Zukunftsprogramm Pflanzenschutz – Gut gemeint aber unzureichend

[Hamburg, 4.9.2024] Heute stellte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL vor. Aus Sicht von PAN Germany fehlt es dem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ an Klarheit und Verbindlichkeit. Bei PAN Germany überwiegen bei einer ersten Bewertung die Zweifel, dass das Programm die notwendigen Impulse in Richtung Pestizidreduktion und nachhaltige Pflanzenschutzverfahren geben kann.

„Das Programm sollte schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Finanzierung von Maßnahmen sowie der gewählten Indikatoren zur Erfolgskontrolle schaffen. Zudem erwarten wir Nachbesserungen beim Schutz der Biodiversität auf Agrarflächen und zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser. Hier schließen wir uns der bei der Programmvorstellung geäußerten Kritik von Seiten der Wasserversorger und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser an, dass insbesondere der Trinkwasserschutz – anders als noch im Entwurf – nicht mehr berücksichtigt wird, obgleich die Regierung sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hat.“, sagt Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim PAN Germany.

„Wir wiederholen an dieser Stelle: Pestizidreduktion ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung insgesamt, dem Schutz unserer Ressourcen vor Kontamination und dem Schutz der Umwelt und biologischen Vielfalt, die wir brauchen, um auch zukünftig noch erfolgreich Landwirtschaft betreiben zu können. Auch vor dem Hintergrund internationaler Verpflichtungen – Stichwort Biodiversitätskonvention – muss Deutschland in Sachen Pestizidreduktion liefern.“ sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Internationales bei PAN Germany.

Positiv merkt PAN Germany an, dass das Programm an den Reduktionszielen der Farm-to-Fork Strategie von minus 50 Prozent für chemisch-synthetische Pestizide bis 2030 festhält. Auch, dass eine Evaluierung des Progammerfolgs und mögliche Nachjustierung geplant sind, ist gut.

Mehr dazu:

BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz

PAN-Stellungnahme als Diskussionsgrundlage zum „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“, 03.05.2024

PAN PM 13 Juni 2024: Wer Abstriche beim Schutz vor Pestizidbelastungen fordert, schadet den Beschäftigten in der Landwirtschaft und zukünftigen Generationen

Gemeinsame Presseerklärung: Zukunftsprogramm ohne Zukunft? Verbände fordern: Pestizidreduktion wirksam angehen!

Ein Zukunftsprogramm ohne Zukunft? – Offener Brief an Bundesagrarminister Cem Özdemir zum Vorschlagsentwurf eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz des BMEL. 3. Mai 2024

 

PAN-Pressekontakt:

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Susanne.smolka[a]pan-germany.org, +49(0)40 399 19 10-24

Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Internationales, susan.haffmans[at]pan-germany.org, +49(0)40 399 19 10-25




Menschen, Umwelt und Ökosysteme müssen wirksamer vor Pestizid-Abdrift geschützt werden

Hamburg, 30. Juli 2024. Pressemitteilung. Neuer Report zeigt: Trotz rechtlicher Auflagen und technischer Neuerungen, kommt es in der Folge von Pestizid-Abdrift unbeabsichtigt zu gesundheitlichen Folgen oder wirtschaftlichen und ökologischen Schäden. PAN Germany hat Meldungen von Abdrift-Fällen aus über 10 Jahren dokumentiert und analysiert. Mit dem heute veröffentlichten Bericht „Giftiger Dunst – Betroffen von Pestizid-Abdrift“ gibt PAN Germany den Betroffenen eine Stimme und fordert einen wirksameren Schutz von Menschen, Umwelt und Ökosysteme vor Pestizid-Belastungen.

Der Einsatz von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gehört zur gängigen Praxis, um Kulturpflanzen vor schädlichen Insekten und Pilzen zu schützen, aber auch unerwünschte Wildpflanzen auf den Feldern zu beseitigen. Trotz behördlicher Prüfung und Zulassung kann es beim Einsatz der chemisch-synthetischen Mittel zu ungewollten Belastungen und Schädigungen von unbeteiligten Personen, von Pflanzen und Tieren sowie zu Belastungen der Umwelt kommen. Denn abhängig von der eingesetzten Substanz, der Spritz-Technik, der Fahrgeschwindigkeit und den Wetterverhältnissen gelangt ein Teil der Pestizide beim Spritzen in die Luft. Von dort werden die Wirkstoffe auf Feldwege und andere Felder, in Gewässer und Schutzgebiete, aber auch in Siedlungen, auf Spielplätze, in private Gärten und Wohnhäuser transportiert. Ihrem Zweck nach sind die Pestizide dort ebenso wirksam und können ungewollt andere Lebewesen und sogar uns Menschen schaden.

Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, sagt: „Bei der Pestizid-Abdrift handelt es sich nicht um Einzelfälle. Jedes Jahr vom Frühling bis zum Herbst melden sich Menschen bei uns, die von Pestizid-Abdrift betroffen sind und in der Folge dieser Ereignisse gesundheitliche Probleme erlitten haben, Schäden an Pflanzen, Nutztieren oder Haustieren beklagen oder Schäden in der Natur beobachtet haben. Wir haben über 200 Meldungen dokumentiert.“

Mehr als 70 % aller Betroffenen, die sich an PAN Germany gewandt haben, berichten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Abdrift-Vorfall. Hinzu kommt, dass das Bewusstsein über mögliche Gesundheitsgefahren und die Sorge um Familienmitglieder, insbesondere Kinder, bei vielen Betroffenen zu erhöhtem Stress führt. Diese Menschen fühlen sich nicht mehr wohl in ihrem Lebensumfeld und leiden zumindest zeitweilig unter Symptomen wie Schlaflosigkeit, Unruhe und Gereiztheit.

