Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Wichtige Abstimmung zur Pestizidreduktion / SUR

Heute, am 24. Oktober 2023 erfolgt die Abstimmung im Umweltausschusses des EU-Parlaments (ENVI) zum Entwurf der Pestizidreduktions-Verordnung (SUR, Sustainable Use Regulation). Da er federführend für den Gesetzesvorschlag ist, wird der ENVI Ausschuss die entscheidenden Weichen für die folgende Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und den darauffolgenden Trilog aller EU Gremien stellen.

Erstmals könnten verbindliche quantitative Ziele für die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide auf EU- und auf Mitgliedsstaatenebene festgeschrieben werden sowie verbindliche kulturspezifische Regeln für den Integrierten Pflanzenschutz. Von industriefreundlicher Seite wird seit Beginn der Verhandlungen allerdings versucht, diese Maßgaben aufzuweichen und abzuschwächen. Gegen die Argumente der Kritiker hatten sich mehr als 3000 Wissenschaftler*innen gestellt und mit wissenschaftlichen Argumenten klargestellt, dass die Wiederherstellung der Natur und die Reduzierung des Einsatzes von Agrochemikalien für die langfristige Erhaltung der Produktionskapazität und der Ernährungssicherheit notwendig sind.

Aus Sicht von PAN Germany sind u.a. folgende Elemente unzureichend bzw. dringend nachzubessern:

  • Besonders problematisch, ist der vorgeschlagene irreführende Indikator, auf dessen Grundlage die Pestizid-Reduktion gemessen werden soll. Ein aktuelles Video von Global 2000 und der Initiative Safe Bees and Farmers erklärt die Schwachstellen des „Harmonized Risk Indikator“.
  • Die Vorschläge zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete und zur Größe und Ausgestaltung der Schutzzonen um diese herum, reichen nicht aus, um vulnerable Gruppen wie Schwangere und Kinder, unsere Gewässer und Trinkwasserversorgung und unsere Naturschutzgebiete ausreichend vor den Pestizidbelastungen zu schützen.
  • Wie die Umstellung auf eine umweltschonendere und resilientere Landwirtschaft finanziert werden soll, bleibt unklar. Denn der EP-Landwirtschaftsausschuss hatte am 9. Oktober den Artikel 43 aus dem Entwurf gestrichen. Dies war der einzige Artikel, für den der Ausschuss allein zuständig war und der vorsah, für eine Übergangszeit von 5 Jahren Landwirt*innen für die Umsetzung der SUR-Maßnahmen über Subventionen aus dem Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu unterstützen. Die Entscheidung des Agrarausschusses steht im Gegensatz zu Forderungen im jüngsten OECD-Bericht über die Zukunft der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU. Nach Ansicht der OECD, ist die wichtigste Lösung, der GAP eine grundlegende Neuausrichtung zu geben, um sie stärker an erklärte Prioritäten, wie Umwelt- und Klimaschutz, zu binden und Fehlanreize zu beseitigen.

Eine aktuelle Umfrage, die von Marktforschungsunternehmen Ipsos in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien durchgeführt und von PAN Europe veröffentlicht wurde, zeigt nach der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erneut die deutliche Unterstützung der Bürger*innen für eine ehrgeizige Pestizidpolitik (PAN Germany berichtete). Eine deutliche Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass EU-Finanzhilfen für Landwirt*innen an die Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung von Pestiziden geknüpft sein sollten. Die meisten Befragten (73,2 %) sind der Meinung, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes (IPM)für Landwirte in der EU verbindlich sein sollten.

Wenn es das Ziel der EU-Kommission war, die alte und in vielen Bereichen nicht funktionierende Rahmenrichtlinie (SUD) durch die SUR-Verordnung zu verbessern, an die Ziele des Green Deals anzupassen und insofern verbindlicher zu gestalten, dürfen aufgrund der vielen abschwächenden Änderungsvorschläge Zweifel am Erfolg angebracht sein. Deshalb wurden in einem Joint Statement, das bislang von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, nochmal zehn zentrale Forderungen an die Entscheidungsträger übermittelt.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können an der politischen Debatte mitwirken und etwas bewegen: Ab sofort und in den nächsten Monaten können sie auf unkomplizierte Weise den deutschen EU-Abgeordneten und den zuständigen Bundesminister*innen hier in Deutschland ihre Meinung übermitteln. Wir haben dafür ein Online-Tool auf unserer Website eingebunden, das die Kommunikation erleichtert. Machen Sie mit! und schreiben Sie mit einem Klick den Politiker*innen, dass Sie eine starke SUR fordern, die Landwirt*innen unterstützt, eine zukünftige Landwirtschaft fördert, die Gesundheit aller bewahrt und die Artenvielfalt schützt und erhält!

