Keine Mehrheit bei den EU-Ländern – Kommission kündigt weitere 10 Jahre Glyphosat an

Nachdem bereits im Oktober die erforderliche Zustimmung ausblieb, gab es auch heute im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für weitere zehn Jahre zu genehmigen.

Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist es in solchen Fällen an der EU-Kommission allein zu entscheiden. Und per Statement und Kurzmitteilung machte sie gleich nach der heutigen Abstimmung klar, dass sie Glyphosat für 10 Jahre verlängern wird. Aus Sicht von PAN Germany wäre es dringend geboten, dass die Kommission aufgrund des fehlenden Rückhalts in den Mitgliedsstaaten und der Bevölkerung dies überdenkt und nicht an der Wiedergenehmigung für 10 Jahre festhält.

Die Entscheidung über die Zukunft des meist verwendeten Herbizidwirkstoffs findet vor dem Hintergrund weiterer alarmierender wissenschaftlicher Erkenntnisse über seine schädigende Gesundheitswirkung statt: Eine gerade veröffentlichte internationale Studie an Ratten belegt einen Zusammenhang von Glyphosat mit der Entstehung von Leukämie bereits in jungem Alter.

Die internationale Studie unter der Federführung des Ramazzini-Instituts in Bologna deckte zum ersten Mal überhaupt die gesamte Lebensspanne von der embryonalen Phase bis zum Ende der Lebenserwartung ab. Bei den untersuchten Tieren kam es bei einer sehr niedrigeren Dosis des Glyphosat-Wirkstoffs und bei noch niedrigerer Dosierung mit glyphosathaltigen Herbiziden zu einem signifikant gehäuften und extrem frühzeitigen Auftreten von Leukämie. Weitere Details finden sich in dem Offenen Brief, von PAN Germany und anderen Organisationen an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.

Die Europäische Chemikalienagentur der EU (ECHA) hatte Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft, eine von kritischen Wissenschaftler*innen monierte Entscheidung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli 2023 bekannt gegeben, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne – Umweltorganisationen waren empört.

Die von der EU Kommission heute angekündigte Wiedergenehmigung von Glyphosat werde an Bedingungen und Einschränkungen geknüpft. Zu diesen Einschränkungen zähle ein Verbot der Verwendung zur Abreifebeschleunigung (Sikkation) vor der Ernte und Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen. Zudem verwies die EU Kommission in ihrem Statement darauf, dass die Mitgliedstaaten für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pestizidprodukte nationale Anwendungsbeschränkungen erlassen können, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen.

Lesen Sie auch die Bewertung von PAN Europe zur heutigen Entscheidung.




Wichtige Abstimmung zur Pestizidreduktion / SUR

Heute, am 24. Oktober 2023 erfolgt die Abstimmung im Umweltausschusses des EU-Parlaments (ENVI) zum Entwurf der Pestizidreduktions-Verordnung (SUR, Sustainable Use Regulation). Da er federführend für den Gesetzesvorschlag ist, wird der ENVI Ausschuss die entscheidenden Weichen für die folgende Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und den darauffolgenden Trilog aller EU Gremien stellen.

Erstmals könnten verbindliche quantitative Ziele für die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide auf EU- und auf Mitgliedsstaatenebene festgeschrieben werden sowie verbindliche kulturspezifische Regeln für den Integrierten Pflanzenschutz. Von industriefreundlicher Seite wird seit Beginn der Verhandlungen allerdings versucht, diese Maßgaben aufzuweichen und abzuschwächen. Gegen die Argumente der Kritiker hatten sich mehr als 3000 Wissenschaftler*innen gestellt und mit wissenschaftlichen Argumenten klargestellt, dass die Wiederherstellung der Natur und die Reduzierung des Einsatzes von Agrochemikalien für die langfristige Erhaltung der Produktionskapazität und der Ernährungssicherheit notwendig sind.

