Welternährungstag 2025: Für eine Zukunft ohne Hunger

Am 16. Oktober ist Welternährungstag – ein Tag, der uns daran erinnert: Ernährung ist mehr als Kalorien. Es geht um Menschenrechte, Gerechtigkeit und nachhaltige Lebensgrundlagen für alle. Noch immer leiden Millionen an Hunger oder Mangelversorgung.

Aus diesem Grund unterstützt PAN Germany das aktuelle Positionspapier „Welternährung 2030 – 11 Schritte für eine Zukunft ohne Hunger“ und die gemeinsamen Forderungen. Zu den Initiator*innen gehören u. a. Forum Umwelt und Entwicklung, Brot für die Welt, FIAN Deutschland, Misereor, Weltfriedensdienst und World Vision Deutschland.

Das Papier benennt 11 konkrete Schritte, um globale Ernährungssysteme neu auszurichten – darunter Menschenrechte, Agrarökologie, gerechter Zugang zu Land, Saatgutvielfalt, Klimaschutz und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Es analysiert die strukturellen Ursachen von Hunger, darunter Landkonzentration, Konzernmacht, Handelsungleichheit und soziale Ungleichheit. Und es richtet Forderungen an die Bundesregierung und internationale Politik, politische Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Ernährungssouveränität, Politikbeteiligung Betroffener und nachhaltige regionale Ernährungssysteme gestärkt werden.

Gemeinsam bekennen wir uns klar zu den zentralen Forderungen:

  • Agrarökologie statt Agrobusiness: Landwirtschaft muss ökologisch und gerecht sein.
  • Menschenrechte im Zentrum: Hunger ist kein Naturphänomen, sondern politisch verursacht.
  • Faire Bedingungen & Mitbestimmung: Nur wenn Betroffene ein Mitspracherecht haben, kann Wandel gelingen.

Wir unterstützen diese Forderungen, weil wir überzeugt sind: Nur durch systemische und politisch verankerte Veränderungen – ökologisch, sozial und demokratisch – lässt sich Hunger überwinden.

Lasst uns gemeinsam dafür eintreten, dass Ernährungssouveränität und Menschenrechte im Zentrum von Entscheidungen stehen. Denn Nahrung ist ein Menschenrecht – kein Geschäftsmodell.

Aktuelles Positionspapier „Welternährung 2030 – 11 Schritte für eine Zukunft ohne Hunger“




Erheben Sie Ihre Stimme für sichere Lebensmittel und eine Natur ohne giftige Pestizide

Unsere Natur und unsere Lebensmittel sind in Gefahr.

Die Europäische Kommission will wichtige Schutzmaßnahmen für die Lebensmittelsicherheit zurücknehmen – und bittet Sie um Ihre Meinung zum sogenannten „Omnibus-Vereinfachungspaket  für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“.
Bis zum 14. Oktober 2025 können sich EU-Bürger*innen in einer Konsultation dazu äußern.

Nutzen Sie diese Chance und beteiligen Sie sich. Schreiben Sie Ihre Botschaft hier über das Formular auf der Seite von PAN Europe. Teilen Sie den Entscheidungsträgern mit, dass Sie gegen eine Lockerung und Abschwächung der Lebensmittel- und Pestizidgesetze sind.

Teilen Sie mit, dass der Schutz unserer Lebensmittel, Böden und Gewässer vor schädlichen Chemikalien notwendig ist.

Pestizidkonzerne und konservative Gesetzgeber haben bereits die dringend benötigte Verordnung zur Pestizid-Reduktion zu Fall gebracht. Jetzt will die EU-Kommission auch die Zulassung von Pestiziden erleichtern und höhere Grenzwerte für Pestizidrückstände in unseren Lebensmitteln zulassen.

Einige Entscheidungsträger bezeichnen dies als „Vereinfachung” oder „Bürokratieabbau”, obwohl es in Wahrheit nichts anderes ist, als der Abbau von Schutzmaßnahmen für sichere und saubere Lebensmittel. Was tatsächlich vereinfacht wird, ist die Art und Weise, wie aus dem Vergiften der Natur, des Wassers und der Menschen Profit gemacht werden kann.

Jetzt fragt die Europäische Kommission kurzfristig in einen sogenannten „Call for Evidence“ Unternehmen, Organisationen und Bürger*innen, ob die EU-Lebensmittelgesetze abgeschwächt werden sollten.

Es hat Jahrzehnte gedauert, gemeinsamen die geltenden Gesetze zum Schutz von Mensch und Natur zu erreichen. Lassen Sie nicht zu, dass diese stillschweigend rückgängig gemacht werden!

Bis zum 14. Oktober haben Sie Zeit, Ihre Stimme zu erheben – nutzen Sie diese Chance!

