Von Frankreich lernen: Frankreich räumt Schwachpunkte im Pestizidexportgesetz ein und kündigt Nachbesserung an

Die französische Regierung wird die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden verschärfen. Dies erklärte der Minister für ökologische Transformation Christophe Béchu am Dienstag in der Nationalversammlung. Gemeinsam sei er zusammen mit Landwirtschaftsminister Marc Fesneau dabei, „das Durchführungsdekret fertigzustellen“, um „diese Schlupflöcher zu schließen“ – so zitiert in einem Artikel in LeFigaro vom 13.12.22. Damit zeigen die jüngsten Recherchen der Schweizer NGO Public Eye und der Greenpeace-Organisation Unearthed aus Großbritannien zum Export verbotener Pestizide aus Frankreich ganz offenbar Wirkung.

Ende November hatten die beiden Organisationen neue Daten zum Export von in der EU verbotenen Pestiziden aus Frankreich veröffentlicht und konnten belegen, dass das französische Exportgesetz EGALim, das diese Exporte eigentlich grundsätzlich verbietet, gravierende Lücken aufweist. So genehmigten den Recherchen zufolge französische Behörden in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten des neuen französischen Exportgesetztes die Ausfuhr von 7475 Tonnen Wirkstoffe und Pestizidprodukte mit insgesamt 14 verschiedenen Wirkstoffen, die in der EU aufgrund ihrer schädlichen Umwelt- oder Gesundheitswirkung verboten sind. Darunter waren große Mengen des Fungizids Picoxystrobin, das bereits 2017 aufgrund seines erbgutverändernden Potenzials und der hohen Risiken für Wasserorganismen verboten wurde sowie hochbienengefährliche Insektizide, deren Anwendung im Freiland in der EU zum Schutz von Bestäubern verboten sind.

Eine wesentliche Schwachstelle der Regelungen zum Exportverbot im französischen Gesetz ist, dass nur formulierte Pestizidprodukte umfasst sind. Die Hersteller können also weiter legal verbotene Wirkstoffe in Drittländer exportieren, die dann im Zielland zu «gebrauchsfertigen» Produkten verarbeitet werden. Zudem sind offenbar die Kriterien uneindeutig, die definieren, welche Pestizide von dem Gesetz erfasst werden. Obgleich das Gesetz auf den ersten Blick eindeutig erscheint, wurden in der Umsetzung solche Wirkstoffe ausgenommen, die nicht formell aufgrund ihrer Gesundheits- oder Umweltwirkung durch EU-Behörden verboten wurden, selbst wenn sie nachweislich Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen. Hersteller haben dadurch die Möglichkeit, sich beispielsweise einem Exportverbot zu entziehen, indem sie Genehmigungsverfahren frühzeitig zurückziehen oder Genehmigungen auslaufen lassen.

Am Beispiel Frankreich sehen wir, was Deutschland von Beginn an besser machen kann und muss: Den Export reiner Wirkstoffe, die in der EU verboten sind, und Pestizidprodukte mit diesen Wirkstoffen in ein Exportverbot einbeziehen sowie die Auswahl der Wirkstoffe eindeutig und so umfassend wie möglich vorgeben. Wie dies rechtssicher möglich ist, zeigt ein im September veröffentlichtes Rechtsgutachten. Eine gemeinsame Studie von PAN Germany und anderen von Anfang Dezember konnte zudem aufzeigen, dass schon heute mehr verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe das Land verlassen als in formulierten Produkten. Der Handlungsbedarf ist somit deutlich. Noch liegt der deutsche Referentenentwurf für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot nicht vor. Die Regierungsparteien haben die Möglichkeit und Verantwortung, aus den Fehlern Frankreichs zu lernen und ein deutsches Exportverbot so zu gestalten, dass es tatsächlich effektiv zu einem Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel und zu einem besseren Schutz der Menschen und ihrer Umwelt in den Drittstaaten beiträgt.




Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen.

