Stoppt die ewige Belastung mit PFAS!

Gewässer- und Gesundheitsbelastungen durch PFAS-Pestizide – Dänemark handelt, Deutschland und EU unter Zugzwang  

Wir brauchen sauberes Wasser, saubere Böden und unbelastete Lebensmittel, die frei von PFAS sind und es auch in Zukunft bleiben. Doch die als Ewigkeitschemikalien bekannten PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) belasten zunehmend zentrale Bereich unseres Lebens und unsere Nahrungsmittel. Anschaulich konnten PAN Germany, PAN Europe und zahlreiche weitere NGOs dies sichtbar machen, indem sie neuere und ältere Weine untersuchten[1]: Wie Zeitkapseln zeigten die Jahrgänge, dass die Belastung mit TFA seit Jahren zunimmt. Ergänzend zu vorausgegangenen Untersuchungen von Gewässerproben offenbaren die Ergebnisse ein ernstes und rasant wachsendes Umweltproblem, dessen Lösung keinen Aufschub erlaubt.

Was ist das Problem?

PFAS sind extrem langlebig und reichern sich in der Umwelt und in uns Menschen an. Studien belegen, dass PFAS sich längst im Blut von Kindern und Erwachsenen befinden, dass sie u.a. das Immunsystem von Kindern beeinträchtigen können[2] und mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen einhergehen können[3] und langkettige PFAS-Verbindungen bis zu fünf Jahre in unseren Körpern verweilen können[4]. Bereits 2020 urteilte eine repräsentative deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren haben zu viele PFAS im Blut[5]. Auch unsere Nahrung ist zunehmend belastet: Daten aus den offiziellen nationalen Überwachungsprogrammen der EU-Mitgliedstaaten belegen, dass sich die Zahl der europäischen Obst- und Gemüsesorten, in denen PFAS-Pestizidrückstände nachgewiesen wurden, zwischen 2011 und 2021 fast verdreifacht hat. Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt, doch nachdem im Tierversuch Schäden an Nachkommen beobachtet wurden, steht TFA im Verdacht, fortpflanzungsschädigend zu sein. Ein Antrag auf eine entsprechende offizielle EU-Gefahreneinstufung als reproduktionstoxisch (R 1b) wurde von Seiten der deutschen Fachbehörden gestellt und wird derzeit von der europäischen Chemikalienbehörde ECHA geprüft.

Auf EU-Ebene wurde ein Prüfprozess zur Beschränkung von PFAS-Stoffgruppen vorgeschlagen. Allerdings betrifft dieser Vorschlag nur Industriechemikalien, nicht PFAS-Pestizide. Dabei tragen PFAS-Pestizide zur Umweltbelastung mit PFAS und TFA bei. Nach Modellierung des Umweltbundesamtes ist der Einsatz von PFAS-Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen sogar die relevanteste Quelle von TFA-Kontaminationen der Grundwässer[6]. 27 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe werden derzeit in Deutschland als Bestandteile einer Vielzahl an zugelassenen Mitteln im Acker-, Obst- Gemüse und Zierpflanzenbau auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. PAN Germany fordert von den deutschen Zulassungsbehörden auf nationaler Ebene jetzt zu handeln und die entsprechenden Mittelzulassungen zu überprüfen und zu widerrufen. Zudem sollte sich die Bundesregierung für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Der Gesundheitsschutz unserer Kinder und der Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss Priorität eingeräumt werden.

Vorbild Dänemark

Dass Nationalstaaten durchaus handeln können, zeigt Dänemark: Es hat die Zulassung für 23 Pestizidprodukte widerrufen, die PFAS-Wirkstoffe enthalten. Weitere Entscheidungen stehen an[7]. Dänemark begründete die Entscheidung u.a. mit erhöhten TFA-Konzentrationen im Grundwasser. Vorausgegangen war eine Neubewertung von sechs PFAS-Wirkstoffen durch die dänische Umweltbehörde im Jahr 2025. Hier wurden 33 Mittel identifiziert, die sechs PFAS-Wirkstoffe enthalten: Fluazinam, Fluopyram, Diflufenican, Mefentrifluconazol und Tau-Fluvalinat sowie Flonicamid (alle auch in Deutschland in zugelassenen Mitteln im Einsatz). Die Entscheidung über die Auslauffristen wurde für jedes Produkt einzeln getroffen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und unter Einbeziehung und Abwägung von sozioökonomischen und kommerziellen Folgen, wobei der Schutz der Umwelt, einschließlich des Grundwassers, stets hohe Priorität hatte.

