Toxischer Rekord: Deutschland größter EU-Exporteur von verbotenen Pestiziden

Hamburg, 23.09.2025. Pressemitteilung.

Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von Menschenrechtsexpert*innen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland. 

Die ausgewerteten Daten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) belegen: Im Jahr 2024 wurden fast 122.000 Tonnen in der EU verbotener Pestizide für den Export in Drittstaaten notifiziert – mehr als das doppelte verglichen mit 2018. In Deutschland ansässige Pestizidkonzerne, darunter Bayer, BASF und Alzchem exportierten zusammen mehr als 50.000 Tonnen verbotener Mittel. Dreiviertel der Zielländer der EU Exporte sind Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, darunter Brasilien, Mexiko, Chile und Südafrika.

„Wir kritisieren vehement dieses doppelmoralische Handeln auf Kosten der Gesundheit Millionen von Menschen in den Empfängerländern. Die Zeit vorgeschobener Argumente muss endlich vorbei sein. Wir erwarten, dass Deutschland diese Ausfuhren endlich rechtlich unterbindet und stattdessen in umweltgerechte, menschenfreundliche und zukunftsfähige Lösungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement investiert.“ sagt Susan Haffmans, zuständig für die internationale Zusammenarbeit bei PAN Germany.

„Wann hören deutsche Unternehmen endlich auf, mit krebserregenden, fruchtbarkeitsschädigenden oder Entwicklungsschäden verursachenden Pestiziden Geschäfte zu machen?“ fragt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany und fügt hinzu: „Unter den fünf am meisten exportierten Pestiziden ist das reproduktionstoxische Fungizid Epoxiconazol. Für den seit 2020 nicht mehr genehmigten BASF-Wirkstoff brachte das Unternehmen ein angeblich „nachhaltigeres“ Nachfolgeprodukt auf den Markt – Mefentrifluconazol. Der Wirkstoff ist zwar im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht als reproduktionstoxisch eingestuft, doch ist es ein PFAS-Pestizid, dessen Abbauprodukt TFA zunehmend Gewässer und Trinkwasser belastet und für das in der EU die Prüfung auf Einstufung als ebenfalls reproduktionstoxisch läuft. Das Beispiel zeigt: die Unternehmen exportieren ungeachtet der gesundheitlich bekannten Folgen für die Menschen vor Ort und die vermeintlich besseren Nachfolgeprodukte können sich als „regrettable Substitutions“ herausstellen.“

PAN Germany engagiert sich seit Jahren für ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. So sprach PAN Germany zusammen mit Betroffenen von Women on Farms Project aus Südafrika und weiteren Partnerorganisationen auf der Hauptversammlung der Alzchem AG. Der Konzern aus Bayern exportiert in großen Mengen das verbotene Cyanamid-haltige Pestizid Dormex.

(1) Public Eye und Unearthed: Report: Verbotene Pestizide. Massive Zunahme der Exporte aus der EU.

Kontakt:

Hintergründe:




Veranstaltungstipp: Peru: Das Gift liegt mit auf dem Teller | Pestizidexporte aus der EU

Datum/Zeit:
18. September 2025
19:00-21:00 Uhr

Veranstaltungsort:
online

Veranstalter: Informationsstelle Peru e.V., Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Anmeldung: Hier

Deutschland und Europa exportieren riesige Mengen von Pestiziden in die Länder des Globalen Südens, auch nach Peru. Dort landen sie zunächst auf den Felder, vor allem in den großen Monokulturen, und dann in den Lebensmitteln der Supermärkte und schließlich auf dem Teller der Menschen.

Darunter sind auch tausende Tonnen Pestizide, die wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit in der EU verboten sind.

Dagegen regt sich in Peru Widerstand: Zivilgesellschaftliche Initiativen organisieren Aktionen zur Lebensmittelüberwachung und fordern strengere Kontrollen durch den Staat.

Luis Gomero Osorio, Agraringenieur und Präsident des peruanischen Netzwerks für Agroökologie CAP und Geschäftsführer des peruanischen Aktionsnetzwerks Alternative Landwirtschaft (RAAA), referiert über das Problem mit den Pestiziden in Peru und die Aktionen der Zivilgesellschaft.




TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

  • DUH geht mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen für Produkte Banjo, Brodal und Luna Experience vor
  • Hinweise auf Bildung von Trifluoressigsäure – Ewigkeitschemikalie verschmutzt das Grundwasser und gilt als potenziell fortpflanzungsgefährdend
  • DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, sämtliche TFA-bildenden Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen

Berlin, 25.8.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung der deutschen Sektion des Pesticide Action Network (PAN) Anträge auf Zulassungswiderruf für die Pestizidmittel Banjo, Brodal und Luna Experience gestellt. Alle Mittel enthalten Trifluoressigsäure (TFA) bildende Wirkstoffe und tragen zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser bei. Messungen haben bereits in 78 Prozent aller Grundwasserbrunnen in Deutschland TFA nachgewiesen– teils in extrem hohen Konzentrationen.

Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung ist eine Zulassung zwingend zu entziehen, sobald Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren juristischen Verfahren gegen TFA-bildende Pestizide zwingen wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Handeln. Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten. Jede Saison, in der diese Mittel weiter auf den Feldern landen, gefährdet die Verfügbarkeit sicheren Trinkwassers. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss die Zulassungen unverzüglich widerrufen.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt. Doch im Tierversuch wurden Missbildungen (Fehlbildungen) an Nachkommen beobachtet, insbesondere mit Erblindung verbundene Augenschäden. Das Pestizidrecht sieht vor, dass solche neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden und im konkreten Fall zu einem Verbot führen müssen. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, umgehend TFA emittierende Pestizide vom Markt zu nehmen.“

 

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden ist die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochbeständig, breitet sich über das Grundwasser aus und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen, gibt es keine praktikablen Methoden. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Link:
Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p250825

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany
0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire@geulen.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de

 




Stoppt die ewige Belastung mit PFAS!

Gewässer- und Gesundheitsbelastungen durch PFAS-Pestizide – Dänemark handelt, Deutschland und EU unter Zugzwang  

Wir brauchen sauberes Wasser, saubere Böden und unbelastete Lebensmittel, die frei von PFAS sind und es auch in Zukunft bleiben. Doch die als Ewigkeitschemikalien bekannten PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) belasten zunehmend zentrale Bereich unseres Lebens und unsere Nahrungsmittel. Anschaulich konnten PAN Germany, PAN Europe und zahlreiche weitere NGOs dies sichtbar machen, indem sie neuere und ältere Weine untersuchten[1]: Wie Zeitkapseln zeigten die Jahrgänge, dass die Belastung mit TFA seit Jahren zunimmt. Ergänzend zu vorausgegangenen Untersuchungen von Gewässerproben offenbaren die Ergebnisse ein ernstes und rasant wachsendes Umweltproblem, dessen Lösung keinen Aufschub erlaubt.

Was ist das Problem?

PFAS sind extrem langlebig und reichern sich in der Umwelt und in uns Menschen an. Studien belegen, dass PFAS sich längst im Blut von Kindern und Erwachsenen befinden, dass sie u.a. das Immunsystem von Kindern beeinträchtigen können[2] und mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen einhergehen können[3] und langkettige PFAS-Verbindungen bis zu fünf Jahre in unseren Körpern verweilen können[4]. Bereits 2020 urteilte eine repräsentative deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren haben zu viele PFAS im Blut[5]. Auch unsere Nahrung ist zunehmend belastet: Daten aus den offiziellen nationalen Überwachungsprogrammen der EU-Mitgliedstaaten belegen, dass sich die Zahl der europäischen Obst- und Gemüsesorten, in denen PFAS-Pestizidrückstände nachgewiesen wurden, zwischen 2011 und 2021 fast verdreifacht hat. Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt, doch nachdem im Tierversuch Schäden an Nachkommen beobachtet wurden, steht TFA im Verdacht, fortpflanzungsschädigend zu sein. Ein Antrag auf eine entsprechende offizielle EU-Gefahreneinstufung als reproduktionstoxisch (R 1b) wurde von Seiten der deutschen Fachbehörden gestellt und wird derzeit von der europäischen Chemikalienbehörde ECHA geprüft.

Auf EU-Ebene wurde ein Prüfprozess zur Beschränkung von PFAS-Stoffgruppen vorgeschlagen. Allerdings betrifft dieser Vorschlag nur Industriechemikalien, nicht PFAS-Pestizide. Dabei tragen PFAS-Pestizide zur Umweltbelastung mit PFAS und TFA bei. Nach Modellierung des Umweltbundesamtes ist der Einsatz von PFAS-Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen sogar die relevanteste Quelle von TFA-Kontaminationen der Grundwässer[6]. 27 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe werden derzeit in Deutschland als Bestandteile einer Vielzahl an zugelassenen Mitteln im Acker-, Obst- Gemüse und Zierpflanzenbau auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. PAN Germany fordert von den deutschen Zulassungsbehörden auf nationaler Ebene jetzt zu handeln und die entsprechenden Mittelzulassungen zu überprüfen und zu widerrufen. Zudem sollte sich die Bundesregierung für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Der Gesundheitsschutz unserer Kinder und der Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss Priorität eingeräumt werden.

