PAN-Bildungsmaterialien jetzt im Portal Globales Lernen verfügbar

Themen wie Klimawandel, Artenschwund und der Bezug zur industriellen Landwirtschaft sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Konkrete Veränderungen sind politisch und gesellschaftlich gefordert. Eine Herausforderung ist es, diese sozial verträglich zu gestalten.

Alternativen zur chemie-intensiven Landwirtschaft und ressourcenverschwendenden Lebensmittelindustrie bestehen und müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Bäuer*innen, Landarbeiter*innen, regionale Verarbeiter*innen und Vermarkter*innen beweisen tagtäglich, dass die Prinzipien und Praktiken der Agrarökologie keine Utopien sind.

Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf. Dafür sollten die Probleme und mögliche Lösungsansätze auch stärker im Bildungsbereich thematisiert werden.

Zur Unterstützung der Bildungsarbeit bietet PAN Germany daher die Schulmaterialien Agrarökologie macht Schule an, die vom Bildungsportal Globales Lernen geprüft und jetzt dauerhaft in das Bildungsprogramm aufgenommen wurden.

 

Das Portal Globales Lernen der Eine Welt Internet Konferenz (EWIK) ist das zentrale deutschsprachige Internetangebot zum Globalen Lernen und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zum Angebot gehören kostenlose Unterrichtsmaterialien zum Download, Informationen zu Aktionen und Kampagnen, Veranstaltungen, Methodenhandbücher und vieles mehr.

Darüber hinaus werden unter dem Titel „Im Fokus“ Dossiers zu verschiedenen Schwerpunktthemen erstellt, u.a. zu den Themen Fridays for Future, Sustainable Development Goals (SDGs) und Digitalisierung. Bei EWIK sind über 110 kooperierende Institutionen und Organisationen zusammengeschlossen, die entwicklungspolitische Bildung und Globales Lernen im Internet fördern.

Wir freuen uns, dass die PAN-Unterrichtsmaterialien Agrarökologie macht Schule in das Bildungsangebot des Portals aufgenommen wurde und damit eine noch größere Bekanntheit erfahren werden. Gerne möchten wir Lehrende und Bildungsinteressierte auch auf die weiteren Bildungsangebote und Informationen des Portals Globales Lernen hinweisen.

 




Gute Nachricht für Mensch, Umwelt und Insekten: Neue Biozid-Regelungen beschlossen

Hamburg, 29. Juni 2021: Gerade noch rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause verabschiedeten Bundesrat und Bundestag zwei gesetzliche Vorschriften für eine Beratungspflicht beim Kauf von Biozidprodukten und für ein Anwendungsverbot bestimmter Biozidprodukte in Naturschutzgebieten. Die Umweltschutzorganisation PAN Germany bewertet dies als wichtigen, überfälligen Schritt hin zu einem besseren Schutz der Umwelt und von Verbrauer*innen vor problematischen Bioziden, übt allerdings Kritik an der zeitlich nach hinten verschobenen Umsetzung.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende vergangener Woche ein Maßnahmenpaket an rechtlichen Regelungen. Dies führt bei bestimmten Pestiziden wie dem umstrittenen Herbizid Glyphosat zu strengeren Anwendungsbestimmungen und schränkt zukünftig auch den Einsatz von ausgewählten Biozidprodukten in bestimmten Schutzgebieten ein. Verboten wurde das Spritzen von Holzschutzmitteln im Freien sowie der flächige Einsatz von Insektiziden und/oder Akariziden in Naturschutzgebieten und Nationalparks, an nationalen Naturmonumenten und Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen. Möglichkeiten für Ausnahmen bestehen. Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany, begrüßt die neue Regelung, übt aber auch Kritik: „Besser geschützt wird nur eine begrenzte Auswahl an Gebieten, andere Schutzgebiete wie FFH- oder Wasserschutzgebiete bleiben außen vor, dabei sind auch sie von Biozid-Einträgen betroffen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, wieso andere, ebenfalls umweltbelastende Biozidverwendungen nicht ebenso eingeschränkt werden, wie der Einsatz von gewässergefährdenden Antifoulinganstrichen an Sportbooten oder filmgeschützte Fassadenfarben an Gebäuden. Hier hätte mehr passieren können, denn umweltschonendere Alternativen zu Bioziden sind verfügbar“.

