Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Untersuchung deckt auf: Europaweit Getreideprodukte mit Ewigkeitschemikalie TFA belastet

Hamburg, 04.12.2025. Pressemitteilung. Eine neue Studie von PAN Europe zeigt hohe Konzentrationen der fortpflanzungsschädlichen “Ewigkeitschemikalie” Trifluoressigsäure (TFA) in Getreideprodukten des täglichen Bedarfs. Die höchsten TFA-Werte wurden in Frühstücksflocken gefunden und die Durchschnittswerte liegen 107-mal höher als die im Leitungswasser. Der Bericht zeigt, dass unsere Ernährung einen wesentlichen Beitrag zur TFA-Exposition des Menschen darstellt. Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Regulierungsbehörden auf, unverzüglich eine weitaus strengere Sicherheitsgrenze für TFA festzulegen und alle PFAS-Pestizide vom Markt zu nehmen.

Für die Studie wurden 66 konventionelle Getreideprodukte aus 16 europäischen Ländern auf TFA analysiert. Darunter waren Frühstückscerealien, beliebte Süßigkeiten, Nudeln, Croissants, Vollkorn- und Weißbrote sowie Mehl. Da die Lebensmittelbehörden TFA in Lebensmitteln nicht überwachen, ist dies die erste Studie, die Produkte aus verschiedenen EU-Ländern auf diesen Stoff hin untersucht hat. Sie ergänzt frühere Recherche-Berichte über hohe TFA-Werte in europäischen Weinen und die weit verbreitete TFA-Belastung von Trinkwasser.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

  • Weit verbreitete Kontamination von Getreideprodukten in ganz Europa: TFA wurde in 81,8% der Proben (54 von 66 Proben) aus 16 europäischen Mitgliedstaaten nachgewiesen.
  • Hohe Belastung: Die durchschnittliche TFA-Konzentration betrug 78,9 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) mit Spitzenwerten von bis zu 360 μg/kg. Weizenprodukte waren deutlich stärker kontaminiert als andere Getreideprodukte.
  • Lebensmittel sind neben Trinkwasser der wichtigste Expositionsweg: Die nachgewiesenen TFA-Gehalte sind 107-mal höher als die durchschnittlichen TFA-Konzentrationen im Trinkwasser. [1]
  • Für TFA gibt es keine spezifischen EU-Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel („MRL-Werte“). Da aktuelle Studien zeigen, dass die Substanz schädlich für Fortpflanzung, Entwicklung und für die Schilddrüse ist, sollte der Standard-MRL von 0,01 mg/kg (10 μg/kg) gelten, der auch für Pestizide gilt, die diese Toxizität verursachen. Demnach überschritten 54 Proben diesen Standard-MRL.

Das mit 360 µg/kg TFA am stärksten belastete Lebensmittel ist ein typisches Frühstücksmüsli, gekauft in Irland. Bei den drei deutschen Produkten lag die Weizenmehl-Probe auch EU-weit mit 310 µg/kg auf einem der Spitzenplätze, gefolgt von Dinkelnudeln aus Süddeutschland mit 150 µg/kg und einem vergleichsweise niedrigen Wert von 13 µg/kg bei Roggenvollkornbrot.

„Menschen werden mit TFA belastet, das hauptsächlich über PFAS-Pestizide in die Nahrung und das Trinkwasser gelangt. In Deutschland sind noch immer 27 PFAS-Wirkstoffe in Pestiziden zugelassen, die TFA freisetzen können. Unsere Untersuchung unterstreicht die Dringlichkeit eines sofortigen Verbots von PFAS-Pestiziden in Deutschland und EU-weit, um diese relevante Belastungsquelle zu stoppen“, fordert Dr. Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., PAN Germany.

