Redebeitrag auf der Alzchem-Hauptversammlung am 05.05.2026

Rede zum Thema „Cyanamid“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Alzchem AG am 05.05.2026. 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks und ich spreche als Bevollmächtigter des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Als Toxikologe bin ich mit den Eigenschaften des AlzChem-Wirkstoffs Cyanamid und mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und internationalen Empfehlungen vertraut.

Wie Ihnen bekannt ist, verlor Cyanamid in der EU im September 2008 seine Genehmigung, weil -und ich zitiere aus der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission: „eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und insbesondere die der Anwender auswirkt.“

Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass die EU-Kommission ihre Entscheidungen nicht leichtfertig trifft. Andererseits vertraten Sie auf der letzten Hauptversammlung, die Ansicht, dass die EU-Behörden von einem viel zu geringen Grenzwert für die maximal zulässige Anwenderexposition ausgehen würde. Ich bitte um Nachsicht für den Vergleich, den ich jetzt anstelle, aber auch die Tabakindustrie hat sich jahrzehntelang dagegen gewehrt, dass Rauchen Lungenkrebs verursacht – das füge ich hier spontan ein, unter dem Eindruck der heute geäußerten Zweifel an der Bewertung von Calcium-Cyanamid durch die Europäische Chemikalienagentur. Die heutige Hauptversammlung ist gewiss nicht der geeignete Ort für ein fachliches Streitgespräch unter Toxikologen. Aus diesem Grund konzentriere ich mich auf Dinge, die weniger strittig sind und die sich aus dem Internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement ergeben, der gemeinsam von der Welternährungsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wurde und von Vereinigungen der Pestizidindustrie unterstützt wird, unter anderem von Croplife International, die 2023 extra einen Wegweiser zur Umsetzung dieses Code of Conduct veröffentlicht haben.

In Artikel 3.6. dieses Verhaltenskodexes steht, übersetzt: „Auf Pestizide, bei deren Handhabung und Anwendung die Benutzung unbequemer, teurer und nicht ohne weiteres erhältlicher individueller Schutzausrüstung erforderlich ist, sollte verzichtet werden, insbesondere im Hinblick auf Kleinverbraucher und Landarbeiter in heißen Klimazonen“. In Südafrika, wohin Alzchem Dormex in relevanten Mengen exportiert, trifft diese Situation verbreitet zu. Deshalb meine 1. Frage: Wie gehen Sie mit der sich daraus ableitenden Forderung um, Dormex dort nicht einzusetzen? Es macht ja keinen Sinn, Produkte dorthin zu exportieren, wo sie nicht eingesetzt werden sollten. Oder sind Sie mit dem von Croplife International mit getragenen Verhaltenskodex ebenfalls nicht einverstanden. Ähnlich wie mit der Entscheidung der EU Kommission?

Im Rahmen der Bewertung von Cyanamid als Biozid hat die Europäischen Chemikalienagentur 2021 verschiedene persönliche Schutzausrüstungen getestet, dabei ermittelt, dass sich einige als nicht wirksam erwiesen und zugleich empfohlen „Pro-Chem Typ3“ Schutzanzüge und „Camatril 732“ Schutzhandschuhe zu verwenden. In Ihren Ausführungen zur vorigen Hauptversammlung bezogen Sie sich auf eine umfangreiche Operation Safety Study, die nicht Teil des öffentlichen Dossiers war, jedoch die Eignung der Schutzausrüstung gezeigt habe. Meine 2. Frage lautet, ob Sie bereit wären, diese Studie zugänglich zu machen?

Im vorigen Jahr erwähnten Sie, dass Safety Kits, die ggf. Einweg-Schutzanzüge enthalten, in andere Länder geliefert würden, aber offenbar nicht nach Südafrika. Welche Schutzausrüstung am Ende genau in welches Land geliefert wird, hänge u.a. von den regulatorischen Umständen ab. Hier habe ich meine 3. Frage: Ist es nicht so, dass gerade in Ländern mit schwacher Regulation die Verantwortung der Unternehmen besonders hoch ist, und warum liefern Sie oder ihr Vertriebspartner keine Schutzanzüge nach Südafrika? Liegt es an den klimatischen Bedingungen und falls ja, wie gewähren Sie dann den Betroffenen den notwendigen Schutz?

