Aufruf an die Bayer-Aktionär*innen, sich gegen Angriffe auf den Gesundheits- und Umweltschutz zu stemmen

Am Vortag der morgigen Bayer Jahreshauptversammlung fordern mehr als 100 Organisationen aus aller Welt die Bayer-Aktionär*innen auf, sich gegen die schädliche Lobbypolitik des Konzerns zu stemmen, mit dem dieser in Europa und den USA Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung zu unterlaufen versucht. (1)

In Europa arbeitete Bayer zusammen mit dem Lobbydachverband CropLife EU massiv daran, das EU Gesetz zur Pestizidreduktion zu Fall zu bringen – leider mit Erfolg. In den USA versucht Bayer derzeit die Gesetzeslage so zu ändern, dass Betroffene zukünftig daran gehindert werden, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie durch ein Bayer-Produkt geschädigt wurden.

Tausende amerikanischer Beschäftigte in der Landwirtschaft und US-Bürger*innen haben vor Gericht geklagt, weil sie an Krebserkrankungen leiden, die auf den Einsatz des Herbizids Glyphosat zurückzuführen sind. Der Wirkstoff Glyphosat ist unter anderem in dem Bayer- und früheren Monsanto-Produkt RoundUp enthalten. Entschädigungszahlungen an die 181.000 Kläger und Klägerinnen hat dem Unternehmen bereits Milliarden US Dollar gekostet. Der Bayer Konzern versucht daher, Einfluss auf US-Behörden auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene zu nehmen mit dem Ziel, Opfer von Bayer-Produkten die Möglichkeit zu nehmen, Ansprüche zukünftig weiter geltend zu machen.

Verantwortlich für die weit verbreitete PFAS-Verschmutzung?

Bayer ist Entwickler und Hersteller vieler PFAS-Pestizide. Ein Abbauprodukt dieser „Ewigkeitschemikalien“ ist Trifluoracetat, besser bekannt als TFA. Dieses hormonell wirksame und mutmaßlich fortpflanzungsgefährdende Abbauprodukt verschmutzt Trinkwasser in großem Ausmaß. Die problematische Chemikalie wird auch von Pflanzen aufgenommen und wurde gerade in erheblichen Konzentrationen in europäischen Weinen nachgewiesen. Wir fordern: Konzerne müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Dazu zählt auch die Verantwortung für die zum Teil gravierenden Verschmutzungen, die diese Produkte verursachen. Es geht nicht, dass Konzerne ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, um sich der Verantwortung für ihre Produkte zu entziehen.

(1) Offener Brief an die Bayer Aktionär*innen zum 25. April 2025.

Die Jahreshauptversammlung der Bayer-Aktionär*innen am Freitag, den 25. April kann im Internet live mitverfolgt werden (Link ist extern).




Studie zeigt alarmierenden Anstieg der Chemikalie TFA in europäischem Wein

Keine Kontamination vor 1988 – starker Anstieg seit 2010 – derzeitige Werte sehr hoch

Neue Daten zeigen einen dramatischen Konzentrationsanstieg der Chemikalie TFA (Trifluoracetat) in der Umwelt. Die Ergebnisse stellten das europäische Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Europe) und Partnerorganisationen heute in dem Bericht „Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU“ vor. [1,2,3]

Untersucht wurden 10 ältere und 39 jüngere, in den vergangenen Jahren abgefüllte Weine aus 10 Europäischen Staaten. TFA wurde in allen jüngeren Weinen im Mittel (Median) mit 110 Mikrogramm pro Liter (µg/l) nachgewiesen. Die höchste Belastung lag bei 320 µg/l und ist damit  rund 100 Mal höher als die durchschnittlichen Konzentrationen, die in vorherigen Untersuchungen in Oberflächengewässern und in Trinkwasserproben nachgewiesen wurden.

In alten Weinen, die vor 1988 abgefüllt wurden, wurde dagegen kein TFA nachgewiesen. Seit 2010 konnte ein starker Anstieg der Kontaminationswerte beobachtet werden.

