Europäische Erdbeeren mit PFAS- und hormonschädigenden Pestiziden belastet

Hamburg, Brüssel, 07.07.2026. Pressemitteilung. Eine neue Untersuchung von PAN Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen zeigt, dass in der EU erzeugte Erdbeeren erheblich mit hochgiftigen Pestizid-Cocktails belastet sind.

Insgesamt wurden in 78 % der untersuchten konventionell angebauten Erdbeerproben ein Pestizid und bei 61% zwei oder mehr Pestizidrückstände gefunden. In 58 % der untersuchten Proben wurden PFAS-Pestizide nachgewiesen. Die am häufigsten identifizierten Wirkstoffe sind die Fungizide Fludioxonil (ein PFAS) sowie Cyprodinil – zwei hormonschädigende Pestizide (Endokrine Disruptoren), die nach EU-Recht bereits hätten verboten werden müssen.

Darüber hinaus gehören 56 % der nachgewiesenen Pestizide zur Gruppe der „besonders gefährlichen Pestizide“, die seit 2011 schrittweise hätten aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Diese Ergebnisse bestätigen nach Sicht der beteiligten Umweltschutzorganisationen, dass eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Pestizidgesetzgebung erforderlich ist. Doch statt entsprechend zu handeln, streben die EU-Kommission und viele der Mitgliedstaaten im Rahmen des „EU-Vereinfachungsomnibus der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eine massive Aufweichung der Vorschriften an.

Erdbeeren zählen zu den beliebtesten Früchten in der EU und werden insbesondere von Kindern in größeren Mengen verzehrt. Die Nachfrage nach Erdbeeren ist groß, ihr Anbau intensiv. PAN Europe und seine Partnerorganisationen untersuchten 41 Erdbeerproben aus elf EU-Mitgliedstaaten auf Pestizidrückstände. Davon stammten 36 Proben aus konventionellem Anbau, vier aus ökologischem Anbau und eine war als “pestizidfrei” gekennzeichnet.

Die in Deutschland konventionell angebauten Erdbeeren liegen mit 3 bis 5 verschiedenen Pestizidrückständen im europäischen Mittelfeld. Während niederländische und französische Proben im Mittel besser abschneiden, konnten in einer ungarischen Probe acht und in belgischen Proben sogar bis zu neun verschiedene Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Die Erdbeeren aus ökologischem Anbau waren dagegen frei von messbaren Rückständen. „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, dass solche Pestizid-Cocktails von den Untersuchungsbehörden nicht als Ganzes bewertet werden und dass besonders Schwangere und Kinder vor hormonschädigenden Pestiziden besser geschützt werden müssen“, betont Susanne Smolka, Biologin bei PAN Germany.

„Besonders besorgniserregend ist, dass die identifizierten Pestizide zu den giftigsten Wirkstoffen gehören, die in der EU verkauft werden: Verbraucherinnen und Verbraucher sind über Lebensmittel Pestizid-Cocktails aus PFAS, hormonschädlichen oder neurotoxischen Pestiziden ausgesetzt“, sagt Dr. Martin Dermine, Geschäftsführer von PAN Europe. „Unsere Regulierungsbehörden kommen ihrer Aufgabe, die Bevölkerung – insbesondere unsere Kinder – zu schützen, nicht nach.“

Die hormonell schädigenden Pestizide Fludioxonil und Cyprodinil wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den Jahren 2024 beziehungsweise 2025 als endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft. Dies hätte nach geltendem EU-Recht automatisch zu einem EU-weiten Verbot führen müssen. Doch nach wie vor werden diese Verbote nicht umgesetzt. Viele PFAS-Pestizide wie das nachgewiesene Flonicamid, zerfallen in Trifluoressigsäure (TFA), dass jüngst als fortpflanzungsschädlich (reproduktionstoxisch 1B) eingestuft wurde. Dies sollte den schrittweisen Ausstieg aus PFAS-Pestiziden nach sich ziehen.