Vorbild Dänemark

Dass Nationalstaaten durchaus handeln können, zeigt Dänemark: Es hat die Zulassung für 23 Pestizidprodukte widerrufen, die PFAS-Wirkstoffe enthalten. Weitere Entscheidungen stehen an[7]. Dänemark begründete die Entscheidung u.a. mit erhöhten TFA-Konzentrationen im Grundwasser. Vorausgegangen war eine Neubewertung von sechs PFAS-Wirkstoffen durch die dänische Umweltbehörde im Jahr 2025. Hier wurden 33 Mittel identifiziert, die sechs PFAS-Wirkstoffe enthalten: Fluazinam, Fluopyram, Diflufenican, Mefentrifluconazol und Tau-Fluvalinat sowie Flonicamid (alle auch in Deutschland in zugelassenen Mitteln im Einsatz). Die Entscheidung über die Auslauffristen wurde für jedes Produkt einzeln getroffen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und unter Einbeziehung und Abwägung von sozioökonomischen und kommerziellen Folgen, wobei der Schutz der Umwelt, einschließlich des Grundwassers, stets hohe Priorität hatte.

EU und Deutschland müssen handeln

Die besondere Bedeutung von TFA für den Gewässerschutz zeigt sich europaweit: TFA wurde in Grundwasserproben in ganz Europa in Konzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/l nachgewiesen. Die EU-Pestizidverordnung verbietet die Genehmigung von Stoffen, wenn diese oder ihre toxischen (relevanten) Metaboliten zu Konzentrationen im Grundwasser führen, die dem gesetzlichen Grenzwert überschreiten. PAN Europe sieht im derzeitigen nicht-Handeln der EU Kommission gegen die sich immer weiter akkumulierenden Kontaminationen einen Verstoß gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zum Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Gesundheit. Die Partnerorganisation von PAN Germany hatte die EU Kommission wiederholt aufgefordert, alle PFAS-Pestizide zu verbieten, doch es wurden bislang keine umfassenden Maßnahmen ergriffen. Als Reaktion darauf hat PAN Europe im Juli 2025 einen formellen Antrag auf interne Überprüfung gestellt[8]. Dieser verpflichtet die Kommission zu einer Antwort und ermöglicht es PAN Europe, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen, sollte die Kommission nicht handeln. Der Antrag auf interne Überprüfung umfasst 28 PFAS-Wirkstoffe, die derzeit nach dem EU-Pestizidrecht genehmigt sind und jeweils mindestens eine -CF₃-Gruppe enthalten. Ausgenommen sind Flufenacet, das mittlerweile seine Genehmigung verloren hat und Flutolanil, für das die Kommission eine Nichtverlängerung der Genehmigung vorgeschlagen hat.

Nach EU-Recht ist die Kommission gesetzlich verpflichtet, Genehmigungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Genehmigungskriterien nicht mehr erfüllt sind, wie dies bei PFAS-Pestiziden der Fall ist (Artikel 21 und 69 der Verordnung 1107/2009). Dazu gehören auch Beschränkungen oder Verbote im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip. Ebenso können EU-Mitgliedsstaaten Mittelzulassungen bei neuen Erkenntnissen prüfen und diese widerrufen (Artikel 44der Verordnung 1107/2009). Aktionsspielraum gäbe es somit auch für Deutschland, den von Dänemark vorgezeichneten Weg, unabhängig von der EU, einzuschlagen.

