Leben im Giftnebel

Vergiftungen und Schäden an Natur und Umwelt durch verwehte Pestizide sind kein Einzelfall. Immer wieder melden sich bei PAN Germany Menschen, die gesundheitliche Probleme durch abgedriftete Pestizide erlitten haben, die Zeugen von Pestizid-Schäden in der Natur oder im eigenen Garten wurden, deren Tiere durch Pestizide erkrankten oder sogar starben. Die meisten dieser Menschen leben in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Flächen, die regelmäßig mit Pestiziden behandelt werden. Ihre Berichte sind erschütternd, ihre Schicksale tragisch. Von den Behörden fühlen sich fast alle allein gelassen. Große Hilflosigkeit beschreibt die Lage.

In der Publikation Leben im Giftnebel -Betroffene berichten von Pestizid-Abdrift  hat PAN Germany eine Auswahl an Abdrift-Fällen dokumentiert. Manche der Betroffenen sind sehr krank und durch die jahrelange Konfrontation mit den Auswirkungen der Pestizid-Abdrift und die erlittenen gesundheitlichen Folgen erschöpft und desillusioniert. Viele der Betroffenen möchten aus persönlichen Gründen nicht, dass ihre Fälle öffentlich bekannt werden. Bei den hier dokumentierten Fällen handelt es sich somit nur um die Spitze des Eisbergs.

 




Pestizidfirmen machen gute Geschäfte mit hochgefährlichen Pestiziden

Die wichtigsten Absatzmärkte für die umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide sind Entwicklungs- und Schwellenländer. Neuer Report von Public Eye und Unearthed liefert detaillierte Daten.

Im vergangenen Jahr machte PAN Germany in seinem Report „Giftige Exporte“ darauf aufmerksam, dass aus Deutschland heraus hochgefährliche Pestizide (HHPs) in Drittstaaten exportiert werden und darunter selbst solche Wirkstoffe sind, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gesundheitsgefährdend  oder stark umweltgefährlich gelten. Eine Zuordnung der Exporte zu den verantwortlichen Firmen konnte in dem Bericht nicht gemacht werden. Hier liefert der heute veröffentlichte Report der Schweizer Organisation „PublicEye“ und die zu Greenpeace UK gehörenden investigativen Journalisten im Team „Unearthed“ neue Fakten.

Public Eye und Unearthed konnten zeigen, dass mehr als ein Drittel der Pestizidverkäufe von BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC und Syngenta Wirkstoffe enthalten, die hochgradig giftig für die Gesundheit oder die Umwelt sind. Dem Report zufolge machten die fünf größten Hersteller im Jahr 2018 rund 35 Prozent ihrer weltweiten Erlöse mit so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).In Ländern mit mittleren oder niedrigen Einkommen lag der Anteil von hochgefährlichen Pestiziden am Umsatz sogar weitaus höher: bei 54 Prozent. Die wichtigsten Märkte der Unternehmen sind demnach Länder, in denen Anwendungs-Vorschriften oft schwächer und die Gefahr von Umweltkontaminationen und Vergiftungen durch Pestizide vielfach höher sind, als beispielsweise in Deutschland.

Für den Abgleich der Industriedaten nutzten die beiden NGOs die PAN International Liste der hochgefährlichen Pestizide. Die Pestizidindustrie reagiert auf die Veröffentlichung wie erwartet mit Abwehr, zweifelt die Methodik an und stellt unter anderem die Kriterien der HHP-Liste von PAN in Frage. Hierzu ließ die Tagesschau unter anderem den Toxikologen Dr Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. zu Wort: „Es ist eine Liste, die umfassend ist, die weltweit zugelassene Wirkstoffe abdeckt, und es ist die einzige Liste weltweit, die all diese Kriterien zusammenführt, und zwar auf der Basis offizieller Einschätzungen und nicht einer NGO-basierten gefühlten Gefährlichkeit“.

Die HHP-Liste von PAN basiert auf den gemeinsamen Kriterien von FAO und WHO, konkretisiert und ergänzt diese u.a. um offizielle Kriterien zur Umweltgefährlichkeit. PAN sieht FAO und WHO in der Pflicht, endlich eine eigene, international gültige HHP-Liste zu erstellen.

