Zurück an den Absender

Menschen aus aller Welt schicken verbotene EU-Pestizide zurück nach Brüssel

Brüssel/Hamburg 02.12.2025. Pressemitteilung. Zivilgesellschaftliche Gruppen aus aller Welt haben sich heute zusammengeschlossen, um die schädliche Doppelmoral der Europäischen Union anzuprangern. In einer symbolischen Aktion vor der Europäischen Kommission in Brüssel haben Aktivist*innen 75 Kartons zurückgegeben – einen für jeden in der EU verbotenen Pestizidwirkstoff, der aber weiterhin in großem Umfang ins Ausland exportiert wird.

Die Aktion folgt auf die Analyse der neusten Exportdaten der EU: Die neue Studie von Public Eye belegt, dass die EU allein im Jahr 2024 fast 122.000 Tonnen Pestizide mit insgesamt 75 gefährlichen Substanzen exportiert hat, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltrisiken für die Verwendung in der EU als zu giftig erachtet wurden und darum in der EU und ihren Mitgliedsstaaten nicht verwendet werden dürfen. [1]

Die Aktion wurde von der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ organisiert, die über 600 Organisationen vertritt, die ein Ende dieses giftigen Handels fordern. [2]

„Wenn diese Pestizide für die europäische Bevölkerung zu gefährlich sind, sind sie für alle zu gefährlich“, sagt Angeliki Lysimachou, Sprecherin der End Toxic Pesticide Trade Coalition. „Die EU kann nicht weiterhin davon profitieren, dass sie Gemeinden und Ökosysteme anderswo vergiftet.“

In den Tagen vor der Aktion filmten sich Organisationen aus 13 Ländern und fünf Kontinenten dabei, wie sie Behälter dieser in der EU verbotenen Pestizide in Kartons verpacken und sie an die Europäische Kommission adressieren – als globaler Akt des Widerstands gegen die schädlichen Exportpraktiken Europas. [3]

Jeder der vor der EU-Kommission aufgebauten 75 Kartons trägt den Namen eines verbotenen, aber immer noch exportierten Pestizids. Alle Kartons sind an Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, adressiert und mit „Zurück an den Absender“ gekennzeichnet.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprach 2020, den Export verbotener Pestizide zu beenden. Noch immer wurde es nicht eingelöst.

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ [4] hat bereits mehrere Aktionen durchgeführt, um ein dringendes Ende dieser Exporte zu fordern. Dazu gehört auch die Ende Juni in Brüssel veröffentlichte gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde und in der ein sofortiges Ende dieser unethischen Doppelmoral gefordert wird.

Hier finden Sie Fotos von der Aktion.

[1] Studie von Public Eye und Unearthed (2025): Massive Zunahme der Exporte aus der EU

[2] Gemeinsame Erklärung und Forderung zur Beendigung der Herstellung, Exports und Imports von verbotenen Pestiziden

[3] Video: Menschen aus aller Welt schicken die verbotenen Substanzen zurück an die EU-Kommission

[4] End Toxic Pesticide Trade Coalition (alphabetisch sortiert): ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, Veblen Institute for Economic Reforms.

Pressekontakte:




Pestizidregulierung am Abgrund

EU-Kommission plant unbefristete Pestizidzulassungen, mehr und längere Ausnahmen von Verboten – ein Schlag gegen Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz

Mit ihrem durchgesickerten Entwurf für die zukünftige Pestizidzulassung tritt die EU Kommission den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger*innen, der Umwelt und die Zukunft künftiger Generationen mit den Füßen. Das als „Food and Feed Simplification Omnibus“ bekannte Vorhaben mit der Unterschrift „Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit“ verfolgt offensichtlich einen massiven Abbau von Schutzstandards.