Die an der EU-weiten Untersuchung beteiligten Umweltschutzorganisationen fordern von der Europäischen Kommission, dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, statt den Interessen der Pestizidindustrie zu folgen und die Vorschriften weiter abzuschwächen. „Angesichts der Rückstands-Ergebnisse ist der aktuelle Vorschlag eines Vereinfachungspakets für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (der “Omnibus X”) und die im Parlament und im Rat diskutierten Änderungsanträge ein Skandal. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden gerade wichtige Schutzstandards für die Bevölkerung abgebaut– insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Schwangere“, kritisiert PAN-Expertin Smolka.

PAN Europe Report: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

PAN Europe Webbeitrag: European strawberries extensively contaminated with PFAS or endocrine disrupting pesticide residues

Pressekontakt:

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644

 




Trotz Zusagen: EU macht Rückzieher bei Pestizidexport-Verbot

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission nicht weiter vor, ihr Versprechen einzuhalten, den Export von in der EU verbotenen giftigen Pestiziden in Länder des Globalen Südens zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, ignoriert die Forderung von UN-Menschenrechtsexpert*innen und untergräbt das bürgerliche Vertrauen in die Verlässlichkeit der EU-Institutionen.

Das Versprechen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen, wurde 2020 im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) angekündigt. Die Kommission wollte damit die bestehenden Doppelstandards beenden und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und der natürlichen Ressourcen sowie bei der Abkehr von gefährlichen Pestiziden mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, weiterhin den Export von Zehntausenden Tonnen hochgefährlicher Pestizide zu genehmigen, deren Verwendung auf ihrem eigenen Territorium aufgrund ihrer hohen Toxizität verboten ist. Sie nutzt dabei die schwächeren Schutzstandards und Pestizidgesetze anderer Länder aus, insbesondere solcher in Ländern des Globalen Südens, die dreiviertel der Zielländer der giftigen Export ausmachen.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der europäischen Bürger*innen, die immer noch glauben, die EU achte Menschenrechte und eine bittere Nachricht für alle Bürger*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika, die das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern“, so Natalija Svrtan, politische Referentin bei PAN Europe und Koordinatorin der „End Toxic Pesticide Trade Coalition“.

Bereits im Jahr 2020 erklärte die Kommission, sie werde „Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards weltweit fördern“ und „mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass in der Europäischen Union verbotene gefährliche Chemikalien nicht für den Export hergestellt werden“, wobei sie eine entsprechende Umsetzung in Rechtsvorschriften bis 2023 versprach. Seitdem hat die Kommission umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, darunter öffentliche Konsultationen im Jahr 2023, Studien und eine Folgenabschätzung.

Seit Jahren fordern eine Reihe europäischer Länder, EU-Politiker*innen, die UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte sowie breite Teile der Öffentlichkeit von der Kommission endlich zu handeln und diese Doppelstandards zu beseitigen. Immer wieder wurden Nichtregierungsorganisationen hingehalten, die sich nach dem Stand der Umsetzung erkundigten. Jetzt, im sechsten Jahr nach der Ankündigung, wurde noch immer kein Gesetzesvorschlag veröffentlicht, und die Folgenabschätzung ist der Öffentlichkeit nach wie vor nicht zugänglich. Dies ist schlechte Regierungsführung, die offenbar unter dem Einfluss einer mächtigen Agrochemie-Lobby ihren moralischen und demokratischen Kompass verloren hat.

In einer schriftlichen Antwort an die unabhängige dänische Medienorganisation Danwatch, die die Information zur Aufgabe des EU Engagements gegen Doppelstandards veröffentlicht hat (siehe unten), räumte ein Sprecher der Europäischen Kommission ein, dass der Export gefährlicher Pestizide weiterhin Anlass zur Sorge gibt, argumentierte jedoch, dass ein Exportverbot das Problem nicht unbedingt lösen würde. Stattdessen könnte es „lediglich dazu führen, dass die Produktion außerhalb der EU verlagert wird, während europäische Unternehmen benachteiligt werden“. Zum einen übernimmt die Europäische Kommission mit solchen Argumenten einmal mehr die Argumentation der chemischen Industrie – Argumente, die von Rechtsexpert*innen, UN-Sonderberichterstatter*innen und der Zivilgesellschaft immer wieder widerlegt wurden. Zum anderen geht die Kommission nicht auf das Problem ein, zu dessen Lösung sie sich ursprünglich verpflichtet hatte.

