Keine Einigung im Rat zum Pestizid-Omnibus

Der Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit – kurz „Omnibus X“ – wurde nicht, wie von der zypriotischen Ratspräsidentschaft geplant, abgestimmt. Die Botschafter der EU-Mitgliedsländer waren offenbar nicht von der Qualität des Vorschlags überzeugt und konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zum umstrittenen Omnibus-Paket einigen. Zu den Knackpunkten, so ist zu vernehmen, zählten Uneinigkeit über die Abschaffung der befristeten Wirkstoffgenehmigungen und hinsichtlich der Festlegung von Höchstgehalten für Pestizidrückstände der in die EU eingeführten Produkte.

PAN Germany, viele andere Nichtregierungsorganisationen und tausende Bürger*innen sind erst einmal erleichtert darüber, dass der Beratung des Vorschlags nun mehr Zeit gegeben wird. Auch die Wissenschaftsgemeinschaft dürfte erst einmal aufatmen, denn der Omnibus-Entwurf bedeutet in weiten Teilen eine Abkehr von einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Politik und Regulierung.

Dass es jetzt noch keine Rats-Position gibt, verschafft Zeit. Inhaltlich ist mit der Vertagung allerdings noch nichts gewonnen. Der Dachverband der pestizidherstellenden Industrie CropLife Europe warnte nach der gescheiterten Abstimmung davor, dass der Omnibus-Entwurf in unnötige Komplexität getrieben würde und sich von seinem ursprünglichen Ziel der Vereinfachung entferne. PAN Germany verweist darauf, dass der bisherige Vorschlag mehr Deregulierung, weniger Schutz für Umwelt und Gesundheit (auch für die Gesundheit von Beschäftigten in der Landwirtschaft) und mehr Rechtsunsicherheit bedeuten würde und dass kostengünstigere Reformvorschläge auf dem Tisch lägen.

Zypern will versuchen, am 26. Juni auf der letzten Sitzung der Ständigen Vertreter der 27 Mitgliedstaaten unter zyprischem Vorsitz eine Einigung zu erzielen. Scheitert auch dieser Versuch, fällt die Aufgabe, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, auf Irland, das für die kommenden sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt.

 

 




Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf




EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Hamburg, 10.06.2026. Pressemitteilung. Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

Pressekontakte:

  • Susanne Smolka, PAN Germany
    susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644
  • Peter Clausing, PAN Germany
    peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

 Hintergrundinformationen:




Unsichtbare Gefahr – PFAS

Im Interview mit dem Bioland-Fachmagazin beschreibt Toxikologe Dr. Peter Clausing von PAN Germany warum von PFAS-Pestiziden eine so große Gefahr ausgeht, wieso die Politik jetzt handeln muss und wie europäische Nachbarländer mit gutem Beispiel bei Verboten und dem Festsetzen von Grenzwerten vorangehen.

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern und auch im Trinkwasser. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar. Lange Zeit wurden Pestizide als Quelle für die PFAS-Kontamination Pestizide unterschätzt. PFAS verunreinigtes Wasser stellt auch ein großes Problem für die Bio-Landwirtschaft dar.

Die Politik ist gefordert, ein umfängliches Verbot für PFAS-Pestizide zu erlassen.

Lesen Sie das Interview „Unsichtbare Gefahr – Warum PFAS-Pestizide unsere Lebensgrundlage bedrohen(bioland-Fachmagazin 6/2026).




Vom Widerstand zum Wandel: 44 Jahre PAN International

Heute, am 28. Mai 2026, begehen wir den 44. Jahrestag der Gründung des internationalen Pesticide Action Network (PAN). 44 Jahre PAN International steht für 44 Jahre globales Engagement für eine gesunde, gerechte, ökologisch lebendige und klimaresistente Landwirtschaft und Ernährung.

In den vergangenen vier Jahrzehnten hat sich das globale Netzwerk zu einer Bewegung entwickelt, die über 600 eigenständige zivilgesellschaftliche Organisationen, Institutionen, Graswurzelgemeinschaften und Einzelpersonen in mehr als 90 Ländern umfasst.

