Wissenschaftliche Bewertung äußert vernichtende Kritik am „Omnibus X“

Eine vom niederländischen Parlament beauftragte Expertengruppe hat vergangene Woche ihre Analyse vorgestellt, was die Folgen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur „Vereinfachung“ der Pestizidgesetzgebung wären. Ihr Urteil: Der Vorschlag verfehlt sein eigentliches Ziel, es drohen mehr Belastungen für Behörden, die Gesundheit und die Umwelt. Für PAN steht fest: Wer dem OmnibusX-Vorschlag jetzt noch zustimmt, handelt gegen das Gemeinwohl, gegen die Umwelt und gegen eine wissensbasierte Politikführung.

Für ihre Analyse ging die Expertenrunde folgenden Fragen nach: Was ist das Ziel des EU-Vorschlags? Welche politischen Optionen hat die Europäische Kommission in Betracht gezogen? Warum wurde diese politische Option gewählt?  Welche Auswirkungen (d. h. soziale, wirtschaftliche, ökologische usw.) werden von der gewählten politischen Option erwartet und wie ist geplant, diese Auswirkungen zu überwachen und zu bewerten?

Kurz zusammengefasst stellt der Expertenbericht fest: Die vorgeschlagenen Änderungen an der Pestizidzulassung

  • führen weder zu einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften noch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • führen nicht zu den angestrebten gleichen Wettbewerbsbedingungen
  • führen zu Innovationsverschleppung statt zu den gewünschten beschleunigten Innovationen
  • führen nicht zu einem besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Die Analyse sieht vor allem die vorgeschlagene unbefristete Genehmigung der Pestizidwirkstoffe und damit einhergehende Abschaffung der regelmäßigen Neubewertungen sehr kritisch: Die Abschaffung dieses bewährten Systems würde dazu führen, dass schädliche Stoffe länger verwendet würden. Die bislang geltende regelmäßige Neubewertung für alle Stoffe sei eine funktionierende Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt. Sie erlaube, die im Rahmen der Erstgenehmigung erfolgte prospektive Einschätzung retrospektive zu überprüfen. Zur Veranschaulichung ziehen die Expert*innen das Beispiel der Neonicotinoide heran: Sie schienen zum Zeitpunkt ihrer Erstgenehmigung umweltfreundlich zu sein, erwiesen sich jedoch in der Umwelt als weitaus schädlicher und langlebiger als angenommen. Der periodischen Neubewertung sei es zu verdanken, dass dies erkannt wurde und durch ein vom Markt nehmen der u.a. hoch bienengefährlichen Wirkstoffe weiterer Schaden für Natur und Menschen abgewendet werden konnte.

Auch die in angeblich durch den Omnibus-Vorschlag zu erwartende Verringerung des Arbeitsaufwands für die Behörden (und damit Entlastung für die Steuerzahlenden) würde nicht erreicht werden. Statt der jetzt verpflichtenden regelmäßigen Neubewertung der Wirkstoffgenehmigungen mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, sähe der Vorschlag punktuelle risikobasierte Überprüfungen vor, ohne klare Kriterien oder Zuständigkeiten. Hier sei mit Verzögerungen und eine stärkere Belastung durch erhöhte administrative Komplexität sowie einem stärker politisierten Entscheidungsprozess zu rechen. Um den behördlichen Arbeitsaufwand tatsächlich zu reduzieren, empfehlen die Expert*innen als wirkungsvollere Maßnahmen unter anderem mehr Automatisierung und Optimierungen von Abläufen umzusetzen – und von der Industrie eingereichte unvollständige Dossiers nicht zu bearbeiten.

Die Expert*innen sehen auch nicht, dass eine Verlängerung der Aufbrauchfrist das Problem der Notfallzulassungen lösen würde. Dies veranschaulichten sie bei der Vorstellung ihrer Analyse anhand eines Beispiels:  Seit zehn Jahren gäbe es eine Notfallzulassung für chemische Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Kirschanbau. Die Notfallzulassungen bremsten nicht-chemische Lösungen wie Schlupfwespen und andere Innovationen im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes aus. Dabei sei genau die Innovationsförderung im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung eins der ausgesprochenen Ziele des Omnibus-Entwurfs.

