Keine Mehrheit bei den EU-Ländern – Kommission kündigt weitere 10 Jahre Glyphosat an

Nachdem bereits im Oktober die erforderliche Zustimmung ausblieb, gab es auch heute im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für weitere zehn Jahre zu genehmigen.

Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist es in solchen Fällen an der EU-Kommission allein zu entscheiden. Und per Statement und Kurzmitteilung machte sie gleich nach der heutigen Abstimmung klar, dass sie Glyphosat für 10 Jahre verlängern wird. Aus Sicht von PAN Germany wäre es dringend geboten, dass die Kommission aufgrund des fehlenden Rückhalts in den Mitgliedsstaaten und der Bevölkerung dies überdenkt und nicht an der Wiedergenehmigung für 10 Jahre festhält.

Die Entscheidung über die Zukunft des meist verwendeten Herbizidwirkstoffs findet vor dem Hintergrund weiterer alarmierender wissenschaftlicher Erkenntnisse über seine schädigende Gesundheitswirkung statt: Eine gerade veröffentlichte internationale Studie an Ratten belegt einen Zusammenhang von Glyphosat mit der Entstehung von Leukämie bereits in jungem Alter.

Die internationale Studie unter der Federführung des Ramazzini-Instituts in Bologna deckte zum ersten Mal überhaupt die gesamte Lebensspanne von der embryonalen Phase bis zum Ende der Lebenserwartung ab. Bei den untersuchten Tieren kam es bei einer sehr niedrigeren Dosis des Glyphosat-Wirkstoffs und bei noch niedrigerer Dosierung mit glyphosathaltigen Herbiziden zu einem signifikant gehäuften und extrem frühzeitigen Auftreten von Leukämie. Weitere Details finden sich in dem Offenen Brief, von PAN Germany und anderen Organisationen an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.

Die Europäische Chemikalienagentur der EU (ECHA) hatte Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft, eine von kritischen Wissenschaftler*innen monierte Entscheidung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli 2023 bekannt gegeben, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne – Umweltorganisationen waren empört.

Die von der EU Kommission heute angekündigte Wiedergenehmigung von Glyphosat werde an Bedingungen und Einschränkungen geknüpft. Zu diesen Einschränkungen zähle ein Verbot der Verwendung zur Abreifebeschleunigung (Sikkation) vor der Ernte und Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen. Zudem verwies die EU Kommission in ihrem Statement darauf, dass die Mitgliedstaaten für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pestizidprodukte nationale Anwendungsbeschränkungen erlassen können, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen.

Lesen Sie auch die Bewertung von PAN Europe zur heutigen Entscheidung.




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Wichtige Abstimmung zur Pestizidreduktion / SUR

Heute, am 24. Oktober 2023 erfolgt die Abstimmung im Umweltausschusses des EU-Parlaments (ENVI) zum Entwurf der Pestizidreduktions-Verordnung (SUR, Sustainable Use Regulation). Da er federführend für den Gesetzesvorschlag ist, wird der ENVI Ausschuss die entscheidenden Weichen für die folgende Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und den darauffolgenden Trilog aller EU Gremien stellen.

Erstmals könnten verbindliche quantitative Ziele für die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide auf EU- und auf Mitgliedsstaatenebene festgeschrieben werden sowie verbindliche kulturspezifische Regeln für den Integrierten Pflanzenschutz. Von industriefreundlicher Seite wird seit Beginn der Verhandlungen allerdings versucht, diese Maßgaben aufzuweichen und abzuschwächen. Gegen die Argumente der Kritiker hatten sich mehr als 3000 Wissenschaftler*innen gestellt und mit wissenschaftlichen Argumenten klargestellt, dass die Wiederherstellung der Natur und die Reduzierung des Einsatzes von Agrochemikalien für die langfristige Erhaltung der Produktionskapazität und der Ernährungssicherheit notwendig sind.

Aus Sicht von PAN Germany sind u.a. folgende Elemente unzureichend bzw. dringend nachzubessern:

  • Besonders problematisch, ist der vorgeschlagene irreführende Indikator, auf dessen Grundlage die Pestizid-Reduktion gemessen werden soll. Ein aktuelles Video von Global 2000 und der Initiative Safe Bees and Farmers erklärt die Schwachstellen des „Harmonized Risk Indikator“.
  • Die Vorschläge zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete und zur Größe und Ausgestaltung der Schutzzonen um diese herum, reichen nicht aus, um vulnerable Gruppen wie Schwangere und Kinder, unsere Gewässer und Trinkwasserversorgung und unsere Naturschutzgebiete ausreichend vor den Pestizidbelastungen zu schützen.
  • Wie die Umstellung auf eine umweltschonendere und resilientere Landwirtschaft finanziert werden soll, bleibt unklar. Denn der EP-Landwirtschaftsausschuss hatte am 9. Oktober den Artikel 43 aus dem Entwurf gestrichen. Dies war der einzige Artikel, für den der Ausschuss allein zuständig war und der vorsah, für eine Übergangszeit von 5 Jahren Landwirt*innen für die Umsetzung der SUR-Maßnahmen über Subventionen aus dem Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu unterstützen. Die Entscheidung des Agrarausschusses steht im Gegensatz zu Forderungen im jüngsten OECD-Bericht über die Zukunft der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU. Nach Ansicht der OECD, ist die wichtigste Lösung, der GAP eine grundlegende Neuausrichtung zu geben, um sie stärker an erklärte Prioritäten, wie Umwelt- und Klimaschutz, zu binden und Fehlanreize zu beseitigen.

Eine aktuelle Umfrage, die von Marktforschungsunternehmen Ipsos in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien durchgeführt und von PAN Europe veröffentlicht wurde, zeigt nach der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erneut die deutliche Unterstützung der Bürger*innen für eine ehrgeizige Pestizidpolitik (PAN Germany berichtete). Eine deutliche Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass EU-Finanzhilfen für Landwirt*innen an die Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung von Pestiziden geknüpft sein sollten. Die meisten Befragten (73,2 %) sind der Meinung, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes (IPM)für Landwirte in der EU verbindlich sein sollten.

Wenn es das Ziel der EU-Kommission war, die alte und in vielen Bereichen nicht funktionierende Rahmenrichtlinie (SUD) durch die SUR-Verordnung zu verbessern, an die Ziele des Green Deals anzupassen und insofern verbindlicher zu gestalten, dürfen aufgrund der vielen abschwächenden Änderungsvorschläge Zweifel am Erfolg angebracht sein. Deshalb wurden in einem Joint Statement, das bislang von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, nochmal zehn zentrale Forderungen an die Entscheidungsträger übermittelt.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können an der politischen Debatte mitwirken und etwas bewegen: Ab sofort und in den nächsten Monaten können sie auf unkomplizierte Weise den deutschen EU-Abgeordneten und den zuständigen Bundesminister*innen hier in Deutschland ihre Meinung übermitteln. Wir haben dafür ein Online-Tool auf unserer Website eingebunden, das die Kommunikation erleichtert. Machen Sie mit! und schreiben Sie mit einem Klick den Politiker*innen, dass Sie eine starke SUR fordern, die Landwirt*innen unterstützt, eine zukünftige Landwirtschaft fördert, die Gesundheit aller bewahrt und die Artenvielfalt schützt und erhält!

 

 

 




EU-Aus für fünf hormonschädliche Pestizide

Gut 10 Jahre nach Einführung des EU-Ausschlussverfahrens für Pestizide mit hormonschädlichen Eigenschaften (Endocrine Disruptor Chemicals, EDCs) und gut 5 Jahre nach dem Start der tatsächlichen Implementierung in das EU-Pestizidrecht, werden erstmals endokrinschädliche Pestizidwirkstoffe auf Grundlage der festgelegten Bewertungsvorschriften vom EU-Markt genommen. PAN Germany begrüßt diese wichtige Entscheidung. Dies ist ein Erfolg jahrelanger Anstrengungen der Umweltverbände und der Wissenschaft, regulative Maßnahmen einzufordern, um die Exposition von Menschen und Umwelt mit diesen gefährlichen Substanzen zu verhindern bzw. zu verringern. Bei den Pestizidwirkstoffen handelt es sich um Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten folgte in ihrer Entscheidung dem Vorschlag der EU-Kommission, die fünf ED-Pestizide nicht zu genehmigen bzw. nicht wieder zu genehmigen. Die Entscheidung fiel am 12./13. Oktober 2023 im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF). PAN Germany engagiert sich seit langem für einen besseren Schutz vor EDCs und hatte kurz vor der Abstimmung per Brief an das BMEL und BMUV appelliert, den Kommissionsvorschlag zu unterstützen

Die fünf Wirkstoffe wurden auf Grundlage der 2018 verabschiedeten Leitlinie zur Identifizierung von endokrinschädlichen Pestiziden und Bioziden überprüft und bewertet. Zwischen 2021 und 2023 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellt, dass alle fünf Wirkstoffe die festgelegten Kriterien als endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit erfüllen. Triflusulfuron-methyl wurde zusätzlich als endokriner Disruptor für Wildtiere (Nichtzielorganismen) eingestuft.