Auch in der neuen Bioziddurchführungs-Verordnung werden erstmals Vorschriften zur Meldung des Inlandabsatzes von Biozidprodukten und Regelegungen für die Vermarktung von bestimmten Biozidprodukten im (Online-)Handel festgeschrieben. „Damit wird eine große Regelungslücke geschlossen“, so Susanne Smolka. „Wir benötigen endlich einen Überblick über die Höhe des Biozideinsatzes in Deutschland. Die Verpflichtung für eine sachkundige Verkaufsberatung verknüpft mit einem Selbstbedienungsverbot besteht bei Pestiziden seit Jahrzehnten. Das dies endlich auch für Biozidprodukte übernommen wird, ist gut.“ Die neuen Vermarktungsregelungen sollen allerdings erst ab 2025 in Kraft treten.

„Gefährliche Insektengifte auf den Grabbeltischen von Discountern, offen zugängliche Antifoulinganstriche im Baumarkt und ein unzureichend kontrollierter Onlinehandel mit diesen gefährlichen Produkten werden somit leider erst einmal weiter unseren Alltag bestimmen“, kritisiert Smolka. PAN Germany empfiehlt Verbraucher*innen, sich aktiv im Handel und online über biozidfreie Alternativen zu erkundigen und sich bei Schädlingsproblemen auf dem unabhängigen Informationsportal „Biozidportal“ des Umweltbundesamtes zu informieren.

Kontakt: Susanne Smolka, Referentin Biozide / Pestizide, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 040 / 399 19 10-24

Pressemitteilung des BMU zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets (24.06.2021)

Kabinettsbeschluss: Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (12.05.2021)

Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (25.06.2021)




NGOs fordern besseren Bienenschutz

Am 28./29. Juni 2021 werden Vertreter*innen der EU-Mitgliedsstaaten darüber entscheiden, wie wichtig den Regierungen der Schutz von Bienen und anderen Bestäubern vor Pestiziden sind. In der Ratssitzung für Landwirtschaft und Fischerei soll über die sogenannten „Specific Protection Goals“ (SPGs) abgestimmt werden. Das sind Bewertungskriterien, die im Rahmen der Risikoabschätzung bei der Pestizidzulassung herangezogen werden, um zu entscheiden, ob die Schäden, die ein Pestizid gegenüber Bestäuberinsekten verursacht, noch akzeptabel sind oder nicht.

Die Debatte ist nicht neu. Bereits 2013 lag ein fertiges „Bee Guidance Document“ vor. Damals standen die Zeichen für den Bienenschutz gut. So empfahlen die Experten aus den Mitgliedsstaaten, dass bei Honigbienen ein nicht akzeptabler Schaden auftritt, wenn über 7 % der Bienen in einer Kolonie aufgrund einer Pestizidexposition getötet werden. Allerdings wurde das Dokument zunächst über Jahre zurückgehalten, um es dann gänzlich zu verwerfen.

Nun also der nächste Versuch, eine Einigung in der EU darüber zu erlangen, wie stark oder schwach der Schutz für Honigbienen und andere Bestäuber zukünftig vor Pestizidschäden sein soll. Im Vorfeld sickerte durch, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Mitgliedsstaaten den Schutz für Honigbienen deutlich senken wollen. So sollen in einer Honigbienenkolonie 25 % aller Bienen durch ein Pestizid getötet werden dürfen und der Wirkstoff, bzw. Mittel würde dennoch eine Zulassung erhalten.

Dagegen laufen Umwelt-, Naturschutz- und Imkerverbände Sturm. Unter Koordination von BeeLife wenden sich insgesamt 34 Organisationen mit einem Offenen Brief im Vorfeld der Ratssitzung an die Kommissionspräsidentin Von der Leyen und den portugiesischen Ratsvorsitzenden Premierminister Costa und fordern, dass die Wirkschwelle für Honigbienen bei maximal 7 % und am besten bei einem noch niedrigeren Wert festgelegt wird, damit die Kolonien eine reale Chance haben, sich wieder von einer Pestizidvergiftung zu erholen.
PAN Germany hat den Offenen Brief mitgezeichnet.




