Toxischer Rekord: Deutschland größter EU-Exporteur von verbotenen Pestiziden

Hamburg, 23.09.2025. Pressemitteilung.

Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von Menschenrechtsexpert*innen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland. 

Die ausgewerteten Daten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) belegen: Im Jahr 2024 wurden fast 122.000 Tonnen in der EU verbotener Pestizide für den Export in Drittstaaten notifiziert – mehr als das doppelte verglichen mit 2018. In Deutschland ansässige Pestizidkonzerne, darunter Bayer, BASF und Alzchem exportierten zusammen mehr als 50.000 Tonnen verbotener Mittel. Dreiviertel der Zielländer der EU Exporte sind Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, darunter Brasilien, Mexiko, Chile und Südafrika.

„Wir kritisieren vehement dieses doppelmoralische Handeln auf Kosten der Gesundheit Millionen von Menschen in den Empfängerländern. Die Zeit vorgeschobener Argumente muss endlich vorbei sein. Wir erwarten, dass Deutschland diese Ausfuhren endlich rechtlich unterbindet und stattdessen in umweltgerechte, menschenfreundliche und zukunftsfähige Lösungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement investiert.“ sagt Susan Haffmans, zuständig für die internationale Zusammenarbeit bei PAN Germany.

„Wann hören deutsche Unternehmen endlich auf, mit krebserregenden, fruchtbarkeitsschädigenden oder Entwicklungsschäden verursachenden Pestiziden Geschäfte zu machen?“ fragt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany und fügt hinzu: „Unter den fünf am meisten exportierten Pestiziden ist das reproduktionstoxische Fungizid Epoxiconazol. Für den seit 2020 nicht mehr genehmigten BASF-Wirkstoff brachte das Unternehmen ein angeblich „nachhaltigeres“ Nachfolgeprodukt auf den Markt – Mefentrifluconazol. Der Wirkstoff ist zwar im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht als reproduktionstoxisch eingestuft, doch ist es ein PFAS-Pestizid, dessen Abbauprodukt TFA zunehmend Gewässer und Trinkwasser belastet und für das in der EU die Prüfung auf Einstufung als ebenfalls reproduktionstoxisch läuft. Das Beispiel zeigt: die Unternehmen exportieren ungeachtet der gesundheitlich bekannten Folgen für die Menschen vor Ort und die vermeintlich besseren Nachfolgeprodukte können sich als „regrettable Substitutions“ herausstellen.“

PAN Germany engagiert sich seit Jahren für ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. So sprach PAN Germany zusammen mit Betroffenen von Women on Farms Project aus Südafrika und weiteren Partnerorganisationen auf der Hauptversammlung der Alzchem AG. Der Konzern aus Bayern exportiert in großen Mengen das verbotene Cyanamid-haltige Pestizid Dormex.

(1) Public Eye und Unearthed: Report: Verbotene Pestizide. Massive Zunahme der Exporte aus der EU.

Kontakt:

Hintergründe:




TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

  • DUH geht mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen für Produkte Banjo, Brodal und Luna Experience vor
  • Hinweise auf Bildung von Trifluoressigsäure – Ewigkeitschemikalie verschmutzt das Grundwasser und gilt als potenziell fortpflanzungsgefährdend
  • DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, sämtliche TFA-bildenden Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen

Berlin, 25.8.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung der deutschen Sektion des Pesticide Action Network (PAN) Anträge auf Zulassungswiderruf für die Pestizidmittel Banjo, Brodal und Luna Experience gestellt. Alle Mittel enthalten Trifluoressigsäure (TFA) bildende Wirkstoffe und tragen zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser bei. Messungen haben bereits in 78 Prozent aller Grundwasserbrunnen in Deutschland TFA nachgewiesen– teils in extrem hohen Konzentrationen.

Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung ist eine Zulassung zwingend zu entziehen, sobald Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren juristischen Verfahren gegen TFA-bildende Pestizide zwingen wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Handeln. Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten. Jede Saison, in der diese Mittel weiter auf den Feldern landen, gefährdet die Verfügbarkeit sicheren Trinkwassers. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss die Zulassungen unverzüglich widerrufen.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt. Doch im Tierversuch wurden Missbildungen (Fehlbildungen) an Nachkommen beobachtet, insbesondere mit Erblindung verbundene Augenschäden. Das Pestizidrecht sieht vor, dass solche neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden und im konkreten Fall zu einem Verbot führen müssen. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, umgehend TFA emittierende Pestizide vom Markt zu nehmen.“

 

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden ist die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochbeständig, breitet sich über das Grundwasser aus und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen, gibt es keine praktikablen Methoden. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Link:
Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p250825

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany
0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire@geulen.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de

 




Breites Bündnis fordert: Raus aus der Pestizid-Ära

Lassan/Hamburg, 22. Juli 2025. Gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

Über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus Bio-Branche, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern die Bundesregierung auf, den schrittweisen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden einzuleiten. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief wenden sie sich direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider.

„Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Risiko durch Pestizide bis 2030 deutlich zu senken – doch es fehlt eine wirksame politische Strategie zur Reduktion und zur Abkehr von dieser nicht zukunftsfähigen Praxis.“, sagt Anja Voß, Geschäftsführerin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.
„Wir zeigen mit unserem Offenen Brief: Ein schrittweiser Ausstieg ist möglich. Und er muss jetzt beginnen.“

„Insbesondere vor der jüngst angekündigten Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Agrarministerium aufgerufen, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, für transparente und wissenschaftsbasierte Verfahren zu sorgen und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Verschlankungen im Zulassungsverfahren dürfen nicht zulasten der Gesundheit der Menschen in der Landwirtschaft oder unserer natürlichen Ressourcen gehen. Eine Neuausrichtung der Zulassung, die strukturell und fachlich die Umweltschutzbelange schwächt statt stärkt, ist gefährlich, denn sie gefährdet die Zukunft aller und verlagert die gesellschaftlichen Folgekosten auf unsere Kinder und Kindeskinder“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Das Bündnis formuliert sechs konkrete politische Forderungen:

  • Zulassungsverfahren reformieren – mit unabhängiger wissenschaftlicher Bewertung, modernen Prüfstandards und lückenloser Risikoanalyse
  • Einführung eines bundesweiten Luftmonitorings für Pestizide – um deren unkontrollierte Verbreitung durch die Luft zu erfassen und wirksam zu begrenzen
  • Transparenz beim Pestizideinsatz schaffen – wann, wo, was gespritzt wird öffentlich zugänglich machen.
  • Wettbewerbsverzerrung beenden – durch einen Schadensfonds für Bio-Betriebe und klare gesetzliche Regeln, um Bio besser vor Kontaminationen zu schützen.
  • Die EU-Richtlinie zur Pestizidreduktion rechtsverbindlich in nationales Recht überführen
  • Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe einführen – um die gesellschaftlichen Folgekosten zu internalisieren und den ökologischen Umbau der Landwirtschaft zu unterstützen

Ein breiter Schulterschluss für eine enkeltaugliche Landwirtschaft
Die Unterzeichnenden fordern, dass Ernährungssicherung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als politische Priorität behandelt werden.
Der aktuelle Stand der Forschung zeigt klar: Eine langfristig tragfähige Landwirtschaft erfordert eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes – und eine konsequente Ausrichtung auf Gesundheit, Resilienz und Vorsorge.

Hier finden Sie den offenen Brief und die vollständige Liste der Mitzeichner. 

 

Über Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft:
Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss von namhaften Bio-Unternehmen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Viele der Mitglieder zählen zu den Pionieren des ökologischen Landbaus in Deutschland. Die Mission des gemeinnützigen Bündnisses: Vitale Lebensgrundlagen für kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits beschädigt sind, wieder aufzubauen. Im Fokus stehen gefährliche chemisch-synthetische Pestizide, die auf Gemüse, Obst und Getreide ausgebracht werden und sich von dort auf dem Luftweg in ganz Deutschland ausbreiten. Mit wissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Kompetenz kämpfen die Akteurinnen und Akteure für eine Zukunft ohne Ackergifte.