Mit der Entscheidung wurde die Neugenehmigung für Asulam-Natrium untersagt und die vier anderen Pestizide werden aus der Verwendung in der EU genommen. Zu kritisieren sind aus Sicht von PAN Germany die Übergangsfristen. So wird das Verbot für Metiram erst im Januar 2024 und für Benthiavalicarb sogar erst im November 2024 in Kraft treten. Dies steht im Widerspruch zu der rechtlichen Vorgabe, die eine rasche Entfernung von Pestizid-Wirkstoffen vom Markt verlangt, wenn sie aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten werden.

In Deutschland gibt es derzeit noch Mittelzulassungen für das Fungizid Benthiavalicarb u.a. für den Kartoffelanbau, das Akarizid Clofentizin kommt beim Apfel- und Birnenanbau sowie bei Zierpflanzen zum Einsatz, Metiram wird als Fungizid bei Salaten und Gemüsekulturen verwendet und das Herbizid Triflusulfuron u.a. im Ackerbau.

Die Pestizidverordnung (EG) 1107/2009, die die Genehmigung von Wirkstoffen regelt, soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier sowie für die Umwelt und Biodiversität gewährleisten. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung vor, dass Wirkstoffe mit hormonaktiven Eigenschaften, die schädliche Auswirkungen auf Menschen oder auf nicht zu bekämpfende Organismen („Nichtzielorganismen“) haben können, in der Europäischen Union nicht (erneut) genehmigt werden dürfen (sog. „Ausschlusskriterium“).

Die jetzt regulierten fünf Wirkstoffe sind möglicherweise erst der Anfang weiterer zukünftiger Verwendungsausschlüsse aufgrund amtlich bestätigter hormonschädlicher Wirkungen, denn viele Pestizide sind noch nicht auf ihre ED-Eigenschaften hin untersucht oder befinden sich noch in der Prüf- und Bewertungsphase (s. EFSA Pesticide Assessment List).

EDCs – Reduktionsmaßnahmen dringend erforderlich!

Jahrzehnte anerkannter und begutachteter wissenschaftlicher Forschung belegen signifikante Zusammenhänge zwischen EDCs und Gesundheitsbeeinträchtigungen selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen, so dass eine sichere Wirkschwelle nicht festgelegt werden kann. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen unter anderem die Förderung von hormonbedingten Krebsarten, Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit, neuronale Beeinträchtigungen wie Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwächen oder die Förderung von chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Adipositas. Viele EDCs zeigen Cocktaileffekte und sind besonders für die Entwicklung von Ungeborenen und Kindern gefährlich. Durch EDCs ausgelöste Effekte können sich sogar generationenübergreifend manifestieren (mehr dazu auf der PAN-Website im Themenschwerpunkt „Hormongifte, EDCs“)

Die Europäische Union hat sich im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (From Farm to Fork) dazu verpflichtet, den Einsatz von besonders gefährlichen Pestiziden (dazu zählen Ausschluss- und Substitutionskandidaten und somit auch ED-Pestizide) bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wird das Ziel formuliert, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt besser vor der Belastung durch endokrin wirksame Chemikalien (EDCs) zu schützen. Ein wichtiger Schritt dahin wurde 2023 mit der Verabschiedung von neuen EDC-Gefahrenklassen im Rahmen der CLP-Verordnung (1272/2008/EG) erreicht, durch die nun endlich eine amtliche Klassifizierung von Chemikalien als hormonschädlich sowie als verdächtig hormonschädlich möglich wird und entsprechende Gefahrenhinweise zukünftig diese Eigenschaft von Substanzen und Gemischen auch kenntlich machen.

Zu Beginn ihrer Arbeit schien es, als hätte die Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag das Versprechen gegeben hat, einen nationalen Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen zu erarbeiten, die Dringlichkeit des Problems von EDCs anerkannt. Doch der Entwurf eines deutschen EDC-Aktionsplan scheint in der Ressortabstimmung festzustecken, obwohl die Vorlage des Aktionsplans bereits vor Monaten vom BMUV angekündigt wurde (s. Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen). Nach einem entschlossenen Handeln zum Wohl der Bevölkerung sieht dies nicht aus.

PAN Germany erwartet von den befassten Bundesministerien, dass noch in diesem Jahr der EDC-Aktionsplan vorgelegt und mit dem Stakeholder-Dialog begonnen wird. Zudem sieht PAN die Notwendigkeit, die Überprüfung auf hormonschädliche Wirkung von Pestiziden, Bioziden und Industriechemikalien schneller voranzutreiben, damit das Versprechen eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gegenüber EDCs in der EU und in Deutschland endlich Realität wird.




