Auch in Naturschutzgebieten sind Insekten einer erheblichen Belastung durch Pestizide ausgesetzt

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2021

Hintergrund
2017 veröffentlichte der Entomologische Verein Krefeld (EVK) in Deutschland zusammen mit der niederländischen Radboud Universität Nijmegen eine Studie über den Rückgang an Insektenbiomasse in mehreren deutschen Naturschutzgebieten (NSG). Die Daten wurden mithilfe standardisierter Malaise-Insektenfallen erhoben[1].
Die Studie kam zu dem Schluss, dass die Insektenbiomasse von Fluginsekten in den 27 Jahren von 1989 bis 2016 um etwa 76 % zurückgegangen ist.
Die Hauptursachen für diesen Rückgang konnten in dieser Studie nicht benannt werden. Es wurden jedoch einige potenzielle Ursachen genannt, wie z.B. die intensiv-konventionelle Landwirtschaft in der Nähe der Untersuchungsgebiete. Messdaten über das Vorkommen von Pestiziden in NSG lagen jedoch nicht vor. Um Informationen über das Vorkommen von Pestiziden in den Naturschutzgebieten und auf angrenzenden Flächen und deren mögliche Auswirkungen auf Insekten zu bekommen, untersuchte ein Forscherteam des WECF (Women Engage for a Common Future e.V.) und Buijs Agro-Services im Herbst 2019 an 32 Standorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt 89 Vegetations- und Bodenproben sowie Proben von tierischen Exkrementen auf Pestizidbelastungen. Die Studienergebnisse sind in der Veröffentlichung „Insektenschwund und Pestizidbelastung in Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht[2] und wurden in einem Online-Seminar am 15. März 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst.

Untersuchungskonzept
Von den 32 untersuchten Standorten befanden sich 22 Standorte in 15 Naturschutzgebieten, ohne landwirtschaftliche Aktivität, 5 Standorte lagen in 3 Gebieten, die entweder direkt an ein NSG angrenzen oder in einem landwirtschaftlich genutzten NSG („Pufferzone“). Zusätzlich wurden Kontroll-Proben auf Pestizide untersucht, die von 5 Referenz-Standorten in 5 bewaldeten Gebieten mit einer Entfernung von 3 bis 5 km zur nächsten Ackerflächen stammten („Referenzgebiete“). Mit Ausnahme der Referenzgebiete, waren die untersuchten Standorte Teil des Forschungsgebiets des Entomologischen Vereins Krefeld. So war es möglich, zumindest indirekt, die Messergebnisse mit den Entwicklungen der Insektenpopulationen in Beziehung zu setzen.

Alle Proben wurden mittels einem Multi-Analyseverfahren auf 661 verschiedene Pestizid-Wirkstoffe, einschließlich einiger Biozide und Metaboliten mit einer Messgenauigkeit (LOQ) von ungefähr 1 Mikrogramm pro Kilogramm Frischgewicht (1 µg/kg) analysiert. Darüber hinaus wurden die Bodenproben auf die Herbizide Glyphosat, seinem Abbauprodukt AMPA sowie auf Glufosinat analysiert. Für die Bewertung der Funde wurde eine toxikologische Literaturrecherche durchgeführt.

Ergebnisse der Untersuchung
Alle untersuchten Vegetation- und Bodenproben, sowie Proben von Exkrementen waren mit Pestiziden belastet. In den 89 untersuchten Proben wurden insgesamt 94 verschiedene Pestizide, einschließlich Bioziden und Metaboliten gefunden. Ein Drittel dieser Substanzen waren zum Zeitpunkt der Probenahme nicht mehr als Pestizid („Pflanzenschutzmittel“-Wirkstoff) oder als Biozid-Wirkstoff zur Anwendung zugelassen, einschließlich der Metabolite nicht zugelassener Muttersubstanzen. Bei einigen der gefundenen nicht-zugelassenen Substanzen wie z.B. DDT oder Lindan wurde davon ausgegangen, dass sie aus historischen Verwendung stammten. Von den 94 gefundenen Pestiziden stammten vier aus anderen als aus gegenwärtigen oder historischen landwirtschaftlichen Quellen, aus dem Straßenverkehr (Verbrennungsmotoren) oder der Industrie wie beispielsweise Papier oder Textilindustrie. Diese 4 Substanzen hatten bis 2008-2013 noch eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel oder eine Registrierung als Biozid und sind deswegen in der Studie als Pestizid bewertet. Einige der häufig gefundenen Substanzen wie die Herbizide Pendimethalin und Prosulfocarb wurden bereits in anderen Studien als weitverbreitet in der Luft  nachgewiesen [4].Hierbei handelt es sind vor allem flüchtige und persistente Pestizide, deren Verbreitung über die Luft in der  Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist. Unter den 94 insgesamt nachgewiesenen Pestiziden befanden sich 28 Insektizide, Akarizide und ihre Metaboliten. Insgesamt wurden in den beprobten NSG ohne jegliche landwirtschaftliche Nutzung 53 verschiedene Pestizide gefunden. Die Ergebnisse legen nahe, dass Pestizide über die Luft in die Naturschutzgebiete und auch in die als Referenzgebiete ausgewählte Waldgebiete eingetragen werden, selbst wenn diese bis zu 4772 Meter entfernt von bewirtschafteten Agrarflächen liegen.