Umwelt in Not! Neue Studie bestätigt: Die Risiken von Pestizid-Gemischen auf unseren Äckern wird systematisch unterschätzt

Erst ein Herbizid, dann ein Insektizid, später ein Fungizid – beim Anbau von Äpfeln, Wein, Gemüse oder Getreide werden im Laufe einer Saison unterschiedliche Pestizide versprüht, oft nacheinander, manchmal auch in Tankmischungen. Das Zulassungsverfahren, das unter anderem die Risiken dieser Spitzmittel auf die Umwlt und die biologische Vielfalt überprüfen soll, bewertet allerdings jeden Wirkstoff für sich. Schon lange ist jedoch bekannt, dass sich der Effekt mancher Pestizide nicht nur erhöht, sondern potenziert, wenn sie zusammenwirken. Doch wie verschiedene Mittel einer Spritzfolge zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. So bleiben Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt oft unentdeckt. Dies muss sich ändern, so das Fazit einer neuen Studie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde.

Das europäische Pflanzenschutzrecht gibt vor, dass Pestizidanwendungen „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Um die Auswirkungen auf die Umwelt vor einer Mittelzulassung abzuschätzen, gibt es Testverfahren. Doch nun zeigt sich, dass diese Verfahren unzureichend sind und sie die tatsächlichen Risiken für die Umwelt systematisch unterschätzen. Die traurige Konsequenz zeigt sich auch an rückläufigen Beständen von Wildpflanzen, Wildbienen, Käfern und Vögeln in der Agrarlandschaft.

Die aktuelle Studie, die das Helmholtzzentrum für Umweltforschung (UFZ) und die RWTH Aachen im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben, werteten fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln in 12 verschiedenen Hauptkulturen aus. Das Ergebnis: Das Gesamtrisiko der Pestizid-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als das höchste Einzel-Wirkstoff-Risiko der Spritzfolge.

Auch eine Erkenntnis aus der Studie: Anhand von Modellen ließ sich zeigen, dass Schäden an Regenwurmpopulationen durch Pestizide über die Spritzsaison hinaus bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Hier deutet sich an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine Pestizide gespritzt werden, nicht ausreichend erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden.

Die Wissenschaftler*innen betonen die Notwendigkeit, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoabschätzung im Zuge der Zulassungsprüfung mit zu berücksichtigen. Wie das erfolgen kann, dazu macht die Studie Vorschläge.

Den Abschlussbericht zu der Studie finden Sie hier.

Ein zusammenfassender Artikel zu den Ergebnissen der Studie, ist hier zu finden.




Mitmachen und noch mehr Bienenfreund*innen in Deutschland finden!

Heute ist Weltbienentag! Wir alle sind auf Bienen und andere bestäubende Insekten angewiesen. Sie tragen zur Sicherung unserer Ernährung und zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Dennoch wird nicht genug für ihren Schutz getan. Fast 35 Prozent der Bestäubungsinsekten, insbesondere Bienen und Schmetterlinge sind vom Aussterben bedroht. Pestizide tragen erheblich zu diesem Verlust bei. Zeit dies zu ändern!

Schon fast 600.000 Unterzeichner*innen unterstützen die Europäische Bürgerinitiative (EBI) “Bienen und Bauern retten– das ist toll! Vielleicht sind Sie / bist Du bereits dabei. Noch weitere 400.000 Unterschriften werden benötigt, damit die EBI wirksam wird und die Politik handeln muss. Hier brauchen wir Deine / Eure / Ihre Unterstützung.

Wie können Sie / wie könnt Ihr helfen?
Mache Deine Familie, Freund*innen und Nachbar*innen auch zu Bienenfreund*innen. Motiviere sie, die Europäische Bürgerinitiative ebenfalls zu unterzeichnen.
Teile diese Nachricht oder drucke ganz einfach Unterschriftenlisten aus und verteile diese. Gemeinsam können wir das schaffen!

In dem Aktions-Material findet sich zum Weltbienentag ein Anschreiben mit Unterschriftenformular. Einfach ausdrucken, Kontaktdaten eintragen, unterschreiben und ab in den Briefkasten. Noch mehr Menschen erreichen? Organisiere eigene Unterschriftenaktionen im Familien- und Freundeskreis oder wirf die Ausdrucke in die Briefkästen der Nachbarschaft. So können trotz Abstandsregeln Unterschriften gesammelt werden. Die zurückerhaltenen Unterschriftenlisten einfach gesammelt an uns zurückschicken.
Jetzt das Material für die Aktion “Freund*innen & Nachbar*innen” herunterladen und aktiv werden!
Lasst uns gemeinsam handeln gegen den Einsatz von Pestiziden in der EU und für Bienen und Bestäuber!




