger vertretbar, auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu warten.

Quellen:

[1] EFSA, wissenschaftliche Stellungnahme zu gesundheitsbasierten Richtwerten für Trifluoressigsäure (TFA), 22. Juli 2026.

[2] PAN Europe Pressemitteilung, 22.07.2026: EFSA’s new health-based values for TFA urge the ban of PFAS pesticides.

[3] siehe Veröffentlichungen von PAN Europe und Netzwerkpartnerorganisationen zu Nachweisen  von TFA in Gewässern, Trinkwasser, Grundwasser, Getreide, pflanzlichen Lebensmitteln und Wein.

[4] Arp HP et al. 2024. The Global Threat from the Irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA). Environmental Science & Technology Vol 58/Issue 45(link is external)

[5] PAN Germany Pressemitteilung, 10.06.2026: EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide / Biozide, Email: susanne.smolka@pan-germany.org, Tel: +49 40 3991910-24, mobil: +49 179 6822 644




Umweltschäden durch Rattengifte werden endlich ernst genommen

Bei Rattengiften gibt es neue Regelungen

2026 sind strengere Verkaufs- und Anwendungsregelungen für den Einsatz von Rattengiften in Kraft getreten. Damit reagieren die zuständigen Behörden auf die vielen Hinweise von erheblichen Umweltschäden durch sogenannte Rodentizide. Sie stören die Blutgerinnung, aber eben nicht nur von Schädlingen wie Ratten oder Mäusen, sondern wirken auch auf viele andere Säugetiere, Vögel und Fische. Besonders betroffen sind Tiere, die in der Nahrungskette weit oben stehen. Sie werden vergiftet, wenn sie durch das Gift geschwächte Tiere fressen oder wenn sie, wie es bei Singvögeln vorkommt, sich direkt an den „lecker“ riechenden Giftködern zu schaffen machen. Auch Fische werden durch die Giftstoffe geschädigt, indem die Rodentizide durch die Kanalisation in die Gewässer gespült werden.

Antikoagulante, also blutgerinnungshemmende Rodentizide, insbesondere die der 2. Generation, sind so hoch giftig, langlebig und bioakkumulativ, dass sie eigentlich schon längst hätten verboten werden müssen. Nur wegen des Mangels an Alternativen, blieben sie mit verkürzter Zulassungsdauer als Biozidprodukte für den Gesundheitsschutz weiter auf dem Markt. Die Wirkstoffe fallen in die Kategorie der sogenannten „Substitutionskandidaten“ und dürfen nur unter strengen und verbindlichen Auflagen eingesetzt werden.

Das ändert sich für Privatleute und die professionelle Anwendung:

Seit Mai diesen Jahres gilt bereits ein generelles Verkaufsverbot an Privatpersonen. Wer noch Mittel auf Vorrat hat, darf diese nur noch bis Oktober aufbrauchen. Auch für professionelle Anwender – Schädlingsbekämpfungsfirmen und Kommunen – ändern sich die Vorgaben. Ab 1. Juli 2026 werden die letzten Ausnahmen für eine „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ aufgehoben. Ab sofort gilt demnach: keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall. Damit rückt das Befallsmonitoring stärker in den Fokus, der prophylaktische Gifteinsatz wird untersagt. Für die professionelle Anwendung von Rodentiziden benötigen u.a. Landwirte künftig eine spezielle Sachkunde. Die Pflanzenschutzsachkunde reicht nicht mehr aus. Allerdings wurde die Übergangsfrist, bis wann die neue Rodendizid-Sachkunde erworben werden muss vom Bundesrat deutlich ausgeweitet, vom Stichtag 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030.

