Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Aufzeichnung PAN-Webinar: AGRAR-KULTURPROGRAMM

Eine virtuelle (Rad-)Tour vom Hamburger Hafen in die landwirtschaftlich geprägten Vier- und Marschlande

Wie sieht Landbewirtschaftung heute aus? Was hat unser Handeln damit zu tun? Wo können wir ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion finden?

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Weitere Informationen

Ein Blick vor die eigene Haustür lohnt sich. Kommen Sie mit auf eine virtuelle Rad-Tour – raus aus der Stadt, rein in den landwirtschaftlich geprägten Süd-Osten Hamburgs und darüber hinaus. Gemeinsam entdecken wir die Agrarlandschaft und erfahren Wissenswertes über Pestizide und über Agrarökologie. Der virtuelle Startpunkt liegt zwischen Hauptbahnhof und Speicherstadt nahe des Hafens. Den Elbblick verbinden wir mit einem Blick auf den Export von Pestiziden. Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Tierarzneimittel bei PAN Germany, gibt einen Überblick über die Toxizität von Pestiziden und zeigt auf, was der Export hochgefährlicher Pestizide für die Menschen in den Importländern bedeutet und was sich ändern muss. Weiter entlang des Elberadwegs in Richtung Kirchwerder erkunden wir verschiedene Strukturen der Agrarlandschaft und beobachten, was wir sehen und was wir nicht sehen. Wie wird das Land bewirtschaftet, was wird angebaut? Wo fühlen sich Bienen, Schmetterlinge und heimische Vögel wohl? Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, erläutert den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Bedeutung der Landnutzung für die biologische Vielfalt weltweit. Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, gibt eine Einführung darüber, was Agrarökologie ist und welche Bedeutung das Konzept für die notwendigen Veränderungen in unserem Ernährungssystem hat. Denn Agrarökologie ist weit mehr als nur eine Anbaumethode. Agrarökologie ist durch Vielfalt geprägt und zeigt sich in unterschiedlichen Formen.




PAN-Schulmaterial „Agrarökologie macht Schule“

Was ist Agrarökologie? Was sind ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion? Und wie passt Agrarökologie in den Schulunterricht?

 

Im PAN-Webinar „Agrarökologie macht Schule“ erklärt Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, warum Agrarökologie mehr als nur eine Anbaumethode ist, was hinter dem Konzept steht, und welche Bedeutung Agrarökologie für das Klima, die Biodiversität und unser Ernährungssystem hat.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, stellt die Unterrichtsmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ vor und erläutert, wie diese einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs leisten können.

 

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Weitere Informationen

 

Die Art und Weise der Landbewirtschaftung hat großen Einfluss auf die globalen Kriesen – Klimawandel, Artenschwund, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit. Während die Mühlen der Politik langsam mahlen, wächst eine Jugendbewegung, die eine ungewisse Zukunft für ihre Generation nicht hinnehmen will und jetzt konkrete Veränderungen fordert.

Alternativen zur chemie-intensiven Landwirtschaft und ressourcenverschwendenden Lebensmittelindustrie sind keine Utopien. Das beweisen Bäuer*innen, Landarbeiter*innen, regionale Verarbeiter*innen und Vermarkter*innen tagtäglich weltweit.

Aber wie sehen agrarökologische Prinzipien und Praktiken aus und was macht sie so besonders? Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf – auch im Bildungsbereich.

 

 

 




Informationsheft – Agrarökologie macht Schule

Besonders junge Menschen sorgen sich aufgrund der wachsenden Umweltprobleme und der zunehmenden entwicklungspolitischen Ungerechtigkeiten. Sie wollen eine ungewisse Zukunft nicht einfach hinnehmen. Umso wichtiger ist es, ihre Sorgen ernst zu nehmen, ihnen im Diskurs über Alternativen Hoffnung zu geben und durch positive Beispiele Inspiration und Motivation zu fördern. PAN Germany möchte mit den Materialien Agrarökologie macht Schule einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs Ökologie und Nachhaltigkeit im Fach Biologie der Oberstufe leisten.




Methodenmappe – Artenschwund in der Agrarlandschaft

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Biodiversitätsverlust und Landwirtschaft für die Sekundarstufe II.




Methodenmappe – Agrarökologie schafft Vielfalt

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Praktiken der Agrarökologie und Förderung der biologischen Vielfalt für die Sekundarstufe II.




Methodenmappe – Agrarökologie schafft Zukunft

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Prinzipien der Agrarökologie für die Sekundarstufe II.




Agrarökologie – die ökologischen Effekte

Agrarökologie schafft ein Ernährungssystem, das positive Wechselwirkungen zwischen Pflanzen, Tieren, Boden und Wasser nutzt und langfristig erhält. Durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Kreisläufen bleiben Böden wirken Böden als natürliche Kohlenstoff- und Wasserspeicher und bleiben auch in Zukunft fruchtbar. Mischkulturen erhöhen nicht nur die Artenvielfalt auf dem Acker, sondern auch in der umgebenden Landschaft. Mit weiten Fruchtfolgen, einer vielfältigen Sortenwahl und der gezielten Förderung von Nützlingen kann langfristig ein stabiles Ökosystem auf dem Acker entstehen, dass nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist.




Agrarökologie – das Konzept

Agrarökologie ist ein Gegenmodell zur chemie-intensiven industriellen Landwirtschaft. Agrarökologie ist eine gesellschaftliche Bewegung, ein Forschungsansatz und ein Konzept aus ökologischen und sozial gerechten Prinzipien und Praktiken der Landbewirtschaftung. Dieser integrative Ansatz einer zukunftsgerechten Landwirtschaft hat vielfältige positive Effekte auf unterschiedlichen Ebenen, darunter Ökologie, Politik, Wirtschaft und Kultur. Agrarökologie ist durch bäuerliche Strukturen geprägt, regional ausgerichtet und setzt auf ökologische Wirtschaftsweisen. Statt einseitige Produktionssteigerungen zu forcieren, wird das jeweils beste Konzept für einen Standort genutzt und ein nachhaltiges Gesamtsystem der Kreislaufwirtschaft geschaffen, unter verantwortungsvoller Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Einbeziehung der sozialen und kulturellen Gegebenheiten.