Auch in Naturschutzgebieten sind Insekten einer erheblichen Belastung durch Pestizide ausgesetzt

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2021

Hintergrund
2017 veröffentlichte der Entomologische Verein Krefeld (EVK) in Deutschland zusammen mit der niederländischen Radboud Universität Nijmegen eine Studie über den Rückgang an Insektenbiomasse in mehreren deutschen Naturschutzgebieten (NSG). Die Daten wurden mithilfe standardisierter Malaise-Insektenfallen erhoben[1].
Die Studie kam zu dem Schluss, dass die Insektenbiomasse von Fluginsekten in den 27 Jahren von 1989 bis 2016 um etwa 76 % zurückgegangen ist.
Die Hauptursachen für diesen Rückgang konnten in dieser Studie nicht benannt werden. Es wurden jedoch einige potenzielle Ursachen genannt, wie z.B. die intensiv-konventionelle Landwirtschaft in der Nähe der Untersuchungsgebiete. Messdaten über das Vorkommen von Pestiziden in NSG lagen jedoch nicht vor. Um Informationen über das Vorkommen von Pestiziden in den Naturschutzgebieten und auf angrenzenden Flächen und deren mögliche Auswirkungen auf Insekten zu bekommen, untersuchte ein Forscherteam des WECF (Women Engage for a Common Future e.V.) und Buijs Agro-Services im Herbst 2019 an 32 Standorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt 89 Vegetations- und Bodenproben sowie Proben von tierischen Exkrementen auf Pestizidbelastungen. Die Studienergebnisse sind in der Veröffentlichung „Insektenschwund und Pestizidbelastung in Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht[2] und wurden in einem Online-Seminar am 15. März 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt[3]. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst.

Untersuchungskonzept
Von den 32 untersuchten Standorten befanden sich 22 Standorte in 15 Naturschutzgebieten, ohne landwirtschaftliche Aktivität, 5 Standorte lagen in 3 Gebieten, die entweder direkt an ein NSG angrenzen oder in einem landwirtschaftlich genutzten NSG („Pufferzone“). Zusätzlich wurden Kontroll-Proben auf Pestizide untersucht, die von 5 Referenz-Standorten in 5 bewaldeten Gebieten mit einer Entfernung von 3 bis 5 km zur nächsten Ackerflächen stammten („Referenzgebiete“). Mit Ausnahme der Referenzgebiete, waren die untersuchten Standorte Teil des Forschungsgebiets des Entomologischen Vereins Krefeld. So war es möglich, zumindest indirekt, die Messergebnisse mit den Entwicklungen der Insektenpopulationen in Beziehung zu setzen.

Alle Proben wurden mittels einem Multi-Analyseverfahren auf 661 verschiedene Pestizid-Wirkstoffe, einschließlich einiger Biozide und Metaboliten mit einer Messgenauigkeit (LOQ) von ungefähr 1 Mikrogramm pro Kilogramm Frischgewicht (1 µg/kg) analysiert. Darüber hinaus wurden die Bodenproben auf die Herbizide Glyphosat, seinem Abbauprodukt AMPA sowie auf Glufosinat analysiert. Für die Bewertung der Funde wurde eine toxikologische Literaturrecherche durchgeführt.