Die Empfehlung der Wissenschaftler*innen lauten:

  • Beibehaltung der obligatorischen regelmäßigen Neubewertung, intelligenter durchgeführt;
  • Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, um sicherzustellen, dass die Hersteller weiterhin dafür verantwortlich sind, die Sicherheit ihrer Produkte während ihrer gesamten Verwendung nachzuweisen;
  • Schaffung „grüner Korridore“ im Genehmigungs- und Zulassungsprozess, um die Zulassung eindeutig definierter „Biopestizide“ (biocontrol) zu beschleunigen, gekoppelt mit der Entwicklung einer Klassifizierung für biologische Mittel und dem Ausbau von Wissen und Kapazitäten in dem Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.
  • Vermeidung von Verlängerungen der Abverkauf- und Aufbrauchfristen für nachgewiesenermaßen nicht-genehmigungsfähiger Stoffe

Die Analyse bestätigt, wie fahrlässig es von der EU Kommission ist, ihre eigenen Regeln zu missachten und auf ein reguläres Impact Assessment zu verzichten. Denn eine sorgfältige Folgenabschätzung hätte viele der Kritikpunkte im Vorfeld aufdecken können und im besten Fall zu einem besseren Gesetzesvorschlag führen können. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es genügend Kräfte gibt, die kein Interesse an einer ehrlichen Folgenabschätzung, an der Wahrung des Vorsorgeprinzips und einer wissenschaftsbasierten Politik haben – dies ist nicht nur jenseits des Atlantiks so. Die wissenschaftliche Bewertung aus den Niederlanden ist nicht die erste, die fundierte Kritik am OmnibusX äußert. Auch der wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz beim Bundeslandwirtschaftsministeriums BMLEH nahm bereits kritisch Stellung.

PAN Germany hofft, dass die nun vorliegende Bewertung der niederländischen Expertengruppe vom EU Rat, der Kommission und den Parlamentarier*innen in Brüssel und in allen Mitgliedsstaaten wahrgenommen wird und die anstehenden politischen Entscheidungen entsprechend beeinflussen.

Eine Nachbereitung der Anhörung im niederländischen Parlament zum Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ist für den 12. Mai geplant.

 

Quellen:

Wissenschaftliche Analyse des OmnibusX (NL) „Vereenvoudigingspakket voedsel- en dierveiligheid“

Präsentation der Analyse (NL): Presentatie technische briefing over de EU-wetenschapstoets over het Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid

Die Anhörung der Wissenschaftler*innen im NL Parlament kann hier nachverfolgt werden (Livestream (externer Link)




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 24.04.2026

Rede zum Thema „Parkinson durch Pestizide“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher für die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 24.04.2026. 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und bin nicht einverstanden mit der Positionierung der Geschäftsleitung zum Thema der Verursachung der Parkinson’schen Krankheit durch Pestizide, die von Bayer CropScience vermarktet werden bzw. wurden.

Ich stimme Herrn Rodrigo Santos zu, der zur letzten Hauptversammlung in seiner Eigenschaft als Leiter der Division CropScience sagte, dass „die Entstehung des Parkinson-Syndroms komplex“ sei. Aber es war irreführend als er im vorigen Jahr sagte: „Keine Zulassungsprüfung kam jemals zu dem Schluss, dass die Verwendung eines unserer registrierten Produkte oder Wirkstoffe mit der Parkinson-Krankheit in Zusammenhang steht.“