TFA, ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und PFAS-Kühlmitteln, den sogenannten F-Gasen, ist extrem langlebig, mobil und sehr gut wasserlöslich. Die Chemikalie wird von den deutschen Behörden in die zweithöchste Stufe (1B) als reproduktionstoxisch eingestuft. Die gesetzlich geforderten Studien bringen TFA mit einer verminderten Spermienqualität und negativen Auswirkungen auf die Schilddrüsen-, Leber- und Immunfunktionen in Verbindung. Aufgrund seiner Wasserlöslichkeit reichert sich TFA in Wasser und Böden an, wo es von Pflanzen aufgenommen wird.

In 81,8 % der Proben überschritt der TFA-Gehalt den vorgeschriebenen Höchstwert für Rückstände reproduktionstoxischer oder hormonell wirksamer Stoffe. Pestizide, die TFA freisetzen, müssen dringend verboten werden. Wir können nicht zulassen, dass Kinder und schwangere Frauen Chemikalien ausgesetzt sind, von denen wir wissen, dass sie die reproduktive Gesundheit schädigen“, fügt Dr. Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, hinzu.

Gemeinsam mit PAN Europe und den anderen Netzwerkorganisationen fordert PAN Germany die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nachdrücklich auf, einen strengen Schutzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von TFA festzulegen, und appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, PFAS-Pestizide zu verbieten und TFA in Lebensmitteln zu überwachen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht (engl.).

Lesen Sie die Fragen und Antworten (engl.)

Hinweise für die Redaktion:

[1] Die Untersuchung von PAN Europe TFA: Die ewige Chemikalie im Wasser, das wir trinken (2024) ergab eine durchschnittliche TFA-Konzentration von 0,740 µg/l in 36 Leitungswasser-proben, die in 11 EU-Ländern entnommen wurden.

Weitere Informationen:

 

Die Studie wurde von PAN Europe in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerk aus Mitgliedsorganisationen und Umwelt-NGOs durchgeführt. Beteiligt waren: Global 2000 (Österreich), Bond Beter Leefmilieu (Belgien – Flandern), Nature & Progrès Belgique (Belgien – Wallonien), Via Pontica Foundation (Bulgarien), Arnika (Tschechische Republik), Générations Futures (Frankreich), Ecocity (Griechenland), Friends of the Earth Hungary, ISDE (Italien), Friends of the Irish Environment (Irland), Irish Environmental Network (Irland), Mouvement Écologique (Luxemburg), PAN Germany, PAN Niederlande, Romapis (Rumänien), Ecologistas en Acción (Spanien), WWF Schweiz.

 

Pressekontakte:




Zurück an den Absender

Menschen aus aller Welt schicken verbotene EU-Pestizide zurück nach Brüssel

Brüssel/Hamburg 02.12.2025. Pressemitteilung. Zivilgesellschaftliche Gruppen aus aller Welt haben sich heute zusammengeschlossen, um die schädliche Doppelmoral der Europäischen Union anzuprangern. In einer symbolischen Aktion vor der Europäischen Kommission in Brüssel haben Aktivist*innen 75 Kartons zurückgegeben – einen für jeden in der EU verbotenen Pestizidwirkstoff, der aber weiterhin in großem Umfang ins Ausland exportiert wird.

Die Aktion folgt auf die Analyse der neusten Exportdaten der EU: Die neue Studie von Public Eye belegt, dass die EU allein im Jahr 2024 fast 122.000 Tonnen Pestizide mit insgesamt 75 gefährlichen Substanzen exportiert hat, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltrisiken für die Verwendung in der EU als zu giftig erachtet wurden und darum in der EU und ihren Mitgliedsstaaten nicht verwendet werden dürfen. [1]

Die Aktion wurde von der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ organisiert, die über 600 Organisationen vertritt, die ein Ende dieses giftigen Handels fordern. [2]

„Wenn diese Pestizide für die europäische Bevölkerung zu gefährlich sind, sind sie für alle zu gefährlich“, sagt Angeliki Lysimachou, Sprecherin der End Toxic Pesticide Trade Coalition. „Die EU kann nicht weiterhin davon profitieren, dass sie Gemeinden und Ökosysteme anderswo vergiftet.“