Gemeinsam blicken wir auf erzielte Erfolge: Menschen, die besser vor Pestiziden geschützt wurden; Anbauprojekte, die erfolgreich Nahrung produzieren ohne chemisch-systemische Pestizide; Pestizidgesetze und Informationsrechte sowie nationale, regionale und internationale Verbote von einigen der gefährlichsten Pestizide der Welt. Ein Beispiel ist das Kinder schädigende Chlorpyrifos, für dessen globales Verbot PAN sich lange eingesetzt hat und das auf den Vertragsstaatenkonferenzen 2025 der Basler, Stockholmer und Rotterdamer Konventionen endlich verboten wurde. PAN hat dazu beigetragen, dass das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Pestiziden, hochgefährlichen Pestiziden (HHPs), dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Klimawandel und der öffentlichen Gesundheit stark gestiegen ist.

Susan Haffmans, Referentin von PAN Germany sagt: „PAN guckt hin, wo andere weggucken: wo hochgefährliche Pestizide Schäden anrichten, Kinder, Frauen und Männer an den Folgen von Pestizidvergiftungen leiden und auf die Verschmutzung von natürlichen Ressourcen und Ökosystemen. In globaler Solidarität bringt PAN Menschen und Expertise aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Ernährungssystemen, Bildung und Politik zusammen, um nachhaltige Lösungen voranzubringen. Durch die Förderung nicht-chemischer Alternativen im Pflanzenschutz und in der Schädlingsbekämpfung sowie durch die Bekämpfung von menschenrechtswidrigen Doppelstandards im Pestizidhandel trägt PAN dazu bei, den Wandel  zu einer gesünderen Welt für alle voranzutreiben.“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung von PAN International (in Englisch)

 




From Resistance to Transformation: 44 Years of Pesticide Action Network

Today, 28 May 2026, we celebrate the 44th anniversary of the establishment of Pesticide Action Network (PAN). Since PAN’s founding in 1982 Malaysia, PAN has worked across borders and movements to challenge the harms caused by pesticides, especially highly hazardous pesticides, expose corporate and regulatory failures, advance agroecological alternatives, and defend the right of all people to healthy, just, ecologically vibrant and climate-resilient food and farming systems worldwide.

Over the past four decades, our global network has grown into a movement comprising over 600 autonomous civil society organisations, institutions, grassroots communities and individuals in more than 90 countries, and has achieved meaningful progress. Throughout this time, we have been proud to support communities in securing national, regional and international bans on some of the world’s most dangerous pesticides, such as Chlorpyrifos, which was recently banned at the 2025 Basel, Stockholm and Rotterdam Convention COPs. Awareness of the links between pesticides, highly hazardous pesticides (HHPs), biodiversity loss, climate change and public health has grown dramatically. Consequently, agroecology and farmer-led solutions are increasingly recognised as vital for achieving resilient food systems.

Yet the power of multinational agrochemical and biotech corporations has continued to grow, as has the overall use of synthetic pesticides. There has been a dramatic increase in vertical control of the food and farm sector, along with disturbing levels of risk to human and ecosystem health. Three mega-corporations now control 60% of the global seed market and 70% of the global pesticide market. Consequently, we are witnessing aggressive and alarming attempts to undermine global regulations and dismantle fundamental health and environmental protections.

As we mark this 44th anniversary, we reaffirm our commitment to transforming food systems for a future that is healthy, just, ecologically vibrant and climate-resilient. We will continue to take concerted action to promote sustainable agriculture as a holistic scientific approach and a movement for social transformation that upholds local knowledge, respects indigenous cultures and integrates participatory research and the empowerment of women and farmers. We will also continue to fight for local, national and international agreements that restrict, reduce and eliminate dependence on pesticides, and that phase out and ban those that cause acute and chronic effects, including endocrine disruption and cancer.

We would like to thank everyone who has contributed to this movement over the past 44 years, as well as those who will help shape the years ahead. Together, we will continue to build a world in which food production protects health, sustains livelihoods and respects the planet for future generations and regions.

