Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.




Kurzinformation zu HHPs und Doppelstandards im Pestizidhandel

Die Kurzinformation informiert auf einen Blick darüber, was hochgefährliche Pestizide (HHPs) sind und warum sie weltweit ein Problem darstellen. Zudem wird die Problematik existierender Doppelstandards im Pestizidhandel dargestellt, die es erlauben, dass in der EU verbotene Pestizide exportiert werden dürfen und es werden Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot dieser Handelspraxis formuliert.




Flyer: Giftexporte stoppen – Gegen Doppelstandards im Pestizidhandel

Mit unserer Kampagne „Giftexporte stoppen“ fordern wir ein gesetzliches Exportverbot für Pestizide, die aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsgründen in der EU keine Genehmigung haben bzw. ausdrücklich verboten sind. Im Appell-Flyer finden sich alle relevanten Informationen hierzu. Der Flyer kann auch gerne bei PAN Germany per Email an info@pan-germany.org bestellt werden.




Repräsentative Umfrage zeigt: Große Mehrheit für Exportverbot von giftigen Pestiziden

Die gemeinsame Kampagne „Giftexporte stoppen“ von PAN Germany und dem INKOTA Netzwerk, die sich gegen existierende Doppelstandards im Pestizidhandel und für ein Ende des Exports verbotener Pestizide einsetzt, erhält breite Zustimmung aus der Bevölkerung:

Eine von INKOTA in Auftrag gegebene FORSA-Umfrage, bei der 1.040 Personen befragt wurden, bestätigt, dass eine deutliche Mehrheit von

  • 80 % der Befragten einem deutschen Exportverbot von giftigen Pestiziden zustimmen und
  • 89 % der Befragten es befürworten, den Einsatz von giftigen Pestiziden auch außerhalb der EU zu reduzieren.

Deutschland steht als Pestizidexporteur weltweit an zweiter Stelle und deutsche Unternehmen profitieren von dem Geschäft mit Pestiziden, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen gelten. Zusammen mit INKOTA kämpft PAN Germany für ein Verbot des Exports dieser verbotenen Pestizide.

Unterstützen auch Sie unseren Appell an die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich ein entsprechendes Exportverbot in Deutschland zu erlassen!

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.




Jetzt anmelden zur online Podiumsdiskussion „Gefährliche Doppelstandards“

Die Heinrich Böll Stiftung veranstaltet im Rahmen der Alternativen Grünen Woche in Kooperation mit PAN Germany und weiteren Beteiligten am 12. Januar 2021 von 18:00 – 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema:

„Gefährliche Doppelstandards –
In der EU verboten, für den Export erlaubt: Pestizide aus Deutschland in der Welt“

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Politik diskutieren über Doppelstandards im Pestizidhandel, deren Folgen in den Anwenderländern und über Möglichkeiten zur Schaffung gesetzlicher Regelungen, um den Export hochgefährlicher Pestizide in Deutschland zu verbieten. Diese und weiteren Fragen werden in der 90 min. Diskussion erörtert.
Die Veranstaltung findet online über das Programm „Zoom“ statt.

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier




Welle der Empörung über Pläne der FAO zur Zusammenarbeit mit der Pestizidindustrie

Hunderte von Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler*innen aus allen Teilen der Welt fordern die UN-Ernährungsagentur auf, die angekündigte Allianz mit CropLife International nicht einzugehen.

Hamburg/Rom 19. November, 2020 Heute übergaben mehr als 350 Organisationen der Zivilgesellschaft, Landwirtschaftsorganisationen, kirchliche Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen aus 63 Ländern, dem Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) einen Brief, in dem sie ihn eindringlich dazu aufforderten, die jüngst angekündigten Pläne zu stoppen, eine formelle Partnerschaft mit CopLife International einzugehen und die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Zu den Aufgaben der FAO gehört es, die Produktion und die Verteilung von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln weltweit zu verbessern, ohne die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zu gefährden. Darunter den Schutz des Wassers und der Landökosysteme zu sichern, deren nachhaltige Nutzung zu fördern, den Verlust biologischer Vielfalt zu stoppen und den Hunger in der Welt zu beenden. CropLife ist ein weltweiter Handelsverband der chemischen Pestizid-Industrie. Er vertritt die Marktinteressen seiner Mitgliedsunternehmen, die Pestizide, einschließlich hochgefährlicher Pestizide (HHPs), herstellen und fördern.

„Die vorgeschlagene Allianz ist zutiefst unangemessen und untergräbt direkt den Auftrag und die Ziele der FAO“, sagt Sarojeni Rengam, Direktorin des Pesticide Action Network (PAN) Asia Pacific. „Der Zweck von CropLife besteht darin, für die fortlaufende Nutzung der Pestizid-Produkte seiner Mitglieder einzutreten. Diese gefährlichen und veralteten chemischen Lösungen stellen tödliche Hindernisse für den dringend notwendigen Übergang zu innovativen, wissensintensiven ökologischen Anbaumethoden dar.“ Frau Rengam überreichte den Brief heute im Namen von PAN International und Hunderten von weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft an die FAO.