Ihr Beitrag wird auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Das Websitetool wurde von einigen europäischen Nichtregierungsorganisationen erstellt und ist aufgrund der begrenzten Zeit nur in englischer Sprache verfügbar. Sie können Ihre Nachricht aber in Deutsch eingeben.

Das Tool ist so gestaltet, dass Sie schnell und einfach eine Nachricht schreiben oder einen Text erstellen können, um den Entscheidungsträgern mitzuteilen, dass Sie gegen eine Schwächung der Pestizidverordnungen und der Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sind.

 




Stoppt die ewige Belastung mit PFAS!

Gewässer- und Gesundheitsbelastungen durch PFAS-Pestizide – Dänemark handelt, Deutschland und EU unter Zugzwang  

Wir brauchen sauberes Wasser, saubere Böden und unbelastete Lebensmittel, die frei von PFAS sind und es auch in Zukunft bleiben. Doch die als Ewigkeitschemikalien bekannten PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) belasten zunehmend zentrale Bereich unseres Lebens und unsere Nahrungsmittel. Anschaulich konnten PAN Germany, PAN Europe und zahlreiche weitere NGOs dies sichtbar machen, indem sie neuere und ältere Weine untersuchten[1]: Wie Zeitkapseln zeigten die Jahrgänge, dass die Belastung mit TFA seit Jahren zunimmt. Ergänzend zu vorausgegangenen Untersuchungen von Gewässerproben offenbaren die Ergebnisse ein ernstes und rasant wachsendes Umweltproblem, dessen Lösung keinen Aufschub erlaubt.

Was ist das Problem?

PFAS sind extrem langlebig und reichern sich in der Umwelt und in uns Menschen an. Studien belegen, dass PFAS sich längst im Blut von Kindern und Erwachsenen befinden, dass sie u.a. das Immunsystem von Kindern beeinträchtigen können[2] und mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen einhergehen können[3] und langkettige PFAS-Verbindungen bis zu fünf Jahre in unseren Körpern verweilen können[4]. Bereits 2020 urteilte eine repräsentative deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren haben zu viele PFAS im Blut[5]. Auch unsere Nahrung ist zunehmend belastet: Daten aus den offiziellen nationalen Überwachungsprogrammen der EU-Mitgliedstaaten belegen, dass sich die Zahl der europäischen Obst- und Gemüsesorten, in denen PFAS-Pestizidrückstände nachgewiesen wurden, zwischen 2011 und 2021 fast verdreifacht hat. Lange galt TFA als zwar extrem persistentes, aber toxikologisch unauffälliges Abbauprodukt, doch nachdem im Tierversuch Schäden an Nachkommen beobachtet wurden, steht TFA im Verdacht, fortpflanzungsschädigend zu sein. Ein Antrag auf eine entsprechende offizielle EU-Gefahreneinstufung als reproduktionstoxisch (R 1b) wurde von Seiten der deutschen Fachbehörden gestellt und wird derzeit von der europäischen Chemikalienbehörde ECHA geprüft.

Auf EU-Ebene wurde ein Prüfprozess zur Beschränkung von PFAS-Stoffgruppen vorgeschlagen. Allerdings betrifft dieser Vorschlag nur Industriechemikalien, nicht PFAS-Pestizide. Dabei tragen PFAS-Pestizide zur Umweltbelastung mit PFAS und TFA bei. Nach Modellierung des Umweltbundesamtes ist der Einsatz von PFAS-Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen sogar die relevanteste Quelle von TFA-Kontaminationen der Grundwässer[6]. 27 PFAS-Pestizid-Wirkstoffe werden derzeit in Deutschland als Bestandteile einer Vielzahl an zugelassenen Mitteln im Acker-, Obst- Gemüse und Zierpflanzenbau auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. PAN Germany fordert von den deutschen Zulassungsbehörden auf nationaler Ebene jetzt zu handeln und die entsprechenden Mittelzulassungen zu überprüfen und zu widerrufen. Zudem sollte sich die Bundesregierung für einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung von PFAS-Pestiziden einsetzen. Der Gesundheitsschutz unserer Kinder und der Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource für uns und zukünftige Generationen muss Priorität eingeräumt werden.