Denn für diese fehlende Schlussfolgerung gibt es einen ganz bestimmten Grund: In den Zulassungsvorschriften besteht bei den geforderten Langzeitstudien keine Verpflichtung, jene Hirnregion zu untersuchen, die ermöglichen würde, die Entstehung des Parkinson-Syndroms zu erkennen. Wenn die Behörden also die entsprechende Schlussfolgerung nicht ziehen, dann liegt es nicht notwendigerweise am Fehlen des Effekts, sondern am Fehlen entsprechender Untersuchungen. Insofern ist es logisch, dass der zuständige ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit 2024 die Ansicht vertritt, dass bei ausreichend langer beruflicher Pestizidexposition ein Zusammenhang mit der Entstehung von Parkinson grundsätzlich anzuerkennen ist – und zwar pauschal für alle Wirkstoffgruppen – Herbizide, Insektizide und Fungizide, weil im Rahmen des Zulassungsverfahrens gar nicht auf Parkinson untersucht wurde. Inzwischen haben tausende beruflich Exponierte die Anerkennung ihrer Parkinson-Erkrankung als Berufserkrankung beantragt.

Ich unterstelle, dass allgemein bekannt ist, dass es oftmals viele Jahre dauert, bis sich die Parkinson’schen Krankheit klinisch manifestiert. Deshalb beziehe ich mich im Folgenden auch auf Wirkstoffe, die Bayer schon seit Jahren in Europa nicht mehr vermarkten darf, aber weiterhin in den Ländern des globalen Südens verkauft werden.

Aus der wissenschaftlichen Literatur gibt es für mindestens drei Bayer-Wirkstoffe wissenschaftliche Beweise für eine Beteiligung an der Entstehung von Parkinson, nämlich für die Insektizide Fipronil und Deltamethrin sowie für das Fungizid Mancozeb. Aber auch für den fungiziden Wirkstoff Tebuconazol, der von Bayer nach wie vor in Deutschland in zahlreichen Produkten angeboten wird, gibt es entsprechende Hinweise.

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle einen toxikologischen Fachvortrag und stelle stattdessen folgende Fragen:

  1. Ist der Bayer-Konzern willens, die Wirkstoffe Fipronil, Deltamethrin und Mancozeb, für die zahlreiche Hinweise auf die Beteiligung an Parkinson’scher Krankheit vorliegen, global vom Markt zu nehmen?
  2. Ist die Unternehmensführung bereit sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Untersuchungslücken bezüglich Parkinson’scher Krankheit im Genehmigungsverfahren für Pestizidwirkstoffe geschlossen werden?
  3. Wäre der Bayer-Konzern offen für ein vertieftes Gespräch zu dieser Thematik?

Ich danke dem Vorstand im Voraus für eine sachbezogene Antwort auf meine Fragen und bitte die Aktionärinnen und Aktionäre, für die Gegenanträge der Coordination gegen Bayergefahren zu stimmen.“




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Kein ausreichender Schutz vor Rückständen verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln: EU-Kommission im Zugzwang

Rückstände von mindestens 88 gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, belasten importierte Lebensmittel, die wir tagtäglich zu uns nehmen. Darunter sind Rückstände von krebserregenden Wirkstoffen, hormonaktive Substanzen und einige PFAS-Pestizide.

Dass die EU diese Belastungen zulässt, ist juristisch höchst fragwürdig. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute beauftragt wurde. Das Gutachten stellt fest: Die Europäische Kommission ist nicht nur befugt, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten, sie ist auch gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Doppelstandard zu beenden.

Zwar enthält der jüngste „Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit“ einige Maßnahmen, um dieser Situation zu begegnen, doch bleibt der Vorschlag völlig unzureichend und würde nur 22%, der für die Rückstände verantwortlichen bei uns verbotenen Pestizide erfassen. Die überwiegende Mehrheit der verbotenen Pestizide würde weiterhin über importierte Lebensmittel in die EU gelangen, während der gesamte Rechtsrahmen für Pestizide geschwächt würde.

👉 Mehr Informationen und alle Links finden sich im vollständigen Briefing von PAN Europe, foodwatch und dem Veblen Institute.




Zukunft braucht Gewässerschutz

Die EU plant Lockerungen beim Gewässerschutz und schlägt dafür eine gezielte Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Hintergrund ist die angestrebte „Sicherung der Rohstoffversorgung und Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“. PAN Germany folgte der Aufforderung zur Stellungnahme.

