PAN Empfehlungen zum geplanten „Gesamtkonzept Pflanzenschutzmittel-Reduktion“ des BMEL.

Am 30.11.2022 wurde das Forum des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die angestrebte inhaltliche und strukturell-prozedurale Weiterentwicklung des NAP sowie über den Vorstoß ein „Gesamtkonzept Pflanzenschutzmittel-Reduktion“ (Arbeitstitel) zu erarbeiten informiert. PAN Germany begrüßte die Initiative des BMEL und erstellte zur konstruktiven Unterstützung die vorliegende Empfehlung. Das Papier bennent Elemente, die aus Sicht von PAN Germany Bestandteil eines solchen Konzepts sein sollten, um tatsächliche und messbare Verbesserungen für den Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und für eine resiliente, zukunftsfähige Landwirtschaft zu erlangen.




Helfen Sie jetzt mit, Pestizide zu reduzieren!

„Save Bees and Farmers“ braucht Ihre Hilfe – senden Sie eine Nachricht

Über 1 Million europäische Bürgerinnen und Bürger fordern mit PAN Germany und der Initiative „Bienen und Bauern retten“: Schluss mit chemisch-synthetischen Pestiziden! Jetzt dürfen wir nicht nachlassen, die EU zum Handeln zu bewegen. Dafür ist Ihre Unterstützung unerlässlich.

Unterstützen Sie die Forderung nach einer umweltschonenden Landwirtschaft zum Wohl der Gesundheit und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Fordern Sie eine nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel und die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die auf Pestizide verzichten und mit der Natur arbeiten.

Die EU-Kommission hat zwei Gesetzesvorschläge zur Reduzierung von Pestiziden und zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Diese stehen unter heftigem Beschuss durch zahlreiche Politiker*innen und Lobbyist*innen, die die Interessen der chemischen Industrie über das Gemeinwohl stellen.

Nutzen Sie das Tool, um den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament zu schreiben. Bitten Sie die Abgeordneten mit einem Klick um mehr Engagement zugunsten einer gesunden, zukunftsfähigen Landwirtschaft ohne schädliche Pestizide. Nutzen Sie gerne den bereitgestellten Text und ergänzen Sie, wo Sie mögen, Ihnen wichtige Punkte.
Senden Sie auf diese Weise gemeinsam mit vielen anderen Menschen aus ganz Europa eine starke Botschaft für Pestizidreduktion.

Ihre Stimme zählt für eine gesunde Zukunft für uns, unsere Kinder und Enkelkinder.




Empörung über „grünes Licht“ für Glyphosat durch EFSA – trotz eingestandener Datenlücken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gab heute bekannt, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne. Umweltorganisationen kritisieren vehement, dass die EFSA bei ihrer Bewertung zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien vernachlässigt, die Glyphosat mit schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltproblemen in Verbindung bringen. Die derzeitige EU-Genehmigung von Glyphosat läuft im Dezember 2023 aus. Bei der bevorstehenden Entscheidung über eine weitere Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffs stützen sich die EU-Mitgliedsstaaten auch auf die Empfehlung der EFSA. 

München/Berlin/Hamburg, 06. Juli 2023. Pressemitteilung: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Greenpeace, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Slow Food Deutschland und Ekō fordern die deutsche Bundesregierung und alle EU-Mitgliedstaaten auf, trotz fragwürdiger Einschätzung durch die EFSA, gegen die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene zu stimmen. Die EFSA konnte wegen fehlender Daten unter anderem die Risikobewertung für Verbraucher nicht abschließen und benennt hohe Risiken für Säugetiere.