“Wir brauchen eine starke und von der Pestizid-Industrie unabhängige FAO, die sich – frei von Marktinteressen globaler Konzerne – für sichere gesunde Ernährung und nachhaltige Anbausysteme zum Wohl aller Menschen einsetzt.“ sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide bei PAN Germany „Mit ihrem Engagement für Agrarökologie hat die FAO diesen zukunftsfähigen Weg eingeschlagen. Die FAO sollte ihre Erfolge im Bereich Agrarökologie und ihre Integrität nicht durch eine Kooperation mit genau dem Industrie-Zweig gefährden, der für die Produktion hochgefährlicher Pestizide verantwortlich ist und mit seinen Produkten zu Vergiftungen von Menschen und ihrer Umwelt weltweit beiträgt.“

Analysen von Branchen-Daten belegen, dass die CropLife-Mitgliedsunternehmen BASF, Bayer Crop Science, Corteva Agriscience, FMC und Syngenta mehr als ein Drittel ihres Umsatzes mit hochgefährlichen Pestiziden (HHP) erzielen, also genau den Pestiziden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt am schädlichsten sind. An dem Export von der EU nicht genehmigter hochgefährlicher Pestizide in Drittländer sind auch CropLife Mitgliedsfirmen beteiligt.

Eine ausführliche Pressemitteilung von PAN International enthält ergänzende Informationen, Zitate und Hintergründe zu der angekündigten Allianz sowie zu dem Schreiben von 286 Wissenschaftler*innen, die sich ebenfalls gegen diese Allianz aussprechen.

Hintergrund-Dokumente:

Gemeinsamer Brief mit allen Unterzeichner-Organisationen (EN) (auch verfügbar als pdf hier)

PAN International Press Release vom 19.11.20 (Original in Englisch und Deutscher Übersetzung)

Letter from scientists expressing concern regarding FAO’s announcement

PAN International list of Highly Hazardous Pesticides (HHPs)

Analyse der Branchendaten durch Public Eye

IAASTD report, 10 years later

FAO’s proposed formalization of partnership with CropLife 

 

Pressekontakte (Deutsch)

Pressekontakte (Englisch)

  • Ahna Kruzic, PAN North America, ahna@panna.org, #1 510 927 5379
  • Keith Tyrell, PAN United Kingdom, keith@pan-uk.org, +44 75 887 06224
  • Ilang-Ilang Quijano, PAN Asia Pacific, ilang.quijano@panap.net
  • Roberto Borrero, International Indian Treaty Council, communications@treatycouncil.org,
    +1 917 334 5658



EU-Parlamentarier*innen fordern einen Exportstopp gefährlicher Pestizide

In einer gemeinsamen Erklärung fordern heute mehr als 60 EU-Abgeordnete den Exportstopp von Pestiziden, deren Verwendung in der EU aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ausdrücklich verboten ist, sowie einen Importstopp für Lebensmittel, die unter Verwendung dieser gefährlichen Chemikalien in Drittländern hergestellt wurden. In ihrer Forderung an die Europäische Kommission verweisen die Parlamentarier*innen darauf, dass die EU sich im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie für einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verpflichtet hat. Darüber hinaus verweisen sie auch auf die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie, welche die EU in der Pflicht sieht „sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export produziert werden“.

Der heutigen Erklärung der Abgeordneten gingen Forderungen der Zivilgesellschaft nach einem Exportstopp für verbotene Pestizide auf bundesdeutscher und europäischer Ebene voraus. Dass die Volksvertreter*innen darüber hinaus von der EU fordern, auf einen umfassenden, verbindlichen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, um gefährliche Pestizide während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren, begrüßt PAN Germany ausdrückllich.

Seit längerem kämpft PAN Germany zusammen mit Partner-Organisationen für die Abschaffung von Doppelstandards im Pestizid-Handel und setzt sich für einen Exportstopp gefährlicher Pestizide ein. Es kann nicht sein, dass Pestizide, deren Verwendung in der EU aus guten Gründen verboten ist, legal in Drittländer exportiert werden dürfen, und dort die Gesundheit der Menschen und ihrer Umwelt gefährden.

Daher freuen wir uns, dass die EU-Abgeordneten unsere Position stärken und wiederholen hier unsere Forderung an die bundesdeutsche Politik:

  1. den Export von Pestizidwirkstoffen, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen und
  3. sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Alle, die diese Forderung unterstützen möchten, laden wir herzlich ein, den Online-Appell zu unterzeichnen.
Vielen Dank.




Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Exportstopp für verbotene Pestizide

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.

„Während die EU-Kommission ein Pestizidexportverbot vorschlägt und auch unsere Nachbarn Frankreich und die Schweiz Exportstopps einführen, schaut die Bundesregierung tatenlos zu“, sagt Lena Luig, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung bei INKOTA. „Dabei trägt sie mit den Pestizidgiganten Bayer und BASF im Land eine besondere, globale Verantwortung.“ Bayer ist aktuell der zweitgrößte und BASF der drittgrößte Pestizidkonzern der Welt.