EU und Deutschland müssen handeln

Die besondere Bedeutung von TFA für den Gewässerschutz zeigt sich europaweit: TFA wurde in Grundwasserproben in ganz Europa in Konzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/l nachgewiesen. Die EU-Pestizidverordnung verbietet die Genehmigung von Stoffen, wenn diese oder ihre toxischen (relevanten) Metaboliten zu Konzentrationen im Grundwasser führen, die dem gesetzlichen Grenzwert überschreiten. PAN Europe sieht im derzeitigen nicht-Handeln der EU Kommission gegen die sich immer weiter akkumulierenden Kontaminationen einen Verstoß gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zum Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Gesundheit. Die Partnerorganisation von PAN Germany hatte die EU Kommission wiederholt aufgefordert, alle PFAS-Pestizide zu verbieten, doch es wurden bislang keine umfassenden Maßnahmen ergriffen. Als Reaktion darauf hat PAN Europe im Juli 2025 einen formellen Antrag auf interne Überprüfung gestellt[8]. Dieser verpflichtet die Kommission zu einer Antwort und ermöglicht es PAN Europe, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen, sollte die Kommission nicht handeln. Der Antrag auf interne Überprüfung umfasst 28 PFAS-Wirkstoffe, die derzeit nach dem EU-Pestizidrecht genehmigt sind und jeweils mindestens eine -CF₃-Gruppe enthalten. Ausgenommen sind Flufenacet, das mittlerweile seine Genehmigung verloren hat und Flutolanil, für das die Kommission eine Nichtverlängerung der Genehmigung vorgeschlagen hat.

Nach EU-Recht ist die Kommission gesetzlich verpflichtet, Genehmigungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Genehmigungskriterien nicht mehr erfüllt sind, wie dies bei PFAS-Pestiziden der Fall ist (Artikel 21 und 69 der Verordnung 1107/2009). Dazu gehören auch Beschränkungen oder Verbote im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip. Ebenso können EU-Mitgliedsstaaten Mittelzulassungen bei neuen Erkenntnissen prüfen und diese widerrufen (Artikel 44der Verordnung 1107/2009). Aktionsspielraum gäbe es somit auch für Deutschland, den von Dänemark vorgezeichneten Weg, unabhängig von der EU, einzuschlagen.

Zum Weiterlesen:

PAN Beiträge zu PFAS und TFA

UBA Beitrag PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

Zivilgesellschaftliches Positionspapier: Für eine Welt ohne Verschmutzung durch PFAS

Quellen: 

[1] https://pan-germany.org/download/pan-studie-zu-tfa-gehalten-in-europaeischem-wein-dt-fassung/

[2] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-pfas-chemikalien-gelangen-ueber-plazenta-und-muttermilch-in-koerper-von-kindern-a-b5f8a045-fcba-4c15-bbf5-3d19761ec863

[3] https://www.dzne.de/aktuelles/pressemitteilungen/presse/ewigkeitschemikalien-pfas-im-blut-sind-allgegenwaertig-und-mit-erhoehtem-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-verbunden/

[4] https://www.umweltbundesamt.de/pfas-im-menschen

[5] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut

[6] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf

[7] https://mim.dk/nyheder/pressemeddelelser/2025/juli/sproejtemidler-med-pfas-aktivstoffer-bliver-forbudt

[8] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/07/pan-europe-demands-eu-commission-act-pfas-pesticides




Breites Bündnis fordert: Raus aus der Pestizid-Ära

Lassan/Hamburg, 22. Juli 2025. Gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

Über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus Bio-Branche, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern die Bundesregierung auf, den schrittweisen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden einzuleiten. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief wenden sie sich direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider.

„Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Risiko durch Pestizide bis 2030 deutlich zu senken – doch es fehlt eine wirksame politische Strategie zur Reduktion und zur Abkehr von dieser nicht zukunftsfähigen Praxis.“, sagt Anja Voß, Geschäftsführerin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.
„Wir zeigen mit unserem Offenen Brief: Ein schrittweiser Ausstieg ist möglich. Und er muss jetzt beginnen.“

„Insbesondere vor der jüngst angekündigten Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Agrarministerium aufgerufen, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, für transparente und wissenschaftsbasierte Verfahren zu sorgen und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Verschlankungen im Zulassungsverfahren dürfen nicht zulasten der Gesundheit der Menschen in der Landwirtschaft oder unserer natürlichen Ressourcen gehen. Eine Neuausrichtung der Zulassung, die strukturell und fachlich die Umweltschutzbelange schwächt statt stärkt, ist gefährlich, denn sie gefährdet die Zukunft aller und verlagert die gesellschaftlichen Folgekosten auf unsere Kinder und Kindeskinder“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Das Bündnis formuliert sechs konkrete politische Forderungen:

  • Zulassungsverfahren reformieren – mit unabhängiger wissenschaftlicher Bewertung, modernen Prüfstandards und lückenloser Risikoanalyse
  • Einführung eines bundesweiten Luftmonitorings für Pestizide – um deren unkontrollierte Verbreitung durch die Luft zu erfassen und wirksam zu begrenzen
  • Transparenz beim Pestizideinsatz schaffen – wann, wo, was gespritzt wird öffentlich zugänglich machen.
  • Wettbewerbsverzerrung beenden – durch einen Schadensfonds für Bio-Betriebe und klare gesetzliche Regeln, um Bio besser vor Kontaminationen zu schützen.
  • Die EU-Richtlinie zur Pestizidreduktion rechtsverbindlich in nationales Recht überführen
  • Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe einführen – um die gesellschaftlichen Folgekosten zu internalisieren und den ökologischen Umbau der Landwirtschaft zu unterstützen

Ein breiter Schulterschluss für eine enkeltaugliche Landwirtschaft
Die Unterzeichnenden fordern, dass Ernährungssicherung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als politische Priorität behandelt werden.
Der aktuelle Stand der Forschung zeigt klar: Eine langfristig tragfähige Landwirtschaft erfordert eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes – und eine konsequente Ausrichtung auf Gesundheit, Resilienz und Vorsorge.

Hier finden Sie den offenen Brief und die vollständige Liste der Mitzeichner. 

 

Über Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft:
Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss von namhaften Bio-Unternehmen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Viele der Mitglieder zählen zu den Pionieren des ökologischen Landbaus in Deutschland. Die Mission des gemeinnützigen Bündnisses: Vitale Lebensgrundlagen für kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits beschädigt sind, wieder aufzubauen. Im Fokus stehen gefährliche chemisch-synthetische Pestizide, die auf Gemüse, Obst und Getreide ausgebracht werden und sich von dort auf dem Luftweg in ganz Deutschland ausbreiten. Mit wissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Kompetenz kämpfen die Akteurinnen und Akteure für eine Zukunft ohne Ackergifte.

Über PAN Germany:
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) ist eine gemeinnützige Organisation, die über die negativen Auswirkungen von Pestiziden einschließlich Bioziden auf die Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt informiert und umweltfreundliche und sozial gerechte Alternativen fördert. Mitgliedsorganisationen von PAN Germany kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Imkerei, Gewerkschaft, Gesundheit, Umwelt und Handel. PAN Germany ist Mitgliedsgruppe von PAN Europe und Teil des internationalen Pesticide Action Network (PAN).

 

Für Rückfragen, Interviews oder weiteres Pressematerial wenden Sie sich bitte an:

Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio

Susan Haffmans
PAN Germany
susan.haffmans@pan-germany.org
Tel. +49 (0)40 399 19 10-25
www.pan-germany.org

 

 

 

 




Offener Brief an Bundesregierung für besseren Schutz vor hormonschädigenden Stoffen

Bereits in sehr geringen Mengen können EDCs (endocrine disrupting chemicals) in den Hormonhaushalt eingreifen. Besonders gefährdet sind Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen. Deshalb muss nach den Zielen der Europäischen Union, die Exposition gegenüber EDCs für die Bevölkerung und für die Umwelt deutlich verringert werden.