Um das Ausmaß von Pestizid-Abdrift zu reduzieren, gelten allgemein einzuhaltende und produktspezifische Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Ein wirksames Werkzeug zur Einschätzung und Regulierung von Pestizid-Ferntransport fehlt bislang. Dass es trotz der Einhaltung der geltenden Vorgaben zu Abdrift-bedingten Belastungen und gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen kann, zeigen die Berichte Betroffener an PAN Germany ebenso wie Studien zur Pestizid-Belastung der Luft und öffentlicher Flächen wie Spielplätze.

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide bei PAN Germany sagt: „Für PAN Germany steht fest: Pestizid-Abdrift ist ein ernstzunehmendes Problem und die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Abdrift und Ferntransport reichen nicht aus, um Menschen, Umwelt und Ökosysteme ausreichend vor Pestizid-Belastungen zu schützen. Hier erwarten wir mehr Engagement auch von Seiten der zuständigen Behörden.“

Pressekontakte:

  • Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-23, E-Mail: tamara.gripp@pan-germany.org
  • Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 (40) 399 19 10-24, E-Mail: susanne.smolke@pan-germany.org

 

 

 

Hier geht es zum PAN Germany Abdrift-Meldebogen




Wer Abstriche beim Schutz vor Pestizidbelastungen fordert, schadet den Beschäftigten in der Landwirtschaft und zukünftigen Generationen

Hamburg 13. Juni 2024. Pressemitteilung. Morgen, am 14. Juni, wird der Bundesrat über die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abstimmen und damit ein Stück weit darüber, wie verantwortungsvoll in Deutschland zukünftig Pflanzenschutz betrieben wird. Die nun zur Verabschiedung vorgelegten Änderungen der Anwendungsverordnung betreffen vor allem Auflagen für die Anwendung von Glyphosat. Andere, von PAN Germany im Februar dringend empfohlene Anpassungen in der Verordnung, haben es gar nicht erst in den Entwurf geschafft. Nun droht ein weiterer Rückschritt: Auf Initiative einiger Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wurde ein Änderungsantrag eingebracht, der u.a. die Streichung der bestehenden Glyphosat-Restriktionen in Wasserschutzgebieten vorsieht. Ignoriert wird hier offenbar die nachweislich schädigende Wirkung von Glyphosat auf die biologische Vielfalt, auf den Bodenhaushalt und die Gesundheit. 

Während Wissenschafter*innen davor warnen, dass die Kontamination von Böden und Gewässern und die Schädigung von Nützlingen durch chemisch-synthetische Pestizide der Landwirtschaft die Zukunftsperspektive raubt und langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet und während kranke Berufskolleg*innen dafür kämpfen, dass ihre durch langjährige Pestizidanwendung verursachte Parkinson-Erkrankung im Einzelfall als Berufserkrankung anerkannt wird, fordern 30 Agrar- und Wirtschaftsverbände – darunter der Bauernverband und der Industrieverband Agrar – das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) anlässlich der anstehenden Bundesratsentscheidung auf, gleich sein komplettes Zukunftsprogramm Pflanzenschutz zurückzunehmen. Sie kritisieren die „pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln“ und fordern eine grundlegende Neuausrichtung der Pflanzenschutzpolitik.

„Pestizidreduktion ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung insgesamt, dem Schutz unserer Ressourcen vor Kontamination und dem Schutz der Umwelt und biologischen Vielfalt, die wir brauchen, um auch zukünftig noch erfolgreich Landwirtschaft betreiben zu können“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

„Man muss sich fragen, wer hier wirklich die Interessen der Beschäftigten in der Landwirtschaft vertritt. Sie sind es doch, die in besonderem Maße Pestiziden ausgesetzt sind und die an vorderster Front auch mit solchen Pestiziden in Kontakt kommen, die von der EU als „besonders gefährlich“ eingestuft wurden und längst durch ungefährlichere Alternativen hätten ersetzt werden sollen“ sagt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany.

Das BMEL hält in seiner Zukunftsstrategie Pflanzenschutz am 30-Prozent Ökolandbau-Ziel fest. Damit setzt es aus Sicht von PAN Germany die richtigen Akzente. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels notwendig sind, hat PAN Germany in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Zukunftsprogramm dargelegt. PAN Germany widerspricht vehement dem Vorwurf der 30 Verbände, das Zukunftsprogramm des BMEL würde Technik, Innovation und Fortschritt ignorieren. „Für zahlreiche Innovationen im Pflanzenschutz der vergangenen Jahrzehnte war der ökologische Landbau die treibende Kraft – sowohl, was technische Innovationen im Unkrautmanagement angeht, als auch innovative Methoden zur Schädlingsabwehr wie Pheromonfallen und Züchtungen pilzwiderstandsfähiger Sorten“ so Haffmans von PAN Germany.

PAN Germany erwartet vom Bundesrat, am 14. Juni an den geltenden Glyphosat-Restriktionen festzuhalten und sich stärker dafür zu engagieren, dass Betriebe dabei unterstützt werden, auf nicht-chemische Pflanzenschutzverfahren umzusteigen.

Pressekontakte:

  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 157 31 56 04 017, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org
  • Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Tel.: +49 176 4379 5932, peter.clausing@pan-germany.org

 Weitere Informationen:




Über 150.000 Menschen fordern Exportstopp für verbotene Pestizide

Gemeinsame Pressemitteilung von Misereor, INKOTA-netzwerk und PAN Germany

(Berlin, 5. Juni 2024) Über 150.000 Menschen fordern von den Regierungsparteien, das angekündigte Exportverbot für in Deutschland hergestellte, in der EU aber verbotene Pestizide endlich umzusetzen. Den unterzeichneten Appell „Giftexporte stoppen“ haben Misereor, das INKOTA-netzwerk und das Pestizid Aktions-Netzwerk heute an Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL), übergeben. Der Export von Pestiziden, die in der EU aus gesundheitlichen Gründen verboten wurden, gefährdet Menschen in den Importländern.