Gleichzeitig wurden die Weine auch auf Pestizidrückstände analysiert. Viele Proben zeigten mehrfache Belastungen. Gefunden wurden bis zu 8 Pestizide und Pestizidmetabolite in 94 % der konventionell erzeugten Weine. Insgesamt waren 18 unterschiedliche Pestizide nachweisbar, darunter die zwei PFAS-Fungizide, Fluopyram und Fluopicolid. Bemerkenswerterweise waren vier von fünf untersuchten Bioweinen frei von nachweisbaren Pestizidrückständen – sie enthielten jedoch alle TFA. Weine im höheren TFA-Konzentrationsbereich (Mittelwert: 176 µg/l) zeigten im Durchschnitt eine doppelt so hohe Pestizidbelastung auf wie Weine mit geringeren TFA-Werten (Mittelwert: 58 µg/l).

Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 und Initiator der Studie, beschreibt die Ergebnisse als “alarmierend in zweierlei Hinsicht“. Die hohen Werte verdeutlichen die erhebliche Bioakkumulation von TFA in Pflanzen. „Wahrscheinlich nehmen wir über unsere Ernährung wesentlich mehr TFA auf als bisher angenommen“, schlussfolgert der Experte. Noch besorgniserregender sei der starke Anstieg der Kontamination seit 2010. „Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um weitere TFA-Emissionen in die Umwelt zu verhindern.“, fügt er hinzu.

Andere Untersuchungen zeigten ähnliche Ergebnisse. Michael Müller, Professor für Pharmazeutische und Medizinische Chemie an der Universität Freiburg, hat bei seinen eigenen (noch unveröffentlichten) Analysen von TFA in alten und neuen Weinen ähnliche Trends beobachtet. Dabei wurde in neueren Weinen, die nach 2020 abgefüllt wurden, ein breites Spektrum an TFA-Kontaminationen von 20 bis über 300 µg/l nachgewiesen. Die niedrigsten Werte wurden in biologisch erzeugten Weinen gefunden, die von Trauben stammen, die auf Flächen angebaut wurden, auf die seit Jahrzehnten keine synthetischen Chemikalien aufgebracht wurden. Dies deute darauf hin, dass PFAS-Pestizide als direkter oder indirekter Faktor zu den hohen TFA-Belastungswerten beitragen, so Professor Müller.

Der steile Anstieg der TFA-Belastung wird auch durch einen Vergleich mit offiziellen Befunden bestätigt, die vom EU-Referenzlabor CVUA Stuttgart erhoben wurden. Die Untersuchungen aus dem Jahr 2017, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, ist bis heute die einzige offizielle Erhebung von TFA in Lebensmitteln. Damals wiesen 27 europäische Weine eine mittlere Konzentration von 50 µg/l auf – mit einem Spitzenwert von 120 µg/l. Die aktuelle Untersuchung von PAN Europe weist dagegen einen Medianwert von 110 µg/l mit einem Spitzenwert von 320 µg/l auf.

Salomé Roynal, Politikreferentin bei PAN Europe, spricht von einem Weckruf für die EU. Substanzen, die TFA in die Umwelt freisetzen, müssten unverzüglich vom Markt genommen werden. Die nächste Gelegenheit ergäbe sich Mitte Mai, wenn die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert seien, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen, das PFAS-Pestizid Flutolanil – ein TFA-Emittent – nicht weiter zu genehmigen.

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie die große Bedrohung der Umweltressourcen ernst nimmt und sofort wirksame Maßnahmen gegen die fortschreitende TFA-Anreicherung in Umwelt und Lebensmitteln initiiert. Dies bedeutet prioritär ein Verwendungsverbot für PFAS-Pestizide in Deutschland und die volle Unterstützung des PFAS-Beschränkungsvorschlags auf EU-Ebene.

 

Hintergrund

TFA (Trifluoracetat) ist das nicht weiter abbaubare Endprodukt anderer PFAS-Verbindungen, wie sie in der Kühltechnik (F-Gase) oder als Wirkstoffe in Pestiziden verwendet werden. Was die Verschmutzung des Grundwassers betrifft, so sind es vor allem PFAS-Pestizide aus der Landwirtschaft, die dazu beitragen. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes verursachen sie einen potenziellen jährlichen Anteil von 76 % des TFA, gefolgt von TFA-Emissionen aus Regen (hauptsächlich aus fluorierten Gasen, die in Kühlsystemen verwendet werden) mit 17 % sowie Kläranlagen und Gülle mit jeweils 3 %.