Über PAN Germany:
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) ist eine gemeinnützige Organisation, die über die negativen Auswirkungen von Pestiziden einschließlich Bioziden auf die Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt informiert und umweltfreundliche und sozial gerechte Alternativen fördert. Mitgliedsorganisationen von PAN Germany kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Imkerei, Gewerkschaft, Gesundheit, Umwelt und Handel. PAN Germany ist Mitgliedsgruppe von PAN Europe und Teil des internationalen Pesticide Action Network (PAN).

 

Für Rückfragen, Interviews oder weiteres Pressematerial wenden Sie sich bitte an:

Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio

Susan Haffmans
PAN Germany
susan.haffmans@pan-germany.org
Tel. +49 (0)40 399 19 10-25
www.pan-germany.org

 

 

 

 




Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.

 

 

 




Alzchem in zunehmender Kritik wegen des Exports von in der EU verbotenen gefährlichen Pestiziden

Pressemitteilung zur Alzchem Hauptversammlung 2025

  • Unverantwortliche Exporte von Dormex und Cyanamid zur Verwendung in der Landwirtschaft müssen sofort eingestellt werden
  • Alzchem erfüllt eigenes Versprechen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Übereinstimmung mit den UN-Standards nicht
  • Schwerkranke Bäuerin spricht auf Aktionärsversammlung

7. Mai 2025. Der Chemiekonzern Alzchem sieht sich auf seiner morgigen Hauptversammlung scharfer Kritik ausgesetzt, weil er weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die für den Einsatz in der Europäischen Union als zu gefährlich gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika (Women on Farms Project) und Deutschland (PAN Germany, INKOTA-Netzwerk) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Deutschland fordern ein Ende des Exports und des schädlichen Einsatzes des Produkts Dormex, insbesondere in Südafrika.

Alzchem exportiert weiterhin das Pestizid Cyanamid, das als krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist. Es wurde in der EU vom Markt genommen, weil es nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen, in sich birgt. Alzchem exportiert weiterhin Cyanamid und Dormex in großen Mengen. Dormex wird in Ländern wie Südafrika in erheblichem Umfang eingesetzt. Landarbeiter*innen berichten von Anwendungen ohne ausreichende Schulung, bei fehlender Schutzausrüstung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden für die Beschäftigten, was einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellt.

Am 6. Mai 2025  zogen Landarbeiterinnen und Bewohnerinnen zum Büro von Philagro, dem autorisierten Vertriebspartner von Alzchem in Südafrika, in Somerset West, um ein an Andreas Niedermaier, CEO der Alzchem Group AG, gerichtetes Memorandum zu übergeben. Am 8. Mai wird Dina Ndleleni – eine ehemalige Landarbeiterin und heutige Aktivistin bei Women on Farms Project, deren Gesundheit durch den Kontakt mit Dormex irreversibel geschädigt wurde -auf der online durchgeführten Alzchem-Hauptversammlung erneut die Forderung der Landarbeiterinnen nach einem Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel stellen.

