Alzchem in zunehmender Kritik wegen des Exports von in der EU verbotenen gefährlichen Pestiziden

Pressemitteilung zur Alzchem Hauptversammlung 2025

  • Unverantwortliche Exporte von Dormex und Cyanamid zur Verwendung in der Landwirtschaft müssen sofort eingestellt werden
  • Alzchem erfüllt eigenes Versprechen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Übereinstimmung mit den UN-Standards nicht
  • Schwerkranke Bäuerin spricht auf Aktionärsversammlung

7. Mai 2025. Der Chemiekonzern Alzchem sieht sich auf seiner morgigen Hauptversammlung scharfer Kritik ausgesetzt, weil er weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die für den Einsatz in der Europäischen Union als zu gefährlich gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika (Women on Farms Project) und Deutschland (PAN Germany, INKOTA-Netzwerk) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Deutschland fordern ein Ende des Exports und des schädlichen Einsatzes des Produkts Dormex, insbesondere in Südafrika.

Alzchem exportiert weiterhin das Pestizid Cyanamid, das als krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist. Es wurde in der EU vom Markt genommen, weil es nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen, in sich birgt. Alzchem exportiert weiterhin Cyanamid und Dormex in großen Mengen. Dormex wird in Ländern wie Südafrika in erheblichem Umfang eingesetzt. Landarbeiter*innen berichten von Anwendungen ohne ausreichende Schulung, bei fehlender Schutzausrüstung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden für die Beschäftigten, was einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellt.

Am 6. Mai 2025  zogen Landarbeiterinnen und Bewohnerinnen zum Büro von Philagro, dem autorisierten Vertriebspartner von Alzchem in Südafrika, in Somerset West, um ein an Andreas Niedermaier, CEO der Alzchem Group AG, gerichtetes Memorandum zu übergeben. Am 8. Mai wird Dina Ndleleni – eine ehemalige Landarbeiterin und heutige Aktivistin bei Women on Farms Project, deren Gesundheit durch den Kontakt mit Dormex irreversibel geschädigt wurde -auf der online durchgeführten Alzchem-Hauptversammlung erneut die Forderung der Landarbeiterinnen nach einem Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel stellen.

Dina Ndleleni, ehemalige Landarbeiterin, kritisiert: „Im Juli 2022 wurde ich während meiner Arbeit beim Tafeltraubenproduzenten Mooigezicht Estates mit Dormex vergiftet. Dies hat sich auf alle Aspekte meines Lebens ausgewirkt. Meine Lunge wurde so geschädigt, dass ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen verlor, weil ich arbeitsunfähig war. In den sieben Jahren, in denen ich auf der Farm gearbeitet habe, habe ich weder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch eine Schulung oder Informationen über die verwendeten Pestizide erhalten. Ich fordere nun Gerechtigkeit und eine Entschädigung für meine verlorene Beschäftigung und mein Einkommen sowie für die dauerhaften Gesundheitsschäden, die ich erlitten habe. Ich bitte Alzchem, den Vorfall meiner Dormex-Vergiftung auf dem Weingut Mooigezicht in De Doorns zu untersuchen. Ich bitte Alzchem, mir dabei zu helfen, den entsprechenden Farmbesitzer  wegen fahrlässiger Verwendung von Dormex zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Exportpraxis von Alzchem widerspricht international anerkannten Richtlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Alzchem ausdrücklich zu befolgen behauptet. Alzchem erwähnt zwar die Durchführung von Schulungen, es gibt jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass diese Schulungen in allen Regionen, in denen seine gefährlichen Produkte verkauft werden, umfassend, regelmäßig oder effektiv sind. Die primäre Verantwortung des lokalen Arbeitgebers für die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen entbindet Alzchem nicht von seinen eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insbesondere von der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Verwendung seiner Produkte.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany fordert: „Die Behauptung von Alzchem, Dormex sei sicher in der Anwendung, ist völlig inakzeptabel. Nach Angaben der europäischen Behörden wird der zulässige Grenzwert für Anwender*innen selbst mit persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache überschritten. Es ist überfällig, alle Exporte von Dormex und Cyanamid für landwirtschaftliche Zwecke einzustellen. Wir fordern AlzChem auf, in den Exportregionen proaktiv auf sicherere Alternativen umzusteigen.“

Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk fordert: „Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor dem Profit haben.Dormex wird aus wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingesetzt – nicht aus der Not heraus. Viele Weinbaubetriebe beweisen bereits, dass ein erfolgreicher Anbau auch ohne Dormex möglich ist, zum Beispiel durch den Anbau von Rebsorten, die von Natur aus an milde Winter angepasst sind.“

Link zum Gegenantrag der Vereinigung Ethischer Aktionäre Deutschland: https://www.kritischeaktionaere.de/alzchem/export-und-vermarktung-von-gesundheitsschaedlichen-und-in-der-eu-verbotenen-pestiziden-unser-gegenantrag/

Pressekontakte:

 




Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung am 02.05.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der BASF AG am 02.05.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden vertraut, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide. Die BASF hat Pestizidprodukte mit mindestens 4 PFAS-Wirkstoffen in ihrem Portfolio. Konkret geht es um die Wirkstoffe Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron. Zu den PFAS-Wirkstoffen gehört auch Fipronil, das in der EU verboten ist, aber von der BASF zum Beispiel in Mexiko in Pestizidprodukten angeboten wird. Abgesehen davon, dass Fipronil zur TFA-Belastung von Mensch und Umwelt beiträgt, sind Präparate mit diesem Wirkstoff in Mexiko auch für massive Bienensterben verantwortlich.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen, also als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre festgestellt wurde. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Menge an PFAS-Pestiziden, also Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron werden von der BASF innerhalb der EU vermarktet?
  2. Hat die Unternehmensleitung angesichts der steigenden TFA-Kontamination und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren, die Absicht, verantwortungsvoll zu handeln und die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Picolinafen vor Ende der derzeit laufenden Genehmigung aus dem Portfolio zu nehmen?
  3. Ist das Unternehmen bereit auf den Export von Fipronil, Flufenacet und Tritosulfuron, also Wirkstoffe, die ihre Genehmigung in der EU verloren haben bzw. demnächst verlieren werden, bzw. deren Produkte zu verzichten? Wenn nicht, sind Sie der Ansicht, dass diese Wirkstoffe in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas weniger zur TFA-Anreicherung als in Europa beitragen und wenn ja, warum?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 25.04.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 25.04.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und vertraut mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide, von denen Bayer Präparate von insgesamt 6 Wirkstoffen in seinem Portfolio hat. Konkret geht es um Diflufenican, Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin. Hinzu kommt Flufenacet, ebenfalls ein Bayer-Pestizid, für das es im Juni keine Wiedergenehmigung in der EU geben wird.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen für TFA gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre zum Beispiel in Wein festgestellt wurde, denn TFA in Wein ist nichts anderes als ein Abbild der beim Anbau herrschenden Umweltbelastung. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil des Bayer-Konzerns an den nach offizieller Schätzung knapp 5.500 Tonnen PFAS-Wirkstoffen, die jährlich in der EU ausgebracht und demzufolge vermarktet werden?
  2. Für welche PFAS-Wirkstoffe – also für Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin – hat die Unternehmensleitung die Absicht, auf einen Antrag zur Wiedergenehmigung zu verzichten? Für Flufenacet haben die Behörden Ihnen die Entscheidung ja bereits abgenommen.
  3. Im positiven Fall, d.h. bei Verzicht auf einen Wiedergenehmigungsantrag: Ist das Unternehmen auch bereit auf den Export von Präparaten mit diesen Wirkstoffen bzw. von diesen Wirkstoffen selbst zu verzichten? Wenn ja, auf welche und ab wann?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionär:innen auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen!“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Aufruf an die Bayer-Aktionär*innen, sich gegen Angriffe auf den Gesundheits- und Umweltschutz zu stemmen

Am Vortag der morgigen Bayer Jahreshauptversammlung fordern mehr als 100 Organisationen aus aller Welt die Bayer-Aktionär*innen auf, sich gegen die schädliche Lobbypolitik des Konzerns zu stemmen, mit dem dieser in Europa und den USA Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung zu unterlaufen versucht. (1)

In Europa arbeitete Bayer zusammen mit dem Lobbydachverband CropLife EU massiv daran, das EU Gesetz zur Pestizidreduktion zu Fall zu bringen – leider mit Erfolg. In den USA versucht Bayer derzeit die Gesetzeslage so zu ändern, dass Betroffene zukünftig daran gehindert werden, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie durch ein Bayer-Produkt geschädigt wurden.