Zudem fordert PAN ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. Es kann nicht sein, dass Unternehmen in EU-Ländern Pestizide produzieren und in Drittländer exportieren dürfen, deren Anwendung in der EU aus Gründen des Anwender-, Gesundheits- oder Umweltschutzes verboten sind.

Report von Public Eye

Beitrag von Tagesschau.de (Stand: 20.02.2020 06:02 Uhr)

PAN Report „Giftige Exporte“ – Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide in die Welt

PAN International List of Highly Hazardous Pesticides




Schwächung von Verbraucherschutzstandards durch die Hintertür?

Die Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO) informiert in ihrem aktuellen Bericht „Toxic residues through the back door. Pesticide corporations and trade partners pressured EU to allow banned substances in imported crops“ über das Bemühen der Pestizidindustrie, das Vorsorgeprinzip im europäischen Pestizidrecht auszuhebeln und so genannte Importtoleranzen für Pestizidrückstände in Lebensmittel aus Drittstaaten zuzulassen. Das wäre nicht nur ein Angriff auf die Gesundheit der europäischen Verbraucher*innen, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit der konventionellen Betriebe in der EU.

Der CEO-Report eröffnet tiefe Einblicke in den Lobby-Feldzug, den internationale Konzerne wie BASF, Bayer und Syngenta sowie Drittländer u.a. Kanada, Brasilien und die USA seit 2017 gegen den in der EU-Pestizidverordnung verankerten „gefahrenbasierten Ansatz“ führen. Ziel der Lobbyisten ist, den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU auch dann zu ermöglichen, wenn diese Erzeugnisse Pestizide enthalten, die aufgrund dieses Ansatzes in der EU verboten wurden.

Außerdem deckt der CEO-Report auf, dass ausgerechnet Deutschlands Landwirtschaftsministerin Klöckner (ebenso wie die Minister*innen aus AT, UK, PL, LT, PT, NL) „Beihilfe“ zum Lobby-Feldzug der Pestizidindustrie gegen das Vorsorgeprinzip der EU geleistet hat. Damit hat sie sowohl die Interessen der Verbraucher*innen an hohe Gesundheitsschutzstandards, als auch die Interessen der EU-Landwirt*innen für einen wirksamen Schutz vor unfairem Wettbewerb den Interessen der internationalen Pestizid-Lobby unterordnet.

Allerdings ist hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Position der EU-Kommission zu Importtoleranzen ist noch nicht entschieden. Derzeit wird daran gearbeitet, bis zur Präsentation der „Farm to Fork Strategie“ Ende März, eine einheitliche Position vorlegen zu können. Öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist daher gerade jetzt besonders wichtig.




Toxikologische Bewertung der Pestizidbelastung über die Luft deckt ungenügende Risikobewertung auf

In einer 2019 veröffentlichten Studie zu einem bundesweiten Monitoring der Immissionsbelastung der Luft durch Pestizide wurden insgesamt 104 verschiedene Pestizide in Baumrinden nachgewiesen. Der Toxikologe Dr. Peter Clausing (Mitglied von PAN Germany) hat in einer toxikologischen Bewertung 15 der am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe näher betrachtet. Dabei handelt es sich um Boscalid, Clomazon, Diflufenican, Epoxiconazol, Ethofumesat, Flufenacet, Glyphosat, Metalaxyl, Metazachlor, Pendimethalin, Prosulfocarb, Prothioconazol, S-Metolachlor, Tebuconazol, Terbuthylazin. Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft hat die Analyse in einem Bericht „Baumrinden-Monitoring der Pestizid-Belastung über die Luft: Eine toxikologische Bewertung“ am 12.02.2020 veröffentlicht.