Aus Sicht von PAN Germany sind u.a. folgende Elemente unzureichend bzw. dringend nachzubessern:

  • Besonders problematisch, ist der vorgeschlagene irreführende Indikator, auf dessen Grundlage die Pestizid-Reduktion gemessen werden soll. Ein aktuelles Video von Global 2000 und der Initiative Safe Bees and Farmers erklärt die Schwachstellen des „Harmonized Risk Indikator“.
  • Die Vorschläge zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete und zur Größe und Ausgestaltung der Schutzzonen um diese herum, reichen nicht aus, um vulnerable Gruppen wie Schwangere und Kinder, unsere Gewässer und Trinkwasserversorgung und unsere Naturschutzgebiete ausreichend vor den Pestizidbelastungen zu schützen.
  • Wie die Umstellung auf eine umweltschonendere und resilientere Landwirtschaft finanziert werden soll, bleibt unklar. Denn der EP-Landwirtschaftsausschuss hatte am 9. Oktober den Artikel 43 aus dem Entwurf gestrichen. Dies war der einzige Artikel, für den der Ausschuss allein zuständig war und der vorsah, für eine Übergangszeit von 5 Jahren Landwirt*innen für die Umsetzung der SUR-Maßnahmen über Subventionen aus dem Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu unterstützen. Die Entscheidung des Agrarausschusses steht im Gegensatz zu Forderungen im jüngsten OECD-Bericht über die Zukunft der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU. Nach Ansicht der OECD, ist die wichtigste Lösung, der GAP eine grundlegende Neuausrichtung zu geben, um sie stärker an erklärte Prioritäten, wie Umwelt- und Klimaschutz, zu binden und Fehlanreize zu beseitigen.

Eine aktuelle Umfrage, die von Marktforschungsunternehmen Ipsos in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien durchgeführt und von PAN Europe veröffentlicht wurde, zeigt nach der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erneut die deutliche Unterstützung der Bürger*innen für eine ehrgeizige Pestizidpolitik (PAN Germany berichtete). Eine deutliche Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass EU-Finanzhilfen für Landwirt*innen an die Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung von Pestiziden geknüpft sein sollten. Die meisten Befragten (73,2 %) sind der Meinung, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes (IPM)für Landwirte in der EU verbindlich sein sollten.

Wenn es das Ziel der EU-Kommission war, die alte und in vielen Bereichen nicht funktionierende Rahmenrichtlinie (SUD) durch die SUR-Verordnung zu verbessern, an die Ziele des Green Deals anzupassen und insofern verbindlicher zu gestalten, dürfen aufgrund der vielen abschwächenden Änderungsvorschläge Zweifel am Erfolg angebracht sein. Deshalb wurden in einem Joint Statement, das bislang von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, nochmal zehn zentrale Forderungen an die Entscheidungsträger übermittelt.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können an der politischen Debatte mitwirken und etwas bewegen: Ab sofort und in den nächsten Monaten können sie auf unkomplizierte Weise den deutschen EU-Abgeordneten und den zuständigen Bundesminister*innen hier in Deutschland ihre Meinung übermitteln. Wir haben dafür ein Online-Tool auf unserer Website eingebunden, das die Kommunikation erleichtert. Machen Sie mit! und schreiben Sie mit einem Klick den Politiker*innen, dass Sie eine starke SUR fordern, die Landwirt*innen unterstützt, eine zukünftige Landwirtschaft fördert, die Gesundheit aller bewahrt und die Artenvielfalt schützt und erhält!

 

 

 




Glyphosat-Wiedergenehmigung wird weiterverhandelt

Die EU Mitgliedsstaaten konnten sich am Freitag, den 13. Oktober 2023 nicht über eine Wiedergenehmigung von Glyphosat einigen. Eine dafür notwendige qualifizierte Mehrheit konnte im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) nicht erreicht werden. Das ist ein wichtiger Teilerfolg! Zuvor hatte sich die EU-Kommission für eine Wiedergenehmigung des Pestizids über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgesprochen. Nach PAN-Kenntnis stimmten Österreich, Kroatien, und Luxemburg gegen diesen Vorschlag, Deutschland, Belgien, Bulgarien, Malta, Frankreich und die Niederlande enthielten sich. Damit konnten sich die Befürworter bei den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen.

PAN Germany begrüßt dieses Ergebnis, zeigt sich aber auch enttäuscht von der Enthaltung Deutschlands. Schließlich hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen, die Verwendung glyphosathaltiger Mittel ab 2024 zu verbieten. Ein klares Nein gegen ein „weiter so“ auf EU-Ebene wäre nicht nur im Sinne des Koalitionsvertrags gewesen, sondern auch ein deutliches Signal für die Verteidigung des Vorsorgeprinzips, angesichts der bestehenden und eingeräumten Datenlücken und Unsicherheiten bei der Risikobewertung von Glyphosat.

