Klöckner und Altmaier müssen endlich handeln: Mehr als 177 000 Menschen fordern „Giftexporte stoppen!“

Gemeinsame Pressemitteilung von INKOTA-netzwerk und PAN Germany

[Berlin, 22. Juni 2021] Über 177 000 Unterschriften für einen Exportstopp verbotener Pestizide haben das INKOTA-netzwerk und PAN Germany heute an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben. Der Export von Pestiziden, die in der EU aus gutem Grund verboten sind, gefährdet die Gesundheit von Menschen im globalen Süden sowie die Umwelt massiv. Die Unterzeichner*innen fordern, dass das Exportgeschäft mit hochgefährlichen Ackergiften gesetzlich verboten wird. Mit einer Aktion vor dem Auswärtigen Amt machten die Initiator*innen der Kampagne anlässlich des Außenwirtschaftstags der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf die gravierenden Folgen der Pestizidexporte aufmerksam.

„Deutschen Exportinteressen dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit von Landarbeiter*innen und Umwelt in anderen Ländern durchgesetzt werden. Zuzulassen, dass die ländliche Bevölkerung in Afrika oder Asien diesen Risiken ausgesetzt wird, ist menschenverachtend.“, so Wiebke Beushausen, Agrarexpertin der entwicklungspolitischen Organisation INKOTA-netzwerk. „Es ist so als wären die Menschen dort weniger wert als Europäer*innen, Menschen zweiter Klasse. Die Bundesregierung handelt grob fahrlässig, wenn sie weiterhin die Ausfuhr von Pestiziden erlaubt, die hierzulande zu Recht verboten sind.“

„Agrarministerin Klöckner kann nach § 25 des deutschen Pflanzenschutzgesetzes den Export von hier verbotenen hochgefährlichen Pestiziden per Verordnung stoppen. Länder wie Frankreich und die Schweiz haben es vorgemacht. Doch bislang bleibt die deutsche Landwirtschaftsministerin untätig – und dass angesichts der Tatsache, dass jährlich 385 Millionen Menschen akute Pestizidvergiftungen erleiden.“ sagt Susan Haffmans, Referentin beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). „Die Menschen in Deutschland wollen eine Regierung, die ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommt und einen verbindlichen Exportstopp für verbotene Pestizide umsetzt“.

Bereits im letzten Jahr bestätigte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die rechtliche Voraussetzung für ein gesetzliches Verbot des Exports hochgefährlicher Pestizide in Deutschland gegeben ist. Über 177 000 Bürger*innen und 60 Organisationen der Zivilgesellschaft fordern Agrarministerin Julia Klöckner und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zum Handeln auf und verlangen von der Bundesregierung, ein solches Exportverbot endlich zu beschließen. Stellvertretend für die zahlreichen Unterstützer*innen bekräftigt Wiebke Beushausen bei der Übergabe die gemeinsame Forderung: „Um Landarbeiter*innen vor Pestizidvergiftungen zu schützen und Umweltschäden zu verhindern, brauchen wir dringend ein Exportstopp verbotener Pestizide. Statt zu handeln hat Frau Klöckner bislang weggesehen. Von den Verantwortlichen der kommenden Legislaturperiode erwarten wir mehr Verantwortung und die Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes.“

 

Weitere Informationen:

Bildmaterial zur Foto-Aktion vor dem Auswärtigen Amt: http://bit.ly/pressefotos-uebergabe-giftexporte

https://www.inkota.de/themen/welternaehrung-landwirtschaft/pestizide/giftexporte-stoppen

https://pan-germany.org/pestizide-uebersicht/giftexporte-stoppen/

http://www.bit.ly/doppelstandards-und-ackergifte

https://pan-germany.org/pestizide/zivilgesellschaftliches-buendnis-fordert-exportstopp-fuer-verbotene-pestizide/

Ansprechpartner*innen:

  • Susan Haffmans, PAN Germany, Referentin für Pestizide,
    Tel.: 0157 31 56 04 017, E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org
  • Wiebke Beushausen, INKOTA-netzwerk, Projektmitarbeiterin für Welternährung und globale Landwirtschaft,
    Tel. 0176 58 95 12 63, E-Mail: beushausen@inkota.de



Gemeinsame Stellungnahme zur Bayer-Reaktion auf Studienveröffentlichung

In der Studie „Doppelstands und Ackergifte von Bayer und BASF“ haben wir, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA und PAN Germany nachgewiesen, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen.