Toxikologisch wurde TFA lange Zeit als weitgehend harmlos angesehen, insbesondere von PFAS-Herstellern. Eine 2021 von Pestizidherstellenden im Rahmen der REACH-Chemikalienverordnung in Auftrag gegebene Studie zu TFA ergab jedoch schwere Missbildungen bei Kaninchenföten. Seitdem steht TFA im Verdacht, ein Risiko für die menschliche Fortpflanzungsgesundheit darzustellen. Auf Initiative Deutschlands prüft die Europäische Chemikalienbehörde ECHA derzeit die Einstufung als reproduktionstoxisch 1“ für TFA.

Führende Umweltwissenschaftler:innen haben in jüngster Zeit auf die dramatische Zunahme der TFA-Kontamination im Wasserkreislauf und in der Biosphäre hingewiesen und sie als Bedrohung der planetarischen Grenzen bezeichnet.

Der aktuelle PAN-Bericht umfasste die Analyse von Weinen aus den Herkunftsländern Österreich, Belgien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn Italien, Luxemburg und Spanien und erfolgte in Kooperation mit PAN Europe Mitgliedsorganisationen und Partnern, unter anderen mit PAN Germany.

 

[1] Message from the Bottle – The Rapid Rise of TFA Contamination Across the EU

[2] Flaschenpost – Der steile Anstieg der TFA-Kontamination in europäischem Wein

[3] Press Release PAN Europe

 

 

 




Verbot des hormonell schädigenden Herbizids Flufenacet beschlossen

Diesen Monat fiel auf EU-Ebene die Entscheidung, die Genehmigung für den problematischen Pestizidwirkstoff Flufenacet nicht zu verlängern. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung als einen wichtigen Beitrag für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz.

Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Herbizids Flufenacet vorgelegt [1] und diesem jetzt in der Märzsitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – kurz SCoPAFF – zugestimmt [2]. Dies ist ein Erfolg des Umwelt- und Verbraucherschutzes, für den sich auch PAN Germany mit anderen Umweltorganisationen eingesetzt hatte [3]. Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach damit die Gefahr noch nicht gebannt sein. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nach Genehmigungsende für Flufenacet am 15. Juni 2025 eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist im Rahmen der nationalen Mittelzulassungen ermöglicht werden soll.

Das Herbizid Flufenacet wird in Deutschland derzeit mit einer Absatzmenge von rund 682.000 Tonnen in 34 zugelassenen Mitteln im Ackerbau (Getreide) vermarktet.

Flufenacet kann das Hormonsystem von Menschen und Tieren schädigen. Das Herbizid stört die Funktion der Schilddrüsenhormone und kann u.a. die Entwicklung des Gehirns und somit neurologische Funktionen und Fähigkeiten negativ beeinflussen. Der Wirkstoff zählt zu den PFAS-Ewigkeitschemikalien und baut sich in den sehr persistenten und mobilen Metaboliten TFA (Trifluoracetat) ab. TFA wiederum kann zu Entwicklungsschäden führen. Deshalb wird TFA auf eine Gefahrenklassifizierung als R 1b Stoff – als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen – geprüft. TFA besitzt ein sehr hohes Potential für Grundwasserkontaminationen und wird bereits in hohen Mengen im Grundwasser sowie in Trinkwasser- und Mineralwasserproben nachgewiesen (PAN Germany berichtete bereits zu dieser Problematik).

Aufgrund dieser besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz hatte die Zulassungsbehörde BVL bereits im Herbst 2024 ein vorzeitiges Verbot flufenacethaltiger Mittel in Deutschland geprüft und das BMEL hatte ein nationales Verbot Flufenacet-haltiger Produkte ohne Abverkauffristen in Aussicht gestellt. Trotz gleichbleibender Gefahrenlage änderte die Zulassungsbehörde nach dem Ende der Ampelregierung das Vorgehen und erklärte Anfang Februar, man würde jetzt doch auf die Entscheidung aus Brüssel warten [4].