In den Tagen vor der Aktion filmten sich Organisationen aus 13 Ländern und fünf Kontinenten dabei, wie sie Behälter dieser in der EU verbotenen Pestizide in Kartons verpacken und sie an die Europäische Kommission adressieren – als globaler Akt des Widerstands gegen die schädlichen Exportpraktiken Europas. [3]

Jeder der vor der EU-Kommission aufgebauten 75 Kartons trägt den Namen eines verbotenen, aber immer noch exportierten Pestizids. Alle Kartons sind an Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, adressiert und mit „Zurück an den Absender“ gekennzeichnet.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprach 2020, den Export verbotener Pestizide zu beenden. Noch immer wurde es nicht eingelöst.

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“ [4] hat bereits mehrere Aktionen durchgeführt, um ein dringendes Ende dieser Exporte zu fordern. Dazu gehört auch die Ende Juni in Brüssel veröffentlichte gemeinsame Erklärung, die von mehr als 600 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde und in der ein sofortiges Ende dieser unethischen Doppelmoral gefordert wird.

Hier finden Sie Fotos von der Aktion.

[1] Studie von Public Eye und Unearthed (2025): Massive Zunahme der Exporte aus der EU

[2] Gemeinsame Erklärung und Forderung zur Beendigung der Herstellung, Exports und Imports von verbotenen Pestiziden

[3] Video: Menschen aus aller Welt schicken die verbotenen Substanzen zurück an die EU-Kommission

[4] End Toxic Pesticide Trade Coalition (alphabetisch sortiert): ActionAid France, Broederlijk Delen, Corporate Europe Observatory (CEO), Child Rights International Network (CRIN), Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar (DKA Austria), Ekō, European Environmental Bureau (EEB), Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Foodwatch, Friends of the Earth Europe, Greenpeace EU, Humundi, Le CCFD-Terre Solidaire, Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Public Eye, Slow Food, Veblen Institute for Economic Reforms.

Pressekontakte:




Weniger Pestizide – Mehr Zukunft

Offener Brief an Minister Rainer mit Forderung, Pestizidreduktion umzusetzen

  • Umweltverbände kritisieren Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz
  • Pestizidreduktion für Schutz von Gesundheit und Artenvielfalt
  • Umweltbundesamt braucht Vetorecht bei Pestizidzulassung

Berlin/Hamburg. 06.11.2025. Gemeinsame Pressemitteilung. Sechs Umweltverbände wenden sich heute mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Sie kritisieren die Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz und der dafür vorgesehenen 1,66 Millionen Euro und fordern den Minister auf, sich klar für eine Reduktion des Pestizideinsatzes einzusetzen. Nur so können Gesundheit und Biodiversität langfristig geschützt werden. Für Bäuerinnen und Bauern ist eine intakte Umwelt die Voraussetzung für den nachhaltigen Anbau von Lebensmitteln. Die Verbände appellieren, die Vereinbarungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Pestizidreduktion umzusetzen. Beim Zulassungsprozess muss das Umweltbundesamt weiterhin Vetorecht haben.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Pestizide sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sie beschleunigen den Verlust von Artenvielfalt. Noch mehr Pestizide sind keine Lösung – sie schaffen nur neue Probleme. Wirkliche Antworten liegen in Agrarökologie und ökologischem Landbau. Deshalb fordern wir Minister Rainer auf, den Pestizideinsatz deutlich zu verringern und Bäuerinnen und Bauern dabei mit Beratung und Förderung zu unterstützen.“