Vorbild Dänemark

Dass Nationalstaaten durchaus handeln können, zeigt Dänemark: Es hat die Zulassung für 23 Pestizidprodukte widerrufen, die PFAS-Wirkstoffe enthalten. Weitere Entscheidungen stehen an[7]. Dänemark begründete die Entscheidung u.a. mit erhöhten TFA-Konzentrationen im Grundwasser. Vorausgegangen war eine Neubewertung von sechs PFAS-Wirkstoffen durch die dänische Umweltbehörde im Jahr 2025. Hier wurden 33 Mittel identifiziert, die sechs PFAS-Wirkstoffe enthalten: Fluazinam, Fluopyram, Diflufenican, Mefentrifluconazol und Tau-Fluvalinat sowie Flonicamid (alle auch in Deutschland in zugelassenen Mitteln im Einsatz). Die Entscheidung über die Auslauffristen wurde für jedes Produkt einzeln getroffen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und unter Einbeziehung und Abwägung von sozioökonomischen und kommerziellen Folgen, wobei der Schutz der Umwelt, einschließlich des Grundwassers, stets hohe Priorität hatte.

EU und Deutschland müssen handeln

Die besondere Bedeutung von TFA für den Gewässerschutz zeigt sich europaweit: TFA wurde in Grundwasserproben in ganz Europa in Konzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 µg/l nachgewiesen. Die EU-Pestizidverordnung verbietet die Genehmigung von Stoffen, wenn diese oder ihre toxischen (relevanten) Metaboliten zu Konzentrationen im Grundwasser führen, die dem gesetzlichen Grenzwert überschreiten. PAN Europe sieht im derzeitigen nicht-Handeln der EU Kommission gegen die sich immer weiter akkumulierenden Kontaminationen einen Verstoß gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zum Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Gesundheit. Die Partnerorganisation von PAN Germany hatte die EU Kommission wiederholt aufgefordert, alle PFAS-Pestizide zu verbieten, doch es wurden bislang keine umfassenden Maßnahmen ergriffen. Als Reaktion darauf hat PAN Europe im Juli 2025 einen formellen Antrag auf interne Überprüfung gestellt[8]. Dieser verpflichtet die Kommission zu einer Antwort und ermöglicht es PAN Europe, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen, sollte die Kommission nicht handeln. Der Antrag auf interne Überprüfung umfasst 28 PFAS-Wirkstoffe, die derzeit nach dem EU-Pestizidrecht genehmigt sind und jeweils mindestens eine -CF₃-Gruppe enthalten. Ausgenommen sind Flufenacet, das mittlerweile seine Genehmigung verloren hat und Flutolanil, für das die Kommission eine Nichtverlängerung der Genehmigung vorgeschlagen hat.

Nach EU-Recht ist die Kommission gesetzlich verpflichtet, Genehmigungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Genehmigungskriterien nicht mehr erfüllt sind, wie dies bei PFAS-Pestiziden der Fall ist (Artikel 21 und 69 der Verordnung 1107/2009). Dazu gehören auch Beschränkungen oder Verbote im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip. Ebenso können EU-Mitgliedsstaaten Mittelzulassungen bei neuen Erkenntnissen prüfen und diese widerrufen (Artikel 44der Verordnung 1107/2009). Aktionsspielraum gäbe es somit auch für Deutschland, den von Dänemark vorgezeichneten Weg, unabhängig von der EU, einzuschlagen.

Zum Weiterlesen:

PAN Beiträge zu PFAS und TFA

UBA Beitrag PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

Zivilgesellschaftliches Positionspapier: Für eine Welt ohne Verschmutzung durch PFAS

Quellen: 

[1] https://pan-germany.org/download/pan-studie-zu-tfa-gehalten-in-europaeischem-wein-dt-fassung/

[2] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-pfas-chemikalien-gelangen-ueber-plazenta-und-muttermilch-in-koerper-von-kindern-a-b5f8a045-fcba-4c15-bbf5-3d19761ec863

[3] https://www.dzne.de/aktuelles/pressemitteilungen/presse/ewigkeitschemikalien-pfas-im-blut-sind-allgegenwaertig-und-mit-erhoehtem-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-verbunden/

[4] https://www.umweltbundesamt.de/pfas-im-menschen

[5] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut

[6] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf

[7] https://mim.dk/nyheder/pressemeddelelser/2025/juli/sproejtemidler-med-pfas-aktivstoffer-bliver-forbudt

[8] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/07/pan-europe-demands-eu-commission-act-pfas-pesticides




Sichern Pestizide wirklich unsere Ernährung? PAN Germany räumt mit Mythen um Pestizide und Ernährungssicherheit auf

Hamburg, 30.06.2025. Pressemitteilung. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) wirft einen kritischen Blick auf weit verbreitete Annahmen rund um den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der Nahrungsmittelproduktion. Unter dem Titel „Sichern Pestizide wirklich unsere Ernährung?“ dekonstruiert PAN Germany vier weit verbreitete Narrative und fordert einen grundlegenden Systemwandel hin zu gerechten und agrarökologischen Ernährungssystemen.