 

 

 




Meinungsumfrage: Mehrheit der Europäer*innen besorgt über Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen

Europäische Bürger*innen sind sehr besorgt über den Einsatz von Pestiziden und deren schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies geht aus einer von PAN Europe beauftragten Umfrage in sechs EU Mitgliedstaaten – Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien – hervor. Durchgeführt wurde die Umfrage vom European Public Affairs Team des Marktforschungsinstituts Ipsos.

Mehr als Dreiviertel der Befragten (75,9 %) machen sich große Sorgen um die Auswirkungen von Pestiziden auf ihre Gesundheit und die ihrer Familie. Besonders beunruhigt äußerten sich Rumän*innen (81,4 %) und Pol*innen (80,4 %), aber auch eine deutliche Mehrheit von 69,8 % der deutschen Befragten äußerte sich beunruhigt über die gesundheitlichen Risiken von Pestiziden.

Noch mehr Sorgen machten sich die  Befragten über die schädlichen Umweltfolgen des Pestizideinsatzes: 81,8 %.
77,7 % der Umfrageteilnehmenden stimmten zu, dass der Einsatz von Pestiziden die Umwelt schädigt; der deutsche Wert liegt bei 77,4 %.  Nur ein knappes Viertel der Befragten sind der Ansicht, dass die Vorteile durch Pestizide die Risiken überwiegen würden.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (61,9 %) ist außerdem der Meinung, dass Glyphosat, das in der EU am häufigsten verwendete Herbizid, in der EU verboten werden sollte. Die deutsche Zustimmung zu einem Glyphosatverbot lag bei deutlichen 68,3 %.

Die über 6.000 Teilnehmenden der Umfrage sprachen sich überwiegend für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus. 73,2 % der Befragten befürworten, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes für die Landwirte in der EU verbindlich sein sollen.

Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse empfiehlt der Bericht den politischen Entscheidungsträgern:

  • Das Vorsorgeprinzip, wie im EU-Recht gefordert, bei der Pestizidregulierung anzuwenden, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten;
  • die wichtigsten Bestimmungen der vorgeschlagenen Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beizubehalten und zu stärken, einschließlich verbindlicher Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz und kulturspezifische Vorschriften;
  • den Schutz empfindlicher Gebiete (wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete) vor Pestizid-Abdrift durch möglichst große Pufferzonen sicherzustellen;
  • Glyphosat in der EU zu verbieten, in Anbetracht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über dessen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt Glyphosat, und
  • die derzeitigen Lücken bei der Risikoabschätzung der EU-Pestizidzulassung zu schließen, um Menschen und Umwelt angemessen zu schützen.

Die Meinungsumfrage wurde im August 2023 vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Auftrag vom Pesticide Action Network (PAN) Europe durchgeführt. Bei der Auswahl der sechs Länder wurde darauf geachtet, dass sie einen repräsentativen Überblick über die EU und ihre geografische, klimatische, politische und wirtschaftliche Vielfalt bieten. Teilgenommen haben Personen aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung von PAN Europe (05.10.2023)

Hier können Sie sich den Bericht zur Meinungsumfrage „Pesticides: Play it safe!“ herunterladen




Mehr als erwartet, weniger als notwendig – Globale Vereinbarung liefert keinen ausreichenden Schutz vor Chemikalien

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, European Network for Environmental Medicine, Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland und Women Engage for a Common Future

Bonn, den 30.09.2023: Trotz einiger Erfolge blieb der erhoffte Durchbruch auf der Weltchemikalienkonferenz in Bonn aus. Umweltverbände zeigen sich enttäuscht, dass das neue globale Chemikalienabkommen unter dem Titel “Global framework on chemicals – for a planet free of harm from chemicals and waste”, das heute in Bonn verabschiedet wurde, nicht die dringend benötigte Trendwende einleitet. Angesichts der rasant und unkontrolliert wachsenden Produktion und Nutzung von Chemikalien sind die Ziele der neuen Vereinbarung an zentralen Stellen zu schwach und das Instrument finanziell zu schlecht ausgestattet. Damit dürfte der Zweck, die Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Chemikalien zu verringern, nicht erreicht werden.