Zum Weiterlesen:

PAN Beiträge zu PFAS und TFA

UBA Beitrag PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

Zivilgesellschaftliches Positionspapier: Für eine Welt ohne Verschmutzung durch PFAS

Quellen: 

[1] https://pan-germany.org/download/pan-studie-zu-tfa-gehalten-in-europaeischem-wein-dt-fassung/

[2] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-pfas-chemikalien-gelangen-ueber-plazenta-und-muttermilch-in-koerper-von-kindern-a-b5f8a045-fcba-4c15-bbf5-3d19761ec863

[3] https://www.dzne.de/aktuelles/pressemitteilungen/presse/ewigkeitschemikalien-pfas-im-blut-sind-allgegenwaertig-und-mit-erhoehtem-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-verbunden/

[4] https://www.umweltbundesamt.de/pfas-im-menschen

[5] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut

[6] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf

[7] https://mim.dk/nyheder/pressemeddelelser/2025/juli/sproejtemidler-med-pfas-aktivstoffer-bliver-forbudt

[8] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/07/pan-europe-demands-eu-commission-act-pfas-pesticides




Breites Bündnis fordert: Raus aus der Pestizid-Ära

Lassan/Hamburg, 22. Juli 2025. Gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

Über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus Bio-Branche, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern die Bundesregierung auf, den schrittweisen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden einzuleiten. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief wenden sie sich direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider.

„Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Risiko durch Pestizide bis 2030 deutlich zu senken – doch es fehlt eine wirksame politische Strategie zur Reduktion und zur Abkehr von dieser nicht zukunftsfähigen Praxis.“, sagt Anja Voß, Geschäftsführerin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.
„Wir zeigen mit unserem Offenen Brief: Ein schrittweiser Ausstieg ist möglich. Und er muss jetzt beginnen.“

„Insbesondere vor der jüngst angekündigten Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Agrarministerium aufgerufen, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, für transparente und wissenschaftsbasierte Verfahren zu sorgen und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Verschlankungen im Zulassungsverfahren dürfen nicht zulasten der Gesundheit der Menschen in der Landwirtschaft oder unserer natürlichen Ressourcen gehen. Eine Neuausrichtung der Zulassung, die strukturell und fachlich die Umweltschutzbelange schwächt statt stärkt, ist gefährlich, denn sie gefährdet die Zukunft aller und verlagert die gesellschaftlichen Folgekosten auf unsere Kinder und Kindeskinder“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Das Bündnis formuliert sechs konkrete politische Forderungen:

  • Zulassungsverfahren reformieren – mit unabhängiger wissenschaftlicher Bewertung, modernen Prüfstandards und lückenloser Risikoanalyse
  • Einführung eines bundesweiten Luftmonitorings für Pestizide – um deren unkontrollierte Verbreitung durch die Luft zu erfassen und wirksam zu begrenzen
  • Transparenz beim Pestizideinsatz schaffen – wann, wo, was gespritzt wird öffentlich zugänglich machen.
  • Wettbewerbsverzerrung beenden – durch einen Schadensfonds für Bio-Betriebe und klare gesetzliche Regeln, um Bio besser vor Kontaminationen zu schützen.
  • Die EU-Richtlinie zur Pestizidreduktion rechtsverbindlich in nationales Recht überführen
  • Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe einführen – um die gesellschaftlichen Folgekosten zu internalisieren und den ökologischen Umbau der Landwirtschaft zu unterstützen

Ein breiter Schulterschluss für eine enkeltaugliche Landwirtschaft
Die Unterzeichnenden fordern, dass Ernährungssicherung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als politische Priorität behandelt werden.
Der aktuelle Stand der Forschung zeigt klar: Eine langfristig tragfähige Landwirtschaft erfordert eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes – und eine konsequente Ausrichtung auf Gesundheit, Resilienz und Vorsorge.

Hier finden Sie den offenen Brief und die vollständige Liste der Mitzeichner. 

 

Über Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft:
Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss von namhaften Bio-Unternehmen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Viele der Mitglieder zählen zu den Pionieren des ökologischen Landbaus in Deutschland. Die Mission des gemeinnützigen Bündnisses: Vitale Lebensgrundlagen für kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits beschädigt sind, wieder aufzubauen. Im Fokus stehen gefährliche chemisch-synthetische Pestizide, die auf Gemüse, Obst und Getreide ausgebracht werden und sich von dort auf dem Luftweg in ganz Deutschland ausbreiten. Mit wissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Kompetenz kämpfen die Akteurinnen und Akteure für eine Zukunft ohne Ackergifte.

Über PAN Germany:
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) ist eine gemeinnützige Organisation, die über die negativen Auswirkungen von Pestiziden einschließlich Bioziden auf die Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt informiert und umweltfreundliche und sozial gerechte Alternativen fördert. Mitgliedsorganisationen von PAN Germany kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Imkerei, Gewerkschaft, Gesundheit, Umwelt und Handel. PAN Germany ist Mitgliedsgruppe von PAN Europe und Teil des internationalen Pesticide Action Network (PAN).

