Sind die aktuellen Pestizidverordnungen reine Makulatur?

Nach Ansicht des PAN-Vorstands Peter Clausing, krankt der Umgang der EU mit Pestizide an strukturellen und methodischen Mängeln.
Yussefi-Menzler, Redakteurin der Zeitschrift Ökologie und Landbau, hat ihn gefragt, wo genau die Probleme liegen und wie Zulassungsverfahren in die richtigen Bahnen gelenkt werden können.

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Der Artikel  „Endlich Licht ins Dunkel bringen“ ist in der  Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Ökologie & Landbau (www.oekologie-landbau.de) erschienen.




Pestizid-Aktionswoche 2019

Seit 14 Jahren findet vom 20. – 30. März die internationale Pestizid-Aktionswoche statt mit dem Ziel, über den Einsatz von Pestiziden, den Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Umwelt sowie über Alternativen zu informieren. Organisationen in ganz Europa beteiligen sich, bieten Mitmach-Aktionen und Veranstaltungen an. Auf der Website kann man seine Veranstaltung registrieren und so mehr Aufmerksamkeit erreichen.

Der Spot Insektenschwund und Pestizide von PAN Germany veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt. Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei.

 




PAN Germany zum Weltwassertag: Gifte im (Ab-)wasser endlich angehen!

Viele Pestizide, Biozide und Arzneimittelrückstände gelangen noch ungehindert in die Gewässer

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltwassertages am 22.3.2019, der sich dieses Jahr dem Motto „Niemand zurücklassen – Wasser- und Sanitärversorgung für alle“ widmet, fordert PAN Germany deutlich mehr Anstrengungen zur Bekämpfung giftiger Schadstoffeinträge in die Gewässer, damit die Wasserressourcen auch zukünftig für die Menschen und für die Artenvielfalt eine sichere Lebensgrundlage bieten.

Zwar besteht auch in Deutschland ein modernes Wasserversorgungs- und Abwassersystem, jedoch können weiterhin zu viele schädliche Substanzen direkt oder indirekt in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Hierzu zählen Glyphosat und andere Krautvernichtungsmittel, Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, toxische Antibewuchs-Anstriche für Fassaden und Bootsrümpfe, Desinfektionsmittel oder Arzneimittel wie Antibiotika, die z.B. in Intensiv-Mastbetrieben massiv eingesetzt werden. Allein der Einsatz von Bioziden – also Pestizide, die außerhalb des Pflanzenschutzes eingesetzt werden – wird in Deutschland auf mehr als 50.000 Tonnen im Jahr geschätzt.

Ein wesentliches Problem besteht aus Sicht von PAN Germany darin, dass diese für viele Wassertiere und Pflanzen problematischen Wirkstoffe weiterhin weit verbreitet in Stadt und Land eingesetzt werden können, ohne dass der weitere Verbleib und die Auswirkungen dieses anfallenden Giftcocktails systematisch und umfassend ermittelt wird. Es mangelt an Maßnahmen, die Verunreinigungen an der Quelle wirksam einzudämmen. Dabei sind mehr als 90 % der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand.

Zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise vom Umweltbundesamt zeigen, dass die Eintragspfade in die Gewässer, neben den diffusen Quellen wie gespritzte und mit Gülle gedüngte Ackerflächen, sehr vielseitig sein können, sei es der Ablauf von mit Bioziden verunreinigten Regen- bzw. Reinigungswassers über Niederschlagswasserrohre und Drainagen, der Überlauf belasteten Abwassers aus Regenrückhaltebecken, Abschwemmungen oder Verluste aus undichten Kanälen. Selbst Kläranlagen können nicht alle diese giftigen Stoffe zurückhalten.

PAN Germany sieht dringenden Handlungsbedarf, um den Eintrag von Pestiziden, Bioziden und Tierarzneimittelrückständen konsequent zu reduzieren und zu beenden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gegen die Zunahme von Expositionen gegenüber diesen giftigen Substanzen zählen insbesondere die Festlegung von Grenz- und Schwellenwerten wie die sog. Umweltqualitätsnormen, eine umfassende Gewässerüberwachung mit entsprechend empfindlichen Analysemethoden zur Bestimmung aller vermarkteten Wirkstoffe und ihrer Abbauprodukte, eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung von relevanten Einleitungs- und Belastungsgebieten („Hot Spots“) sowie wirksame Vorkehrungen zur Reduzierung der Stoffeinträge an der Verunreinigungsquelle. Anwendungsverbote innerhalb von Wasserschutzgebieten und an Pufferstreifen entlang von Gewässern sind konsequent umzusetzen, ebenso die Entwicklung und Verbreitung gewässerverträglicher Produkt- und Verfahrensalternativen.

Aktuell besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen der Gewässerschutz-Planungen entsprechende Arbeiten einzufordern. Gemäß den Vorgaben der EU-weit geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie haben interessierte Bürger*innen noch bis zum 22.6.2019 die Gelegenheit, bei den Umweltministerien der Bundesländer ihre Meinung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Fortschreitung des sogenannten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Flussgebiete vorzutragen. Beispielsweise können Interessierte aus Schleswig-Holstein die aktuellen Anhörungsunterlagen auf der Website der Landesregierung abrufen.