Dina Ndleleni, ehemalige Landarbeiterin, kritisiert: „Im Juli 2022 wurde ich während meiner Arbeit beim Tafeltraubenproduzenten Mooigezicht Estates mit Dormex vergiftet. Dies hat sich auf alle Aspekte meines Lebens ausgewirkt. Meine Lunge wurde so geschädigt, dass ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen verlor, weil ich arbeitsunfähig war. In den sieben Jahren, in denen ich auf der Farm gearbeitet habe, habe ich weder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch eine Schulung oder Informationen über die verwendeten Pestizide erhalten. Ich fordere nun Gerechtigkeit und eine Entschädigung für meine verlorene Beschäftigung und mein Einkommen sowie für die dauerhaften Gesundheitsschäden, die ich erlitten habe. Ich bitte Alzchem, den Vorfall meiner Dormex-Vergiftung auf dem Weingut Mooigezicht in De Doorns zu untersuchen. Ich bitte Alzchem, mir dabei zu helfen, den entsprechenden Farmbesitzer  wegen fahrlässiger Verwendung von Dormex zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Exportpraxis von Alzchem widerspricht international anerkannten Richtlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Alzchem ausdrücklich zu befolgen behauptet. Alzchem erwähnt zwar die Durchführung von Schulungen, es gibt jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass diese Schulungen in allen Regionen, in denen seine gefährlichen Produkte verkauft werden, umfassend, regelmäßig oder effektiv sind. Die primäre Verantwortung des lokalen Arbeitgebers für die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen entbindet Alzchem nicht von seinen eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insbesondere von der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Verwendung seiner Produkte.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany fordert: „Die Behauptung von Alzchem, Dormex sei sicher in der Anwendung, ist völlig inakzeptabel. Nach Angaben der europäischen Behörden wird der zulässige Grenzwert für Anwender*innen selbst mit persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache überschritten. Es ist überfällig, alle Exporte von Dormex und Cyanamid für landwirtschaftliche Zwecke einzustellen. Wir fordern AlzChem auf, in den Exportregionen proaktiv auf sicherere Alternativen umzusteigen.“

Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk fordert: „Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor dem Profit haben.Dormex wird aus wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingesetzt – nicht aus der Not heraus. Viele Weinbaubetriebe beweisen bereits, dass ein erfolgreicher Anbau auch ohne Dormex möglich ist, zum Beispiel durch den Anbau von Rebsorten, die von Natur aus an milde Winter angepasst sind.“

Link zum Gegenantrag der Vereinigung Ethischer Aktionäre Deutschland: https://www.kritischeaktionaere.de/alzchem/export-und-vermarktung-von-gesundheitsschaedlichen-und-in-der-eu-verbotenen-pestiziden-unser-gegenantrag/

Pressekontakte:

 




Teure Pestizide, gesündere Umwelt, stabile Ernten – Studie zeigt effektiven Hebel zur Reduktion

Studie identifiziert Ursachen für geringen Pestizideinsatz 2023 / Marktbasierte Anreize können Pestizidreduktion nachhaltig unterstützen

Berlin, Hamburg, 19.03.2025. Gemeinsame Pressemitteilung. Werden Pestizide teurer, werden sie deutlich seltener eingesetzt. Der reduzierte Pestizideinsatz führt dabei nicht zu geringeren Ernten. Das zeigt eine aktuelle Analyse der offiziellen Absatzdaten, die im Auftrag von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, BUND, Deutsche Umwelthilfe (DUH), DNR, foodwatch, Greenpeace, NABU und PAN Germany durchgeführt wurde. Die Analyse untersucht die Ursachen für den starken Rückgang des Absatzes an Pestiziden in Deutschland im Jahr 2023 und wertet relevante Absatz-, Witterungs- und Nutzungs-Daten der vergangenen 20 Jahre aus.

Im Vergleich zum Vorjahr erreichten die Absatzmengen für Pestizide 2023 ein Rekordtief. So wurden in Deutschland rund 20 Prozent weniger Pestizide abgesetzt. Verantwortlich für diese Reduktion war der Anstieg der Preise für Pflanzenschutzmittel um 20 Prozent im Vergleich zur Vorsaison. Andere potenzielle Einflussfaktoren für einen solchen Rückgang, wie niedrige Preise für landwirtschaftliche Produkte, Dürren oder die Ausdehnung von Brachen, konnte die Analyse als Ursachen ausschließen.

Studienautor und Pestizidexperte Lars Neumeister erklärt: „Das Jahr 2023 hat eindrucksvoll gezeigt, dass es ein erhebliches Einsparpotenzial beim Pestizideinsatz gibt, ohne Ernten zu gefährden. Die Analyse bestätigt, dass eine Erhöhung der Pestizidpreise den Verbrauch von Pestiziden signifikant senkt. Dies ist ein starkes Argument für die Einführung einer risikobasierten Pestizidabgabe, die die Belastung für Mensch und Umwelt dauerhaft zu reduzieren. Unsere europäischen Nachbarn, wie etwa Dänemark, setzen eine solche Abgabe bereits erfolgreich um.”