 

Für Rückfragen, Interviews oder weiteres Pressematerial wenden Sie sich bitte an:

Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio

Susan Haffmans
PAN Germany
susan.haffmans@pan-germany.org
Tel. +49 (0)40 399 19 10-25
www.pan-germany.org

 

 

 

 




Starke Aufforderung aus allen Teilen der Welt an die EU, endlich den Handel mit verbotenen Pestiziden zu verbieten

Durch den Einsatz hochgefährlicher Pestizide werden täglich Menschen vergiftet, dauerhaft Lebensräume geschädigt und Menschenrechte verletzt. Die EU hatte versprochen ihren Beitrag zu leisten, um die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern: Sie hatte zugesagt, den Export verbotener Chemikalien, einschließlich Pestiziden, zu unterbinden. Doch bislang bliebt es bei Ankündigungen. Heute fordert die „End Toxic Pesticide Trade Coalition”(1), der PAN Germany angehört, unterstützt von mehr als 600 Organisationen aus aller Welt, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, ihr Versprechen aus dem Jahr 2020 einzuhalten und die Produktion, den Export und den Re-Import über Rückstände dieser verbotenen Pestizide in der EU zu beenden.

Die Koalition machte am Vormittag mit einer Aktion vor dem EU-Parlament auf die Situation aufmerksam und veröffentlichte im Rahmen einer Pressekonferenz die gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde (2).

Mit ihren Forderungen sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften nicht allein: Ende Mai setzten sich Bischöfe aus Europa und Afrika gemeinsam in Brüssel für „ein sofortiges Verbot des Exports und der Verwendung hochgefährlicher Pestizide in Afrika” ein (3). Sie weisen auf die Ungerechtigkeit hin, dass in Europa verbotene Chemikalien dort weiterhin hergestellt und an afrikanische Beschäftigte in der Landwirtschaft verkauft werden. „Diese Doppelmoral muss ein Ende haben.” Sie werden diese Botschaft während der 6. Ministerkonferenz der Afrikanischen Union (AU) und der Europäischen Union (EU) am kommenden Freitag (4) in Rom wiederholen.

Auch die UN-Sonderberichterstatter Marcos A. Orellana, UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte, und Olivier De Schutter, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, forderten „die europäischen Institutionen auf, auf regionaler Ebene Führungsstärke zu zeigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Export verbotener Pestizide zu verbieten“.

PAN Germany setzt sich seit Jahren für ein Ende dieser Exporte und für entsprechende rechtliche Regelungen auf nationaler und auf EU-Ebene ein – mit Publikationen, Gutachten, politischen Stellungnahmen und Redebeiträgen auf Hautversammlungen der Pestizidkonzerne. Hierdurch trägt PAN Germany dazu bei, dass Menschen über diese Missstände informiert sind, und politische Entscheidungsträger*innen und Konzerne sich hierzu verhalten müssen. Zudem kooperiert PAN Germany mit Partnergruppen in den Export-Zielländern und unterstützt diese in ihrem Engagement gegen diese Exporte.(5)

 

(1) Die in der “End Toxic Pesticide Trade Coalition” engagierten Organisationen sind: ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönig- saktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, and Veblen Institute for economic reforms.

(2) Die gemeinsame Erklärung lesen Sie hier. Weitere Versionen in EN, FR, SP, DE, PT, NL, IT and Dänisch finden Sie HIER.

(3) Mehr zum Statement der euroäischen und afrikanischen Bischöfe (Symposium of Episcopal Conferences of Africa and Madagascar, SECAM, and  Commission of the Bishops’ Conferences of the European Union, Comece) HIER.

(4) 6th African Union (AU) – European Union (EU) Agriculture Ministerial Conference

(5) Informationen und Beiträge rund um das Thema „Exporte“ stehen unter https://pan-germany.org/tag/export/




Deutsche Behörden beantragen neue Gefahreneinstufung für TFA

TFA (Trifluoracetat oder Trfluoressigsäure) zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und ist ein stabiles Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und anderen PFAS-Verbindungen. Die zuständigen deutschen Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend sowie als sehr langlebig und sehr mobil und haben ein entsprechendes Einstufungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

Entsprechend soll TFA in neue Gefahrenklassen nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH und der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe eingestuft werden, wie die Bundesstelle für Chemikalien, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 26.05.2025 bekannt gaben. Bezüglich der Reproduktionstoxizität soll eine Einstufung als R 1B erfolgen mit dem Gefahrenhinweis H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“.