In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich CHEM Trust Europe e.V., Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future Deutschland e.V. (WECF) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) an die neue Bundesregierung und mahnen dringenden politischen Handlungsbedarf zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen an. Mit dem Brief an die Bundesminister:innen des BMUKN, BMLEH, BMG, BMWE, BMJV, BMFSFJ und dem BMAS appellieren die Nichtregierungsorganisationen (NROs) an deren Verantwortung, tätig zu werden. Sie  erinnern an den – nach Ressortabstimmung – von der Vorgängerregierung verabschiedeten „Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen” vom November 2023, der unter anderem als nationale Maßnahme für die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie genannt wird.

Erinnert wird zudem an den Maßnahmenkatalog des NRO-Bündnisses, der ein Jahr später im Oktober 2024  veröffentlicht wurde und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung des „Fünf-Punkte-Plans“ zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt konkretisiert:

  • Entwicklung eines verbindlichen, ausreichend finanzierten Maßnahmenplans mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten.
  • Keine nationalen Zulassungen mehr für EDC-haltige Biozide und Pestizide; nationale Verbote von EDCs in besonders kritischen Produkten.
  • Engagement für eine zügige Identifizierung und Regulierung von EDCs auch auf EU- Ebene, inklusive der Verdachtsstoffe.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher:innen, gezielte Aufklärungskampagnen (besonders für Schwangere) und einfache Zugänge zu Informationen.
  • Förderung sicherer Alternativen zu EDCs, auch nicht-chemischer Verfahren, und Unterstützung entsprechender Forschung.
  • Stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung, um einheitliches und glaubwürdiges Handeln sicherzustellen.

Lesen Sie hier den gemeinsamen offenen Brief an die Bundesministerien.

 

EDCs werden mit schwerwiegenden Gesundheitseffekten wie bestimmten Krebserkrankungen, Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Effekten auf Intelligenz und Verhalten, chronischen Stoffwechselkrankheiten und Schädigungen des Immunsystems in Verbindung gebracht. EDCs kommen in vielen Alltagsprodukten vor und landen als Pestizidrückstände in der Umwelt und in unseren Lebensmitteln. Auch für die biologische Vielfalt und die Umwelt stellen EDCs – zum Beispiel solche aus der PFAS-Gruppe – eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Dies ist mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbunden, die in der EU auf Hunderte von Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind insofern dringend geboten.

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie wendete sich deshalb ebenfalls jüngst mit einem Offenen Brief an Vertreter:innen der deutschen Regierung und formulierte ihre Empfehlungen, unter anderen ein Verbot von EDCs in allen Konsumgütern  und die Unterstützung des  Vorschlags für eine universelle Beschränkung von den „Ewigkeitschemikalien“ PFAS.

In den Kernbereichen von PAN Germany – der Pestizid- und Biozidpolitik – regeln die entsprechenden EU-Verordnungen bereits seit 2009 bzw. 2012 den Ausschluss von identifizierten hormonschädlichen Wirkstoffen. Allerdings verlaufen die Identifizierung und Regulierung sehr schleppend. Es gibt immer wieder technische Verlängerungen von Wirkstoff-Genehmigungen, oft, weil die notwendigen Daten zu endokrinschädlichen Eigenschaften von den Antragstellern nicht oder unvollständig eingereicht werden. Außerdem sind – insbesondere im Biozidrecht – verschiedene Ausnahmen vom Verwendungsverbot vorgesehen, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Daher setzt sich PAN Germany für eine schnellere und konsequentere Umsetzung der Gesetzgebung ein wie z.B. eine ernsthafte vergleichende Bewertung auch von nichtchemischen Alternativen und fordert schnelle und weitergehende nationale Verbote von Pestizid- und Biozidprodukten, die EDCs enthalten.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung von Informationen. Hier leistet PAN Germany wichtige Aufklärungsarbeit, beispielsweise mit den aktuellen Materialien zum EDC-Thema für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.




Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.

 

 

 




Essential for life? Enttäuschung beim Europäischen Wasserschutz

Trotz Feststellung der besonderen Bedeutung und Gefährdung unsere Wasser-Ressourcen, bleibt die neue EU-Wasser-Strategie hinter der Notwendigkeit und unseren Erwartungen eines vorsorgenden Schutzes – insbesondere vor Belastungen mit Pestiziden, einschließlich PFAS-Pestiziden – deutlich zurück.