Obwohl die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ein Exportverbot für bei uns verbotene, gesundheitsgefährdende Pestizide vereinbart hatten, wird ein entsprechender Verordnungsentwurf koalitionsintern ausgebremst – und das nun schon seit einem Jahr. „Die Koalition hatte lange Zeit, offene Fragen zu klären und einen rechtssicheren Verordnungstext abzustimmen. Als einer der weltweit größten Exporteure von Pestiziden muss Deutschland Verantwortung übernehmen und den Export von Pestiziden, die Menschen nachweislich krankmachen und zum Schutz der eigenen Bevölkerung und Beschäftigten in der Landwirtschaft vom Markt genommen wurden, endlich rechtssicher unterbinden.“ sagt Susan Haffmans, Pestizidreferentin bei PAN Germany. „Vor dem Hintergrund der breiten Zustimmung der Bevölkerung sollten sich die Regierungsmitglieder endlich einigen und die Ausfuhrverordnung auf den Weg bringen“, so Haffmans.

Jährlich exportieren deutsche Unternehmen tonnenweise Pestizide, die in der EU verboten sind, nach Afrika, Asien und Lateinamerika. Dort sind viele Millionen Menschen den Giften schutzlos ausgesetzt. „Vor allem Landarbeiter*innen, Kleinbäuerinnen und -bauern leiden unter den Folgen von Pestizidvergiftungen. Die Fälle von Krebs- und Atemwegserkrankungen häufen sich und auch Missbildungen bei Neugeborenen sind keine Seltenheit“, erklärt Markus Wolter, Referent für Landwirtschaft und Welternährung bei Misereor. Menschen, die in der Nähe von Feldern oder Plantagen leben, bekommen die Folgen der Agrargifte besonders zu spüren. Pestizide belasten ihre Nahrung und das Grundwasser. „Wir fordern den gleichen Schutz vor gefährlichen Pestiziden für alle Menschen weltweit und eine deutliche Reduktion des Einsatzes“, so Wolter.

Über 150.000 Menschen fordern mit ihren Unterschriften von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Justizminister Marco Buschmann und Wirtschaftsminister Robert Habeck, Verantwortung zu übernehmen und mit der angekündigten Verordnung dazu beizutragen, die menschenverachtende Praxis zu stoppen. Stellvertretend für die zahlreichen Unterstützer*innen fordert Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk bei der Übergabe: „Menschenrechte müssen endlich vor Profite gestellt werden. Es ist inakzeptabel, dass trotz vorhandener innovativer Alternativen weiterhin giftige Pestizide exportiert werden. Ein ‘Weiter so wie bisher‘ schadet Menschen und Umwelt. Von den angesprochenen Ministern erwarten wir eine sofortige Durchsetzung der versprochenen Ausfuhrverbotsverordnung.“ In Frankreich und Belgien sind Exportverbote für verbotene Pestizide bereits national umgesetzt.

Weitere Informationen:

Bildmaterial von der Unterschriftenübergabe vor dem BMEL von heute: https://www.flickr.com/photos/campact/albums/72157683808780084/

https://www.inkota.de/themen/welternaehrung-landwirtschaft/pestizide/giftexporte-stoppen

https://www.misereor.de/informieren/pestizide

https://pan-germany.org/tag/export/

https://weact.campact.de/petitions/giftexporte-stoppen-4

 Ansprechpartner*innen:

  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft, Tel. +49 174 56 20 107, E-Mail: Bollmohr@inkota.de
  • Markus Wolter, Misereor, Referent für globale Landwirtschaft und Welternährung, Tel.: +49 151 19 78 00 45, E-Mail: wolter@misereor.de
  • Susan Haffmans, PAN Germany, Referentin für Pestizide, Tel.: +49 157 31 56 04 017, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org



Zukunftsprogramm ohne Zukunft? Verbände fordern: Pestizidreduktion wirksam angehen!

14 Verbände reagieren mit einen Offenen Brief an Cem Özdemir auf die „Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL.

Berlin/Hamburg 6. Mai 2024. Pressemitteilung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Bundesminister Cem Özdemir bekennt sich weiter zu den Pestizidreduktionszielen aus der Farm-to-Fork-Strategie der EU. Ein Verbände-Bündnis appelliert an den Agrarminister, umgehend konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele einzuleiten, statt den Prozess weiter in die Länge zu ziehen.

„Nutzen Sie die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode und ergreifen Sie verbindliche, erreichbare und messbare Maßnahmen, um die notwendige Reduktion von chemisch-synthetischen Pestiziden zum Wohle der Landwirtschaft, der Bevölkerung und unserer Umwelt umzusetzen! Unterlegen Sie die Pestizidreduktionsziele mit wirksamen Maßnahmen, mit einer Priorisierung von Vorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Sorgen Sie für eine ausreichende Finanzierung!“, fordern die Bündnispartner in einem gemeinsamen Statement.

Dies sei umso wichtiger, da zurzeit die EU-Agrarpolitik von Bemühungen zu einem Rollback der Umweltstandards geprägt sei, so die Verbände. Einstimmig sprechen sie sich für die Einführung einer Pestizidabgabe aus, die ohne bürokratischen Aufwand für Betriebe Gelder für deren Unterstützung generieren kann. Die Wirkung eines solchen Instruments sei durch Studien und Erfahrungen in anderen Ländern erfolgreich belegt.

Die bisherigen Bemühungen um eine Pestizidreduktion sehen die Verbände als nicht ausreichend an. Schon im November 2022 wurde ein „Pestizid-Reduktionsprogramm” angekündigt. Passiert ist bisher wenig – ein Rückgang des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden ist nicht zu verzeichnen. Stattdessen wurde erst Mitte März 2024 eine „Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ seitens des BMEL vorgelegt – das könnte man als taktische Verzögerung werten.