Anja Voß, Geschäftsführerin beim Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft stellt fest: „Pestizide stoppen nicht an Feldrändern. Über die Luft gelangen sie auch auf Bio-Flächen und richten dort Millionenschäden an, die die Bio-Branche allein schultern muss. Damit bedrohen sie nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den rückstandsfreien Anbau – und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sagt: „Das Landwirtschaftsministerium und seine Zulassungsbehörde machen sich mitschuldig an der Vergiftung unserer Umwelt. Der Landwirtschaftsminister verzögert systematisch die Reduzierung gefährlicher Pestizide wie Glyphosat, duckt sich aus der Verantwortung und ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Reduktionsziel für gefährliche Pestizide ist im Ministerium nur noch ein Lippenbekenntnis. Wer Programme streicht, statt zu handeln, stellt sich gegen die Zukunft – gegen gesunde Böden, sauberes Wasser und eine intakte Landwirtschaft. Wir werden den Einsatz giftiger Pestizide gerichtlich mit unseren seit 2023 gestarteten Klagen reduzieren.“

Gabriela Strobel, Vorständin von PAN Germany sagt: „Chemisch-synthetische Pestizide sind ersetzbar. Die (agrar)ökologische Landwirtschaft und die ehrgeizige Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zeigen, wie es geht und wo Unterstützung in Forschung und Praxis notwendig ist. Das Landwirtschaftsministerium muss dafür konkrete und verbindliche Pestizidreduktionsziele festlegen und Anreize schaffen. Vereinfachungen und Bürokratieabbau sind da gut, wo sie dem Allgemeinwohl und der Förderung des nicht-chemischen Pflanzenschutzes dienen. Eine Schwächung des Pestizidrechts und seiner Umwelt- und Gesundheitsstandards ist dagegen inakzeptabel und gefährdet letztlich die Menschen, die schon heute in besonderem Maße exponiert sind: Beschäftigte in der Landwirtschaft, die Landbevölkerung und Kinder.“

Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer des Umweltinstitut München kommentiert: “Die Forderungen aus Industrie und Agrarlobby, das Umweltbundesamt bei der Zulassung von Pestiziden zu schwächen, sind nur die Spitze des Eisbergs: Unter dem Vorwand, Bürokratie abbauen zu wollen, werden derzeit wesentliche Errungenschaften des Umweltschutzes frontal angegriffen. Gerade in Zeiten vieler Umweltkrisen braucht es starke Behörden, die unabhängig prüfen und auf Basis hoher wissenschaftlicher Standards entscheiden. Das UBA leistet dafür unverzichtbare Arbeit und muss gestärkt und nicht entmachtet werden. Wohin ein von Lobbyinteressen getriebener Abbau von Regulierungen führt, zeigt ein Blick in die USA.”

Mehr Informationen:

Offener Brief an Landwirtschaftsminister Rainer

Pressekontakte:

  • Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin, Tel.: Tel: 0175-4487691; E-Mail: corinna.hoelzel@bund.net;
  • Susan Haffmans, Referentin für Pestizide PAN Germany, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Tel: +49 (0)40 399 19 10-25;
  • Annette Sperrfechter, Pressesprecherin Umweltinstitut München, E-Mail: as@umweltinstitut.org, Tel.: +49(0) 89 307749-77;
  • Yvi Scholz, Pressesprecherin Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), E-Mail: yvi.scholz@enkeltauglich.bio, Tel: +49 151 15200097



Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden

Giftige Ewigkeitschemikalie im Grund- und Trinkwasser: Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden ein

  • DUH klagt mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen von TFA-bildenden Pestiziden Banjo, Brodal und Luna Experience
  • TFA verschmutzt Grundwasser und gilt als fortpflanzungsgefährdend: Ewigkeitschemikalie in 78 Prozent der Grundwassermessstellen in Deutschland
  • DUH fordert von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Aufhebung aller Zulassungen für TFA-bildende Pestizide