Sie verweisen darauf, dass Sie Ihre Vertriebspartner zur Schulung der Anwender verpflichten und dass Sie Nachweise über die Teilnahme an den Schulungen erhalten, die bis zum Endanwender reichen. Meine 4. Frage lautet: Wie definieren Sie „Endanwender“ – sind es die Landwirte, die die Farmen bewirtschaften oder sind es tatsächlich die Landarbeiter, die Dormex ausbringen? Und in welchem Umfang erfolgen die Schulungen? Nur beispielhaft oder flächendeckend und sind es immer die Landarbeiter und Landarbeiterinnen oder nur gelegentlich?

Zu den menschenrechtlichen Risiken, die Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsanalysen sind, müsste auch die Bewertung der Gefahren für Betroffene gehören. Dazu zählt in Südafrika nicht nur die Gefahr der fristlosen Entlassung, sondern auch der Verlust der Wohnung, denn die Landarbeiterinnen jener Unternehmen, die Dormex anwenden, wohnen oftmals auf dem Landeigentum der Farmbesitzer. Uns erreichten zahlreiche Beschwerden aus Südafrika, während laut HV 2025 bei Ihnen nur eine einzige Beschwerde einging, weil ein Hund größere Mengen Dormex getrunken hatte und deshalb zu Schaden kam. Liegt das vielleicht daran, dass man, um eine Beschwerde einzureichen, ein Smartphone besitzen und die englische Sprache beherrschen muss. Bei vielen Betroffenen ist es jedoch so, dass sie kein Smartphone besitzen und/oder nur Afrikaans sprechen. Deshalb habe ich die dringende 5. Frage: Wie stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von Ecovadis und das Feedback, das Sie auf den von Ihnen durchgeführten Schulungen erhalten, frei von Furcht vor Repressalien ist? Würden Sie zustimmen, dass die Klärung dieser Diskrepanz und die Findung von Problemlösungen zu diesem Punkt ein Schwerpunkt ihres künftigen Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sein sollte? Und schließlich: wäre Alzchem bereit, einen leicht zugänglichen Beschwerdemechanismus in der Sprache Afrikaans zu etablieren?

Zur HV 2025 stellten Sie die Frage, ob wir mit Anbietern aus China das Gespräch aufgenommen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als deutsche Zivilgesellschaft uns zunächst an deutsche Unternehmen wenden. Zugleich glauben wir, dass eine Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen möglich sein sollte. Deshalb habe ich – angesichts der Tatsache, dass AlzChem ein wichtiger, aber nicht der einzige Anbieter von Cyanamid-Produkten ist, und mit dem Anliegen die dramatisch schlechte Situation für die Betroffenen vor Ort möglichst bald, zumindest teilweise, zu verbessern noch folgende Fragen:

  • Ist AlzChem bereit, mit gutem Beispiel voran zu gehen und dabei andere Anbieter mitzunehmen, um auf transparente Weise die Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung und das Training der Anwender, schrittweise und flächendeckend zu verbessern?
  • Wäre AlzChem bereit, darauf hin zu arbeiten, zusammen mit anderen Anbietern einen gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Plan zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen?
  • Wäre AlzChem bereit, in diese gemeinsame Erarbeitung eines Plans zur Verbesserung der realen Situation, Vertreter bzw. Vertreterinnen der engagierten Zivilgesellschaft mit einzubeziehen?

Die Aktionärinnen und Aktionäre fordere ich auf, Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Klärung dieser Fragen nicht zu entlasten und für die Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu stimmen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 




Alzchem: Länderübergreifender Protest fordert Exportstopp hochgefährlicher Pestizide

  • Protestaktionen in Südafrika und Deutschland
  • Organisationen werfen Alzchem Versäumnisse bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor
  • Veröffentlichung einer umfangreichen Abhandlung über den Wirkstoff Cyanamid

5. Mai 2026. Gemeinsame Pressemitteilung. Anlässlich der heutigen Hauptversammlung der Alzchem Group AG erneuern zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südafrika und Deutschland ihre scharfe Kritik am fortgesetzten Export und der Vermarktung des Pestizids Dormex mit dem Wirkstoff Cyanamid. Die Organisationen Women on Farms Project, Umweltinstitut München, PAN Germany, INKOTA-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre fordern einen sofortigen Stopp des Exports hochgefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind.