Anstatt die Verschmutzung an ihrer Quelle zu bekämpfen, stützt sich die am 3. Juni 2025 vorgestellte „Strategie zur Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen“ der Europäischen Kommission auf nachgelagerte „Reinigungstechnologien“, die noch entwickelt werden müssen. Obgleich die Strategie textlich ausdrücklich anerkennt, dass dringend Maßnahmen erforderlich sind, um Schadstoffe zu bekämpfen, die eine Gefahr für unsere lebenswichtigen Trinkwasserquellen darstellen und PFAS allgemein hier besonders hervorhebt, gibt es keine verbindlichen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung oder zum schrittweisen Ausstieg der Verwendung von PFAS-Pestiziden. Obwohl auf das Verursacherprinzip Bezug genommen und das „polluter pays principle“ aufgegriffen wird, fehlt ein Vorschlag zur Anwendung dieses Prinzips auf den landwirtschaftlichen Bereich. PFAS-Pestizide oder TFA-Kontamination werden nicht adressiert und keine hier notwendigen vorbeugenden Maßnahmen angestoßen, obwohl sie zu einer weitreichenden Verschmutzung der Wasserressourcen führen.

Seit 2014 verpflichtet das EU-Pestizid-Recht dazu, chemisch-synthetische Pestizide nur als „letztes Mittel der Wahl“ einzusetzen. Statt diese Vorgabe in positiver Weise zu unterstützen, untergräbt die Wasserstrategie diese stattdessen und macht lediglich die Vorgabe eines „nachhaltigen“ Pestizideinsatzes auf 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, ohne klare ergebnisorientierte Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung schädlicher Pestizide festzulegen. An entscheidender Stelle spricht die Strategie lediglich von „improved pesticide use“ – ohne überhaupt Pestizidreduktion zu erwähnen.

Die besondere Bedeutung von PFAS-Pestiziden und deren hochpersistentes und schädliches Abbauprodukt TFA, das schon jetzt ubiquitär in Gewässern und Trinkwasser nachweisbar ist und dort stetig weiter akkumuliert, wird völlig außer Acht gelassen, obwohl die wissenschaftlichen Bedenken hinsichtlich der daraus resultierenden weit verbreiteten Verschmutzung zunehmen.

Unser Fazit: Angesichts dieser eklatanten Defizite, wirksame Maßnahmen gegen die chemische Verschmutzung der europäischen Wasserressourcen zu empfehlen, ist nicht damit zu rechnen, dass die Strategie ihr Ziel erreichen wird, entscheidend für die Sicherheit und das Wohlergehen der EU-Bürger*innen beizutragen und den Zugang zu sauberem Wasser für alle zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen:

European Water Resilience Strategy vom 03.06.2025

PAN Germany Stellungnahme im Rahmen der Sondierung „Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ Ref. Ares(2025)843493 – 04/02/2025

PAN Europe Pressemitteilung vom 4.6.2025: European Water Resilience Strategy: sinking ambitions on pesticide pollution




Online Forum: Mythos „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“

Datum: Mittwoch, 11. Juni 2025
Uhrzeit: 15:30 – 17:30 Uhr
Ort: Online via Zoom
Veranstaltende: Agrar Koordination & PAN Germany

Das Narrativ, wonach chemisch-synthetische Pestizide unverzichtbar und alternativlos für die globale Ernährungssicherheit seien, hält sich hartnäckig in Politik, Gesellschaft und Medien. Doch die Realität sieht anders aus: Der weltweite Pestizideinsatz nimmt zu – gleichzeitig steigt die Zahl hungernder Menschen. Sind chemisch-synthetische Pestizide wirklich notwendig, um alle Menschen satt zu machen und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sind nicht-chemische Verfahren zum Pflanzenschutz tatsächlich weniger wirksam, zu teuer oder zu kompliziert?

Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir, was dran ist an der „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“-Geschichte:

Prof. Dr. Ralf-Udo Ehlers, Vorstand & Wissenschaftsreferent, PAN Germany

Lars Neumeister, Pestizidexperte

Mireille Remesch, Referentin für Agrarpolitik, Agrar Koordination

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide & Biozide, PAN Germany

Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft & Umwelt, PAN Germany

Moderation: Tanja Busse

Unser Online Forum bietet Raum für wissenschaftlich fundierte Einordnung, fachlichen Austausch und Diskussion. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen von Medien, Politik, Behörden und Verbänden.