Aufgrund der Ergbnisse kommt Dr. Peter Clausing zu dem Schluss, dass die Kriterien der Bewertung einer möglichen Exposition des Menschen dringend überprüft werden müssen. Die Bewertung einer möglichen Krebsgefahr zeigte in der Analyse bei sieben von 13 der am häufigsten in Baumrindenproben gefundenen Wirkstoffe Mängel. Das Risiko einer verharmlosenden Bewertung durch eine falsche Anwendung oder Nichtberücksichtigung von Bewertungskriterien, ist inakzeptabel. Dr. Peter Clausing warnt, dass das Behördenversagen bei der Krebsbewertung von Glyphosat kein Einzelfall war. Weil die Risikobewertung einer Pestizidexposition über die Atemluft bislang nur nicht umfassend genug erfolgt, bedarf es einer Aktualisierung des Vorgehens, so wie es auch bei der ungenügenden Bewertung von Mehrfachrückständen in Lebensmitteln der Fall ist.




Gefährliches Vertrauen in die Gute Laborpraxis

Im Oktober 2019 schockierte in Deutschland das investigative Nachrichtenmagazin FAKT der ARD mit schweren Betrugsvorwürfen gegen ein großes deutsches Tierversuchslabor, das LPT – Laboratory of Pharmacology and Toxicology in Hamburg. Eine jetzt durchgeführte Analyse zeigt, dass im Rahmen des Glyphosat-Genehmigungsverfahrens rund 10 Prozent der neu eingereichten Studien LPT zugeordnet werden können. Das Factsheet „Gefährliches Vertrauen in die Gute Laborpraxis (GLP)“ beschreibt die Situation bei LPT im Detail und befasst sich mit der Frage, was generell geändert werden muss, um das Vertrauen in diese Art von Studien wieder herzustellen.

Factsheet - GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Factsheet - GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Datum: 11. Februar 2020 3.46 MB

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Factsheet - DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Factsheet - DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Datum: 11. Februar 2020 3.42 MB

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Pressemitteilung von PAN Europe (Englisch)




Factsheet – DANGEROUS CONFIDENCE IN “GOOD LABORATORY PRACTICE”

Our authorisation system for chemicals is based on the principle that manufacturers must prove, by means of scientifc studies, that their products do not pose unacceptable risks to public health and the environment. It is therefore also the responsibility of manufacturers to
commission certifed contract laboratories to carry out the toxicological studies necessary for the approval procedure. As a guarantee against manipulation and falsifcation of these „regulatory“ studies, regulatory authorities worldwide rely on the certifed standard of „Good
Laboratory Practice“ (GLP). This standard provides for strict documentation requirements and regular internal and external controls. However, the current fraud scandal involving a German contract laboratory certifed according to GLP, shows that this trust is unlikely to be justifed. According to reports, GLP studies have been manipulated and falsifed there since 2005.




Factsheet – GEFÄHRLICHES VERTRAUEN IN DIE „GUTE LABORPRAXIS“

Unser Zulassungssystem für Chemikalien basiert auf dem Grundsatz, dass die Hersteller anhand von Studien beweisen müssen, dass ihre Produkte keine inakzeptablen Risiken für Gesundheit und Umwelt bergen. Daher obliegt es auch den Herstellern, zertifzierte Vertragslabors mit den für das Zulassungsverfahren notwendigen toxikologischen Studien zu beauftragen. Als Garant gegen Manipulation und Fälschung dieser “regulatorischen“ Studien vertrauen Zulassungsbehörden weltweit auf den zertifzierten Standard der „Guten Laborpraxis“ (GLP). Dieser sieht strenge Dokumentationspfichten und regelmäßige interne und externe Kontrollen vor. Doch der aktuelle Betrugsskandal an einem deutschen GLPzertifzierten Vertragslabor zeigt, dass dieses Vertrauen nicht gerechtfertigt ist. Berichten zufolge wurden dort seit 2005 GLP-Studien manipuliert und gefälscht.




Tier- und Umweltschutzverbände appellieren an Agrarausschuss: „Setzen Sie sich gegen rechtswidrigen Verordnungsentwurf ein!“

Rechtliche Vorgaben zur Haltung von Muttersauen seit 28 Jahren ignoriert

Agrarausschuss des Bundesrates berät über die Fortsetzung der rechtswidrigen Haltungsform des Kastenstandes in der Schweinehaltung

Hamburg, 23.01.2019. Gemeinsame Pressemitteilung. Ein breites Bündnis aus über 20 Tier- und Umweltschutzverbänden fordert die Mitglieder des Agrarausschusses des Bundesrates auf, die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zurückzuweisen und sich nicht an der Legalisierung tierquälerischer Haltungsbedingungen zu beteiligen und damit eine Verletzung des Staatsziels Tierschutz in Kauf zu nehmen, um rein ökonomische Interessen über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere zu stellen. Die Empfehlung des Ausschusses wird Grundlage für die finale Entscheidung der Bundesländer zum Verordnungsentwurf am 14. Februar im Bundesrat sein.