Mit Veröffentlichung des Dossiers startet eine sechswöchige Frist zur Kommentierung des Vorschlags, an der sich Umweltverbände und andere Interessensvertretungen beteiligen können. Nach Erhalt und Auswertung aller Kommentare wird der wissenschaftliche Ausschuss der ECHA eine Stellungnahme ausarbeiten und innerhalb von 18 Monaten an die EU-Kommission übermitteln.

PAN Germany begrüßt den Vorstoß der deutschen Behörden ausdrücklich und hofft auf eine breite Unterstützung des Dossiers in der jetzt gestarteten Kommentierungsphase. 

Die vom PAN Europe und ihren Mitgliedsgruppen durchgeführten Analysen zur TFA-Belastung von Gewässern, Trinkwässern und Wein der vergangenen Monate zeigen die Dringlichkeit, TFA endlich angemessen zu bewerten und zu regulieren. Die weitreichende Verbreitung von TFA in der Umwelt stellt eine große Bedrohung dar, da TFA sich in den Umweltmedien aufgrund seiner Persistenz ständig weiter anreichert und sich die Substanz bei der Trinkwasseraufbereitung nicht mit den üblichen, wirtschaftlich vertretbaren Methoden entfernen lässt.  PAN Germany berichtete.

Aus PAN-Sicht muss die Bundesregierung jetzt die notwendigen nächsten Schritte einleiten und sich
a) für ein Verbot von PFAS-Pestiziden und anderen TFA-emittierenden Produkten auf EU-Ebene einsetzen,
b) das von der EU jetzt offiziell beschlossene Flufenacet-Anwendungsverbot (ein endokrinschädliches und TFA-freisetzendes PFAS-Pestizid) sofort umsetzen und die Mittelzulassungen am 10. Dezember 2025  – ohne eine weitere Aufbrauchsfrist! –  widerrufen, und
c) der Gesetzgebung folgend nach Art. 44 der Pestizidzulassungs-Verordnung EU/1107/2009 die Mittelzulassungen aller weiteren PFAS-Pestizide schnellstens widerrufen, da diese ebenfalls TFA als Abbauprodukt freisetzen können.

Weitere Informationen zu TFA




Online Forum: Mythos „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“

Datum: Mittwoch, 11. Juni 2025
Uhrzeit: 15:30 – 17:30 Uhr
Ort: Online via Zoom
Veranstaltende: Agrar Koordination & PAN Germany

Das Narrativ, wonach chemisch-synthetische Pestizide unverzichtbar und alternativlos für die globale Ernährungssicherheit seien, hält sich hartnäckig in Politik, Gesellschaft und Medien. Doch die Realität sieht anders aus: Der weltweite Pestizideinsatz nimmt zu – gleichzeitig steigt die Zahl hungernder Menschen. Sind chemisch-synthetische Pestizide wirklich notwendig, um alle Menschen satt zu machen und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sind nicht-chemische Verfahren zum Pflanzenschutz tatsächlich weniger wirksam, zu teuer oder zu kompliziert?

Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir, was dran ist an der „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“-Geschichte:

Prof. Dr. Ralf-Udo Ehlers, Vorstand & Wissenschaftsreferent, PAN Germany

Lars Neumeister, Pestizidexperte

Mireille Remesch, Referentin für Agrarpolitik, Agrar Koordination

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide & Biozide, PAN Germany

Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft & Umwelt, PAN Germany

Moderation: Tanja Busse

Unser Online Forum bietet Raum für wissenschaftlich fundierte Einordnung, fachlichen Austausch und Diskussion. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen von Medien, Politik, Behörden und Verbänden.

Anmeldung bis zum 10.Juni 2025 unter: https://app.guestoo.de/public/event/d1f58a59-c614-437f-a7b9-385f141a75e0

Für die Förderung dieser Veranstaltung bedanken wir uns bei:




Redebeitrag auf der Alzchem Hauptversammlung am 8. Mai 2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Alzchem Group AG Hauptversammlung am 08.05.2025:

„Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften des Alzchem-Produkts Dormex® und seines Wirkstoffs Cyanamid, um die es mir hier geht, vertraut.