Tausende amerikanischer Beschäftigte in der Landwirtschaft und US-Bürger*innen haben vor Gericht geklagt, weil sie an Krebserkrankungen leiden, die auf den Einsatz des Herbizids Glyphosat zurückzuführen sind. Der Wirkstoff Glyphosat ist unter anderem in dem Bayer- und früheren Monsanto-Produkt RoundUp enthalten. Entschädigungszahlungen an die 181.000 Kläger und Klägerinnen hat dem Unternehmen bereits Milliarden US Dollar gekostet. Der Bayer Konzern versucht daher, Einfluss auf US-Behörden auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene zu nehmen mit dem Ziel, Opfer von Bayer-Produkten die Möglichkeit zu nehmen, Ansprüche zukünftig weiter geltend zu machen.

Verantwortlich für die weit verbreitete PFAS-Verschmutzung?

Bayer ist Entwickler und Hersteller vieler PFAS-Pestizide. Ein Abbauprodukt dieser „Ewigkeitschemikalien“ ist Trifluoracetat, besser bekannt als TFA. Dieses hormonell wirksame und mutmaßlich fortpflanzungsgefährdende Abbauprodukt verschmutzt Trinkwasser in großem Ausmaß. Die problematische Chemikalie wird auch von Pflanzen aufgenommen und wurde gerade in erheblichen Konzentrationen in europäischen Weinen nachgewiesen. Wir fordern: Konzerne müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die zum Teil gravierenden Verschmutzungen, die diese Produkte verursachen. Es geht nicht, dass Konzerne ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, um sich der Verantwortung für ihre Produkte zu entziehen.

(1) Offener Brief an die Bayer Aktionär*innen zum 25. April 2025.

Die Jahreshauptversammlung der Bayer-Aktionär*innen am Freitag, den 25. April kann im Internet live mitverfolgt werden (Link ist extern).




Profitinteressen statt Schutz von Mensch und Umwelt: Organisationen prangern VCI wegen PFAS-Lobbyarbeit an

Frankfurt am Main, 29.01.2025: Mit einer Protestaktion vor der Zentrale des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt haben zehn* Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen auf die gefährliche Lobbyarbeit der Chemischen Industrie aufmerksam gemacht.

Nur um mit gefährlichen PFAS weiterhin Geld zu verdienen, nutzt die Chemieindustrie bei ihrer Einflussnahme auf Politiker*innen falsche Behauptungen. Auf diese Weise beeinflusst sie politische Entscheidungen zugunsten der Profitinteressen weniger Firmen. Das verhindert systematisch den Schutz aller Menschen und unserer Umwelt “ kritisieren die Organisationen.

Laut einer internationalen Recherche des Forever Lobbying Projects blockiert die Chemieindustrie notwendige Regulierungen von PFAS, um eigene wirtschaftliche Vorteile zu sichern, obwohl Alternativen vielfach verfügbar sind.

Besonders im Fokus stehen PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Diese Stoffe sind extrem langlebig, nicht natürlich abbaubar und reichern sich in der Umwelt und im menschlichen Körper an. PFAS können unseren Hormonhaushalt stören und schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen.

