NGOs fordern besseren Bienenschutz

Am 28./29. Juni 2021 werden Vertreter*innen der EU-Mitgliedsstaaten darüber entscheiden, wie wichtig den Regierungen der Schutz von Bienen und anderen Bestäubern vor Pestiziden sind. In der Ratssitzung für Landwirtschaft und Fischerei soll über die sogenannten „Specific Protection Goals“ (SPGs) abgestimmt werden. Das sind Bewertungskriterien, die im Rahmen der Risikoabschätzung bei der Pestizidzulassung herangezogen werden, um zu entscheiden, ob die Schäden, die ein Pestizid gegenüber Bestäuberinsekten verursacht, noch akzeptabel sind oder nicht.

Die Debatte ist nicht neu. Bereits 2013 lag ein fertiges „Bee Guidance Document“ vor. Damals standen die Zeichen für den Bienenschutz gut. So empfahlen die Experten aus den Mitgliedsstaaten, dass bei Honigbienen ein nicht akzeptabler Schaden auftritt, wenn über 7 % der Bienen in einer Kolonie aufgrund einer Pestizidexposition getötet werden. Allerdings wurde das Dokument zunächst über Jahre zurückgehalten, um es dann gänzlich zu verwerfen.

Nun also der nächste Versuch, eine Einigung in der EU darüber zu erlangen, wie stark oder schwach der Schutz für Honigbienen und andere Bestäuber zukünftig vor Pestizidschäden sein soll. Im Vorfeld sickerte durch, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Mitgliedsstaaten den Schutz für Honigbienen deutlich senken wollen. So sollen in einer Honigbienenkolonie 25 % aller Bienen durch ein Pestizid getötet werden dürfen und der Wirkstoff, bzw. Mittel würde dennoch eine Zulassung erhalten.

Dagegen laufen Umwelt-, Naturschutz- und Imkerverbände Sturm. Unter Koordination von BeeLife wenden sich insgesamt 34 Organisationen mit einem Offenen Brief im Vorfeld der Ratssitzung an die Kommissionspräsidentin Von der Leyen und den portugiesischen Ratsvorsitzenden Premierminister Costa und fordern, dass die Wirkschwelle für Honigbienen bei maximal 7 % und am besten bei einem noch niedrigeren Wert festgelegt wird, damit die Kolonien eine reale Chance haben, sich wieder von einer Pestizidvergiftung zu erholen.
PAN Germany hat den Offenen Brief mitgezeichnet.




Umwelt in Not! Neue Studie bestätigt: Die Risiken von Pestizid-Gemischen auf unseren Äckern wird systematisch unterschätzt

Erst ein Herbizid, dann ein Insektizid, später ein Fungizid – beim Anbau von Äpfeln, Wein, Gemüse oder Getreide werden im Laufe einer Saison unterschiedliche Pestizide versprüht, oft nacheinander, manchmal auch in Tankmischungen. Das Zulassungsverfahren, das unter anderem die Risiken dieser Spitzmittel auf die Umwlt und die biologische Vielfalt überprüfen soll, bewertet allerdings jeden Wirkstoff für sich. Schon lange ist jedoch bekannt, dass sich der Effekt mancher Pestizide nicht nur erhöht, sondern potenziert, wenn sie zusammenwirken. Doch wie verschiedene Mittel einer Spritzfolge zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. So bleiben Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt oft unentdeckt. Dies muss sich ändern, so das Fazit einer neuen Studie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde.

Das europäische Pflanzenschutzrecht gibt vor, dass Pestizidanwendungen „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Um die Auswirkungen auf die Umwelt vor einer Mittelzulassung abzuschätzen, gibt es Testverfahren. Doch nun zeigt sich, dass diese Verfahren unzureichend sind und sie die tatsächlichen Risiken für die Umwelt systematisch unterschätzen. Die traurige Konsequenz zeigt sich auch an rückläufigen Beständen von Wildpflanzen, Wildbienen, Käfern und Vögeln in der Agrarlandschaft.