Risikobewertung aufgrund der Ergebnisse
Das Ziel in der Untersuchung war zunächst herauszufinden, ob NSG mit Pestiziden belastet sind, selbst wenn dort keine Pestizide angewendet werden. Anschließend wurde bewertet, ob die vorgefundenen Pestizide eine negative Auswirkung auf Insekten haben können. Die Untersuchung ermöglicht nicht, eine kausale Beziehung zwischen den gefundenen Pestiziden und ihren direkten oder indirekten Auswirkungen auf Insekten herzustellen. Die Bewertung der Pestizide erfolgte durch Konsultation von internationalen Datenbanken[5], unabhängigen Literaturquellen und der PAN Pesticides Database-Chemicals[6]. Hierüber wurde eine Bestandsaufnahme der physikalisch-chemischen und (öko-)toxikologischen Charakteristika der gefundenen Pestizide vorgenommen. Im Ergebnis konnte so ermittelt werden, dass ist die Hälfte der 94 gefundenen Pestizide erwiesenermaßen oder vermutlich krebserregend oder für Menschen (Säugetiere) genotoxisch sind. Für Insekten gibt es keine Daten zur karzinogenen Wirkung oder zur Genotoxizität. Die ökotoxikologische Risikobewertung im Pestizid-Zulassungsverfahren berücksichtigt nur sehr wenige Invertebraten (Wirbellose) und zudem hauptsächlich die akute Toxizität. Zum Vergleich: in den Malaise-Insektenfallen des EVK wurden in etwa 3000 verschiedene fliegende Insektenarten gefunden

Da viele der 94 nachgewiesenen Pestizide, genotoxisch (z.B. Dieldrin, beta-Endosulfan), kanzerogen (z.B. Etofenprox, Permethrin) und/oder möglicherweise hormonell schädigend (z.B. Pendimethalin, Biphenyl) wirken können, muss befürchtet werden, dass es auch in den Tieren (Insekten) zu chronischen Schädigungen kommen kann.

Bestimmte Substanzen wie Imidacloprid oder Cypermethrin, die auch in dieser Untersuchung gefunden wurden, wirken in experimentellen Studien bereits bei kleinsten Konzentration mit der Zeit schädlich auf Insekten. Für die Mehrzahl der gefundenen Substanzen sind Dosis-Zeit-Wirkungs-Beziehungen in der verfügbaren Literatur allerdings nicht beschrieben.

