Keine Ausreden mehr: Globales Netzwerk fordert Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden bis 2030

19. März 2021 – Mit der heutigen Veröffentlichung zweier relevanter Leitdokumente unterstreicht das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) die dringende Notwendigkeit, die Nutzung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) bis 2030 schrittweise zu stoppen.

Die neuen Dokumente – die aktualisierte PAN International List of Highly Hazardous Pesticides und die aktualisierte Consolidated List of Banned Pesticides zeigen eine alarmierende Anzahl hochgefährlicher Pestizide, die immer noch im Einsatz sind und sie belegen die sehr ungleiche Regulierung gefährlicher Pestizide rund um den Globus. Die Dokumente machen aber auch Hoffnung, denn sie verdeutlichen, dass viele Länder bereits auf eine Vielzahl von HHPs verzichten und dass ein globaler Ausstieg aus der Verwendung von HHPs in der Landwirtschaft und ihr Ersatz durch sicherere nicht-chemische Alternativen und Agrarökologie möglich sind.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Listen trägt zu mehr Transparenz und Wissen über hochgefährliche Pestizide (HHPs) bei. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der neusten Pestizid-Vergiftungszahlen von 385 Millionen Menschen weltweit, vor dem Hintergrund der Sorge um die Einflussnahme der chemischen Industrie auf relevante Organisationen und der gängigen menschenrechtsschädigenden Praxis wohlhabender Staaten wie Deutschland, im eigenen Land verbotene gefährliche Pestizide in Drittländer zu exportieren, von besonderem Wert.

„Es ist seit langem von internationalen Institutionen wie UNEP, FAO und SAICM anerkannt, dass globale Maßnahmen erforderlich sind, um die durch HHPs verursachten Gesundheits- und Umweltprobleme zu bekämpfen. Dennoch zeigen unsere Listen, dass viele HHPs noch in keinem Land verboten sind. Wir brauchen den notwendigen politischen Willen, eine klare Ausstiegsstrategie umzusetzen mit dem Ziel, HHPs in der Landwirtschaft bis 2030 zu verbieten“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

„Beide Listen bieten eine Grundlage für politisches Handeln. Die HHP-Liste hilft, HHPs zu identifizieren und die Prioritätensetzung beim Ersatz von Pestiziden durch nicht-chemische Alternativen zu erleichtern. Und die Liste der verbotenen Pestizide zeigt deutlich, dass ein Verbot solcher Pestizide, die für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt gefährlich sind, die landwirtschaftliche Produktion nicht behindert“, sagt Meriel Watts von PAN Aotearoa Neuseeland.

Weitere Details und Statements entnehmen Sie bitte der PAN International Pressemitteilung vom 19 März 2021 (auf Englisch, Spanisch, Französisch).

Weitere Hintergrundinformationen und Beiträge zum Thema HHPs von PAN Germany.




PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide (HHPs)

PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide – Version „März 2021“

Die überarbeitete Liste hochgefährlicher Pestizide listet 338 Wirkstoffe auf, die für die menschliche Gesundheit, für Tiere und für die Umwelt besonders gefährlich sind.
Hierzu zählen Pestizide, die beispielsweise als krebserregend, fortpflanzungsschädigend, erbgutverändernd, ozonschädlich oder hoch bienengefährlich eingestuft sind.




Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz „Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe“

Wann: 23. März 2021 um 10:30 Uhr

Wo: Livestream digital

Podium: Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS Bank

Stefan Möckel, Leiter und Mitautor der Studie, Jurist am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)

Lars Neumeister, Mitautor der Studie und Pestizidexperte

Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace

Die EU will den Einsatz von Pestiziden bis 2030 halbieren. Eine neue Studie im Auftrag eines breiten Bündnisses zeigt nun, dass eine Pestizid-Abgabe ein wirkungsvolles Instrument ist, um auch in Deutschland dieses Ziel zu erreichen.

Die Autoren haben unterschiedliche Konzepte für eine Abgabe auf Pestizide in Deutschland untersucht. Mit einem entwickelten Datenbankmodell haben sie die Effekte auf Preise, Absatzmengen und die behandelbare Fläche simuliert sowie das Aufkommen abgeschätzt.

Die Ergebnisse der Studie und welche politischen Forderungen die beteiligten Verbände daraus ableiten, möchten wir Ihnen gerne in einer Online-Pressekonferenz vorstellen.

Anmeldungen unter presse@gls.de oder 0234 5797 5340. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten.

Die Untersuchung wurde beauftragt von: GLS Bank, GLS Bank Stiftung, Greenpeace e.V., WWF Deutschland, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Foodwatch e.V., Soil & More Impacts GmbH, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Aurelia Stiftung, Deutsche Umwelthilfe e.V., Bioland e.V., BioBoden Genossenschaft eG, Pestizid Aktions‐Netzwerk e.V. (PAN Germany).




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.




Kurzinformation zu HHPs und Doppelstandards im Pestizidhandel

Die Kurzinformation informiert auf einen Blick darüber, was hochgefährliche Pestizide (HHPs) sind und warum sie weltweit ein Problem darstellen. Zudem wird die Problematik existierender Doppelstandards im Pestizidhandel dargestellt, die es erlauben, dass in der EU verbotene Pestizide exportiert werden dürfen und es werden Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot dieser Handelspraxis formuliert.