Die aktuelle Studie, die das Helmholtzzentrum für Umweltforschung (UFZ) und die RWTH Aachen im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben, werteten fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln in 12 verschiedenen Hauptkulturen aus. Das Ergebnis: Das Gesamtrisiko der Pestizid-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als das höchste Einzel-Wirkstoff-Risiko der Spritzfolge.

Auch eine Erkenntnis aus der Studie: Anhand von Modellen ließ sich zeigen, dass Schäden an Regenwurmpopulationen durch Pestizide über die Spritzsaison hinaus bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Hier deutet sich an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine Pestizide gespritzt werden, nicht ausreichend erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden.

Die Wissenschaftler*innen betonen die Notwendigkeit, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoabschätzung im Zuge der Zulassungsprüfung mit zu berücksichtigen. Wie das erfolgen kann, dazu macht die Studie Vorschläge.

Den Abschlussbericht zu der Studie finden Sie hier.

Ein zusammenfassender Artikel zu den Ergebnissen der Studie, ist hier zu finden.




Mitmachen und noch mehr Bienenfreund*innen in Deutschland finden!

Heute ist Weltbienentag! Wir alle sind auf Bienen und andere bestäubende Insekten angewiesen. Sie tragen zur Sicherung unserer Ernährung und zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Dennoch wird nicht genug für ihren Schutz getan. Fast 35 Prozent der Bestäubungsinsekten, insbesondere Bienen und Schmetterlinge sind vom Aussterben bedroht. Pestizide tragen erheblich zu diesem Verlust bei. Zeit dies zu ändern!

Schon fast 600.000 Unterzeichner*innen unterstützen die Europäische Bürgerinitiative (EBI) “Bienen und Bauern retten– das ist toll! Vielleicht sind Sie / bist Du bereits dabei. Noch weitere 400.000 Unterschriften werden benötigt, damit die EBI wirksam wird und die Politik handeln muss. Hier brauchen wir Deine / Eure / Ihre Unterstützung.

Wie können Sie / wie könnt Ihr helfen?
Mache Deine Familie, Freund*innen und Nachbar*innen auch zu Bienenfreund*innen. Motiviere sie, die Europäische Bürgerinitiative ebenfalls zu unterzeichnen.
Teile diese Nachricht oder drucke ganz einfach Unterschriftenlisten aus und verteile diese. Gemeinsam können wir das schaffen!

In dem Aktions-Material findet sich zum Weltbienentag ein Anschreiben mit Unterschriftenformular. Einfach ausdrucken, Kontaktdaten eintragen, unterschreiben und ab in den Briefkasten. Noch mehr Menschen erreichen? Organisiere eigene Unterschriftenaktionen im Familien- und Freundeskreis oder wirf die Ausdrucke in die Briefkästen der Nachbarschaft. So können trotz Abstandsregeln Unterschriften gesammelt werden. Die zurückerhaltenen Unterschriftenlisten einfach gesammelt an uns zurückschicken.
Jetzt das Material für die Aktion “Freund*innen & Nachbar*innen” herunterladen und aktiv werden!
Lasst uns gemeinsam handeln gegen den Einsatz von Pestiziden in der EU und für Bienen und Bestäuber!




Urteil gegen Bayer: Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Entscheidung zum Verbot von Neonikotinoiden

Am 6. Mai 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Berufungsverfahren gegen die Bayer CropScience AG. Das Gericht stelle ganz deutlich klar: Die Europäische Kommission war 2013 berechtigt, den Einsatz von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Kulturen zu verbieten. Damit stärkte das Gericht die Anwendung des Vorsorgeprinzips und bestätigte, dass die Europäische Kommission auch im Falle von Unklarheiten berechtigt ist, derartige Einschränkungen vorzunehmen.