Mittlerweile wurde zudem begrifflich abgeschwächt: aus dem ursprünglichen „Pestizid-Reduktionsprogramm“ ist das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ geworden. Dass das Programm nun nicht mehr nach dem Zweck benannt ist, dem es eigentlich dienen soll, sehen die Bündnispartner als Warnsignal. Sie appellieren an Cem Özdemir, dem falschen Narrativ des „Pestizide ernähren die Welt“ und „Umweltschutzauflagen gefährden die Betriebe“ entschlossener entgegenzuwirken.

Folgende Verbände haben den Offenen Brief an den Agrarminister unterzeichnet: Bioland e.V., Biopark e.V., Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Demeter, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring e.V., Naturland, Naturschutzbund (NABU), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Slow Food Deutschland, Umweltinstitut München e. V., WWF Deutschland.

Hintergrund:

Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@pan-germany.org
Tel.: 040 – 39919100




Exportstopp für in der EU verbotene Pestizide schadet der europäischen Wirtschaft nicht und kommt Drittländern zugute

Hamburg/Brüssel 18.04.2024. Pressemitteilung.
Ein europäischer Ausfuhr-Stopp von in der EU verbotenen Pestiziden würde weder massiv Arbeitsplätze gefährden noch die Wirtschaft in Europa belasten. Dies ist die Schlussfolgerung eines heute veröffentlichten Berichts, der von einer Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen in Auftrag gegeben wurde. Ein solcher Exportstopp würde sich positiv auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt in den Importländern auswirken. Für die Landwirtschaft in der EU würde er den unfairen Wettbewerb beenden und EU-Bürger*innen besser vor giftigen Rückständen in importierten Lebensmitteln schützen.

Die Doppelmoral hinsichtlich gefährlicher Pestizide muss ein Ende haben. Es gibt keine Gründe, die die EU daran hindert, strenge Maßnahmen zu ergreifen. Ein Exportverbot wird sich kaum auf die EU-Wirtschaft auswirken, aber ein deutliches Zeichen gegen die Verbreitung giftiger Chemikalien in Drittländern setzen, in denen Pestizidunternehmen die laxe Gesetzgebung ausnutzen. Die EU muss jetzt handeln“, betont Rina Guadagnini, Policy Officer bei PAN Europe, im Namen der Koalitionsmitglieder.

„Der Bericht sollte auch in Deutschland ein Weckruf und Ansporn für alle politischen Entscheidungspersonen sein, die bislang den Entwurf des Agrarministeriums für eine entsprechende Verordnung blockieren.“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

Während bestimmte Pestizide in Europa verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft wurden, dürfen Unternehmen in der EU sie weiterhin herstellen und in andere Teile der Welt exportieren. Die EU versprach in ihrer Chemikalienstrategie, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Exporte zu unterbinden. Die Industrie reagierte und schürte Ängste vor dramatischen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft. Doch der Bericht zeigt: die Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU wären minimal, die positiven Auswirkungen in den Drittländern wären erheblich.

Basierend auf den Exportdaten von 2022 der wichtigsten Ausfuhrländer der EU – darunter Deutschland, Frankreich und Belgien – und den Erfahrungen mit dem französischen Ausfuhrverbot kamen die Autoren zu dem Schluss, dass ein Exportverbot in der gesamten Europäischen Union 25 Arbeitsplätze gefährdet hätte. Diese Arbeitsplätze ließen sich sehr wahrscheinlich vollständig erhalten, wenn Personal intern verlagert oder mit anderen Aufgaben betraut würde. Das Exportverbot könnte zudem Anreize für Unternehmen schaffen, in die Produktion von sichereren, nachhaltigen Alternativen zu investieren.

Die EU ist der weltweit führende Exporteur von Pestiziden. Strengere Regeln für die Ausfuhr besonders gefährlicher Pestizide hätte daher weitreichende positive Auswirkungen auf globaler Ebene. Ein Ausfuhr-Stopp von in der EU verbotenen Pestiziden würde die Exposition gegenüber hochgefährlichen Pestiziden und alle damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Landarbeiter*innen, der Landbevölkerung und der Umwelt verringern. Davon würden insbesondere Länder mit geringem und mittlerem Einkommen (LMIC) profitieren, in denen spezifische Vorschriften, Kontrollen und Schulungen für den Einsatz von Pestiziden häufig fehlen oder nicht umgesetzt werden, ein höherer Anteil der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeitet, der Anteil hochgefährlicher Pestizide hoch ist, es Kinderarbeit gibt und Schutzausrüstungen für die Arbeiter*innen nicht oder unzureichend zur Verfügung stehen.

Pressekontakte:

  • Deutsch: Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), Tel +49 176 4379 5932, peter.clausing@pan-germany.org
  • Englisch: Angeliki Lyssimachou, PAN Europe, Tel +32 496 392 930, angeliki@pan-europe.info

Weiterführende Informationen:




Europäische Bevölkerung ist über Obst und Gemüse zunehmend PFAS-Pestiziden ausgesetzt

Hamburg / Brüssel, 27.02.2024. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichter Bericht des Europäischen Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und seinen Mitgliedsgruppen enthüllt eine bittere Wahrheit: Europäische Bürger*innen sind über ihre Lebensmittel zunehmend Cocktails von PFAS-Pestiziden ausgesetzt. Der Anteil dieser für Gesundheit und Umwelt hoch problematischen Stoffe hat sich in den untersuchten Lebensmitteln in nur einem Jahrzehnt nahezu verdreifacht. Dies ergibt die Auswertung der Befunde aus dem amtlichen EU-Monitoring von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der Jahre 2011 bis 2021,   in dem heute vorgestellten Bericht „Toxic Harvest: The rise of forever pesticides in fruit and vegetables in Europe“.