Die Kommission strebt eine Verbesserung der Funktionsweise des Rotterdamer Übereinkommens und eine Stärkung der PIC-Verfahren an. Doch die PIC-Verordnung unterbindet den Handel mit verbotenen Pestiziden nicht. Die EU konzentriert sich damit ausschließlich auf die Verbesserung der Berichterstattung und der Transparenz, anstatt die Menschenrechte und die weltweiten Umweltressourcen zu schützen, indem sie die Herstellung oder den Export von Pestiziden verhindert, die die EU selbst als zu gefährlich eingestuft hat.

Hans van Scharen, Forscher beim Corporate Europe Observatory (CEO), sagt: „Die Argumente der Kommission gegen die Einführung eines Exportverbots sind praktisch identisch mit denen, die die Industrie seit der Ankündigung der EU, ein solches Verbot in Erwägung zu ziehen, vorbringt. Die Rhetorik ist genau dieselbe. Lobbyorganisationen wie Cefic und CropLife haben enormen Einfluss auf die politische Agenda der EU. Heutzutage sind es in erster Linie EU-Politiker, die auf die Industrie zugehen – nicht umgekehrt. Das nennt man ‚Corporate Capture‘, und es ist höchste Zeit, den Einfluss von Chemielobbyisten auf die EU-Politik durch eine Schutzmauer zu unterbinden, so wie wir es bei der Tabaklobby tun und es auch bei den Lobbyisten der fossilen Brennstoffindustrie tun sollten.“

Die „End Toxic Pesticide Trade Coalition“, der PAN angehört, hat diese Woche einen Brief an Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz & wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, gesendet und um Klarstellung gebeten.

Hintergründe & Informationen (in Englisch):

Hintergründe von PAN Germany in Deutsch:

Vollständige schriftliche Stellungnahme der Europäischen Kommission an Danwatch (eigene Übersetzung, das englische Original ist hier):

„Wie Ihnen bereits am 13. Mai mitgeteilt, ist sich die Kommission der Bedenken hinsichtlich der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden in Drittländer bewusst und teilt diese. Die Kommission ist entschlossen, dieses wichtige Thema anzugehen. Und wie in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ dargelegt, prüft die Kommission derzeit die Frage des Exports gefährlicher Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die in der EU verboten sind. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, hat oberste Priorität. Ein einseitiges Produktions- und Exportverbot in der EU würde jedoch keine Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den betroffenen Ländern gewährleisten, da es diese Länder dazu veranlassen könnte, gleichwertige oder noch schädlichere chemische Pflanzenschutzmittel von Unternehmen außerhalb der EU zu beziehen. Folglich würde dies lediglich die chemische Industrie der EU benachteiligen, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohnehin schon zu kämpfen hat. Daher wird die Kommission im Rahmen der Übereinkommen von Rotterdam und Stockholm sowie anderer einschlägiger UN-Übereinkommen bilateral mit den Einfuhrländern zusammenarbeiten und sich gleichzeitig für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zum Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC), der REACH-Verordnung und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) einsetzen. Das Ziel der Kommission bleibt es, Drittländer beim Übergang zu sichereren Chemikalien zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nur jene gefährlichen Chemikalien erhalten, die sie auch tatsächlich beziehen möchten. Solche Maßnahmen werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU schaffen und das Risiko weiter verringern, dass EU-Verbraucher über Lebensmittel gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind. Diese Bemühungen bauen auf den Maßnahmen auf, die die Kommission bereits in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ angekündigt hat.“