Bei einer Protestaktion vor der VCI Zentrale in Frankfurt am Main forderten die Organisationen ein differenziertes, aber umfassendes Verbot von PFAS, strikte Kontrollen der Chemieindustrie und transparente politische Prozesse. Das Bündnis von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen setzt damit ein klares Zeichen gegen die Priorisierung einzelner Industrieinteressen vor dem Gemeinwohl.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

Kontakt:

* beteiligte Organisationen:
BUND, CHEM Trust, Client Earth, Deutsche Umwelthilfe, Env Med Network, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJ Support, Verbraucherzentrale NRW, WECF & PAN Germany




Zurückziehung der globalen Vergiftungsstudie – PAN Gemany informiert

Der am 07. Dezember 2020 im Fachjournal BMC Public Health veröffentlichte Artikel The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review von Boedeker et al. wurde am 09. Oktober 2024 von BMC Public Health zurückgezogen. Grundlage für die Zurückziehung des Artikels ist der Vorwurf einer Überschätzung der jährlichen globalen Zahl an unbeabsichtigten Pestizidvergiftungen wegen angeblicher Vermischung von Zahlen, die sich auf jährliche Vergiftungen beziehen und solchen, aus denen nicht klar hervorgeht, ob es sich um jährliche Vergiftungen handelt. Daraus wurde – ohne Nachweis – eine Überschätzung der ermittelten Vergiftungszahlen abgeleitet.

Hervorzuheben ist, dass die in der Publikation verwendete Methodik der Daten-Extraktion und -Extrapolation, detailliert beschrieben wurde, zur Zufriedenheit der Reviewer, die das Manuskript vor der Veröffentlichung begutachtet hatten. Die Zurückziehung des Artikels durch das Fachmagazin erfolgte, obwohl der unterbreitete Vorwurf mit einer ausführlichen Erwiderung durch die Autor*innen widerlegt wurde. Eine detaillierte Antwort des Journals auf diese Erwiderungen blieb aus.

Ein zentraler Punkt in der Auseinandersetzung um die Höhe der ermittelten Vergiftungszahlen waren die Begriffe „annual“ (jährliche Vergiftungen) und „history of poisonings“, die von den Kritikern einseitig als „once in lifetime“ (auch „ever“ genannt) umgedeutet wurden. Wie in der ausführlichen Gegendarstellung (Rebuttal) der Autor*innen dargestellt, kann sich „history of poisonings“ durchaus auch auf mehrfache Vergiftungen innerhalb eines Jahres beziehen. Dies wurde unter anderem in der Studie von Tomeson & Matthews (2009) für Kamerun dokumentiert. Die darin erfasste „history of poisonings“ der 154 Studienteilnehmer bildeten durchschnittlich 9,2 Vergiftungen pro Jahr ab.

Der Vorwurf, die jährliche globale Vergiftungszahl sei überschätzt worden, bezieht sich auf eine angebliche Überschätzung bei den Berechnungen der Vergiftungszahlen für Frankreich und fünf „andere Länder“. Erst nach mehrfachen Rückfragen durch die Autor*innen wurden diese fünf Länder (von insgesamt 141) durch das Journal offengelegt. Es handelte sich um Kamerun, UK, Nigeria, Tansania und Zimbabwe. Eine Überprüfung der Daten ergab, dass für 3 dieser Länder bei alleiniger Verwendung von Publikationen, die dem Kriterium „annual“ entsprachen, der ermittelte Gesamtwert der Vergiftungen in einem Fall genauso hoch und zweimal sogar höher lag als bei Einbeziehung der Studien, die im Verdacht standen „once in lifetime“-Daten zu präsentieren. Ein Ausschluss der zwei verbleibenden Länder (UK, Zimbabwe), für die jeweils nur eine Studie vorlag, hätte eine Reduzierung der berechneten globalen Vergiftungszahl um lediglich 0,6% bedeutet.

Eine detaillierte Auflistung der Widersprüche, in die sich das anonyme Mitglied des Editorial Boards des Journals bei seinen, teils falschen, teils nebulösen Begründungen verstrickt, ist der ausführlichen englischsprachigen Gegendarstellung (Rebuttal) vom 10.10.2024 zu entnehmen.