Nicht nur die wahrscheinliche Kanzerogenität von Glyphosat ist ein Problem (PAN berichtete wiederholt), sondern auch die erheblichen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme, schon allein aufgrund der großen Mengen und Anwendungsflächen. Glyphosat und sein Hauptmetabolit AMPA finden sich mittlerweile faktisch überall in der Natur, selbst in Menschen und Tieren.  Obwohl seit 2009 auch Ökosysteme und Artenvielfalt im europäischen Pestizidrecht als Schutzziele verankert sind, fehlt es noch immer an harmonisierten Bewertungsverfahren. Dies räumt auch die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein. Aus PAN-Sicht ist das ein Skandal. Diese Bewertungsmängel bei Glyphosat – und bei allen anderen in der EU genehmigten Pestiziden –  müssen schnellstens ausgemerzt werden und schon gar nicht darf unter solchen Bedingungen ein Totalherbizid wiedergenehmigt werden, dessen Einsatzmenge allein in Deutschland bei rund 5000 Tonnen pro Jahr liegt.

Wie geht es jetzt weiter? Die Mitgliedstaaten werden nun in den kommenden Wochen im Berufungsausschuss erneut über den Vorschlag der Kommission zur Wiedergenehmigung abzustimmen. Es wird erwartet, dass die Kommission den Vorschlag anpassen wird, möglicherweise eine verkürzte Genehmigungsdauer oder strengere Anwendungsauflagen vorschlagen wird. Sollte erneut keine qualifizierte Mehrheit zustande kommen, wird die Kommission allein entscheiden. Es bleibt also wichtig, sich weiter für ein Glyphosatverbot und für eine nachhaltigere Landwirtschaft einzusetzen.

Dass es auch ohne Totalherbizide wie Glyphosat geht, zeigen jeden Tag die Ökobetriebe und auch immer mehr konventionelle Landwirte, die integrierten Pflanzenschutz (IPM) mit  vielfältigen Fruchtfolgen und bodenschonenden Wildkrautmanagement anwenden. Hier dazu auch unsere Veranstaltungsreihe PAN Germany Mittagsdialoge: „Pestizidreduktion und Alternativen im Pflanzenschutz“.

Hier die Pressemitteilung von PAN Europe vom 13.10.2023




Meinungsumfrage: Mehrheit der Europäer*innen besorgt über Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen

Europäische Bürger*innen sind sehr besorgt über den Einsatz von Pestiziden und deren schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies geht aus einer von PAN Europe beauftragten Umfrage in sechs EU Mitgliedstaaten – Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien – hervor. Durchgeführt wurde die Umfrage vom European Public Affairs Team des Marktforschungsinstituts Ipsos.

Mehr als Dreiviertel der Befragten (75,9 %) machen sich große Sorgen um die Auswirkungen von Pestiziden auf ihre Gesundheit und die ihrer Familie. Besonders beunruhigt äußerten sich Rumän*innen (81,4 %) und Pol*innen (80,4 %), aber auch eine deutliche Mehrheit von 69,8 % der deutschen Befragten äußerte sich beunruhigt über die gesundheitlichen Risiken von Pestiziden.

Noch mehr Sorgen machten sich die  Befragten über die schädlichen Umweltfolgen des Pestizideinsatzes: 81,8 %.
77,7 % der Umfrageteilnehmenden stimmten zu, dass der Einsatz von Pestiziden die Umwelt schädigt; der deutsche Wert liegt bei 77,4 %.  Nur ein knappes Viertel der Befragten sind der Ansicht, dass die Vorteile durch Pestizide die Risiken überwiegen würden.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (61,9 %) ist außerdem der Meinung, dass Glyphosat, das in der EU am häufigsten verwendete Herbizid, in der EU verboten werden sollte. Die deutsche Zustimmung zu einem Glyphosatverbot lag bei deutlichen 68,3 %.

Die über 6.000 Teilnehmenden der Umfrage sprachen sich überwiegend für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus. 73,2 % der Befragten befürworten, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes für die Landwirte in der EU verbindlich sein sollen.

Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse empfiehlt der Bericht den politischen Entscheidungsträgern:

  • Das Vorsorgeprinzip, wie im EU-Recht gefordert, bei der Pestizidregulierung anzuwenden, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten;
  • die wichtigsten Bestimmungen der vorgeschlagenen Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beizubehalten und zu stärken, einschließlich verbindlicher Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz und kulturspezifische Vorschriften;
  • den Schutz empfindlicher Gebiete (wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete) vor Pestizid-Abdrift durch möglichst große Pufferzonen sicherzustellen;
  • Glyphosat in der EU zu verbieten, in Anbetracht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über dessen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt Glyphosat, und
  • die derzeitigen Lücken bei der Risikoabschätzung der EU-Pestizidzulassung zu schließen, um Menschen und Umwelt angemessen zu schützen.