Die Verbände begrüßen die Zusage Deutschlands, 20 Millionen Euro als erste Finanzierung für die Umsetzung des neuen Rahmenwerks bereitzustellen. Um jedoch der Dimension des Problems gerecht zu werden, sind mehr finanzielle Mittel erforderlich. Weitere Zusagen für Gelder anderer Industrieländer sind unabdingbar und strukturelle Änderungen notwendig. Hierzu zählt, das Verursacherprinzips (Polluter Pays Principle) umzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, das European Network for Environmental Medicine, Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland und Women Engage for a Common Future fordern entsprechend, endlich auch die chemische Industrie stärker in die Verantwortung zu nehmen und zur Kasse zu bitten. Mit einer Einigung auf eine Abgabe auf Primärchemikalien und der Bereitstellung dieser Gelder über einen Fonds, wie von der Afrikanischen Region und NGOs vorgeschlagen, hätte die Konferenz tatsächlich Geschichte schreiben können. Stattdessen werden die Länder im Globalen Süden mit der Verschmutzung, die Industrien und Staaten aus dem globalen Norden mit zu verantworten haben, allein gelassen.

Die Verschmutzung der Erde mit Chemikalien, Pestiziden, Plastik und Abfällen ist die dritte große Umweltkrise unserer Zeit. Die Lücke zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem notwendigen Handeln, um die chemische Verschmutzung einzudämmen, wird stetig größer. Die Weltchemikalienkonferenz hätte dazu beitragen können, diese Lücke zu schließen und eine Trendwende einzuleiten.

Positiv anzumerken ist das wachsende kritische Bewusstsein unter den Delegierten für die negativen Auswirkungen der steigenden Produktion und Nutzung von Chemikalien. Auch konnten Teilerfolge errungen werden:

  • Unter massivem Druck der Zivilgesellschaft konnte erreicht werden, dass hochgefährliche Pestizide künftig stärker adressiert werden. Erstmals gibt es ein globales Ziel, die Nutzung dieser besonders gefährlichen Pestizide auslaufen zu lassen und sie durch weniger gefährliche, insbesondere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen.
  • Die beschlossene High-level Deklaration sendet ein klares Zeichen und einen eindeutigen politischen Willen. Die dort gesetzten Ambitionen finden sich aber zu wenig in der neuen Vereinbarung wieder.
  • Um der unterschiedlichen Empfindlichkeit und Belastung hinsichtlich der Geschlechter im neuen Rahmenwerk Rechnung zu tragen, wurde eine Resolution zu Gender verabschiedet. Damit wurde der Grundstein gelegt, Geschlechter-Unterschiede stärker zu berücksichtigen und somit den Schutz vieler Menschen zu verbessern.

Deutlich kritisieren die Verbände das Verhalten des Bundeskanzlers in dieser Woche. Während sich Vertreter*innen von Staaten, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Industrie in Bonn getroffen haben, um einen neuen globalen Ansatz zum Chemikalienmanagement zu verhandeln, gab der Kanzler einem Treffen  mit den Spitzen der deutschen Chemieindustrie in Berlin den Vorzug. Nach Bonn wurde lediglich eine Videobotschaft gesendet, die einseitig die Interessen der Industrie widerspiegelt. So sendet der Kanzler des Gastgeberlandes der Weltchemikalienkonferenz das Signal, die Profitinteressen einiger über den Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien auf der ganzen Welt zu stellen.

Hintergrund

Die WHO führt weltweit 2 Millionen Todesfälle auf die Auswirkungen von gefährlichen Chemikalien zurück. Jährlich gibt es fast 400 Millionen akute Pestizidvergiftungen, vor allem im globalen Süden. Allein die gesellschaftlichen Kosten der Folgen der Exposition von Blei beträgt 10% des globalen Bruttosozialprodukts. Die Produktion und Nutzung von Chemikalien hat einen Anteil von 8% der globalen Treibhausgasemissionen. Lebewesen und Ökosysteme werden durch die Exposition mit Chemikalien nachhaltig beeinträchtig, leiden unter chronischen Erkrankungen oder sterben. Auch in Europa sind Menschen, besonders Kinder und Jugendliche, stark mit Chemikalien wie Weichmacher oder Fluor Chemikalien belastet. Die Dimensionen der negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Umwelt sind kaum vorstellbar. Immer deutlicher wird, dass es so nicht weitergehen kann, wenn wir auch künftigen Generationen eine saubere und gesunde Umwelt hinterlassen wollen.