Auf die Veröffentlichung der Studie hat Bayer mit mehreren Tweets reagiert.
Die dort aufgestellten Behauptungen und gemachten Aussagen von Bayer möchten wir mit einer gemeinsamen Stellungnahme richtigstellen und auf die einzelnen Bayer-Tweets gezielt eingehen.

 

 




Etappen-Sieg für mehr Transparenz beim Pestizid-Absatz

Eine zentrale Forderung von PAN Germany für mehr Transparenz bei der Veröffentlichung der jährlichen Pestizid-Absatzdaten durch das BVL wurde endlich eingelöst: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte erstmals die im Inland abgesetzten Mengen an Pestiziden kilogrammgenau – und das rückwirkend bis 2002. Damit ist ein seit langem überfälliger Schritt hin zu mehr Transparenz im Pestizidhandel vollzogen worden.

PAN Germany Pestizid-Expertin Susanne Smolka sagt hierzu: „Die Veröffentlichung der genauen Pestizid-Absatzmengen war lange überfällig. Wir begrüßen, dass das BVL künftig jährlich eine tabellarische Übersicht der exakten Verkaufsmengen der Pestizid-Wirkstoffe in Deutschland veröffentlichen wird. Wir erwarten, dass auch für die zig tausend Tonnen exportierter Pestizide die Absatzdaten in gleicher Transparenz und Kilogrammgenauigkeit veröffentlicht werden“.

Bislang hatte das BVL in seinen Berichten die Absatzmengen von Pestizid-Wirkstoffen nur in Mengenklassen angegeben – beispielsweise 2.500 – 10.000 Tonnen für Glyphosat. Dies erfolgte mit dem Hinweis auf zu wahrende Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 28. März 2019 hat klargestellt, dass Verkaufsmengen individueller Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Deutschland als Umweltinformationen bzw. Informationen über Emissionen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) anzusehen sind. „Eventuelle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse können laut dem Urteil der Herausgabe von Umweltinformationen über Emissionen nicht entgegenstehen“ ließ das BVL über seinen Newsletter wissen.

Seine Forderungen nach mehr Transparenz bezüglich der Exportdaten, hat PAN Germany in seiner Studie Giftige Exporte. Die Ausfuhr hochgefährlicher Pestizide von Deutschland in die Welt ausführlich dargelegt.




Audiofeature: Wolken über Wuppertal – eine Reise durch den internationalen Pestizid-Dschungel

Wolken über Wuppertal“ ein Audiofeature der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und PAN Germany zum Thema Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden und Pestizidwirkstoffen.

Die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF stecken tief im internationalen Geschäft mit hochgefährlichen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen. Dabei ermöglichen Doppelstandards den Konzernen die Vermarktung ihrer Pestizide und Wirkstoffe im globalen Süden, auch wenn diese in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt oder verboten sind. Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin – hinter komplizierten Namen verbergen sich konkrete Gefahren für die ländliche Bevölkerung.

Das Audiofeature (Audiofeature in English version) führt auf eine Reise durch den Pestizid-Dschungel und stellt immer wieder die Frage nach der Verantwortung für das globale Problem der Pestizid-Vergiftungen. Durch eindrückliche Beiträge von Aktivist*innen aus Südafrika und Mexiko werden zudem die verheerenden Auswirkungen in beiden Ländern greifbar.

Das Audiofeature basiert auf den Studien „Giftige Exporte“ (2019), „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF“ (2020) und „Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ (2021).

Produziert wurde das Audiofeature von Studio Lärm mit Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika), Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Deutschland), Peter Clausing (PAN Germany), Simphiwe Data (Khanyisa, Südafrika), Ermilio Alonso und Leydy Pech (beide sind Mitglieder im Kollektiv der Maya-Gemeinden in Hopelchén auf der Halbinsel Yucatan in Mexiko) sowie Neky (nicht ihr richtiger Name, Mexiko) und Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Deutschland).




Gemeinsame Pressemitteilung von INKOTA-netzwerk, Rosa-Luxemburg-Stiftung und PAN Germany: Gesundheitsschäden als Exportmodell

Trotz EU-Verbot und Selbstverpflichtungen profitieren Bayer und BASF vom Handel mit hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.
Das belegt eine Studie, die die Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA und PAN Germany anlässlich der Bayer-Hauptversammlung veröffentlichen. Die Herausgeber fordern die Bundesregierung auf, den Export von solchen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland zu verbieten, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten sind und sich für einen EU-weiten Exportstopp einzusetzen.




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen

Die beiden deutschen Agrarchemiekonzerne entwickeln und vermarkten hochgefährliche Pestizidwirkstoffe, die die Gesundheit von Landarbeiter*innen, Bauern und Bäuerinnen in Brasilien, Mexiko und Südafrika schädigen.