Was sich unter den gut klingenden Worten von „Straffung und Modernisierung der Rechtsvorschriften“ versteckt, ist eine Reihe an Rückschritten. Die Handschrift der chemischen Industrie ist dabei sehr deutlich. Sollte der Entwurf ohne wesentliche Korrekturen angenommen werden, verabschiedet sich die EU von Errungenschaften, um die die Europäische Union und seine Bevölkerung weltweit beneidet werden und die über die vergangenen Jahrzehnte ein vergleichsweise hohes Schutzniveau für die Gesundheit der hier lebenden Menschen, Tiere sowie für die Umwelt sicherten.

Zentrale Mechanismen unserer bestehenden Regulierung sollen aufgeweicht oder abgeschafft werden. Was droht sind:

Unbegrenzte Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassungen von Produkten. Die bestehende routinemäßige Überprüfung der Genehmigung nach 10 bzw. 15 Jahren unter Einbeziehung des aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstands u.a. zu Gesundheits- und Umweltrisiken würde wegfallen. Dieses Sicherungssystem, mit dem erkannt werden kann, ob nicht doch erheblichere Risiken für unser Trinkwasser, für Bestäuber oder die Gesundheit unserer Kinder bestehen, würde ausgehebelt. Die Begründung ist haarsträubend: Die meisten zugelassenen Wirkstoffe hätten ja schon mindestens einen Verlängerungsprozess durchlaufen und neue Wirkstoffe würden „voraussichtlich bessere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften aufweisen“. Es reicht ein Blick zurück auf mehr als 70 Jahre chemischer Pflanzenschutz und die im Zeitverlauf immer wieder erfolgten Rücknahmen von Genehmigungen, um zu sehen, wie falsch diese Argumente sind. Die unbefristete Zulassung synthetischer Pestizide steht im Widerspruch zu dem Ziel, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken und den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel zu fördern. Auch das EU-Biozidrecht soll geändert werden, so dass Biozidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden dürfen.

Des Weiteren enthält der Vorschlag Aufweichungen vom Verwendungsverbot für hormonell schädigende Pestizide. Vorgesehen ist, dass sie selbst nach Versagen der Zulassung in sogenannten Notfallsituationen jetzt bis zu fünf Jahre lang (!) weiter eingesetzt werden dürften. Zudem wurde die Begründung, was ein Notfall ist, sprachlich erweitert und unscharf formuliert, was zu einer erheblich breiteren Umdeutung einer Notfallsituation führen kann. Auch die Abverkauf- und Aufbrauchfristen von nicht mehr genehmigungsfähigen Mitteln sollen deutlich verlängert werden. So baut die EU Kommission die Anwendung nachweislich hoch problematischer Pestizide bewusst aus.

Momentan befindet sich der Entwurf der Omnibus-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel in der verwaltungsinternen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen und soll voraussichtlich am 16. Dezember von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Der Entwurf enthält nur wenige positive Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Importen mit problematischen Rückständen. Insgesamt stellt der Entwurf aus Sicht von PAN Germany eine Abkehr vom Prinzip eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes dar. Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament dürfen einem solchen Ausverkauf essenzieller Schutzstandards nicht zustimmen. Was wir benötigen, ist die Förderung biologischer und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung – hier brauchen wir Investitionen in die Zukunft für Betriebe, für weniger chemische Belastung unserer Kinder und eine lebenswerte Welt.




Juristischer Sieg gegen die ungeprüfte Verlängerung von Pestizidgenehmigungen

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Die gängige Praxis, bei Verzögerungen im Wiedergenehmigungsverfahren systematisch und automatisch technische Verlängerungen von Pestizidgenehmigungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Hierzu gab es vergangene Woche gleich drei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union.

PAN Europe hatte gegen die wiederholten „technischen Verlängerungen“ des Fungizids Dimoxystrobin geklagt, das ohne vollständige Risikobewertung durch technische Verlängerungen sechs (!) Jahre länger am Markt gehalten wurde. Das Urteil vom 19.11.25 dürfte insgesamt die wiederkehrende Praxis einschränken, die Zulassung von Pestiziden Jahr für Jahr ohne Neubewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt zu verlängern.