Es ist auffallend und irritierend, dass sich die Begründung der vollzogenen Zurückziehung der Publikation auf den Letter to the Editor von Dunn et al. (2021) bezieht, obwohl bei Dunn et al. das Thema „once in lifetime“ versus „ever“ gar keine Rolle spielte. Dieser Letter to the Editor, verfasst von Vertreter*innen von Bayer CropSience und CropLife, enthält nichts, was den von der Herausgeberin genannten Grund für die Zurückziehung unterstützen würde. Und während der Letter to the Editor der Vertreter*innen der Pestizidindustrie auf der Seite des BMC Public Health mit dem „RETRACTED ARTICLE“ veröffentlicht wurde, findet man dort nicht die ausführliche Erwiderung der Autor*innen, in der die Vorwürfe von Dunn et al. (2021) Punkt für Punkt widerlegt und als unbegründet bzw. falsch zurückgewiesen wurden. Die Erwiderung der Autor*innen steht auf einer anderen Seite des Journals.

Die Auseinandersetzung um den Artikel wurde durch die an die Herausgeberin gerichtete Bemerkung eines anonymen Lesers ausgelöst, die bei einem ebenfalls anonym gebliebenen Mitglied des Beirats der Zeitschrift „fehlendes Vertrauen“ in die Publikation bewirkte. Ein transparenter Austausch mit den Autor*innen zur Klärung der geäußerten Bedenken wurde vom Journal offenkundig nicht gewünscht, der Umgang des Journals in dieser Auseinandersetzung hat dies unterbunden. Die prominente Veröffentlichung der Industrie-Meinung und das „Verstecken“ der Reaktion der Autor*innen hierauf an eine andere Stelle, werfen ein sehr schlechtes Licht auf den Umgang des Fachjournals mit den publizierenden Wissenschaftler*innen und erweckt zumindest den Eindruck fehlender Neutralität.

Auch wenn der Artikel zurückgezogen wurde, das Problem und das Ausmaß weltweiter Pestizidvergiftungen bleibt bestehen und Maßnahmen zur Verhinderungen solcher Vergiftungen müssen umgesetzt werden. Mit seinem Engagement für ein Ende der Verwendung hochgefährlicher Pestizide und der Förderung nicht-chemischer, (agrar)ökologischer Anbauweisen zeigt PAN hierfür einen Weg auf.

Der Artikel The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review bleibt auf der BMC Public Health Webseite verfügbar und kann – mit dem Hinweis auf die Retraction – weiter zitiert werden. Hierbei sind die Regeln zum Zitieren eines zurückgezogenen Artikels zu beachten (nachfolgender Beitrag dazu erklärt die Regeln hierfür).

 

Zum Vertiefen:

Boedeker, W., Watts, M., Clausing, P. et al. RETRACTED ARTICLE: The global distribution of acute unintentional pesticide poisoning: estimations based on a systematic review. BMC Public Health 20, 1875 (2020). https://doi.org/10.1186/s12889-020-09939-0

Retraction note: https://doi.org/10.1186/s12889-020-09939-0

Response by the Authors to the Letter to the editor: https://bmcpublichealth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12889-021-11941-z

Ausführliche Gegendarstellung (Rebuttal by the authors): https://pan-germany.org/download/rebuttal-by-the-authors-of-the-retraction-of-the-article-on-the-global-distribution-of-unintented-acute-pesticide-poisoning/

 

Medienreaktion:

TAZ: Jost Maurin, 29.11.2024: Streit über Studie zu massenhaften Pestizidvergiftungen
Fachmagazin zieht Analyse zurück: Streit über Studie zu massenhaften Pestizidvergiftungen | taz.de

DFL: Daniela Siebert, 13.11.2024. Streit um Zahl der Pestizidvergiftungen weltweit https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-zahl-der-pestizidvergiftungen-weltweit-dlf-e975bd15-100.html

[Dieser Beitrag ist auch als pdf unter Materialien verfügbar]




Das Leid dauert an: 40 Jahre Pestizid-Katastrophe in Bhopal

Heute, am 3. Dezember 2024, ist es vierzig Jahre her, dass die schlimmste Pestizidkatastrophe, die die Welt je gesehen hat, in Bhopal Tausende von Menschenleben gefordert hat. Bis zum heutigen Tag leiden die Überlebenden und ihre Familien unter den Folgen der Explosion bei Union Carbide und der Belastung durch die giftigen Gase und Dämpfe. Die International Campaign for Justice in Bhopal (ICJB) schätzt die Zahl der Todesopfer auf über 30.000 Menschen.