Ergebnisse der Untersuchung
Alle untersuchten Vegetation- und Bodenproben, sowie Proben von Exkrementen waren mit Pestiziden belastet. In den 89 untersuchten Proben wurden insgesamt 94 verschiedene Pestizide, einschließlich Bioziden und Metaboliten gefunden. Ein Drittel dieser Substanzen waren zum Zeitpunkt der Probenahme nicht mehr als Pestizid („Pflanzenschutzmittel“-Wirkstoff) oder als Biozid-Wirkstoff zur Anwendung zugelassen, einschließlich der Metabolite nicht zugelassener Muttersubstanzen. Bei einigen der gefundenen nicht-zugelassenen Substanzen wie z.B. DDT oder Lindan wurde davon ausgegangen, dass sie aus historischen Verwendung stammten. Von den 94 gefundenen Pestiziden stammten vier aus anderen als aus gegenwärtigen oder historischen landwirtschaftlichen Quellen, aus dem Straßenverkehr (Verbrennungsmotoren) oder der Industrie wie beispielsweise Papier oder Textilindustrie. Diese 4 Substanzen hatten bis 2008-2013 noch eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel oder eine Registrierung als Biozid und sind deswegen in der Studie als Pestizid bewertet. Einige der häufig gefundenen Substanzen wie die Herbizide Pendimethalin und Prosulfocarb wurden bereits in anderen Studien als weitverbreitet in der Luft  nachgewiesen [4].Hierbei handelt es sind vor allem flüchtige und persistente Pestizide, deren Verbreitung über die Luft in der  Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist. Unter den 94 insgesamt nachgewiesenen Pestiziden befanden sich 28 Insektizide, Akarizide und ihre Metaboliten. Insgesamt wurden in den beprobten NSG ohne jegliche landwirtschaftliche Nutzung 53 verschiedene Pestizide gefunden. Die Ergebnisse legen nahe, dass Pestizide über die Luft in die Naturschutzgebiete und auch in die als Referenzgebiete ausgewählte Waldgebiete eingetragen werden, selbst wenn diese bis zu 4772 Meter entfernt von bewirtschafteten Agrarflächen liegen.

Risikobewertung aufgrund der Ergebnisse
Das Ziel in der Untersuchung war zunächst herauszufinden, ob NSG mit Pestiziden belastet sind, selbst wenn dort keine Pestizide angewendet werden. Anschließend wurde bewertet, ob die vorgefundenen Pestizide eine negative Auswirkung auf Insekten haben können. Die Untersuchung ermöglicht nicht, eine kausale Beziehung zwischen den gefundenen Pestiziden und ihren direkten oder indirekten Auswirkungen auf Insekten herzustellen. Die Bewertung der Pestizide erfolgte durch Konsultation von internationalen Datenbanken[5], unabhängigen Literaturquellen und der PAN Pesticides Database-Chemicals[6]. Hierüber wurde eine Bestandsaufnahme der physikalisch-chemischen und (öko-)toxikologischen Charakteristika der gefundenen Pestizide vorgenommen. Im Ergebnis konnte so ermittelt werden, dass ist die Hälfte der 94 gefundenen Pestizide erwiesenermaßen oder vermutlich krebserregend oder für Menschen (Säugetiere) genotoxisch sind. Für Insekten gibt es keine Daten zur karzinogenen Wirkung oder zur Genotoxizität. Die ökotoxikologische Risikobewertung im Pestizid-Zulassungsverfahren berücksichtigt nur sehr wenige Invertebraten (Wirbellose) und zudem hauptsächlich die akute Toxizität. Zum Vergleich: in den Malaise-Insektenfallen des EVK wurden in etwa 3000 verschiedene fliegende Insektenarten gefunden

Da viele der 94 nachgewiesenen Pestizide, genotoxisch (z.B. Dieldrin, beta-Endosulfan), kanzerogen (z.B. Etofenprox, Permethrin) und/oder möglicherweise hormonell schädigend (z.B. Pendimethalin, Biphenyl) wirken können, muss befürchtet werden, dass es auch in den Tieren (Insekten) zu chronischen Schädigungen kommen kann.

Bestimmte Substanzen wie Imidacloprid oder Cypermethrin, die auch in dieser Untersuchung gefunden wurden, wirken in experimentellen Studien bereits bei kleinsten Konzentration mit der Zeit schädlich auf Insekten. Für die Mehrzahl der gefundenen Substanzen sind Dosis-Zeit-Wirkungs-Beziehungen in der verfügbaren Literatur allerdings nicht beschrieben.