Weitere Informationen zum stoffbezogenen Handlungsbedarf und den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten im Gewässerschutz erhalten Sie von der PAN AG Wasser.

Hintergrundinformation zur aktuellen Anhörung zum Gewässerschutz

Seit dem 22.12.2018 findet in den Einzugsgebieten von Elbe, Weser und allen weiteren Flussgebieten in Deutschland und EU-Europa die öffentliche Anhörung zur Fortschreibung des Gewässerschutzes statt. Hierzu laden die Umweltministerien vieler Bundesländer sowie grenzübergreifend die Flussgebietsgemeinschaften bzw. internationalen Flusskommissionen ein.

Alle interessierten Büger*innen können sich beteiligen und ihre Meinung zum Management des für sie relevanten Flussgebiets einbringen.

Diese Mitwirkungsmöglichkeit wird durch die EU-weit verbindliche Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) garantiert. Im ersten Schritt des dreistufigen Beteiligungsverfahrens geht es um die Frage, wann und wie die Überarbeitung der geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die einzelnen Flussgebiete bis 2021 organisiert werden sollen. Bis dahin müssen die aktualisierten Fassungen fertiggestellt sein und bleiben bis 2027 in Kraft. Einen entsprechenden Vorschlag für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm haben die zuständigen Umweltbehörden mit dem Start der Anhörung veröffentlicht. Rückmeldungen können hierzu bis zum 22.6.2019 abgegeben werden.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind erstmalig 2009 erarbeitet und 2015 fortgeschrieben worden. Sie stellen die entscheidenden wie behördenverbindlichen Managementdokumente dar, um in den Flussgebieten die Umweltziele aus der WRRL von der Quelle bis zum Meer zu erfüllen. Die Ziele wurden bislang nicht erreicht. Spätestens die für 2021 fertigzustellenden Fassungen müssen diesem Anspruch genüge tragen und sollten entsprechend konsequente Maßnahmen enthalten.

Mit den zukünftigen Bewirtschaftungsplanungen ist unter anderem festzulegen, dass die Verunreinigungen von Bächen, Flüssen, Seen und Grundwasser zielorientierter angegangen werden. Hierfür steht in der Theorie ein vielseitiges Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, die die Gewässer  auch wirksamer vor Rückständen von Bioziden, Pestiziden, Tierarzneimittel oder hormonell wirksamen Schadstoffen schützen können. Hierzu werden im Folgenden einige Beispiele gegeben.

Mit dem Gewässermonitoring sollen alle relevanten Stoffe überwacht werden, die wegen ihrer Einsatzmengen oder Schadwirkung das Erreichen der Umweltziele aus der WRRL gefährden. Um Belastungen in den aquatischen Lebensräumen einzuschränken, sollen Grenzwerte für problematische Substanzen festgelegt und eingehalten werden. Zum anderen sollen alle bedeutenden Verunreinigungsquellen ermittelt und zukünftige Freisetzungen von Schadstoffen konsequent wie nachprüfbar minimiert werden. Dies betrifft Einleitungen aus Klärwerken und gewerblichen Betrieben ebenso wie Einträge aus Gebieten mit hohen Dichten an Tiermastställen, aus Drainagen und Abschwemmungen von behandelten Fassaden. Zusätzlich können Wasserbehörden 10 oder mehr Meter breite Pufferstreifen an Wasserläufen ausweisen und Schutzgebiete festsetzen, in denen z.B. Glyphosat, Antifouling-Substanzen oder mit Antibiotika-Wirkstoffe kontaminierte Gülle nicht mehr freigesetzt werden darf. Wenn es zum Erreichen der Umweltziele beiträgt, soll der ökologische Landbau über die Bewirtschaftungsplanung stärker gefördert werden, allerdings nur, wenn dies kosteneffizient zu erreichen ist. Es gäbe auch die Optionen für Verursacher Umweltabgaben festzulegen oder Fördermittel wie Agrarsubventionen so zu lenken, dass die Anwendung gewässergefährdender Nutzungsmethoden oder Produkte reduziert wird. Bislang fehlt es aber aus Sicht von PAN Germany am Engagement, diese doch vielseitigen Instrumente konsequent einzusetzen.

Mit dem aktuell ausliegenden Entwürfen zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für den kommenden Bewirtschaftungsplan wird es vor allem darum gehen, welche Vorkehrungen geschaffen werden, um die erforderlichen Daten und Maßnahmen für das Flussgebietsmanagement zusammen zu tragen, die nötigen Entscheidungen zu treffen und dabei die Öffentlichkeit qualifiziert einzubinden.

Die PAN AG Wasser beteiligt sich an der aktuellen Anhörung und bietet Gewässer-Interessierten an, an der Stellungnahme des Netzwerkes mitzuwirken.