Während das EU-Recht vorschreibt, dass die Sicherheit von Pestiziden in der EU alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, kommt es in der Realität bei vielen Substanzen nach Ablauf der ersten Zulassungsdauer zu Verzögerungen bei der Wiedergenehmigung von bis zu 10 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass das Pestizidrecht nur außergewöhnliche und vorübergehende Verlängerungen zulässt, die auf den konkreten Fortschritt der Risikobewertung zugeschnitten sein müssen. Die Kommission habe es versäumt, den genauen Zeitraum, der für den Abschluss der Risikobewertung erforderlich sei, sorgfältig zu prüfen und zu begründen. Die Gewährung einer sechsjährigen Verlängerung der Zulassung für Dimoxystrobin war daher rechtswidrig.

Der Gerichtshof veröffentlichte am gleichen Tag zwei ähnliche Urteile zu den Klagen von Pollinis zur Verlängerung der Zulassung von Boscalid und der Aurelia Stiftung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, die noch vor dessen erneuter Zulassung im Jahr 2023 angestrengt worden waren.

Mehr dazu: PAN Europe Pressemitteilung vom 19.11.2025




Extrem toxisch für Wasserorganismen: Pyrethroid-Insektizide im Fokus von Wissenschaft und Regulation

Pyrethroide sind hochwirksame Insektizide, die extrem toxisch für Wasserorganismen sind und unsere Oberflächengewässer verschmutzen. Sie werden weit verbreitet angewendet – als Pestizide in der Landwirtschaft, als Biozide in Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und als Human- und Tierarzneimittel. Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation im Fachmagazin Environmental Sciences Europe nimmt die Verwendung, Wirkung, Regulierung und Überwachung von Pyrethroiden unter die Lupe.

Pyrethroide sind synthetische Derivate des natürlich vorkommenden Toxins Pyrethrin. In der Landwirtschaft werden Pyrethroide als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt, dazu zählen die Wirkstoffe lambda-Cyhalothrin, beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, gamma-Cyhalothrin, Esfenvalerate, Etofenprox und tau-Fluvinat. Viele dieser Pyrethoide werden auch im Materialschutz und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Permethrin bspw. wird noch immer als Biozid in Holzschutzmitteln und Insektiziden eingesetzt, obwohl der Wirkstoff im Pflanzenschutz bereits seit 25 Jahren nicht mehr in der EU erlaubt ist.

Cypermethrin ist als prioritäre Substanz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet und vier weitere Pyrethroide – Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin – wurden zur Aufnahme vorschlagen. Die Autor*innen der Studie haben die gemessenen Pyrethroidkonzentrationen in Oberflächengewässern aus verschiedenen europäischen Überwachungsprogrammen ausgewertet sowie Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN) abgeleitet, wo diese nicht verfügbar waren.

Zum Hintergrund: Bei der Risikoprüfung im Pestizid-Genehmigungsverfahren wird prognostiziert, wie hoch die Oberflächenbelastung für die jeweils vorgesehene Anwendung erwartet wird. Liegen die vorhergesagten Belastungswerte über den einzuhaltenden, ökotoxikologisch begründeten Werten, werden Risikominimierungsmaßnahmen festgelegt, die die Belastung reduzieren, wie etwas Abstandsauflagen zu Gewässern. Wegen ihrer extrem hohen Toxizität, insbesondere für wirbellose Wassertiere, liegen die Umweltqualitätsnormen (UQN = die gesetzlichen Grenzwerte für die Exposition gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) im Bereich von Pikogramm bis Nanogramm pro Liter und damit um Größenordnungen niedriger, als die für die meisten anderen derzeit verwendeten Pestizide. Für die Gewässerüberwachung ist dies eine Herausforderung und erfordert hochentwickelte Analysemethoden und Instrumente, die für routinemäßige Überwachungsprogramme oft nicht zur Verfügung stehen. Hieraus erklärt sich, warum bislang nur begrenzte validierte Überwachungsdaten für Cypermethrin in europäischen Oberflächengewässern vorliegen.