Die Meinungsumfrage wurde im August 2023 vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Auftrag vom Pesticide Action Network (PAN) Europe durchgeführt. Bei der Auswahl der sechs Länder wurde darauf geachtet, dass sie einen repräsentativen Überblick über die EU und ihre geografische, klimatische, politische und wirtschaftliche Vielfalt bieten. Teilgenommen haben Personen aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung von PAN Europe (05.10.2023)

Hier können Sie sich den Bericht zur Meinungsumfrage „Pesticides: Play it safe!“ herunterladen




Weltchemikalienkonferenz: Ehrgeizige Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung der gefährlichsten Pestizide der Welt angemahnt

Bonn, 25. September 2023. Pressemitteilung. 373 Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker aus 74 Ländern fordern die Staats- und Regierungschefs auf der bedeutenden internationalen Weltchemikalienkonferenz dazu auf, dringend zu handeln, um hochgefährliche Pestizide (HHP)[1] aus dem Verkehr zu ziehen. HHPs sind eine bestimmte Gruppe von Pestiziden, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in besonderer Weise schaden und als zu gefährlich für den Einsatz gelten.

Der gemeinsame Appell an Regierungen und andere Akteure des Strategischen Ansatzes für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) wurde bei der heutigen Eröffnung der Weltchemikalienkonferenz (ICCM5) unterbreitet. Der Appell fordert, in den neuen SAICM-Rahmen „Beyond2020“ ein ehrgeiziges Ziel für den Ausstieg aus der Verwendung von HHPs in der Landwirtschaft bis 2030 aufzunehmen. Auf der Konferenz wird die zukünftige Rahmenvereinbarung abgestimmt, die für die nächsten Jahrzehnte die Richtung der globalen Chemikalienpolitik vorgeben wird.

„Von allen Sektoren setzt der Agrarsektor systematisch und beabsichtigt die größte Menge giftiger Chemikalien – Pestizide – in die Umwelt frei, wodurch jährlich Milliarden Hektar Land verschmutzt werden und erhebliche Schäden für die biologische Vielfalt, das Klima, die Gesundheit und die Menschenrechte entstehen. Die Konferenz hat die Möglichkeit und die Verpflichtung, dieser Belastung zu begegnen und Lösungen festzuschreiben, damit die alltägliche Vergiftung endlich gestoppt wird.“, sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Internationale Angelegenheiten bei PAN Germany.

Zu den Unterstützern des Appells zählen Organisationen aus aller Welt, die Landwirt*innen, Landarbeiter*innen, indigene Völker und ländliche Bevölkerungsgruppen vertreten, Wissenschaftler*innen und Akademiker*innen, Opfer von Pestizidvergiftungen, Verbraucher- und Menschenrechtsaktivist*innen, Umwelt- und Gesundheitsgruppen und Gewerkschaften. Gemeinsam rufen sie die Teilnehmenden an der ICCM5 dazu auf, sich für folgende Kernpunkte im neuen Regelwerk einzusetzen:

  • Die Aufnahme eins Ziels für alle Länder, die Ausfuhr von Stoffen zu untersagen, die sie auf nationaler Ebene verboten haben. Bei vielen dieser Stoffe handelt es sich um Pestizide.
  • Die Aufnahme eines Ziels für alle Länder, Strategien und Programmen zur Förderung sichererer und nachhaltigerer, nicht-chemischer Alternativen zu HHPs, umzusetzen, insbesondere von Agrarökologie.
  • Den Vorschlag von 54 afrikanischen Ländern mitzutragen, eine Globale Allianz für hochgefährliche Pestizide[2] zu gründen, die sich für den Ausstieg aus der Verwendung hochgefährlicher Pestizide einsetzt.

„Wenn die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht, der ökologische Kollaps abgewendet und die Menschenrechte gewahrt werden sollen – einschließlich des Rechts auf Nahrung und des Rechts künftiger Generationen auf eine saubere und gesunde Umwelt – müssen alle zusammenarbeiten, um die gefährlichsten Pestizide der Welt zu beseitigen und sicherere agrarökologische Alternativen einzuführen und zu verbreiten“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben.