Glyphosat-Wiedergenehmigung wird weiterverhandelt

Die EU Mitgliedsstaaten konnten sich am Freitag, den 13. Oktober 2023 nicht über eine Wiedergenehmigung von Glyphosat einigen. Eine dafür notwendige qualifizierte Mehrheit konnte im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) nicht erreicht werden. Das ist ein wichtiger Teilerfolg! Zuvor hatte sich die EU-Kommission für eine Wiedergenehmigung des Pestizids über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgesprochen. Nach PAN-Kenntnis stimmten Österreich, Kroatien, und Luxemburg gegen diesen Vorschlag, Deutschland, Belgien, Bulgarien, Malta, Frankreich und die Niederlande enthielten sich. Damit konnten sich die Befürworter bei den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen.

PAN Germany begrüßt dieses Ergebnis, zeigt sich aber auch enttäuscht von der Enthaltung Deutschlands. Schließlich hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen, die Verwendung glyphosathaltiger Mittel ab 2024 zu verbieten. Ein klares Nein gegen ein „weiter so“ auf EU-Ebene wäre nicht nur im Sinne des Koalitionsvertrags gewesen, sondern auch ein deutliches Signal für die Verteidigung des Vorsorgeprinzips, angesichts der bestehenden und eingeräumten Datenlücken und Unsicherheiten bei der Risikobewertung von Glyphosat.

Nicht nur die wahrscheinliche Kanzerogenität von Glyphosat ist ein Problem (PAN berichtete wiederholt), sondern auch die erheblichen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme, schon allein aufgrund der großen Mengen und Anwendungsflächen. Glyphosat und sein Hauptmetabolit AMPA finden sich mittlerweile faktisch überall in der Natur, selbst in Menschen und Tieren.  Obwohl seit 2009 auch Ökosysteme und Artenvielfalt im europäischen Pestizidrecht als Schutzziele verankert sind, fehlt es noch immer an harmonisierten Bewertungsverfahren. Dies räumt auch die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein. Aus PAN-Sicht ist das ein Skandal. Diese Bewertungsmängel bei Glyphosat – und bei allen anderen in der EU genehmigten Pestiziden –  müssen schnellstens ausgemerzt werden und schon gar nicht darf unter solchen Bedingungen ein Totalherbizid wiedergenehmigt werden, dessen Einsatzmenge allein in Deutschland bei rund 5000 Tonnen pro Jahr liegt.

Wie geht es jetzt weiter? Die Mitgliedstaaten werden nun in den kommenden Wochen im Berufungsausschuss erneut über den Vorschlag der Kommission zur Wiedergenehmigung abzustimmen. Es wird erwartet, dass die Kommission den Vorschlag anpassen wird, möglicherweise eine verkürzte Genehmigungsdauer oder strengere Anwendungsauflagen vorschlagen wird. Sollte erneut keine qualifizierte Mehrheit zustande kommen, wird die Kommission allein entscheiden. Es bleibt also wichtig, sich weiter für ein Glyphosatverbot und für eine nachhaltigere Landwirtschaft einzusetzen.

Dass es auch ohne Totalherbizide wie Glyphosat geht, zeigen jeden Tag die Ökobetriebe und auch immer mehr konventionelle Landwirte, die integrierten Pflanzenschutz (IPM) mit  vielfältigen Fruchtfolgen und bodenschonenden Wildkrautmanagement anwenden. Hier dazu auch unsere Veranstaltungsreihe PAN Germany Mittagsdialoge: „Pestizidreduktion und Alternativen im Pflanzenschutz“.

Hier die Pressemitteilung von PAN Europe vom 13.10.2023




Meinungsumfrage: Mehrheit der Europäer*innen besorgt über Pestizideinsatz und dessen Auswirkungen

Europäische Bürger*innen sind sehr besorgt über den Einsatz von Pestiziden und deren schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies geht aus einer von PAN Europe beauftragten Umfrage in sechs EU Mitgliedstaaten – Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien – hervor. Durchgeführt wurde die Umfrage vom European Public Affairs Team des Marktforschungsinstituts Ipsos.

Mehr als Dreiviertel der Befragten (75,9 %) machen sich große Sorgen um die Auswirkungen von Pestiziden auf ihre Gesundheit und die ihrer Familie. Besonders beunruhigt äußerten sich Rumän*innen (81,4 %) und Pol*innen (80,4 %), aber auch eine deutliche Mehrheit von 69,8 % der deutschen Befragten äußerte sich beunruhigt über die gesundheitlichen Risiken von Pestiziden.

