Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Schluss mit der Belastung durch Hormongifte – Forderungskatalog veröffentlicht

Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien geschützt werden, fordern PAN Germany, HEJ Support und WECF in ihrem aktuellen Forderungspapier „HORMONGIFTE STOPPEN! WIR BRAUCHEN EINEN EDC-AKTIONSPLAN“.

Organisationen der Zivilgesellschaft, Expert*innen und Interessierte sind eingeladen, diese Forderungen aktiv zu unterstützen. Dafür wurde eine Aktions-Website eingerichtet.

Hormonell schädliche Chemikalien, Endocrine Disrupting Chemicals, kurz EDCs, befinden sich in vielen Alltagsprodukten und werden mit gesundheitlichen Schäden wie Unfruchtbarkeit, hormonell bedingten Krebsarten und neurologischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Das Forderungspapier enthält ein Paket an Maßnahmen für die politisch Verantwortlichen. Wirksame Maßnahmen, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien und Pestizide einzuschränken und bestenfalls zu verbieten, mehr Engagement Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und mehr Transparenz – so lauten die Forderungen an die jetzige und künftige Bundesregierung.

Wo liegt das Problem?

Das Thema ist kaum präsent in Deutschland. Es bedarf daher eines umfassenden Informationskonzeptes für die Bevölkerung, um aufzuzeigen, wie im Alltag der Kontakt mit EDCs vermieden werden kann. Dies ist umso wichtiger, weil derzeit noch weitgehend gesetzliche Regulierungen fehlen, die einen sicheren Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen bieten. EDCs finden sich in vielen Produkten aus Plastik, in Kosmetik, Textilien, Spielzeug, als Rückstände endokriner Pestizide in Lebensmitteln, in Biozidprodukten und vielem mehr – meist ohne Wissen der Verbraucher*innen.

Ausgerechnet die Kleinsten unserer Gesellschaft tragen die höchsten Risiken, denn bereits im Mutterleib können winzige Mengen an EDCs das Hormonsystem und damit hochempfindliche Prozesse der Organ- und Hirnentwicklung bei Embryos stören. Wissenschaftler*innen fordern seit langem stärkere Aufklärungsmaßnahmen und strikte Anwendungsverbote, um die Belastungen für Mensch und Umwelt mit EDCs zu reduzieren.

Aus Sicht von PAN Germany müssen unter anderem die großen Transparenzdefizite beseitigt werden. So sollte eine für alle zugängliche Liste identifizierter und verdächtiger EDCs veröffentlicht werden. Es braucht eine Kennzeichnungspflicht sowie Gefahren- und Warnhinweise für Produkte, die EDCs als Inhaltsstoffe oder Rückstände enthalten. Außerdem muss endlich das im Pestizid- und Biozidrecht festgeschriebene Verwendungsverbot für EDCs zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Veranstaltungshinweis: Am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021 von 12:30 bis 13:15 Uhr werden die Initiatorinnen die Forderungen im Rahmen der Chemiepolitischen Mittagstalks vorstellen, die das Bündnis „Für das Recht auf eine Giftfreie Zukunft“ von April bis Juni 2021 veranstaltet. Mehr dazu hier:  https://www.giftfreie-zukunft.org/aktuell/chemiepolitische-mittagstalks .

Weitere Infomationen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.04.2021: „Schlechte Spermien, Brustkrebs, Lernschwäche – Schluss mit der Belastung durch Hormongifte“, HEJSupport, PAN Germany, WECF

Aktions-Website „Hormongifte Stoppen“




Gemeinsame Pressemitteilung von HEJSupport, PAN Germany und WECF: Schluss mit der Belastung durch Hormongifte

HEJSupport, PAN Germany und WECF fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Bundesregierung, endlich die Belastung mit Hormongiften zu stoppen.

 

 




Publikation: „Hormongifte stoppen! Wir brauchen einen EDC-Aktionsplan“

Die NGOs HEJSupport, PAN Germany und WECF fassen Forderungen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung zusammen. Die Bevölkerung muss endlich auch in Deutschland besser vor der Belastung mit hormonschädlichen Chemikalien, Pestiziden und Bioziden geschützt werden. Dafür ist ein Paket an Maßnahmen umzusetzen.




PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

PAN Germany Stellungnahme vom 5.2.21 zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in Schutzgebieten und an Gewässerufern. PAN fordert, die bereits vereinbarten Maßnahmen des Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) in der PflSchAnwV adequat umzusetzen. Hierzu zählt auch ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023.




Offener Brief an die FAO unterzeichnet von 350 Organisationen

In dem gemeinsamen offenen Brief an die FAO bringen 350 Organisationen der Zivilgesellschaft und Repräsentanten indigener Völker aus 63 Ländern, die Hunderttausende Bäuer*innen, Fischer*innen und Landarbeiter*innen vertreten, sowie Menschenrechtsorganisationen ihre tiefe Besorgnis über die jüngste Ankündigung der FAO zum Ausdruck, ihre Beziehungen zu CropLife International stärken zu wollen und fordern die FAO nachdrücklich auf, von dieser Absicht Abstand zu nehmen. (Brief in Englischer Sprache)

In this joint open letter to FAO, 350 civil society and Indigenous Peoples organizations from 63 countries representing hundreds of thousands of farmers, fisherfolk and agricultural workers, as well as human rights institutions, express their deep concern over FAO’s recent announcement to strengthen official ties with CropLife International and strongly urge FAO to step back from this intention.




PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.




Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Exportstopp für verbotene Pestizide

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.

„Während die EU-Kommission ein Pestizidexportverbot vorschlägt und auch unsere Nachbarn Frankreich und die Schweiz Exportstopps einführen, schaut die Bundesregierung tatenlos zu“, sagt Lena Luig, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung bei INKOTA. „Dabei trägt sie mit den Pestizidgiganten Bayer und BASF im Land eine besondere, globale Verantwortung.“ Bayer ist aktuell der zweitgrößte und BASF der drittgrößte Pestizidkonzern der Welt.

Mehrere aktuelle Recherchen haben enthüllt, dass deutsche Pestizidhersteller in großem Maßstab Pestizide in Ländern außerhalb der EU vermarkten, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. „Die Doppelstandards im Pestizidhandel gehen auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen in Lateinamerika, Asien und Afrika. Vergiftungen und chronische Erkrankungen in der ländlichen Bevölkerung sind die Kehrseite dieser Geschäftspraktiken“, sagt Dr. Peter Clausing, Toxikologe von PAN Germany. „Wissenschaftliche Daten belegen, dass global alljährlich hunderte Millionen Menschen unbeabsichtigt von Vergiftungen durch Pestizide betroffen sind. Welches Leid damit verbunden ist, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken.“

PAN Germany, INKOTA und weitere 58 Initiativen und Nichtregierungsorganisationen fordern deshalb: Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Altmaier müssen auch in Deutschland ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Export von in der EU verbotenen Pestiziden untersagt. Außerdem sollen sie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um eine EU-weite Regulierung voranzubringen. Diese Forderung wird auch von einer stetig wachsenden Anzahl an Bürger*innen unterstützt, die bislang die Petition „Giftexporte stoppen“ unterzeichnet haben.

Zum Hintergrund:

In Frankreich verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 (EGalim-Gesetz) ab dem 01.01.2022 die Produktion, Lagerung und den Handel mit Pestiziden, die Wirkstoffe enthalten, die aufgrund des Schutzes der Gesundheit für Mensch und Tier oder der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Der Schweizer Bundesrat hat am 14.10.2020 ein Exportverbot für fünf in der Schweiz aufgrund ihrer Risiken verbotener Pestizidwirkstoffe beschlossen. Der ebenfalls am 14.10.2020 veröffentlichte Entwurf der Chemikalienstrategie der Europäischen Kommission enthält das Bekenntnis, den Export von in der EU verbotenen gefährlichen Chemikalien künftig zu unterbinden und hierfür, wenn nötig, die relevante Gesetzgebung zu ändern. Außerdem kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 3.3.2020 zu dem Schluss, dass auch in Deutschland die Voraussetzungen für ähnliche Beschränkungen gegeben sind.

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

Kampagne „Giftexporte stoppen“ von INKOTA und PAN Germany

Studie „Giftige Exporte. Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt“ von PAN Germany (September 2019): https://pan-germany.org/download/giftige-exporte-ausfuhr-hochgefaehrlicher-pestizide-von-deutschland-in-die-welt/

Studie „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“ von INKOTA, MISEREOR, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und weiteren (April 2020): www.inkota.de/studie-bayer-basf

 

Pressekontakte:

Lena Luig, INKOTA, E-Mail: luig@inkota.de, Mobil: 01577 154 8063

Peter Clausing, PAN Germany, E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: 0176 4379 5932

Der offene Brief wird getragen von:

Afrique-Europe-Interact, Agrarkoordination, Aktion Agrar, Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V., Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aurelia Stiftung, Biokreis e.V., Bioland, Biopark e.V., Buenavita e.V., Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Christliche Initiative Romero e.V., Coordination gegen BAYER-Gefahren, CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Deutsche Umwelthilfe, Die freien Bäcker, Ernährungsrat Frankfurt, Ernährungsrat Leipzig, Ernährungsrat München, Ernährungsrat Regensburg, Ernährungsrat Rhein-Kreis Neuss, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Fairtrade Deutschland, FIAN Deutschland, Foodwatch, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Forum Fairer Handel, Gen-ethisches Netzwerk e.V., GEPA, Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Greenpeace, GRÜNE LIGA, Infostelle Peru, Initiative Mexiko (INIMEX), INKOTA-netzwerk e.V., Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) Europe, Interessengemeinschaft gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft e.V., Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V., Landwende, México via Berlín e.V., Misereor, NaturFreunde Deutschlands, Naturland, Oxfam Deutschland, PAN Germany, Partner Südmexikos e.V., Powershift, Selbsthilfeverein für Umweltgeschädigte e.V., Slow Food Deutschland, Stadtbienen, Stiftung Asienhaus, Südwind Institut, Umweltinstitut München, Vamos e.V., Verein für gerechten Welthandel München e.V., Weltladen-Dachverband e.V., World Future Council, Zapapres e.V.




Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.