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Stellungnahme von PAN Europe und PAN Germany zur Überprüfung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Tochterrichtlinien

Datum: 5. März 2019 348.04 KB

Mit besonderem und besorgtem Blick auf die Schwerpunktthemen Pestizide, Biozide und Tierarzneimittel...
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PAN – Spot: Insektenschwund durch Pestizide

Die Insekten werden immer weniger. Laut aktuellen Studien beläuft sich der Verlust der Insektenbiomasse auf bis zu 80 % in den vergangenen 30 Jahren. Ob Käfer, Fliege oder Biene – sie alle sind betroffen. Der Einsatz von Pestiziden trägt maßgeblich dazu bei. Der Spot „Insektenschwund und Pestizide“ von PAN Germany, veranschaulicht die fatalen Folgen des Pestizideinsatzes für die biologische Vielfalt.

 

Faltblatt: Pestizide - Eine Gefahr für Insekten und die biologische Vielfalt

Datum: 25. Mai 2018 902.92 KB

Biologische Vielfalt bedeutet Lebensraumvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Bestäuber-Insekten...
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PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

PAN Germany Pestizid-Brief 1 - 2017: Artensterben im Agrarland und auf unseren Äckern

Datum: 7. Februar 2017 563.87 KB

Die biologische Vielfalt nimmt in den agrarisch geprägten Landschaften dramatisch ab, obwohl sich Deutschland...
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Neues aus dem europäischen Pestizid-Recht

 

Hin zu mehr Transparenz in der Pestizidbewertung

Jahrelang hat sich die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) verweigert, den Inhalt von Industriestudien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Pestizide zu veröffentlichen. Die Studien seien „geistiges Eigentum“ der Unternehmen, hieß es gebetsmühlenartig. Jetzt zeichnet sich ein Wandel ab, denn in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2019 konnte eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments über eine neue Verordnung in Brüssel erreicht werden. Allerdings muss das sogenannte General Food Law, das zukünftig Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette regeln soll, noch die Hürden der förmlichen Bestätigung durch den EU-Rat und das EU-Parlament nehmen.

Nach den neuen Vorschriften muss die EFSA alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie zwecks Vermarktungsgenehmigung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen eingereicht werden. Es wird eine gemeinsame europäische Datenbank für Auftragsstudien eingerichtet, um Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen, davon abzuhalten, für sie ungünstige Studien zurückzuhalten. Außerdem kann die EU-Kommission die EFSA in Ausnahmefällen von großer gesellschaftlicher Bedeutung ersuchen, eigene Studien in Auftrag zu geben. Diese und weitere Regelungen sollen die Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Risikobewertung verbessern und das angekratzte Vertrauen der BürgerInnen in das Bewertungssystem nach dem Glyphosat-Debakel wiederherstellen.

Dieser Meilenstein ist ein entscheidender Erfolg der europäischen Bürgerinitiative Stopp Glyphosat mit über 1 Million UnterzeichnerInnen. Denn obwohl die Bürgerinitiative vor allem wegen der Forderung nach einem Glyphosatverbot in der Erinnerung haftet, geht es um wesentlich mehr – um eine Reform des Genehmigungsverfahrens von Pestiziden in der EU. Die erfolgreiche Bürgerinitiative nahm die EU in die Pflicht, tätig zu werden. Die breite Koalition Citizens for Science in Pesticide Regulation mit rund 150 gesellschaftlichen Organisationen und 25 ExpertInnen formulierte daraufhin konkrete Forderungen an die EntscheidungsträgerInnen in einem Manifest. Die Berücksichtigung der Empfehlungen in den Regelungen des General Food Law könnten tatsächlich eine Verbesserung der in absehbarer Zeit bewirken.

EU-Parlamentarier fordern mehr Pestizidreduktion

Neben den absehbaren Fortschritten auf der Zulassungsebene wächst der Druck für striktere Maßnahmen auf der Anwendungsebene hin zu einer Pestizidreduktion. Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2019 einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/128/EG zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden angenommen. Der Bericht ist ein Weckruf an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen der Rahmenrichtlinie endlich adäquat umzusetzen. In der Richtlinie sind verschiedene Maßnahmen vereinbart, um nicht nur die Pestizidrisiken für Menschen, Umwelt und Artenvielfalt zu reduzieren, sondern auch gleichermaßen die Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren. Passiert ist enttäuschend wenig – zu wenig, so lassen sich die Aussagen der Resolution zusammenfassen, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wurde.