In seiner Stellungnahme macht PAN Germany deutlich: Gewässerschutz ist kein Luxus. Ökosysteme, Menschen, Gewerbe und Industrie benötigen Wasser. Wasser in guter Qualität und ausreichender Quantität ist die Voraussetzung für die Landwirtschaft, ausreichend unbelastete Nahrung zu erzeugen.

Die WRRL schützt EU-weit Oberflächen- und Grundwasser. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit kam die EU zu einem klaren Urteil: Es braucht keine Aufweichung der WRRL, sondern deren konsequente Umsetzung ihrer Vorgaben.

Diese Meinung hat auch PAN Germany in seiner Stellungnahme vertreten und mahnt: Werden heute die Schutzbemühungen gelockert und weitreichende Ausnahmen zur Regel für breite Wirtschaftszweige, bedeutet dies eine nicht abschätzbare – und für einige Belastungen nicht korrigierbare – zukünftige chemische Belastung aquatischer und angrenzender Lebensräume und nachfolgender Generationen.

Lesen Sie hier die ausführliche Position von PAN Germany.




EU-Kommission setzt mit dem OmnibusX auf „Trial and Error“ zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes

Die EU-Kommission hat erhebliche Änderungen im Pestizidrecht vorgeschlagen, ohne die für derartige Vorhaben verpflichtende Folgenabschätzung durchzuführen. Die jüngsten Äußerungen eines Kommissionsvertreters lassen befürchten, dass die Kommission kein Problem damit hat, uns alle als Versuchskaninchen einer möglicherweise unabsehbaren Belastung auszusetzen.

Der Kommissionsvertreter forderte die Abgeordneten auf, einfach ein paar Jahre abzuwarten, in der Hoffnung, dass sich das System bewähren würde. Aus Sicht von PAN ist dies ein Eingeständnis institutioneller „Nachlässigkeit“ bei einer Reform, die die Sicherheit von Hunderten Millionen Europäer*innen betrifft.

Der Vertreter der Europäischen Kommission hatte vor dem niederländischen Parlament eingeräumt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Omnibus-Vorschlag zu Pestiziden den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht untergraben würde. Dies steht aus Sicht von PAN Germany in direktem Widerspruch zu der Behauptung der Kommission, dass hohe Sicherheitsstandards beibehalten würden.

Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Ablehnung des Omnibus-Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat und drängt darauf, sich auf die Umsetzung der bestehenden Verordnung und ihrer hohen Schutzstandards zu konzentrieren.

Hintergründe & Informationen:

Link zur Anhörung: Vereenvoudigingspakket voedsel- en diervoederveiligheid | Debat Direct (29:00)

PAN Europe: EU Commission admits the pesticide Omnibus proposal could weaken health and environmental protections. PR 8. April 2026

Générations Futures: Omnibus X : la Commission européenne admet qu’elle ne peut fournir aucune garantie sur le maintien du niveau de protection de la santé et de l’environnement. PR 8. April 2026

Rechtsgutachten zum „Food and Feed Safety Omnibus“

 




Kleingewässer: Wie steht es um die Belastung des Gewässertyps des Jahres?

Klein, aber oho – das trifft auf die über 300.000 stehenden Kleingewässer in Deutschland zu. Um die Aufmerksamkeit auf diesen Gewässertyp zu erhöhen, wurden stehende Kleingewässer vom Umweltbundesamt als Gewässertyp des Jahres 2026 ausgewählt[1]. Ob Pflanze, Insekt, Fisch oder Frosch, die kleinen stehenden Gewässer sind Lebendraum für eine Vielzahl aquatischer oder ans Wasser gebundener Arten. Doch trotz ihrer besonderen Bedeutung für die Biodiversität sind sie gefährdet, u.a. durch intensive Flächennutzung und klimatische Veränderungen.

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten macht der Pestizideinsatz den kleinen Gewässern zu schaffen. Und kommt es, wie im Vereinfachungs-Paket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU-Kommission vorgeschlagen („Omnibus X“), zu der angekündigten Deregulierung des EU-Pestizidrechts, droht den aquatischen Lebensgemeinschaften in den Gewässern zukünftig noch mehr chemische Belastung. Denn dann werden zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, unbefristete Genehmigungen erhalten und dauerhaft unsere Gewässer belasten – ohne, wie bisher, Risikoüberprüfungen nach 10 oder 15 Jahren[2].