Noch mehr Sorgen machten sich die  Befragten über die schädlichen Umweltfolgen des Pestizideinsatzes: 81,8 %.
77,7 % der Umfrageteilnehmenden stimmten zu, dass der Einsatz von Pestiziden die Umwelt schädigt; der deutsche Wert liegt bei 77,4 %.  Nur ein knappes Viertel der Befragten sind der Ansicht, dass die Vorteile durch Pestizide die Risiken überwiegen würden.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (61,9 %) ist außerdem der Meinung, dass Glyphosat, das in der EU am häufigsten verwendete Herbizid, in der EU verboten werden sollte. Die deutsche Zustimmung zu einem Glyphosatverbot lag bei deutlichen 68,3 %.

Die über 6.000 Teilnehmenden der Umfrage sprachen sich überwiegend für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus. 73,2 % der Befragten befürworten, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes für die Landwirte in der EU verbindlich sein sollen.

Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse empfiehlt der Bericht den politischen Entscheidungsträgern:

  • Das Vorsorgeprinzip, wie im EU-Recht gefordert, bei der Pestizidregulierung anzuwenden, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten;
  • die wichtigsten Bestimmungen der vorgeschlagenen Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beizubehalten und zu stärken, einschließlich verbindlicher Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz und kulturspezifische Vorschriften;
  • den Schutz empfindlicher Gebiete (wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete) vor Pestizid-Abdrift durch möglichst große Pufferzonen sicherzustellen;
  • Glyphosat in der EU zu verbieten, in Anbetracht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über dessen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt Glyphosat, und
  • die derzeitigen Lücken bei der Risikoabschätzung der EU-Pestizidzulassung zu schließen, um Menschen und Umwelt angemessen zu schützen.

Die Meinungsumfrage wurde im August 2023 vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Auftrag vom Pesticide Action Network (PAN) Europe durchgeführt. Bei der Auswahl der sechs Länder wurde darauf geachtet, dass sie einen repräsentativen Überblick über die EU und ihre geografische, klimatische, politische und wirtschaftliche Vielfalt bieten. Teilgenommen haben Personen aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung von PAN Europe (05.10.2023)

Hier können Sie sich den Bericht zur Meinungsumfrage „Pesticides: Play it safe!“ herunterladen




Zusagen im neuen UN Rahmenwerk für Chemikalien sollte globale Pestizid-Maßnahmen vorabtreiben

2. Oktober 2023. Presseimitteilung / Pesticide Action Network (PAN) International begrüßt die bedeutenden Vereinbarungen zur die Gründung einer Globalen Allianz zu Pestiziden und zum Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft, die von Regierungen, dem Privatsektor und anderen Interessengruppen auf der Fünften Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) getroffen wurden.

Am 30. September verabschiedete die ICCM5 das Global Framework on Chemicals: For a planet free of harm from chemicals and waste“ (Für einen Planeten ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle), das als Nachfolgeabkommen zu SAICM, die Richtung der globalen Chemikalien- und Abfallpolitik, einschließlich Pestiziden, vorgibt. Vertreten durch regionale Zentren aus Afrika, dem asiatisch-pazifischen Raum, Lateinamerika, Europa und Nordamerika ging PAN mit starken Vorschlägen in die Verhandlungen. Dazu zählten bis 2030 die weltweit gefährlichsten Pestizide schrittweise aus der Landwirtschaft auszuschließen und die Ausfuhr von auf nationaler Ebene verbotenen Pestiziden zu untersagen.

Zum Abschluss der ICCM5 wurden u.a. die folgenden Ziele verabschiedet:

  • „Bis 2035 haben die Beteiligten wirksame Maßnahmen ergriffen, um hochgefährliche Pestizide in der Landwirtschaft auslaufen zu lassen, wenn die Risiken nicht beherrscht wurden und sicherere und erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, und den Übergang zu diesen Alternativen zu fördern und sie verfügbar zu machen.“ (Zielvorgabe A7)
  • „Bis 2030 arbeiten die Regierungen darauf hin, die Ausfuhr von Chemikalien, die sie auf nationaler Ebene verboten haben, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen zu notifizieren, zu regulieren oder zu verbieten.“ (Zielvorgabe A5)

Obwohl die Beteiligten während des intersessionalen Prozesses und hier in Bonn hart gearbeitet haben, zeigt das Ergebnis der ICCM5 nach Meinung von PAN nicht die Dringlichkeit, den Ehrgeiz und das Engagement, die erforderlich sind, um der wachsende Bedrohung durch die Verschmutzung durch Chemikalien und Abfälle zu begegnen und die zunehmende Notwendigkeit, die Verschmutzung zu verhindern und Schäden für Mensch und Umwelt zu beseitigen, anzugehen.

Dennoch erkennt PAN an, dass Fortschritte erzielt wurden, auch in Bezug auf Pestizide – die Gruppe von Chemikalien, die weltweit in größten Mengen und absichtlich in die Umwelt freigesetzt werden und mit denen Hunderte von Millionen von Landwirt*innen und Landarbeit*innen direkt umgehen – von denen viele keinen Zugang zu ausreichenden Informationen haben und nur begrenzt oder gar nicht in der Lage sind, sich selbst oder ihre Familien ausreichend vor Schäden durch Pestizide zu schützen.