Bereits 2006 einigten sich Staaten und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Industrie darauf, die negativen Auswirkungen von Chemikalien bis 2020 drastisch zu reduzieren. Dazu wurde der Strategische Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) beschlossen. Das Ziel, bis 2020 einen nachhaltigen Umgang mit Chemikalien zu schaffen, wurde nicht erreicht. Ausschlaggebend dafür waren fehlende finanzielle Mittel, Druck seitens der Industrie und ein fehlender politischer Wille. Seit 2015 lief der Prozess zur Entwicklung eines Folgeabkommens. Bedingt durch die Corona-Pandemie geriet der Prozess ins Stocken und konnte nicht, wie geplant, 2020 abgeschlossen werden. Erst jetzt konnten die Staatengemeinschaft und weitere Stakeholder in Bonn für die Weltchemikalienkonferenz zusammenkommen und ein Folgeabkommen beschließen. Die Bundesregierung hat die Präsidentschaft in dem Prozess inne und war damit Gastgeberin für die Weltchemikalienkonferenz.

 

Kontakte

Manuel Fernandez, Bund für Umwelt und NAturschutz Deutschland;
Tel.:       +49 151-19336210
Mail:       manuel.fernandez(at)bund.net

Johanna Hausmann, Women Engage for a Common Future
Tel.:       +49 173-8010040,
Mail:      johanna.hausmann(at)wecf-consultant.org

Alexandra Caterbow, Health and Environment Justice Support
Tel.:       +49 179-5244994
Mail:      alexandra.caterbow(at)hej-support.org

Susan Haffmans, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland
Tel.:       +49 157-31564017
Mail:       susan.haffmans(at)pan-germany.org

Florian Schulze, European Network for Environmental Medicine
Tel.:       +49 178-1812729,
Mail:      florian.schulze(at)envmed.org

Tom Kurz, Forum Umwelt und Entwicklung
Tel.:       +49 151-57793215
Mail:      kurz(at)forumue.de

 




NGOs fordern Ursula von der Leyen auf, die Green-Deal-Verpflichtung zum Export verbotener Chemikalien einzuhalten

BRÜSSEL/Hamburg, 12. September 2023.

85 Gesellschafts- und Umweltorganisationen fordern Ursula von der Leyen und die Europäische Kommission auf, die im Rahmen des Europäischen Green Deals eingegangene Verpflichtung einzuhalten und dafür zu sorgen, dass gefährliche Chemikalien, die in der EU verboten sind, nicht mehr für den Export produziert werden [1].

Kommissionsbeamte haben Campaigner und Industrielobbyisten darüber informiert, dass die Kommission beschlossen habe, vor dem Ende ihrer Amtszeit keinen Legislativvorschlag vorzulegen. Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte jedoch am Montagabend vor dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI), er hoffe, dass „wenn der Ehrgeiz noch da ist, [die Kommission] in der Lage sein wird, ihn in diesem Mandat vorzuschlagen“, und beantwortete damit eine Frage zu verbotenen Chemikalien. [2]

Eoin Dubsky, Kampagnenleiter bei Ekō, sagte: „Präsidentin von der Leyen, Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Sinkevičius müssen ihren Teams und der Welt klarmachen, was vor sich geht, um Giftexporte zu stoppen. Hat die Kommission noch vor, in dieser Amtszeit mit gutem Beispiel voranzugehen, oder geht sie die letzte Runde im Schritttempo an?“

Angeliki Lysimachou, Leiterin des Bereichs Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, fügte hinzu: „Die Kehrtwende der Kommission ist völlig inakzeptabel. Unternehmen erzielen Gewinne, indem sie verbotene Pestizide, die für die Verwendung in Europa als zu gefährlich gelten, an Drittländer verkaufen und deren laxe Umwelt- und Gesundheitsvorschriften ausnutzen. Diese Doppelmoral ist eine kriminelle Praxis, und die Kehrtwende der Kommission zeigt, dass sie es versäumt hat, den Menschen- und Umweltrechten Vorrang vor privaten Profiten einzuräumen.“

„Die EU riskiert, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren, wenn sie sich nicht an ihre Versprechen hält, gegen diese Giftexporte vorzugehen. Es ist jetzt an der Zeit, mutige Schritte zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt zu unternehmen und nicht zurückzuweichen. Alle Menschen haben das Recht auf eine gesunde Umwelt und körperliche Unversehrtheit – unabhängig davon, ob sie EU-Bürger*innen sind oder in Drittländern leben. Ein Zögern der EU sendet eine fatale Botschaft an die Hunderte von Millionen Menschen, die weltweit unter Pestizid-Vergiftungen leiden“, so Susan Haffmans, Referentin für Pestizide bei PAN Germany.

267.000 Menschen haben inzwischen eine Petition für ein Exportverbot unterzeichnet, und mehr als 2.400 EU-Bürger haben sich an der öffentlichen Konsultation Anfang des Jahres beteiligt [3].