Die Auswertung der Wissenschaftler*innen zeigt, dass in den meisten europäischen Ländern die Bestimmungsgrenzen der verfügbaren Analysetechnik (LOQ) zu hoch sind, um die Einhaltung der UQN für Pyrethroide zuverlässig zu bewerten. Wo Konzentrationen mit einer ausreichend niedrigen LOQ quantifiziert werden konnten, wurden häufig Überschreitungen der jeweiligen UQN beobachtet.

Um bei gleichzeitigem Aufrechterhalten der Verfügbarkeit von Pyrethroid-Insektiziden die Ziele der WRRL für die Qualität von Oberflächengewässern zu erreichen, sind der Studie zu Folge koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen – Regulierung, Verwendung und Überwachung – erforderlich.

Zu den von den Wissenschaftler*innen empfohlenen Schlüsselmaßnahmen zählen:

  • Die Verringerung des Einsatzes von Pyrethroiden und der Emissionen in Oberflächengewässer
  • Investitionen in verbesserte routinemäßige Analysekapazitäten und
  • eine Harmonisierung der Pyrethroid-Vorschriften sowie rasche Integration neuer Erkenntnisse.

Weitere Details finden sich in der Veröffentlichung. Genannt werden unter anderem:

  • Der öffentliche Zugang zu regelmäßig aktualisierten, räumlich aufgelösten Daten über Verkauf, Verwendung, Umweltkonzentrationen und häufig angewandte Risikominderungsmaßnahmen in allen Anwendungsbereichen,
  • Die Festlegung einer gruppenbasierten Umweltqualitätsnorm für die Summe der Pyrethroide und deren Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe sowie
  • Die Anwendung von Indikatoren für die Toxizität von Gemischen in Oberflächengewässern.

 

Quelle: Hitzfeld et al. (2025): Synthetic pyrethroids in European surface waters: sources, occurrence and need to reduce contamination. Environmental Sciences Europe, https://doi.org/10.1186/s12302-025-01249-9




Lesetipp: Designed to Kill: Who Profits From Paraquat?

Wer profitiert vom Handel mit Paraquat und wer leidet darunter? Was bedeuten Produktion, Handel und Anwendung von Paraquat für Umwelt, Gesundheit und Klima entlang der gesamten internationalen Wertschöpfungskette? Diese Fragen bilden den roten Faden hinter dem neuen Report Desingned to Kill von PAN Nordamerika, Coming Clean und der Alianza Nacional de Campesinas, der passend zum Klimagipfel COP30 veröffentlicht wurde. Der Report liefert einen spannenden Blick von der anderen Seite des Atlantiks auf die Themen Doppelstandards im Pestizidhandel, Export von national verbotenen Pestiziden und Klimarelevanz von chemisch-synthetischen Pestiziden.

Der Bericht schaut auf die USA und analysiert ein einziges Pestizid – Paraquat – und ein einziges chinesisches Unternehmen – die SinoChem Holdings Ltd – und liefert dabei allgemeine Informationen über Pestizide und die Agrarchemieindustrie insgesamt. Neben der Analyse von Handelsströmen werden Berichte von Beschäftigten dokumentiert, deren Gesundheit durch Paraquat Schaden genommen hat.

Paraquat ist so giftig, dass bereits die Einnahme eines einzigen Teelöffels tödlich sein kann. Ein Gegengift gibt es nicht. Der Wirkstoff hat ätzende Wirkung auf die Haut und schädigt die Lunge beim Einatmen. Langfristige Exposition gegenüber Paraquat wird mit schweren Erkrankungen wie Schilddrüsenerkrankungen, Krebs, Nierenfunktionsstörungen, Leukämie im Kindesalter und Parkinson in Verbindung gebracht.

Paraquat ist aufgrund seiner Toxizität in über 70 Ländern verboten – in der EU seit 2007. Dennoch gehört er zu den am häufigsten verwendeten Pestiziden in den USA. Praktisch alle Paraquat-Importe der USA stammen aus Ländern, die dessen Verwendung innerhalb ihrer eigenen Grenzen verboten haben, darunter auch China und das Vereinigte Königreich.