Wir begrüßen die von den Regierungen eingegangenen Verpflichtungen, sicherere und nachhaltigere landwirtschaftliche Praktiken, einschließlich der Agrarökologie, zu unterstützen:

  • „Bis 2030 setzen die Regierungen politische Maßnahmen und Programme, um sicherere und nachhaltigere landwirtschaftliche Praktiken, einschließlich Agrarökologie, integriertem Pflanzenschutz und der Verwendung von nicht-chemischen Alternativen, zu unterstützen, soweit dies angemessen ist.“ (Zielvorgabe D5)

Darüber hinaus ist PAN zuversichtlich, dass die Gründung einer Globalen Allianz für hochgefährliche Pestizide (HHPs) den Ausstieg aus der Verwendung dieser besonders gefährlichen Pestizide beschleunigen kann. Die Gründung einer „Global Alliance on HHP“ war ein Vorschlag der afrikanischen Region und wurde und wird von PAN nachdrücklich unterstützt. Die Allianz hat den Auftrag, Maßnahmen zu HHPs zu mobilisieren und zu koordinieren, und soll von der FAO als führender UN-Organisation zusammen mit der WHO, der ILO und dem UNEP koordiniert werden.

In einem Brief an die Präsidentin der ICCM5, Dr. Anita Breyer, forderten fast 400 zivilgesellschaftliche Organisationen aus 74 Ländern ein klares Bekenntnis zum Ausstieg aus HHPs und zur Beendigung von Doppelstandards im Handel mit Pestiziden. Wir bedauern, dass unsere Forderungen in dem neuen Rahmenwerk nur teilweise erfüllt wurden und unterstreichen, dass mehr getan werden muss, um wirksame Maßnahmen gegen Schädigungen durch Pestizide umzusetzen.

Die Zusagen, die im neuen globalen Rahmenwerk „Global Framework on Chemicals“ eingegangen wurden, sind zwar unzureichend, aber dennoch bedeutsam und sollten als Katalysator für globale Reformen in der Pestizidpolitik dienen. Nur wenn wir dem Schutz und dem Wohlergehen der Menschen und des Planeten Vorrang vor Profit-Interessen einräumen, können wir hoffen, unsere Vision eines Planeten ohne Schäden durch Pestizide zu erreichen.

 

Pressekontakt:

Tadesse Amera, Co-Coordinator, PAN International: atadesse2002@yahoo.com | +251 91 124 3030

Maïmouna Diene, Chair, PAN International; Director, PAN Africa: maimounadiene@pan-afrique.org | +221 775449689

Sarojeni Rengam, Executive Director, PAN Asia Pacific (PAN AP): sarojeni.rengam@panap.net | +60 12-974 0611

Susan Haffmans, Senior Advisor, PAN Germany:  susan.haffmans@pan-germany.org | +49 157 315 640 17

Maria Isabel Carcamo, Coordinator RAPAL Uruguay: coord@rapaluruguay.org | +598 99613193




Zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz zur Weltchemikalienkonferenz am 22.09.2023 in Bonn

Vom 25. Bis 29. September findet in Bonn die Weltchemikalienkonferenz – die ICCM5 – statt, bei der ein neues Abkommen für das internationale Chemikalienmanagement beschlossen werden soll. Bereits in der Woche davor beginnen wir mit den Vorbereitungen. Als deutsche NGOs, die zu dem Thema arbeiten, organisieren wir eine zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz am 22. September mit einer High-Level Paneldiskussion, Workshops und einer Fishbowl Diskussion über unsere künftigen Arbeiten.

Diese halbtägige Konferenz bietet der Zivilgesellschaft und ihren Unterstützer*innen eine zusätzliche Gelegenheit zum Gedankenaustausch und zur Formulierung unserer Positionen im Vorfeld der Weltchemikalienkonferenz. Gemeinsam schaffen wir einen entscheidenden Impuls für die weitere Zusammenarbeit. Machen Sie mit und helfen Sie dabei, diese Veranstaltung zu einem zusätzlichen Ansporn für die folgende Verhandlungswoche zu machen und unterstützen Sie unseren gemeinsamen Kampf für ein ambitioniertes Abkommen zum internationalen Chemikalienmanagement.

Hier geht es zum Programm

Die zivilgesellschaftliche Konferenz startet am 22. September um 15 Uhr und schließt am Abend mit einem gemeinsamen Essen. Hiermit möchten wir Interessierte herzlich zu dieser Konferenz einladen.