Berlin / Hamburg, 7. Dezember 2022. Pressemitteilung. In den vergangenen zwei Jahren hat die Exportmenge von in der EU verbotenen, reinen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland die Exportmenge von verbotenen Wirkstoffen, die in Pestizidprodukten enthalten sind, um das 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Export von reinen Wirkstoffen würde laut Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom September 2022 zu einem Exportverbot von gesundheitsschädlichen Pestiziden nicht erfasst werden. Die an der Analyse beteiligten Organisationen sehen die dringende Notwendigkeit, diese Lücke so umgehend wie möglich mit einer Reform des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.

Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.

Analyse „Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland“

Pressekontakte:

  • Dr. Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 10 7
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)176 43 79 59 32
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81

 

 




Studie: Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland

Die Studie Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung weist nach, dass in den vergangenen zwei Jahren aus Deutschland mehr gefährliche Pestizide in Form reiner Wirkstoffe exportiert wurden als in fertigen Produkten. Die Exportmenge von reinen Wirkstoffen, die in der EU verboten sind, lag 2020 um das 2,5-Fache und 2021 sogar um das 4,5-Fache über der exportierten Menge an Wirkstoffen in fertigen Pestizidprodukten. Diese Daten sind besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot für gesundheitsschädliche Pestizide aus Deutschland wohl lediglich den Export formulierter Produkte erfassen wird und somit eine große Schutzlücke offenlässt.

 




Fällt die EU-Pestizidreduktion?

In einer gemeinsamen Pressekonferenz der Europäischen Bürgerinitiative Bienen und Bauern retten (EBI) und dem europäischen Bio-Dachverband Organics Europe wurden die Attacken gegen die derzeit verhandelte Verordnung zur Umsetzung europäischer Pestizidreduktionsziele scharf kritisiert.

Der Vorschlag von einer Gruppe von Mitgliedsstaaten, eine zweite Folgenabschätzung aufgrund des Krieges in der Ukraine durchzuführen, könnte das vorzeitige Ende des Gesetzgebungsverfahrens bedeuten, warnten die beteiligten Gruppen aus Bio-Bewegung, Wissenschaft, Bäuer:innen und Zivilgesellschaft auf der gut besuchten virtuellen Pressekonferenz.

Nach dem Kommissionsentwurf der „Regulation on Sustainable Use of Plant Protection Products“ (SUR) sollen unter anderem der Einsatz und das Risiko von Pestiziden um 50 Prozent bis 2030 reduziert, empfindliche Gebiete und Personengruppen besser vor Pestizidbelastungen geschützt und umweltschonendere Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzmanagements etabliert werden.

Nun droht eine Verschleppung, wenn nicht sogar das Aus des Gesetzgebungsverfahrens in der aktuellen Legislaturperiode der EU Kommission. Die Entscheidung für eine weitere Folgenabschätzung könnte bereits diesen Samstag fallen. PAN Germany, Partner der EBI,  begrüßt ausdrücklich die klare Haltung Deutschlands gegen diesen Versuch einer weiteren Verzögerung bei den Verhandlungen zur SUR.

Mehr dazu in der gemeinsamen Presseerklärung von ECI, Global 2000 und IFOAM Organics Europe, inklusive einem ausführlichem Presse Briefing.




Forderungen an FAO: Führungsstärke beim Klimaschutz & Ende der Allianz mit der Pestizid-Industrie

Während der Rat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) heute zu seiner 171. Sitzung zusammentritt, fordert PAN Germany die UN-Organisation auf, mutige Führungsstärke beim Klimaschutz zu zeigen, indem sie ihr zwei Jahre altes Abkommen mit CropLife International (CLI), dem globalen Verband der größten Pestizidhersteller der Welt, unverzüglich aufhebt.

In einem Brief an die stellvertretende FAO-Generaldirektorin Beth Bechdol, der der FAO-Führung und den Ratsmitgliedern vorgelegt wurde, fordern die Adressaten „mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die laufende und sich vertiefende Zusammenarbeit der FAO mit CropLife International „ und wiederholen damit frühere Forderungen, die von der Zivilgesellschaft und indigenen Völkern, Landwirt*innen und Landarbeiter*innen, Gewerkschaften, Wissenschaftler*innen und Akademiker*innen unterstützt werden.