Die in diesem Bericht vorgestellten Messergebnisse dokumentieren erhebliche Pestizidbelastungen innerhalb der Schutzgebiete und in den angrenzenden als „Pufferzonen“ bezeichneten Flächen. Also an genau den Standorten, an denen die Krefelder-Studie den Rückgang der Insekten über Malaise-Insektenfallen dokumentiert hatte. Dies verstärkt die Annahme auf einen signifikanten Einfluss des Pestizid-Einsatzes in der konventionellen Landwirtschaft, als eine wesentliche Ursache für die schleichende Schädigung der biologischen Vielfalt auch in Schutzgebieten und selbst, wenn Agrarfläche weiter entfernt liegen. Der Nachweis von Pestiziden in und an Pflanzen innerhalb der Naturschutzgebiete ist von besonderer Bedeutung, da sich Insekten und Käfer sich direkt und indirekt von den Pflanzen ernähren und alle anderen Insekten, die mit diesen Pflanzen interagieren, mit den Pestiziden in Kontakt kommen. Auf diese Weise können sich die Pestizide direkt oder indirekt über die Nahrungsketten auf Wirbellose, darunter Würmer, Schnecken und Käfer, auf die räuberische und parasitoide Arten und schließlich auch auf Wirbeltiere wie Vögel, Hamster oder Igel negativ auswirken.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Das Pestizidzulassungsverfahren und die Anwendungsbestimmungen von Pestiziden bieten offensichtlich keinen ausreichenden Schutz, um Naturschutzgebiete und die darin lebenden Insekten vor einer Exposition gegenüber Pestiziden zu bewahren. Die aktuell verhandelten Gesetzesentwürfe für einen besseren Insektenschutz, deren Grundlage das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) ist, sollen Insekten – insbesondere in Schutzgebieten – besser vor negativen Auswirkungen von Pestiziden und Bioziden schützen.  Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist fraglich. Umweltverbände wie PAN Germany kritisieren u. a. dass die Einschränkungen der Pestizidanwendungen nur auf eine kleine Auswahl an Naturschutzgebieten und somit eine viel zu geringe Fläche von ökologisch bedeutsamen Gebieten beschränkt bleiben und auf Agrarflächen keine Pestizidreduktionsmaßnahmen wie pestizidfreie Ausgleichsflächen verbindlich vorgesehen sind (vgl. PAN-Artikel[7]). Die Eigenschaften und Mengen der hier vorgestellten Studie nachgewiesenen Pestizide verursachen sehr wahrscheinlich, negativen Effekte auf die Insektenfauna innerhalb (und wahrscheinlich auch außerhalb) von Schutzgebieten. Deswegen sollten Pestizide und auch Biozide, deren Verbreitung in die Umwelt aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unvermeidlich ist, aus Sicht der Autor*innen verboten werden. Um mehr über Pestizidbelastungen während der Spritzsaison in Naturschutzgebieten zu erfahren sollten zusätzliche saisonale Untersuchungen in den beprobten Naturschutzgebieten erfolgen. Zudem sollte mehr Forschung über die kausalen Zusammenhänge zwischen dem Rückgang der Insektenzahl und der Insekten-Biomassen und der Pestizidexpositionen betrieben werden. Auf diese Weise ließe sich den Autor*innen zu Folge, die Akzeptanz von Pestizidreduktionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit weiter erhöhen. Allerdings sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Insekten- und Biodiversitätsschwund so erheblich, dass ein wirksames Gegensteuern über Pestizidreduktion und einer grundsätzlich umweltschonenderen Landwirtschaft – wie im europäischen Green Deal als Ziel formuliert – sofort beginnen sollte.

Zu den Autor*innen:

  • Jelmer Buijs studierte Pflanzenbau an der Agraruniversität Wageningen in den Niederlanden und ist seit 35 Jahren tätig als Agrarunternehmer, Landwirtschaftsberater und aktiv in der Forschung und Ausbildung.
  • Margriet Mantingh ist klinisch- und biochemische Laborassistent (Ing) und war 20 Jahre bei WECF an internationalen Projekten beteiligt, bei denen die Umweltverschmutzung durch Pestizide ein übergeordnetes Thema war. Sie ist Mitgründerin und Vorsitzende von PAN Netherlands und seit vier Jahren in verschiedenen Pestizidprojekten in den Niederlanden und Deutschland aktiv.