Nutztiere werden auf engstem Raum gehalten, weil in der Lebensmittelproduktion allein die Kostenminimierung zählt. Die konventionellen Haltungspraktiken werden den natürlichen Ansprüchen der Tiere nur unzureichend gerecht. Vielfach müssen Medikamente wie Antibiotika eingesetzt werden, um Defizite in der Haltung und im Management auszugleichen. „Der unkritische Einsatz von Tierarzneimittel birgt außerdem die Gefahr, Böden und Gewässer zu belasten und andere Lebewesen und Ökosysteme zu schädigen. Eine vorsorgliche Erhaltung der Tiergesundheit durch tiergerechte Haltungsbedingungen kommt also nicht nur der Verpflichtung des Tierwohls zu Gute, sondern führt außerdem zu einer Entlastung der Umwelt durch eine verantwortungsvolle Reduktion des Bedarfs an Tierarzneimitteln“, sagt Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt von PAN Germany.

Bereits zum 30.05.1988 wurden rechtliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers zur Haltung von Sauen geschaffen, die auch nach einer eingeräumten Übergangsfrist bis zum 31.12.1991 nicht durch die Sauenhalter eingehalten und durch die Kontrollbehörden flächendeckend ignoriert wurden. Durch das sogenannte „Kastenstandurteil“ des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 08.11.2016 – 3 B 11/16 – wurde diese Rechtsverletzung höchstrichterlich bemängelt.

Kastenstände müssen derzeit so ausgestaltet sein, dass jedes Schwein – wie in der TierSchNutztV vorgeschrieben – ungehindert in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Das Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage ist eine wesentliche Haltungsvoraussetzung, da Schweine nur in dieser Position in die Tiefschlafphase gelangen. Dies kann, so die Richter am BVerwG, nur sichergestellt werden, wenn die Breite des Kastenstandes der Widerristhöhe des Schweines entspricht oder es seine Gliedmaßen ohne Behinderung in die benachbarten leeren Kastenstände ausstrecken kann.

Statt nun eine tragbare Tierhaltung ohne Kastenstand umzusetzen, missachtet der Bundesgesetzgeber ein höchstrichterliches Urteil und beabsichtigt nun mit der anstehenden Änderung der TierSchNutztV, die Anforderung des „Ausstreckens der Gliedmaßen in Seitenlage“ zu streichen und den seit 01.01.1992 widerrechtlich bestehenden Kastenständen Übergangsfristen von weiteren 15 und mehr Jahren einzuräumen.

Diese beabsichtigte Änderung hat einen rein monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen Bedürfnissen eines Schweines zu befassen, und stellt eine erhebliche Verschlechterung der Haltungssituation für die Sauen dar. Die wirtschaftlichen Interessen des Tierhalters finden nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG ggf. dort ihre Grenzen, wo Belange des Tierschutzes betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 – 3 C 28/16 – Rn. 18).

Durch diese Änderung sollen die widerrechtlich genehmigten Kastenstände legalisiert werden. Dies verstößt jedoch eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a GG und das damit verbundene Verschlechterungsverbot sowie gegen die verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG.

Wie bereits in mehreren Stellungnahmen ausgeführt, ist nicht nur die vorgesehene Änderung der TierSchNutztV zum Kastenstand aus Tierschutzsicht völlig unzureichend. Vielmehr entspricht die Haltung von Sauen in Kastenständen grundsätzlich nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Verhaltensbiologie und ist somit als Ganzes als verfassungs- und tierschutzrechtswidrig einzustufen.