Das Verbändebündnis spricht sich für eine risikobasierte Pestizidabgabe aus. Diese könnte ein unbürokratischer und zielgerichteter Anreiz für die Landwirtinnen und Landwirte sein, den Pestizideinsatz nachhaltig zu verringern. Die Einnahmen einer solchen Abgabe könnten zweckgebunden in die Förderung der Betriebe fließen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren oder ganz darauf verzichten. So würden beispielsweise durch pestizidfreien Getreide- und Maisanbau gleichzeitig die Biodiversität geschützt und negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit reduziert. Dies hätte den Effekt einer „doppelte Dividende für die Natur“, so die Verbände. Positive Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern seien bereits vorhanden – etwa Dänemark, Frankreich, Norwegen oder Schweden.

Historisch niedriger Pestizideinsatz trotz hoher Niederschläge

Das Jahr 2023 war ein außergewöhnlich niederschlagsreiches Jahr – mit rund 900 mm Regen die zweithöchste Niederschlagsmenge der letzten 20 Jahre. Hohe Feuchtigkeit begünstigt in der Regel das Wachstum von Unkräutern sowie pilzliche Schaderreger, was oft zu einem verstärkten Pestizideinsatz führt. Dennoch erreichten die Absatzmengen für Pestizide 2023 ein historisches Tief.

Besonders stark reduzierte sich der Einsatz von Fungiziden sowie von Molluskiziden gegen Schnecken. Insbesondere in großen Flächenkulturen, wie Getreide und Mais, gab es erhebliche Einsparungen. In den vorangegangenen Jahrzehnten bewegte sich der Pestizidabsatz konstant auf dem Niveau von rund 30.000 Tonnen Wirkstoff pro Jahr, 2023 lag er mit 25.295 Tonnen deutlich darunter. Der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide ist ein Hauptgrund für den Verlust an Biodiversität.

Methodischer Hintergrund

Die Analyse basiert auf den Inlands-Absatzdaten für Pestizide von 2002 bis 2023. Neben Verkaufszahlen wurden wirtschaftliche und meteorologische Faktoren untersucht, um deren Einfluss auf den Pestizidverbrauch zu bewerten. Dabei wurden offizielle Statistiken, Marktpreise sowie agrarwirtschaftliche Berichte ausgewertet.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Für Rückfragen:




Klar, frisch, rein? Wasserverschmutzung durch Pestizide und was alle dagegen tun können

Das neue Faltblatt des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. gibt einen Überblick über die Pestizid-Belastung von Gewässern und zeigt auf, was dies für unser Trinkwasser bedeutet und wie wir die Situation verbessern können.

Unsere Gesundheit und die Gesundheit aller Lebewesen ist davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Geltende Auflagen beim Ausbringen von Pestiziden verhindern nicht, dass in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, Grundwasser und Regen Pestizide nachweisbar sind. Zunehmend Sorgen bereiten insbesondere Belastungen mit PFAS-Pestiziden und ihrem Abbauprodukt TFA, die wegen ihrer extremen Langlebigkeit zur Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ zählen. Sie gefährden unsere Gesundheit und Ökosysteme.

In seiner aktualisierten Auflage des Wasser-Faltblatts „Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser“ informiert PAN Germany kurz und verständlich über die Belastungssituation und zeigt: Es gibt wirksame Maßnahmen, unsere Gewässer und unser Trinkwasser nachhaltig vor Pestizideinträgen zu schützen. Dabei legt das Faltblatt Wert darauf, dass alle einen Beitrag leisten können.