Die EU hat eine der strengsten Gesetzgebungen der Welt für Pestizide. Doch giftige Chemikalien, die in der Union wegen ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verboten sind, werden immer noch in andere, oft ärmere Länder exportiert, was verheerende Folgen hat.

Diese gefährlichen Chemikalien schaden nicht nur Menschen und Ökosystemen außerhalb der EU, sondern gelangen auch in Form von Rückständen in importierte Lebensmittel nach Europa.

Mehr als 326 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt, Institutionen und Gewerkschaften haben im Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung an die Europäische Kommission gerichtet, in der sie ein Verbot der Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien fordern, die in der EU verboten sind. [4]

Englisches Original dieser Pressemitteilung

 

Pressekontakte:
Eoin Dubsky, eoin@eko.org Phone: +31 641 636 410
Angeliki Lysimachou, angeliki@pan-europe.info +32 2318 6255
Susan Haffmans, susan.haffmans@pan-germany.org, +49 157 315 640 17

Notes:
[1] Open letter of 12 September 2023 https://s3.amazonaws.com/s3.sumofus.org/pdf/Letter_to_Commission_Protesting_Export_Ban_Delay_-_12_September_2023.pdf

[2] Video recording of Environment Commissioner at 20:51 minutes of 11 September 2023 https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/envi-committee-meeting_20230911-2000-COMMITTEE-ENVI

[3] Petition to Environment Commissioner, started November 2022 https://actions.eko.org/a/outlaw-exports-of-banned-chemicals

[4] Joint Statement by 326 civil society organisations, December 2022 https://eeb.org/wp-content/uploads/2022/11/Joint-statement_EU-exports_1-december-2022.pdf




Helfen Sie jetzt mit, Pestizide zu reduzieren!

„Save Bees and Farmers“ braucht Ihre Hilfe – senden Sie eine Nachricht

Über 1 Million europäische Bürgerinnen und Bürger fordern mit PAN Germany und der Initiative „Bienen und Bauern retten“: Schluss mit chemisch-synthetischen Pestiziden! Jetzt dürfen wir nicht nachlassen, die EU zum Handeln zu bewegen. Dafür ist Ihre Unterstützung unerlässlich.

Unterstützen Sie die Forderung nach einer umweltschonenden Landwirtschaft zum Wohl der Gesundheit und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Fordern Sie eine nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel und die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die auf Pestizide verzichten und mit der Natur arbeiten.

Die EU-Kommission hat zwei Gesetzesvorschläge zur Reduzierung von Pestiziden und zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Diese stehen unter heftigem Beschuss durch zahlreiche Politiker*innen und Lobbyist*innen, die die Interessen der chemischen Industrie über das Gemeinwohl stellen.

Nutzen Sie das Tool, um den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament zu schreiben. Bitten Sie die Abgeordneten mit einem Klick um mehr Engagement zugunsten einer gesunden, zukunftsfähigen Landwirtschaft ohne schädliche Pestizide. Nutzen Sie gerne den bereitgestellten Text und ergänzen Sie, wo Sie mögen, Ihnen wichtige Punkte.
Senden Sie auf diese Weise gemeinsam mit vielen anderen Menschen aus ganz Europa eine starke Botschaft für Pestizidreduktion.

Ihre Stimme zählt für eine gesunde Zukunft für uns, unsere Kinder und Enkelkinder.




Empörung über „grünes Licht“ für Glyphosat durch EFSA – trotz eingestandener Datenlücken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gab heute bekannt, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne. Umweltorganisationen kritisieren vehement, dass die EFSA bei ihrer Bewertung zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien vernachlässigt, die Glyphosat mit schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltproblemen in Verbindung bringen. Die derzeitige EU-Genehmigung von Glyphosat läuft im Dezember 2023 aus. Bei der bevorstehenden Entscheidung über eine weitere Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffs stützen sich die EU-Mitgliedsstaaten auch auf die Empfehlung der EFSA. 

München/Berlin/Hamburg, 06. Juli 2023. Pressemitteilung: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Greenpeace, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Slow Food Deutschland und Ekō fordern die deutsche Bundesregierung und alle EU-Mitgliedstaaten auf, trotz fragwürdiger Einschätzung durch die EFSA, gegen die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene zu stimmen. Die EFSA konnte wegen fehlender Daten unter anderem die Risikobewertung für Verbraucher nicht abschließen und benennt hohe Risiken für Säugetiere.