Ob „zugelassene Pestizide sind sicher“, „nur Pestizide schützen vor neuen Schädlingen“ oder „ohne Pestizide hungert die Welt“ – diese Aussagen prägen Politik, Medien und öffentliche Debatten. Das neue PAN-Positionspapier zeigt jedoch: Solche Behauptungen beruhen auf verkürzten Darstellungen, die soziale, ökologische und gesundheitliche Folgen weitgehend ausblenden. Das zugehörige Poster macht diese Zusammenhänge visuell zugänglich und bereitet die zentralen Argumente kompakt auf.

„Hunger ist kein Problem fehlender Produktion, sondern Ausdruck von Ungleichheit, fehlendem Ressourcenzugang und politischer Marginalisierung“, sagt Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany. „Pestizide lösen diese strukturellen Ursachen nicht – im Gegenteil: Sie verschärfen ökologische Krisen, gefährden die Gesundheit von Mensch und Umwelt und machen Ernährungssysteme langfristig verwundbarer“, fügt sie hinzu.

Das Positionspapier und das Poster verdeutlichen unter anderem:

  • Chemisch-synthetische Pestizide sind allgegenwärtig – in Luft, Wasser, Böden, Wohnräumen und im menschlichen Körper.
  • Weltweit führen Pestizide zu akuten und chronischen Erkrankungen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Arbeitskräften.
  • Die offizielle Risikobewertung vernachlässigt Kombinationswirkungen (Cocktail-Effekte) sowie Folgen für Biodiversität und ökologische Nahrungsnetze.
  • Resistenzen mindern zunehmend die Wirksamkeit von Pestiziden, während agrarökologische und biologische Verfahren präventiv, langfristig und ökologisch tragfähig sind.

Ausgehend vom international verankerten Recht auf Nahrung macht PAN Germany deutlich: Ernährungssicherheit bedeutet mehr als ausreichende Kalorienverfügbarkeit. Sie umfasst auch Selbstbestimmung, Zugang zu Land, Wasser, Saatgut und Märkten sowie den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Das Konzept der Ernährungssouveränität bietet hierfür einen zentralen Bezugsrahmen.

„Wenn wir Ernährung wirklich sichern wollen, müssen wir weg von scheinbar einfachen Lösungen der Chemieindustrie und hin zu gerechten, resilienten und gesundheitsverträglichen Agrarsystemen“, so Tamara Wuttig. Sie führt aus: „Das erfordert politische Entscheidungen, die agrarökologische Ansätze konsequent fördern und die Abhängigkeit von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln beenden.“

Das Poster richtet sich an Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, politische Entscheidungsträger*innen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Es ergänzt das Positionspapier und eignet sich als niedrigschwelliger Einstieg in die Debatte. Beide Materialien stehen auf der Website von PAN Germany zum Download bereit. Das Poster kann zudem als Printversion bestellt werden.

Kontakt:
PAN Germany – Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.
www.pan-germany.org
Pressekontakt: presse@pan-germany.org
Tel.: 040 / 399 19 10-0




Breites Bündnis fordert: Raus aus der Pestizid-Ära

Lassan/Hamburg, 22. Juli 2025. Gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany).

Über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus Bio-Branche, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern die Bundesregierung auf, den schrittweisen Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden einzuleiten. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief wenden sie sich direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider.

„Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, das Risiko durch Pestizide bis 2030 deutlich zu senken – doch es fehlt eine wirksame politische Strategie zur Reduktion und zur Abkehr von dieser nicht zukunftsfähigen Praxis.“, sagt Anja Voß, Geschäftsführerin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.
„Wir zeigen mit unserem Offenen Brief: Ein schrittweiser Ausstieg ist möglich. Und er muss jetzt beginnen.“

„Insbesondere vor der jüngst angekündigten Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Agrarministerium aufgerufen, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, für transparente und wissenschaftsbasierte Verfahren zu sorgen und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Verschlankungen im Zulassungsverfahren dürfen nicht zulasten der Gesundheit der Menschen in der Landwirtschaft oder unserer natürlichen Ressourcen gehen. Eine Neuausrichtung der Zulassung, die strukturell und fachlich die Umweltschutzbelange schwächt statt stärkt, ist gefährlich, denn sie gefährdet die Zukunft aller und verlagert die gesellschaftlichen Folgekosten auf unsere Kinder und Kindeskinder“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Das Bündnis formuliert sechs konkrete politische Forderungen:

  • Zulassungsverfahren reformieren – mit unabhängiger wissenschaftlicher Bewertung, modernen Prüfstandards und lückenloser Risikoanalyse
  • Einführung eines bundesweiten Luftmonitorings für Pestizide – um deren unkontrollierte Verbreitung durch die Luft zu erfassen und wirksam zu begrenzen
  • Transparenz beim Pestizideinsatz schaffen – wann, wo, was gespritzt wird öffentlich zugänglich machen.
  • Wettbewerbsverzerrung beenden – durch einen Schadensfonds für Bio-Betriebe und klare gesetzliche Regeln, um Bio besser vor Kontaminationen zu schützen.
  • Die EU-Richtlinie zur Pestizidreduktion rechtsverbindlich in nationales Recht überführen
  • Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe einführen – um die gesellschaftlichen Folgekosten zu internalisieren und den ökologischen Umbau der Landwirtschaft zu unterstützen

Ein breiter Schulterschluss für eine enkeltaugliche Landwirtschaft
Die Unterzeichnenden fordern, dass Ernährungssicherung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als politische Priorität behandelt werden.
Der aktuelle Stand der Forschung zeigt klar: Eine langfristig tragfähige Landwirtschaft erfordert eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes – und eine konsequente Ausrichtung auf Gesundheit, Resilienz und Vorsorge.

Hier finden Sie den offenen Brief und die vollständige Liste der Mitzeichner. 

 

Über Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft:
Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss von namhaften Bio-Unternehmen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Viele der Mitglieder zählen zu den Pionieren des ökologischen Landbaus in Deutschland. Die Mission des gemeinnützigen Bündnisses: Vitale Lebensgrundlagen für kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits beschädigt sind, wieder aufzubauen. Im Fokus stehen gefährliche chemisch-synthetische Pestizide, die auf Gemüse, Obst und Getreide ausgebracht werden und sich von dort auf dem Luftweg in ganz Deutschland ausbreiten. Mit wissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Kompetenz kämpfen die Akteurinnen und Akteure für eine Zukunft ohne Ackergifte.

Über PAN Germany:
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) ist eine gemeinnützige Organisation, die über die negativen Auswirkungen von Pestiziden einschließlich Bioziden auf die Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt informiert und umweltfreundliche und sozial gerechte Alternativen fördert. Mitgliedsorganisationen von PAN Germany kommen aus den Bereichen Landwirtschaft, Imkerei, Gewerkschaft, Gesundheit, Umwelt und Handel. PAN Germany ist Mitgliedsgruppe von PAN Europe und Teil des internationalen Pesticide Action Network (PAN).

 

Für Rückfragen, Interviews oder weiteres Pressematerial wenden Sie sich bitte an:

Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio

Susan Haffmans
PAN Germany
susan.haffmans@pan-germany.org
Tel. +49 (0)40 399 19 10-25
www.pan-germany.org

 

 

 

 




Online Forum: Mythos „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“

Datum: Mittwoch, 11. Juni 2025
Uhrzeit: 15:30 – 17:30 Uhr
Ort: Online via Zoom
Veranstaltende: Agrar Koordination & PAN Germany

Das Narrativ, wonach chemisch-synthetische Pestizide unverzichtbar und alternativlos für die globale Ernährungssicherheit seien, hält sich hartnäckig in Politik, Gesellschaft und Medien. Doch die Realität sieht anders aus: Der weltweite Pestizideinsatz nimmt zu – gleichzeitig steigt die Zahl hungernder Menschen. Sind chemisch-synthetische Pestizide wirklich notwendig, um alle Menschen satt zu machen und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sind nicht-chemische Verfahren zum Pflanzenschutz tatsächlich weniger wirksam, zu teuer oder zu kompliziert?

Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir, was dran ist an der „Pestizide sichern die Ernährung der Welt“-Geschichte:

Prof. Dr. Ralf-Udo Ehlers, Vorstand & Wissenschaftsreferent, PAN Germany

Lars Neumeister, Pestizidexperte

Mireille Remesch, Referentin für Agrarpolitik, Agrar Koordination

Susanne Smolka, Referentin für Pestizide & Biozide, PAN Germany

Tamara Wuttig, Referentin für Landwirtschaft & Umwelt, PAN Germany

Moderation: Tanja Busse

Unser Online Forum bietet Raum für wissenschaftlich fundierte Einordnung, fachlichen Austausch und Diskussion. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen von Medien, Politik, Behörden und Verbänden.

Anmeldung bis zum 10.Juni 2025 unter: https://app.guestoo.de/public/event/d1f58a59-c614-437f-a7b9-385f141a75e0

Für die Förderung dieser Veranstaltung bedanken wir uns bei:




Redebeitrag auf der Alzchem Hauptversammlung am 8. Mai 2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Alzchem Group AG Hauptversammlung am 08.05.2025:

„Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften des Alzchem-Produkts Dormex® und seines Wirkstoffs Cyanamid, um die es mir hier geht, vertraut.