Die Organisationen werfen Alzchem vor, bewusst doppelte Standards anzuwenden:  Cyanamid bzw. Dormex, die für die reguläre Verwendung in der EU als zu gefährlich gelten, werden gezielt in Länder mit schwächerem Arbeits- und Umweltschutz exportiert. Zudem kritisieren sie das Fehlen einer klaren Ausstiegsstrategie für hochgefährliche Pestizide sowie mangelnde Transparenz hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Unternehmens.

Cyanamid verlor seine Genehmigung in der EU im Jahr 2008 nach Vergiftungsfällen und dem Befund europäischer Behörden, dass der Stoff unvertretbare Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass selbst bei Verwendung persönlicher Schutzausrüstung die Expositionsgrenzwerte für Anwender*innen um ein Vielfaches überschritten werden und selbst Unbeteiligte in der Umgebung belastet werden. Die heute veröffentlichte Monographie dokumentiert diese Risiken auf Basis aktueller Forschung systematisch. Dennoch meldete Alzchem Group AG 2024 Exporte von gut 6.700 Tonnen Cyanamid in diverse Länder zur Verwendung als Pestizid.

Die Behauptung des Konzerns, Dormex könne bei „ordnungsgemäßer“ Anwendung sicher eingesetzt werden, weisen die Organisationen entschieden zurück. Berichte aus landwirtschaftlichen Regionen, insbesondere aus Südafrika, schildern unzureichende Schutzausrüstung, fehlende Informationen, mangelnde Schulungen und schwere gesundheitliche Folgen für Landarbeiter*innen.

Lilly*, eine Landarbeiterin aus Südafrika äußert besorgt: Wenn die Zeit des Sprühens näher rückt, bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Ich weiß, dass wir bald damit beginnen werden, Dormex zu sprühen, und ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit. Ich denke an mein Gesicht! Ich möchte Dormex nicht mehr sprühen und habe das dem Landwirt auch schon gesagt, aber er besteht darauf, dass ich die Arbeit erledigen muss, da ich dafür ausgebildet bin. Ich habe keine andere Wahl, denn wenn ich es nicht tue, wer wird dann für meine Kinder arbeiten? Wer wird Essen auf den Tisch bringen? Wo werden wir leben? Ich verstehe es einfach nicht … Wenn der Wirkstoff in Europa verboten ist, warum müssen wir ihn dann hier verwenden?”

Dr. Peter Clausing von PAN Germany erklärt: Solange Alzchem am Export von Dormex festhält, wird der Konzern seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Beschäftigten auf den Farmen in Südafrika bewusst Gesundheitsrisiken auszusetzen, widerspricht dem Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement – den die Industrie selbst unterstützt. Auch AlzChem sollte sich an diesen Kodex halten.”

Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-Netzwerk macht deutlich: Alzchem sind die Folgen vor Ort bekannt: Vergiftungen, unzureichende Schutzausrüstung, schwere gesundheitliche Schäden bei Landarbeiterinnen und Landarbeitern in Südafrika. Dass der Export dennoch fortgesetzt wird, ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung auf Kosten der Menschen. Die Bundesregierung muss den Export von in der EU verbotenen Pestiziden endlich unterbinden.”

Ludwig Essig vom Umweltinstitut München, der seine Rede direkt von der Zentrale der Alzchem Group AG in die Hauptversammlung streamt, meint: „Was in Europa als zu gefährlich gilt, darf nicht anderswo zum Geschäftsmodell werden. Der Export von Cyanamid ist ethisch und ökonomisch nicht zukunftsfähig. Die Alzchem Group AG muss jetzt den Ausstieg einleiten und konsequent auf sichere, nachhaltige Alternativen setzen.“

Die Organisationen werden diese Kritikpunkte erneut auf der Hauptversammlung von Alzchem Group AG vorbringen und die Aktionär*innen auffordern, das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verpflichten.

* Name zum Schutz der Identität geändert.

Links / Weiterführende Informationen:

Pressekontakte:

Peter Clausing, PAN Germany
peter.clausing@pan-germany.org | +49 176 4379 5932

Silke Bollmohr, INKOTA-Netzwerk, Deutschland
bollmohr@inkota.de | +49 174 5620 107

Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband@kritischeaktionaere.de | +49 173 713 52 37




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung am 24.04.2026

Rede zum Thema „Parkinson durch Pestizide“ von Dr. Peter Clausing von PAN Germany und bevollmächtigter Sprecher für die Coordination gegen BAYER-Gefahren auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 24.04.2026. 

„Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und bin nicht einverstanden mit der Positionierung der Geschäftsleitung zum Thema der Verursachung der Parkinson’schen Krankheit durch Pestizide, die von Bayer CropScience vermarktet werden bzw. wurden.

Ich stimme Herrn Rodrigo Santos zu, der zur letzten Hauptversammlung in seiner Eigenschaft als Leiter der Division CropScience sagte, dass „die Entstehung des Parkinson-Syndroms komplex“ sei. Aber es war irreführend als er im vorigen Jahr sagte: „Keine Zulassungsprüfung kam jemals zu dem Schluss, dass die Verwendung eines unserer registrierten Produkte oder Wirkstoffe mit der Parkinson-Krankheit in Zusammenhang steht.“

Denn für diese fehlende Schlussfolgerung gibt es einen ganz bestimmten Grund: In den Zulassungsvorschriften besteht bei den geforderten Langzeitstudien keine Verpflichtung, jene Hirnregion zu untersuchen, die ermöglichen würde, die Entstehung des Parkinson-Syndroms zu erkennen. Wenn die Behörden also die entsprechende Schlussfolgerung nicht ziehen, dann liegt es nicht notwendigerweise am Fehlen des Effekts, sondern am Fehlen entsprechender Untersuchungen. Insofern ist es logisch, dass der zuständige ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit 2024 die Ansicht vertritt, dass bei ausreichend langer beruflicher Pestizidexposition ein Zusammenhang mit der Entstehung von Parkinson grundsätzlich anzuerkennen ist – und zwar pauschal für alle Wirkstoffgruppen – Herbizide, Insektizide und Fungizide, weil im Rahmen des Zulassungsverfahrens gar nicht auf Parkinson untersucht wurde. Inzwischen haben tausende beruflich Exponierte die Anerkennung ihrer Parkinson-Erkrankung als Berufserkrankung beantragt.

Ich unterstelle, dass allgemein bekannt ist, dass es oftmals viele Jahre dauert, bis sich die Parkinson’schen Krankheit klinisch manifestiert. Deshalb beziehe ich mich im Folgenden auch auf Wirkstoffe, die Bayer schon seit Jahren in Europa nicht mehr vermarkten darf, aber weiterhin in den Ländern des globalen Südens verkauft werden.

Aus der wissenschaftlichen Literatur gibt es für mindestens drei Bayer-Wirkstoffe wissenschaftliche Beweise für eine Beteiligung an der Entstehung von Parkinson, nämlich für die Insektizide Fipronil und Deltamethrin sowie für das Fungizid Mancozeb. Aber auch für den fungiziden Wirkstoff Tebuconazol, der von Bayer nach wie vor in Deutschland in zahlreichen Produkten angeboten wird, gibt es entsprechende Hinweise.

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle einen toxikologischen Fachvortrag und stelle stattdessen folgende Fragen:

  1. Ist der Bayer-Konzern willens, die Wirkstoffe Fipronil, Deltamethrin und Mancozeb, für die zahlreiche Hinweise auf die Beteiligung an Parkinson’scher Krankheit vorliegen, global vom Markt zu nehmen?
  2. Ist die Unternehmensführung bereit sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Untersuchungslücken bezüglich Parkinson’scher Krankheit im Genehmigungsverfahren für Pestizidwirkstoffe geschlossen werden?
  3. Wäre der Bayer-Konzern offen für ein vertieftes Gespräch zu dieser Thematik?

Ich danke dem Vorstand im Voraus für eine sachbezogene Antwort auf meine Fragen und bitte die Aktionärinnen und Aktionäre, für die Gegenanträge der Coordination gegen Bayergefahren zu stimmen.“




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Jetzt mitmachen für Gesundheit, Bienen und Bauern – jede Stimme zählt!

Unter dem Etikettenschwindel „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ plant die EU Kommission den Abbau hart errungener Schutzstandards für den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Pestizidbelastungen. Dies bedeutet:

  • Unbefristete Genehmigungen für die meisten chemischen Wirkstoffe
  • Erleichterungen für (Notfall-)Genehmigungen für sehr gefährliche Pestizide
  • Lange Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für verbotene Pestizide
  • Massive Einschränkungen für nationale Pestizid-Verbote
  • Missachtung von Forschung und Wissenschaft

Jetzt ist die Zeit, NEIN zu diesen Vorschlägen zu sagen! 