Zu Ehren der Opfer und der Überlebenden der Tragödie teilen wir im Folgenden die Forderungen des ICJB nach Gerechtigkeit und ihre Aufrufe zum Handeln. Die Unterstützung der Welt, diesen Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, darf nicht nachlassen. Eine Pestizidkatastrophe wie 1984 in Bhopal darf es nie wieder geben!

Lesen Sie die vollständige Liste der Forderungen der Überlebenden der Union Carbide-Katastrophe und der von Dow Chemical in Bhopal vergifteten Menschen anlässlich des 40. Jahrestages der Katastrophe.

In Deutschland organisiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) heute um 18.00 Uhr eine Mahnwache in Leverkusen auf dem Rathaus-Platz neben dem Weihnachtsmarkt, um den Opfern und allen Betroffenen von Bhopal und aller Chemiekatastrophen weltweit zu gedenken.

Am 3. Dezember 1998 hat das internationale Pesticide Action Network den „No Pesticide Use Day“ ins Leben gerufen. PAN gedenkt an diesem Tag der Opfer, macht auf die fortbestehenden Gefahren für Mensch, Natur und Umwelt durch chemische Pestizide aufmerksam und zeigt, dass man auch ohne diese erfolgreich Landwirtschaft betreiben kann.




Rheinalarm durch Verschmutzung mit BAYER-Pestizid ausgelöst

180 Kilogramm der Pestizid-Komponente 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan, ein Bestandteil des von BAYER hergestellten Pestizids Indaziflam, gelangten am 24. August 2024 vom Klärwerk Leverkusen-Bürrig in den Rhein. Die Coordination Gegen Bayer Gefahren (CBG) berichtete.

Dem LANUV zufolge gehört 2,6-Dimethyl-1-Aminoindan zur Wassergefährdungsklasse 2, was „deutlich wassergefährdend“ bedeutet. Indaziflam ist sehr giftig für Wasserlebewesen, kann bei Menschen Augenschäden verursachen, wirkt neurotoxisch und gilt als PFAS und damit als sogenannte Ewigkeitschemikalie. PAN Germany hat sich erst Mal an Untersuchungen und Publikationen zu PFAS in Gewässern und im Trinkwasser beteiligt und fordert die Umstellung auf PFAS-freien Pflanzenschutz. Die Behörden lösten daraufhin Rhein-Alarm aus (Meldung des LANUV). Auch in den Folgetagen wiesen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchte Wasserproben noch erhöhte Werte dieses Stoffes auf. Da der Rhein als Trinkwasserquelle, besonders von trinkwassergewinnenden Betrieben in den Niederlanden, genutzt wird, ist diese Umweltverschmutzung von großer Bedeutung.

Das Bayer-Pestizid Indaziflam ist in der EU nicht zugelassen. Dennoch wird es für den Export hergestellt. Der Vorfall am Rhein bestätigt uns in unserem Engagement für ein Gesetz, das  – wie in Frankreich – die Herstellung und den Export von in der EU nicht-zugelassenen Pestiziden unterbindet. Ein solches Gesetz schützt nicht nur die Menschen in den Importländern, sondern auch Menschen und Umwelt in unserem eigenen Land.

 

Quelle:

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Glyphosat: Antrag auf Widerruf der Wiedergenehmigung abgelehnt, NGOs ziehen vor EU-Gericht

Am 26. Juni 2024 lehnte die Europäische Kommission den formellen Antrag von PAN Europe und 5 seiner Mitglieds-NGOs – darunter PAN Germany – ab, die 10-jährige Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen. Die NGOs werden nun vor Gericht gehen und haben dafür ein Zeitfenster von zwei Monaten. Parallel zu diesem rechtlichen Verfahren überprüfen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Zulassungen für Glyphosat-Produkte. Trotz Genehmigung des Wirkstoffs auf EU-Ebene sind nationale Verbote glyphosathaltiger Pestizid-Produkte rechtlich möglich.