Mehrere aktuelle Recherchen haben enthüllt, dass deutsche Pestizidhersteller in großem Maßstab Pestizide in Ländern außerhalb der EU vermarkten, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. „Die Doppelstandards im Pestizidhandel gehen auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen in Lateinamerika, Asien und Afrika. Vergiftungen und chronische Erkrankungen in der ländlichen Bevölkerung sind die Kehrseite dieser Geschäftspraktiken“, sagt Dr. Peter Clausing, Toxikologe von PAN Germany. „Wissenschaftliche Daten belegen, dass global alljährlich hunderte Millionen Menschen unbeabsichtigt von Vergiftungen durch Pestizide betroffen sind. Welches Leid damit verbunden ist, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken.“

PAN Germany, INKOTA und weitere 58 Initiativen und Nichtregierungsorganisationen fordern deshalb: Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Altmaier müssen auch in Deutschland ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Export von in der EU verbotenen Pestiziden untersagt. Außerdem sollen sie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um eine EU-weite Regulierung voranzubringen. Diese Forderung wird auch von einer stetig wachsenden Anzahl an Bürger*innen unterstützt, die bislang die Petition „Giftexporte stoppen“ unterzeichnet haben.

Zum Hintergrund:

In Frankreich verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 (EGalim-Gesetz) ab dem 01.01.2022 die Produktion, Lagerung und den Handel mit Pestiziden, die Wirkstoffe enthalten, die aufgrund des Schutzes der Gesundheit für Mensch und Tier oder der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Der Schweizer Bundesrat hat am 14.10.2020 ein Exportverbot für fünf in der Schweiz aufgrund ihrer Risiken verbotener Pestizidwirkstoffe beschlossen. Der ebenfalls am 14.10.2020 veröffentlichte Entwurf der Chemikalienstrategie der Europäischen Kommission enthält das Bekenntnis, den Export von in der EU verbotenen gefährlichen Chemikalien künftig zu unterbinden und hierfür, wenn nötig, die relevante Gesetzgebung zu ändern. Außerdem kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 3.3.2020 zu dem Schluss, dass auch in Deutschland die Voraussetzungen für ähnliche Beschränkungen gegeben sind.

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

Kampagne „Giftexporte stoppen“ von INKOTA und PAN Germany

Studie „Giftige Exporte. Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt“ von PAN Germany (September 2019): https://pan-germany.org/download/giftige-exporte-ausfuhr-hochgefaehrlicher-pestizide-von-deutschland-in-die-welt/

Studie „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“ von INKOTA, MISEREOR, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und weiteren (April 2020): www.inkota.de/studie-bayer-basf

 

Pressekontakte:

Lena Luig, INKOTA, E-Mail: luig@inkota.de, Mobil: 01577 154 8063

Peter Clausing, PAN Germany, E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: 0176 4379 5932

Der offene Brief wird getragen von:

Afrique-Europe-Interact, Agrarkoordination, Aktion Agrar, Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V., Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aurelia Stiftung, Biokreis e.V., Bioland, Biopark e.V., Buenavita e.V., Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Christliche Initiative Romero e.V., Coordination gegen BAYER-Gefahren, CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Deutsche Umwelthilfe, Die freien Bäcker, Ernährungsrat Frankfurt, Ernährungsrat Leipzig, Ernährungsrat München, Ernährungsrat Regensburg, Ernährungsrat Rhein-Kreis Neuss, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Fairtrade Deutschland, FIAN Deutschland, Foodwatch, Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Forum Fairer Handel, Gen-ethisches Netzwerk e.V., GEPA, Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Greenpeace, GRÜNE LIGA, Infostelle Peru, Initiative Mexiko (INIMEX), INKOTA-netzwerk e.V., Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) Europe, Interessengemeinschaft gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft e.V., Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V., Landwende, México via Berlín e.V., Misereor, NaturFreunde Deutschlands, Naturland, Oxfam Deutschland, PAN Germany, Partner Südmexikos e.V., Powershift, Selbsthilfeverein für Umweltgeschädigte e.V., Slow Food Deutschland, Stadtbienen, Stiftung Asienhaus, Südwind Institut, Umweltinstitut München, Vamos e.V., Verein für gerechten Welthandel München e.V., Weltladen-Dachverband e.V., World Future Council, Zapapres e.V.




Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Peter Altmaier für ein gesetzliches Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden

[Berlin / Hamburg, den 28.10.2020] Mit einem heute veröffentlichten Brief an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) gemeinsam mit 58 weiteren Nichtregierungsorganisationen ein Exportverbot von in der EU verbotenen Pestiziden. Mit dieser Forderung schließen sie an jüngste Entwicklungen in der Schweiz und in Frankreich an, die Exportverbote bereits auf den Weg gebracht haben. Auch die EU-Kommission hat mit der kürzlich vorgestellten Chemikalienstrategie die Weichen hin zu einem Exportstopp für verbotene Pestizide gestellt.