Mit großer Zeitverzögerung hatte Ende 2017 die EU-Kommission den Stand der Implementierung der Richtlinie evaluiert und eine unzureichende Umsetzung festgestellt. In diesem Rahmen hatte PAN Europe mit Unterstützung einiger seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch PAN Germany, den Kommissionsbericht zur Evaluierung in ausgewählten Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen und die Ergebnisse zusammengefasst: Monitoring EU SUD compliance in Sweden, Denmark, Poland, Germany, Italy and the Netherlands: PAN’s suggestions for better future auditing and implementation. Große Defizite lassen sich – auch und insbesondere in Deutschland – bei der Etablierung und Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) feststellen, dessen Grundsätze mit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2012 für alle europäischen Landwirte rechtsverbindlich wurden. Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt sind die unzureichenden Ziele und Fristen von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP). Die Kritik der EU-Parlamentarier zielt in dieselbe Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht des EU-Parlaments den Druck auf die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erhöht und die längst überfällige, vollständige Umsetzung der Maßnahmen der Rahmenrichtlinie beschleunigt. Klare Zeichen zu setzen, ist besonders jetzt wichtig, da zurzeit über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verhandelt wird. Die Ziele und Maßnahmen der Rahmen-Richtlinien sollten vollständig in die GAP integriert werden und insofern Subventionen an Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom chemischen Pflanzenschutz koppeln, so PAN Europe in der aktuellen Presseerklärung zur Parlamentsresolution.

EU-Umweltausschuss macht sich stark für eine nachhaltige Agrarpolitik

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am Donnerstag, den 14. Februar 2019, seine Stellungnahme zur Reform der GAP ab 2021 verabschiedet und ein deutliches Signal für eine nachhaltigere Landwirtschaftspolitik und für eine Pestizidreduktion gesendet. Während bislang lediglich zwei bis drei Milliarden Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen fließen, bedarf es nach Auffassung des Umweltausschusses rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, um das rasante Artensterben in Europa aufzuhalten. Außerdem soll unter anderem die Reduzierung von Pestiziden forciert werden und Grundsätze des IPM wie eine mindestens vierjährige Fruchtfolge einschließlich Leguminosen festgeschrieben werden. Mehr zur Stellungnahme und die Stimmen verschiedener Umweltverbände dazu, finden sich im DNR-Beitrag „EU-Abgeordnete stimmen für eine nachhaltige Agrarpolitik“. Der EU-Agrarausschuss wird voraussichtlich im März über die Vorschläge aus dem Umweltausschuss abstimmen. Eine starke Aufweichung der Empfehlungen durch den EU-Agrarausschuss ist leider wahrscheinlich.

 

Mehr Infos zur Arbeit der Citizens for Science in Pesticide Regulation:
White paper – Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe




Krank durch Pestizide – was tun?

PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten.

Was können Landwirte und andere Beschäftigte in Deutschland tun, wenn sie durch das Arbeiten mit Pestiziden erkrankt sind, um die Anerkennung einer Berufskrankheit zu erhalten? Wo erhalten sie Informationen? An welchen Fällen können sie sich orientieren?

Hierzu hat PAN Germany ein Informations-Blatt zusammengestellt, das Betroffenen, Ärzt*innen und Familienangehörigen  einen Überblick gibt und auf weiterführende Informationenverweist.

 

 

 

 

PAN-Infoblatt Pestizide & Berufskrankheiten

PAN-Infoblatt Pestizide & Berufskrankheiten

Datum: 23. August 2018 310.08 KB

Krank durch Pestizide – was tun?   PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten. Das...
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Gemeinsames Positionspapier: Agrarökologie stärken

Gemeinsam für naturnahe bäuerliche Anbausysteme und solidarische Lebensräume.




A white paper: Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe

The current model of pesticide risk assessment that determines the approval of pesticide substances in European Union (EU) is problematic, as it fails to prevent the use of harmful chemicals in the production of our food. These chemicals not only place farmers’ health at risk, but also that of residents, wildlife, ecosystems, and consumers, since pesticides contaminate the environment as well as our food. However, the agribusiness industry has become such a profitable sector that evidence on the effects of pesticides on workers, consumers, the general population, animals, and the environment is often overlooked to protect the interests of the market and its economic operators, such as manufacturers, importers, exporters, traders, industries marketing pesticide products, and downstream industries.




Neue Analyse offenbart Schwachstellen beim europäischen Pestizid-Zulassungssystem und bietet Lösungen an

Brüssel/Hamburg, 14.12.2018

In einem neuen White Paper, dessen Erstellung vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe koordiniert wurde, haben die 24 an der Erarbeitung des Papiers beteiligten Experten zahlreiche Mängel bei der Sicherheitsbewertung von Pestiziden identifiziert. Diese Defizite sind wesentlich mitverantwortlich dafür, dass gefährliche Pestizide in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden. In der Analyse werden auch Vorschläge unterbreitet, wie die Risikobewertung von Pestiziden im Einklang mit der EU-Gesetzgebung verbessert werden kann.

Das White Paper will die gerade stattfindende Bewertung der EU-Pestizid-Gesetzgebung (Stichworte: REFIT, Verordnung [EG] 178/2002, PEST Untersuchungsausschuss) unterstützen und zu einem besseren Schutz vor Pestiziden in Europa beitragen. Ein zweites Ziel ist die Förderung der Entwicklung und Anwendung von nachhaltigen nicht-chemischen Alternativen für unser System der Nahrungsmittelproduktion. In diesem Kontext wurde die Initiative „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ gegründet, eine europäische Koalition, die ein Manifest mit der Forderung nach „rigoroser Wissenschaft, sicherem Essen und einer gesunden Umwelt“  verfasst hat, das von über 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen sowie von zahlreichen Wissenschaftler_innen unterstützt wird.