Eine EU-weite Vorgabe zur behördlichen Überwachung des Zustands von Kleingewässer gibt es bislang nicht, denn nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) müssen erst größere Gewässer ab etwa 50 Hektar (0,5 km²) Wasserfläche regelmäßig überwacht werden. So bleiben Belastungen der kleineren, doch bedeutsamen Kleingewässer häufig unbemerkt oder aber es fließen Ergebnisse stichprobenartiger Untersuchungen nicht in die offizielle Berichterstattung über den Zustand der EU Gewässer ein.

Dass insbesondere Kleingewässer in der Agrarlandschaft zum Teil erheblich mit Pestiziden belastet sind, konnte in Deutschland eine Pilotstudie zeigen, die Pestizide in Kleingewässern und deren Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften untersucht hat. Im Zentrum hier standen kleine Fließgewässer[3]: Proben von über 100 Gewässerabschnitten belegten, dass weder die geltende Risikoprüfung im Rahmen der Pestizid-Zulassung noch die bestehenden Anwendungsauflagen für die Ausbringung von Pestiziden verhindern, dass Kleingewässer erheblich mit Pestiziden belastet werden (PAN Germany berichtete). Eine Verstetigung eines regelmäßigen Kleingewässermonitorings gibt es in Deutschland trotz entsprechender Forderungen bislang nicht. Immerhin empfiehlt die „Arbeitsgruppe Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen“ des Projekts „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“, eine Fortführung und Ausdehnung des Kleingewässermonitorings zu prüfen mit dem Ziel eines zulassungsrelevanten „Biodiversitäts-Monitoring im aquatischen Bereich“.[4]

Doch eine entsprechende Umsetzung ist ungewiss, vor allem vor dem Hintergrund der Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pestizidgesetze. Denn diese schränkt die Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Berücksichtigung neuster Forschungserkenntnisse bei der Produktzulassung ein, während gleichzeitig mit einer weiteren Verschärfung der Belastung zu rechnen ist. Die Vorschläge im Omnibus X werden auch vom wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.

Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ macht das Umweltbundesamt auf die Bedeutung und Gefährdung ausgewählter Gewässertypen aufmerksam.

[1] Gewässertyp des Jahres 2026 – Kleingewässer

[2] Gemeinsame Pressemitteilung 27. Januar 2026: Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

[3] https://www.ufz.de/newsletter/ufz/Dezember2021/index.html#4

[4] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Petition für Gesundheit, Bienen und Bauern




Zahl der Pestizidvergiftungen in Brasilien dramatisch gestiegen

Mit 9.729 offiziell registrierten Pestizidvergiftungen verzeichnete Brasilien 2025 das höchste Vergiftungsniveau seit 2015. Das Gesundheitsministerium meldete einen Anstieg von 84 % gegenüber 2015. Durchschnittlich gab es rund 27 Betroffene pro Tag. Das bedeutet 27-mal am Tag akutes Leid für die Betroffenen und ihre Familien.(1)

Besonders besorgniserregend: Ein Viertel der Vergiftungs-Opfer sind Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren. Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren bilden mit 23.045 Fällen die größte Gruppe unter den Betroffen. In dieser Altersklasse waren 54 % der Vorfälle arbeitsbezogen, davon 80 % in der Landwirtschaft.

Daten des Informationssystems für meldepflichtige Krankheiten (SINAN) zeigen, dass landesweit seit 2015 insgesamt 73.391 unbeabsichtigte Vergiftungen durch Pestizide gemeldet wurden. Die Auswertung berücksichtigt nur sogenannte „unbeabsichtigte Fälle” und schließt Suizide, Abtreibungen, Morde und andere Vorfälle aus, bei denen die Schädigung mit Absicht erfolgte. Das brasilianische Gesundheitsministerium veröffentlichte eine Auswertung des VSPEA-Programms zur „Gesundheitsüberwachung von Bevölkerungsgruppen, die Pestiziden ausgesetzt sind“(2) und nannte Zahlen zu den Vergiftungsfällen ab 2007 bis 2025. Die in diesem Artikel genannten Daten basieren auf einem Zeitraum von 10 Jahren von 2015 bis 2025.