Die Konferenz wird ausschließlich in Präsenz und auf Englisch stattfinden. Eine vorherige Registriergung ist notwendig.

Die Veranstaltung findet in den Räumen des Bundesministeriums für Umwelt (Adresse: Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn) statt. Der Eintritt ist frei.

Hier geht es zur Anmeldung

Die zivilgesellschaftliche Konferenz wird organisiert von:
BUND, European Network for Environmental Medicine, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, Pestizid Aktions-Netzwerk und Women Engage for a Common Future. 

Wir freuen uns auf Sie!




Hochgefährliche Pestizide: Bundesregierung verschleppt Exportverbot

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, Misereor, PAN Germany und Rosa-Luxemburg-Stiftung

[Aachen / Berlin / Hamburg / Johannesburg, 11.9.2023] Am morgigen Dienstag jährt sich die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mittels einer Verordnung ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um Pestizide, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Tausende Tonnen bei uns verbotener Pestizide werden aktuell weiterhin ins außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen, die ländliche Bevölkerung und die Umwelt dar.

Nachdem das Landwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung erarbeitet hat, geht es in der Ressortabstimmung nicht voran. Um zum gesundheitlichen Schutz von Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen außerhalb der EU beizutragen, fordern NGOs, Umweltverbände und politische Stiftungen alle beteiligten Ressorts auf, zusammenzuarbeiten und den vorliegenden Verordnungsentwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen zu übergeben, damit die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

„Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben. Aus diesem Grund betrachten wir eine Blockade des angekündigten Pestizidexportverbots innerhalb der Bundesregierung sehr kritisch. Der Fokus muss klar auf das Wohl von Mensch und Umwelt gelegt werden“, sagt Silke Bollmohr, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung vom INKOTA-netzwerk.  

„Misereor-Partnerorganisationen dokumentieren weltweit Fälle eklatanter Häufungen von schweren Erkrankungen und Todesfällen in Gegenden mit hohem Pestizideinsatz. Wir können nicht länger zulassen, dass sich nachweislich jedes Jahr 385 Millionen Menschen an Pestiziden vergiften und 11.000 sogar daran sterben, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika“, erklärt Sarah Schneider, Referentin für Welternährung bei Misereor.

„Deutsche Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF machen Profit auf Kosten von Mensch und Umwelt. Verbotene Pestizide gelangen als Rückstände in Importprodukten zum Teil auch zu uns in die Regale der Supermärkte zurück. BUND-Zierpflanzentests zeigen regelmäßig eine hohe Belastung mit gefährlichen Pestiziden ohne EU-Zulassung. Diese Doppelstandards dürfen nicht weiter toleriert werden”, fordert BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel.

„Der Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage, um den Export bei uns verbotener Pestizide über eine Verordnung zu unterbinden. Dass dies mit EU- und Welthandelsrecht im Einklang steht, hat ein im September 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten belegt. Die praktische Umsetzbarkeit beweisen Belgien und Frankreich, die solche Exporte bereits gesetzlich unterbinden. Statt am Export alter, gefährlicher Wirkstoffe festzuhalten, sollte Deutschland in nicht-chemische Pflanzenschutzstrategien investieren und das Exportverbot als Innovations-Booster dahingehend nutzen“, sagt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und internationale Angelegenheiten bei PAN Germany.

Weiterführende Informationen

Das Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“ im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist hier verfügbar.

Kontakte

  • Maria Bause, European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), E-Mail: bause@ecchr.eu, Telefon: +49 (0)30 69 81 97 97
  • Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 107
  • Susan Haffmans, Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), E-Mail: susan.haffmans@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)157 31 56 40 17
  • Corinna Hölzel, BUND e.V., E-Mail: Hoelzel@bund.net, Mobil: +49 (0)175 44 87 69 1
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81
  • Barbara Wiegard, Presse-Stelle Misereor, E-Mail: barbara.wiegard@misereor.de, Telefon: +49 (0)30 44 35 19 88

 




Glyphosat belastet europäische Oberflächengewässer!

Zum Schutz der Wasserqualität und der aquatischen Ökosysteme muss Glyphosat verboten werden.
Glyphosat und sein Metabolit AMPA wurden in 11 von 12 europäischen Ländern in Oberflächengewässerproben gefunden. Von Polen bis Portugal, von Belgien bis Bulgarien sind Gewässer durch das Totalherbizid verschmutzt. Dies ist das beunruhigende Ergebnis eines neuen Berichts
von PAN Europe und den europäischen Grünen (Fraktion Die Grünen/EFA).