„Wir wünschen uns von der FAO zurückzukehren zu ihrem Engagement für Agrarökologie, die unabhängig vom Gewinnstreben einzelner Konzerne allen Menschen, Bäuerinnen und Bauern weltweit zugutekommt. Die FAO hat das Wissen und die Erfahrung, in der Landwirtschaft Beschäftigte dabei zu unterstützen, mit der Natur innovativ zu wirtschaften, unabhängig von teuren Betriebsmitteln, deren Herstellung klimaschädlich ist und die wie bei den chemisch-synthetischen Pestiziden zu erheblichen Umweltbelastungen und Vergiftungen weltweit führen“, sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

In einer im Oktober 2020 zwischen der FAO und CropLife unterzeichneten Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) wurde vereinbart, die Zusammenarbeit in weiten Arbeitsbereichen zu prüfen. Gegenstimmen von 200.000 Personen aus über 107 Ländern, über 430 Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker, fast 300 Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen und von fast 50 philanthropischen Gruppen sowie dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung haben verhindert, dass die Absichtserklärung in ein formelleres Format (Memorandum of Understanding) umgewandelt wurde. Die Absichtserklärung, die kein Verfallsdatum hat und nicht dem neuen Due-Diligence-Verfahren der FAO für ihr Engagement mit dem Privatsektor unterzogen wurde, bleibt jedoch bestehen.

Synthetische Pestizide werden aus fossilen Brennstoffen gewonnen, beeinträchtigen die Fähigkeit des Bodens, Kohlenstoff zu binden, setzen Treibhausgase frei und machen die landwirtschaftlichen Systeme insgesamt anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels. Pestizide sind auch eine treibende Kraft im weltweiten Artensterben, durch das die Grundlage der Nahrungsmittelproduktion und der nachhaltigen Entwicklung bedroht wird. Schätzungen zufolge müssen der Einsatz und die Toxizität von Pestiziden um zwei Drittel reduziert werden, um den katastrophalen Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

Die Zivilgesellschaft und Vertreter*innen indigener Völker, die während der COP17-Klimaverhandlungen und der bevorstehenden COP15 zur biologische Vielfalt nachdrücklich agrarökologische Alternativen zu toxischen Pestiziden gefordert haben, sind der Ansicht, dass die FAO die Möglichkeit hat, den Ausstieg aus dem auf fossilen Energieträgern basierenden Lebensmittelsystem einschließlich des Ausstiegs aus dem Einsatz von Agrarchemikalien anzuführen.

Die erneute Aufforderung an die FAO, ihre Vereinbarung mit der Pestizidindustrie zu beenden, kommt Tage nach dem 38. Jahrestag der Bhopal-Gastragödie in Indien, der jedes Jahr am 3. Dezember als Welttag gegen den Einsatz von Pestiziden gedacht wird.

Mehr Informationen und weitere Statements s. PAN International Pressemeldung vom 5.12.2022




EU Kommission darf Versprechen zum Export-Verbot gefährlicher Chemikalien und Pestizide nicht aufgeben

Brüssel/Hamburg, 1.12.22. Im Vorfeld des Welttags gegen Pestizide am 3. Dezember haben mehr als 326 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt, Institutionen und Gewerkschaften eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ein Verbot der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien fordern, die in der EU verboten sind. Sie fordern die Europäische Kommission auf, den versprochenen Legislativvorschlag dazu nicht zu verschieben.

Allein im Jahr 2018 wurden mehr als 81.000 Tonnen Pestizide, die 41 verschiedene gefährliche Wirkstoffe enthalten, deren Verwendung in der Landwirtschaft in der EU verboten ist, von europäischen Konzernen exportiert.

  • Eine von 326 NGOs und Gewerkschaften unterzeichnete gemeinsame Erklärung fordert ein Verbot der Ausfuhr von Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien, die in Europa verboten sind. Die Erklärung wird heute veröffentlicht.
  • Eine Petition zum Exportverbot, getragen von mehr als 200.000 Bürger*innen aus aller Welt wird heute an EU-Umweltkommissar Sinkevičius übergeben.
  • Heute findet in Brüssel eine Konferenz mit Rednerinnen und Rednern von NGOs und der Gewerkschaftsbewegung, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und Mitgliedsstaaten statt. Die Veranstaltung gibt Einblicke in die Auswirkungen von Pestiziden auf in der Landwirtschaft Beschäftigte und Gemeinschaften im globalen Süden, stellt Ergebnisse einer neuen Studie über die Ausfuhr verbotener Pestizide sowie Engagement von Mitgliedstaaten zum Verbot von Ausfuhren verbotener gefährlicher Pestizide vor und erörtert den Stand der Dinge in Bezug auf ein EU-weites Ausfuhrverbot.