Anmeldung bis zum 10.Juni 2025 unter: https://app.guestoo.de/public/event/d1f58a59-c614-437f-a7b9-385f141a75e0

Für die Förderung dieser Veranstaltung bedanken wir uns bei:




Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung am 02.05.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der BASF AG am 02.05.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden vertraut, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide. Die BASF hat Pestizidprodukte mit mindestens 4 PFAS-Wirkstoffen in ihrem Portfolio. Konkret geht es um die Wirkstoffe Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron. Zu den PFAS-Wirkstoffen gehört auch Fipronil, das in der EU verboten ist, aber von der BASF zum Beispiel in Mexiko in Pestizidprodukten angeboten wird. Abgesehen davon, dass Fipronil zur TFA-Belastung von Mensch und Umwelt beiträgt, sind Präparate mit diesem Wirkstoff in Mexiko auch für massive Bienensterben verantwortlich.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen, also als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre festgestellt wurde. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Menge an PFAS-Pestiziden, also Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron werden von der BASF innerhalb der EU vermarktet?
  2. Hat die Unternehmensleitung angesichts der steigenden TFA-Kontamination und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren, die Absicht, verantwortungsvoll zu handeln und die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Picolinafen vor Ende der derzeit laufenden Genehmigung aus dem Portfolio zu nehmen?
  3. Ist das Unternehmen bereit auf den Export von Fipronil, Flufenacet und Tritosulfuron, also Wirkstoffe, die ihre Genehmigung in der EU verloren haben bzw. demnächst verlieren werden, bzw. deren Produkte zu verzichten? Wenn nicht, sind Sie der Ansicht, dass diese Wirkstoffe in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas weniger zur TFA-Anreicherung als in Europa beitragen und wenn ja, warum?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 25.04.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 25.04.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und vertraut mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide, von denen Bayer Präparate von insgesamt 6 Wirkstoffen in seinem Portfolio hat. Konkret geht es um Diflufenican, Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin. Hinzu kommt Flufenacet, ebenfalls ein Bayer-Pestizid, für das es im Juni keine Wiedergenehmigung in der EU geben wird.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen für TFA gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre zum Beispiel in Wein festgestellt wurde, denn TFA in Wein ist nichts anderes als ein Abbild der beim Anbau herrschenden Umweltbelastung. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil des Bayer-Konzerns an den nach offizieller Schätzung knapp 5.500 Tonnen PFAS-Wirkstoffen, die jährlich in der EU ausgebracht und demzufolge vermarktet werden?
  2. Für welche PFAS-Wirkstoffe – also für Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin – hat die Unternehmensleitung die Absicht, auf einen Antrag zur Wiedergenehmigung zu verzichten? Für Flufenacet haben die Behörden Ihnen die Entscheidung ja bereits abgenommen.
  3. Im positiven Fall, d.h. bei Verzicht auf einen Wiedergenehmigungsantrag: Ist das Unternehmen auch bereit auf den Export von Präparaten mit diesen Wirkstoffen bzw. von diesen Wirkstoffen selbst zu verzichten? Wenn ja, auf welche und ab wann?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionär:innen auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen!“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Aufruf an die Bayer-Aktionär*innen, sich gegen Angriffe auf den Gesundheits- und Umweltschutz zu stemmen

Am Vortag der morgigen Bayer Jahreshauptversammlung fordern mehr als 100 Organisationen aus aller Welt die Bayer-Aktionär*innen auf, sich gegen die schädliche Lobbypolitik des Konzerns zu stemmen, mit dem dieser in Europa und den USA Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung zu unterlaufen versucht. (1)

In Europa arbeitete Bayer zusammen mit dem Lobbydachverband CropLife EU massiv daran, das EU Gesetz zur Pestizidreduktion zu Fall zu bringen – leider mit Erfolg. In den USA versucht Bayer derzeit die Gesetzeslage so zu ändern, dass Betroffene zukünftig daran gehindert werden, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie durch ein Bayer-Produkt geschädigt wurden.