Neben den toxikologischen Wirkungen fokussiet der Bericht auf die Klima-Relevanz der Produktions- und Handelswege und Praktiken. Es wird deutlich, dass jede Stufe der Paraquat-Lieferkette, die sich über den gesamten Globus erstreckt, Treibhausgase und giftige Luftschadstoffe emittiert.

Den Report lessen: Designed to Kill: Who Profits from Paraquat?




Weniger Pestizide – Mehr Zukunft

Offener Brief an Minister Rainer mit Forderung, Pestizidreduktion umzusetzen

  • Umweltverbände kritisieren Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz
  • Pestizidreduktion für Schutz von Gesundheit und Artenvielfalt
  • Umweltbundesamt braucht Vetorecht bei Pestizidzulassung

Berlin/Hamburg. 06.11.2025. Gemeinsame Pressemitteilung. Sechs Umweltverbände wenden sich heute mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Sie kritisieren die Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz und der dafür vorgesehenen 1,66 Millionen Euro und fordern den Minister auf, sich klar für eine Reduktion des Pestizideinsatzes einzusetzen. Nur so können Gesundheit und Biodiversität langfristig geschützt werden. Für Bäuerinnen und Bauern ist eine intakte Umwelt die Voraussetzung für den nachhaltigen Anbau von Lebensmitteln. Die Verbände appellieren, die Vereinbarungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Pestizidreduktion umzusetzen. Beim Zulassungsprozess muss das Umweltbundesamt weiterhin Vetorecht haben.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Pestizide sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sie beschleunigen den Verlust von Artenvielfalt. Noch mehr Pestizide sind keine Lösung – sie schaffen nur neue Probleme. Wirkliche Antworten liegen in Agrarökologie und ökologischem Landbau. Deshalb fordern wir Minister Rainer auf, den Pestizideinsatz deutlich zu verringern und Bäuerinnen und Bauern dabei mit Beratung und Förderung zu unterstützen.“

Anja Voß, Geschäftsführerin beim Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft stellt fest: „Pestizide stoppen nicht an Feldrändern. Über die Luft gelangen sie auch auf Bio-Flächen und richten dort Millionenschäden an, die die Bio-Branche allein schultern muss. Damit bedrohen sie nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den rückstandsfreien Anbau – und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sagt: „Das Landwirtschaftsministerium und seine Zulassungsbehörde machen sich mitschuldig an der Vergiftung unserer Umwelt. Der Landwirtschaftsminister verzögert systematisch die Reduzierung gefährlicher Pestizide wie Glyphosat, duckt sich aus der Verantwortung und ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Reduktionsziel für gefährliche Pestizide ist im Ministerium nur noch ein Lippenbekenntnis. Wer Programme streicht, statt zu handeln, stellt sich gegen die Zukunft – gegen gesunde Böden, sauberes Wasser und eine intakte Landwirtschaft. Wir werden den Einsatz giftiger Pestizide gerichtlich mit unseren seit 2023 gestarteten Klagen reduzieren.“

Gabriela Strobel, Vorständin von PAN Germany sagt: „Chemisch-synthetische Pestizide sind ersetzbar. Die (agrar)ökologische Landwirtschaft und die ehrgeizige Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zeigen, wie es geht und wo Unterstützung in Forschung und Praxis notwendig ist. Das Landwirtschaftsministerium muss dafür konkrete und verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegen und Anreize schaffen. Vereinfachungen und Bürokratieabbau sind da gut, wo sie dem Allgemeinwohl und der Förderung des nicht-chemischen Pflanzenschutzes dienen. Eine Schwächung des Pestizidrechts und seiner Umwelt- und Gesundheitsstandards ist dagegen inakzeptabel und gefährdet letztlich die Menschen, die schon heute in besonderem Maße exponiert sind: Beschäftigte in der Landwirtschaft, die Landbevölkerung und Kinder.“

Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer des Umweltinstitut München kommentiert: “Die Forderungen aus Industrie und Agrarlobby, das Umweltbundesamt bei der Zulassung von Pestiziden zu schwächen, sind nur die Spitze des Eisbergs: Unter dem Vorwand, Bürokratie abbauen zu wollen, werden derzeit wesentliche Errungenschaften des Umweltschutzes frontal angegriffen. Gerade in Zeiten vieler Umweltkrisen braucht es starke Behörden, die unabhängig prüfen und auf Basis hoher wissenschaftlicher Standards entscheiden. Das UBA leistet dafür unverzichtbare Arbeit und muss gestärkt und nicht entmachtet werden. Wohin ein von Lobbyinteressen getriebener Abbau von Regulierungen führt, zeigt ein Blick in die USA.”

Mehr Informationen:

Offener Brief an Landwirtschaftsminister Rainer

Pressekontakte:

  • Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin, Tel.: Tel: 0175-4487691; E-Mail: corinna.hoelzel@bund.net;
  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide PAN Germany, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Tel: +49 (0)40 399 19 10-25;
  • Annette Sperrfechter, Pressesprecherin Umweltinstitut München, E-Mail: as@umweltinstitut.org, Tel.: +49(0) 89 307749-77;
  • Yvi Scholz, Pressesprecherin Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), E-Mail: yvi.scholz@enkeltauglich.bio, Tel: +49 151 15200097



Über 130 NGOs fordern die Durchsetzung des EU-Pestizidrechts

138 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa haben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, in einem gemeinsamen offenen Brief aufgefordert, die EU-Pestizidgesetzgebung vollständig um- und durchzusetzen.

Der offene Brief folgt auf die Aufforderung der EU-Kommission zur Beteiligung an der Konsultation zum Omnibusverfahren für die Vereinfachung von Gesetzgebungen im Rahmen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Insgesamt gingen bei dieser öffentlichen Befragung 6.440 Antworten ein, davon über 90 % von EU-Bürger*innen. [1]

Mit dem Instrument des Omnibusverfahrens sollen unter anderem Vorschriften in der EU-Pestizidlegislative vereinfacht werden, um für Pestizide den Zugang zum EU-Markt zu beschleunigen. Die unterzeichnenden Organisationen warnen diesbezüglich vor einem Abbau von Schutzstandards und heben hervor, dass das Pestizidrecht derzeit nur unzureichend umgesetzt wird: Gefährliche Pestizide verbleiben jahrelang auf dem Markt und rechtliche Schlupflöcher verzögern wichtige Risikominderungsmaßnahmen zum Nachteil von Gesundheit, Wasserqualität und biologischer Vielfalt.

Sie kritisieren konkret Vorschläge der Industrie und mancher Mitgliedstaaten im Rahmen des Vereinfachungs-Omnibus, die vorsehen, Ausnahmenregelungen für den weiteren Einsatz hochgefährlicher Pestizide auszuweiten, Übergangsfristen für verbotene Stoffe zu verlängern oder die zeitliche Befristung von Genehmigungen auszuhöhlen.[2]

Deshalb, so die Forderung der NGOs, sollte die Europäische Kommission die Pestizidgesetzgebung aufrechterhalten und im Interesse der EU-Bürger*innen die vollständige Umsetzung ihrer Bestimmungen vorantreiben. Erwartet wird von der EU-Kommission, dass sie auf die Wissenschaft hört und im öffentlichen Interesse handelt. Die Gesundheit der Menschen, der Natur und künftiger Generationen hängen davon ab, ebenso wie die Entwicklung einer widerstandsfähigen landwirtschaftlichen Produktion.

Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die weit verbreitete Belastung durch Pestizidrückstände in Luft, Wasser, Boden, Lebensmitteln, von Wohnhäusern, Tieren und Menschen. Landwirt*innen und die ländlichen Gemeinden sind davon als erste betroffen und sehen sich einem erhöhten Risiko für Krebs und neurodegenerative Erkrankungen ausgesetzt, während die Pestizidbelastungen der Ökosysteme dazu wesentlich beitragen, dass unverzichtbare Insektenpopulationen für die Nahrungsmittelproduktion und die Biodiversität zunehmend geschädigt werden.