Die in diesem Bericht vorgestellten Messergebnisse dokumentieren erhebliche Pestizidbelastungen innerhalb der Schutzgebiete und in den angrenzenden als „Pufferzonen“ bezeichneten Flächen. Also an genau den Standorten, an denen die Krefelder-Studie den Rückgang der Insekten über Malaise-Insektenfallen dokumentiert hatte. Dies verstärkt die Annahme auf einen signifikanten Einfluss des Pestizid-Einsatzes in der konventionellen Landwirtschaft, als eine wesentliche Ursache für die schleichende Schädigung der biologischen Vielfalt auch in Schutzgebieten und selbst, wenn Agrarfläche weiter entfernt liegen. Der Nachweis von Pestiziden in und an Pflanzen innerhalb der Naturschutzgebiete ist von besonderer Bedeutung, da sich Insekten und Käfer sich direkt und indirekt von den Pflanzen ernähren und alle anderen Insekten, die mit diesen Pflanzen interagieren, mit den Pestiziden in Kontakt kommen. Auf diese Weise können sich die Pestizide direkt oder indirekt über die Nahrungsketten auf Wirbellose, darunter Würmer, Schnecken und Käfer, auf die räuberische und parasitoide Arten und schließlich auch auf Wirbeltiere wie Vögel, Hamster oder Igel negativ auswirken.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Das Pestizidzulassungsverfahren und die Anwendungsbestimmungen von Pestiziden bieten offensichtlich keinen ausreichenden Schutz, um Naturschutzgebiete und die darin lebenden Insekten vor einer Exposition gegenüber Pestiziden zu bewahren. Die aktuell verhandelten Gesetzesentwürfe für einen besseren Insektenschutz, deren Grundlage das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) ist, sollen Insekten – insbesondere in Schutzgebieten – besser vor negativen Auswirkungen von Pestiziden und Bioziden schützen.  Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist fraglich. Umweltverbände wie PAN Germany kritisieren u. a. dass die Einschränkungen der Pestizidanwendungen nur auf eine kleine Auswahl an Naturschutzgebieten und somit eine viel zu geringe Fläche von ökologisch bedeutsamen Gebieten beschränkt bleiben und auf Agrarflächen keine Pestizidreduktionsmaßnahmen wie pestizidfreie Ausgleichsflächen verbindlich vorgesehen sind (vgl. PAN-Artikel[7]). Die Eigenschaften und Mengen der hier vorgestellten Studie nachgewiesenen Pestizide verursachen sehr wahrscheinlich, negativen Effekte auf die Insektenfauna innerhalb (und wahrscheinlich auch außerhalb) von Schutzgebieten. Deswegen sollten Pestizide und auch Biozide, deren Verbreitung in die Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist, aus Sicht der Autor*innen verboten werden. Um mehr über Pestizidbelastungen während der Spritzsaison in Naturschutzgebieten zu erfahren sollten zusätzliche saisonale Untersuchungen in den beprobten Naturschutzgebieten erfolgen. Zudem sollte mehr Forschung über die kausalen Zusammenhänge zwischen dem Rückgang der Insektenzahl und der Insekten-Biomassen und der Pestizidexpositionen betrieben werden. Auf diese Weise ließe sich den Autor*innen zu Folge, die Akzeptanz von Pestizidreduktionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit weiter erhöhen. Allerdings sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Insekten- und Biodiversitätsschwund so erheblich, dass ein wirksames Gegensteuern über Pestizidreduktion und einer grundsätzlich umweltschonenderen Landwirtschaft – wie im europäischen Green Deal als Ziel formuliert – sofort beginnen sollte.

Zu den Autor*innen:

  • Jelmer Buijs studierte Pflanzenbau an der Agraruniversität Wageningen in den Niederlanden und ist seit 35 Jahren tätig als Agrarunternehmer, Landwirtschaftsberater und aktiv in der Forschung und Ausbildung.
  • Margriet Mantingh ist klinisch- und biochemische Laborassistent (Ing) und war 20 Jahre bei WECF an internationalen Projekten beteiligt, bei denen die Umweltverschmutzung durch Pestizide ein übergeordnetes Thema war. Sie ist Mitgründerin und Vorsitzende von PAN Netherlands und seit vier Jahren in verschiedenen Pestizidprojekten in den Niederlanden und Deutschland aktiv.

[1] Hallmann C.A., Sorg M., Jongejans E., Siepel E., Hofland N., Schwan H., Stenmans W., Mueller A., Sumser H., Hoerren T., Goulson D., Kroon H. de, 2017. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLOS ONE | https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809 October 18, 2017

[2] https://www.wecf.org/de/insektenbestaende-und-pestizidbelastung-in-naturschutzgebieten/

[3] https://www.wecf.org/de/schleichende-vergiftung-von-insekten-pestizide-in-naturschutzgebieten/

[4] Kruse-Plass M., Schlechtriemen U. & Wosniok, W. 2020. Pestizid-Belastung der Luft. Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid- Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Tiem integrierte Umweltüberwachung. 1- 140.

[5] Pesticide Properties Database (PPPB), University of Hertfordshire (IUPAC) Website: https://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/atoz.htm

[6] Pesticide Action Network (PAN) Pesticides Database – Chemicals Website: http://www.pesticideinfo.org/Search_Chemicals.jsp

[7] PAN Germany (2021): Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen
PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst.“ https://pan-germany.org/pestizide/insektenschutzpaket-vom-bundeskabinett-beschlossen/

 




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Aufzeichnung PAN-Webinar: AGRAR-KULTURPROGRAMM

Eine virtuelle (Rad-)Tour vom Hamburger Hafen in die landwirtschaftlich geprägten Vier- und Marschlande

Wie sieht Landbewirtschaftung heute aus? Was hat unser Handeln damit zu tun? Wo können wir ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion finden?