Stephan Paulke, zweiter Vorsitzender im Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft sagt: „Die EFSA ignoriert in ihrer Empfehlung unabhängige Studien, die die Folgen von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt belegen. Unsere Studie zur Pestizidbelastung der Luft[1] beweist, dass sich der Wirkstoff über die Luft überall hin verbreitet. Laut EFSA gilt eine Verfrachtung von Glyphosat über die Luft jedoch als ausgeschlossen. Das zeigt einmal mehr: Das EU-Pestizid-Zulassungssystem ist lückenhaft. Deutschland muss stark bleiben und trotz der Einschätzung der EFSA auf EU-Ebene für ein Glyphosat-Verbot stimmen. Denn nur wenn Glyphosat in der gesamten EU verboten wird, ist auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Glyphosat-Verbot rechtssicher.“

Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sagt: „Die Schlussfolgerung  der EFSA ist ein Schlag ins Gesicht vieler unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die seit der Bewertung durch die Krebsagentur IARC im Jahr 2015[2] zahlreiche Studien veröffentlicht haben, die das Gefahrenpotenzial von Glyphosat belegen[3]. Unabhängige Forschungsergebnisse haben einen Mechanismus für die Krebsverursachung durch Glyphosat offenbart und belegen, dass der Wirkstoff gentoxisch und neurotoxisch ist, das Darmmikrobiom schädigt und schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Bodenleben, Amphibien und die Artenvielfalt hat. Die EFSA verlässt in ihrer Beurteilung die wissenschaftliche Ebene.[4]

Christiane Huxdorff, Landwirtschafts-Expertin bei Greenpeace fügt hinzu: „Glyphosat ist nach wie vor das weltweit am häufigsten verwendete Totalherbizid[5] und macht ca. 30% des gesamten Herbizid-Einsatzes in der EU aus.  Eine Verlängerung von Glyphosat steht in direktem Widerspruch zum EU-Ziel einer Halbierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork-Strategie[6].“

Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben das BEL und Greenpeace zusammen mit weiteren Organisationen eine Petition gestartet, die Umweltministerin Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auffordert, im zuständigen EU-Ausschuss gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen. Über 60.000 Bürger*innen haben bereits unterzeichnet.

Zudem wurde heute von der europäischen Stop-Glyphosate-Koalition die neue Homepage stopglyphosate.eu eingerichtet. Sie bietet wissenschaftliche Informationen über Glyphosat und dient als zuverlässige und unabhängige Plattform.

Kontakte für Presseanfragen: 

 

[1] In der deutschlandweiten Studie zur Pestizidbelastung der Luft konnte Glyphosat und sein Metabolit AMPA in sämtlichen technischen Sammlern (Passivsammler und Filtermatten) nachgewiesen werden. Als Feststoff gilt Glyphosat laut EU-Zulassung als „nicht flüchtig“. Das Herbizid verbreitet sich jedoch an Staubkörner haftend über die Luft.

[2] Im März 2015 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein.

[3] Die Krebsbewertung von Glyphosat durch die IARC wird durch wissenschaftliche Publikationen aus jüngerer Zeit unterstützt, d.h. eine Re-Analyse der Krebsstudien an Ratten und Mäusen, durch Studien zum Mechanismus der Krebsverursachung und so genannte Meta-Analysen von epidemiologischen Studien. Während die EU-Behörden eine Krebsgefahr durch Glyphosat kategorisch ausschließen, kam das französische Regierungs-Institut INSERM bezüglich epidemiologischer Studien zur gleichen Schlussfolgerung wie die IARC. Ferner zeigen neuere Studien, dass Glyphosat und Glyphosatprodukte neurotoxisch sein können (was möglicherweise zur Entwicklung der Parkinson’schen Krankheit beiträgt), Nierenerkrankungen verursachen und – mit entsprechenden Folgewirkungen – das Mikrobiom von Menschen und Tieren beeinträchtigen kann.

[4] Der Verbleib von Glyphosat in der Umwelt ist nach dem neuesten Stand der Wissenschaft gut dokumentiert. Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und Nutzinsekten, Regenwürmer und Bodenbiota, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Glyphosat kann das endophytische und rhizosphärische Mikrobiom von Pflanzen verändern. Es ist gefährlich für die aquatische Umwelt – Sowohl Glyphosat als auch sein Metabolit AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar, und Glyphosat ist bereits als giftig für aquatisches Leben mit langanhaltenden Auswirkungen eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411), eine strengere Einstufung auf der Grundlage von Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre sogar gerechtfertigt.