Stephan Paulke, zweiter Vorsitzender im Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft sagt: „Die EFSA ignoriert in ihrer Empfehlung unabhängige Studien, die die Folgen von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt belegen. Unsere Studie zur Pestizidbelastung der Luft[1] beweist, dass sich der Wirkstoff über die Luft überall hin verbreitet. Laut EFSA gilt eine Verfrachtung von Glyphosat über die Luft jedoch als ausgeschlossen. Das zeigt einmal mehr: Das EU-Pestizid-Zulassungssystem ist lückenhaft. Deutschland muss stark bleiben und trotz der Einschätzung der EFSA auf EU-Ebene für ein Glyphosat-Verbot stimmen. Denn nur wenn Glyphosat in der gesamten EU verboten wird, ist auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Glyphosat-Verbot rechtssicher.“

Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sagt: „Die Schlussfolgerung  der EFSA ist ein Schlag ins Gesicht vieler unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die seit der Bewertung durch die Krebsagentur IARC im Jahr 2015[2] zahlreiche Studien veröffentlicht haben, die das Gefahrenpotenzial von Glyphosat belegen[3]. Unabhängige Forschungsergebnisse haben einen Mechanismus für die Krebsverursachung durch Glyphosat offenbart und belegen, dass der Wirkstoff gentoxisch und neurotoxisch ist, das Darmmikrobiom schädigt und schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Bodenleben, Amphibien und die Artenvielfalt hat. Die EFSA verlässt in ihrer Beurteilung die wissenschaftliche Ebene.[4]

Christiane Huxdorff, Landwirtschafts-Expertin bei Greenpeace fügt hinzu: „Glyphosat ist nach wie vor das weltweit am häufigsten verwendete Totalherbizid[5] und macht ca. 30% des gesamten Herbizid-Einsatzes in der EU aus.  Eine Verlängerung von Glyphosat steht in direktem Widerspruch zum EU-Ziel einer Halbierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork-Strategie[6].“

Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben das BEL und Greenpeace zusammen mit weiteren Organisationen eine Petition gestartet, die Umweltministerin Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auffordert, im zuständigen EU-Ausschuss gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen. Über 60.000 Bürger*innen haben bereits unterzeichnet.

Zudem wurde heute von der europäischen Stop-Glyphosate-Koalition die neue Homepage stopglyphosate.eu eingerichtet. Sie bietet wissenschaftliche Informationen über Glyphosat und dient als zuverlässige und unabhängige Plattform.

Kontakte für Presseanfragen: 

 

[1] In der deutschlandweiten Studie zur Pestizidbelastung der Luft konnte Glyphosat und sein Metabolit AMPA in sämtlichen technischen Sammlern (Passivsammler und Filtermatten) nachgewiesen werden. Als Feststoff gilt Glyphosat laut EU-Zulassung als „nicht flüchtig“. Das Herbizid verbreitet sich jedoch an Staubkörner haftend über die Luft.

[2] Im März 2015 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein.

[3] Die Krebsbewertung von Glyphosat durch die IARC wird durch wissenschaftliche Publikationen aus jüngerer Zeit unterstützt, d.h. eine Re-Analyse der Krebsstudien an Ratten und Mäusen, durch Studien zum Mechanismus der Krebsverursachung und so genannte Meta-Analysen von epidemiologischen Studien. Während die EU-Behörden eine Krebsgefahr durch Glyphosat kategorisch ausschließen, kam das französische Regierungs-Institut INSERM bezüglich epidemiologischer Studien zur gleichen Schlussfolgerung wie die IARC. Ferner zeigen neuere Studien, dass Glyphosat und Glyphosatprodukte neurotoxisch sein können (was möglicherweise zur Entwicklung der Parkinson’schen Krankheit beiträgt), Nierenerkrankungen verursachen und – mit entsprechenden Folgewirkungen – das Mikrobiom von Menschen und Tieren beeinträchtigen kann.

[4] Der Verbleib von Glyphosat in der Umwelt ist nach dem neuesten Stand der Wissenschaft gut dokumentiert. Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und Nutzinsekten, Regenwürmer und Bodenbiota, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Glyphosat kann das endophytische und rhizosphärische Mikrobiom von Pflanzen verändern. Es ist gefährlich für die aquatische Umwelt – Sowohl Glyphosat als auch sein Metabolit AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar, und Glyphosat ist bereits als giftig für aquatisches Leben mit langanhaltenden Auswirkungen eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411), eine strengere Einstufung auf der Grundlage von Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre sogar gerechtfertigt.