Im Januar 2024 stellten Client Earth, Générations Futures, Global2000, PAN Germany, PAN Netherlands und PAN Europe einen formellen Antrag an die EU-Kommission auf interne Überprüfung der Glyphosat-Wiedergenehmigung. Sie forderten, die Entscheidung über die Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffs zu revidieren. Hierzu reichten die NGOs eine umfangreiche Dokumentation ein, die die zahlreichen Mängel in der Arbeit der beteiligten EU- Behörden darlegt. Beanstandet wurde zudem, dass die Europäische Kommission eine Reihe relevanter Datenlücken, die von der EFSA festgestellt wurden, außer Acht ließ, was nicht im Einklang mit der Pestizid-Verordnung (EG) 1107/2009 steht.

Trotz der dokumentierten erheblichen Mängel weigerte sich die Kommission, die Wiederzulassung von Glyphosat zu überprüfen und lehnte nun den entsprechenden Antrag der NGOs ab. Zu den von den NGOs dargelegten Mängeln zählen die aus ihrer Sicht fehlerhafte Bewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bezüglich der Karzinogenität, Genotoxizität, Neurotoxizität, Störungen des Hormonsystems sowie Toxizität für Insekten und Amphibien. Sie kritisieren, dass die Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen systematisch ignoriert oder ihnen ein weitaus geringeres Gewicht beigemessen wurde als den teilweise jahrzehntealten Studien der Industrie. Darüber hinaus weigere sich die Kommission nach wie vor, die Toxizität einer repräsentativen Formulierung (d. h. eines Herbizids auf Glyphosatbasis) zu bewerten, um die synergistischen Effekte der Mischung aus Glyphosat und Beistoffen zu beurteilen.

Angeliki Lyssimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, sagt: „Zahlreiche Beweise zeigen eindeutig, dass Glyphosat-Pestizide Mensch und Umwelt schädigen können, was ihr Verbot nach EU-Recht rechtfertigt. Dennoch spielen die EFSA, die ECHA und die Europäische Kommission diese Fakten weiterhin herunter. Die Antwort der Kommission bestätigt ihren Unwillen, das hohe Schutzniveau, das die demokratisch legitimierte EU-Pestizidverordnung vorschreibt, wirklich einzuhalten. Wir fordern den Europäischen Gerichtshof auf, zu intervenieren und die Kommission zu zwingen, sich an ihre eigenen Regeln zu halten“.

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany sagt: „Es ist überfällig, das Mantra der Behörden, dass die Einstufung von Glyphosat als „nicht krebserregend“ auf der ausgewogenen Bewertung aller vorliegenden Beweise basiere, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Denn aus wissenschaftlicher Sicht ist das nicht haltbar.“

Nach der Wiedergenehmigung des Wirkstoffs durch die EU müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 15 Monaten eine nationale Entscheidung über die Wiederzulassung von Produkten treffen. Wie kürzlich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs angemahnt, dürfen die Mitgliedstaaten die Produkte nicht wieder zulassen, wenn sie Zweifel an der Sicherheit der Produkte haben. Angesichts der zahlreichen Beweise für die Schädlichkeit von Glyphosat-Pestiziden für Mensch und Umwelt sollten die Mitgliedstaaten nationale Verbote durchsetzen. Dass nationale Verbote im Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften stehen, zeigen ein Anfang des Jahres veröffentlichtes Rechtsgutachten der Heinrich-Böll-Stiftung (PAN Germany berichtete) sowie ein heue veröffentlichter neuer Leitfaden  von PAN Europe. PAN Europe teilte diese Informationen heute schriftlich mit den Minister*innen für Umwelt, Gesundheit und für Landwirtschaft der EU-Mitgliedsstaaten und forderte sie auf, sich der rechtswidrigen Verlängerung der nationalen Zulassungen von Herbiziden auf Glyphosatbasis zu widersetzen.

Mehr dazu: PAN Europe Press Release 27/06/2024: Glyphosate EU Commission rejects request to cancel re-approval, NGOs go to EU court

 

 




Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung am 25.04.2024

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der BASF AG am 25.04.2024 in Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. Ich bin Toxikologe und ich bin sehr besorgt, dass die BASF in anderen Weltregionen weiterhin Produkte anbietet, die in der Europäischen Union aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind.