Das Faltblatt behandelt ein hochaktuelles Thema: In diesem Monat veröffentlichte die Europäische Kommission mehrere Berichte zum Zustand unserer Gewässer. Ihr Fazit: In den letzten Jahren konnte der Zustand der EU-Gewässer verbessert werden. Doch in wichtigen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Hierzu zählt auch der chemische Zustand unserer Gewässer. Nur 26.8% der Gewässer erreichen den angestrebten guten chemischen Zustand.

Das PAN Germany Faltblatt: Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser steht kostenlos als Download bereit oder kann als Papierversion bestellt werden – per Email an info@pan-germany.org.

Weitere Informationen zum Thema:

Kontakt:




Profitinteressen statt Schutz von Mensch und Umwelt: Organisationen prangern VCI wegen PFAS-Lobbyarbeit an

Frankfurt am Main, 29.01.2025: Mit einer Protestaktion vor der Zentrale des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt haben zehn* Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen auf die gefährliche Lobbyarbeit der Chemischen Industrie aufmerksam gemacht.

Nur um mit gefährlichen PFAS weiterhin Geld zu verdienen, nutzt die Chemieindustrie bei ihrer Einflussnahme auf Politiker*innen falsche Behauptungen. Auf diese Weise beeinflusst sie politische Entscheidungen zugunsten der Profitinteressen weniger Firmen. Das verhindert systematisch den Schutz aller Menschen und unserer Umwelt “ kritisieren die Organisationen.

Laut einer internationalen Recherche des Forever Lobbying Projects blockiert die Chemieindustrie notwendige Regulierungen von PFAS, um eigene wirtschaftliche Vorteile zu sichern, obwohl Alternativen vielfach verfügbar sind.

Besonders im Fokus stehen PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Diese Stoffe sind extrem langlebig, nicht natürlich abbaubar und reichern sich in der Umwelt und im menschlichen Körper an. PFAS können unseren Hormonhaushalt stören und schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen.

Bei einer Protestaktion vor der VCI Zentrale in Frankfurt am Main forderten die Organisationen ein differenziertes, aber umfassendes Verbot von PFAS, strikte Kontrollen der Chemieindustrie und transparente politische Prozesse. Das Bündnis von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen setzt damit ein klares Zeichen gegen die Priorisierung einzelner Industrieinteressen vor dem Gemeinwohl.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

Kontakt:

* beteiligte Organisationen:
BUND, CHEM Trust, Client Earth, Deutsche Umwelthilfe, Env Med Network, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJ Support, Verbraucherzentrale NRW, WECF & PAN Germany




Globales Netzwerk veröffentlicht relevante Instrumente für den weltweiten Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden

Das Internationale Pesticide Action Network (PAN) hat heute die neuen Updates zweier relevanter Listen veröffentlicht: Die Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHP) und die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide. Damit leistet das Netzwerk einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des globalen Ziels, hochgefährliche Pestizide weltweit abzuschaffen. Ein sogenanntes Phase-out von HHPs hatten zuletzt die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) in ihrer Resolution über hochgefährliche Pestizide sowie die kürzlich verabschiedete Globale Rahmenvereinbarung über Chemikalien (GFC) „Für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle“ gefordert.

Die PAN HHP-Liste bietet einen transparenten Überblick über Pestizidwirkstoffe, die die gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) festgelegten HHP-Kriterien und einige ergänzende Kriterien erfüllen, die vom globalen PAN-Netzwerk festgelegt wurden und in der Liste erläutert sind. Die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide enthält länderspezifische Informationen über Pestizidwirkstoffe, die auf nationaler Ebene verboten sind.

Die Liste der verbotenen Pestizide führt insgesamt 568 verschiedene Pestizidwirkstoffe auf, die in einem oder mehreren Ländern der Welt verboten sind. Bei den meisten dieser verbotenen Pestizide handelt es sich um hochgefährliche Pestizide. Dies zeigt, dass die Verwendung von HHP in vielen Ländern bereits schrittweise eingestellt wird. Trotz bereits erzielter Fortschritte sind alle Länder aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um hochgefährliche Pestizide zu verbieten, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika, wo die Menschen am meisten unter ihrem Einsatz leiden und wo die meisten dieser Pestizide verwendet werden.