Risikominderungsmaßnahmen für die aquatische Umwelt werden ebenfalls weiter konkretisiert. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn je intensiver in den letzten Jahren untersucht wurde, desto deutlicher wurden die Umweltrisiken, die insbesondere durch  die kommunale Rattenbekämpfung in der Kanalisation verursacht werden. Aktuelle Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes belegen negative Effekte bei umweltrelevanten Konzentrationen von Rodentiziden der 2. Generation auf die Blutgerinnung von Regenbogenforellen, eine weiträumige Exposition von Fischottern und die Anreicherung über die Nahrungskette u.a. von Kormoranen. In früheren Untersuchungen zeigten sich Rodentizidbelastungen in 100 % der untersuchten Fische.

Die bisherigen Empfehlungen wurden in den Kommunen bislang nur zum Teil umgesetzt. Bei einer Umfrage in den Kommunen 2022 zeigte sich, dass nur knapp 50% der teilgenommenen Kommunen Köderschutzstationen verwendeten, die die Köder vor (Ab-)Wasserkontakt schützen und nur rund 5% giftfreie mechanische Fallen einsetzten.  Deshalb wird jetzt  für folgende Anwendungen die Verwendung von Köderschutzstationen verpflichtend, damit während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme der Kontakt zum Wasser sicher verhindert wird:

Für Anwendungen

  • in der Kanalisation
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zum Rand von oberirdischen Gewässern (z. B. Flüssen, Seen, Kanälen, Be- und Entwässerungsgräben) sowie Küsten- und Meeresgewässern sowie
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich (z. B. Entwässerungsrinnen, Versickerungsschächte, Boden- und Straßenabläufe).

Die beschriebenen notwendigen Anpassungen von Sachkunde, Anwendungsauflagen, Vermarktungsregeln und Risikominderungsmaßnahmen bedeuten für die Betroffenen eine Umstellung ihrer Gewohnheiten. Dass dies als zusätzliche Belastung empfunden wird, ist nachvollziehbar. Dass Gegner der neuen Regelungen nun versuchen, Angst zu schüren und Schreckensszenarien drohender Rattenplagen an die Wand malen, ist unschön und verdreht die Tatsachen.

Fakt ist, dass Nagetierbekämpfung mit Giftködern weder effektiv noch nachhaltig ist. Untersuchungen zeigen, dass spätestens nach sechs Monaten nach dem Gifteinsatz die Populationen wieder so groß sind wie zuvor. Eine nachhaltige Bekämpfung, verbunden mit einem reduzierten Einsatz der umweltgefährlichen Rodentizide, gelingt nur mit einem modernen „Rattenmanagement“. Dabei ist die Veränderung des Lebensumfelds für die Schädlingspopulationen von entscheidender Bedeutung. Hierzu zählen bauliche Maßnahmen sowie das Entfernen von Futterquellen und Nistmöglichkeiten. Eine behördenübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen ist dabei genauso wichtig wie die Aufklärung der Bevölkerung über Befallsursachen und -vermeidung.

Das Umweltbundesamt hat eine Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) „Don’t feed rats“ ins Leben gerufen und stellt den Kommunen Informationsmaterial zur Verfügung.

Bild/Quelle: HOCHZWEI – Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG




Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




Veranstaltungshinweis: „PFAS-Pestizide – eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt“

Die Veranstaltung im EU Parlament informiert über die Gesundheitsrisiken von TFA und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden.

  • Wann: 24. Februar 2026, 14:00 – 17:00 Uhr
  • Wo: Europäisches Parlament (begrenzte Teilnehmerzahl) & online
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für Trifluoracetat (TFA), eine hochpersistente „Ewigkeitschemikalie“, die mittlerweile überall in Gewässern und in Lebensmitteln in Europa zu finden ist.

Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Grundwasser schärfen und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden verdeutlichen. Außerdem wird über die laufende Bewertung von TFA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA informiert und diskutiert, wie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden können.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit jeweils anschließender Podiumsdiskussion:

  • Session 1: Auf dem Weg zum Verbot von PFAS-Pestiziden – eine Notwendigkeit für Europa
  • Session 2: Gesundheitsschutz – Festlegung von Grenzwerten für die TFA-Exposition

Durchgeführt wird die Veranstaltung von unseren Partnerorganisationen PAN Europe und Générations Futures gemeinsam mit den Europaabgeordneten Hélene Fritzon (S&D), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew) und Martin Häusling (Grüne/EFA).