Die Gruppen entgegneten Befürchtungen, die Abschaffung von HHPs könne die Ernährungssicherheit gefährden, und erklärten, dass im Gegenteil die toxischen Auswirkungen von HHPs, die Ökosysteme und die Produktivität negativ beeinflussen. HHPs wurden in der Landwirtschaft in einer Reihe von Ländern schrittweise abgeschafft, ohne die landwirtschaftliche Produktivität zu beeinträchtigen. Dies wurde auch von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt.[3] Es gibt bereits sicherere Alternativen zu synthetischen Pestiziden. Vor allem agrarökologische Ansätze haben sich als wirksame und nachhaltige Alternativen erwiesen.[4]

Jedes Jahr werden fast 400 Millionen Landwirt*innen und Landarbeiter*innen durch Pestizide vergiftet, was zu etwa 11.000 Todesfällen führt – die meisten davon ereignen sich im globalen Süden. Weil sie äußerst giftig sind, sind HHPs für eine große Zahl dieser akuten Vergiftungsfälle verantwortlich[5].

Nur ein Bruchteil der weltweit auf dem Markt befindlichen Pestizide wird über verbindliche Konventionen reguliert. Das jetzt verhandelte neue Chemikalienabkommen unter dem Dach des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) soll Lösungen erarbeiten, für die zunehmende Belastung unseres Planeten und der Gesundheit aller Menschen mit Chemikalien und Abfällen.

Kontakt für deutsche Medien: Susan Haffmans, susan.haffmans@pan-grmany.org, mobil: +49 157 315 640 17

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[1] Highly Hazardous Pesticides (HHPs) are pesticides that present particularly high levels of acute or chronic hazards to health or the environment according to internationally accepted hazard classification systems, their listing in relevant binding international agreements or conventions, or under conditions of use in a country

[2] Die Global Alliance on HHPs ist ein freiwilliger Multi-Stakeholder-Mechanismus zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von hochgefährlicher Pestizide, der von 54 Regierungen aus der afrikanischen Region bei der ICCM5 vorgeschlagen wurde. Die Allianz soll mit der Entwicklung und Umsetzung eines globalen Aktionsplans mit klaren Zielen und Meilensteinen für den Fortschritt bei der Erreichung eines weltweiten Ausstiegs aus der Verwendung von HHPs beauftragt werden.

[3] FAO and WHO. 2019. Detoxifying agriculture and health from highly hazardous pesticides – A call for action. Rome

[4] Pesticide Action Network UK and IRET (2017). Alternatives to Highly Hazardous Pesticides; GIST Impact Report (2023). Natural Farming Through a Wide-Angle Lens.

[5] Boedeker, W., Watts, M., Clausing, P. et al. (2020) The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review. BMC Public Health.




EU-Kommission in Glyphosat-Panik?

21.09.2023. Pressemitteilung.
Das überhastete Vorgehen der EU-Kommission und ihr Vorschlag, Glyphosat um weitere zehn Jahre zu genehmigen sind ein Affront gegen die öffentliche Meinung und ignoriert die wissenschaftlich untermauerten Bedenken unabhängiger Wissenschaftler*innen.

Mit ihrem am 20. September veröffentlichten Vorschlag[1] verharmlost die Kommission bestehende Datenlücken, die selbst von den Behörden anerkannt wurden und wälzt den Umgang mit den daraus erwachsenden Risiken auf die EU-Mitgliedsländer ab. Zugleich ignoriert die EU-Kommission die Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaftler*innen sowie die Meinung einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung, die in sechs EU-Ländern befragt wurde.[2]

Der Schritt der EU-Kommission erfolgte zwei Tage nachdem das unabhängige Ramazzini-Institut (Bologna) angekündigt hatte, Ende Oktober die Ergebnisse seiner Studie zu Gesundheitsschäden von Glyphosat zu veröffentlichen. Dies ist die umfassendste Langzeitstudie, die jemals mit Glyphosat durchgeführt wurde.

Auf einer Veranstaltung im Europaparlament am Montag, den 18.09.23 wurden Beweise dafür geliefert, dass die Einstufung von Glyphosat als „nicht krebserregend“ durch die EU-Behörden unter Verwendung von falschen Angaben erfolgte. [3] Dass die EU-Kommission eine „nur“ 10-jährige Verlängerung der Genehmigung vorschlägt, statt der maximal möglichen 15 Jahre, scheint das Ergebnis eines Kuhhandels hinter den Kulissen zu sein. Vertreter*innen verschiedener Mitgliedsländer wurde offenbar eine kürzere Genehmigungsdauer im Austausch dafür angeboten wurde, dass sie auf ein Nein bzw. auf eine Stimmenthaltung bei der bevorstehenden Abstimmung zu Glyphosat verzichten.[4]

Kontakt: Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Tel: +49 176 4379 5932. Email: peter.clausing@pan-germany.org

[1] https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/092073/1/consult?lang=de