Die Ergebnisse geben Anlass zu ernster Sorge für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Als Reaktion darauf fordern die herausgebenden Organisationen ein zügiges EU-weites Verbot aller PFAS-Pestizide.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Studie gehören:

  • Zwischen 2011 und 2021 wurden in Obst und Gemüse in der EU Rückstände von 31 verschiedenen PFAS-Pestiziden nachgewiesen;
  • Die Zahl der Obst- und Gemüsesorten, die Rückstände von mindestens einem PFAS-Pestizid enthalten, hat sich in der EU innerhalb von 10 Jahren verdreifacht;
  • Im Jahr 2021 waren in Europa angebaute Früchte wie Erdbeeren (37 %), Pfirsiche (35 %) und Aprikosen (31 %) besonders häufig kontaminiert und enthielten oft Cocktails aus drei bis vier verschiedenen PFAS in einer einzigen Probe;
  • Innerhalb der EU stammen die am stärksten mit PFAS-kontaminierten Lebensmitteln aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland, bei den in die EU importierten Lebensmitteln aus Costa Rica, Indien und Südafrika.

In den deutschen Obst- und Gemüseproben wurden insgesamt 26 verschiedene PFAS-Pestizide detektiert, dabei sind auch deutsche Produkte betroffen wie Erdbeeren oder Blattsalat. „Das am häufigsten in Deutschland nachgewiesen PFAS-Pestizid ist das Insektizid lambda-Cyhalothrin. Der Wirkstoff ist immer noch in 22 Mitteln zugelassen, obwohl er als sogenannter „Substitutionskandidat“ längst hätte durch weniger problematische Alternativen ersetzt werden sollen. Außerdem bilden viele von den PFAS-Pestiziden das für unsere Trinkwasserressourcen problematische Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA)“, kritisiert Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk Germany.

 „Die Daten zeigen eindeutig, dass wir ein Problem haben. Obst und Gemüse sollte rückstandsfrei produziert werden, und in der Umwelt sollten die sehr langlebigen Pestizide und deren Abbauprodukte nicht vorkommen. Sie sind ein bleibendes Risiko.“ betont Lars Neumeister, Pestizidexperte.

„Unsere Studie zeigt, dass europäische Konsument*innen einem Cocktail von PFAS-Pestiziden in Obst und Gemüse ausgesetzt sind“, erklärt Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe und Studienkoordinatorin: „Wenn man sich die am häufigsten nachgewiesenen PFAS-Pestizide genauer ansieht, sind die Beweise für ihre Persistenz in der Umwelt und ihre Toxizität für den Menschen gut dokumentiert. Dazu zählen insbesondere Risiken für ungeborene Kinder, Hirnschäden, Beeinträchtigung des Immunsystems, hormonelle Störungen und Krebs.”

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die wegen ihrer außergewöhnlichen Langlebigkeit als „Ewigkeits-Chemikalien“ bezeichnet werden, verursachen erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken, besonders  für empfindliche Gruppen wie Kinder und Schwangere, so die Europäische Umweltagentur. Sie verschmutzen Wasserressourcen und reichern sich in Böden an, belasten Nahrungsmittelpflanzen und lebende Organismen. Der aktuelle Bericht zeigt, dass die europäische Landwirtschaft zu dieser PFAS-Belastung beiträgt.

Im Rahmen des European Green Deal hat sich die Europäische Union verpflichtet, PFAS-Chemikalien im Einklang mit ihrem Ziel einer schadstofffreien Umwelt schrittweise zu verbieten. Im Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und der Einfuhr von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Nicht erfasst von diesem Vorschlag sind allerdings jene 37 von der ECHA als PFAS eingestufte, derzeit in der EU genehmigte Pestizidwirkstoffe, da deren Zulassung in der EU-Pestizidverordnung “geregelt” werde.

„Landwirt*innen sind sich wohl selten bewusst, dass sie unter anderem „ewige Pestizide“ auf ihre Pflanzen und damit in die Umwelt sprühen, denn dies wird auf dem Etikett nicht angegeben. Rund 16 % aller genehmigten synthetischen Pestizide in der EU sind PFAS-Pestizide. Sie müssen schnellstens verboten und am besten durch nicht-chemische,  biologische und agrarökologische Pflanzenschutzmethoden ersetzt werden“, so Susanne Smolka abschließend.

Zur Studie:

Die Studie konzentriert sich auf Obst und Gemüse aus konventionellem (d.h. nicht ökologischem) Anbau. Sie stützt sich auf amtliche Überwachungsdaten von Pestizidrückständen in Lebensmitteln aus den Mitgliedstaaten, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, um eine repräsentative Exposition der EU-Verbraucher widerzuspiegeln. Die Analyse erfolgte sowohl für die europäische Ebene (nach Aggregation aller nationalen Daten) als auch für jeweils acht verschiedene Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Niederlande, Spanien). Der Bericht stellt die Ergebnisse der Studie vor. Er wird in Zusammenarbeit mit Ecocity, Ecologistas en Acción, Magyar Természetvédők Szövetsége (Friends of the Earth Hungary), Générations Futures, Global 2000 (Friends of the Earth Austria), PAN Netherlands,  Nature & Progrès Belgique und PAN Germany veröffentlicht.

Links zu den Materialien:

Weitere Informationen:

Pressekontakte: 




NGOs leiten rechtliche Schritte gegen EU-Glyphosat-Wiedergenehmigung ein

Brüssel/Wien/Hamburg Donnerstag, 25. Januar 2024, Pressemitteilung.