[5] Globalen Markterhebungen zufolge wurde der Weltmarkt für Glyphosat im Jahr 2020 auf 7,6 bis 9,3 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll im Jahr 2030 zwischen 10,6 und 17,7 Milliarden US-Dollar erreichen, mit prognostizierten jährlichen Wachstumsraten zwischen 3 und 6 %. Eine aktuelle Studie von PAN Europe zeigt detailliert, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von glyphosathaltigen Herbiziden wesentlich sicherere, nicht-chemische Alternativen gibt.

[6] Glyphosat ist ein nicht-selektives Totalherbizid, das nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern alle Pflanzen sowie Algen, Bakterien und Pilze abtötet und damit unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem hat. In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 hatte das Europäische Parlament bereits darauf hingewiesen, dass „Glyphosat als solches nicht mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbar ist“.




Neuer Bericht entlarvt erschreckendes Ausmaß von in der EU verbotenen, bienenschädlichen Pestizid-Exporten

Heute ist Weltbiodiversitätstag. Mit diesem Tag wird auf den rapiden, nicht wiederzubringenden Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht und politisches Handeln zum Schutz der Biodiversität eingefordert. Der Artenverlust ereignet sich nicht nur in fernen Ländern, sondern direkt vor unser Haustür, auf Wiesen und Äckern. Insekten beispielsweiser bestäuben Blüten, bekämpfen Schädlinge und sorgen für reichhaltige Ernten. Seit langem schrumpfen ihre Populationen – das bringt uns Menschen und die Natur, die wir zum Überleben brauchen, in Bedrängnis. Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.

Eine neue Untersuchung von Public Eye und Unearthed deckt nun das Ausmaß des EU-Handels mit diesen hochbienengefährlichen Neonicotinoiden auf, die aufgrund ihrer Schädlichkeit für Bienen und andere Insekten in der EU verboten wurden. Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten.

Die EU erlaubt den Pestizidunternehmen Geschäfte mit Pestiziden, die sie auf ihren eigenen Feldern zum Schutz der Bestäubungsinsekten verboten hat. Zu den Hauptimport-Ländern für die Bienengefährlichen Neonicotinoide zählen laut der neusten Auswertungen Brasilien, Argentinien, Süd-Afrika, Ghana und Indonesien.

PAN Germany hat wesentlich zur Aufklärung über die untragbaren Doppelstandards im Pestizidhandel beigetragen und zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen fordern gemeinsam ein Ende der beschriebenen Exportpraxis – mit ersten Erfolgen:  Die EU Kommission diskutiert derzeit rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht mehr hergestellt oder exportiert werden dürfen und auch Deutschland arbeitet derzeit ein Exportverbot für bestimmte Pestizide aus.

Insbesondere für die deutsche Politik sollten die von Public Eye und Unearthed veröffentlichten neuen Zahlen über die immensen Exportmengen verbotener hochbienengefährlicher Neonicotinoide Messlatte für ihr Handeln sein und Politiker*innen aller Faktionen dazu bewegen, auch solche Pestizide in das Exportverbot mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltwirkung ihre Genehmigung verloren haben. Denn am Ende werden es nicht nur die Bienen sein, die vergiftet werden und leiden, sondern auch die Menschen vor Ort in den Importländern.




Gute Nachricht aus Genf: Weltweites Verbot von Methoxychlor

Auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Stockholmer Übereinkommens in der letzten Woche einigten sich in Genf mehr als 120 Länder auf ein weltweites Verbot des Pestizids Methoxychlor. Es wurde bestätigt, dass das Pestizid die Kriterien des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe (POPs) erfüllt, die für ein weltweites Verbot erforderlich sind.

Methoxychlor verlor bereits 2003 seine EU-Genehmigung für Pflanzenschutzzwecke. Es ist ein chlororganischer Wirkstoff, der weltweit als Insektizid gegen eine Vielzahl von Schädlingen eingesetzt wurde und wird, z. B. in Ackerkulturen, Gemüse, Obst und Zierpflanzen aber auch außerhalb der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Parasiten bei Nutz- und Haustieren sowie gegen Mücken und Fliegen allgemein.

Methoxychlor lässt sich in Muttermilch, Blut und Fruchtwasser nachweisen und kommt auch in menschlichen Geweben sowie in der Umwelt weltweit vor – selbst in der Arktis, wo es keine Anwendung des Wirkstoffs gibt. Methoxychlor wird mit mehreren gesundheitsschädlichen Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Immuntoxizität.