Wir wollen eine lebenswerte Umwelt, Trinkwasser ohne Kontaminationen und Höfe, die unterstützt werden beim Anbau gesunder Lebensmittel ohne schädliche Pestizide.

Dagegen stehen die schädlichen Pläne der EU-Kommission im Gesetzespaket „Vereinfachungspaket für die Lebens- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X)“. Unterstützt wird die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben von der Pestizidindustrie und manchen EU-Staaten. Anstatt für unser aller Wohl zu agieren und uns und die Ökosysteme vor Belastungen mit Glyphosat, PFAS-Pestiziden u.a. zu schützen, plant sie Schutzstandards aufzuweichen – zum Wohle der Pestizidindustrie. Besonders dramatisch ist die unverhohlene Abkehr von wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip als Grundlage der Stoffregulierung in der EU.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt den Aufruf, um die schädlichen Pläne der EU Kommission zu verhindern!  




Zahl der Pestizidvergiftungen in Brasilien dramatisch gestiegen

Mit 9.729 offiziell registrierten Pestizidvergiftungen verzeichnete Brasilien 2025 das höchste Vergiftungsniveau seit 2015. Das Gesundheitsministerium meldete einen Anstieg von 84 % gegenüber 2015. Durchschnittlich gab es rund 27 Betroffene pro Tag. Das bedeutet 27-mal am Tag akutes Leid für die Betroffenen und ihre Familien.(1)

Besonders besorgniserregend: Ein Viertel der Vergiftungs-Opfer sind Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren. Erwachsene im Alter von 20 bis 39 Jahren bilden mit 23.045 Fällen die größte Gruppe unter den Betroffen. In dieser Altersklasse waren 54 % der Vorfälle arbeitsbezogen, davon 80 % in der Landwirtschaft.

Daten des Informationssystems für meldepflichtige Krankheiten (SINAN) zeigen, dass landesweit seit 2015 insgesamt 73.391 unbeabsichtigte Vergiftungen durch Pestizide gemeldet wurden. Die Auswertung berücksichtigt nur sogenannte „unbeabsichtigte Fälle” und schließt Suizide, Abtreibungen, Morde und andere Vorfälle aus, bei denen die Schädigung mit Absicht erfolgte. Das brasilianische Gesundheitsministerium veröffentlichte eine Auswertung des VSPEA-Programms zur „Gesundheitsüberwachung von Bevölkerungsgruppen, die Pestiziden ausgesetzt sind“(2) und nannte Zahlen zu den Vergiftungsfällen ab 2007 bis 2025. Die in diesem Artikel genannten Daten basieren auf einem Zeitraum von 10 Jahren von 2015 bis 2025.

Trauriger Rekord auch bei Pestizidzulassungen und Vermarktung

2025 brach Brasilien Rekorde bei den Pestizidzulassungen: Es wurden 914 neue Pestizide zugelassen, ein Plus von 38 % gegenüber dem Vorjahr. Die Verkäufe lagen 2024 bei 825.800 Tonnen, was einem Zuwachs von 9,3 % entspricht.

Expert*innen sehen einen engen Zusammenhang zwischen dem gestiegenen Angebot an Pestiziden, sinkenden Preisen und steigender Nutzung und der dadurch zunehmenden Exposition der Bevölkerung. Die Region Espírito Santo verzeichnete 2025 mit 941 Fällen die höchste Vergiftungsrate, gefolgt von weiteren Regionen im Norden Brasiliens, die geprägt sind von starker Expansion der Agrarindustrie.

Agrarchemikalien sind die Hauptursache für Vergiftungen am Arbeitsplatz

Hauptopfer unbeabsichtigter Vergiftungen sind Männer im Alter von 20 bis 39 Jahren, die in der Landwirtschaft arbeiten. Das brasilianische Arbeitsministerium kritisierte die Situation scharf – es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden hätten.

Kleinkinder besonders stark betroffen

Besonders besorgniserregend ist die Situation bei Kleinkindern: 1- bis 4-Jährige machen rund 25 % der gemeldeten Fälle aus. Laut Wanderlei Pignati, Professor an der Bundesuniversität von Mato Grosso (UFMT) und renommierter Forscher zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit, gibt es mehrere Faktoren, die dazu führen, dass diese Gruppe zu den am stärksten exponierten gehört. Einer davon ist, dass das Immunsystem bei Kleinkindern noch nicht vollständig ausgebildet sei. Ein weiterer Faktor ist, dass Pestizide lipophil sind und sich in fettreichen Geweben wie den Brustdrüsen anreichern. Pestizidrückstände in der Muttermilch wurden in Studien bereits nachgewiesen.