Die Eingaben von PAN Europe und PAN Germany zur Konsultation zeigen, dass die Umsetzung der Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pestiziden und der Richtlinie 2009/128/EG über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden weit hinter den Zielen der Gesetze zurückbleibt [3, 4].

Zusammengefasst sollte die Kommission Lücken bei der Regulierung von Pestiziden schließen, anstatt neue zu schaffen. Die 138 den offenen Brief mitzeichnenden nationalen und europäischen Verbände vertreten eine breite Gruppe an Stakeholdern und Experten, darunter Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen, Organisationen für den ökologischen und agroökologischen Landbau, Verbände des Wassersektors sowie Imkereiverbände.

Offener Brief „Call to strengthen implementation of EU Pesticide Law to protect health and the environment“, 27.10.2025 (PDF)

 

[1] Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit – Omnibus-Vereinfachungspaket

[2] Urgent need for action in the area of plant protection products – Call for a swift and effective approach; Konsultationseingabe von CropLife Europe

[3] Konsultationseingabe vom Pesticide Action Network (PAN) Europe

[4] Konsultationseingabe vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Deutschland




Veranstaltungshinweis: PFAS-Pestizide – Bedrohung für Gesundheit und Umwelt

WANN: 30. Oktober 2025 von 10 – 12 Uhr

WO: im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin und per Livestream

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, sind in vielen Alltagsprodukten enthalten (z. B. in Funktionskleidung, Pfannenbeschichtungen, Löschschaum) und reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar.

Im Rahmen der Veranstaltung stellen der Toxikologe Dr. Peter Clausing und der Biochemiker und Buchautor Dr. Helmut Burtscher-Schaden die neue Studie „PFAS-Pestizide: Bedrohung für Gesundheit und Umwelt – Ewigkeitsgifte in unserer Nahrungskette“ vor, die die PFAS-Risiken für Umwelt und Verbraucher*innen analysiert sowie konkrete politische Handlungsoptionen aufzeigt.

Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)
  • Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker und Buchautor
  • Martin Häusling, MdEP Greens/EFA, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss
  • Christine Lützkendorf, Referentin Fluorierte Treibhausgase, Deutsche Umwelthilfe

Moderation: Lena Luig, Referentin Internationale Agrarpolitik, Heinrich-Böll-Stiftung

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung




Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden

Giftige Ewigkeitschemikalie im Grund- und Trinkwasser: Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden ein

  • DUH klagt mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden Banjo, Brodal und Luna Experience
  • TFA verschmutzt Grundwasser und gilt als fortpflanzungsgefährdend: Ewigkeitschemikalie in 78 Prozent der Grundwassermessstellen in Deutschland
  • DUH fordert von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Aufhebung aller Zulassungen für TFA-bildende Pestizide

Berlin, 22.10.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung des Pesticide Action Network (PAN) drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig auf Zulassungswiderruf für die Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience eingereicht. Die drei Pestizidmittel bilden Trifluoressigsäure (TFA), das sich im Grund- und Trinkwasser ausbreitet. Neue Studien deuten auf erhebliche Gesundheitsrisiken durch TFA hin. Messungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAWA haben bereits in 78 Prozent aller Grundwassermessstellen in Deutschland TFA nachgewiesen – teils in extrem hohen Konzentrationen. Die DUH fordert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, sämtliche Zulassungen für TFA-bildende Pestizide zu überprüfen und aufzuheben.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit diesen drei Musterklagen weiten wir unser Vorgehen gegen hochgiftige Pestizide aus, die für Ewigkeitschemikalien in Grund- und Trinkwasser verantwortlich sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen nach, wie gefährlich TFA ist. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen und damit unserer Gesundheit darf nicht weiter aufgeschoben werden. Wir erhöhen deshalb den Druck und gehen rechtlich gegen die Zulassungen der TFA-bildenden Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience vor – für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „TFA ist ein extrem persistentes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden. In den behördlich geforderten Tierversuchen wurden Missbildungen (Fehlbildungen) bei Nachkommen beobachtet, insbesondere Augenschäden, die letztendlich zur Erblindung führen. Das Pestizidrecht verlangt, solche neuen Befunde zu berücksichtigen, was im konkreten Fall zu einem Verbot der Pestizide führen muss, für die TFA als Abbauprodukt nachgewiesen ist. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, TFA-freisetzende Pestizide umgehend vom Markt zu nehmen.“