[2] https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/09/glyphosate-eu-2034-danger-health-and-environment-and-violation-citizens-will

[3] https://pan-germany.org/download/praesentation-glyphosate-and-echas-weight-of-evidence/

[4] https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/glyphosat-feilschen-um-die-verlaengerungsdauer_article1695020013.html




Zeit für Glaubwürdigkeit und Kohärenz: PAN International Briefing zur Weltchemikalienkonferenz ICCM5

Vom 25.-29.9. werden Delegierte und Stakeholder aus aller Welt auf der Weltchemikalienkonferenz in Bonn ein neues Chemikalienabkommen beschließen, das den Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und Abfällen für die kommenden Jahre setzen wird mit dem Ziel, Menschen und ihre Umwelt endlich besser vor chemischer Belastungen zu schützen. Pestizide gehören zu den Chemikalien, die weltweit Gesundheit, Umwelt und Menschenrechte gefährden und für die die Verhandlungen ebenfalls geeignete Zeile festsetzen müssen.

Das Pesticide Action Network International (PAN) hebt für den agrarischen Bereich insbesondere drei Ziele als notwendig hervor, die im Rahmen des SAICM Beyond 2020 Framework, dem neuen politischen Instrument: Zu den kritischen Zielen gehören das Ziel A7, hochgefährliche Pestizide (HHPs) in der Landwirtschaft bis 2030 auslaufen zu lassen, das Ziel A5, den Export national verbotener Stoffe zu untersagen, und das Ziel D5, das einen Übergang zu nicht-chemischen Alternativen zu Pestiziden in der Landwirtschaft vorgibt.

Damit die Konferenz als Erfolg gewertet und die wichtigsten Ziele umgesetzt werden können, müssen sich die Regierungen zudem auf eine Globale Allianz gegen hochgefährliche Pestizide einigen, die von allen 54 Staaten der UN-Afrika-Gruppe vorgeschlagen und von Ländern in anderen UN-Regionen unterstützt wird.

Das PAN International Briefing Zeit für Glaubwürdigkeit und Kohärenz ist verfügbar in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch




Glyphosat: Schlüsselmechanismus für Krebsentstehung wurde von der EU nicht angemessen berücksichtigt

Eine neue wissenschaftliche Studie belegt schwerwiegende Mängel in der EU-Gesundheitsbewertung von Glyphosat und macht deutlich, dass die europäische Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) die Karzinogenität von Glyphosat nicht angemessen bewertet und sein Potenzial, Krebs zu verursachen, unterschätzt hat. Die ECHA hat nicht nur die in Krebsstudien beobachtete Häufigkeit von Tumoren als irrelevant abgetan, sondern auch Hinweise aus unabhängiger Literatur außer Acht gelassen, dass Glyphosat oxidativen Stress verursacht, einen Mechanismus, der anerkanntermaßen zu Krebs führen kann. Wenn man die Beweise aus Krebsstudien und oxidativem Stress kombiniert, ist das Krebspotenzial von Glyphosat nicht zu leugnen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority), die basierend auf der ECHA-Einstufung die Risikobewertung für Pestizidwirkstoffe vornimmt, stützte sich in ihrer Schlussfolgerung somit zu Unrecht auf eine Einstufung als „nicht krebserregend“ durch die ECHA. Dies ist ein entscheidender Fehler. Die Anerkennung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse müsste unweigerlich zu dem Schluss führen, dass die Zulassung von Glyphosat nach EU-Recht nicht verlängert werden kann.

Die Wissenschaftler der Studie zum Oxidativen Stress durch Glyphosat verdeutlichen, wie die beiden EU-Regulierungsbehörden ihre im EU-Pestizidrecht (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) festgesetzte Aufgabe, ein höheres Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, nicht erfüllen.

Peter Clausing, Toxikologe und Co-Autor der Studie, sagt dazu:

„In unserer Studie zeigen wir, dass oxidativer Stress bei der Bewertung im Vorfeld der RAC-Stellungnahme der ECHA nicht angemessen berücksichtigt wurde. Dies führt zu sehr schwerwiegenden Mängeln bei der Bewertung der potenziellen Gefahren von Glyphosat und der ihnen zugrunde liegenden Mechanismen. Da oxidativer Stress nicht von den OECD-Testrichtlinien abgedeckt wird, ist es von entscheidender Bedeutung, die Ergebnisse von Studien über oxidativen Stress, die in der von Fachleuten überprüften wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht wurden, ordnungsgemäß in die Gefahrenbewertung zu integrieren. Die ECHA hat dies in ihrem im Mai 2022 veröffentlichten Gutachten zu Glyphosat versäumt, und die EFSA hat es versäumt, diesen Mangel zu beheben.“

Dies gibt Anlass zu ernster Besorgnis, zumal die Kommission den Vertreter*innen der Mitgliedstaaten auf der bevorstehenden Ad-hoc-Sitzung des SCoPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed) Ende dieser Woche ihren Verordnungsvorschlag für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat vorlegen wird.