Berlin, 22.10.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung des Pesticide Action Network (PAN) drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig auf Zulassungswiderruf für die Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience eingereicht. Die drei Pestizidmittel bilden Trifluoressigsäure (TFA), das sich im Grund- und Trinkwasser ausbreitet. Neue Studien deuten auf erhebliche Gesundheitsrisiken durch TFA hin. Messungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAWA haben bereits in 78 Prozent aller Grundwassermessstellen in Deutschland TFA nachgewiesen – teils in extrem hohen Konzentrationen. Die DUH fordert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, sämtliche Zulassungen für TFA-bildende Pestizide zu überprüfen und aufzuheben.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit diesen drei Musterklagen weiten wir unser Vorgehen gegen hochgiftige Pestizide aus, die für Ewigkeitschemikalien in Grund- und Trinkwasser verantwortlich sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen nach, wie gefährlich TFA ist. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen und damit unserer Gesundheit darf nicht weiter aufgeschoben werden. Wir erhöhen deshalb den Druck und gehen rechtlich gegen die Zulassungen der TFA-bildenden Pestizide Banjo, Brodal und Luna Experience vor – für den Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „TFA ist ein extrem persistentes Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden. In den behördlich geforderten Tierversuchen wurden Missbildungen (Fehlbildungen) bei Nachkommen beobachtet, insbesondere Augenschäden, die letztendlich zur Erblindung führen. Das Pestizidrecht verlangt, solche neuen Befunde zu berücksichtigen, was im konkreten Fall zu einem Verbot der Pestizide führen muss, für die TFA als Abbauprodukt nachgewiesen ist. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, TFA-freisetzende Pestizide umgehend vom Markt zu nehmen.“

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und teilweise im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von vielen PFAS-Pestiziden ist die Chemikalie TFA. TFA (Trifluoressigsäure) ist hochbeständig, sehr mobil und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den für das Grundwasser geltenden Grenzwert von 0,1 μg/l deutlich. Es gibt keine praktikablen Methoden, um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen. Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung muss eine Zulassung zwingend entzogen werden, wenn Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p251022

Kontakt:

  • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de
  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), 0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de




Toxischer Rekord: Deutschland größter EU-Exporteur von verbotenen Pestiziden

Hamburg, 23.09.2025. Pressemitteilung.

Die heute veröffentlichte Auswertung der offiziellen Pestizid-Exportdaten durch Public Eye und Unearthed zeigt: Trotz massiver Kritik von Menschenrechtsexpert*innen, zurückliegenden politischen Versprechen rechtlich dagegen zu handeln und weltweiten Protesten, haben in der EU ansässige Unternehmen ihre Exporte verbotener Pestizide in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die meisten dieser EU-Exporte kamen aus Deutschland. 

Die ausgewerteten Daten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) belegen: Im Jahr 2024 wurden fast 122.000 Tonnen in der EU verbotener Pestizide für den Export in Drittstaaten notifiziert – mehr als das doppelte verglichen mit 2018. In Deutschland ansässige Pestizidkonzerne, darunter Bayer, BASF und Alzchem exportierten zusammen mehr als 50.000 Tonnen verbotener Mittel. Dreiviertel der Zielländer der EU Exporte sind Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, darunter Brasilien, Mexiko, Chile und Südafrika.

„Wir kritisieren vehement dieses doppelmoralische Handeln auf Kosten der Gesundheit Millionen von Menschen in den Empfängerländern. Die Zeit vorgeschobener Argumente muss endlich vorbei sein. Wir erwarten, dass Deutschland diese Ausfuhren endlich rechtlich unterbindet und stattdessen in umweltgerechte, menschenfreundliche und zukunftsfähige Lösungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement investiert.“ sagt Susan Haffmans, zuständig für die internationale Zusammenarbeit bei PAN Germany.

„Wann hören deutsche Unternehmen endlich auf, mit krebserregenden, fruchtbarkeitsschädigenden oder Entwicklungsschäden verursachenden Pestiziden Geschäfte zu machen?“ fragt Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany und fügt hinzu: „Unter den fünf am meisten exportierten Pestiziden ist das reproduktionstoxische Fungizid Epoxiconazol. Für den seit 2020 nicht mehr genehmigten BASF-Wirkstoff brachte das Unternehmen ein angeblich „nachhaltigeres“ Nachfolgeprodukt auf den Markt – Mefentrifluconazol. Der Wirkstoff ist zwar im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht als reproduktionstoxisch eingestuft, doch ist es ein PFAS-Pestizid, dessen Abbauprodukt TFA zunehmend Gewässer und Trinkwasser belastet und für das in der EU die Prüfung auf Einstufung als ebenfalls reproduktionstoxisch läuft. Das Beispiel zeigt: die Unternehmen exportieren ungeachtet der gesundheitlich bekannten Folgen für die Menschen vor Ort und die vermeintlich besseren Nachfolgeprodukte können sich als „regrettable Substitutions“ herausstellen.“