[5] Globalen Markterhebungen zufolge wurde der Weltmarkt für Glyphosat im Jahr 2020 auf 7,6 bis 9,3 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll im Jahr 2030 zwischen 10,6 und 17,7 Milliarden US-Dollar erreichen, mit prognostizierten jährlichen Wachstumsraten zwischen 3 und 6 %. Eine aktuelle Studie von PAN Europe zeigt detailliert, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von glyphosathaltigen Herbiziden wesentlich sicherere, nicht-chemische Alternativen gibt.

[6] Glyphosat ist ein nicht-selektives Totalherbizid, das nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern alle Pflanzen sowie Algen, Bakterien und Pilze abtötet und damit unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem hat. In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 hatte das Europäische Parlament bereits darauf hingewiesen, dass „Glyphosat als solches nicht mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbar ist“.




Neuer Bericht entlarvt erschreckendes Ausmaß von in der EU verbotenen, bienenschädlichen Pestizid-Exporten

Heute ist Weltbiodiversitätstag. Mit diesem Tag wird auf den rapiden, nicht wiederzubringenden Verlust an biologischer Vielfalt aufmerksam gemacht und politisches Handeln zum Schutz der Biodiversität eingefordert. Der Artenverlust ereignet sich nicht nur in fernen Ländern, sondern direkt vor unser Haustür, auf Wiesen und Äckern. Insekten beispielsweiser bestäuben Blüten, bekämpfen Schädlinge und sorgen für reichhaltige Ernten. Seit langem schrumpfen ihre Populationen – das bringt uns Menschen und die Natur, die wir zum Überleben brauchen, in Bedrängnis. Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.

Eine neue Untersuchung von Public Eye und Unearthed deckt nun das Ausmaß des EU-Handels mit diesen hochbienengefährlichen Neonicotinoiden auf, die aufgrund ihrer Schädlichkeit für Bienen und andere Insekten in der EU verboten wurden. Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten.

Die EU erlaubt den Pestizidunternehmen Geschäfte mit Pestiziden, die sie auf ihren eigenen Feldern zum Schutz der Bestäubungsinsekten verboten hat. Zu den Hauptimport-Ländern für die Bienengefährlichen Neonicotinoide zählen laut der neusten Auswertungen Brasilien, Argentinien, Süd-Afrika, Ghana und Indonesien.

PAN Germany hat wesentlich zur Aufklärung über die untragbaren Doppelstandards im Pestizidhandel beigetragen und zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen fordern gemeinsam ein Ende der beschriebenen Exportpraxis – mit ersten Erfolgen:  Die EU Kommission diskutiert derzeit rechtliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht mehr hergestellt oder exportiert werden dürfen und auch Deutschland arbeitet derzeit ein Exportverbot für bestimmte Pestizide aus.

Insbesondere für die deutsche Politik sollten die von Public Eye und Unearthed veröffentlichten neuen Zahlen über die immensen Exportmengen verbotener hochbienengefährlicher Neonicotinoide Messlatte für ihr Handeln sein und Politiker*innen aller Faktionen dazu bewegen, auch solche Pestizide in das Exportverbot mit einzubeziehen, die aufgrund ihrer schädlichen Umweltwirkung ihre Genehmigung verloren haben. Denn am Ende werden es nicht nur die Bienen sein, die vergiftet werden und leiden, sondern auch die Menschen vor Ort in den Importländern.




Gute Nachricht aus Genf: Weltweites Verbot von Methoxychlor

Auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Stockholmer Übereinkommens in der letzten Woche einigten sich in Genf mehr als 120 Länder auf ein weltweites Verbot des Pestizids Methoxychlor. Es wurde bestätigt, dass das Pestizid die Kriterien des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe (POPs) erfüllt, die für ein weltweites Verbot erforderlich sind.

Methoxychlor verlor bereits 2003 seine EU-Genehmigung für Pflanzenschutzzwecke. Es ist ein chlororganischer Wirkstoff, der weltweit als Insektizid gegen eine Vielzahl von Schädlingen eingesetzt wurde und wird, z. B. in Ackerkulturen, Gemüse, Obst und Zierpflanzen aber auch außerhalb der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Parasiten bei Nutz- und Haustieren sowie gegen Mücken und Fliegen allgemein.