Das stille Leid der Kinder: UNICEF Bericht zur Pestizidbelastung von Kindern

Hamburg, 23.06.2026. Pressemitteilung.
Seit 1990 hat sich der globale Pestizideinsatz mehr als verdoppelt. Weltweit wachsen Kinder in einer Umgebung auf, die zunehmend von Pestiziden geprägt ist. In Böden, Gewässern, Luft und Nahrung – Pestizide sind allgegenwärtig. Kinder sind den Pestiziden bereits ausgesetzt, bevor sie auf die Welt kommen. Der heute veröffentlichte UNICEF Report „Underestimated and Overlooked: The Silent Impact of Pesticides on Children“ (Unterschätzt und übersehen: Die stillen Auswirkungen von Pestiziden auf Kinder) wirft Licht auf diese Belastungskrise, die trotz ihrer weitreichenden Folgen bislang weitgehend unbeachtet blieb.

Der UNICEF-Report ist sehr deutlich: Um unsere Kinder vor Belastungen durch Pestizide zu schützen, können wir Pestizide nicht weiter so verwenden und regulieren wie bisher. Der Bericht hebt die tiefgreifenden Auswirkungen der Pestizidbelastung auf die Gesundheit, Entwicklung und Rechte von Kindern hervor und macht auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam. Der Bericht nennt die zentralen Schritte: hochgefährliche Pestizide (HHPs) schrittweise abschaffen, den Einsatz anderer Pestizide minimieren und Kinder vor Exposition schützen. Dafür setzt sich das Pesticide Action Network International weltweit ein und hat seine Expertise bei der Erstellung des Berichtes eingebracht.

„Wir dürfen unsere Kinder nicht länger mit der Pestizid-Belastung alleine lassen und verlorene Leben, Todesfälle, den Verlust von Gesundheit oder die Unmöglichkeit, selbst einmal Eltern zu werden, akzeptieren. Der UNICEF Report sollte ein Weckruf für alle sein, sich für tragfähige nicht-chemische Alternativen zu hochgefährlichen Pestiziden zu engagieren. Gute Gesetzte und freiwilliges Engagement können Motoren des Wandels sein. Auch die Beteiligung in der gerade gegründeten Global Alliance on Highly Hazardous Pesticides (GAHPP) bietet hierfür eine Plattform.“ Sagt Susan Haffmans, Referentin bei PAN Germany.

Forschende und Mediziner kennen die Zusammenhänge zwischen Pestizidbelastung und Atemwegsproblemen, Störungen des Immunsystems und Krebserkrankungen im Kindesalter. Viele Pestizide stören die endokrine Funktion und können dadurch u.a. das Wachstum, die Hirnentwicklung , den Stoffwechsel und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Doch während die gesundheitlichen Folgen wissenschaftlich gut belegt sind, mangelt es weltweit an der Erfassung und Dokumentation von Vergiftungsfällen. Die exklusiv für den Bericht analysierten Pestizidvergiftungsfälle von Kindern verdeutlichen allenfalls die Spitze des Eisbergs der Belastung.

Diese Vernachlässigung zeigt sich besonders deutlich in der Landwirtschaft, wo Kinder einigen der höchsten Risiken ausgesetzt sind. Auf die Landwirtschaft entfallen 61 % aller Kinderarbeit weltweit, und Millionen von Kindern sind dort hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) ausgesetzt. Oft üben sie Tätigkeiten aus, die für Minderjährige verboten sind.

Aber nicht nur direkt auf den Feldern und Plantagen sind Kinder betroffen: Schätzungsweise 490 Millionen Kinder und Jugendliche sind Pestiziden ausgesetzt, einfach weil sie in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebieten leben, in denen diese Chemikalien eingesetzt werden.

UNICEF Report “Underestimated and Overlooked: The Silent Impact of Pesticides on Children”

Pressekontakt:
Susan Haffmas, susan.haffmans@pan-germany.org, +49 157 31564017




Launch des Unicef-Reports: Underestimated and Overlooked – The Silent Impact of Pesticides on Children

Online-Launch des Unicef-Reports am 23. Juni 2026 von 15 – 16 Uhr  

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Seit 1990 hat sich der Einsatz von Pestiziden weltweit verdoppelt – doch die Schutzmaßnahmen für Kinder haben damit nicht Schritt gehalten.  Die Belastung durch Pestizide ist eine oft unterschätzte und übersehene Gefahr für die Gesundheit von Kindern, deren Auswirkungen bereits vor der Geburt beginnen und ein Leben lang anhalten können.