Sarojeni Rengam, Executive Director at PAN Asia-Pacific highlighted: ‘At its 44th anniversary, PANAP affirms that banning and phasing out highly hazardous pesticides in the Asia-Pacific is not only necessary, but achievable through the collective power of women, farmers, agricultural workers, and Indigenous peoples’ movements. Building on this, we commit to advancing people-led agroecology to dismantle toxic, corporate-driven food systems with the leadership of these communities, while pushing for policies that decisively end pesticide dependence and advance ecological and climate justice’.

Susan Haffmans, Senior Adviser at PAN Germany added: ‘PAN shines a light where others look away: on the devastating impacts of highly hazardous pesticides, on the suffering endured by children, women, and men affected by pesticide poisoning, and on the contamination of natural resources and ecosystems. Working in global solidarity, PAN brings together experts from science, agriculture, food systems, education, and policy to advance sustainable solutions. By promoting non-chemical alternatives for plant protection and pest management, and by challenging double standards that undermine human rights, PAN is helping drive the transition toward a healthier, more just, and sustainable future.”

 Javier Souza Casadinho, regional coordinator of the Latin American Pesticide Action Network (PAN Latin America), noted, ‘Food systems are dominated by a handful of companies that control everything from inputs, such as pesticides and fertilizers, to the final processed goods. This is a dependent and polluting system. We must transform this system to return to producing healthy food. Farmers have developed agroecological strategies, practices, and technologies that protect soil and water and enable food production in healthy territories and communities free from dangerous agrochemicals’.

Kayla Nichols, Director of Communications of the Pesticide Action & Agroecology Network, North America (PANNA), noted, ‘At this critical moment, as we celebrate 44 years of incredible work at the global level, PANNA stands in solidarity with our international partners in the face of corporate corruption, food system consolidation, and environmental catastrophe. We know that in order to secure our collective vision for safe, resilient, and just food systems, we must confront the billionaire class and demand food sovereignty, while elevating farmer and farmworker-led agroecological solutions to the forefront.’

Editors’ Notes:

PAN International; Pesticide Action Network (PAN) is a network of over 600 participating nongovernmental organizations, institutions and individuals in over 90 countries working to replace the use of hazardous pesticides with ecologically sound and socially just alternatives. PAN was founded in 1982 and has five independent, collaborating Regional Centers that implement its projects and campaigns. https://pan-international.org/

For further information please contact:




EFSA schlägt Verbesserungen der Umsetzung statt Deregulierung des Pestizidrechts vor

In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Pestizidrechts – kurz OmnibusX-Vorschlag – stellt die EU-Kommission ihre Pläne zur unbefristeten Genehmigung von Wirkstoffen als alternativlos dar, um u.a. den behördlichen Bearbeitungsstau bei der (Wieder)Genehmigung von Pestiziden abzubauen. Stimmt das wirklich? Von höchster Stelle aus der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt jetzt ein Lösungsvorschlag, der ein anderes Bild zeichnet.  

Auf Rückfrage des französischer Abgeordneten und Landwirt Benoît Biteau, macht EFSA-Direktor Nikolaus Kriz, Tierarzt und vormaliger Leiter der Abteilung Risikobewertung der EFSA, deutlich: Mit der Einstellung von 50 zusätzlichen Expert*innen und 15 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Personalaufbaus, verbesserter Automatisierungs- und Bewertungsinstrumente für die EFSA und die Mitgliedstaaten sowie der Zurückweisung unvollständiger Unterlagen der Industrie, ließen sich die Verzögerungen bei der Neubewertung von Pestiziden drastisch verringern, während gleichzeitig hohe Standards für den Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt blieben. Das Ganze ginge auch zügig: Innerhalb von nur drei Jahren ließe sich nach Angaben des EFSA-Direktors so wieder zu einem normalen Bearbeitungsrhythmus zurückkehren. Demgegenüber steht der Vorschlag der Kommission für unbefristete Genehmigungen, mit dem es acht Jahre dauern würde.  