Methoxychlor lässt sich in Muttermilch, Blut und Fruchtwasser nachweisen und kommt auch in menschlichen Geweben sowie in der Umwelt weltweit vor – selbst in der Arktis, wo es keine Anwendung des Wirkstoffs gibt. Methoxychlor wird mit mehreren gesundheitsschädlichen Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Immuntoxizität.

Methoxychlor wurde in vielen Ländern der Welt bereits verboten. Praktikable Alternativen bestehen. Hervorzuheben sind aus Sicht von PAN insbesondere nicht-chemische Alternativen, umgesetzt im Rahmen von Integrierter Schädlingsbekämpfung (IPM), nachhaltigen agrarökologischen und ökologischen Anbaumethoden, biologischen Kontrollsystemen und unter Einbeziehung einiger pflanzlicher Präparate.

Der POP-Überprüfungsausschusses war im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz zu dem Urteil gekommen. dass ein weltweites Verbot der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr von Methoxychlor die wirksamste Kontrollmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt darstellt. Es konnten keine kritischen Verwendungszwecke identifiziert werden, die Ausnahmen für ein weltweites Methoxychlor ermöglicht hätten. Daher wurde die Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang A der Stockholm Konvention ohne Ausnahmen beschlossen.

Vertreterinnen von PAN waren vor Ort. Hier ein Auszug aus dem Statement von RAPAL (PAN) Uruguay .




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung vom 28.04.2023

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 28.04.2023 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen Bayergefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und mit den gesundheitsschädigenden Eigenschaften des Wirkstoffs, über den ich hier sprechen werde, gründlich vertraut. Bereits vor 2 Jahren haben wir kritisiert, dass bestimmte Wirkstoffe, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten sind, von Bayer Cropscience in anderen Teilen der Welt weiterhin vermarktet werden. Bayers damalige Erwiderung ist nach wie vor auf der Website des Unternehmens nachzulesen. Ich zitiere: „Wenn wir es für sinnvoll halten, nehmen wir Produkte freiwillig vom Markt.“ Das bezog sich damals auf Methiocarb- und Carbendazim-Produkte. Produkte mit anderen, in der EU verbotenen Wirkstoffen werden von Bayer CropScience weiterhin vertrieben. Dazu ein Beispiel.

Thiacloprid ist in der EU so, wie das vom Markt genommene Carbendazim, als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ eingestuft. Das heißt, dieser Wirkstoff ist fruchtbarkeitsschädigend und gefährdet das Kind im Mutterleib – eine Gefahreneinstufung, die mit einer Vermarktung in der Europäischen Union nicht kompatibel ist.

Meine Bitte an Herrn Baumann: Wiederholen Sie bitte nicht das Argument, dass in Ländern des globalen Südens andere klimatische Verhältnisse herrschen und deshalb andere oder sogar mehr Pestizide notwendig seien, denn Sie verschwiegen die andere Seite der Medaille: die deutlich höhere Exposition der Menschen im globalen Süden. Das betrifft einerseits schwächere Standards bzw. fehlendes Monitoring bei den Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln. Vor allem aber betrifft das die extrem höhere Exposition der in der Landwirtschaft Tätigen. Das wird durch die 385 Millionen unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen belegt, die sich einer wissenschaftlichen Studie zufolge alljährlich ereignen, denn über 90% dieser Vergiftungen ereignen sich im globalen Süden.