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldefrist bis 19.02.26).




Chemiepolitische Mittagstalks 2025 – Dokumentation jetzt online

Die chemiepolitischen Mittagstalks 2025 beschäftigten sich mit den Eintragswegen und dem Vorkommen von Chemikalien in der Umwelt und analysierten deren negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Hierfür wurden verschiedene Umweltmedien und Organismen betrachtet und aktuelle Forschungsergebnisse und politische Handlungsmöglichkeiten diskutiert.

Expert*innen von PAN Germany waren an der Ausgestaltung der Mittagstalks beteiligt und gaben fachlichen Input zu Mittagstalk # 2 zum Thema „Verschmutztes Wasser – wie Chemikalien unser Trinkwasser gefährden“ vom 18.11.2025:

PFAS belasten zunehmend unsere Gewässer – besonders die Industriechemikalie Trifluoressigsäure (TFA). Sie ist hochmobil, extrem beständig und kaum aus dem Wasser entfernbar. Im zweiten chemiepolitischen Mittagstalk 2025 zeigten Alexandra Caterbow (HejSupport), Dr. Karsten Nödler (DVGW) und Susanne Smolka (PAN Germany), wie vielfältig die Eintragsquellen sind, welche Risiken für Gesundheit und Umwelt bestehen und warum ein vorsorgender Schutz an der Quelle entscheidend ist.

Zum Nachschauen stehen die Aufzeichnung und die Präsentation jetzt online bereit.

Die weiteren Mittagstalks 2025 behandelten die Themen:

  • Mittagstalk #1: „Belastete Böden – Ein Umweltproblem unter unseren Füßen“ vom 13.11.2025
  • Mittagstalk #3: „Wenn die Luft zum Atmen belastet ist – Chemikalien und Luftverschmutzung“ vom 25.11.2025
  • Mittagstalk #4: „Machen Chemikalien krank? Gesundheitsauswirkungen der Chemikalienbelastung“ vom 01.12.2025

Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe sowie die Dokumentation aller bisherigen Chemiepolitischen Mittagstalks (von 2021-2025) finden Sie unter: https://www.giftfreie-zukunft.org/mittagstalks.

Seit 2021 wird die Webinarreihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ von der Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ausgerichtet.

Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ist ein Zusammenschluss folgender Nichtregierungsorganisationen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), European Network for Environmental Medicine (EnvMed Network), Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future (WECF) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Gemeinsam engagieren sich die Verbände für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen.




Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Pestizid-Omnibus: Widerstand aus der Wissenschaft

In einem offenen Brief an die EU-Kommission äußern Mitglieder der wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaft ihre tiefe Besorgnis und ablehnenden Haltung zu den durchgesickerten Details zum Food and Feed Simplification Omnibus, der von der EU-Kommission vorgeschlagenen weiteren Abschwächung der rechtlichen Regeln, wie zukünftig Pestizide bewertet und zugelassen werden.

In ihrem Schreiben an die EU-Kommission fordern über 200 führende Wissenschaftler*innen die EU Kommission auf, die in dem durchgesickerten Entwurf vorgeschlagenen folgenschweren Änderungen des Zulassungs- und Genehmigungsverfahrens für Pestizid-Wirkstoffe und -produkte abzulehnen. Sie unterstreichen die dringende Notwendigkeit, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Bürger*innen besser vor der Exposition gegenüber schädlichen Pestiziden zu schützen. Der Brief wurde von 203 Fachleuten aus den Bereichen Gesundheit, Toxikologie und Ökologie unterzeichnet.

Hier lesen Sie das Statement und die Forderungen der Unterzeichnenden.