Trauriger Rekord auch bei Pestizidzulassungen und Vermarktung

2025 brach Brasilien Rekorde bei den Pestizidzulassungen: Es wurden 914 neue Pestizide zugelassen, ein Plus von 38 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verkäufe lagen 2024 bei 825.800 Tonnen, was einem Zuwachs von 9,3 % entspricht.

Expert*innen sehen einen engen Zusammenhang zwischen dem gestiegenen Angebot an Pestiziden, sinkenden Preisen und steigender Nutzung und der dadurch zunehmenden Exposition der Bevölkerung. Die Region Espírito Santo verzeichnete 2025 mit 941 Fällen die höchste Vergiftungsrate, gefolgt von weiteren Regionen im Norden Brasiliens, die geprägt sind von starker Expansion der Agrarindustrie.

Agrarchemikalien sind die Hauptursache für Vergiftungen am Arbeitsplatz

Hauptopfer unbeabsichtigter Vergiftungen sind Männer im Alter von 20 bis 39 Jahren, die in der Landwirtschaft arbeiten. Das brasilianische Arbeitsministerium kritisierte die Situation scharf – es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden hätten.

Kleinkinder besonders stark betroffen

Besonders besorgniserregend ist die Situation bei Kleinkindern: 1- bis 4-Jährige machen rund 25 % der gemeldeten Fälle aus. Laut Wanderlei Pignati, Professor an der Bundesuniversität von Mato Grosso (UFMT) und renommierter Forscher zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit, gibt es mehrere Faktoren, die dazu führen, dass diese Gruppe zu den am stärksten exponierten gehört. Einer davon ist, dass das Immunsystem bei Kleinkindern noch nicht vollständig ausgebildet sei. Ein weiterer Faktor ist, dass Pestizide lipophil sind und sich in fettreichen Geweben wie den Brustdrüsen anreichern. Pestizidrückstände in der Muttermilch wurden in Studien bereits nachgewiesen.

Fachleute warnen, dass das 2024 in Brasilien verabschiedete Pestizidgesetz dazu führe, dass noch mehr Pestizide zugelassen und künftig weniger streng reguliert werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei damit zu rechnen, dass sich die Belastungssituation weiter verschlimmern wird.

Hohe Dunkelziffer bei Pestizid-Vergiftungen

Gleichzeitig weisen Forscher*innen auf eine erhebliche Untererfassung bei Pestizid-Vergiftungen hin, etwa bei indigenen Völkern und Beschäftigten, die aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zum Arzt gehen. Es wird davon ausgegangen, dass nur einer von tatsächlich 50 erlittenen Vergiftungsfällen gemeldet wird.

Seit der Einführung des Programms zur Gesundheitsüberwachung von Pestizid-exponierten Bevölkerungsgruppen (VSPEA) 2024 sind die Meldungen von Pestizid-Vergiftungen gestiegen, was nach Ansicht des Gesundheitsministeriums auch auf das Programm zurückzuführen sei: Gesellschaft und medizinisches Personal würden stärker auf Pestizid-Vergiftungen achten und die Meldebereitschaft sei gestiegen.

Neben dem menschlichen Leid haben die Pestizid-Vergiftungen auch wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft. Expert*innen schätzen, dass jeder Dollar Pestizid-Ausgaben Kosten von etwa 1,29 Dollar für das brasilianische Gesundheitssystem verursacht.

 

 (1) Quellen-Hinweis: Die in diesem Artikel verarbeiteten Daten und Analysen sind einem am 02.03.2026 erschienenen Bericht von Repórter Brasil entnommen. Ergänzende Informationen wurden von PAN Germany mit Quellenhinweisen (Links) versehen.

(2) Vigilância em Saúde das Populações Expostas a Agrotóxicos (VSPEA)