 

Zusammenschluss Tier- und Umweltschutzverbände

Kontakte:




Dokumentation – PAN Germany Workshop „Bittere Pillen – Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit“

 

PAN Germany Workshop

Um den gemeinsamen Diskurs für eine Verbesserung von Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz anzuregen, lud PAN Germany am 21. November 2019 zu dem eintägigen Fachworkshop „Bittere Pillen – mehr Schutz für Tiere, Umwelt und Gesundheit“ nach Hamburg-Altona in die historische Vierländer-Kate im Altonaer Museum ein. Ziele der Veranstaltung waren, Informationen über den Einsatz von Tierarzneimitteln (insbesondere Antibiotika) in der Tierproduktion, Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren durch Tierarzneimittel und antimikrobielle Resistenzen sowie alternative Methoden auszutauschen, Handlungsoptionen für einen besseren Schutz der Umwelt (und Gesundheit) vor Arzneimittel-Belastungen zu erörtern und Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Arzneimittelreduktion in der Tierhaltung im Sinne des Tierwohls zu konkretisieren. Zu den Teilnehmenden zählten Vertreter*innen des Natur- und Umweltschutzes von Bundes- und kommunalen Behörden sowie von Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich Tier-, Natur- und Umweltschutz, Tierhalter*innen, Tierärzt*innen und Journalist*innen. Die vorliegende Dokumentation soll den Teilnehmenden und all denjenigen, die nicht am Workshop haben teilnehmen können, ermöglichen, sich mit dem Thema über die Veranstaltung hinaus auseinanderzusetzen.

 

Hintergrund

Weltweit wurde die Tierproduktion erheblich intensiviert. Tierhalter*innen sehen sich zunehmend unter Druck, immer günstiger produzieren zu müssen. Nutztiere werden den Haltungsbedingungen angepasst und nicht umgekehrt. Der Einsatz von hochwirksamen Medikamenten ist längst zur Regel geworden. Wirtschaftliche Gewinne werden nicht nur auf Kosten des Tierwohls, sondern auch auf Kosten der Umwelt und der menschlichen Gesundheit generiert. Dass der unkritische Antibiotikaeinsatz in der Tierproduktion maßgeblich zur Verschärfung des Antibiotikaresistenzproblems beiträgt, ist mittlerweile wissenschaftlich anerkannt. Zwar ist die kritische Aufmerksamkeit gegenüber dem Einsatz von Antibiotika gestiegen, es ist allerdings noch Arbeit zu leisten, damit die Erkenntnisse über bestehende Zusammenhänge zwischen der eigenen Gesundheit, dem Verzehr tierischer Produkte, der Art der Tierhaltung, aus der diese Produkte stammen, und dem Vorkommen von Antibiotika in der Umwelt dazu führen, dass Alternativen in der Tierhaltung entsprechend gefordert und gefördert werden. Längst ist bewiesen, dass eine artgerechte Tierhaltung positiv auf das Wohlergehen von Tieren wirkt und somit auch auf deren Gesundheit. Eine vorsorgliche Erhaltung der Tiergesundheit durch ein Mehr an Tierwohl und die Reduktion des Bedarfs an Tierarzneimitteln gehen somit Hand in Hand. Daher sollten Maßnahmen zur Reduktion von Tierarzneimittel-Belastungen der Umwelt stets an der Ursache des Problems ansetzen und dazu beitragen, ein gesundes Aufwachsen der Tiere zu ermöglichen.

 

Programm

Nach der Begrüßung und einer allgemeinen Einführung zum Thema Tierarzneimittel von Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, und einer kurzen Vorstellungsrunde der Teilnehmenden, wurden in vier Fachvorträgen die Themenbereiche Tiermedizin, Tierhaltung sowie Umweltgefahren und Gesundheitsgefahren durch Tierarzneimittel und antimikrobielle Resistenzen intensiv betrachtet. Der Tierarzt und Homöopath Dr. Andreas Becker berichtete von seinen Erfahrungen als praktizierender Großtierarzt mit einem kritischen Blick auf den Einsatz von Tierarzneimitteln als chemische Werkzeuge in der Massentierhaltung. Herr Dr. Gunther Speichert aus
dem Fachgebiet für Arzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel vom Umweltbundesamt gab einen Einblick in die Vorkommen von Tierarzneimitteln in der Umwelt und erläuterte die Umweltverträglichkeitsprüfung und Schutzmaßnahmen, die sich aus dem gesetzlichen Rahmen der neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung ableiten. Reinhild Benning, Agrarexpertin von Germanwatch e.V. und gelernte Landwirtin, thematisierte in ihrem Vortrag den Zusammenhang des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung und des Auftretens von antimikrobiellen Resistenzen sowie Möglichkeiten für eine umfassende Resistenz-Bekämpfung. Abschließend stellte PD. Dr. Julia Steinhoff-Wagner vom Institut für Tierwissenschaften an der Universität Bonn ihre Arbeit und eindrückliche Ergebnisse zu präventiven Maßnahmen in der Tierhaltung für eine Reduzierung von Tierarzneimitteln vor.