Umfrage in 6 EU-Ländern zeigt: Bürger*innen lehnen eine Neuzulassung von Glyphosat ab

Die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie fällt zusammen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Umfrage in sechs EU-Ländern (Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien), nach der sich zwei Drittel (62 %) der EU-Bürger*innen in diesen Ländern dafür aus sprachen, die Verwendung von Glyphosat in Europa zu beenden. Der Zuspruch für ein Glyphosatverbot war mit 70,5% in Frankreich am höchsten.

Offener Brief an EU-Gesundheitskommissar Kyriakides

In einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissar Kyriakides vom 7. September 2023 informierten die Mitglieder der europäischen „StopGlyphosate“-Koalition die EU Kommission über die neue Studie und betonten, dass Glyphosat  allein aufgrund der Krebsnachweise die Kriterien für eine Zulassung nicht erfüllt.

Die StopGlyphosate Koalition und PAN Germany fordern EU Kommissar Kyriakides in dem Schreiben nachdrücklich auf, die beschleunigte Wiederzulassung von Glyphosat auf der Grundlage der dargelegten Beweise zu stoppen und das Vorsorgeprinzip anzuwenden, das den Kern des EU-Pestizidrechts bildet.

Weitere Informationen:




Hochgefährliche Pestizide: Bundesregierung verschleppt Exportverbot

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, Misereor, PAN Germany und Rosa-Luxemburg-Stiftung

[Aachen / Berlin / Hamburg / Johannesburg, 11.9.2023] Am morgigen Dienstag jährt sich die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mittels einer Verordnung ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um Pestizide, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Tausende Tonnen bei uns verbotener Pestizide werden aktuell weiterhin ins außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen, die ländliche Bevölkerung und die Umwelt dar.

Nachdem das Landwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung erarbeitet hat, geht es in der Ressortabstimmung nicht voran. Um zum gesundheitlichen Schutz von Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen außerhalb der EU beizutragen, fordern NGOs, Umweltverbände und politische Stiftungen alle beteiligten Ressorts auf, zusammenzuarbeiten und den vorliegenden Verordnungsentwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen zu übergeben, damit die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

„Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben. Aus diesem Grund betrachten wir eine Blockade des angekündigten Pestizidexportverbots innerhalb der Bundesregierung sehr kritisch. Der Fokus muss klar auf das Wohl von Mensch und Umwelt gelegt werden“, sagt Silke Bollmohr, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung vom INKOTA-netzwerk.  

„Misereor-Partnerorganisationen dokumentieren weltweit Fälle eklatanter Häufungen von schweren Erkrankungen und Todesfällen in Gegenden mit hohem Pestizideinsatz. Wir können nicht länger zulassen, dass sich nachweislich jedes Jahr 385 Millionen Menschen an Pestiziden vergiften und 11.000 sogar daran sterben, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika“, erklärt Sarah Schneider, Referentin für Welternährung bei Misereor.

„Deutsche Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF machen Profit auf Kosten von Mensch und Umwelt. Verbotene Pestizide gelangen als Rückstände in Importprodukten zum Teil auch zu uns in die Regale der Supermärkte zurück. BUND-Zierpflanzentests zeigen regelmäßig eine hohe Belastung mit gefährlichen Pestiziden ohne EU-Zulassung. Diese Doppelstandards dürfen nicht weiter toleriert werden”, fordert BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel.

„Der Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage, um den Export bei uns verbotener Pestizide über eine Verordnung zu unterbinden. Dass dies mit EU- und Welthandelsrecht im Einklang steht, hat ein im September 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten belegt. Die praktische Umsetzbarkeit beweisen Belgien und Frankreich, die solche Exporte bereits gesetzlich unterbinden. Statt am Export alter, gefährlicher Wirkstoffe festzuhalten, sollte Deutschland in nicht-chemische Pflanzenschutzstrategien investieren und das Exportverbot als Innovations-Booster dahingehend nutzen“, sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und internationale Angelegenheiten bei PAN Germany.

Weiterführende Informationen

Das Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“ im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist hier verfügbar.