Die Europäische Kommission hat sich in der EU-Strategie für nachhaltige Chemikalien auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt im Jahr 2020 verpflichtet, „mit gutem Beispiel voranzugehen und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen sicherzustellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden, unter anderem durch Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften, falls erforderlich“. Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 enthält jedoch keine rechtlichen Maßnahmen, um diese Praxis zu stoppen.

Eine Sprecherin der zivilgesellschaftlichen Koalition sagte: „Dies sollte für die EU eine Selbstverständlichkeit sein, um schnell zu handeln. Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen wie Marokko, Südafrika, Indien, Mexiko, Malaysia oder Brasilien werden mit gefährlichen Pestiziden überschwemmt, die in der EU verboten sind, nicht sicher verwendet werden können und verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben, was zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen führt. Darüber hinaus gehören diese Länder zu den größten Exporteuren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU, so dass verbotene Pestizide auf den Tellern der EU-Bürger landen könnten.“

Gemeinsame Erklärung von NGOs und Gewerkschaften zum Exportverbot

Siehe auch original der Englischen Pressemitteilung des NGO-Bündnisses vom 1.12.22




1 Million EU-Bürger*innen fordern von der EU-Kommission: Rettet Bienen und Bauern

Am Freitag, den 25. November 2022, überbrachten Vertreter*innen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ offiziell die Botschaft von 1,1 Mio. EU-Bürger*innen an EU Vizepräsidentin Jourová und EU Kommissar Kyriakides: Wir wollen ein Ende des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes! Um die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen, muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden bis 2030 stark reduziert und bis 2035 vollständig beendet werden. Landwirt*innen müssen dabei unterstützen und müssen dabei unterstützt werden, diese Ziele zu erreichen. EU Kommission und EU Parlament sind nun in die Pflicht genommen, sich mit den Forderungen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative zu befassen. Dies geschieht zu einem wichtigen Zeitpunkt, da der Verordnungsentwurf der EU Kommission zur Pestizidreduktion „SUR“ von der Agrarindustrie und einigen EU-Mitgliedstaaten im EU Rat heftig angegriffen wird.

Der regelmäßige und weitverbreitete Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden belastet Böden und Gewässer, ist Treiber des Artenverlusts und kann zu Vergiftungen mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für Anwender*innen, Anrainer*innen und Konsument*innen führen. Ohne gesunde Böden, sauberes Wasser und Artenvielfalt ist eine nachhaltige Landbewirtschaftung und zukünftige Ernährungssicherung nicht möglich.

Über 1 Million EU Bürger*innen unterstützen die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ und befürworten eine giftfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, die nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist. Ihre Kernforderungen sind:

  1. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung synthetischer Pestizide: Bis 2030 soll der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der EU-Landwirtschaft schrittweise um 80% reduziert werden. Bis 2035 soll die Landwirtschaft in der gesamten EU ohne synthetische Pestizide arbeiten.
  2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt: Lebensräume sollen wiederhergestellt werden und landwirtschaftliche Flächen sollen zu einem Vektor für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt werden.
  3. Unterstützung für Landwirt*innen: Die Landwirt*innen müssen bei der notwendigen Umstellung auf Agrarökologie unterstützt werden. Kleine, vielfältige und nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe sind zu fördern, der ökologische Landbau und die Forschung im Bereich der pestizid- und gentechnikfreien Landwirtschaft wird unterstützt.