Ausgelöst von Vergiftungsfällen in Italien wurde dem Wirkstoff Cyanamid im Jahr 2008 seine Genehmigung entzogen, und das Produkt Dormex® verlor damit spätestens im März 2009 EU-weit sämtliche reguläre Zulassungen. Das Erscheinungsbild von akuten Dormex-Vergiftungen ist in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben und bezieht sich neben den Fällen in Italien auf eine ganze Serie von Fällen in Ägypten sowie auf weitere Fälle in Indien und Frankreich. Am häufigsten sind es großflächige dramatische Hautschäden, wobei auch eine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen wurde, d.h. bei wiederholter Einwirkung werden die Effekte von immer geringeren Dormex-Mengen hervorgerufen. Interessanterweise kann es zu den Hauteffekten auch nach oraler Aufnahme von Cyanamid kommen. In der Literatur ist ferner multiples Organversagen beschrieben, und es gibt Langzeiteffekte bei sehr niedrigen Dosierungen, insbesondere auf die Schilddrüse und auf das ungeborene Leben, was zur Einstufung von Cyanamid als vermutlich krebserregend und reproduktionstoxisch führte.

Mit Blick auf die Behauptung der Unternehmensleitung, dass es das höchste Anliegen sei – Zitat – „dass Dormex® sicher eingesetzt wird“, möchte ich darauf hinweisen, dass dem Dormex-Wirkstoff Cyanamid in der EU deshalb seine Genehmigung entzogen wurde, weil – und ich zitiere aus dem offiziellen Dokument – „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt, da die Exposition über dem AOEL liegt.“ Zitat Ende. Die Abkürzung AOEL steht für die gesetzlich festgelegte maximal zulässige Anwenderexposition.

Dabei wird mit dieser Formulierung das Ausmaß des Problems in keiner Weise deutlich, denn nach Berechnungen der EU-Behörde wird die maximal zulässige Anwenderexposition selbst bei umfassender Verwendung persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache – Sie haben richtig gehört – um mehr als das 60-fache überschritten, für Passanten um das 14-fache und selbst innerhalb der Wohnungen von Anrainern um ein Mehrfaches.

Angesichts dieser dramatischen Zahlen habe ich folgende Fragen:

  1. In welcher Menge hat AlzChem in den vergangenen fünf Jahren Cyanamide zur Herstellung von Dormex und von Dormex selbst zur Anwendung in der Landwirtschaft in Drittstaaten exportiert?
  2. Auf Ihrer Website teilen Sie mit, dass Sie gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern darauf achten, dass bei den Landwirten ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Wodurch zeichnet sich diese Art von Schutzausrüstung im Vergleich zur der in Europa üblichen aus? Das heißt, durch welche Maßnahmen verhindern Sie die zig-fache Überschreitung der Grenzwerte? Können Sie eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?
  3. Haben Sie die Wirksamkeit der Schutzausrüstung getestet? Falls ja, sind Sie bereit, die Ergebnisse dieser Testung zu veröffentlichen?
  4. Auch Passanten und Anrainer sind gefährdet. Welche Schutzausrüstung wird diesen Personengruppen zur Verfügung gestellt?
  5. Wie stellen Sie sicher, dass die Schutzausrüstung von den Dormex-Exponierten in den Exportländern tatsächlich genutzt werden kann?
  6. Am Beispiel von Südafrika: welchen Umfang hatte die Lieferung von Schutzausrüstung an ihren dortigen Vertriebspartner konkret, d.h. welche Teile, welche Stückzahl in welchen Jahren? Wenn diese detaillierte Information nicht sofort verfügbar ist, wären Sie bereit, diese in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen?

Wie ich eingangs erläutert habe, ist wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge die gängige Schutzausrüstung nicht in der Lage, ausreichend Schutz zu gewähren. Ich habe die Fragen nach deren Bereitstellung trotzdem gestellt, weil nach unseren Erkenntnissen – was immer Sie Ihrem Vertriebspartner in Südafrika liefern – diese Schutzausrüstung offenbar nicht bei den Betroffenen ankommt.

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für den Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

 




Alzchem in zunehmender Kritik wegen des Exports von in der EU verbotenen gefährlichen Pestiziden

Pressemitteilung zur Alzchem Hauptversammlung 2025

  • Unverantwortliche Exporte von Dormex und Cyanamid zur Verwendung in der Landwirtschaft müssen sofort eingestellt werden
  • Alzchem erfüllt eigenes Versprechen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Übereinstimmung mit den UN-Standards nicht
  • Schwerkranke Bäuerin spricht auf Aktionärsversammlung

7. Mai 2025. Der Chemiekonzern Alzchem sieht sich auf seiner morgigen Hauptversammlung scharfer Kritik ausgesetzt, weil er weiterhin Pestizide exportiert und vermarktet, die für den Einsatz in der Europäischen Union als zu gefährlich gelten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika (Women on Farms Project) und Deutschland (PAN Germany, INKOTA-Netzwerk) und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Deutschland fordern ein Ende des Exports und des schädlichen Einsatzes des Produkts Dormex, insbesondere in Südafrika.