Thiacloprid ist wegen seiner Reproduktionstoxizität sowie aufgrund der Gefährdung des Grundwassers in der EU verboten. Global sind Thiacloprid-haltige Produkte aber weiterhin Teil von Bayers Portfolio, z.B. in Indien mit den Produkten Alanto und Belt Expert bzw. in Mexiko mit dem Produkt Calypso. Während Thiacloprid in der EU unter anderem wegen seiner Reproduktionstoxizität verboten ist, wird diese Gefahr im entsprechenden Abschnitt des mexikanischen Sicherheitsdatenblatts nicht einmal erwähnt. Somit ist die auf dem Sicherheitsdatenblatt erhobene Behauptung, dass die Klassifizierungen der mexikanischen Norm entsprechen, falsch, denn während andere, weniger gravierende Gefahrenmomente Erwähnung finden, wird die Klassifizierung als H360FD, zu Deutsch „kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen“ verschwiegen.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Kriterien verwendet die Unternehmensleitung, um zu bestimmen, wann es für sinnvoll gehalten wird, gesundheitsgefährdende Produkte vom Markt zu nehmen?
  2. Welche Maßnahmen trifft das Unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsdatenblätter in allen Ländern den notwendigen Standards entsprechen?
  3. Beabsichtigt die Unternehmensleitung, Thiacloprid enthaltende Produkte sowie Thiacloprid selbst, in absehbarer Zeit aus dem globalen Portfolio zu nehmen und so zumindest punktuell seiner Verantwortung für die menschliche Gesundheit gerecht zu werden?

Ich bitte daher die Aktionär*innen, stimmen Sie bei allen Anträgen mit der CBG ab gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.




BAYER-Hauptversammlung 2023: Protestaktion in Leverkusen und Gegenanträge

Auch in diesem Jahr wird die BAYER-Hauptversammlung virtuell stattfinden und von realen Protesten vor Ort begleitet sein. Im Zentrum des Protests stehen das umstrittene Herbizid Glyphosat sowie Doppelstandards im Pestizidhandel. PAN Germany ist als Redner auf der Hauptversammlung dabei.

Ende 2023 wird EU-weit über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat entschieden. BAYER, der Hauptproduzent von Glyphosat, wird weiter für seinen „Bestseller“ kämpfen, während mehr und mehr wissenschaftliche Studien die erheblichen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf Mensch und Umwelt dokumentieren und die Praxis zeigt, dass ohne Glyphosat gewirtschaftet werden kann.

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen längst verboten sind. Auch aus Deutschland exportiert Bayer solche Pestizide. Diese Doppelstandards im Pestizidhandel sind unethisch und gefährden Menschenrechte.

Die Kundgebung zur BAYER-HV findet am 28.4.2023 ab 9:30 Uhr an der BAYER-Konzernzentrale, Kaiser-Wilhelm-Allee 3, in Leverkusen statt.

Informationen zum Protestprogramm, zu den Redner*innen auf der Kundgebung vor Ort sowie den Gegenanträgen finden sich auf der Homepage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

Nachtrag zum Protestprogramm zur Bayer Hauptversammlung 2023:

Hier die CBG-Videos der Protestaktionen anschauen




BASF-Hauptversammlung 2023: Protestaktion und Gegenanträge

Anlässlich der BASF-Hauptversammlung heute prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.

Ein Kritikpunkt von PAN Germany:  BASF verkauft weltweit weiterhin Pestizidwirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Diese Doppelstandards gefährden die Menschen und ihre Umwelt und tragen zu erhablichen Verletzungen von Menschenrechten bei.

Zu den von BASF vermarkteten Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, gehören Glufosinat und Epoxiconazol. Sie sind bei uns nicht mehr erlaubt, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.


Weitere Infromationen zur Protestaktion
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre




EU-Kommission antwortet der Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“

Es ist noch lange nicht vorbei. Heute hat die Europäische Kommission ihre offizielle Antwort an die 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger übermittelt, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterzeichnet haben. Die Kommission begrüßt darin die Initiative als ein deutliches Zeichen für die breite Unterstützung der Öffentlichkeit für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, biologischer Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Die Kommission fordert zudem das Europäische Parlament und den Rat auf, rasch eine ehrgeizige Einigung über die Legislativvorschläge zur Reduzierung von Pestiziden (SUR = Sustainable Use Regulation) und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu erzielen.