Kinder sind besonders anfällig für Pestizidbelastungen, die bereits im Mutterleib beginnen und sich aufgrund ihrer biologischen Empfindlichkeit und der im Verhältnis zur Körpergröße höheren Exposition während der gesamten Kindheit fortsetzen. Dennoch werden das Ausmaß und die Schwere des Problems nach wie vor vernachlässigt.

Unicef widmet diesem Problem einen neuen Report „Unterschätzt und übersehen: Die stillen Auswirkungen von Pestiziden auf Kinder“, der die neuesten Erkenntnisse zur Pestizidbelastung von Kindern, zu den gesundheitlichen Auswirkungen sowie zu Lücken bei Daten, Vorschriften und Schutzmaßnahmen zusammenfasst.

Besonders freuen wir uns, dass Expert*innen des Pestizid Aktions-Netzwerks an der Erstellung des Unicef-Berichts mitgewirkt und ihre Expertise eingebracht haben.

Zum Online-Launch des Berichts mit anschließender Panel-Diskussion am 23. Juni 2026 lädt Unicef herzlich ein.

An dem Panel nehmen teil:

  • Maria Brown, Assistant Teaching Professor, Towson University
  • Dr. Allison Sherris, Research Scientist, Department of Environmental & Occupational Health Sciences, University of Washington
  • Anna Brüderle, Research and Data Analysis Manager, International Cocoa Initiative
  • Richard Brown, Technical Officer of Chemical Safety & Health Unit, WHO
  • Susan Haffmans, Senior Adviser Plant protection and international cooperation, Pesticide Action Network
  • Dr. Amalia Laborde García, Professor of Toxicology at the Faculty of Medicine, University of the Republic, Uruguay
  • Dr. Michael Eddleston, Professor of Clinical Toxicology, The University of Edinburgh
  • Dr. Ruth Etzel, UNICEF
  • Abheet Solomon, Senior Adviser, UNICEF

Hier für die Online-Veranstaltung registrieren.

(Hinweis: Die Zeit wird bei der Anmeldung zunächst mit 9-10 Uhr EDT angegeben. Sobald Sie sich registriert haben, erscheint die Zeit entsprechend in 3 pm / CEST 15-16 Uhr.)




EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Hamburg, 10.06.2026. Pressemitteilung. Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Ewigkeitschemikalie wird damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit dem Gefahrenhinweis: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit der Bestätigung der besonderen Gefährlichkeit von TFA durch die EU-Behörde wurde festgestellt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine gefährliche Ewigkeitschemikalie, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, erfüllen damit die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

„Die ECHA-Einstufung bestätigt: TFA ist kein harmloses PFAS-Abbauprodukt. Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Einschätzung durch den RAC‑Ausschuss ausdrücklich. Die Beweise wurden sorgfältig geprüft, und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards.“ – Dr. Peter Clausing, Toxikologe, PAN Germany

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies wurde auch in einem von GLOBAL 2000 beauftragten Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold bestätigt.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf. Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers – mit einer jährlichen potenziellen Freisetzung von bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland.

Politik muss handeln

Die Politik muss jetzt handeln: Die Toxizität und Umweltrelevanz von TFA steht außer Frage. Nach dem Pestizidrecht sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, PFAS‑Pestizide und TFA‑emittierende Substanzen ohne Verzögerung zu verbieten. Denn jede Verzögerung bedeutet mehr Verschmutzung mit der künftige Generationen leben müssen.“  – Susanne Smolka, Referentin für Pestizide und Biozide, PAN Germany.

Für PAN Germany steht fest: Die zuständigen Behörden in Deutschland müssen nun unverzüglich die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen ziehen.