Methoxychlor wurde in vielen Ländern der Welt bereits verboten. Praktikable Alternativen bestehen. Hervorzuheben sind aus Sicht von PAN insbesondere nicht-chemische Alternativen, umgesetzt im Rahmen von Integrierter Schädlingsbekämpfung (IPM), nachhaltigen agrarökologischen und ökologischen Anbaumethoden, biologischen Kontrollsystemen und unter Einbeziehung einiger pflanzlicher Präparate.

Der POP-Überprüfungsausschusses war im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz zu dem Urteil gekommen. dass ein weltweites Verbot der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr von Methoxychlor die wirksamste Kontrollmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt darstellt. Es konnten keine kritischen Verwendungszwecke identifiziert werden, die Ausnahmen für ein weltweites Methoxychlor ermöglicht hätten. Daher wurde die Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang A der Stockholm Konvention ohne Ausnahmen beschlossen.

Vertreterinnen von PAN waren vor Ort. Hier ein Auszug aus dem Statement von RAPAL (PAN) Uruguay .




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung vom 28.04.2023

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 28.04.2023 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen Bayergefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und mit den gesundheitsschädigenden Eigenschaften des Wirkstoffs, über den ich hier sprechen werde, gründlich vertraut. Bereits vor 2 Jahren haben wir kritisiert, dass bestimmte Wirkstoffe, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten sind, von Bayer Cropscience in anderen Teilen der Welt weiterhin vermarktet werden. Bayers damalige Erwiderung ist nach wie vor auf der Website des Unternehmens nachzulesen. Ich zitiere: „Wenn wir es für sinnvoll halten, nehmen wir Produkte freiwillig vom Markt.“ Das bezog sich damals auf Methiocarb- und Carbendazim-Produkte. Produkte mit anderen, in der EU verbotenen Wirkstoffen werden von Bayer CropScience weiterhin vertrieben. Dazu ein Beispiel.

Thiacloprid ist in der EU so, wie das vom Markt genommene Carbendazim, als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ eingestuft. Das heißt, dieser Wirkstoff ist fruchtbarkeitsschädigend und gefährdet das Kind im Mutterleib – eine Gefahreneinstufung, die mit einer Vermarktung in der Europäischen Union nicht kompatibel ist.

Meine Bitte an Herrn Baumann: Wiederholen Sie bitte nicht das Argument, dass in Ländern des globalen Südens andere klimatische Verhältnisse herrschen und deshalb andere oder sogar mehr Pestizide notwendig seien, denn Sie verschwiegen die andere Seite der Medaille: die deutlich höhere Exposition der Menschen im globalen Süden. Das betrifft einerseits schwächere Standards bzw. fehlendes Monitoring bei den Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln. Vor allem aber betrifft das die extrem höhere Exposition der in der Landwirtschaft Tätigen. Das wird durch die 385 Millionen unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen belegt, die sich einer wissenschaftlichen Studie zufolge alljährlich ereignen, denn über 90% dieser Vergiftungen ereignen sich im globalen Süden.

Thiacloprid ist wegen seiner Reproduktionstoxizität sowie aufgrund der Gefährdung des Grundwassers in der EU verboten. Global sind Thiacloprid-haltige Produkte aber weiterhin Teil von Bayers Portfolio, z.B. in Indien mit den Produkten Alanto und Belt Expert bzw. in Mexiko mit dem Produkt Calypso. Während Thiacloprid in der EU unter anderem wegen seiner Reproduktionstoxizität verboten ist, wird diese Gefahr im entsprechenden Abschnitt des mexikanischen Sicherheitsdatenblatts nicht einmal erwähnt. Somit ist die auf dem Sicherheitsdatenblatt erhobene Behauptung, dass die Klassifizierungen der mexikanischen Norm entsprechen, falsch, denn während andere, weniger gravierende Gefahrenmomente Erwähnung finden, wird die Klassifizierung als H360FD, zu Deutsch „kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen“ verschwiegen.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Kriterien verwendet die Unternehmensleitung, um zu bestimmen, wann es für sinnvoll gehalten wird, gesundheitsgefährdende Produkte vom Markt zu nehmen?
  2. Welche Maßnahmen trifft das Unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsdatenblätter in allen Ländern den notwendigen Standards entsprechen?
  3. Beabsichtigt die Unternehmensleitung, Thiacloprid enthaltende Produkte sowie Thiacloprid selbst, in absehbarer Zeit aus dem globalen Portfolio zu nehmen und so zumindest punktuell seiner Verantwortung für die menschliche Gesundheit gerecht zu werden?

Ich bitte daher die Aktionär*innen, stimmen Sie bei allen Anträgen mit der CBG ab gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.