Bedeutet das für Deutschland, das auch das im Zusammenhang mit dem im Herbst 2024 diskutierten Widerruf der Produktzulassungen ohne Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen in Deutschland hinsichtlich dieser Fristen vom Tisch ist und flufenacethaltige Mittel noch bis Juni 2026 eingesetzt werden dürfen?

PAN Germany erwartet von der neuen Bundesregierung und der Zulassungsbehörde BVL ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz und insofern den sofortigen Stopp der Mittelzulassungen ohne Aufbrauchfristen mit Ende der EU-Genehmigung am 15. Juni 2025.

Laut EU-Kommission kann eine ungefährliche – „vernachlässigbare“ – Exposition nicht sichergestellt werden. Jegliche weitere Fristverlängerung der Anwendung würde somit ein unnötiges und unakzeptables Risiko für empfindliche Gruppen wie Schwangere und Neugeborene und dies besonders im ländlichen Raum darstellen. PAN Germany mahnt an, dass Menschen nicht weiteren Spritzeinsätzen mit Flufenacet direkt oder indirekt ausgesetzt werden dürfen. Da der Metabolit TFA sich aufgrund seiner hohen Persistenz in der Umwelt akkumuliert, muss der Eintrag über Flufenacet und weiterer TFA-emittierender Pestizide auch zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen unverzüglich beendet werden.

Mehr dazu:

[1] EU-Verordnungsentwurf für die nicht-Genehmigung des Pestizids Flufenacet

[2] PAN Europe „EU Member States agree to ban flufenacet – PAN Europe calls for immediate action on all PFAS pesticides

[3] Offener Brief „Hormonelle Schädlichkeit von Flufenacet bestätigt: 49 Umweltgruppen fordern ein sofortiges Verbot“

[4] BVL „Information zu Flufenacethaltigen Pflanzenschutzmitteln: Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens“

 

 

 

 

 




Klar, frisch, rein? Wasserverschmutzung durch Pestizide und was alle dagegen tun können

Das neue Faltblatt des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. gibt einen Überblick über die Pestizid-Belastung von Gewässern und zeigt auf, was dies für unser Trinkwasser bedeutet und wie wir die Situation verbessern können.

Unsere Gesundheit und die Gesundheit aller Lebewesen ist davon abhängig, dass sauberes Wasser verfügbar ist. Geltende Auflagen beim Ausbringen von Pestiziden verhindern nicht, dass in Bächen, Flüssen, Seen, im Meer, Grundwasser und Regen Pestizide nachweisbar sind. Zunehmend Sorgen bereiten insbesondere Belastungen mit PFAS-Pestiziden und ihrem Abbauprodukt TFA, die wegen ihrer extremen Langlebigkeit zur Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ zählen. Sie gefährden unsere Gesundheit und Ökosysteme.

In seiner aktualisierten Auflage des Wasser-Faltblatts „Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser“ informiert PAN Germany kurz und verständlich über die Belastungssituation und zeigt: Es gibt wirksame Maßnahmen, unsere Gewässer und unser Trinkwasser nachhaltig vor Pestizideinträgen zu schützen. Dabei legt das Faltblatt Wert darauf, dass alle einen Beitrag leisten können.

Das Faltblatt behandelt ein hochaktuelles Thema: In diesem Monat veröffentlichte die Europäische Kommission mehrere Berichte zum Zustand unserer Gewässer. Ihr Fazit: In den letzten Jahren konnte der Zustand der EU-Gewässer verbessert werden. Doch in wichtigen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Hierzu zählt auch der chemische Zustand unserer Gewässer. Nur 26.8% der Gewässer erreichen den angestrebten guten chemischen Zustand.

Das PAN Germany Faltblatt: Pestizide: Eine Gefahr für Wasserlebewesen und für unser Trinkwasser steht kostenlos als Download bereit oder kann als Papierversion bestellt werden – per Email an info@pan-germany.org.

Weitere Informationen zum Thema:

Kontakt:




Chemiepolitische Mittagstalks 2024 – Dokumentation jetzt online

Die Chemiepolitischen Mittagstalks lieferten auch 2024 wieder prägnante Einblicke in ausgewählte Aspekte der Chemikalienpolitik. Expert*innen von PAN Germany waren an der Ausgestaltung beteiligt und gaben fachlichen Input zu drei der vier Talks. Zum Nachschauen stehen die Aufzeichnungen jetzt online bereit. Seit 2021 wird die Webinarreihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ von der Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ausgerichtet.