PAN Europe und andere NGOs hatten gegen das von Bayer angestrengte Verfahren gegen die von der Europäischen Kommission 2013 verhängten Anwendungsverbote für die hoch bienengefährlichen Bayer-Neonikotinoide Imidacloprid und Clothianidin interveniert – mit Erfolg!

Bayer verlor bereits in einem ersten Urteil im Jahr 2018. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun das Urteil: Die Europäische Kommission hatte Recht, ein Verbot der Verwendung von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Nutzpflanzen zu verhängen.

Wir freuen uns sehr über dieses EuGH-Urteil und bedanken uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen von PAN Europe für ihr beständiges Engagement zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern vor Pestiziden.

Weitere Informationen finden Sie in der PAN Europe Presseinformation

Hier finden Sie das EuGH-Urteil

 




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Insektenschutzprogramm vollständig umsetzen – JETZT!

Um dem bedrohlichen Schwund an Insektenpopulationen entgegenzutreten, verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS). Nach Verzögerungen und Dissens zwischen den befassten Ministerien, liegt das Insektenschutzpaket nun in Form von drei Gesetzesentwürfen dem Bundeskabinett zur Abstimmung vor. Die Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 ist wohl die letzte Chance für eine Beschlussfassung, um die Insektenschutzmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und das Versprechen des Koalitionsvertrags von 2018 umzusetzen, die Umwelt für kommende Generationen zu bewahren, den Schutz der biologischen Vielfalt voranzubringen und das Insektensterben umfassend zu bekämpfen.

Es wäre mehr als ein Versagen dieser Bundesregierung, wenn dies nicht gelänge, denn weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, weder mit Blick auf die Dringlichkeit die Artenvielfalt besser zu schützen, noch mit Blick auf eine wünschenswerte nachhaltige landwirtschaftliche Produktion, die essentiell von Bestäubern, Nützlingen und Bodenfruchtbarkeit abhängt.

PAN Germany hat für alle drei Teilaspekte Stellungnahmen erarbeitet, die Verbesserungsvorschläge enthalten mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen des Pestizid- und Biozideinsatzes.

PAN Stellungnahme zum Änderungs-Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

PAN Germanys zentrale Forderung ist, dass die Ziele und Maßnahmen des APIS adäquat umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weicht in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits getroffene Vereinbarungen u.a. durch zahlreiche Ausnahmeregelungen soweit wieder auf, dass eine Wirksamkeit der vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von Pestiziden angezweifelt werden muss. Relevante Elemente des APIS, wie die notwendige Kompensation bei Anwendung biodiversitätsschädigender Pestizide (der sog. „Refugialflächenansatz“), wurden schlicht ignoriert. Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden sowie die Vorgaben des EU-Pestizidrechts endlich wirksam implementiert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in allen Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen und im Haus- und Kleingarten sowie an den Ufern auch kleinerer Gewässer. Zudem fehlt ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023. [1]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Insektenschutzgesetz mit dem u.a. ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide und Biozide in Schutzgebieten umgesetzt werden soll. Nachbesserungen sieht PAN Germany hier insbesondere darin, bestimmte Biozid-Produkttypen ergänzend unter das Anwendungsverbot in Schutzgebieten zu stellen (Rodentizide, Fassaden-/Bautenschutz-Anstriche, Antifouling-Anstriche). Zudem plädiert PAN Germany für mehr Transparenz bei Ausnahmeregelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten. [2]

PAN Stellungnahme zum Entwurf für eine Biozid-Durchführungsverordnung

Sehr begrüßt wird von PAN Germany der Entwurf einer Biozid-Durchführungsverordnung, um die Abgabe von Biozid-Produkten insbesondere an ungeschulte Personen und beim Onlinehandel strenger und für Verbraucher*innen sicherer zu gestalten. Damit wird eine große Regulierungslücke geschlossen. PAN plädiert für Ergänzungen beim Selbstbedienungsverbot sowie für mehr Sachkunde bzw. mehr Schulung für den Handel und für professionelle Anwender*innen, um Vorsorge und biozidfreie Verfahren im Sinne der Integrierten Schädlingsbekämpfung den Vorrang vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Biozide zu geben. [3]