Die von der EFSA vorgeschlagene praktische Alternative wäre damit wirksamer und schneller in der Umsetzung als der Plan der EU-Kommission.  

Der Omnibus-Vorschlag der Kommission gewährt den meisten Wirkstoffen eine unbefristete Genehmigung. Wissenschaftler*innen, Rechtsexpert*innen und Nichtregierungsorganisationen warnen davor, dass eine Umsetzung des Kommission-Vorschlags, das derzeitige Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich senken wird. 

Seit Jahren warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass qualitativ minderwertige und unvollständige Dossiers der Industrie eine Hauptursache für Verzögerungen bei der Bewertung von Pestiziden sind. Die Antwort der EFSA weist nun eindeutig in dieselbe Richtung.   

Auch im Falle des Rückstaus bei der  Biozidregulierung weist ein Implementierungsbericht der EU-Kommission [COM(2021) 287 final] bereits im Jahr 2021 auf die gleichen Ursachen und Lösungen hin. Anstatt letztere umzusetzen, schlägt der OmnibusX auch hier eine unbefristete Genehmigung für die meisten Wirkstoffe vor. 

Im Verbund mit PAN Europe fordert PAN Germany alle Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – und das Europäische Parlament auf, die Einführung unbefristeter Genehmigungen für Pestizide und Biozide im Omnibus-Vorschlag abzulehnen. Zudem sollten sie eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten und der Rolle der EFSA im EU-Bewertungssystem unterstützen – unter Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Behörde.  

Weitere Informationen:  

 




Australien: Müllhalde für verbotene Pestizide?

Eine aktuelle Studie der Griffith University zeigt: 60 % der in Australien am häufigsten verwendeten Pestizide sind in der EU längst verboten. Darunter sind Pestizide, die im Zusammenhang mit Krebs, Parkinson, Hormonstörungen und neurologischen Schäden bei Kindern stehen, die Biodiversität beeinträchtigen sowie Böden und Gewässer belasten. 

Pesticide Action Australia (PAA), eine PAN-Partnerorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Einsatz von Pestiziden in Australien zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt zu reduzieren, widmet sich der Problematik und stellt kritische Fragen. 

Warum lässt Australien diese Chemikalien zu? 

PAA kritisiert: Australiens risikobasierter Regulierungsansatz gaukelt eine trügerische Sicherheit vor, dass die Risiken der gefährlichen Chemikalien beherrschbar seien. Doch einmal in der Umwelt, sind die Folgen ihres Einsatzes weder vorhersehbar noch kontrollierbar. Pestizidkonzerne zeigten wenig Interesse, Zulassungsanträge für sicherere Alternativen in Australien zu stellen, solange das Land weiterhin einen guten Markt für veraltete, hochriskante Produkte bietet. 

Die Folge: Australien wird zur Müllhalde für verbotene Pestizide, die der Rest der Welt längst aussortiert hat.
Die Konsequenzen tragen Australiens Kinder, Beschäftigte in der Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Insekten. 
 

Für PAA steht fest: Auch wenn dies zutiefst beunruhigend ist, lässt doch jede glaubwürdige, wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, die unser Pestizidproblem klar benennt, den Argumenten der Industrie weniger Raum und verändert das von der Industrie lange dominierte Narrativ. So gewinnt die Kritik am australischen Pestizidregime zunehmend an Gewicht. 

„Ewigkeitschemikalien“ PFAS auch in Australien verbreitet 

Wie in Europa, so nimmt auch in Australien die Besorgnis um die steigenden PFAS-Belastungen zu. Neue Forschungen aus Australien belegen, dass fluorierte Pestizide eine zunehmend bedeutende Quelle für die PFAS-Belastung der Umwelt darstellen. Seit 1990 hat die australische Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel (APVMA) über 90 fluorierte Pestizide zugelassen, von denen viele äußerst umweltstabil und giftig sind. Pestizide wurden als Quelle für PFAS-Belastungen in Flüssen, Böden und Wildtieren lange unterschätzt. Von der Belastung sind auch typische australische Tiere wie Delfine und Opossums betroffen.  

Mehr dazu: 




Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)