Die Europäische Bürgerinitiative „Biene und Bauern retten“ wurde von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Ländern der EU organisiert. In allen EU Mitgliedsstaaten wurden Unterschriften mit den erforderlichen Daten gesammelt, zehn Länder haben die von der EU festgelegte Mindestschwelle erreicht, und die Gesamtanzahl der gültigen Unterschriften wurde erreicht, um die Initiative zu einem offiziellen Antrag auf der Tagesordnung der EU Kommission und des EU Parlaments zu machen. Nach der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Bürgerinitiative muss die EU Kommission nun eine förmliche Stellungnahme dazu geben. Für Januar 2023 wird eine offizielle Anhörung im EU Parlament erwartet.

Offizielle Pressemitteilung der Organisator*innen der ECI vom 28.11.2022




EVENT: An EU-wide ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals: Why do EU policymakers need to act & how?

Hosted by Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), SumOfUs, Public Eye, The European Environmental Bureau (EEB), Health and Environment Alliance (HEAL), PAN Germany and Corporate Europe Observatory (CEO).

Where: Residence Palace (Passage room) & Online Webstreaming

When: 1 December 2022, 09:15 – 12:30 CET

Language: English

Programme: The meeting will be chaired by Hans van Scharen & Martin Dermine

09:15 – 10:45 Session 1 The EU’s exports of banned pesticides and their impacts on importing countries

  • Opening by the Chair Session 1, Hans van Scharen, Corporate Europe Observatory, Researcher and campaigner (5 mins)
  • Introduction by Dr. Marcos A. Orellana, United Nations Special Rapporteur on toxics and human rights (prerecorded video) (5 mins)
  • “The impact of pesticides on farmworkers in Africa” (10mins)
    • Mopholosi Morokong, IUF, Occupational Health and Safety Officer for Africa (online)
  • “The EU’s-banned pesticide exports” (10 mins)
    • Laurent Gaberell, Public Eye, Agriculture and food expert, Switzerland
  • “Main findings of a new study on exports of banned pesticides from Belgium” (5 mins)
    • Jonas Jaccard, SOS Faim/Pesticide coalition, Advocacy Officer, Belgium
  • “The voices of the impacted communities” (25 mins)
    • Operação Amazônia Nativa (OPAN) (prerecorded video),
    • Larissa Mies Bombardi, Researcher at the Department of Geography, University of São Paulo, Brazil
    • Fobi Miterand Asoh, Founder of NANNY Africa
    • Member of the One Health Network of Civil Society Organizations of Cameroon (ROOHCAM), Cameroon (prerecorded video)
    • Ahmed Tiamiyu, Executive Director of Community Action Against Plastic Waste (CAPWs), Nigeria (prerecorded video)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

10:45 – 11:00 Coffee break

11:00 – 12:30 Session 2 Why an EU ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals is needed and how to do it.

  • Opening by Chair Session 2, Martin Dermine, PAN Europe, Executive Director (5 mins)
  • “Member States and export bans on pesticides and hazardous chemicals” (20 mins)
    • Ms. Zakia Khattabi, Minister of Climate, the Environment, Sustainable Development, and Green Deal, Belgium
    • Crispin Dowler, Acting Co-Editor, Unearthed, The French pesticide export ban, France
  • “NGOs Joint-Statement, time to put an end to double standards” (10 mins)
    • Nina Holland, Corporate Europe Observatory
  • “Petition to Commissioner Sinkevičius” (5 minutes)
    • Eoin Dubsky, SumOfUs, Senior Campaign Manager
  • “An EU-wide export ban, what is the European Commission planning?” (10 minutes)
    • Patrick Child, Deputy Director General DG ENVI, European Commission
  • “Closing remarks from Members of the European Parliaments (MEPs)” (10 minutes)
    • MEP Maria ARENA (S&D)
    • MEP E. Andrieu (S&D) (TBC)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

 

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Kein Blankoscheck für Glyphosat

Aus dem EU-Berufungsausschuss kommt heute ein wichtiges Signal: Die EU-Mitgliedstaaten verhindern in einer Abstimmung, dass das Auslaufen der Glyphosat-Genehmigung, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, automatisch um ein weiteres Jahr hinausgezögert wird. PAN Europe und PAN Germany begrüßen diese Entscheidung. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Glyphosat ein inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Gergely Simon, Chemikalienbeauftragter bei PAN Europe, sagt: „PAN Europe gratuliert den Mitgliedstaaten, die sich mutig gegen eine Verlängerung der Glyphosatgenehmigung ausgesprochen haben. Die heutige Abstimmung ist ein starkes Signal an die Europäische Kommission, dass wir Glyphosat ein für alle Mal abschaffen müssen. Die Kommission sollte jetzt auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger hören, die in zwei erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen das Ende von Glyphosat und schädlichen Pestiziden gefordert haben“.