Ausgelöst von Vergiftungsfällen in Italien wurde dem Wirkstoff Cyanamid im Jahr 2008 seine Genehmigung entzogen, und das Produkt Dormex® verlor damit spätestens im März 2009 EU-weit sämtliche reguläre Zulassungen. Das Erscheinungsbild von akuten Dormex-Vergiftungen ist in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben und bezieht sich neben den Fällen in Italien auf eine ganze Serie von Fällen in Ägypten sowie auf weitere Fälle in Indien und Frankreich. Am häufigsten sind es großflächige dramatische Hautschäden, wobei auch eine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen wurde, d.h. bei wiederholter Einwirkung werden die Effekte von immer geringeren Dormex-Mengen hervorgerufen. Interessanterweise kann es zu den Hauteffekten auch nach oraler Aufnahme von Cyanamid kommen. In der Literatur ist ferner multiples Organversagen beschrieben, und es gibt Langzeiteffekte bei sehr niedrigen Dosierungen, insbesondere auf die Schilddrüse und auf das ungeborene Leben, was zur Einstufung von Cyanamid als vermutlich krebserregend und reproduktionstoxisch führte.

Mit Blick auf die Behauptung der Unternehmensleitung, dass es das höchste Anliegen sei – Zitat – „dass Dormex® sicher eingesetzt wird“, möchte ich darauf hinweisen, dass dem Dormex-Wirkstoff Cyanamid in der EU deshalb seine Genehmigung entzogen wurde, weil – und ich zitiere aus dem offiziellen Dokument – „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt, da die Exposition über dem AOEL liegt.“ Zitat Ende. Die Abkürzung AOEL steht für die gesetzlich festgelegte maximal zulässige Anwenderexposition.

Dabei wird mit dieser Formulierung das Ausmaß des Problems in keiner Weise deutlich, denn nach Berechnungen der EU-Behörde wird die maximal zulässige Anwenderexposition selbst bei umfassender Verwendung persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache – Sie haben richtig gehört – um mehr als das 60-fache überschritten, für Passanten um das 14-fache und selbst innerhalb der Wohnungen von Anrainern um ein Mehrfaches.

Angesichts dieser dramatischen Zahlen habe ich folgende Fragen:

  1. In welcher Menge hat AlzChem in den vergangenen fünf Jahren Cyanamide zur Herstellung von Dormex und von Dormex selbst zur Anwendung in der Landwirtschaft in Drittstaaten exportiert?
  2. Auf Ihrer Website teilen Sie mit, dass Sie gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern darauf achten, dass bei den Landwirten ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Wodurch zeichnet sich diese Art von Schutzausrüstung im Vergleich zur der in Europa üblichen aus? Das heißt, durch welche Maßnahmen verhindern Sie die zig-fache Überschreitung der Grenzwerte? Können Sie eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?
  3. Haben Sie die Wirksamkeit der Schutzausrüstung getestet? Falls ja, sind Sie bereit, die Ergebnisse dieser Testung zu veröffentlichen?
  4. Auch Passanten und Anrainer sind gefährdet. Welche Schutzausrüstung wird diesen Personengruppen zur Verfügung gestellt?
  5. Wie stellen Sie sicher, dass die Schutzausrüstung von den Dormex-Exponierten in den Exportländern tatsächlich genutzt werden kann?
  6. Am Beispiel von Südafrika: welchen Umfang hatte die Lieferung von Schutzausrüstung an ihren dortigen Vertriebspartner konkret, d.h. welche Teile, welche Stückzahl in welchen Jahren? Wenn diese detaillierte Information nicht sofort verfügbar ist, wären Sie bereit, diese in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen?

Wie ich eingangs erläutert habe, ist wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge die gängige Schutzausrüstung nicht in der Lage, ausreichend Schutz zu gewähren. Ich habe die Fragen nach deren Bereitstellung trotzdem gestellt, weil nach unseren Erkenntnissen – was immer Sie Ihrem Vertriebspartner in Südafrika liefern – diese Schutzausrüstung offenbar nicht bei den Betroffenen ankommt.

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 




Alzchem in zunehmender Kritik wegen des Exports von in der EU verbotenen gefährlichen Pestiziden

Pressemitteilung zur Alzchem Hauptversammlung 2025

  • Unverantwortliche Exporte von Dormex und Cyanamid zur Verwendung in der Landwirtschaft müssen sofort eingestellt werden
  • Alzchem erfüllt eigenes Versprechen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Übereinstimmung mit den UN-Standards nicht
  • Schwerkranke Bäuerin spricht auf Aktionärsversammlung

7. Mai 2025. Der Chemiekonzern Alzchem sieht sich auf seiner morgigen Hauptversammlung scharfer Kritik ausgesetzt, weil er weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die für den Einsatz in der Europäischen Union als zu gefährlich gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika (Women on Farms Project) und Deutschland (PAN Germany, INKOTA-Netzwerk) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Deutschland fordern ein Ende des Exports und des schädlichen Einsatzes des Produkts Dormex, insbesondere in Südafrika.