Tausende amerikanischer Beschäftigte in der Landwirtschaft und US-Bürger*innen haben vor Gericht geklagt, weil sie an Krebserkrankungen leiden, die auf den Einsatz des Herbizids Glyphosat zurückzuführen sind. Der Wirkstoff Glyphosat ist unter anderem in dem Bayer- und früheren Monsanto-Produkt RoundUp enthalten. Entschädigungszahlungen an die 181.000 Kläger und Klägerinnen hat dem Unternehmen bereits Milliarden US Dollar gekostet. Der Bayer Konzern versucht daher, Einfluss auf US-Behörden auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene zu nehmen mit dem Ziel, Opfer von Bayer-Produkten die Möglichkeit zu nehmen, Ansprüche zukünftig weiter geltend zu machen.

Verantwortlich für die weit verbreitete PFAS-Verschmutzung?

Bayer ist Entwickler und Hersteller vieler PFAS-Pestizide. Ein Abbauprodukt dieser „Ewigkeitschemikalien“ ist Trifluoracetat, besser bekannt als TFA. Dieses hormonell wirksame und mutmaßlich fortpflanzungsgefährdende Abbauprodukt verschmutzt Trinkwasser in großem Ausmaß. Die problematische Chemikalie wird auch von Pflanzen aufgenommen und wurde gerade in erheblichen Konzentrationen in europäischen Weinen nachgewiesen. Wir fordern: Konzerne müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die zum Teil gravierenden Verschmutzungen, die diese Produkte verursachen. Es geht nicht, dass Konzerne ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, um sich der Verantwortung für ihre Produkte zu entziehen.

(1) Offener Brief an die Bayer Aktionär*innen zum 25. April 2025.

Die Jahreshauptversammlung der Bayer-Aktionär*innen am Freitag, den 25. April kann im Internet live mitverfolgt werden (Link ist extern).




Studie zeigt alarmierenden Anstieg der Chemikalie TFA in europäischem Wein

Keine Kontamination vor 1988 – starker Anstieg seit 2010 – derzeitige Werte sehr hoch

Neue Daten zeigen einen dramatischen Konzentrationsanstieg der Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in der Umwelt. Die Ergebnisse stellten das europäische Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und Partnerorganisationen heute in dem Bericht „Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU“ vor. [1,2,3]

Untersucht wurden 10 ältere und 39 jüngere, in den vergangenen Jahren abgefüllte Weine aus 10 Europäischen Staaten. TFA wurde in allen jüngeren Weinen im Mittel (Median) mit 110 Mikrogramm pro Liter (µg/l) nachgewiesen. Die höchste Belastung lag bei 320 µg/l und ist damit  rund 100 Mal höher als die durchschnittlichen Konzentrationen, die in vorherigen Untersuchungen in Oberflächengewässern und in Trinkwasserproben nachgewiesen wurden.

In alten Weinen, die vor 1988 abgefüllt wurden, wurde dagegen kein TFA nachgewiesen. Seit 2010 konnte ein starker Anstieg der Kontaminationswerte beobachtet werden.

Gleichzeitig wurden die Weine auch auf Pestizidrückstände analysiert. Viele Proben zeigten mehrfache Belastungen. Gefunden wurden bis zu 8 Pestizide und Pestizidmetabolite in 94 % der konventionell erzeugten Weine. Insgesamt waren 18 unterschiedliche Pestizide nachweisbar, darunter die zwei PFAS-Fungizide, Fluopyram und Fluopicolid. Bemerkenswerterweise waren vier von fünf untersuchten Bioweinen frei von nachweisbaren Pestizidrückständen – sie enthielten jedoch alle TFA. Weine im höheren TFA-Konzentrationsbereich (Mittelwert: 176 µg/l) zeigten im Durchschnitt eine doppelt so hohe Pestizidbelastung auf wie Weine mit geringeren TFA-Werten (Mittelwert: 58 µg/l).

Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 und Initiator der Studie, beschreibt die Ergebnisse als “alarmierend in zweierlei Hinsicht“. Die hohen Werte verdeutlichen die erhebliche Bioakkumulation von TFA in Pflanzen. „Wahrscheinlich nehmen wir über unsere Ernährung wesentlich mehr TFA auf als bisher angenommen“, schlussfolgert der Experte. Noch besorgniserregender sei der starke Anstieg der Kontamination seit 2010. „Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um weitere TFA-Emissionen in die Umwelt zu verhindern.“, fügt er hinzu.

