Offener Brief an die Kandidat*innen der Bundestagwahl 2021

Offener Brief an die Wahlkandidat*innen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagwahl 2021:
„Breites Bündnis fordert: Steigen Sie ein in den Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!




Gute Nachricht: USA verbieten alle Anwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion

Gestern, am 18. August 2021, hat die US Zulassungsbehörde EPA (Environmental Protection Agency) angekündigt, dass sie alle Verwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion einstellen wird.

Kristin Schafer, Geschäftsführerin des Pesticide Action Network North America (PANNA), gab als Reaktion auf die Entscheidung der EPA die folgende Erklärung ab:

„Gemeinsam mit Partnern im ganzen Land feiern wir diese Entscheidung, die die Gesundheit von Millionen von Kindern, Landarbeitern und Familien in ländlichen Gebieten schützt – und die längst überfällig war. Seit Jahrzehnten liegen die wissenschaftlichen Belege für die Schädlichkeit dieser neurotoxischen Chemikalie vor. Es bedurfte einer hartnäckigen Arbeit der Verbände, einer Überzeugungsarbeit in den Parlamenten der Bundesstaaten und koordinierter rechtlicher Schritte, um die EPA endlich dazu zu zwingen, ihre Arbeit zu machen.“

„Wir gehen davon aus, dass die heutigen Beschlüsse auch zu einem Verbot des Einsatzes von Chlorpyrifos bei Nutzpflanzen führen werden, die als Futtermittel angebaut werden, und dass die EPA in den kommenden Monaten auch Maßnahmen in Bezug auf alle anderen Verwendungszwecke von Chlorpyrifos außerhalb der Lebensmittelproduktion in Betracht ziehen wird. Wir fordern die Behörde auf, auch diese Verwendungen rasch zu verbieten, damit wir uns den 35 Ländern anschließen können, die diese gefährliche Chemikalie bereits vollständig verboten haben.“

„Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung ein Zeichen dafür ist, dass diese Behörde Wissenschaft und Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung über gefährliche Pestizide wieder in den Mittelpunkt stellt. Viel zu lange hatten die Interessen der Pestizidindustrie Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit von Kindern oder der Gesundheit derjenigen, die an der Front der landwirtschaftlichen Produktion stehen – Landarbeiter, Landwirte und Familien in ländlichen Gebieten. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert.“

PANNA und seine Partner, darunter Wissenschaftler, Landarbeiter sowie kommunale und nationale Organisationen, setzen sich seit dem Jahr 2000 für ein bundesweites Verbot von Chlorpyrifos ein. Im Jahr 2000 wurde die Verwendung von Chlorpyrifos im Haushalt wegen seiner Schädigenden Wirkung auf die Hirnentwicklung von Kindern verboten. Im Jahr 2007 reichte PANNA gemeinsam mit Partnern und dem Anwaltsteam von EarthJustice eine Petition bei der EPA ein, in der ein Verbot von chlorpyrifoshaltigen Produkten in der Landwirtschaft gefordert wurde. Erst 2015 schlug die EPA ein Chlorpyrifos-Verbot für Lebensmittel vor. Diese ausstehende Bundesentscheidung wurde 2017 aufgehoben, eine Entscheidung, die PANNA und seine Partner 2018 erneut rechtlich anfochten. Daraufhin ordnete das Gericht im Mai 2021 an, alle Verwendungen von Chlorpyrifos in Lebensmitteln zu verbieten, sofern deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Hierauf reagiert das jetzige Verbot der Verwendung in Lebensmitteln.

Als Reaktion auf die Verzögerung der Maßnahmen auf Bundesebene im Jahr 2017 drängten die Befürworter eines Verbots auf Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Arbeitnehmern und Gemeinden auf Bundesstaatenebene. Seit 2018 haben Hawai’i, Kalifornien, New York, Maryland und Maine alle Verwendungen von Chlorpyrifos untersagt, und in mehreren anderen Bundesstaaten wurden ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

Quelle: Pressemitteilung von PANNA vom 18.8.2021

 

In der EU sind Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl seit Februar 2020 verboten. Auch hier war ein jahrzehntelanges Engagement von PAN Gruppen und zahlreichen anderen Organisationen für ein Verbot vorausgegangen. Im August 2019 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich anerkannt, dass das Insektizid Chlorpyrifos für die menschliche Gesundheit schädlich ist und nicht die Kriterien für eine Wiedergenehmigung in der EU erfüllt (PAN Germany berichtete). Am 6. Dezember 2020 fiel dann die lang ersehnte Entscheidung: Die Vertreter*innen der europäischen Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschusses der Europäischen Kommission, der für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zuständig ist (SCoPAFF) stimmten dafür, Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl vom EU-Markt zu verbannen – ein historischer und überfälliger Schritt, urteilten europäische NGOs.