Mittagstalk #1: „Das 1×1 der Chemikalienpolitik“ vom 4. September 2024

Den Auftakt der Chemiepolitischen Mittagstalks 2024 bildete die Veranstaltung „1×1 der Chemikalienpolitik“. Innerhalb der Chemikalienpolitik gibt es einige grundlegende Konzepte und Begriffe, die regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen und Berichterstattungen sind. In der Auftaktveranstaltung gaben die Referent*innen einen Überblick über verschiedene Begriffe, Konzepte und regulatorische Rahmen der Chemikalienpolitik.

Mittagstalk #2„Das Global Framework on Chemicals“ vom 9. Oktober 2024

Die zweite Veranstaltung befasste sich mit dem Global Framework on Chemicals, welches das neue internationale Rahmenwerk für das Chemikalienmanagement darstellt. Es ersetzt den 2020 ausgelaufenen strategischen Ansatz für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM). Im Webinar gingen die Referent*innen auf wichtige Aspekte des Rahmenwerks ein, benannten die großen Erfolge der Verhandlungen sowie weiter bestehende Leerstellen.

Mittagstalk #3: „EDCs – Wie Hormongifte unsere Gesundheit bedrohen“ vom 13. November 2024

EDCs (endokrine Disruptoren), sogenannte Hormongifte, sind in vielen Alltagsprodukten enthalten und schädigen unser Hormonsystem und den Stoffwechsel. Von einem effektiven Schutz vor EDCs sind wir aktuell weit entfernt. Welche Maßnahmen wollen Deutschland, die EU oder die internationale Staatengemeinschaft ergreifen, um Mensch und Umwelt besser vor EDCs und ihren negativen Auswirkungen zu schützen? Mit dem Schwerpunkt auf den Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen gingen die Referent*innen im dritten Talk auf Regelungslücken und Lösungsansätze ein.

Mittagstalk #4: „Ewigkeitschemikalien – wie wir heute die Probleme von morgen schaffen“ vom 11.12.2024

Mit Ewigkeitsmaterialien ist die große und vielseitig eingesetzte Gruppe der PFAS gemeint – der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Es gibt mittlerweile keinen Ort auf der Welt, an dem PFAS nicht nachgewiesen werden können. Es besteht dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Umwelt und Gesundheit. Auf EU-Ebene wird derzeit ein PFAS-Beschränkungsvorschlag für Chemikalien diskutiert. Besorgniserregend sind auch die Funde des PFAS-Metaboliten TFA in Oberflächen-, Grund- und Trinkwasserproben. PFAS-Pestizide stellen eine Hauptquelle für diese Belastungen dar. Die Expert*innen widmen sich im 4. Mittagstalk diesen und weiteren Aspekten der Ewigkeitschemikalien PFAS.

Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ ist ein Zusammenschluss folgender Nichtregierungsorganisationen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), European Network for Environmental Medicine (EnvMed Network), Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future (WECF) und Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Gemeinsam engagieren sich die Verbände für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen.

Informationen zu der Veranstaltungsreihe sowie die Dokumentation aller bisherigen Chemiepolitischen Mittagstalks finden Sie unter: https://www.giftfreie-zukunft.org/mittagstalks

 

 




85 Organisationen zeigen der EU, wie der Pestizidausstieg gelingen kann

Trotz der dokumentierten Schädigung der biologischen Vielfalt, der Verschmutzung unserer Gewässer und Böden und verursachter Gesundheitsschäden durch Pestizide, hat es die Europäische Union bisher versäumt, ihr Ziel zu erreichen, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in relevantem Umfang zu reduzieren.

Obwohl die Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive, SUD) seit 2009 dieses Ziel vorgibt, sind der Verkauf und der Einsatz von Pestiziden in Europa nicht zurückgegangen.

Mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, zum einen den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide um 50 % zu reduzieren und zum anderen den Einsatz der gefährlichsten Pestizide bis 2030 zu halbieren. Die wichtigste Initiative zur Erreichung dieser Ziele durch die rechtssicherere Verankerung in eine Verordnung (SUR-Vorschlag), wurde jedoch im Februar 2024 von der EU Kommission aufgegeben.

Mehr als eine Million EU-Bürger*innen haben im Rahmen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ den Ausstieg aus der Verwendung von chemischen Pestiziden gefordert. Sie warten noch immer auf eine Antwort der Europäischen Kommission. Auch die EBI „Stopp Glyphosat“, verschiedene Eurobarometer-Umfragen, eine aktuelle IPSOS-Umfrage und die Konferenz über die Zukunft Europas zeigen die überwältigende Unterstützung der Europäer*innen für eine deutliche Reduzierung des Pestizideinsatzes. Erst im Herbst 2024 hatten in weniger als drei Monaten mehr als eine Viertelmillionen Europäer*innen eine Petition unterzeichnet, in der die EU Kommission aufgefordert wird, der Reduzierung des Pestizideinsatzes Priorität einzuräumen.

Auch wenn der SUR-Vorschlag durch die Kommission zurückgezogen wurde – ein „weiter so“ beim Einsatz umwelt- und gesundheitsgefährlicher Pestizide ist keine Option: 85 Organisationen, darunter Umwelt-, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen sowie landwirtschaftliche Gewerkschaften haben einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus dem Einsatz von chemischen Pestiziden ausgearbeitet (Zusammenfassung und Vollversion). Darin sind die wichtigsten Forderungen für eine Pestizidreduktion dargelegt, darunter die wirksame Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zur Pestizidanwendung (SUD-Richtlinie) und zur Zulassung von Pestiziden (EU Verordnung 1107/2009).

Der gemeinsame Fahrplan wurde im Vorfeld der Entwicklung einer Vision für die künftige Landwirtschaft durch die EU Kommission veröffentlicht und der Kommission unterbreitet.

Mehr dazu: Press Release PAN Europe: The time for delay is over: EU must phase out pesticides and build sustainable food systems, 23.01.2025




Schutz vor PFAS-Chemikalien vor Industrieinteressen stellen

Neun zivilgesellschaftliche Organisationen* aus den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz – darunter PAN Germany – fordern in einem offenen Brief von der Bundesregierung dringende Maßnahmen zum Verbot der Ewigkeitschemikalien PFAS in Konsumgütern sowie von PFAS-Pestiziden.

PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“, sind Stoffe, die extrem langlebig sind. Sie reichern sich in der Umwelt und im menschlichen Körper an. PFAS können den Hormonhaushalt stören und schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen.

Die Organisationen appellieren an die Bundesregierung, PFAS-Chemikalien auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu regulieren und bringen ihre Besorgnis gegenüber der massiven Einflussnahme seitens der Industrie zum Ausdruck. Laut einer internationalen Recherche des Forever Lobbying Projects  versucht die Chemieindustrie notwendige Regulierungen von PFAS blockieren, um eigene wirtschaftliche Vorteile zu sichern, obwohl Alternativen vielfach verfügbar sind.

Die Regulierung von PFAS-Chemikalien muss ausschließlich auf unabhängigen und wissenschaftsbasierten Empfehlungen basieren und darf sich nicht an Aussagen von Unternehmen, die ein Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung des derzeitigen Status quo haben, orientieren.

Die weit verbreitete Verwendung von PFAS-Chemikalien hat bereits zu einer der schwersten und weiterhin anhaltenden Verschmutzungskrisen geführt, mit denen die Menschheit je konfrontiert war. Und das, obwohl es für eine große Anzahl von PFAS-Anwendungen bereits Alternativen gibt oder welche entwickelt werden: z.B. verwenden bereits viele Hersteller von Outdoor-Kleidung PFAS-freie Materialien und auch in elektronischen Anwendungen konnten bereits Alternativen eingesetzt werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass PFAS verboten werden, wie in dem auch von Deutschland eingereichten Dossier zur umfassenden Beschränkung von PFAS dargelegt, das derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird.