Zu den hochgefährlichen Pestiziden zählen solche, die akut extrem giftig sind, die Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen oder Kinder im Mutterleib schädigen können oder die unter Anwendungsbedingungen schwerwiegende Gesundheits- und Umweltschäden bewirken.

„Die beiden wichtigen Listen, die PAN-International veröffentlicht hat, sind eine große Unterstützung für Afrikas Engagement, HHPs aus der Region und darüber hinaus zu verbannen.“ sagt Dr. Tadesse Amera, Direktor von PAN Äthiopien und Co-Koordinator von PAN International.

„Wir rufen alle am Pestizidhandel Beteiligten auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und zum Ausstieg aus der Nutzung hochgefährlicher Pestizide beizutragen und nicht-chemische Alternativen zu fördern. Die Werkzeuge zur Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden stehen zur Verfügung und Erfahrungen, wie ein Ersatz von HHPs erfolgen kann, ist in zahlreichen Ländern vorhanden. Die Zeit der Ausreden, nicht handeln zu können, ist vorbei.“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany und Vorsitzende von PAN International.

Hintergrundinformationen:

Pressekontakte:




Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof

Rechtliches Engagement für einen vorzeitigen Zulassungsstopp

Brüssel, Hamburg 11.12.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Gemeinsam mit dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, Global 2000 und PAN Niederlande – ficht PAN Germany heute die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Die von den NGOs dem Gerichtshof vorgelegte “Klage auf Nichtigerklärung“ basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse und benennt gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat. Die NGOs belegen: Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder deren Ergebnisse systematisch heruntergespielt und dabei Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Hierdurch wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.

Es ist enttäuschend, dass die Behörden das Prinzip „Alter Wein in neuen Schläuchen“ verfolgen. Im Januar wurde die EU-Kommission formell von uns aufgefordert, ihre Entscheidung, Glyphosat erneut zu genehmigen, anhand wissenschaftlicher Kriterien zu überprüfen. Was sie jedoch tat, war, die alten Argumente zu wiederholen, um vom wahren Tatbestand abzulenken und auf ihrer zweifelhaften Entscheidung zu beharren.“ erklärt Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk Germany.

Antoine Bailleux, der Anwalt der NGO-Koalition, betont: „Es ist legitim, dass die Kommission einen gewissen Spielraum beim Risikomanagement in Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen in Pestiziden hat. Einem solchen Ermessensspielraum sind jedoch Grenzen gesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Risikobewertung beispielsweise den Grundsätzen der Exzellenz, Transparenz und Unabhängigkeit genügen. Wir sind der Meinung, dass die Bewertung von Glyphosat diesen Qualitätsstandards nicht gerecht geworden ist.

Angeliki Lysimachou, Leiterin des Bereichs Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, ergänzt: „Die wissenschaftlichen Agenturen der EU beugten die Regeln, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher sei. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, auch von der Industrie, bringen Glyphosat mit möglichen schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen wie Krebs und neurologischen Erkrankungen, insbesondere bei Kindern, in Verbindung.

Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen:

  • Ignorierte Neurotoxizitätsrisiken: Dokumente zeigen, dass renommierte Wissenschafter*innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen.
  • Fehlerhafte Statistiken: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen – wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren – nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde.
  • Krebseinstufung durch WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.

Hintergrund: Im Dezember 2023 verlängerte die EU-Kommission in einer umstrittenen Entscheidung die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre. Im Jänner 2024 hatten die NGOs bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsentscheidung von Glyphosat beantragt. Diese wurde von der Kommission zurückgewiesen. Nun legen das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, ClientEarth, Générations Futures, Global 2000, PAN Niederlande und PAN Germany beim EuGH eine “Klage auf Nichtigerklärung” vor. Unterstützt wird die Klage durch Organisationen wie EKO, FoodWatch, ISDE Italy und dem Umweltinstitut München.

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