Pestizidabdrift: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder melden sich betroffene Menschen bei PAN Germany und berichten über gesundheitliche Beeinträchtigungen, über Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen und über das Gefühl, der Pestizidabdrift hilflos ausgeliefert zu sein. Zur Beantwortung häufig gestellter Fragen und als Hilfestellung hat PAN Germany wichtige Informationen zu Abdrift in diesem Dokument zusammengetragen.




Aufruf an das EU-Parlament: für Menschen überlebenswichtige Antibiotika nicht in Tierställen einsetzen

Acht Organisationen aus Humanmedizin, Umwelt- und Tierschutz fordern in einem gemeinsamen Schreiben das EU-Parlament Änderungen am Entwurf eines zentralen Rechtsakts der EU-Tierarzneimittelverordnung vorzunehmen, um die Wirksamkeit von Antibiotika für den Menschen zu sichern und die weitere Ausbreitung von Resistenzen gegen Antibiotika zu stoppen.

Die Verbände sehen es als dringend geboten, dass Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit höchster Priorität für Menschen – sogenannte „highest prioritiy critically important antimicrobials“ – eingestuft werden, ausschließlich in der Humanmedizin eingesetzt werden sollten. Die Verbände erheben damit ihre Stimme in der Debatte um die Festsetzung von Kriterien zur Identifizierung von Antibiotika, die für die humanmedizinische Anwendung unverzichtbar sind und daher der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollten.

Hintergrund des Verbändeschreibens ist die laufende Konkretisierung der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung. Hier befindet sich derzeit ein zentraler Rechtsakt in der Prüfung durch den Umwelt-Ausschuss des EU-Parlaments. Dessen Votum wird maßgeblich für die endgültige Entscheidung sein.

Die mitzeichnenden Organisationen in alphabetischer Reihenfolge: Ärzte gegen Massentierhaltung, Cystic Fibrosis Europe, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace Deutschland, Mukoviszidose – Bundesverband Cystische Fibrose, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft.

Gemeinsames Schreiben der Verbände vom 6.7.2021




Die Schatten der Vergangenheit: Glyphosat-Fehlbewertung re-loaded

Neue Enthüllungen zur (Fehl)bewertung des erbgutschädigenden Potenzials von Glyphosat

 

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) sieht bestätigt, dass die Bewertung der Behörden zum erbgutschädigenden Potenzial von Glyphosat im vergangenen Wiedergenehmigungsverfahren mangelhaft war. Eine neue Studie von Experten der Universität Wien, die nach jahrelangen Bemühungen den Zugang zu den kompletten Studienberichten der Industrie bekamen, kommen zu der Schlussfolgerung, dass die überwältigende Mehrheit der 53 Industriestudien den modernen wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält.

Dazu der Kommentar von Dr Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany: „Damit bricht ein Standbein der behördlichen Bewertung weg. Ein wichtiges Argument der Behörden für die Einstufung von Glyphosat als ’nicht krebserregend‘ waren angeblich überwältigende Belege, dass der Wirkstoff nicht gentoxisch sei. Die neue wissenschaftliche Überprüfung zeigt, dass diese Behauptung nicht haltbar ist. Nach modernen Kriterien, können nur 7 % der im Jahr 2017 bewerteten Studien als verlässlich angesehen werden.“

Weitere Hintergründe und Kommentare: Gemeinsame Presseinformation vom 3. Juli 2021 von HEAL, CEO, Global2000, PAN Germany und SomeofUs hier

Die wissenschaftliche Studie finden Sie hier

Die Q&A (Fragen & Antworten) zur Studie finden Sie hier

Eine Zusammenstellung über die bisherige Glyphosat-Bewertung finden Sie hier




Webinar: „Nein!“ zu Pestiziden auf unseren Spielplätzen, in Schulen und anderen sensiblen Bereichen

Webinar am  Mittwoch, den  30. Juni, 14.00 bis 15.30 Uhr

Das Webinar findet auf Einladung der EU-Abgeordneten Sarah Wiener (Greens/EFA), Jytte Guteland (S&D) und Martin Hojsik (Renew Europe) in Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen PAN Europe, HEAL und CRIN statt. In der Veranstaltung wird der Frage nachgegangen, wie Kinder zukünftig besser vor dem Kontakt mit Pestiziden geschützt werden und wie Kinderrechte gestärkt werden können.

