Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Audiofeature: Wolken über Wuppertal – eine Reise durch den internationalen Pestizid-Dschungel

Wolken über Wuppertal“ ein Audiofeature der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und PAN Germany zum Thema Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden und Pestizidwirkstoffen.

Die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF stecken tief im internationalen Geschäft mit hochgefährlichen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen. Dabei ermöglichen Doppelstandards den Konzernen die Vermarktung ihrer Pestizide und Wirkstoffe im globalen Süden, auch wenn diese in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt oder verboten sind. Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin – hinter komplizierten Namen verbergen sich konkrete Gefahren für die ländliche Bevölkerung.

Das Audiofeature (Audiofeature in English version) führt auf eine Reise durch den Pestizid-Dschungel und stellt immer wieder die Frage nach der Verantwortung für das globale Problem der Pestizid-Vergiftungen. Durch eindrückliche Beiträge von Aktivist*innen aus Südafrika und Mexiko werden zudem die verheerenden Auswirkungen in beiden Ländern greifbar.

Das Audiofeature basiert auf den Studien „Giftige Exporte“ (2019), „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF“ (2020) und „Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ (2021).

Produziert wurde das Audiofeature von Studio Lärm mit Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika), Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Deutschland), Peter Clausing (PAN Germany), Simphiwe Data (Khanyisa, Südafrika), Ermilio Alonso und Leydy Pech (beide sind Mitglieder im Kollektiv der Maya-Gemeinden in Hopelchén auf der Halbinsel Yucatan in Mexiko) sowie Neky (nicht ihr richtiger Name, Mexiko) und Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Deutschland).




Gemeinsame Pressemitteilung von INKOTA-netzwerk, Rosa-Luxemburg-Stiftung und PAN Germany: Gesundheitsschäden als Exportmodell

Trotz EU-Verbot und Selbstverpflichtungen profitieren Bayer und BASF vom Handel mit hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.
Das belegt eine Studie, die die Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA und PAN Germany anlässlich der Bayer-Hauptversammlung veröffentlichen. Die Herausgeber fordern die Bundesregierung auf, den Export von solchen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland zu verbieten, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten sind und sich für einen EU-weiten Exportstopp einzusetzen.




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen

Die beiden deutschen Agrarchemiekonzerne entwickeln und vermarkten hochgefährliche Pestizidwirkstoffe, die die Gesundheit von Landarbeiter*innen, Bauern und Bäuerinnen in Brasilien, Mexiko und Südafrika schädigen.

In ihrer Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen. Darunter Glufosinat und Spirodiclofen.

In Südafrika vertreiben die beiden deutschen Agrarchemieunternehmen insgesamt sechs Wirkstoffe in eigenen Pestizidprodukten, deren Einsatz in der EU auf Grund der Gesundheitsgefahren verboten ist. In Brasilien und Mexiko sind es jeweils sieben beziehungsweise fünf Wirkstoffe in eigenen Pestiziden. Den Preis dafür bezahlen Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen im globalen Süden mit ihrer Gesundheit. Auf Weinfarmen in der Provinz Westkap in Südafrika kommt unter anderem das Insektizid Tempo SC von Bayer in großem Stil zum Einsatz. Es enthält den hochgiftigen Wirkstoff (Beta-)Cyfluthrin, der schon in einer geringen Dosierung tödlich ist. Auf einigen Farmen werden Landarbeiter*innen selbst dann in die Weinberge geschickt, wenn gleichzeitig hochgefährliche Pestizide gesprüht werden.

Obwohl sich Bayer 2013 öffentlich verpflichtet hatte, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit (WHO-Kategorien 1A/1B) mehr zu vermarkten, geschieht dies weiterhin: Unter anderem liefert Bayer den Wirkstoff Fenamiphos nach Brasilien, der dort von einem anderen Unternehmen verarbeitet und als NEMACUR vermarktet wird. Trotz der großen Intransparenz auf dem internationalen Pestizidmarkt gelang es den Autor*innen der Studie, am Beispiel von Fenamiphos den verdeckten Handel mit diesem hochgefährlichen Bayer-Wirkstoff nachzuweisen. Obwohl Bayer selbst keine Pestizide mit dem Wirkstoff vertreibt, gelangt der ursprüngliche Bayer-Wirkstoff Fenamiphos über die Pestizidprodukte anderer Hersteller in Brasilien auf den Markt.

Um die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestizidwirkstoffen zu beenden braucht es unter anderem einen Exportstopp von hochgefährlichen Wirkstoffen aus Deutschland und der EU.

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ ist eine gemeinsame Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und von PAN Germany. 

 




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

In dieser Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch.




Schluss mit der Belastung durch Hormongifte – Forderungskatalog veröffentlicht

Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien geschützt werden, fordern PAN Germany, HEJ Support und WECF in ihrem aktuellen Forderungspapier „HORMONGIFTE STOPPEN! WIR BRAUCHEN EINEN EDC-AKTIONSPLAN“.

Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen und Interessierte sind eingeladen, diese Forderungen aktiv zu unterstützen. Dafür wurde eine Aktions-Website eingerichtet.

Hormonell schädliche Chemikalien, Endocrine Disrupting Chemicals, kurz EDCs, befinden sich in vielen Alltagsprodukten und werden mit gesundheitlichen Schäden wie Unfruchtbarkeit, hormonell bedingten Krebsarten und neurologischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Das Forderungspapier enthält ein Paket an Maßnahmen für die politisch Verantwortlichen. Wirksame Maßnahmen, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien und Pestizide einzuschränken und bestenfalls zu verbieten, mehr Engagement Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und mehr Transparenz – so lauten die Forderungen an die jetzige und künftige Bundesregierung.