Glyphosat ist in der EU bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen. Die EFSA kündigte im Mai diesen Jahres an, ihre Schlussfolgerungen zu Glyphosat um ein Jahr zu verschieben. Am 14. Oktober gab der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) jedoch kein grünes Licht für den Vorschlag der Kommission, die derzeitige Zulassung von Glyphosat um ein Jahr zu verlängern. Die EU-Kommission legte daraufhin Berufung ein, und der Vermittlungsausschuss trat darum heute am 15. November 2022 zur Abstimmung zusammen. Im Ausschuss kam keine Mehrheit für den Vorschlag der Kommission zustande – das ist ein Zeichen für eine kritische Haltung einiger Mitgliedstaaten – wie Deutschland – gegenüber Glyphosat.

Damit ist der Ball erst einmal wieder bei der EU Kommission, die im Fall einer nicht qualifizierten Mehrheit Glyphosat um ein Jahr verlängern kann. Im Falle einer Verlängerung der aktuellen Zulassung um ein Jahr würden die Vertreter der Mitgliedstaaten in der zweiten Jahreshälfte 2023 auf Grundlage der dann vorliegenden Schlussfolgerungen der EFSA und des Kommissionsvorschlags über die Zukunft von Glyphosat entscheiden.

Mehr dazu: siehe Pressemeldung von PAN Europe von heute.




Ausgezeichnet! Pestizidatlas erhält Sonderpreis des Salus-Medienpreises

PAN Germany, BUND und die Heinrich-Böll-Stiftung sind für den Pestizidatlas 2022 mit dem Otto Greither Sonderpreis des Salus-Medienpreises für ihre journalistische Leistung und Aufklärungsarbeit über Pestizide ausgezeichnet worden. Die Jury hatte keine einfache Aufgabe: Über 190 Beiträge wurden eingereicht, so viele wie nie zuvor.

Die Preisverleihung fand gestern im Kulturhaus in München statt. Mitglied der Jury Martina Gatzka würdigte in ihrer Laudatio alle Beteiligten an dem Pestizidatlas. Sie unterstrich die bildungspolitische Bedeutung des Altas, der das Thema Pestizide für ein breites Publikum erreichbar mache und eine wichtige Basis für eine gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema liefere.

„Wir freuen uns über diese Auszeichnung und Würdigung unserer Arbeit, die allen gilt, die an dem Werk mitgewirkt haben. Das sind neben den herausgebenden Organisationen, die vielen Wissenschaftler*innen, deren Studien Eingang gefunden haben, die Landwirt*innen weltweit, die alternative Wege gehen und mit ihrem Praxiswissen zeigen, wie ein „anderes Wirtschaften“ möglich ist, die Autor*innen der Kapitel, das Recherche- und Redaktionsteam sowie die Grafiker*innen und viele Menschen im Hintergrund, ohne die der Pestizidatlas nicht gelungen wäre.“ sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Besonders freut PAN Germany auch, dass der Pestizidatlas zur Inspiration des Instagram-Kanals nachhaltig.kritisch von Ann-Sophie Henne, Robin Jüngling und Annika Le Large diente, die für ihren Instagram Post „Der Pestizidatlas 2022“ mit dem Salus-Nachwuchspreis ausgezeichnet wurden.

  • Der Pestizidatlas informiert auf 50 Seiten in Beiträgen, Karten und Infographiken über den weltweiten Einsatz, den Handel und die Auswirkungen von Pestiziden in der Landwirtschaft
  • Mit dem Salus Medienpreis werden journalistische Leistungen ausgezeichnet, die rund um das Thema nachhaltige Zukunft das Bewusstsein für ökologische Landwirtschaft und eine klimafreundliche, gesunde Lebensweise stärken.

 

 

Videoeinspieler zur Preisverleihung © Salus Gruppe