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Mehr Informationen

Ein Blick vor die eigene Haustür lohnt sich. Kommen Sie mit auf eine virtuelle Rad-Tour – raus aus der Stadt, rein in den landwirtschaftlich geprägten Süd-Osten Hamburgs und darüber hinaus. Gemeinsam entdecken wir die Agrarlandschaft und erfahren Wissenswertes über Pestizide und über Agrarökologie. Der virtuelle Startpunkt liegt zwischen Hauptbahnhof und Speicherstadt nahe des Hafens. Den Elbblick verbinden wir mit einem Blick auf den Export von Pestiziden. Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Tierarzneimittel bei PAN Germany, gibt einen Überblick über die Toxizität von Pestiziden und zeigt auf, was der Export hochgefährlicher Pestizide für die Menschen in den Importländern bedeutet und was sich ändern muss. Weiter entlang des Elberadwegs in Richtung Kirchwerder erkunden wir verschiedene Strukturen der Agrarlandschaft und beobachten, was wir sehen und was wir nicht sehen. Wie wird das Land bewirtschaftet, was wird angebaut? Wo fühlen sich Bienen, Schmetterlinge und heimische Vögel wohl? Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, erläutert den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Bedeutung der Landnutzung für die biologische Vielfalt weltweit. Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, gibt eine Einführung darüber, was Agrarökologie ist und welche Bedeutung das Konzept für die notwendigen Veränderungen in unserem Ernährungssystem hat. Denn Agrarökologie ist weit mehr als nur eine Anbaumethode. Agrarökologie ist durch Vielfalt geprägt und zeigt sich in unterschiedlichen Formen.




PAN-Schulmaterial „Agrarökologie macht Schule“

Was ist Agrarökologie? Was sind ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion? Und wie passt Agrarökologie in den Schulunterricht?

 

Im PAN-Webinar „Agrarökologie macht Schule“ erklärt Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, warum Agrarökologie mehr als nur eine Anbaumethode ist, was hinter dem Konzept steht, und welche Bedeutung Agrarökologie für das Klima, die Biodiversität und unser Ernährungssystem hat.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, stellt die Unterrichtsmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ vor und erläutert, wie diese einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs leisten können.

 

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Mehr Informationen

 

Die Art und Weise der Landbewirtschaftung hat großen Einfluss auf die globalen Kriesen – Klimawandel, Artenschwund, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit. Während die Mühlen der Politik langsam mahlen, wächst eine Jugendbewegung, die eine ungewisse Zukunft für ihre Generation nicht hinnehmen will und jetzt konkrete Veränderungen fordert.

Alternativen zur chemie-intensiven Landwirtschaft und ressourcenverschwendenden Lebensmittelindustrie sind keine Utopien. Das beweisen Bäuer*innen, Landarbeiter*innen, regionale Verarbeiter*innen und Vermarkter*innen tagtäglich weltweit.

Aber wie sehen agrarökologische Prinzipien und Praktiken aus und was macht sie so besonders? Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf – auch im Bildungsbereich.

 

 

 




Informationsheft – Agrarökologie macht Schule

Besonders junge Menschen sorgen sich aufgrund der wachsenden Umweltprobleme und der zunehmenden entwicklungspolitischen Ungerechtigkeiten. Sie wollen eine ungewisse Zukunft nicht einfach hinnehmen. Umso wichtiger ist es, ihre Sorgen ernst zu nehmen, ihnen im Diskurs über Alternativen Hoffnung zu geben und durch positive Beispiele Inspiration und Motivation zu fördern. PAN Germany möchte mit den Materialien Agrarökologie macht Schule einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs Ökologie und Nachhaltigkeit im Fach Biologie der Oberstufe leisten.




Methodenmappe – Artenschwund in der Agrarlandschaft

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Biodiversitätsverlust und Landwirtschaft für die Sekundarstufe II.




Methodenmappe – Agrarökologie schafft Vielfalt

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Praktiken der Agrarökologie und Förderung der biologischen Vielfalt für die Sekundarstufe II.




Methodenmappe – Agrarökologie schafft Zukunft

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Prinzipien der Agrarökologie für die Sekundarstufe II.




Agrarökologie – die ökologischen Effekte

Agrarökologie schafft ein Ernährungssystem, das positive Wechselwirkungen zwischen Pflanzen, Tieren, Boden und Wasser nutzt und langfristig erhält. Durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Kreisläufen bleiben Böden wirken Böden als natürliche Kohlenstoff- und Wasserspeicher und bleiben auch in Zukunft fruchtbar. Mischkulturen erhöhen nicht nur die Artenvielfalt auf dem Acker, sondern auch in der umgebenden Landschaft. Mit weiten Fruchtfolgen, einer vielfältigen Sortenwahl und der gezielten Förderung von Nützlingen kann langfristig ein stabiles Ökosystem auf dem Acker entstehen, dass nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.