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und teilweise im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von vielen PFAS-Pestiziden ist die Chemikalie TFA. TFA (Trifluoressigsäure) ist hochbeständig, sehr mobil und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den für das Grundwasser geltenden Grenzwert von 0,1 μg/l deutlich. Es gibt keine praktikablen Methoden, um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen. Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung muss eine Zulassung zwingend entzogen werden, wenn Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p251022

Kontakt:

  • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de
  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), 0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de




Erheben Sie Ihre Stimme für sichere Lebensmittel und eine Natur ohne giftige Pestizide

Unsere Natur und unsere Lebensmittel sind in Gefahr.

Die Europäische Kommission will wichtige Schutzmaßnahmen für die Lebensmittelsicherheit zurücknehmen – und bittet Sie um Ihre Meinung zum sogenannten „Omnibus-Vereinfachungspaket  für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“.
Bis zum 14. Oktober 2025 können sich EU-Bürger*innen in einer Konsultation dazu äußern.

Nutzen Sie diese Chance und beteiligen Sie sich. Schreiben Sie Ihre Botschaft hier über das Formular auf der Seite von PAN Europe. Teilen Sie den Entscheidungsträgern mit, dass Sie gegen eine Lockerung und Abschwächung der Lebensmittel- und Pestizidgesetze sind.

Teilen Sie mit, dass der Schutz unserer Lebensmittel, Böden und Gewässer vor schädlichen Chemikalien notwendig ist.

Pestizidkonzerne und konservative Gesetzgeber haben bereits die dringend benötigte Verordnung zur Pestizid-Reduktion zu Fall gebracht. Jetzt will die EU-Kommission auch die Zulassung von Pestiziden erleichtern und höhere Grenzwerte für Pestizidrückstände in unseren Lebensmitteln zulassen.

Einige Entscheidungsträger bezeichnen dies als „Vereinfachung” oder „Bürokratieabbau”, obwohl es in Wahrheit nichts anderes ist, als der Abbau von Schutzmaßnahmen für sichere und saubere Lebensmittel. Was tatsächlich vereinfacht wird, ist die Art und Weise, wie aus dem Vergiften der Natur, des Wassers und der Menschen Profit gemacht werden kann.

Jetzt fragt die Europäische Kommission kurzfristig in einen sogenannten „Call for Evidence“ Unternehmen, Organisationen und Bürger*innen, ob die EU-Lebensmittelgesetze abgeschwächt werden sollten.

Es hat Jahrzehnte gedauert, gemeinsamen die geltenden Gesetze zum Schutz von Mensch und Natur zu erreichen. Lassen Sie nicht zu, dass diese stillschweigend rückgängig gemacht werden!

Bis zum 14. Oktober haben Sie Zeit, Ihre Stimme zu erheben – nutzen Sie diese Chance!

Ihr Beitrag wird auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Das Websitetool wurde von einigen europäischen Nichtregierungsorganisationen erstellt und ist aufgrund der begrenzten Zeit nur in englischer Sprache verfügbar. Sie können Ihre Nachricht aber in Deutsch eingeben.

Das Tool ist so gestaltet, dass Sie schnell und einfach eine Nachricht schreiben oder einen Text erstellen können, um den Entscheidungsträgern mitzuteilen, dass Sie gegen eine Schwächung der Pestizidverordnungen und der Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sind.