Die europäische Pestizidgesetzgebung (EG) 1107/2009 basiert auf dem Vorsorgeprinzip und soll erreichen, dass Pestizidwirkstoffe, die auf den Markt kommen, weder die menschliche noch die Tiergesundheit oder die Umwelt negativ beeinflussen. Doch in dem Dokument wird hervorgehoben, dass „das derzeitige Modell der Risikobewertung für die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen  in der Europäischen Union problematisch ist, weil es versagt, die Verwendung schädlicher Stoffe bei der Produktion unserer Nahrungsmittel zu verhindern“.

Das White Paper benennt 18 größere strukturelle und methodische Defizite, die dazu führen, dass gesundheits- und umweltschädliche Pestizide in der Landwirtschaft, auf öffentlichen Flächen und im privaten Umfeld zur Anwendung kommen.

Hans Muilerman, Chemiexperte bei PAN Europe, führt das auf die Art der Beteiligung der Pestizidindustrie am Genehmigungsverfahren zurück: „Die Industrie dominiert den Bewertungsprozess auf allen Ebenen – bei der Prüfung, bei der Methodenentwicklung, bei Lobbyaktivitäten und Gerichtsverfahren. Es ist höchste Zeit, den gesamten Prozess zu reformieren und die Industrie auf Abstand zu halten.

Dem White Paper zufolge kommen Prävention und Vorsorgeprinzip bei der Risikobewertung nicht zur Anwendung. Professor Erik Millstone von der Universität Sussex, UK, Mitautor der Publikation, bemerkt: „Wenn die EU für ihre Pestizidpolitik wissenschaftliche Glaubwürdigkeit und demokratische Legitimität in Anspruch nehmen will, muss sie den Geltungsbereich ihrer Risikobewertung erweitern. Es muss sichergestellt werden, dass auch die Risiken der vermarkteten Produkte und nicht nur die der Wirkstoffe angemessen bewertet werden. Außerdem müssen Ungewissheiten umfassend berücksichtigt und das Vorsorgeprinzip konsequent statt opportunistisch angewendet werden.

Das White Paper zeigt, dass die Wissenschaft oftmals missbräuchlich oder „veraltet“ zur Anwendung kommt, wenn es um das Verfahren der Risikobewertung geht. Noch immer wird auf veraltete Methoden zurückgegriffen und das Verfahren versagt bei der Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Literatur.  So geraten Sicherheitsbedenken ins Hintertreffen, die eigentlich dazu führen müssten, dass bestimmte Chemikalien nicht zur Vermarktung genehmigt werden.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany gibt zu bedenken, dass „die Behörden immer wieder behaupten, eine wissenschaftsbasierte Bewertung vorzunehmen. Das White Paper beschreibt wichtige Lücken und Schwächen bei den wissenschaftlichen Grundlagen, die die Behörden für die Risikobewertung  anwenden und unterbreitet Vorschläge für substantielle Verbesserungen.

In konstruktiver Weise schlägt das White Paper dem Gesetzgeber 18 „realistische und solide“ Lösungen vor, um diese Defizite zu beseitigen. Mitautorin Dr. Fiorella Belpoggi vom Ramazzini-Institut in Italien stellt fest: „Die unterbreiteten Vorschläge zu kritischen Punkten beim Pestizidgenehmigungsverfahren zielen darauf ab, die wichtigen Entscheidungen zu unterstützen, die derzeit von den europäischen Institutionen getroffen werden und die einen Einfluss auf die Gesundheit der EU-Bürger haben werden.“

Eine neue Herangehensweise bei der Risikobewertung von Pestiziden ist dringlich. Der Forscher und Mitautor des White Papers Paul Whaley vom Umweltzentrum der Universität Lancaster, UK, sagt: „Im Verlauf des letzten Jahrzehnts hat es eine Reihe von wichtigen Fortschritten im Bereich der Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den von Chemikalien ausgehenden Gesundheitsrisiken gegeben. Diese Erkenntnisse müssen bei der Risikobewertung von Pestiziden Berücksichtigung finden, wenn wir eine angemessene, transparente und effektive Regulierung haben wollen, die die Gesundheit schützt und die Umweltschäden durch die Landwirtschaft minimiert. Das neue, von PAN koordinierte White Paper ist ein intelligenter, vorausschauender Beitrag zur Förderung eines evidenz-basierten Risikomanagements von Pestiziden und wird den modernen Anforderungen zur Regulierung gerecht.“




Besorgnis über rapide steigenden Pestizideinsatz in Bolivien. Auch Kleinbauern setzen hochgefährliche Pestizide ein.