PAN Germany engagiert sich seit Jahren für ein Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel. So sprach PAN Germany zusammen mit Betroffenen von Women on Farms Project aus Südafrika und weiteren Partnerorganisationen auf der Hauptversammlung der Alzchem AG. Der Konzern aus Bayern exportiert in großen Mengen das verbotene Cyanamid-haltige Pestizid Dormex.

(1) Public Eye und Unearthed: Report: Verbotene Pestizide. Massive Zunahme der Exporte aus der EU.

Kontakt:

Hintergründe:




TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Zulassungswiderruf für drei Produkte

  • DUH geht mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany gegen Zulassungen für Produkte Banjo, Brodal und Luna Experience vor
  • Hinweise auf Bildung von Trifluoressigsäure – Ewigkeitschemikalie verschmutzt das Grundwasser und gilt als potenziell fortpflanzungsgefährdend
  • DUH fordert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf, sämtliche TFA-bildenden Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen

Berlin, 25.8.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung der deutschen Sektion des Pesticide Action Network (PAN) Anträge auf Zulassungswiderruf für die Pestizidmittel Banjo, Brodal und Luna Experience gestellt. Alle Mittel enthalten Trifluoressigsäure (TFA) bildende Wirkstoffe und tragen zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser bei. Messungen haben bereits in 78 Prozent aller Grundwasserbrunnen in Deutschland TFA nachgewiesen– teils in extrem hohen Konzentrationen.

Für TFA wurde eine Einstufung als reproduktionstoxisch beantragt. Tierstudien deuten auf Fehlbildungen bei Nachkommen hin. Laut EU-Pestizidverordnung ist eine Zulassung zwingend zu entziehen, sobald Hinweise auf schädliche Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit vorliegen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unseren juristischen Verfahren gegen TFA-bildende Pestizide zwingen wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Handeln. Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten. Jede Saison, in der diese Mittel weiter auf den Feldern landen, gefährdet die Verfügbarkeit sicheren Trinkwassers. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss die Zulassungen unverzüglich widerrufen.“

Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany: „Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt. Doch im Tierversuch wurden Missbildungen (Fehlbildungen) an Nachkommen beobachtet, insbesondere mit Erblindung verbundene Augenschäden. Das Pestizidrecht sieht vor, dass solche neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden und im konkreten Fall zu einem Verbot führen müssen. Zum Schutz unserer Kinder vor lebenslangen Gesundheitsschäden und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser fordern wir, umgehend TFA emittierende Pestizide vom Markt zu nehmen.“

 

Hintergrund:
Die in Pestizidprodukten wie Banjo, Brodal und Luna Experience enthaltenen Wirkstoffe Fluazinam, Diflufenican und Fluopyram gehören zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und werden als Fungizide und Herbizide unter anderem in diversen Ackerbaukulturen und im Weinbau verwendet. Das Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden ist die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochbeständig, breitet sich über das Grundwasser aus und überschreitet bereits heute an zahlreichen Grundwassermessstellen den Grenzwert von 0,1 µg/l deutlich. Um TFA wieder aus der Umwelt und aus dem Trinkwasser zu entfernen, gibt es keine praktikablen Methoden. Zuletzt hat auch die dänische Zulassungsbehörde mehr als 20 Pflanzenschutzmittel wegen TFA-Bildung vom Markt genommen.