In ihrer Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen. Darunter Glufosinat und Spirodiclofen.

In Südafrika vertreiben die beiden deutschen Agrarchemieunternehmen insgesamt sechs Wirkstoffe in eigenen Pestizidprodukten, deren Einsatz in der EU auf Grund der Gesundheitsgefahren verboten ist. In Brasilien und Mexiko sind es jeweils sieben beziehungsweise fünf Wirkstoffe in eigenen Pestiziden. Den Preis dafür bezahlen Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen im globalen Süden mit ihrer Gesundheit. Auf Weinfarmen in der Provinz Westkap in Südafrika kommt unter anderem das Insektizid Tempo SC von Bayer in großem Stil zum Einsatz. Es enthält den hochgiftigen Wirkstoff (Beta-)Cyfluthrin, der schon in einer geringen Dosierung tödlich ist. Auf einigen Farmen werden Landarbeiter*innen selbst dann in die Weinberge geschickt, wenn gleichzeitig hochgefährliche Pestizide gesprüht werden.

Obwohl sich Bayer 2013 öffentlich verpflichtet hatte, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit (WHO-Kategorien 1A/1B) mehr zu vermarkten, geschieht dies weiterhin: Unter anderem liefert Bayer den Wirkstoff Fenamiphos nach Brasilien, der dort von einem anderen Unternehmen verarbeitet und als NEMACUR vermarktet wird. Trotz der großen Intransparenz auf dem internationalen Pestizidmarkt gelang es den Autor*innen der Studie, am Beispiel von Fenamiphos den verdeckten Handel mit diesem hochgefährlichen Bayer-Wirkstoff nachzuweisen. Obwohl Bayer selbst keine Pestizide mit dem Wirkstoff vertreibt, gelangt der ursprüngliche Bayer-Wirkstoff Fenamiphos über die Pestizidprodukte anderer Hersteller in Brasilien auf den Markt.

Um die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestizidwirkstoffen zu beenden braucht es unter anderem einen Exportstopp von hochgefährlichen Wirkstoffen aus Deutschland und der EU.

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ ist eine gemeinsame Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und von PAN Germany. 

 




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

In dieser Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch.




Einladung zur Online-Vorstellung von neuer Pestizid-Studie mit anschliessender Diskussion

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Online-Vorstellung einer neuen Studie mit anschließender Diskussion

Wann: Dienstag, 27. April 2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr

Wo und wie: Die Veranstaltung findet als Online-Event mit Simultanübersetzung (Deutsch / Englisch) statt.

Registrierung über:
https://inkota-de.zoom.us/webinar/register/WN_BSHBOtBIS0Gw-clRP2fh7w

Was: Vorstellung der Studie Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF: Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen und Diskussion mit Peter Clausing (PAN Germany), Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk), Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika) und Irma Gómez (Alianza Maya por las Abejas, Mexiko), Moderation: Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF vermarkten Pestizidprodukte und Wirkstoffe im globalen Süden, die in der EU auf Grund ihrer Gefahren für die Umwelt oder menschlichen Gesundheit nicht genehmigt oder verboten sind. Derartige Geschäftspraktiken sind zwar legal, stehen jedoch als Doppelstandards zunehmend in der Kritik.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany haben einen Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen geworfen. Im Fokus stehen die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF. Die vorliegende Studie beleuchtet die Giftigkeit und Verwendung von Bayer- und BASF-Wirkstoffen in Brasilien, Mexiko und Südafrika.

Die Liste der Wirkstoffe, die durch Bayer und BASF ihre Verbreitung in der Welt gefunden haben und hochgefährlich für die menschliche Gesundheit sind, ist lang. Hinter abstrakten Bezeichnungen wie Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin verbergen sich konkrete Gefahren: sie sind hochgiftig, wahrscheinlich krebserregend oder erbgutschädigend.

Die Studie deckt auf, welche hochgefährlichen Wirkstoffe die Agrarchemiekonzerne Bayer und BASF entwickelt und/oder vermarktet haben – und dies zum Teil heute noch (über Umwege) tun. Durch die eingehende Analyse des Pestizid- und Wirkstoffmarktes in Südafrika, Brasilien und Mexiko werden das Ausmaß und die Intransparenz des lukrativen Geschäfts mit den Ackergiften deutlich. Im Gegensatz dazu stehen die verheerenden Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Gesundheit von Indigenen und Landarbeiter*innen in den drei Ländern.

Die Autor*innen und Aktivist*innen stellen die Ergebnisse der Studie vor und diskutieren in einem offenen Format über weitere Fragen.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA-netzwerk und PAN Germany




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.