Die NGO-Forderungen umfassen:

  1. ein umfassendes Verbot von PFAS in Konsumgütern sowie von PFAS-Pestiziden,
  2. Maßnahmen auf nationaler Ebene zum Schutz von Mensch und Umwelt und einen nationalen Aktionsplan zur Beseitigung bereits bestehender Verschmutzungen und zur Unterstützung Betroffener,
  3. Förderung sicherer Alternativen und Anreize für Unternehmen, in den schrittweisen Ausstieg aus allen PFAS-Verwendungen zu investieren.

Gemeinsamer offener Brief an die Bundesregierung „PFAS-Chemikalien auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse regulieren“

Weiterführende Informationen zu PFAS

*beteiligte Organisationen: CHEM Trust Europe e.V., Client Earth Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Network for Environmental Medicine (ENV MED Net), Forum Umwelt und Entwicklung, Health and Environment Justice Support e.V. (HEJ Support), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und Women Engage for a Commen Future e.V. (WECF)




Dabei sein! 18.01.25 in Berlin – Demo, PAN Infostand und Workshop „Parkinson durch Pestizide“

Demo: am Samstag, 18.01.25, ab 12:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin

Gemeinsam gehen wir auf die Straße für:
– eine sozial-gerechte Transformation der Landwirtschaft
– nicht-chemischen Pflanzenschutz
– Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt und Unterstützung für bäuerliche Betriebe
– Gemeinwohl und gegen die politische Einflussnahme durch Pestizidkonzerne

Wir brauchen:
gute wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe und weniger Pestizide auf den Äckern. Wir unterstützen eine bäuerliche, agrarökologische Landwirtschaft, die das Ernährungssystem umweltverträglich und gerecht gestaltet. Wir fordern, eine sozial-gerechte Agrarwende verbindlich in den Koalitionsvertrag der nächsten Regierung aufzunehmen sowie die zukunftsfähige Neuausrichtung der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik.

Gemeinsam sind wir stark!
Stadt und Land, bio und konventionell, Tierhalter*in und Veganer*in, jung und alt – wir lassen uns nicht spalten! Solidarisiert euch, kommt zur Demo!

Samstag, 18.1.25 | 12 Uhr | vor dem Bundeskanzleramt | Berlin

PAN Germany unterstützt die Demo. Wir sind vor Ort dabei und freuen uns auf reges Interesse an unserem Infostand (Stand-Nr. 15) – kommt gerne vorbei!

Nach der Demo: Gemeinsam mit Interessierten und Landwirt*innen sprechen wir im Workshop über das Thema „Parkinson als Berufskrankheit von Landwirt*innen“.
Workshop: am Samstag, 18.1.2025 von 16:30 – 17:15 Uhr, in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung, 1. OG, Schumannstr. 8, 10117 Berlin.




Globales Netzwerk veröffentlicht relevante Instrumente für den weltweiten Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden

Das Internationale Pesticide Action Network (PAN) hat heute die neuen Updates zweier relevanter Listen veröffentlicht: Die Liste der hochgefährlichen Pestizide (HHP) und die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide. Damit leistet das Netzwerk einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des globalen Ziels, hochgefährliche Pestizide weltweit abzuschaffen. Ein sogenanntes Phase-out von HHPs hatten zuletzt die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) in ihrer Resolution über hochgefährliche Pestizide sowie die kürzlich verabschiedete Globale Rahmenvereinbarung über Chemikalien (GFC) „Für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle“ gefordert.

Die PAN HHP-Liste bietet einen transparenten Überblick über Pestizidwirkstoffe, die die gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) festgelegten HHP-Kriterien und einige ergänzende Kriterien erfüllen, die vom globalen PAN-Netzwerk festgelegt wurden und in der Liste erläutert sind. Die konsolidierte Liste der verbotenen Pestizide enthält länderspezifische Informationen über Pestizidwirkstoffe, die auf nationaler Ebene verboten sind.

Die Liste der verbotenen Pestizide führt insgesamt 568 verschiedene Pestizidwirkstoffe auf, die in einem oder mehreren Ländern der Welt verboten sind. Bei den meisten dieser verbotenen Pestizide handelt es sich um hochgefährliche Pestizide. Dies zeigt, dass die Verwendung von HHP in vielen Ländern bereits schrittweise eingestellt wird. Trotz bereits erzielter Fortschritte sind alle Länder aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um hochgefährliche Pestizide zu verbieten, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika, wo die Menschen am meisten unter ihrem Einsatz leiden und wo die meisten dieser Pestizide verwendet werden.