Dass die Wasserproben selbst in der „Nebensaison“ derart belastet sind, zeigt das Ausmaß der Glyphosatkontamination. Die verbreitete Pestizidbelastung beeinträchtigt die Qualität unserer Wasserressourcen und gefährdet aquatische Ökosysteme. Die Studie wertet die Messdaten aus und wirft ein Licht auf Regelungslücken beim Schutz unserer Wasserressourcen generell und in Hinblick auf Glyphosat/AMPA.

Glyphosat und/oder AMPA, der Hauptmetabolit von Glyphosat, wurden in 17 von 23 Proben (74 %) aus 11 von 12 Ländern oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 μg/L nachgewiesen. Flusswasserproben aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Spanien, Polen und Portugal waren mit einem der Stoffe kontaminiert. Nur in Slowenien wurden weder Glyphosat noch AMPA nachgewiesen. Die Proben wurden in der zweiten Oktoberhälfte 2022 entnommen.

Fünf der 23 in Österreich, Spanien, Polen und Portugal entnommenen Wasserproben (22 %) überschritten den EU-Trinkwassergrenzwert für Glyphosat. Eine Probe in Portugal enthielt 3 µg/L, das ist das 30-fache des Trinkwassergrenzwertes.

Die höchste gemessene Konzentration war 3,9 µg/L für AMPA in Polen. Sowohl Glyphosat als auch AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar. Glyphosat ist als giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411). Auf Grundlage der Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre eine strengere Einstufung gerechtfertigt. AMPA wird derzeit von der Europäischen Kommission nicht als sogenannter relevanter Metabolit für Trinkwasser angesehen, so dass der Grenzwert von 0,1 μg/L für Trinkwasser nicht verbindlich ist und nur wenige EU-Mitgliedsländer haben einen solchen für AMPA festgesetzt. So sind hohe und potenziell schädliche AMPA-Konzentrationen im Wasser weit verbreitet erlaubt.

Dies steht nicht im Einklang mit dem jüngsten Dokument der EFSA „Peer Review zu Glyphosat“, in dem die EFSA eindeutig feststellt, dass „AMPA und N-Acetyl-AMPA in Bezug auf die allgemeine Toxizität ein ähnliches qualitatives und quantitatives toxikologisches Profil wie Glyphosat aufweisen“ und AMPA in der Umwelt persistenter ist als Glyphosat. Die EFSA räumt zudem Datenlücken hinsichtlich der aquatischen Toxizität von Glyphosat ein. Diese Daten- und Bewertungslücken sowie die Erkenntnisse zum Auftreten und zu den Auswirkungen von Glyphosat und AMPA auf Wasserlebewesen zeigen, so die Pressemitteilung zum Bericht, dass die Kriterien für eine Wiedergenehmigung des Herbizidwirkstoffes nicht erfüllt sind.

Die neue Studie bestätigt erneut: Glyphosat ist überall. Es findet sich in menschlichem Urin, Hausstaub, Böden und in Gewässern. Das Vorhandensein von Glyphosat und AMPA in aquatischen Ökosystemen gibt Anlass zur Besorgnis über die Qualität der Wasserressourcen und den Schutz aquatischer Lebensgemeinschaften.

Die Autor*innen des Berichts fordern zum Handeln auf. Sie fordern:

  • Keine Wiedergenehmigung von Glyphosat und einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis, da deren Einsatz die Qualität der Gewässer in der EU verschlechtert und eine Vielzahl von Arten, einschließlich des Menschen, durch die Exposition gefährdet sind.
  • Verabschiedung der EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), in der rechtsverbindliche Ziele für die Halbierung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide bis 2030 festgelegt werden, sowie ein Verbot des Einsatzes aller chemisch-synthetischer Pestizide in sensiblen Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden und von ökologischer Bedeutung sind, inklusive eines Schutzstreifens von 50 Metern um diese Gebiete herum.
  • Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen (UQN) für Glyphosat und AMPA in Oberflächengewässern auf dem Niveau des Trinkwassergrenzwerts (0,1 μg/L), um die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt in aquatischen Ökosystemen zu schützen.
  • Einbeziehung aller Studien aus der wissenschaftlichen Literatur in die Bewertung der Toxizität von Glyphosat unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Produkte auf Glyphosatbasis für bestimmte Arten oft wesentlich toxischer sind als der Wirkstoff allein.
  • Anhebung der Einstufung der chronischen aquatischen Toxizität von Kategorie 2 auf Kategorie 1, da Glyphosat bereits unterhalb von 0,1 mg/L schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben kann.

PAN Europe Pressemitteilung vom 05.09.2023

PAN Europe & The Greens/EFA (2023): „GLYPHOSATE IS POLLUTING OUR WATERS – ALL ACROSS EUROPE. PAN EUROPE’S, WATER REPORT, SEPTEMBER 2023