Wo liegt das Problem?

Das Thema ist kaum präsent in Deutschland. Es bedarf daher eines umfassenden Informationskonzeptes für die Bevölkerung, um aufzuzeigen, wie im Alltag der Kontakt mit EDCs vermieden werden kann. Dies ist umso wichtiger, weil derzeit noch weitgehend gesetzliche Regulierungen fehlen, die einen sicheren Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen bieten. EDCs finden sich in vielen Produkten aus Plastik, in Kosmetik, Textilien, Spielzeug, als Rückstände endokriner Pestizide in Lebensmitteln, in Biozidprodukten und vielem mehr – meist ohne Wissen der Verbraucher*innen.

Ausgerechnet die Kleinsten unserer Gesellschaft tragen die höchsten Risiken, denn bereits im Mutterleib können winzige Mengen an EDCs das Hormonsystem und damit hochempfindliche Prozesse der Organ- und Hirnentwicklung bei Embryos stören. Wissenschaftler*innen fordern seit langem stärkere Aufklärungsmaßnahmen und strikte Anwendungsverbote, um die Belastungen für Mensch und Umwelt mit EDCs zu reduzieren.

Aus Sicht von PAN Germany müssen unter anderem die großen Transparenzdefizite beseitigt werden. So sollte eine für alle zugängliche Liste identifizierter und verdächtiger EDCs veröffentlicht werden. Es braucht eine Kennzeichnungspflicht sowie Gefahren- und Warnhinweise für Produkte, die EDCs als Inhaltsstoffe oder Rückstände enthalten. Außerdem muss endlich das im Pestizid- und Biozidrecht festgeschriebene Verwendungsverbot für EDCs zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Veranstaltungshinweis: Am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021 von 12:30 bis 13:15 Uhr werden die Initiatorinnen die Forderungen im Rahmen der Chemiepolitischen Mittagstalks vorstellen, die das Bündnis „Für das Recht auf eine Giftfreie Zukunft“ von April bis Juni 2021 veranstaltet. Mehr dazu hier:  https://www.giftfreie-zukunft.org/aktuell/chemiepolitische-mittagstalks .

Weitere Infomationen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.04.2021: „Schlechte Spermien, Brustkrebs, Lernschwäche – Schluss mit der Belastung durch Hormongifte“, HEJSupport, PAN Germany, WECF

Aktions-Website „Hormongifte Stoppen“




Gemeinsame Pressemitteilung von HEJSupport, PAN Germany und WECF: Schluss mit der Belastung durch Hormongifte

HEJSupport, PAN Germany und WECF fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Bundesregierung, endlich die Belastung mit Hormongiften zu stoppen.

 

 




Publikation: „Hormongifte stoppen! Wir brauchen einen EDC-Aktionsplan“

Die NGOs HEJSupport, PAN Germany und WECF fassen Forderungen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung zusammen. Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien, Pestiziden und Bioziden geschützt werden. Dafür ist ein Paket an Maßnahmen umzusetzen.




Absolut tödlich – Wie Syngenta das hochgiftige Paraquat am Markt hält

Das von Syngenta vermarktete hochgefährliche Herbizid Paraquat ist eines der ältesten und giftigsten Pestizide der Welt. Da schon ein kleiner Schluck reicht, wird Paraquat-Produkten ein Brechmittel zugesetzt. Die Schweizer NGO Public Eye und Unearthed, die Investigativabteilung von Greenpeace in Großbritannien, haben nach Sichtung interner Dokumente und Korrespondenz Brisantes aufgedeckt. Demnach wissen Syngenta und seine Vorgängerunternehmen seit Jahrzehnten, dass das Brechmittel, das dem Paraquat-haltigen Produkt Gramoxone zugesetzt wird, Todesfälle durch Vergiftungen nicht verhindern kann.

Besonders problematisch ist auch, dass dem Bericht zufolge, die FAO 2003 das Syngenta Brechmittel PP796 in ihre Spezifikation als «einzige Substanz» aufgenommen hat, welche die Anforderungen an ein Brechmittel für Paraquat erfüllt. Die Spezifikation legt die gleiche unwirksame Konzentration an Brechmittel fest, die seit Ende der 1970er Jahre Jahre in Gramoxone enthalten ist. Derzeit überprüft die FAO diese Entscheidung.

Seit seiner Markteinführung 1962 sind Zehntausende Menschen an Paraquat-Vergiftungen gestorben. Zu tödlichen Paraquat-Vergiftungen kam es in Ländern aller Weltregionen – von den USA, über Brasilien bis nach Malaysia, Indien und Südafrika. Für PAN steht fest: Nur ein weltweites Verbot von Paraquat kann Menschen vor tödlichen Paraquatvergiftunen sicher schützen.

In 48 Ländern ist Paraquat heute verboten, so auch in der Schweiz, Sitz von Syngenta und in England, wo trotz des Verbots von Paraquat im eigenen Land nach wie vor Zehntausend Tonnen Paraquat hergestellt und von dort exportiert werden.

Paraquat wurde 1962 vom der britische Firma Imperial Chemical Industries (ICI) unter dem Produktnahmen Gramoxone auf den Markt gebracht. 2000 hat Syngenta das Pestizidgeschäft von ICI übernommen.

Lesen Sie mehr hierüber bei Puclic Eye „Wie Syngenta jahrzehntelang Warnungen ignorierte, um sein hochgiftiges Pestizid im Markt zu halten“




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.