Fachleute warnen, dass das 2024 in Brasilien verabschiedete Pestizidgesetz dazu führe, dass noch mehr Pestizide zugelassen und künftig weniger streng reguliert werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei damit zu rechnen, dass sich die Belastungssituation weiter verschlimmern wird.

Hohe Dunkelziffer bei Pestizid-Vergiftungen

Gleichzeitig weisen Forscher*innen auf eine erhebliche Untererfassung bei Pestizid-Vergiftungen hin, etwa bei indigenen Völkern und Beschäftigten, die aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zum Arzt gehen. Es wird davon ausgegangen, dass nur einer von tatsächlich 50 erlittenen Vergiftungsfällen gemeldet wird.

Seit der Einführung des Programms zur Gesundheitsüberwachung von Pestizid-exponierten Bevölkerungsgruppen (VSPEA) 2024 sind die Meldungen von Pestizid-Vergiftungen gestiegen, was nach Ansicht des Gesundheitsministeriums auch auf das Programm zurückzuführen sei: Gesellschaft und medizinisches Personal würden stärker auf Pestizid-Vergiftungen achten und die Meldebereitschaft sei gestiegen.

Neben dem menschlichen Leid haben die Pestizid-Vergiftungen auch wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft. Expert*innen schätzen, dass jeder Dollar Pestizid-Ausgaben Kosten von etwa 1,29 Dollar für das brasilianische Gesundheitssystem verursacht.

 

 (1) Quellen-Hinweis: Die in diesem Artikel verarbeiteten Daten und Analysen sind einem am 02.03.2026 erschienenen Bericht von Repórter Brasil entnommen. Ergänzende Informationen wurden von PAN Germany mit Quellenhinweisen (Links) versehen.

(2) Vigilância em Saúde das Populações Expostas a Agrotóxicos (VSPEA)




Marktmacht statt Wissenschaft: Der Kampf um Glyphosat in den USA und Europa

Zum zweiten Mal kauft sich Bayer Monsanto aus seiner Verantwortung gegenüber Glyphosat-Geschädigten in den USA frei. Bereits 2020 zahlte der Konzern um die 10 Milliarden US-Dollar, um die anhängigen Klagen um das Glyphosat-haltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup beizulegen. Die mehrheitlich von Krebserkrankungen betroffenen Kläger*innen sind meistenteils Privatpersonen, die Roundup im heimischen Garten eingesetzt hatten. Mit dem im Februar 2026 vorgelegten neuen Sammelvergleich über weitere 7,25 Milliarden US-Dollar versucht der Bayer Konzern, die Rechtsstreitigkeiten beizulegen und das finanzielle Fiasko einzudämmen.

Parallel zu dem Sammelvergleich hofft Bayer auf ein Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichtshofs, demzufolge geprüft werde, ob Bundesrecht vor einzelstaatliche Entscheidungen der US-Bundesstaaten gehe. Bei den einzelstaatlichen Entscheidungen geht es um fehlende Warnhinweise auf dem Produkt, dass Glyphosat krebserregend sei, und die Verbraucher*innen über die gesundheitliche Gefahr nicht ausreichend informiert worden wären. Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat jedoch als nicht krebserregend ein, was einem Warnhinweis widerspräche. Auf diese Argumentation baut Bayer und hofft auf ein grundsätzliches Urteil des Obersten Gerichtshofs. Sollte der Oberste Gerichtshof im Sinne des Konzerns entscheiden, wären viele Klagen hinfällig, so die Erwartung seitens Bayer (Bayer-Presseerklärung vom 17.02.26).

Seit 2023 hat der Pestizidhersteller das Privatkundengeschäft mit Glyphosat (Produktname Roundup) in den USA eingestellt. Weiterhin vertrieben und großflächig eingesetzt wird Glyphosat jedoch als Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft. Im Februar hat US-Präsident Trump Glyphosat per Dekret zum „unverzichtbaren Wirkstoff für die Ernährungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit“ erklärt. Dies verdeutlicht auch die Erwartungshaltung der US-Regierung an das Urteil des Obersten Gerichtshofs zugunsten des Chemie-Konzerns.