Flyer: Giftexporte stoppen – Gegen Doppelstandards im Pestizidhandel

Mit unserer Kampagne „Giftexporte stoppen“ fordern wir ein gesetzliches Exportverbot für Pestizide, die aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsgründen in der EU keine Genehmigung haben bzw. ausdrücklich verboten sind. Im Appell-Flyer finden sich alle relevanten Informationen hierzu. Der Flyer kann auch gerne bei PAN Germany per Email an info@pan-germany.org bestellt werden.




Repräsentative Umfrage zeigt: Große Mehrheit für Exportverbot von giftigen Pestiziden

Die gemeinsame Kampagne „Giftexporte stoppen“ von PAN Germany und dem INKOTA Netzwerk, die sich gegen existierende Doppelstandards im Pestizidhandel und für ein Ende des Exports verbotener Pestizide einsetzt, erhält breite Zustimmung aus der Bevölkerung:

Eine von INKOTA in Auftrag gegebene FORSA-Umfrage, bei der 1.040 Personen befragt wurden, bestätigt, dass eine deutliche Mehrheit von

  • 80 % der Befragten einem deutschen Exportverbot von giftigen Pestiziden zustimmen und
  • 89 % der Befragten es befürworten, den Einsatz von giftigen Pestiziden auch außerhalb der EU zu reduzieren.

Deutschland steht als Pestizidexporteur weltweit an zweiter Stelle und deutsche Unternehmen profitieren von dem Geschäft mit Pestiziden, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen gelten. Zusammen mit INKOTA kämpft PAN Germany für ein Verbot des Exports dieser verbotenen Pestizide.

Unterstützen auch Sie unseren Appell an die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich ein entsprechendes Exportverbot in Deutschland zu erlassen!

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.




Jetzt anmelden zur online Podiumsdiskussion „Gefährliche Doppelstandards“

Die Heinrich Böll Stiftung veranstaltet im Rahmen der Alternativen Grünen Woche in Kooperation mit PAN Germany und weiteren Beteiligten am 12. Januar 2021 von 18:00 – 19:30 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema:

„Gefährliche Doppelstandards –
In der EU verboten, für den Export erlaubt: Pestizide aus Deutschland in der Welt“

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Politik diskutieren über Doppelstandards im Pestizidhandel, deren Folgen in den Anwenderländern und über Möglichkeiten zur Schaffung gesetzlicher Regelungen, um den Export hochgefährlicher Pestizide in Deutschland zu verbieten. Diese und weiteren Fragen werden in der 90 min. Diskussion erörtert.
Die Veranstaltung findet online über das Programm „Zoom“ statt.

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier




Erschreckende Studie zur Pestizidbelastung von vietnamesischen Schulkindern

Eine von PAN Asia Pacific (PANAP) in Kooperation mit Partnerorganisationen veröffentlichte Studie zeigt erschreckende Zahlen, die belegen, dass Schulkinder in ländlichen Gebieten Vietnams regelmäßig hochgiftigen Pestiziden ausgesetzt sind.

Die Studie wurde von PANAP, dem Research Centre For Gender, Family and Environment In Development (CGFED) und der Organisation Sustainable Rural Development (SRD) in drei Distrikten von Vietnam durchgeführt. In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung (Provinz Nam Dinh) nahmen insgesamt 140 Mittelschüler teil und 80 Schüler und 20 Lehrer nahmen an der vom SRD durchgeführten Studie im Phu Luong District in der Provinz Thai Nguyen im Nordosten Vietnams teil.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung:

  • 98,6 % der Schüler gaben an, dass sie in ihrer unmittelbaren Umgebung zuhause und in der Schule Pestiziden ausgesetzt waren. Dabei kamen sie auf verschiedene Weise mit Pestiziden in Berührung, z.B. beim Spielen auf frisch mit Pestiziden besprühten Feldern (66 %), beim Kauf und Verkauf von Pestiziden (48,6 %), und beim Waschen von Pestizid-Sprühbehältern oder -Geräten (33 %).
  • Die Schüler berichteten in der Folge von Müdigkeit (91,4 %), Schwindel (57,9 %), Erbrechen oder Übelkeit (80,7 %), Kopfschmerzen (76,4 %) und Atembeschwerden (57,1 %).
  • Nur 24,4 % der Schüler suchten nach dem Auftreten von Symptomen einen Arzt auf.

Im Bezirk Phu Luong:

  • 32,5 % der Schulkinder gaben an, frisch gesprühte Felder betreten zu haben, um ihren Eltern bei verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten zu helfen, z. B. beim Pflücken von Teeblättern und der Gemüseernte. 11,2 % gaben an, Pestizide mit bloßen Händen zu mischen, während 12,5 % ihren Eltern beim Einkauf von Pestiziden halfen.
  • Eine überwältigende Mehrheit (97,5 %) der Kinder berichtete, dass sie mit Augen und Haut mit Pestiziden in Kontakt gekommen sind.
  • Mehr als ein Drittel der Schüler (36,2 %) erbrachen sich nach Kontakt mit Pestiziden, die sie als „schrecklich riechend“ beschrieben.

CGFED, SRD and PANAP (2020): Schoolchildren’s Exposure to Pesticides in Vietnam: A Study in Three Districts