Alzchem exportiert weiterhin das Pestizid Cyanamid, das als krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist. Es wurde in der EU vom Markt genommen, weil es nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen, in sich birgt. Alzchem exportiert weiterhin Cyanamid und Dormex in großen Mengen. Dormex wird in Ländern wie Südafrika in erheblichem Umfang eingesetzt. Landarbeiter*innen berichten von Anwendungen ohne ausreichende Schulung, bei fehlender Schutzausrüstung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden für die Beschäftigten, was einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellt.

Am 6. Mai 2025  zogen Landarbeiterinnen und Bewohnerinnen zum Büro von Philagro, dem autorisierten Vertriebspartner von Alzchem in Südafrika, in Somerset West, um ein an Andreas Niedermaier, CEO der Alzchem Group AG, gerichtetes Memorandum zu übergeben. Am 8. Mai wird Dina Ndleleni – eine ehemalige Landarbeiterin und heutige Aktivistin bei Women on Farms Project, deren Gesundheit durch den Kontakt mit Dormex irreversibel geschädigt wurde -auf der online durchgeführten Alzchem-Hauptversammlung erneut die Forderung der Landarbeiterinnen nach einem Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel stellen.

Dina Ndleleni, ehemalige Landarbeiterin, kritisiert: „Im Juli 2022 wurde ich während meiner Arbeit beim Tafeltraubenproduzenten Mooigezicht Estates mit Dormex vergiftet. Dies hat sich auf alle Aspekte meines Lebens ausgewirkt. Meine Lunge wurde so geschädigt, dass ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen verlor, weil ich arbeitsunfähig war. In den sieben Jahren, in denen ich auf der Farm gearbeitet habe, habe ich weder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch eine Schulung oder Informationen über die verwendeten Pestizide erhalten. Ich fordere nun Gerechtigkeit und eine Entschädigung für meine verlorene Beschäftigung und mein Einkommen sowie für die dauerhaften Gesundheitsschäden, die ich erlitten habe. Ich bitte Alzchem, den Vorfall meiner Dormex-Vergiftung auf dem Weingut Mooigezicht in De Doorns zu untersuchen. Ich bitte Alzchem, mir dabei zu helfen, den entsprechenden Farmbesitzer  wegen fahrlässiger Verwendung von Dormex zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Exportpraxis von Alzchem widerspricht international anerkannten Richtlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Alzchem ausdrücklich zu befolgen behauptet. Alzchem erwähnt zwar die Durchführung von Schulungen, es gibt jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass diese Schulungen in allen Regionen, in denen seine gefährlichen Produkte verkauft werden, umfassend, regelmäßig oder effektiv sind. Die primäre Verantwortung des lokalen Arbeitgebers für die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen entbindet Alzchem nicht von seinen eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insbesondere von der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Verwendung seiner Produkte.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany fordert: „Die Behauptung von Alzchem, Dormex sei sicher in der Anwendung, ist völlig inakzeptabel. Nach Angaben der europäischen Behörden wird der zulässige Grenzwert für Anwender*innen selbst mit persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache überschritten. Es ist überfällig, alle Exporte von Dormex und Cyanamid für landwirtschaftliche Zwecke einzustellen. Wir fordern AlzChem auf, in den Exportregionen proaktiv auf sicherere Alternativen umzusteigen.“

Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk fordert: „Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor dem Profit haben.Dormex wird aus wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingesetzt – nicht aus der Not heraus. Viele Weinbaubetriebe beweisen bereits, dass ein erfolgreicher Anbau auch ohne Dormex möglich ist, zum Beispiel durch den Anbau von Rebsorten, die von Natur aus an milde Winter angepasst sind.“

Link zum Gegenantrag der Vereinigung Ethischer Aktionäre Deutschland: https://www.kritischeaktionaere.de/alzchem/export-und-vermarktung-von-gesundheitsschaedlichen-und-in-der-eu-verbotenen-pestiziden-unser-gegenantrag/

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