PAN Germany Pestizid-Brief 3 – 2018

In Bolivien hat sich der Pestizideinsatz binnen 10 Jahren auf jährlich 62.900 Tonnen mehr als versechsfacht. Eine jüngst veröffentlichte Masterarbeit belegt, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch sind und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern der Welt verboten ist. (1)

Die von der Universität Rockstock betreute Masterarbeit von Ulrike Bickel „Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia“ untersucht die Dimensionen, Einflussfaktoren und die sozio-ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Bolivien. Der Arbeit zugrunde liegen eine empirische Fallstudie zu KleinbäuerInnen in vier bolivianischen Ökoregionen, Experteninterviews mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und die Analyse wissenschaftlicher und politischer Erkenntnisse zum Pestizideinsatz in Bolivien samt akuten wie chronischen Vergiftungserscheinungen und der Auswirkungen auf die Ökosysteme.

Herzstück der Arbeit ist ein Abgleich der in Bolivien zugelassenen Pestizide mit der Liste des Pestizid Aktions-Netzwerkes (PAN) über hochgefährliche Pestizide (engl.: highly hazardous pesticides, HHPs) (2) sowie der PAN Liste in anderen Ländern verbotener Pestizide (engl.: banned pesticides) (3) mit der Toxizitäts-Klassifikation der UN-Landwirtschafts- und Weltgesundheitsorganisationen FAO und WHO, mit EU-Verboten sowie der „Schwarzen Liste der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace. Dieser Abgleich ergab, dass fast drei Viertel der in Bolivien zugelassenen Pestizide hoch toxisch und ein Großteil davon in der EU und in weiteren Ländern verboten sind (vgl. (4)).

Mindestens 164 registrierte hoch gefährliche Pestizide

Mehr als 70 % (mindestens 164) der 229 in Bolivien registrierten Pestizid-Wirkstoffe sind hoch gefährlich aufgrund ihrer akuten oder chronischen Toxizität für die menschliche Gesundheit oder für die Ökosysteme. Obwohl fast die Hälfte (105) dieser Substanzen in anderen Ländern verboten sind, autorisiert die zuständige Behörde SENASAG (Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit und Lebensmittelhygiene) diese hoch gefähr-lichen Pestizide. Einen Grund hierfür sieht die Autorin darin, dass die Zulassungs¬behörde von den Zulassungsgebühren als Finanzierungsquelle ihrer Arbeit abhängt. Allein zwischen Mitte Mai und Ende August 2018 stieg die Anzahl zugelassener Pestizide (Handelsnamen) von 2.190 auf 2.419, das sind durchschnittlich 3 neue Produktzulassungen pro Werktag.
Der Pestizideinsatz erfolgt willkürlich und chaotisch: Viele LandwirtInnen mischen hoch giftige Pestizidcocktails aus Insektiziden und Fungiziden, häufig ohne die nötige Schutz-kleidung zu tragen (Brille, Schutzmaske, Schutzhandschuhe und -anzug, Gummistiefel), weil diese entweder zu unbequem, zu teuer, nicht für das heiße Klima geeignet sind, weil sie „nichts für starke Männer“ seien oder weil sie beim Coca-Kauen stören.

Mangels flächendeckender Sammel- und Entsorgungsstellen werden große Mengen leerer Pestizidcontainer nicht geordnet entsorgt. So kontaminieren und verschmutzen vermeintlich leere Restbehälter Höfe, Gewässer, das Erdreich und die Ökosysteme, ins-besondere in Regionen, in denen viele kleine und mittelständische LandwirtInnen leben. In der intensiv agrarindustriell genutzten Region um Santa Cruz gibt bzw. gab es zum Zeitpunkt der Recherche zumindest zeitweise Sammelprogramme für Pestizidbehälter.

Kleinbauern im Visier der Agrarchemie

KleinbäuerInnen in vielen Entwicklungsländern werden zunehmend zu Kunden der Agrarchemieindustrie und spritzen hoch giftige Pestizide, wie z.B. das wahrscheinlich krebserregende Glyphosat und das nervenschädigende Herbizid Paraquat. Bolivien ist dabei kein Einzelfall. Die AnwenderInnen gefährden ihr eigenes Leben, tragen zur Verschmutzung von Böden und Gewässern und zur Schädigung nützlicher Insekten bei und in der Folge zu einer fortschreitenden Destabilisierung von Ökosystemen. Auch sind viele landwirtschaftliche Produkte, die auf den lokalen Märkten verkauft werden, mit Pestizid¬rückständen belastet.
Bei den Recherchen zeigte sich: Nicht nur die Großbetriebe im östlichen, von Soja- und anderen Exportkulturen geprägten Tiefland spritzt intensiv Pestizide. Auch Kleinbäuer¬Innen setzen zunehmend Pestizide ein. Diese Erkenntnis widerspricht der landläufigen Darstellung, die kleinbäuerliche Familienlandwirtschaft in Entwicklungs¬ländern sei per se agrarökologisch, wirtschafte im Einklang mit der Natur und erzeuge gesunde Grund-nahrungs¬mittel. Die Studie konnte zeigen, dass dem in Bolivien nicht mehr so ist. Diese Entwicklung ist allerdings neu: Einer repräsentativen Untersuchung des bolivianischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2015 zufolge begann die Mehrheit der boliviani-schen LandwirtInnen erst vor weniger als 5 Jahren, Pestizide einzusetzen (38 %). Offensichtlich sind die KleinbäuerInnen zusehends als KundInnen ins Visier der omni-präsenten Pestizidimporteure geraten (Bolivien produziert selbst keine, sondern importiert alle Pestizide). Zusätzlich zu den legalen Importen wird circa ein Drittel der Pestizide illegal ins Land geschmuggelt. Dies ist möglich, weil die staatlichen Kontrollen an den Grenzen sowie auf Märkten defizitär sind und Sanktionen fehlen. Illegal heißt zum Beispiel: nicht zugelassene Substanzen, Pestizide mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder umetikettierte Ware in anderen als den Original-Behältnissen, falsche oder fehlende Etiketten und vielfach falsch angegebene Toxizitätsklasse.