 

Diskussion

Im Anschluss an die Vorträge wurden offene Fragen geklärt und gemeinsam mögliche Maßnahmen für eine Tierarzneimittelreduktion im Sinne einer Verbesserung der Tiergesundheit und Entlastung der Umwelt diskutiert. Gefragt wurde unter anderem, ob die zukünftigen Ausschlusskriterien der Zulassung durch die neue Tierarzneimittelverordnung neben pbt-Eigenschaften (persistent – bioakkumulativ – toxisch) und vpvb-Eigenschaften (sehr persistent – sehr bioakkumulativ) auch edc-Eigenschaften (hormonschädlich) berücksichtigen würden. Die neue Verordnung sieht lediglich vor, endokrine Wirkungen beim Zielorganismus zu berücksichtigen. Wenn beobachtete Wirkungen Veränderungen umfassen, die auf endokrine Dysfunktion hindeuten, sind demnach weitere Prüfungen im Sinne einer sicheren Wirkung erforderlich. Hinsichtlich der neuen europäischen Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln wurde angemerkt, dass bis zum Inkrafttreten im Jahr 2022 ein langer Umsetzungsprozess bevorstehe. Dieser Prozess beinhaltet die Erarbeitung von mehreren Rechtsakten. So ist beispielsweise noch offen nach welchen Kriterien in Zukunft Reserveantibiotika, die dann für den Einsatz in der Humanmedizin vorbehalten sind, definiert werden. PAN Germany und andere Organisationen hatten in der Vergangenheit gefordert, sich dafür an den einheitlichen Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu orientieren. Besonders intensiv wurden Defizite bezüglich der Preisgestaltung und Wertschätzung diskutiert. Es ist bekannt, dass in der Tierproduktion nur geringe Gewinnspannen erzielt werden. Dazu kommt, dass Präparate wie Trockensteller, die Antibiotika enthalten, günstiger sind als die Präparate ohne chemisch-synthetische antibiotische Wirkstoffe. Solche falschen Anreize führen dazu, dass allein aus ökonomischen Gründen Antibiotika zum Einsatz kommen und Alternativen unwirtschaftlich erscheinen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Vor- und Nachteile einer staatlichen Lenkung durch eine Steuer oder Abgabe auf Antibiotika in der Tierhaltung erörtert. Insgesamt wurde die Notwendigkeit einer artgerechten Haltung und Fütterung hervorgehoben. Einigkeit bestand darüber, dass Konzepte nach einem präventiven Gesundheitsmanagement großes Potenzial bieten, aber mehr Anstrengungen auf allen beteiligten Ebenen notwendig sind, um den Einsatz von Arzneimitteln in der Tierproduktion verantwortungsbewusst zu reduzieren. Ein interessanter Ansatz in diesem Zusammenhang könnte sein „Gesundheit statt Medikamente“ zu verkaufen.

Dokumentation – PAN Germany Workshop "Bittere Pillen - Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit"

Dokumentation – PAN Germany Workshop "Bittere Pillen - Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit"

Datum: 16. Dezember 2019 8.51 MB

PAN Germany Workshop, 21. November 2019 in Hamburg-Altona. "Bittere Pillen - Mehr Schutz für Tier,...
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Dokumentation – PAN Germany Workshop „Bittere Pillen – Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit“

PAN Germany Workshop, 21. November 2019 in Hamburg-Altona.

„Bittere Pillen – Mehr Schutz für Tier, Umwelt und Gesundheit“

Programm und Vorträge im pdf-Format. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei den Autor*innen.