Diskutiert werden die Möglichkeiten für einen besseren Schutz der Kinder, die sich aus der neuen EU-Kinderrechtsstrategie ergeben und wie die bevorstehende Überarbeitung der Pestizid-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Directive) und die angekündigten Verpflichtungen aus der „Farm to Fork“-Strategie genutzt werden können, um einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten.

Das Webinar wird in Englisch mit deutscher Verdolmetschung durchgeführt.

Hier geht es zum Programm

Bitte benutzen Sie diesen Link, um sich zu registrieren:
https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_QBwS0UWMS4OUeCZguYT76A

Hintergrundinformationen zum Thema Belastung von Spielplätzen mit Pestiziden finden Sie u.a. auf der PAN-Themenseite „Abdrift“.




Chemiepolitischer Mittagstalk I „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit“ – Präsentation und Aufzeichnung

Am 28. April 2021 fand die erste Veranstaltung aus der Reihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ zum Thema „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit – Unsere Forderungen an die Bundesregierung“ statt.
Neben Sascha Gabizon (WECF) und Alexandra Caterbow (HEJSupport) lieferte Susanne Smolka (PAN Germany) wichtigen Input und informierte über die Gefahren, der wir alle durch hormonell schädliche Chemikalien (EDCs) ausgesetzt sind und präsentierten einen Forderungskatalog an die jetzige und zukünftige Bundesregierung. Die Moderation übernahm Wolfgang Obenland (FUE). Die Aufzeichnung der Veranstaltung: Video zum Talk 1  ist jetzt online verfügbar. Die Präsentation „Hormongifte stoppen!“ ist als PDF-Download abrufbar.

Zum Hintergrund: Die Initiative „Für das Recht auf eine giftfreie Zukunft“ stellt einen Zusammenschluss von fünf Nichtregierungsorganisationen (BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, WECF und PAN Germany) dar, die sich gemeinsam für einen zukünftig besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen einsetzen.
Als Organisationen der Zivilgesellschaft stellen sie Informationen bereit und verhelfen dem Thema Chemikalien zu mehr Aufmerksamkeit. Ein Fokus dabei ist die fünfte Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement, die im Juli 2021 in Bonn ein globales Rahmenabkommen für den sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien auf den Weg bringen sollte. Auch wenn die Konferenz aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden musste, bleiben ihre Themen von Bedeutung.




Chemiepolitischer Mittagstalk I: „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit“ – Präsentation

Am 28. April 2021 fand die erste Veranstaltung aus der Reihe „Chemiepolitische Mittagstalks“ zum Thema „Hormongifte schaden Umwelt und Gesundheit – Unsere Forderungen an die Bundesregierung“ statt.
Neben Sascha Gabizon (WECF) und Alexandra Caterbow (HEJSupport) lieferte Susanne Smolka (PAN Germany) wichtigen Input und informierte über die Gefahren, der wir alle durch hormonell schädliche Chemikalien (EDCs) ausgesetzt sind und präsentierten einen Forderungskatalog an die jetzige und zukünftige Bundesregierung. Die Moderation übernahm Wolfgang Obenland (FUE).

Die Präsentation „Hormongifte stoppen!“ ist als PDF-Download abrufbar.




Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Audiofeature: Wolken über Wuppertal – eine Reise durch den internationalen Pestizid-Dschungel

Wolken über Wuppertal“ ein Audiofeature der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und PAN Germany zum Thema Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden und Pestizidwirkstoffen.

Die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF stecken tief im internationalen Geschäft mit hochgefährlichen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen. Dabei ermöglichen Doppelstandards den Konzernen die Vermarktung ihrer Pestizide und Wirkstoffe im globalen Süden, auch wenn diese in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt oder verboten sind. Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin – hinter komplizierten Namen verbergen sich konkrete Gefahren für die ländliche Bevölkerung.

Das Audiofeature (Audiofeature in English version) führt auf eine Reise durch den Pestizid-Dschungel und stellt immer wieder die Frage nach der Verantwortung für das globale Problem der Pestizid-Vergiftungen. Durch eindrückliche Beiträge von Aktivist*innen aus Südafrika und Mexiko werden zudem die verheerenden Auswirkungen in beiden Ländern greifbar.

Das Audiofeature basiert auf den Studien „Giftige Exporte“ (2019), „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF“ (2020) und „Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ (2021).

Produziert wurde das Audiofeature von Studio Lärm mit Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika), Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Deutschland), Peter Clausing (PAN Germany), Simphiwe Data (Khanyisa, Südafrika), Ermilio Alonso und Leydy Pech (beide sind Mitglieder im Kollektiv der Maya-Gemeinden in Hopelchén auf der Halbinsel Yucatan in Mexiko) sowie Neky (nicht ihr richtiger Name, Mexiko) und Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Deutschland).