Andere Untersuchungen zeigten ähnliche Ergebnisse. Michael Müller, Professor für Pharmazeutische und Medizinische Chemie an der Universität Freiburg, hat bei seinen eigenen (noch unveröffentlichten) Analysen von TFA in alten und neuen Weinen ähnliche Trends beobachtet. Dabei wurde in neueren Weinen, die nach 2020 abgefüllt wurden, ein breites Spektrum an TFA-Kontaminationen von 20 bis über 300 µg/l nachgewiesen. Die niedrigsten Werte wurden in biologisch erzeugten Weinen gefunden, die von Trauben stammen, die auf Flächen angebaut wurden, auf die seit Jahrzehnten keine synthetischen Chemikalien aufgebracht wurden. Dies deute darauf hin, dass PFAS-Pestizide als direkter oder indirekter Faktor zu den hohen TFA-Belastungswerten beitragen, so Professor Müller.

Der steile Anstieg der TFA-Belastung wird auch durch einen Vergleich mit offiziellen Befunden bestätigt, die vom EU-Referenzlabor CVUA Stuttgart erhoben wurden. Die Untersuchungen aus dem Jahr 2017, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, ist bis heute die einzige offizielle Erhebung von TFA in Lebensmitteln. Damals wiesen 27 europäische Weine eine mittlere Konzentration von 50 µg/l auf – mit einem Spitzenwert von 120 µg/l. Die aktuelle Untersuchung von PAN Europe weist dagegen einen Medianwert von 110 µg/l mit einem Spitzenwert von 320 µg/l auf.

Salomé Roynal, Politikreferentin bei PAN Europe, spricht von einem Weckruf für die EU. Substanzen, die TFA in die Umwelt freisetzen, müssten unverzüglich vom Markt genommen werden. Die nächste Gelegenheit ergäbe sich Mitte Mai, wenn die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert seien, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen, das PFAS-Pestizid Flutolanil – ein TFA-Emittent – nicht weiter zu genehmigen.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie die große Bedrohung der Umweltressourcen ernst nimmt und sofort wirksame Maßnahmen gegen die fortschreitende TFA-Anreicherung in Umwelt und Lebensmitteln initiiert. Dies bedeutet prioritär ein Verwendungsverbot für PFAS-Pestizide in Deutschland und die volle Unterstützung des PFAS-Beschränkungsvorschlags auf EU-Ebene.

 

Hintergrund

TFA (Trifluoracetat) ist das nicht weiter abbaubare Endprodukt anderer PFAS-Verbindungen, wie sie in der Kühltechnik (F-Gase) oder als Wirkstoffe in Pestiziden verwendet werden. Was die Verschmutzung des Grundwassers betrifft, so sind es vor allem PFAS-Pestizide aus der Landwirtschaft, die dazu beitragen. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes verursachen sie einen potenziellen jährlichen Anteil von 76 % des TFA, gefolgt von TFA-Emissionen aus Regen (hauptsächlich aus fluorierten Gasen, die in Kühlsystemen verwendet werden) mit 17 % sowie Kläranlagen und Gülle mit jeweils 3 %.

Toxikologisch wurde TFA lange Zeit als weitgehend harmlos angesehen, insbesondere von PFAS-Herstellern. Eine 2021 von Pestizidherstellenden im Rahmen der REACH-Chemikalienverordnung in Auftrag gegebene Studie zu TFA ergab jedoch schwere Missbildungen bei Kaninchenföten. Seitdem steht TFA im Verdacht, ein Risiko für die menschliche Fortpflanzungsgesundheit darzustellen. Auf Initiative Deutschlands prüft die Europäische Chemikalienbehörde ECHA derzeit die Einstufung als reproduktionstoxisch 1“ für TFA.

Führende Umweltwissenschaftler:innen haben in jüngster Zeit auf die dramatische Zunahme der TFA-Kontamination im Wasserkreislauf und in der Biosphäre hingewiesen und sie als Bedrohung der planetarischen Grenzen bezeichnet.

Der aktuelle PAN-Bericht umfasste die Analyse von Weinen aus den Herkunftsländern Österreich, Belgien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn Italien, Luxemburg und Spanien und erfolgte in Kooperation mit PAN Europe Mitgliedsorganisationen und Partnern, unter anderen mit PAN Germany.

 

[1] Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU

[2] Flaschenpost – Der steile Anstieg der TFA-Kontamination in europäischem Wein

[3] Press Release PAN Europe