Kontakte

  • Maria Bause, European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), E-Mail: bause@ecchr.eu, Telefon: +49 (0)30 69 81 97 97
  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 107
  • Susan Haffmans, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)157 31 56 40 17
  • Corinna Hölzel, BUND e.V., E-Mail: Hoelzel@bund.net, Mobil: +49 (0)175 44 87 69 1
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81
  • Barbara Wiegard, Presse-Stelle Misereor, E-Mail: barbara.wiegard@misereor.de, Telefon: +49 (0)30 44 35 19 88

 




Kleingewässer durch Pestizide stark belastet

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt die hohe Pestizid-Belastung von Kleingewässern im ländlichen Raum. Ausgewertet wurden Proben aus dem Kleingewässermonitoring von über 100 Gewässerabschnitten in Deutschland. Das Ergebnis ist: Weder die Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden – mit negativen Folgen für Pflanzen, Tiere und Wasserqualität.

Die vom UBA beauftragte und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) durchgeführte Studie deckt auf, dass 80 % der untersuchten Bäche zu hohe Pestizidrückstände aufweisen. Jede zweite Wasserprobe war mit Pestizid-Wirkstoffen belastet, die die im Rahmen der Zulassung festgelegten akzeptablen Werte überschritten. Biologische Untersuchungen ergaben zudem, dass der ökologische Zustand der untersuchten Gewässer, der sich u.a. am Insektenvorkommen zeigt, in vier von fünf untersuchten Bächen mäßig bis schlecht war.

Für die Studie wurden erstmalig auch die Pestizid-Anwendungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe an zehn Messstellen erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Pestizidrückstände regelmäßig in bedenklichen Konzentrationen in angrenzende Gewässer gelangten. Folglich wiesen auch die Gewässer, deren umliegende landwirtschaftliche Flächen stärker gespritzt wurden, eine höhere Pestizidbelastung auf. Einen wesentlichen Eintragsweg stellt dabei von den Feldern abfließendes, mit Pestiziden belastetes Oberflächenwasser bei Regen dar. Bewachsene Gewässerrandstreifen können diese Einträge nachgewiesenermaßen reduzieren. Die Studie zeigt deutlich, dass Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, die im Rahmen des Pestizid-Zulassungsverfahrens festgelegt werden, sich in der Praxis als unzureichend herausstellen und nicht den gewünschten Schutz-Effekt erzielen. Das Kleingewässermonitoring konnte den schlechten Zustand der Gewässer im ländlichen Raum belegen und zeigen, dass unsere Kleingewässer und ihre Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren nicht ausreichend vor Pestizidbelastungen geschützt sind. Auch gelangen die Pestizidrückstände aus den kleineren Bächen in größere Gewässer. Werden diese zur Trinkwassergewinnung genutzt, betreffen die Rückstände auch direkt uns Menschen.

Die Auswertungen der Belastungsdaten haben deutlich gezeigt: Das Zulassungsverfahren schützt die Umwelt und Biodiversität unzureichend und ist aus Sicht von PAN Germany dringend nachzubessern. Basierend auf den Monitoringdaten muss zudem eine kontinuierliche Rückkopplung zum Zulassungsverfahren sichergestellt werden. PAN Germany fordert, das Kleingewässermonitoring fortzuführen und zu verstetigen – nur so lassen sich auch zukünftig Erfolge beim angestrebten besseren Schutz der Gewässer vor Einträgen erzielen.

Die Studienergebnisse unterstreichen zudem die dringende Notwendigkeit, den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide insgesamt zu reduzieren. Hierzu kann eine ambitionierte Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beitragen, indem sie verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegt.

Wir brauchen zudem eine stärkere Förderung und Honorierung des ökologischen Landbaus, der – dies bestätigen die Erfahrungen der Wasserversorger“bislang das einzige System ist, mit dem der Schutz der Trinkwasserressourcen zuverlässig gelingt” und der schon heute zur Reduzierung von Umweltbelastungen und Mikroverunreinigungen beiträgt. Nur eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft kann langfristig unsere Ernährung und eine lebenswerte Umwelt sichern.

Für alle, die sich engagieren möchten, hat PAN Germany ein Tool bereitgestellt, mit dem Abgeordnete im EU Parlament aufgefordert werden können, die SUR nicht weiter zu verzögern und sich für Pestizidreduktion stark zu machen.

Den Abschlussbericht zum Kleingewässermonitoring, verfasst vom Team um Prof. Dr. Matthias Liess vom Helmholtz-Institut für Umweltforschung und herausgegeben vom Umweltbundesamt, finden Sie hier.