Ein Konsortium aus sechs NGOs – PAN Europe, ClientEarth (EU), Générations Futures (Frankreich), GLOBAL 2000 (Österreich), PAN Germany und PAN Netherlands – hat juristische Schritte zur Anfechtung der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission zur Wiedergenehmigung von Glyphosat eingeleitet. Nach einer eingehenden Prüfung des Verfahrens zur Wiedergenehmigung von Glyphosat und der Feststellung mehrerer kritischer Mängel haben die Verbände bei der EU-Kommission gestern einen Antrag auf interne Überprüfung eingereicht, was den ersten Schritt in diesem Rechtsstreit darstellt.

Die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sind ihrer Verpflichtung zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt nicht nachgekommen, sie haben sich nicht an das EU-Recht und die Rechtsprechung zur Pestizidverordnung und das Vorsorgeprinzip gehalten.

Die Europäische Kommission hat Glyphosat erneut für 10 Jahre zugelassen, obwohl es eine Fülle wissenschaftlicher Beweise für dessen Toxizität für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gibt. Die Europäische Kommission hat nun 22 Wochen, also bis Ende Juni, Zeit, um formell auf den Antrag zu antworten. Sollte die Kommission die Zulassung von Glyphosat nicht widerrufen, werden die NGOs vor Gericht ziehen.

Angeliki Lyssimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, sagte: „Wir sind bestürzt über die unglaubliche Anzahl von Verstößen gegen das EU-Recht. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die erhebliche Toxizität von Glyphosat für die Gesundheit und die Umwelt wurden von der EFSA und der ECHA nicht korrekt an die Kommission weitergegeben. Landwirtinnen und Landwirte sind die ersten Opfer. Die Kommission hat Glyphosat trotz der verfügbaren Informationen über dessen Toxizität und der zahlreichen Datenlücken erneut zugelassen. Dabei hätten diese ein Verbot zur Folge haben müssen.“

Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures, sagte: Die Behörden haben systematisch alle Daten aus der unabhängigen wissenschaftlichen Literatur verworfen und ihre Bewertung ausschließlich auf die von den Herstellern gelieferten Daten gestützt. Darüber hinaus scheinen einige wichtige Studien für verschiedene Bereiche der Bewertung noch zu fehlen, was die Kommission hätte veranlassen müssen, das Dossier wegen Unvollständigkeit nicht zu akzeptieren.“

Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000, fügt hinzu: „Angesichts der in den US-Gerichtsverfahren aufgedeckten Beweise für die Beeinflussung früherer EU-Genehmigungsverfahren durch Monsanto hätten wir erwartet, dass die Behörden die Studien der Glyphosathersteller diesmal besonders genau unter die Lupe nehmen würden. Doch die Behörden wiederholten die Schlussfolgerungen früherer Genehmigungsverfahren in Copy-and-Paste-Manier – selbst dort wo die Argumente auf veralteten Herstellerstudien beruhten, die inzwischen allgemein als inakzeptabel gelten.“

Margriet Mantingh, Vorsitzende von PAN Netherlands, sagte: „Die Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA vernachlässigt die möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Parkinson-Krankheit und von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern, während Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler auf eine mögliche Wirkung hinweisen. Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Kommission ihre Bürger nicht angemessen schützt. Deshalb fordern wir die Kommission auf, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Genehmigung von Glyphosat zurückzuziehen.“

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany sagte: „Unter Missachtung ihrer eigenen Richtlinien und Vorgaben haben die EU-Behörden die Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat verzerrt, um zu dem falschen Schluss zu kommen, der Wirkstoff sei nicht krebserregend.“

ClientEarth Senior Juristin Juliette Delarue sagte: „Glyphosat ist eine gefährliche Substanz – mit ihrer erneuten Genehmigung hat die Kommission einen offensichtlichen Fehler begangen und sich über das Gesetz und die unabhängige und zuverlässige Wissenschaft hinweggesetzt. Darüber hinaus ist die Kommission nach den EU-Verträgen verpflichtet, umsichtig zu handeln, um Schäden für Mensch und Natur zu vermeiden. Wir fordern die Kommission auf, endlich die Wissenschaft zu berücksichtigen und ihre Genehmigung zurückzuziehen.“

Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie hier.

Kontakt:

  • Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker, GLOBAL 2000, helmut.burtscher@global2000.at, +43 699 14 2000 34
  • Martin Dermine, Executive Director, Pesticide Action Network (PAN) Europe
    martin@pan-europe.info, +32 486 32 99 92
  • Angeliki Lysimachou, Head of Science and Policy, Pesticide Action Network (PAN) Europe, angeliki@pan-europe.info +32 496 39 29 30
  • Tjerk Dalhuisen, Senior Communications Officer, Pesticide Action Network (PAN) Europe tjerk@pan-europe.info +31 614699126
  • Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), susanne.smolka@pan-germany.org, +49 (0)40 399 19 10-24

 




Gutachten zeigt: Glyphosat-Ausstieg in Deutschland immer noch möglich

Gemeinsame Pressemitteilung der Heinrich-Böll-Stiftung und des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany)

Berlin / Hamburg, 17.1.2024. Trotz der Wiedergenehmigung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene hat die deutsche Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten, die Zulassung glyphosathaltiger Produkte zu verweigern oder ein Anwendungsverbot zu erlassen. Das zeigt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. Damit könnte die Bundesregierung ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag nachkommen, Glyphosat vom Markt zu nehmen.

Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Bundesregierung, basierend auf den Vorgaben der Pflanzschutzmittel-Zulassungsverordnung, trotz Glyphosat-Wiedergenehmigung auf EU-Ebene begründet entscheiden kann, glyphosathaltigen Pestizidprodukten die Zulassung zu verweigern oder für diese ein nationales Anwendungsverbot zu erlassen. Zudem gibt es die Möglichkeit gesetzlich festgelegter Anwendungsbeschränkungen. Dabei komme es vor allem auf die Begründung an, mit der diese Maßnahmen gerechtfertigt werden. Diese müssten strengen wissenschaftlichen bzw. technischen Begründungsmaßstäben entsprechen, und es brauche Nachweise von konkreten Risiken, so das Gutachten.

Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung: „Die jüngste Wiedergenehmigung von Glyphosat in Brüssel war ein herber Rückschlag. Für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten in der Landwirtschaft, die mit dem krebserregenden Wirkstoff arbeiten, aber auch für die Artenvielfalt. Gerade für die Bodenlebewesen hat Glyphosat nachweislich schädigende Auswirkungen. Dabei sind gesunde Böden unsere Lebensversicherung – wie wir auch in unserem neuen Bodenatlas zeigen.“ Mit dem heute veröffentlichten Gutachten bekomme das Bundeslandwirtschaftsministerium nun konkrete Empfehlungen an die Hand, wie ein Glyphosatverbot doch noch national durchgesetzt werden könne.

Peter Clausing, Toxikologe vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany): „Mit der Wiedergenehmigung von Glyphosat ignoriert die EU-Kommission die vielen inzwischen verfügbaren Belege dafür, dass Glyphosat die menschliche Gesundheit schädigt. Unter Missachtung ihrer eigenen Richtlinien und Vorgaben haben die EU-Behörden die Beweislage für die Krebseffekte von Glyphosat verzerrt, um zu der falschen Schlussfolgerung zu gelangen, der Wirkstoff sei nicht krebserregend. Ferner häufen sich überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse über negative Auswirkungen von Glyphosat auf das Mikrobiom und das Nervensystem, die nicht berücksichtigt wurden. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, ihre nationalen Möglichkeiten auszuschöpfen und den lange angekündigten Glyphosatausstieg umzusetzen.“

Die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wurde am 28. November 2023 von der EU-Kommission um weitere zehn Jahre verlängert – ohne eine qualifizierte Mehrheit für die Genehmigung unter den Mitgliedstaaten. Mit der Wiedergenehmigung wurde den Mitgliedstaaten eine besondere Verantwortung hinsichtlich Anwendungsbeschränkungen glyphosathaltiger Pestizidprodukte zugewiesen. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Glyphosat bis Ende 2023 „vom Markt zu nehmen“.

Veranstaltungshinweis: Im Rahmen der Grünen Woche in der Heinrich-Böll-Stiftung findet am Freitag, 19. Januar, 10-12 Uhr, folgende Veranstaltung statt: Pflanzenschutz oder Umweltschmutz? Warum die Welt sich chemisch-synthetische Pestizide schon längst nicht mehr leisten kann. U.a. mit Martin Häusling, MdEP: Mehr Infos und Anmeldung: https://calendar.boell.de/de/event/pflanzenschutz-oder-umweltschmutz

Weiterführende Informationen

Rechtsgutachten „Handlungsspielräume Deutschlands für ein nationales Glyphosatverbot nach EU-Recht“ von Ida Westphal(Ass. iur.) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung: https://www.boell.de/de/2024/01/15/rechtsgutachten-handlungsspielraeume-deutschlands-fuer-ein-nationales-glyphosatverbot

Heinrich-Böll-Stiftung / BUND / TMG Thinktank for Sustainability: Bodenatlas 2024 – Daten und Fakten über eine lebenswichtige Ressource: www.boell.de/bodenatlas

Heinrich-Böll-Stiftung / BUND / PAN Germany: Pestizidatlas 2022 – Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft: https://www.boell.de/de/pestizidatlas

Deutsche Zusammenfassung der Studie „Glyphosate and Oxidative Stress: ECHA‘s superficial approach neglects existing hazards“ von Peter Clausing, Siegfried Knasmüller und Christopher Portier: https://pan-germany.org/download/studie-glyphosate-and-oxidative-stress/

Weitere PAN Germany Informationen zu Glyphosat unter https://pan-germany.org/pestizid_kat/glyphosat/

 

Fachkontakte

  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: 030 28534312
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org; Telefon: +49 176 4379 5932

 




PAN-Report: Pestizide können aus „geschlossenen“ Gewächshäusern entweichen

Brüssel, Hamburg, 12. Dezember 2023. Pressemitteilung. Probenahmen von Regen- und Oberflächenwasser in der Umgebung von Gewächshäusern in Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland zeigen eine alarmierend hohe Belastung durch Pestizide. Dazu gehören Stoffe, die üblicherweise in Gewächshäusern verwendet werden, aber auch solche, die schon vor Jahren verboten wurden. Der Bericht “It rains pesticides from greenhouses!” wurde heute vom Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa veröffentlicht. Er unterstreicht das Problem, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Räume sind und insofern nicht weniger strenge Vorschriften bei der Pestizidzulassung verdienen.

Dutzende von Pestiziden wurden in Proben von Regen- und Oberflächenwasser nachgewiesen, die in Gebieten entnommen wurden, in denen der Anbau in Gewächshäusern die einzige oder vorherrschende landwirtschaftliche Tätigkeit ist. In einer Regenwasserprobe aus den Niederlanden wurden 35 verschiedene Pestizide nachgewiesen, in einer Oberflächenwasserprobe aus Spanien 23. Die Zahl der nachgewiesenen Pestizide war in dieser Momentaufnahme in allen vier EU-Mitgliedstaaten hoch.

Die Konzentrationen der einzelnen Pestizide lagen zwar unter den – sofern überhaupt vorhandenen –  Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer, aber ihr kombiniertes Vorhandensein gibt Anlass zur Sorge. In der Studie wurden Pestizidgemische von bis zu 90 μg/l in belgischem Oberflächenwasser und 21 μg/l in Regenwasserproben festgestellt. Das sind 180 bzw. 42 Mal mehr als der kürzlich vorgeschlagene Summengrenzwert von 0,5 μg/l für Pestizide in Oberflächengewässern.¹

Dies ist besorgniserregend, da die (Öko-)Toxizität in Form von Mischungseffekten noch immer nicht ausreichend in die Risikobewertung im Rahmen der EU-Pestizidregulierung² einbezogen wird, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kumulative – additive oder sich verstärkende – Effekte berücksichtigt werden müssen.