Link:
Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p250825

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany
0176 43795932, peter.clausing@pan-germany.org

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire@geulen.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de

 




Sichern Pestizide wirklich unsere Ernährung? PAN Germany räumt mit Mythen um Pestizide und Ernährungssicherheit auf

Hamburg, 30.06.2025. Pressemitteilung. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) wirft einen kritischen Blick auf weit verbreitete Annahmen rund um den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der Nahrungsmittelproduktion. Unter dem Titel „Sichern Pestizide wirklich unsere Ernährung?“ dekonstruiert PAN Germany vier weit verbreitete Narrative und fordert einen grundlegenden Systemwandel hin zu gerechten und agrarökologischen Ernährungssystemen.

Ob „zugelassene Pestizide sind sicher“, „nur Pestizide schützen vor neuen Schädlingen“ oder „ohne Pestizide hungert die Welt“ – diese Aussagen prägen Politik, Medien und öffentliche Debatten. Das neue PAN-Positionspapier zeigt jedoch: Solche Behauptungen beruhen auf verkürzten Darstellungen, die soziale, ökologische und gesundheitliche Folgen weitgehend ausblenden. Das zugehörige Poster macht diese Zusammenhänge visuell zugänglich und bereitet die zentralen Argumente kompakt auf.

„Hunger ist kein Problem fehlender Produktion, sondern Ausdruck von Ungleichheit, fehlendem Ressourcenzugang und politischer Marginalisierung“, sagt Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany. „Pestizide lösen diese strukturellen Ursachen nicht – im Gegenteil: Sie verschärfen ökologische Krisen, gefährden die Gesundheit von Mensch und Umwelt und machen Ernährungssysteme langfristig verwundbarer“, fügt sie hinzu.

Das Positionspapier und das Poster verdeutlichen unter anderem:

  • Chemisch-synthetische Pestizide sind allgegenwärtig – in Luft, Wasser, Böden, Wohnräumen und im menschlichen Körper.
  • Weltweit führen Pestizide zu akuten und chronischen Erkrankungen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Arbeitskräften.
  • Die offizielle Risikobewertung vernachlässigt Kombinationswirkungen (Cocktail-Effekte) sowie Folgen für Biodiversität und ökologische Nahrungsnetze.
  • Resistenzen mindern zunehmend die Wirksamkeit von Pestiziden, während agrarökologische und biologische Verfahren präventiv, langfristig und ökologisch tragfähig sind.

Ausgehend vom international verankerten Recht auf Nahrung macht PAN Germany deutlich: Ernährungssicherheit bedeutet mehr als ausreichende Kalorienverfügbarkeit. Sie umfasst auch Selbstbestimmung, Zugang zu Land, Wasser, Saatgut und Märkten sowie den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Das Konzept der Ernährungssouveränität bietet hierfür einen zentralen Bezugsrahmen.

„Wenn wir Ernährung wirklich sichern wollen, müssen wir weg von scheinbar einfachen Lösungen der Chemieindustrie und hin zu gerechten, resilienten und gesundheitsverträglichen Agrarsystemen“, so Tamara Wuttig. Sie führt aus: „Das erfordert politische Entscheidungen, die agrarökologische Ansätze konsequent fördern und die Abhängigkeit von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln beenden.“

Das Poster richtet sich an Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, politische Entscheidungsträger*innen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Es ergänzt das Positionspapier und eignet sich als niedrigschwelliger Einstieg in die Debatte. Beide Materialien stehen auf der Website von PAN Germany zum Download bereit. Das Poster kann zudem als Printversion bestellt werden.

Kontakt:
PAN Germany – Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.
www.pan-germany.org
Pressekontakt: presse@pan-germany.org
Tel.: 040 / 399 19 10-0




Breites Bündnis fordert: Raus aus der Pestizid-Ära

Lassan/Hamburg, 22. Juli 2025. Gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

Über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus Bio-Branche, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern die Bundesregierung auf, den schrittweisen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden einzuleiten. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief wenden sie sich direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider.

„Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Risiko durch Pestizide bis 2030 deutlich zu senken – doch es fehlt eine wirksame politische Strategie zur Reduktion und zur Abkehr von dieser nicht zukunftsfähigen Praxis.“, sagt Anja Voß, Geschäftsführerin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.
„Wir zeigen mit unserem Offenen Brief: Ein schrittweiser Ausstieg ist möglich. Und er muss jetzt beginnen.“

„Insbesondere vor der jüngst angekündigten Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Agrarministerium aufgerufen, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, für transparente und wissenschaftsbasierte Verfahren zu sorgen und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Verschlankungen im Zulassungsverfahren dürfen nicht zulasten der Gesundheit der Menschen in der Landwirtschaft oder unserer natürlichen Ressourcen gehen. Eine Neuausrichtung der Zulassung, die strukturell und fachlich die Umweltschutzbelange schwächt statt stärkt, ist gefährlich, denn sie gefährdet die Zukunft aller und verlagert die gesellschaftlichen Folgekosten auf unsere Kinder und Kindeskinder“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Das Bündnis formuliert sechs konkrete politische Forderungen:

  • Zulassungsverfahren reformieren – mit unabhängiger wissenschaftlicher Bewertung, modernen Prüfstandards und lückenloser Risikoanalyse
  • Einführung eines bundesweiten Luftmonitorings für Pestizide – um deren unkontrollierte Verbreitung durch die Luft zu erfassen und wirksam zu begrenzen
  • Transparenz beim Pestizideinsatz schaffen – wann, wo, was gespritzt wird öffentlich zugänglich machen.
  • Wettbewerbsverzerrung beenden – durch einen Schadensfonds für Bio-Betriebe und klare gesetzliche Regeln, um Bio besser vor Kontaminationen zu schützen.
  • Die EU-Richtlinie zur Pestizidreduktion rechtsverbindlich in nationales Recht überführen
  • Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe einführen – um die gesellschaftlichen Folgekosten zu internalisieren und den ökologischen Umbau der Landwirtschaft zu unterstützen

Ein breiter Schulterschluss für eine enkeltaugliche Landwirtschaft
Die Unterzeichnenden fordern, dass Ernährungssicherung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als politische Priorität behandelt werden.
Der aktuelle Stand der Forschung zeigt klar: Eine langfristig tragfähige Landwirtschaft erfordert eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes – und eine konsequente Ausrichtung auf Gesundheit, Resilienz und Vorsorge.

Hier finden Sie den offenen Brief und die vollständige Liste der Mitzeichner. 

 

Über Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft:
Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss von namhaften Bio-Unternehmen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Viele der Mitglieder zählen zu den Pionieren des ökologischen Landbaus in Deutschland. Die Mission des gemeinnützigen Bündnisses: Vitale Lebensgrundlagen für kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits beschädigt sind, wieder aufzubauen. Im Fokus stehen gefährliche chemisch-synthetische Pestizide, die auf Gemüse, Obst und Getreide ausgebracht werden und sich von dort auf dem Luftweg in ganz Deutschland ausbreiten. Mit wissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Kompetenz kämpfen die Akteurinnen und Akteure für eine Zukunft ohne Ackergifte.

Über PAN Germany:
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) ist eine gemeinnützige Organisation, die über die negativen Auswirkungen von Pestiziden einschließlich Bioziden auf die Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt informiert und umweltfreundliche und sozial gerechte Alternativen fördert. Mitgliedsorganisationen von PAN Germany kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Imkerei, Gewerkschaft, Gesundheit, Umwelt und Handel. PAN Germany ist Mitgliedsgruppe von PAN Europe und Teil des internationalen Pesticide Action Network (PAN).

 

Für Rückfragen, Interviews oder weiteres Pressematerial wenden Sie sich bitte an:

Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio

Susan Haffmans
PAN Germany
susan.haffmans@pan-germany.org
Tel. +49 (0)40 399 19 10-25
www.pan-germany.org

 

 

 

 




Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.