[1] Hallmann C.A., Sorg M., Jongejans E., Siepel E., Hofland N., Schwan H., Stenmans W., Mueller A., Sumser H., Hoerren T., Goulson D., Kroon H. de, 2017. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLOS ONE | https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809 October 18, 2017

[2] https://www.wecf.org/de/insektenbestaende-und-pestizidbelastung-in-naturschutzgebieten/

[3] https://www.wecf.org/de/schleichende-vergiftung-von-insekten-pestizide-in-naturschutzgebieten/

[4] Kruse-Plass M., Schlechtriemen U. & Wosniok, W. 2020. Pestizid-Belastung der Luft. Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid- Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Tiem integrierte Umweltüberwachung. 1- 140.

[5] Pesticide Properties Database (PPPB), University of Hertfordshire (IUPAC) Website: https://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/atoz.htm

[6] Pesticide Action Network (PAN) Pesticides Database – Chemicals Website: http://www.pesticideinfo.org/Search_Chemicals.jsp

[7] PAN Germany (2021): Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen
PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst.“ https://pan-germany.org/pestizide/insektenschutzpaket-vom-bundeskabinett-beschlossen/

 




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Aufzeichnung PAN-Webinar: AGRAR-KULTURPROGRAMM

Eine virtuelle (Rad-)Tour vom Hamburger Hafen in die landwirtschaftlich geprägten Vier- und Marschlande

Wie sieht Landbewirtschaftung heute aus? Was hat unser Handeln damit zu tun? Wo können wir ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion finden?

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Mehr Informationen

Ein Blick vor die eigene Haustür lohnt sich. Kommen Sie mit auf eine virtuelle Rad-Tour – raus aus der Stadt, rein in den landwirtschaftlich geprägten Süd-Osten Hamburgs und darüber hinaus. Gemeinsam entdecken wir die Agrarlandschaft und erfahren Wissenswertes über Pestizide und über Agrarökologie. Der virtuelle Startpunkt liegt zwischen Hauptbahnhof und Speicherstadt nahe des Hafens. Den Elbblick verbinden wir mit einem Blick auf den Export von Pestiziden. Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Tierarzneimittel bei PAN Germany, gibt einen Überblick über die Toxizität von Pestiziden und zeigt auf, was der Export hochgefährlicher Pestizide für die Menschen in den Importländern bedeutet und was sich ändern muss. Weiter entlang des Elberadwegs in Richtung Kirchwerder erkunden wir verschiedene Strukturen der Agrarlandschaft und beobachten, was wir sehen und was wir nicht sehen. Wie wird das Land bewirtschaftet, was wird angebaut? Wo fühlen sich Bienen, Schmetterlinge und heimische Vögel wohl? Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, erläutert den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Bedeutung der Landnutzung für die biologische Vielfalt weltweit. Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, gibt eine Einführung darüber, was Agrarökologie ist und welche Bedeutung das Konzept für die notwendigen Veränderungen in unserem Ernährungssystem hat. Denn Agrarökologie ist weit mehr als nur eine Anbaumethode. Agrarökologie ist durch Vielfalt geprägt und zeigt sich in unterschiedlichen Formen.




PAN-Schulmaterial „Agrarökologie macht Schule“

Was ist Agrarökologie? Was sind ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion? Und wie passt Agrarökologie in den Schulunterricht?

 

Im PAN-Webinar „Agrarökologie macht Schule“ erklärt Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, warum Agrarökologie mehr als nur eine Anbaumethode ist, was hinter dem Konzept steht, und welche Bedeutung Agrarökologie für das Klima, die Biodiversität und unser Ernährungssystem hat.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, stellt die Unterrichtsmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ vor und erläutert, wie diese einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs leisten können.

 

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Die Art und Weise der Landbewirtschaftung hat großen Einfluss auf die globalen Kriesen – Klimawandel, Artenschwund, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit. Während die Mühlen der Politik langsam mahlen, wächst eine Jugendbewegung, die eine ungewisse Zukunft für ihre Generation nicht hinnehmen will und jetzt konkrete Veränderungen fordert.

Alternativen zur chemie-intensiven Landwirtschaft und ressourcenverschwendenden Lebensmittelindustrie sind keine Utopien. Das beweisen Bäuer*innen, Landarbeiter*innen, regionale Verarbeiter*innen und Vermarkter*innen tagtäglich weltweit.

Aber wie sehen agrarökologische Prinzipien und Praktiken aus und was macht sie so besonders? Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf – auch im Bildungsbereich.