Alzchem exportiert weiterhin das Pestizid Cyanamid, das als krebserregend und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist. Es wurde in der EU vom Markt genommen, weil es nachweislich erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Landwirt*innen, in sich birgt. Alzchem exportiert weiterhin Cyanamid und Dormex in großen Mengen. Dormex wird in Ländern wie Südafrika in erheblichem Umfang eingesetzt. Landarbeiter*innen berichten von Anwendungen ohne ausreichende Schulung, bei fehlender Schutzausrüstung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden für die Beschäftigten, was einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz darstellt.

Am 6. Mai 2025  zogen Landarbeiterinnen und Bewohnerinnen zum Büro von Philagro, dem autorisierten Vertriebspartner von Alzchem in Südafrika, in Somerset West, um ein an Andreas Niedermaier, CEO der Alzchem Group AG, gerichtetes Memorandum zu übergeben. Am 8. Mai wird Dina Ndleleni – eine ehemalige Landarbeiterin und heutige Aktivistin bei Women on Farms Project, deren Gesundheit durch den Kontakt mit Dormex irreversibel geschädigt wurde -auf der online durchgeführten Alzchem-Hauptversammlung erneut die Forderung der Landarbeiterinnen nach einem Ende der Doppelstandards im Pestizidhandel stellen.

Dina Ndleleni, ehemalige Landarbeiterin, kritisiert: „Im Juli 2022 wurde ich während meiner Arbeit beim Tafeltraubenproduzenten Mooigezicht Estates mit Dormex vergiftet. Dies hat sich auf alle Aspekte meines Lebens ausgewirkt. Meine Lunge wurde so geschädigt, dass ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen verlor, weil ich arbeitsunfähig war. In den sieben Jahren, in denen ich auf der Farm gearbeitet habe, habe ich weder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch eine Schulung oder Informationen über die verwendeten Pestizide erhalten. Ich fordere nun Gerechtigkeit und eine Entschädigung für meine verlorene Beschäftigung und mein Einkommen sowie für die dauerhaften Gesundheitsschäden, die ich erlitten habe. Ich bitte Alzchem, den Vorfall meiner Dormex-Vergiftung auf dem Weingut Mooigezicht in De Doorns zu untersuchen. Ich bitte Alzchem, mir dabei zu helfen, den entsprechenden Farmbesitzer  wegen fahrlässiger Verwendung von Dormex zur Verantwortung zu ziehen.“

Die Exportpraxis von Alzchem widerspricht international anerkannten Richtlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die Alzchem ausdrücklich zu befolgen behauptet. Alzchem erwähnt zwar die Durchführung von Schulungen, es gibt jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass diese Schulungen in allen Regionen, in denen seine gefährlichen Produkte verkauft werden, umfassend, regelmäßig oder effektiv sind. Die primäre Verantwortung des lokalen Arbeitgebers für die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen entbindet Alzchem nicht von seinen eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insbesondere von der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Verwendung seiner Produkte.

Dr. Peter Clausing von PAN Germany fordert: „Die Behauptung von Alzchem, Dormex sei sicher in der Anwendung, ist völlig inakzeptabel. Nach Angaben der europäischen Behörden wird der zulässige Grenzwert für Anwender*innen selbst mit persönlicher Schutzausrüstung um mehr als das 60-fache überschritten. Es ist überfällig, alle Exporte von Dormex und Cyanamid für landwirtschaftliche Zwecke einzustellen. Wir fordern AlzChem auf, in den Exportregionen proaktiv auf sicherere Alternativen umzusteigen.“

Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk fordert: „Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor dem Profit haben.Dormex wird aus wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit eingesetzt – nicht aus der Not heraus. Viele Weinbaubetriebe beweisen bereits, dass ein erfolgreicher Anbau auch ohne Dormex möglich ist, zum Beispiel durch den Anbau von Rebsorten, die von Natur aus an milde Winter angepasst sind.“

Link zum Gegenantrag der Vereinigung Ethischer Aktionäre Deutschland: https://www.kritischeaktionaere.de/alzchem/export-und-vermarktung-von-gesundheitsschaedlichen-und-in-der-eu-verbotenen-pestiziden-unser-gegenantrag/

Pressekontakte:

 