Das Unternehmen scheint sich darauf spezialisiert zu haben, Menschen im Globalen Süden weiterhin Wirkstoffen auszusetzen, die von den Behörden als „wahrscheinlich fruchtbarkeitsschädigend beim Menschen“ oder „gefährlich für das Kind im Mutterleib“ eingestuft wurden. Dazu zählen das Herbizid Glufosinat (in der EU seit 2018 nicht mehr genehmigt) sowie die Fungizide Epoxiconazol (in der EU seit 2020 nicht mehr genehmigt) und Mancozeb (in der EU seit 2021 nicht mehr genehmigt), aber auch Fenpropimorph, das in der EU seit 2019 verboten und reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 2 ist. Damit nicht genug, wurden Epoxiconazol und Mancozeb von den Behörden außerdem als vermutlich krebserregend bewertet und Mancozeb obendrein auch noch als nerven- und hormonschädigend.

In Kenia zum Beispiel sind Produkte, die Glufosinat oder Epoxiconazol enthalten, BASFs Bestseller.

Es ist sehr irritierend, dass die BASF mit Revysol (Mefentrifluconazol) eine – nach eigenen Worten – nachhaltigere Alternative zu Epoxiconazol auf den Markt gebracht hat, Epoxiconazol aber in Ländern wie Argentinien, Kenia oder Südafrika ohne Not weiter vermarktet.

Und ich war schockiert als ich von gentechnisch verändertem, Glufosinat-resistentem Raps las, wobei das Glufosinat mit Flugzeugen versprüht wird. Bei herbizid-resistenten Sorten wird erfahrungsgemäß deutlich mehr versprüht als bei konventionellen Sorten und das dann auch noch mit dem Flugzeug. Das Ausbringen mit dem Flugzeug ist in der Europäischen Union aus gutem Grund auf Notfälle in der Forstwirtschaft beschränkt, denn die Gefahr der Verdriftung ist um ein Vielfaches größer als bei der Ausbringung mit Bodenmaschinen. Ich nehme an, Sie kennen die Berichte über die „Pueblos Fumigados“, die „begasten Dörfer“, in Argentinien. Der Dokumentarfilm wurde 2018 auf der Berlinale gezeigt. Da ging es zwar nicht um Glufosinat, aber wie wollen Sie ausschließen, dass mit

Glufosinat, einem Herbizid, das „wahrscheinlich fruchtbarkeitsschädigend beim Menschen“ ist und eine „Gefahr für das Kind im Mutterleib“ darstellt, das Gleiche passiert?

Inzwischen gibt es zwei Studien zu exponierten Bevölkerungsgruppen aus der Zeit als Glufosinat in der EU noch zugelassen war – eine aus Spanien und eine aus den Niederlanden.[1] Beide Studien weisen auf Schädigungen beim ungeborenen Kinde hin. Niemand hat das bislang für Länder mit Glufosinat-resistenten Kulturen und Flugzeugausbringung untersucht. Dort dürften diese Effekte noch deutlicher ausfallen

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. In welchen Ländern werden Glufosinat-resistente Sorten angebaut und in welchen Ländern werden Glufosinat-haltige Präparate mit dem Flugzeug ausgebracht?
  2. Wäre die BASF bereit, dort eine epidemiologische Studie zu finanzieren, wobei die Durchführung und Auswertung der Studie transparent und unabhängig vom Geldgeber sein müsste
  3. Besteht die Absicht epoxiconazol-haltige Fungizide weltweit vom Markt zu nehmen und durch das deutlich weniger toxische Fungizid Revysol (Mefentrifluconazol) zu ersetzen? Falls ja, was bedeutet das konkret?

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

[1] Garcia, A.M. et al. (1998): Paternal exposure to pesticides and congenital malformations. Scandinavian Journal of Work, Environment & Health 24: 473-480;
Simões, M. et al. (2023): Exploring associations between residential exposure to pesticides and birth outcomes using the Dutch birth registry. Environment International 178,  https://doi.org/10.1016/j.envint.2023.108085