 

 

[1] PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

[2] PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz vom 19.10.2020

[3] PAN Germany Stellungnahme zum Referentenentwurf der Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), 12.10.2020




PAN Germany Stellungnahme zum Referententwurf für ein Insektenschutzgesetz

PAN Germany kommentiert in dieser Stellungnahme den im Juli 2020 vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Referentenentwurf über ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.




Aufzeichnung PAN-Webinar: AGRAR-KULTURPROGRAMM

Eine virtuelle (Rad-)Tour vom Hamburger Hafen in die landwirtschaftlich geprägten Vier- und Marschlande

Wie sieht Landbewirtschaftung heute aus? Was hat unser Handeln damit zu tun? Wo können wir ökologisch verträgliche und sozialgerechte Formen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion finden?

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Weitere Informationen

Ein Blick vor die eigene Haustür lohnt sich. Kommen Sie mit auf eine virtuelle Rad-Tour – raus aus der Stadt, rein in den landwirtschaftlich geprägten Süd-Osten Hamburgs und darüber hinaus. Gemeinsam entdecken wir die Agrarlandschaft und erfahren Wissenswertes über Pestizide und über Agrarökologie. Der virtuelle Startpunkt liegt zwischen Hauptbahnhof und Speicherstadt nahe des Hafens. Den Elbblick verbinden wir mit einem Blick auf den Export von Pestiziden. Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und Tierarzneimittel bei PAN Germany, gibt einen Überblick über die Toxizität von Pestiziden und zeigt auf, was der Export hochgefährlicher Pestizide für die Menschen in den Importländern bedeutet und was sich ändern muss. Weiter entlang des Elberadwegs in Richtung Kirchwerder erkunden wir verschiedene Strukturen der Agrarlandschaft und beobachten, was wir sehen und was wir nicht sehen. Wie wird das Land bewirtschaftet, was wird angebaut? Wo fühlen sich Bienen, Schmetterlinge und heimische Vögel wohl? Tamara Gripp, Referentin für Landwirtschaft und Umwelt bei PAN Germany, erläutert den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Bedeutung der Landnutzung für die biologische Vielfalt weltweit. Mireille Remesch, entwicklungspolitische Referentin der Agrar Koordination, gibt eine Einführung darüber, was Agrarökologie ist und welche Bedeutung das Konzept für die notwendigen Veränderungen in unserem Ernährungssystem hat. Denn Agrarökologie ist weit mehr als nur eine Anbaumethode. Agrarökologie ist durch Vielfalt geprägt und zeigt sich in unterschiedlichen Formen.




Informationsheft – Agrarökologie macht Schule

Besonders junge Menschen sorgen sich aufgrund der wachsenden Umweltprobleme und der zunehmenden entwicklungspolitischen Ungerechtigkeiten. Sie wollen eine ungewisse Zukunft nicht einfach hinnehmen. Umso wichtiger ist es, ihre Sorgen ernst zu nehmen, ihnen im Diskurs über Alternativen Hoffnung zu geben und durch positive Beispiele Inspiration und Motivation zu fördern. PAN Germany möchte mit den Materialien Agrarökologie macht Schule einen konkreten Beitrag zur Ergänzung des schulischen Bildungsbereichs Ökologie und Nachhaltigkeit im Fach Biologie der Oberstufe leisten.




Methodenmappe – Artenschwund in der Agrarlandschaft

Diese Mappe ist Teil der Schulmaterialien „Agrarökologie macht Schule“ und enthält Methodenvorschläge und Arbeitsblätter für die Unterrichtsgestaltung zum Thema Biodiversitätsverlust und Landwirtschaft für die Sekundarstufe II.