Redebeitrag auf der BASF-Hauptversammlung am 02.05.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der BASF AG am 02.05.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Ich bin Toxikologe und mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden vertraut, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide. Die BASF hat Pestizidprodukte mit mindestens 4 PFAS-Wirkstoffen in ihrem Portfolio. Konkret geht es um die Wirkstoffe Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron. Zu den PFAS-Wirkstoffen gehört auch Fipronil, das in der EU verboten ist, aber von der BASF zum Beispiel in Mexiko in Pestizidprodukten angeboten wird. Abgesehen davon, dass Fipronil zur TFA-Belastung von Mensch und Umwelt beiträgt, sind Präparate mit diesem Wirkstoff in Mexiko auch für massive Bienensterben verantwortlich.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen, also als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre festgestellt wurde. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Menge an PFAS-Pestiziden, also Flufenacet, Mefentrifluconazol, Picolinafen und Tritosulfuron werden von der BASF innerhalb der EU vermarktet?
  2. Hat die Unternehmensleitung angesichts der steigenden TFA-Kontamination und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren, die Absicht, verantwortungsvoll zu handeln und die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Picolinafen vor Ende der derzeit laufenden Genehmigung aus dem Portfolio zu nehmen?
  3. Ist das Unternehmen bereit auf den Export von Fipronil, Flufenacet und Tritosulfuron, also Wirkstoffe, die ihre Genehmigung in der EU verloren haben bzw. demnächst verlieren werden, bzw. deren Produkte zu verzichten? Wenn nicht, sind Sie der Ansicht, dass diese Wirkstoffe in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas weniger zur TFA-Anreicherung als in Europa beitragen und wenn ja, warum?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionärinnen und Aktionäre auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 25.04.2025

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 25.04.2025: 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und vertraut mit den Eigenschaften jenes Abbauprodukts von Pestiziden, über das ich heute sprechen werde. Es geht um Triflouracetat, oder kurz TFA, ein Abbauprodukt sogenannter PFAS-Pestizide, von denen Bayer Präparate von insgesamt 6 Wirkstoffen in seinem Portfolio hat. Konkret geht es um Diflufenican, Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin. Hinzu kommt Flufenacet, ebenfalls ein Bayer-Pestizid, für das es im Juni keine Wiedergenehmigung in der EU geben wird.

TFA ist eine so genannte Ewigkeitschemikalie und zugleich ein Stoff, der eine Gefahr für das ungeborene Leben darstellt, wobei laut Behördenunterlagen Augenmissbildungen im Vordergrund stehen. Beim zur Zeit laufenden REACH-Verfahren wurde TFA von den Behörden als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B vorgeschlagen.

Auch wenn es noch andere Emissionsquellen für TFA gibt, sind PFAS-Pestizide die vorherrschende Quelle für die Kontamination von Grund- und Trinkwasser mit TFA. Laut Europäischer Chemikalien Agentur werden in der EU pro Jahr knapp 5.500 Tonnen PFAS-Pestizide ausgebracht. Und aus dem Bericht des Umweltbundesamts von 2023 geht hervor, dass in Deutschland das Potenzial besteht, dass durch die ausgebrachten PFAS-Pestizide jährlich bis zu 521 Tonnen TFA gebildet werden. TFA ist, wie gesagt, eine so genannte Ewigkeitschemikalie. Mit anderen Worten, jedes Jahr gelangen in Deutschland bis zu 521 weitere Tonnen TFA in die Umwelt. Das erklärt den steilen Anstieg der Belastung, der über die letzten 15 Jahre zum Beispiel in Wein festgestellt wurde, denn TFA in Wein ist nichts anderes als ein Abbild der beim Anbau herrschenden Umweltbelastung. Um diese flächendeckende Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser einzudämmen, sollten PFAS-Pestizide umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil des Bayer-Konzerns an den nach offizieller Schätzung knapp 5.500 Tonnen PFAS-Wirkstoffen, die jährlich in der EU ausgebracht und demzufolge vermarktet werden?
  2. Für welche PFAS-Wirkstoffe – also für Fluopicolid, Fluopyram, Isoxaflutol, Tembotrion und Trifloxystrobin – hat die Unternehmensleitung die Absicht, auf einen Antrag zur Wiedergenehmigung zu verzichten? Für Flufenacet haben die Behörden Ihnen die Entscheidung ja bereits abgenommen.
  3. Im positiven Fall, d.h. bei Verzicht auf einen Wiedergenehmigungsantrag: Ist das Unternehmen auch bereit auf den Export von Präparaten mit diesen Wirkstoffen bzw. von diesen Wirkstoffen selbst zu verzichten? Wenn ja, auf welche und ab wann?

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Aktionär:innen auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und stattdessen für die Gegenanträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu stimmen!“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“