Ursachen des gestiegenen Pestizideinsatzes

Ursachen des stark gestiegenen Pestizideinsatzes in Bolivien sind der Masterarbeit zufolge zum einen das Fehlen eines angepassten, flächendeckenden bäuerlichen Ausbildungssystems; die vorwiegend konventionelle Orientierung der universitären Agrarfakultäten; weiterhin eine nahezu inexistente staatliche Agrarberatung – ein Vakuum, das die Pestizidkonzerne und -händler mit ihrer Propaganda und dezentralen Präsenz ausfüllen – sowie im ungenügenden Pestizidzulassungs- und Kontrollsystem der staatlichen Behörde für Lebensmittelsicherheit SENASAG, die finanziell von den Zulassungsgebühren abhängt, die die Pestizidkonzerne zahlen.
Da es keine regelmäßige staatliche Agrarberatung gibt (mit Ausnahme erratischer kon¬ven-tioneller staatlicher Programme für Kartoffel- und Gemüseanbau, die meist kurz vor Wahlen in entlegenen Regionen initiiert werden), suchen viele ProduzentInnen den Rat der Pestizidhändler, die im eigenen Interesse eines gesteigerten Pestizidabsatzes be¬ra¬ten. Ein öffentliches landwirtschaftliches Ausbildungs- und Agrarberatungssystem, das flächendeckend für alle KleinbäuerInnen – auch mit niedrigem Schulbildungsniveau – zugänglich wäre und das unabhängig vom Profitinteresse der Pestizidhändler berät, fehlt in Bolivien.
Pestizid-Vergiftungen gehören zum traurigen Alltag

Fast die Hälfte der vom bolivianischen Gesundheitsministerium im Jahr 2015 befragten 4.125 BäuerInnen äußerte, bereits akute Vergiftungssymptome während oder kurz nach der Pestizidanwendung erlitten zu haben. Der Wissensstand bei KleinbäuerInnen insbe-sondere über die chronischen Langzeitfolgen des Pestizideinsatzes für ihre Gesundheit und die Ökosysteme ist jedoch sehr gering. Die Masterarbeit hat verfügbare wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse ausgewertet, denen zufolge die Exposition gegenüber Agrar-giften zu schweren Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson, hormonelle Störungen, Degradierung des Nervensystems, Fehlgeburten, Missbildungen, Ent¬wick¬lungs¬störungen sowie Sterilität/Unfruchtbarkeit führen kann. Die Autorin wurde bei ihrer Feldforschung in ländlichen Regionen auch mit solchen Krankheitsbildern konfrontiert.

Mangelnde Rückstandskontrollen

Zur direkten Pestizid-Exposition der LandwirtInnen, ihrer Familienmitglieder und der AnwohnerInnen hinzu kommt das Risiko für KonsumentInnen, Nahrungsmittel zu essen, die mit Pestizidrückständen belastet sind. Bei Lebensmittelkontrollen auf bolivianischen Märkten wurden wiederholt z.B. Tomaten und Salat mit Rückständen hoch giftiger Pestizide weit oberhalb der erlaubten Grenzwerte gefunden. Gemüseverkäuferinnen auf dem Markt in Comarapa (Departamento Santa Cruz) benutzten den schönfärberischen Satz: „Hier ist alles geheilt (aquí todo está curado)“, d.h. pestizidbehandelt.
Eine behördliche Lebensmittelüberwachung auf Pestizidrückstände mit Kontroll- und Monitoringsystem findet nicht statt. Hier wird die zuständige Behörde SENASAG ihrem expliziten Auftrag nicht gerecht, die „Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln“ zu gewährleisten. Ein „interministerielles Komitee für Pestizide“, bestehend aus Landwirtschafts-, Gesundheits- und Umweltministerium, hat vor zwei Jahren langsam seine Arbeit aufgenommen und plant, künftig bei beantragten Wieder- und Neuzu-lassungen von Pestiziden deren Gesundheits- und Umweltauswirkungen zu analysieren. Dem entgegen steht die oben skizzierte reale Zulassungspraxis des SENASAG von circa 3 Neuzulassungen pro Arbeitstag.

