Insektenschutzprogramm vollständig umsetzen – JETZT!

Um dem bedrohlichen Schwund an Insektenpopulationen entgegenzutreten, verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS). Nach Verzögerungen und Dissens zwischen den befassten Ministerien, liegt das Insektenschutzpaket nun in Form von drei Gesetzesentwürfen dem Bundeskabinett zur Abstimmung vor. Die Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 ist wohl die letzte Chance für eine Beschlussfassung, um die Insektenschutzmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und das Versprechen des Koalitionsvertrags von 2018 umzusetzen, die Umwelt für kommende Generationen zu bewahren, den Schutz der biologischen Vielfalt voranzubringen und das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Es wäre mehr als ein Versagen dieser Bundesregierung, wenn dies nicht gelänge, denn weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, weder mit Blick auf die Dringlichkeit die Artenvielfalt besser zu schützen, noch mit Blick auf eine wünschenswerte nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die essentiell von Bestäubern, Nützlingen und Bodenfruchtbarkeit abhängt.

PAN Germany hat für alle drei Teilaspekte Stellungnahmen erarbeitet, die Verbesserungsvorschläge enthalten mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen des Pestizid- und Biozideinsatzes.

PAN Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

PAN Germanys zentrale Forderung ist, dass die Ziele und Maßnahmen des APIS adäquat umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weicht in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits getroffene Vereinbarungen u.a. durch zahlreiche Ausnahmeregelungen soweit wieder auf, dass eine Wirksamkeit der vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von Pestiziden angezweifelt werden muss. Relevante Elemente des APIS, wie die notwendige Kompensation bei Anwendung biodiversitätsschädigender Pestizide (der sog. „Refugialflächenansatz“), wurden schlicht ignoriert. Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden sowie die Vorgaben des EU-Pestizidrechts endlich wirksam implementiert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in allen Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und im Haus- und Kleingarten sowie an den Ufern auch kleinerer Gewässer. Zudem fehlt ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023. [1]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Insektenschutzgesetz mit dem u.a. ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide und Biozide in Schutzgebieten umgesetzt werden soll. Nachbesserungen sieht PAN Germany hier insbesondere darin, bestimmte Biozid-Produkttypen ergänzend unter das Anwendungsverbot in Schutzgebieten zu stellen (Rodentizide, Fassaden-/Bautenschutz-Anstriche, Antifouling-Anstriche). Zudem plädiert PAN Germany für mehr Transparenz bei Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten. [2]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für eine Biozid-Durchführungsverordnung

Sehr begrüßt wird von PAN Germany der Entwurf einer Biozid-Durchführungsverordnung, um die Abgabe von Biozid-Produkten insbesondere an ungeschulte Personen und beim Onlinehandel strenger und für Verbraucher*innen sicherer zu gestalten. Damit wird eine große Regulierungslücke geschlossen. PAN plädiert für Ergänzungen beim Selbstbedienungsverbot sowie für mehr Sachkunde bzw. mehr Schulung für den Handel und für professionelle Anwender*innen, um Vorsorge und biozidfreie Verfahren im Sinne der Integrierten Schädlingsbekämpfung den Vorrang vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Biozide zu geben. [3]

 

 

[1] PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

[2] PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz vom 19.10.2020

[3] PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), 12.10.2020




Offener Brief an die Europäische Chemikalienbehörde

In einem Offener Brief an Bjorn Hansen, Exekutiv-Direktor der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) fordern 13 Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter PAN Germany, Klärung des geltenden Rechtsrahmens und der bestehenden Risikomanagementmaßnahmen für mit Nano-/Bioziden behandelte Artikel im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie.




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Ratgeber: Beim Einkauf Biozide meiden

Empfehlungen für die nachhaltige Beschaffung in Kommunen, Einrichtungen und Betrieben




Aufzeichnung PAN-Webinar: „Gesundheit geht vor! Für ein Verbot von Hormongiften“

Mengen gefährlicher Chemikalien sind in Alltagsprodukten enthalten, gelangen als Schadstoffe in die Umwelt, verunreinigen Nahrungsketten und reichern sich in unseren Körpern an, wo sie schwerwiegende Schäden verursachen können. Zahlreiche chronische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen werden von hormonschädlichen Chemikalien, den Endocrine Disrupting Chemicals (EDCs) verursacht oder gefördert.

PAN Germany fordert, gemeinsam mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, mehr Engagement von der Deutschen Bundesregierung für eine deutliche Reduzierung der tagtäglichen Belastung der Bevölkerung und der Umwelt gegenüber Pestiziden, Bioziden und Industriechemikalien mit hormonschädigenden Eigenschaften.

Das PAN-Webinar, das in Kooperation mit den Organisationen HejSupport und WECF am 24. Juni 2020 durchgeführt wurde, thematisiert die fachlichen und politischen Hintergründe sowie die NGO-Forderungen rund um das Problemfeld „EDCs“.