Pressekontakte:

  • Susanne Smolka, PAN Germany
    susanne.smolka@pan-germany.org | +49 179 6822 644
  • Peter Clausing, PAN Germany
    peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

 Hintergrundinformationen:




Unsichtbare Gefahr – PFAS

Im Interview mit dem Bioland-Fachmagazin beschreibt Toxikologe Dr. Peter Clausing von PAN Germany warum von PFAS-Pestiziden eine so große Gefahr ausgeht, wieso die Politik jetzt handeln muss und wie europäische Nachbarländer mit gutem Beispiel bei Verboten und dem Festsetzen von Grenzwerten vorangehen.

PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, reichern sich in Umwelt, Tieren und Menschen an. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft gelangen diese Stoffe in die Umwelt, belasten Böden und Gewässer, und landen als Pestizidrückstände auf unseren Tellern und auch im Trinkwasser. PFAS stellen eine massive Bedrohung für die Ökosysteme, unsere Gesundheit und die Nahrungskette dar. Lange Zeit wurden Pestizide als Quelle für die PFAS-Kontamination Pestizide unterschätzt. PFAS verunreinigtes Wasser stellt auch ein großes Problem für die Bio-Landwirtschaft dar.

Die Politik ist gefordert, ein umfängliches Verbot für PFAS-Pestizide zu erlassen.

Lesen Sie das Interview „Unsichtbare Gefahr – Warum PFAS-Pestizide unsere Lebensgrundlage bedrohen(bioland-Fachmagazin 6/2026).




EFSA schlägt Verbesserungen der Umsetzung statt Deregulierung des Pestizidrechts vor

In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Pestizidrechts – kurz OmnibusX-Vorschlag – stellt die EU-Kommission ihre Pläne zur unbefristeten Genehmigung von Wirkstoffen als alternativlos dar, um u.a. den behördlichen Bearbeitungsstau bei der (Wieder)Genehmigung von Pestiziden abzubauen. Stimmt das wirklich? Von höchster Stelle aus der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt jetzt ein Lösungsvorschlag, der ein anderes Bild zeichnet.  

Auf Rückfrage des französischer Abgeordneten und Landwirt Benoît Biteau, macht EFSA-Direktor Nikolaus Kriz, Tierarzt und vormaliger Leiter der Abteilung Risikobewertung der EFSA, deutlich: Mit der Einstellung von 50 zusätzlichen Expert*innen und 15 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Personalaufbaus, verbesserter Automatisierungs- und Bewertungsinstrumente für die EFSA und die Mitgliedstaaten sowie der Zurückweisung unvollständiger Unterlagen der Industrie, ließen sich die Verzögerungen bei der Neubewertung von Pestiziden drastisch verringern, während gleichzeitig hohe Standards für den Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt blieben. Das Ganze ginge auch zügig: Innerhalb von nur drei Jahren ließe sich nach Angaben des EFSA-Direktors so wieder zu einem normalen Bearbeitungsrhythmus zurückkehren. Demgegenüber steht der Vorschlag der Kommission für unbefristete Genehmigungen, mit dem es acht Jahre dauern würde.  

Die von der EFSA vorgeschlagene praktische Alternative wäre damit wirksamer und schneller in der Umsetzung als der Plan der EU-Kommission.  

Der Omnibus-Vorschlag der Kommission gewährt den meisten Wirkstoffen eine unbefristete Genehmigung. Wissenschaftler*innen, Rechtsexpert*innen und Nichtregierungsorganisationen warnen davor, dass eine Umsetzung des Kommission-Vorschlags, das derzeitige Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich senken wird. 

Seit Jahren warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass qualitativ minderwertige und unvollständige Dossiers der Industrie eine Hauptursache für Verzögerungen bei der Bewertung von Pestiziden sind. Die Antwort der EFSA weist nun eindeutig in dieselbe Richtung.   