Zu den hochgefährlichen Pestiziden zählen solche, die akut extrem giftig sind, die Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit schädigen oder Kinder im Mutterleib schädigen können oder die unter Anwendungsbedingungen schwerwiegende Gesundheits- und Umweltschäden bewirken.

„Die beiden wichtigen Listen, die PAN-International veröffentlicht hat, sind eine große Unterstützung für Afrikas Engagement, HHPs aus der Region und darüber hinaus zu verbannen.“ sagt Dr. Tadesse Amera, Direktor von PAN Äthiopien und Co-Koordinator von PAN International.

„Wir rufen alle am Pestizidhandel Beteiligten auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und zum Ausstieg aus der Nutzung hochgefährlicher Pestizide beizutragen und nicht-chemische Alternativen zu fördern. Die Werkzeuge zur Identifizierung von hochgefährlichen Pestiziden stehen zur Verfügung und Erfahrungen, wie ein Ersatz von HHPs erfolgen kann, ist in zahlreichen Ländern vorhanden. Die Zeit der Ausreden, nicht handeln zu können, ist vorbei.“ sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany und Vorsitzende von PAN International.

Hintergrundinformationen:

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Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof

Rechtliches Engagement für einen vorzeitigen Zulassungsstopp

Brüssel, Hamburg 11.12.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Gemeinsam mit dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, Global 2000 und PAN Niederlande – ficht PAN Germany heute die Zulassung von Glyphosat durch die Europäische Union vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Die von den NGOs dem Gerichtshof vorgelegte “Klage auf Nichtigerklärung“ basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse und benennt gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat. Die NGOs belegen: Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder deren Ergebnisse systematisch heruntergespielt und dabei Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Hierdurch wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.

Es ist enttäuschend, dass die Behörden das Prinzip „Alter Wein in neuen Schläuchen“ verfolgen. Im Januar wurde die EU-Kommission formell von uns aufgefordert, ihre Entscheidung, Glyphosat erneut zu genehmigen, anhand wissenschaftlicher Kriterien zu überprüfen. Was sie jedoch tat, war, die alten Argumente zu wiederholen, um vom wahren Tatbestand abzulenken und auf ihrer zweifelhaften Entscheidung zu beharren.“ erklärt Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk Germany.

Antoine Bailleux, der Anwalt der NGO-Koalition, betont: „Es ist legitim, dass die Kommission einen gewissen Spielraum beim Risikomanagement in Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen in Pestiziden hat. Einem solchen Ermessensspielraum sind jedoch Grenzen gesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Risikobewertung beispielsweise den Grundsätzen der Exzellenz, Transparenz und Unabhängigkeit genügen. Wir sind der Meinung, dass die Bewertung von Glyphosat diesen Qualitätsstandards nicht gerecht geworden ist.

Angeliki Lysimachou, Leiterin des Bereichs Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, ergänzt: „Die wissenschaftlichen Agenturen der EU beugten die Regeln, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher sei. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, auch von der Industrie, bringen Glyphosat mit möglichen schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen wie Krebs und neurologischen Erkrankungen, insbesondere bei Kindern, in Verbindung.

Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen:

  • Ignorierte Neurotoxizitätsrisiken: Dokumente zeigen, dass renommierte Wissenschafter*innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen.
  • Fehlerhafte Statistiken: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen – wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren – nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde.
  • Krebseinstufung durch WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.

Hintergrund: Im Dezember 2023 verlängerte die EU-Kommission in einer umstrittenen Entscheidung die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre. Im Jänner 2024 hatten die NGOs bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsentscheidung von Glyphosat beantragt. Diese wurde von der Kommission zurückgewiesen. Nun legen das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, ClientEarth, Générations Futures, Global 2000, PAN Niederlande und PAN Germany beim EuGH eine “Klage auf Nichtigerklärung” vor. Unterstützt wird die Klage durch Organisationen wie EKO, FoodWatch, ISDE Italy und dem Umweltinstitut München.

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