Die Organisator*innen der EBI betonen als Reaktion auf die Antwort der Kommission in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Dringlichkeit und Bedeutung der Reduzierung von Pestiziden für den Schutz der Gesundheit der Europäischen Bürgerinnen und Bürger, für den Schutz der biologischen Vielfalt und für das Gelingen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion. Dem schließt sich PAN Germany als EBI-Unterstützerorganisation an. Die EBI-Vertreter*innen verweisen auf eine stetig wachsende Zahl an wissenschaftlichen Belegen für die verbreiteten negativen Auswirkungen von synthetischen Pestiziden auf wichtige Schutzgüter. Die Organisator*innen der EBI erwarten vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten mehr Ehrgeiz beim Schutz vor Pestizidbelastungen und der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe, die auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten. Gemeinsam fordern sie von der Politik, stärker auf die Wissenschaft zu hören und dies auch entsprechend in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, bis das Ziel „Bienen und Bauern retten!“ erreicht sein wird. Noch ist das Ziel nicht erreicht.




Frühstücken mit der EBI “Bienen und Bauern retten“

Die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative EBI “Bienen und Bauern retten“ wurde heute bei einem parlamentarischen Frühstück im Paul-Löbe-Haus in Berlin interessierten Abgeordneten, Mitarbeitenden und Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden vorgestellt. Die Veranstaltung fand unter der Schirmherrschaft des Bundestagsabgeordneten Karl Bär, Bündnis 90/die Grünen statt und wurde initiiert von den EBI-Unterstützungsorganisationen BUND, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Aurelia-Stiftung, Umweltinstitut München und PAN Germany.

Mehr als eine Millionen Europäer*innen einschließlich rund 600.000 deutsche Bürgerinnen und Bürger hatten mit ihrer Unterstützung der EBI den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung chemisch-synthetischer Pestizide, den Schutz der Biodiversität in ländlichen Gebieten und die Unterstützung von Bäuerinnen und Bauern beim Übergang zu einer resilienten, naturverträglichen Landwirtschaft gefordert. Ein Appell, der bei der heutigen Vorstellung noch einmal in Richtung der deutschen Politik bekräftigt wurde.

Nachdem die beteiligten Verbände kurz und knapp die Forderungen der EBI vorgestellt hatten, brachten die eingeladenen Experten spannende und fundierte Hintergrundinformationen ein: Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität in Landau veranschaulichte das Problem der Auswirkungen von Pestiziden auf die terrestrische Umwelt, u.a. den dramatischen Schwund von Insektenpopulationen  und machte deutlich, dass es durch Pestizidabdrift selbst in Naturschutzgebieten zu  vielfältigen Pestizidbelastungen kommt. Jan Wittenberg berichtete als Agrarwissenschaftler und aktiver Bio-Landwirt über die Möglichkeit und Vorzüge eines pestizidfreien, pfluglosen Ackerbaus. Immer mehr Landwirte zeigten Interesse an den pestizidfreien Verfahren und wollten mehr erfahren, wie mit einer ökologisch wertvollen Fruchtfolge die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden kann. Die Kaskade der Abhängigkeiten der Landwirte von Pestiziden und das „Wettrüsten gegen die Natur“ müsse endlich beendet werden, so sein Appell. Zum Abschluss erläuterte der Diplom-Agraringenieur Georg Stöckl das Betriebskonzept auf seinem Bio-Streuobsthof in Niederbayern. Er beschrieb den Teilnehmer*innen wie er Äpfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide anbaut und regional vermarktet.

Wie geht es mit der EBI weiter? Nach der im Januar stattgefundenen Anhörung vor Abgeordneten der Umwelt- und Landwirtschaftsausschüssen des Europäischen Parlaments, fand eine Aussprache zur EBI in der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 16. März statt. Im April wird nun die Antwort der EU Kommission zu den EBI-Forderungen erwartet. Das EU-weite EBI-Bündnis aus über 250 Organisationen wird dies aufmerksam verfolgen und sich auch darüber hinaus weiter engagieren, um eine zukünftige Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide einzufordern.

Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der politischen Teilhabe von EU-Bürger*innen. EU-Bürger*innen können auf diese Wiese erzwingen, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema auseinandersetzt und sich dazu verhält. Die EBI „Bienen und Bauern retten“ hatte die hierfür erforderliche Unterstützung von insgesamt mindestens eine Million gültiger Unterstützungsbekundungen in sieben EU-Mitgliedstaaten erreicht