Auch im Falle des Rückstaus bei der  Biozidregulierung weist ein Implementierungsbericht der EU-Kommission [COM(2021) 287 final] bereits im Jahr 2021 auf die gleichen Ursachen und Lösungen hin. Anstatt letztere umzusetzen, schlägt der OmnibusX auch hier eine unbefristete Genehmigung für die meisten Wirkstoffe vor. 

Im Verbund mit PAN Europe fordert PAN Germany alle Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – und das Europäische Parlament auf, die Einführung unbefristeter Genehmigungen für Pestizide und Biozide im Omnibus-Vorschlag abzulehnen. Zudem sollten sie eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten und der Rolle der EFSA im EU-Bewertungssystem unterstützen – unter Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Behörde.  

Weitere Informationen:  

 




Australien: Müllhalde für verbotene Pestizide?

Eine aktuelle Studie der Griffith University zeigt: 60 % der in Australien am häufigsten verwendeten Pestizide sind in der EU längst verboten. Darunter sind Pestizide, die im Zusammenhang mit Krebs, Parkinson, Hormonstörungen und neurologischen Schäden bei Kindern stehen, die Biodiversität beeinträchtigen sowie Böden und Gewässer belasten. 

Pesticide Action Australia (PAA), eine PAN-Partnerorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Einsatz von Pestiziden in Australien zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt zu reduzieren, widmet sich der Problematik und stellt kritische Fragen. 

Warum lässt Australien diese Chemikalien zu? 

PAA kritisiert: Australiens risikobasierter Regulierungsansatz gaukelt eine trügerische Sicherheit vor, dass die Risiken der gefährlichen Chemikalien beherrschbar seien. Doch einmal in der Umwelt, sind die Folgen ihres Einsatzes weder vorhersehbar noch kontrollierbar. Pestizidkonzerne zeigten wenig Interesse, Zulassungsanträge für sicherere Alternativen in Australien zu stellen, solange das Land weiterhin einen guten Markt für veraltete, hochriskante Produkte bietet. 

Die Folge: Australien wird zur Müllhalde für verbotene Pestizide, die der Rest der Welt längst aussortiert hat.
Die Konsequenzen tragen Australiens Kinder, Beschäftigte in der Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Insekten. 
 

Für PAA steht fest: Auch wenn dies zutiefst beunruhigend ist, lässt doch jede glaubwürdige, wissenschaftlich fundierte Erkenntnis, die unser Pestizidproblem klar benennt, den Argumenten der Industrie weniger Raum und verändert das von der Industrie lange dominierte Narrativ. So gewinnt die Kritik am australischen Pestizidregime zunehmend an Gewicht. 

„Ewigkeitschemikalien“ PFAS auch in Australien verbreitet 

Wie in Europa, so nimmt auch in Australien die Besorgnis um die steigenden PFAS-Belastungen zu. Neue Forschungen aus Australien belegen, dass fluorierte Pestizide eine zunehmend bedeutende Quelle für die PFAS-Belastung der Umwelt darstellen. Seit 1990 hat die australische Behörde für Pestizide und Tierarzneimittel (APVMA) über 90 fluorierte Pestizide zugelassen, von denen viele äußerst umweltstabil und giftig sind. Pestizide wurden als Quelle für PFAS-Belastungen in Flüssen, Böden und Wildtieren lange unterschätzt. Von der Belastung sind auch typische australische Tiere wie Delfine und Opossums betroffen.  

Mehr dazu: 




Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Alzchem: Länderübergreifender Protest fordert Exportstopp hochgefährlicher Pestizide

  • Protestaktionen in Südafrika und Deutschland
  • Organisationen werfen Alzchem Versäumnisse bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor
  • Veröffentlichung einer umfangreichen Abhandlung über den Wirkstoff Cyanamid

5. Mai 2026. Gemeinsame Pressemitteilung. Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Alzchem Group AG erneuern zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika und Deutschland ihre scharfe Kritik am fortgesetzten Export und der Vermarktung des Pestizids Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid. Die Organisationen Women on Farms Project, Umweltinstitut München, PAN Germany, INKOTA-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern einen sofortigen Stopp des Exports hochgefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind.