Gefangen im Pestizid-Teufelskreis

In ökologischer und auch ökonomischer Hinsicht sind konventionell wirtschaftende LandwirtInnen in einem Teufelskreis („pesticide treadmill“): Je mehr Pestizide und Mineraldünger sie einsetzen, desto mehr nimmt der Befall ihrer Kulturen mit Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zu. Dies ist gleichsam ein Symptom der wachsenden Instabilität der Ökosysteme. Darum sehen sich die BäuerInnen gezwungen, immer mehr, immer giftigere und teurere Pestizide zu kaufen, während die niedrigen Produktpreise am Ende oft nicht einmal ihre eingesetzten „Inputs“ decken, geschweige denn ihre Arbeitskraft. Manche BäuerInnen verschulden sich, da die Agrarchemiehändler ihnen Saatgut, Kunstdünger und Pestizide vorab auf Kreditbasis stellen.

Agrarökologie als Ausweg

Als nachhaltige Alternative, die geeignet ist, eine giftfreie Produktion gesunder Nahrungsmittel zu gewährleisten, wird in der Masterarbeit das Konzept der Agrarökologie vorgestellt. Dieses wird von den rund 60 Mitgliedsorganisationen der bolivianischen Bodenschutzplattform (Plataforma Nacional de Suelos) und einer Minderheit der bolivianischen Agrarfakultäten propagiert, unterstützt von internationalen Bewegungen wie „La vía campesina“, dem Welt-Dachverband von KleinbäuerInnen, sowie von der UN-Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation FAO. Agrarökologie bezeichnet – als Gegenbegriff zur industriellen, konventionellen und chemieintensiven Landwirtschaft – eine Orientierung der Wissenschaft, der sozial-ökologischen Bewegungen und der landwirtschaftlichen Praxis am langfristigen Erhalt der Ökosysteme (5). Zu den Elementen der Agrarökologie zählen Recycling und Optimierung von Nährstoffen und Energie innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, die Integration von Ackerbau und Viehzucht, die Stärkung der biologischen Vielfalt, die Interaktionen und Synergien, die Vermeidung von Chemikalien und anderen Technologien mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und vieles mehr.

Handlungsempfehlungen

Basierend auf den Recherche- und Analyse-Ergebnissen formuliert die Autorin eine Reihe von Handlungsempfehlungen, um die Situation in Bolivien nachhaltig zu verbessern:

• Reform des bolivianischen Pestizid-Zulassungssystems mit dem Ziel, die Behörde SENASAG finanziell unabhängig von den Gebühren der Agrarchemiekonzerne zu machen.
• Durchsetzung des Verbots von Importen und des Verkaufs hoch gefährlicher Pestizide (HHPs).
• Konsequente agrarökologische Umorientierung der Produktion, der universitären Lehre und der Agrarforschung.
• Industrieunabhängige landwirtschaftliche Ausbildung und staatliche Agrarberatung für ProduzentInnen.
• Flächendeckende Sammlung und sichere Entsorgung von Pestizidbehältern.
• Effektive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Pestiziden.
• Einführung eines regelmäßigen Gesundheitsmonitorings für Pestizid-Anwender und die Dokumentation von Pestizid-Vergiftungen.
• Schaffung eines effizienten regulatorischen Rahmens zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen, die gegenüber Pestiziden am sensibelsten reagieren und die am verletzlichsten sind, wie Kinder, schwangere Frauen, indigene Völker, LandwirtInnen, LandarbeiterInnen sowie ArbeitsmigrantInnen.
• Stärkung der „Ombudsstelle der Mutter Erde“ (Defensoría de la Madre Tierra) und des Agrarumweltgerichtshofs (Tribunal Agroambiental) und ihrer unabhängigen Arbeit.

(Ulrike Bickel)

Die Autorin Ulrike Bickel ist Agrar- und Umweltwissenschaftlerin und arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika.

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Quellen

(1) Bickel, U. (2018): Uso de plaguicidas por productores familiares en Bolivia. www.welt-ernaehrung.de/wp-content/uploads/2018/11/Plaguicidas-en-Bolivia_tesis-UBickel.pdf.
(2) PAN International List of highly hazordous pesticides (March 2018) https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/#
(3) PAN International Consolidated List of Banned Pesticides von 2017 http://pan-international.org/pan-international-consolidated-list-of-banned-pesticides/
(4) Plaguicidas altamente tóxicos en Bolivia. Technical Report July 2018 https://www.researchgate.net/publication/326300001_Plaguicidas_altamente_toxicos_en_Bolivia
(5) Symposium: Agrarökologie im großen Stil für Agrar- und Ernährungswende (April 2018) https://www.weltagrarbericht.de/aktuelles/nachrichten/news/de/33127.html