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Mehr Informationen

Susanne Smolka von PAN Germany eröffnet das Webinar mit einem Überblick über die besondere Stoffeigenschaft bestimmter Chemikalien, das Hormonsystem von Menschen und Wildtieren zu stören und damit langfristige und irreversible Schädigungen zu initiieren. Sie beschreibt auch den bereits Jahrzehnte andauernden Versuch der EU, diese gefährliche Stoffeigenschaft in Gesetzgebungen zu regulieren und die wiederkehrenden Versuche, solche gesetzgeberischen Maßnahmen im Sinne der Pestizid- und Chemieindustrie zu verzögern. So sind Mensch und Wildtierpopulationen noch immer nicht ausreichend gegenüber EDCs und EDC-Gemischen geschützt.

Dr. Silvia Pleschka von Women Engage for a Common Future (WECF) beschreibt in ihrer Präsentation die besonderen Gefahren von EDCs für Frauen, Schwangere und Kinder. Besonders empfindliche Gruppen unserer Gesellschaft sind besonderen Gefahren ausgesetzt, denn EDCs greifen in wichtige Entwicklungsprozesse, beispielsweise des Gehirns oder der Fortpflanzungsorgane ein. Ein Schutz dieser empfindlichen Gruppen muss schnellsten politisch sichergestellt werden. Zwischenzeitlich kann jede*r von uns im Alltag Maßnahmen ergreifen, um das in Kontakt kommen mit EDCs zu reduzieren. Dr. Pleschka gibt dazu praktische Tipps und verweist auf Informationskampagnen wie das Nestbau-Projekt des WECF.

Alexandra Caterbow von HejSupport, Health and Environment Justice Support, HEJSupport beleuchtet die politische Ebene der EDC-Problematik und stellt die gemeinsam ausgearbeiteten NGO-Forderungen an die Bundesregierung vor. Deutschland sollte unbedingt und ernsthaft gegen umwelt- bzw. schadstoffbedingte Erkrankungen und Belastungen stärker vorgehen und Maßnahmen starten, die einige andere EU-Mitgliedsstaaten bereits initiiert haben. Der alltäglichen Exposition gegenüber gefährlichen Hormongiften muss mit effektiven Maßnahmen wie Informationskampagnen, Monitoring, Forschungsförderung für Alternativen und einem starken Engagement auf europäischer und internationaler Ebene begegnet werden. Fazit: Deutschland sollte endlich nachziehen und einen nationalen Aktionsplan zur Minderung von EDCs ins Leben rufen!




Ihre Meinung ist gefragt: Was ist wichtig für den Gewässerschutz?

Weitgehend unbemerkt fand in den Bundesländern die öffentliche Anhörung zur Frage statt, welche zentralen Handlungsfelder – die sogenannten Wasserbewirtschaftungsfragen – ab 2021 angepackt werden müssen, damit unsere Gewässer von der Quelle bis zum Meer wieder sauber werden und einen naturnahen Zustand aufweisen.

Die EU-weit geltende Wasserrahmenrichtlinie setzt für dieses Ziel eine letzte Frist bis zum Jahr 2027. Bereits seit 2009 wurden in allen deutschen Flussgebieten wie Elbe, Rhein oder Weser Gewässerschutzplanungen festgelegt, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Weil die Planungen bisher nicht konsequent genug waren und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu zögerlich erfolgte, verfehlen weiterhin mehr als 90 Prozent der in Deutschland untersuchten Wasserläufe, Seen, Küstengewässer und Grundwasser die Umweltziele. Unklar bleibt die Situation vieler Auen und weiterer wasserabhängiger Schutzgebiete.

PAN Germany hat zwischenzeitlich ausgewertet, welche wichtigen Themen die Bundesländer zur Besserung der Elbe und seiner Nebengewässerangehen sollten, und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. PAN Germany beanstandet zum Beispiel, dass für interessierte Bürger*innen zurzeit keine echten Mitwirkungsmöglichkeiten eingeplant sind, wenn es um die Gewässer vor ihrer Haustür geht und generell zu wenig für eine breite Beteiligung getan wird.

Zudem fordert PAN Germany konsequente Maßnahmen gegen den Eintrag von Bioziden, Pestiziden und (Tier-)Arzneimittel in Gewässer. Noch fehlen für die meisten dieser wirksamen und oft giftigen Stoffe die nötigen Vorkehrungen, um Gewässerverunreinigungen aufzuspüren. Außerdem sollten die Verursacher für die Kosten des Monitorings und der Reinigung der Gewässer mit aufkommen, aber auch darin unterstütz werden, auf gewässerverträgliche Verfahren umzustellen.

Eine dritte Anhörung erfolgt spätestens am 22.12.2020. Dann können Interessensgruppen und Interessierte zu der Gesamtplanung ihre Meinung abgeben, zum Beispiel zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für einzelne berücksichtigte Gewässer.

Wenn Sie Interesse haben, diese Konsultation mit zu begleiten, können Sie sich gerne an die AG Wasser von PAN Germany wenden:  E-Mail wasser@pan-germany.org.




Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Diese PAN Germany Stellungnahme wird im Rahmen der 2. Anhörungsphase der aktuellen Bewirtschaftungsplanungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vorgelegt. Für die Auswertung des Anhörungsdokuments Anhörungsdokuments der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurden die für uns relevanten stoffbezogenen Empfehlungen aus dem 5. Implementierungsbericht der EU
Kommission (hier: Länderbericht Deutschland) berücksichtigt sowie die aktuellen Anregungen zur WRRL Umsetzung, die im Rahmen der ersten Anhörungsphase, zum Zeitplan und Arbeitsprogramm, von unserer Seite vorgelegt wurden.




PAN Germany Stellungnahme zum Fahrplan der EU Chemical Strategy for Sustainability

Kommentierung von PAN Germany zum Fahrplan der EU Chemical Strategy for Sustainability




Für einen EDC Aktionsplan – NGOs senden Stellungnahme an Bundestag

Im Deutschen Bundestag wird am 17. Juni 2020 eine Anhörung des Umweltausschusses zum Thema Endokrine Disruptoren stattfinden. Hintergrund der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In diesem Zusammenhang veröffentlichen deutsche NGOs, HEJSupport, PAN Germany, ChemTrust und WECF, eine gemeinsame Stellungnahme.

 

Umweltverbände unterstützen die Forderung nach einem Nationalen Aktionsplan zu hormonschädlichen Chemikalien

Hamburg / München, 15.06.2020

Die Umweltschutzorganisationen HEJSupport, PAN Germany, WECF und CHEM Trust Europe begrüßen ausdrücklich den aktuellen Bundestags-Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zum Umgang mit hormonell schädlichen Chemikalien [1]. Deutsche Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen hatten bereits im März 2019 in einer gemeinsamen Stellungnahme den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls dazu aufgefordert, einen ambitionierten und konkreten Aktionsplan zum Schutz vor hormonell schädlichen Substanzen, den sogenannten Endokrinen Disruptoren (EDCs), in Angriff zu nehmen [2].

Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Ziele des 7. EU-Umweltaktion-programms ernst zu nehmen und wie Frankreich Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, die Exposition für Menschen und Umwelt gegenüber EDCs merklich zu senken. Außerdem fordern die Organisationen von der Bundesregierung, dass Maßnahmen eines nationalen Aktionsprogramms u.a. Informationskampagnen für die Öffentlichkeit, genauere Untersuchung der Belastung der Bevölkerung im Rahmen von Humanbiomonitoringprogrammen, Forschungsförderung für Alternativen und konkrete Anwendungsbeschränkungen und Verbote für bestimmte EDCs enthalten müssen [3].

Chemikalien mit hormonstörenden Eigenschaften, die u.a. in Plastik eingesetzt werden, konnten in Studien des Umweltbundesamtes in fast allen der untersuchten Kinder nachgewiesen werden. [4]. Wissenschaftliche Organisationen warnen, dass insbesondere das Zusammenwirken vieler EDCs problematisch für Mensch und Umwelt sind, und fordert dringend ein schnelles Handeln der Politik [5].  Vor allem Kinder und Schwangere gehören zu den besonders sensiblen Gruppen. Wir nehmen EDCs über die Luft, Nahrungsmittel, z.B. über Pestizidrückstände, Wasser und den Gebrauch von belasteten Produkten wie Spielzeug, Verpackungen oder Kosmetik auf. Nur sehr wenige EDCs sind verboten oder eingeschränkt reguliert. Die Bundesregierung muss dringend handeln, um die Belastung mit EDCs zu verringern, um Mensch und Umwelt zu schützen.

 

Kontakt:

Alexandra Caterbow, HEJSupport, alexandra.caterbow@hej-support.org, 0179 5244994
Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, 040 3991910-24
Annemarie Mohr, WECF, annemarie.mohr@wecf.org, 01578 2999 399
Dr. Ninja Reineke, CHEM Trust Europe, ninja.reinecke@chemtrust.org, 0170-6835411

 

[1] Antrag der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Harald Ebner, Renate Künast, Oliver Krischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden“  https://www.bettina-hoffmann.info/de/2019_10_15_AntragHormonstrendeStoffe_aa.pdf?r=1168745382

[2] Gemeinsame NGO-Stellungnahme vom 11. März 2019 https://pan-germany.org/edcs/ngos-fordern-ambitionierten-aktionsplan-gegen-endokrine-disruptoren-edcs/

[3] PAN Germany (2018): Hormongifte stoppen! https://pan-germany.org/download/hormongifte-stoppen/

[4] Schwedler et al. (2019): Hexamoll® DINCH and DPHP metabolites in urine of children and adolescents in Germany. Human biomonitoring results of the German Environmental Survey GerES V, 2014–2017 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1438463919306066

[5] Statement der Endocrine Society (2015) https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26544531
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (2019): Gesundheitsgefahren durch hormonaktive Substanzen https://www.endokrinologie.net/pressemitteilung/gesundheitsgefahren-durch-hormonaktive-substanzen.php

 




NGO-Statement: Forderung nach Nationalem Aktionsplan zu hormonschädlichen Chemikalien

Die Umweltschutzorganisationen HEJSupport, PAN Germany, WECF und CHEM Trust Europe begrüßen ausdrücklich den aktuellen Bundestags-Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zum Umgang mit hormonell schädlichen Chemikalien.