Entsprechende Pestizidemissionen in die Umwelt stellen somit ein Risiko für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit dar. Dennoch gehen viele nationale und die europäischen Behörden weiterhin davon aus, dass Gewächshäuser geschlossene Räume sind, die die Freisetzung von Pestiziden in die Umwelt verhindern. Hans Muilerman, Koordinator für Chemikalien bei PAN Europe, appelliert: „Die EU sollte dringend aufhören, ansonsten verbotene Pestizide für den Einsatz in Gewächshäusern zu genehmigen. Gewächshäuser sind nicht geschlossen und müssen einer angemessenen Risikobewertung unterzogen werden.“

Die Probenbefunde fügen sich in bereits vorhandene Untersuchungen ein, die im aktuellen Bericht dargestellt werden. Demnach ist der Einsatz von Dauergewächshäusern als Schutzmaßnahme gegen Freisetzungen in die Umwelt für Pestizide, die laut Genehmigungsprüfung für einen Einsatz auf offenem Feld zu gefährlich sind, mehr als fragwürdig. Dieses gängige Verfahren zeigt eine relevante Rechtslücke in der Pestizidverordnung (EU/1107/2009) auf und verstößt außerdem nach Ansicht von PAN Europe gegen das Vorsorgeprinzip des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

„Es ist zu begrüßen, dass die deutschen Zulassungsbehörden durch eine realistischere Definition von Gewächshäusern die Möglichkeit geschaffen haben, Pestizidemissionen aus solchen Anwendungen im Rahmen der nationalen Produktzulassung zu bewerten“, betont Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). „Allerdings muss Deutschland oft Zulassungsentscheidungen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen. Deshalb ist es notwendig, endlich ein einheitliches und ein gleichbleibend hohes Niveau bei den nationalen Zulassungsprüfungen zu gewährleisten oder zumindest sicherzustellen, dass der Umweltschutz in Staaten wie Deutschland nicht ausgehebelt wird“, so die Biologin Smolka. Das Umweltbundesamt kritisiert, dass im Zuge der geltenden Rechtslage der „gegenseitigen Anerkennung“ Pestizide in Deutschland Zulassungen erhalten müssen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden.3

Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem der Unkrautvernichter Flufenacet und S-Metolachlor. Beide Pestizide konnten in vergleichsweise hohen Konzentrationen von 0,097 µg/l und 0,31 µg/l im Rahmen dieser Studie in deutschen Regenwasserproben nachgewiesen werden. Weitere nachgewiesene Pestizide, die aus der Anwendung aus Gewächshäusern stammen können, sind u.a. Tetrahydrophthalimid, ein Metabolit des Fungizids Captan, das im Erdbeer- und Zierpflanzenanbau eingesetzt wird, das PFAS-Fungizid Fluopyram4 sowie Fluxapyroxad. Das Ackerbaufungizid Boscalid (0,11 µg/l) sowie das Herbizid Terbutylazin (0,21 µg/l) und sein Metabolit Desethylterbutylazin (0,24 µg/l) fielen mit besonders hohen Konzentrationen in den deutschen Proben auf. Zu erwähnen ist auch der Fund von Dimethomorph, ein für Mensch und Umwelt identifiziertes hormon- und fruchtbarkeitsschädigendes Pestizid. Wie langwierig Gewässerbelastungen mit Pestiziden sein können, verdeutlicht der Nachweis des seit rund 30 Jahren verbotenen Herbizids Atrazin im beprobten Bach (0.091 µg/l). In den deutschen Proben wurden jeweils 20 verschiedene Pestizide im Regenwasser nachgewiesen und im beprobten Bachlauf insgesamt 17.

PAN Europe (Belgien) führte zusammen mit seinen Mitgliedern und Partnern: Ecologistas en Acción (Spanien), PAN Germany (Deutschland), Natuur en Milieufederatie Zuid-Holland und PAN Netherlands (Niederlande) in zwei Runden im April und im Mai/Juni 2023 Oberflächen- und Regenwasserprobenahmen in der Umgebung von Gewächshäusern durch. Die Proben wurden auf eine Auswahl von 164 zugelassenen und verbotenen Pestiziden untersucht. Die EU-Datenbank verzeichnet derzeit etwa 450 zugelassene Pestizide. Insofern ist somit wahrscheinlich, dass die Gewässerbelastung durch Pestizide tatsächlich noch höher ist.

Der Bericht belegt, dass Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme darstellen und stützt sich auf Recherchen nationaler Vorschriften und Pestizidzulassungen, die von den PAN Europe-Mitgliedern und Partnern in den vier betrachteten Ländern durchgeführt wurden.

 Quellen:

1) Proposal for a Directive amending the Water Framework Directive, the Groundwater Directive and the Environmental Quality Standards Directive: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-amending-water-directives_en

2) Pestizidzulassungsverordnung EG/1107/2009: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:de:PDF

3) Umweltbundesamt (2022) Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus: https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus

4) PAN Europe (2023) New report exposes hidden threat: PFAS presence in pesticides: https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/11/new-report-exposes-hidden-threat-pfas-presence-pesticides

Kontakt:

  • Manon Rouby, Policy Officer / Legal Adviser, Pesticides Action Network (PAN) Europe, manon@pan-europe.info, +336 43 24 33 79
  • Hans Muilerman, Chemicals Coordinator, Pesticides Action Network (PAN) Europe, hans@pan-europe.info, +316 55807255
  • Susanne Smolka, Referentin Pestizide / Biozide, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Susanne.smolka@pan-germany.org, +49 (0)40 399 19 10-24