Die Organisationen werfen Alzchem vor, bewusst doppelte Standards anzuwenden:  Cyanamid bzw. Dormex, die für die reguläre Verwendung in der EU als zu gefährlich gelten, werden gezielt in Länder mit schwächerem Arbeits- und Umweltschutz exportiert. Zudem kritisieren sie das Fehlen einer klaren Ausstiegsstrategie für hochgefährliche Pestizide sowie mangelnde Transparenz hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Unternehmens.

Cyanamid verlor seine Genehmigung in der EU im Jahr 2008 nach Vergiftungsfällen und dem Befund europäischer Behörden, dass der Stoff unvertretbare Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung die Expositionsgrenzwerte für Anwender*innen um ein Vielfaches überschritten werden und selbst Unbeteiligte in der Umgebung belastet werden. Die heute veröffentlichte Monographie dokumentiert diese Risiken auf Basis aktueller Forschung systematisch. Dennoch meldete Alzchem Group AG 2024 Exporte von gut 6.700 Tonnen Cyanamid in diverse Länder zur Verwendung als Pestizid.

Die Behauptung des Konzerns, Dormex könne bei „ordnungsgemäßer“ Anwendung sicher eingesetzt werden, weisen die Organisationen entschieden zurück. Berichte aus landwirtschaftlichen Regionen, insbesondere aus Südafrika, schildern unzureichende Schutzausrüstung, fehlende Informationen, mangelnde Schulungen und schwere gesundheitliche Folgen für Landarbeiter*innen.

Lilly*, eine Landarbeiterin aus Südafrika äußert besorgt: Wenn die Zeit des Sprühens näher rückt, bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Ich weiß, dass wir bald damit beginnen werden, Dormex zu sprühen, und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit. Ich denke an mein Gesicht! Ich möchte Dormex nicht mehr sprühen und habe das dem Landwirt auch schon gesagt, aber er besteht darauf, dass ich die Arbeit erledigen muss, da ich dafür ausgebildet bin. Ich habe keine andere Wahl, denn wenn ich es nicht tue, wer wird dann für meine Kinder arbeiten? Wer wird Essen auf den Tisch bringen? Wo werden wir leben? Ich verstehe es einfach nicht … Wenn der Wirkstoff in Europa verboten ist, warum müssen wir ihn dann hier verwenden?”

Dr. Peter Clausing von PAN Germany erklärt: Solange Alzchem am Export von Dormex festhält, wird der Konzern seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Beschäftigten auf den Farmen in Südafrika bewusst Gesundheitsrisiken auszusetzen, widerspricht dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement – den die Industrie selbst unterstützt. Auch AlzChem sollte sich an diesen Kodex halten.”

Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk macht deutlich: Alzchem sind die Folgen vor Ort bekannt: Vergiftungen, unzureichende Schutzausrüstung, schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Südafrika. Dass der Export dennoch fortgesetzt wird, ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung auf Kosten der Menschen. Die Bundesregierung muss den Export von in der EU verbotenen Pestiziden endlich unterbinden.”

Ludwig Essig vom Umweltinstitut München, der seine Rede direkt von der Zentrale der Alzchem Group AG in die Hauptversammlung streamt, meint: „Was in Europa als zu gefährlich gilt, darf nicht anderswo zum Geschäftsmodell werden. Der Export von Cyanamid ist ethisch und ökonomisch nicht zukunftsfähig. Die Alzchem Group AG muss jetzt den Ausstieg einleiten und konsequent auf sichere, nachhaltige Alternativen setzen.“

Die Organisationen werden diese Kritikpunkte erneut auf der Hauptversammlung von Alzchem Group AG vorbringen und die Aktionär*innen auffordern, das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verpflichten.

* Name zum Schutz der Identität geändert.

Links / Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Peter Clausing, PAN Germany
peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

Silke Bollmohr, INKOTA-Netzwerk, Deutschland
bollmohr@inkota.de | +49 174 5620 107

Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband@kritischeaktionaere.de | +49 173 713 52 37