Zum Hintergrund:

Der geleakte Kommissionsentwurf zum Food and Feed Simplification Omnibus untergräbt den Hauptzweck der Pestizidverordnung, nämlich die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips. Würden die Änderungen in ihrer derzeitigen Form umgesetzt, wäre dies ein schwerwiegender Rückschritt für die Pestizidregulierung in der EU, da hierdurch potenziell gefährliche Stoffe auf unbestimmte Zeit weiterverwendet werden könnten und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert würden. Dies würde auch den konsequenten und seit langem bestehenden Forderungen der Bürger*innen nach einer strengeren Pestizidregulierung und einem Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden zuwiderlaufen.




Beenden Sie das Zeitalter der giftigen Pestizide

Möchten Sie gesunde Lebensmittel für sich und Ihre Kinder? Liegen Ihnen die Artenvielfalt und sauberes Wasser am Herzen? Wollen sie weniger chemisch-synthetische Pestizide auf den Äckern? Seien Sie wachsam! Die Europäische Kommission schlägt aktuell eine Reihe von Maßnahmen vor, um Pestizide massiv zu deregulieren. Auf diese Weise wird die EU mehr giftige Pestizide ohne regelmäßige Kontrollen zulassen. Sie verkaufen dies als leichteren Zugang zu biologischen Bekämpfungsmitteln, aber die Änderungen gelten auch für hochgiftige Pestizide.

Damit plant die Europäische Kommission, der chemischen Industrie das Leben zu erleichtern auf Kosten des Schutzes unserer Gesundheit und Umwelt. Das ist nicht nur eine schlechte Nachricht für Europa, sondern auch für den Rest der Welt! Dies müssen wir verhindern. Die Zeit drängt!

Nutzen Sie das Tool von PAN Europe, um der EU Kommission mit nur wenigen Klicks Ihre Meinung mitzuteilen.

–> Nutzen Sie hier das PAN-Tool – es ist ganz einfach!

Die durchgesickerten Änderungen am Pestizidrecht würden:

  • dazu führen, dass schädliche Pestizide auf unbestimmte Zeit auf dem Markt bleiben dürfen
  • selbst wenn giftige Pestizide verboten würden, sie noch weitere drei Jahre (!) verwendet werden dürften
  • neuste wissenschaftliche Forschung ignoriert würde

Dies würde uns um Jahre zurücksetzen. Gehen die Vorschläge so durch, würde es sehr viel schwieriger sein, Pestizide zu verbieten, die Menschen, Insekten und Ökosysteme nachweislich schädigen. Statt solcher Rückschritte brauchen wir einen besseren Schutz. Viele sehr giftige Pestizide, die derzeit verwendet werden, hätten schon vor Jahren verboten werden müssen. Sie schädigen unser Gehirn, unser Immunsystem und die Entwicklung von Kindern und sind eine Katastrophe für die Umwelt. Wir haben bis zu drei Viertel der Insekten verloren, und Pestizide spielen dabei eine große Rolle. Wasser, Böden und Lebensmittel sind durch PFAS-Pestizide verschmutzt.

Das Zeitalter der Giftstoffe kann und sollte zu Ende gehen. Wir müssen weder Lebensmittel noch die Umwelt kontaminieren, um die Welt zu ernähren. Wir können es viel besser machen; die notwendigen nicht-chemischen Alternativen gibt es.

Starker öffentlicher Druck ist dringend erforderlich, um den Gesetzesvorschlag noch zu ändern. Ihr Beitrag ist entscheidend! Denn noch handelt es sich um einen Kommissions-Vorschlag, der geändert werden kann. Am 16. Dezember wird die EU-Kommission den endgültigen Vorschlag vorstellen. Anschließend wird er mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europa-Parlament diskutiert. Helfen Sie mit und fordern Sie EU-Kommission auf, diese Änderungen zu blockieren und stattdessen den Fokus auf das Verbot schädlicher Pestizide zu legen.

Das Tool von PAN Europe macht es Ihnen leicht: Wählen Sie eine Nachricht aus und passen Sie sie nach Belieben an. (Aktualisieren Sie die Seite, um eine neue Nachricht zu erhalten.)

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