Dass Glyphosat krebserregend ist und die Gesundheit und Umwelt massiv schädigt, steht für viele außer Zweifel. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Karzinogenität von Glyphosat bestätigte auch eine im Juni 2025 veröffentlichte neue Studie zu Glyphosat des Ramazzini-Instituts (wir berichteten).

Trotz der durch Studien nachgewiesenen Gesundheitsgefahr wurde Glyphosat durch die EU Kommission Ende 2023 erneut für weitere 10 Jahre zugelassen. In die Bewertung flossen neuere Studien nicht ein und bestehende Datenlücken, deren Schließung die mit der Prüfung betraute EFSA selbst anmahnte, wurden ignoriert. Vor diesem Hintergrund hat das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Europe zusammen mit PAN Germany und weiteren PAN Europe-Mitgliedsorganisationen rechtliche Schritte eingeleitet und klagen vor dem EU-Gericht gegen die Entscheidung der Kommission, Glyphosat wieder zu genehmigen (mehr zum Verfahren). Das Verfahren läuft noch.

Wir setzen uns mit voller Kraft dafür ein, dass das gesundheits- und umweltschädliche Herbizid Glyphosat endlich verboten wird.
Rund 1,7 Millionen EU-Bürger*innen hatten sich 2017 mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat“ für ein Glyphosat-Verbot eingesetzt. Auch die 2022 erfolgreich an die EU Kommission übergebene Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten – für eine bienenfreundliche Landwirtschaft und gesunde Umwelt“ wurde von rund 1,2 Millionen EU-Bürger*innen unterstützt und unterstreicht den Wunsch der Menschen nach weniger Pestiziden auf den Äckern, einer intakten Umwelt und gesunden Lebensmitteln.

Dem diametral entgegen steht das aktuelle Handeln der EU Kommission:
Es ist skandalös, wie die EU Kommission den politischen Willen ihrer eigenen Bürger*innen ignoriert und mit dem Gesetzespaket „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ wichtige Pestizid-Schutzstandards abschaffen und gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat eine unbefristete Genehmigung ohne regelmäßige Risikobewertungen ermöglichen will.

PAN Germany setzt sich dafür ein, dass die schädlichen Pläne der EU-Kommission abgelehnt und das Gesetzespaket verhindert wird – zum Wohl von Mensch, Natur & Umwelt.




Veranstaltungshinweis: „PFAS-Pestizide – eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt“

Die Veranstaltung im EU Parlament informiert über die Gesundheitsrisiken von TFA und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden.

  • Wann: 24. Februar 2026, 14:00 – 17:00 Uhr
  • Wo: Europäisches Parlament (begrenzte Teilnehmerzahl) & online
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für Trifluoracetat (TFA), eine hochpersistente „Ewigkeitschemikalie“, die mittlerweile überall in Gewässern und in Lebensmitteln in Europa zu finden ist.

Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Grundwasser schärfen und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden verdeutlichen. Außerdem wird über die laufende Bewertung von TFA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA informiert und diskutiert, wie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden können.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit jeweils anschließender Podiumsdiskussion:

  • Session 1: Auf dem Weg zum Verbot von PFAS-Pestiziden – eine Notwendigkeit für Europa
  • Session 2: Gesundheitsschutz – Festlegung von Grenzwerten für die TFA-Exposition

Durchgeführt wird die Veranstaltung von unseren Partnerorganisationen PAN Europe und Générations Futures gemeinsam mit den Europaabgeordneten Hélene Fritzon (S&D), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew) und Martin Häusling (Grüne/EFA).

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldefrist bis 19.02.26).




Europäische Äpfel häufig mit Pestizidgemischen belastet

Studie findet PFAS, Neurotoxine und andere gefährliche Rückstände in heimischen Äpfeln

Hamburg, 29.01.2026. Pressemitteilung. In Europa konventionell angebaute Äpfel sind häufig mit Gemischen an Pestizidrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer heute vorgestellten Untersuchung von 59 Apfelproben aus 13 europäischen Ländern durch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen. “Cocktails” an Pestiziden fanden sich in 85 % der untersuchten Äpfel. Obwohl die Gesetzgebung es vorschreibt, wird in der EU die Toxizität solcher Gemische noch immer nicht ausreichend bei der Festlegung von Schutzstandards für Verbraucher*innen berücksichtigt, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in dem Report.

Nur 7 % der Proben zeigten keine Pestizidrückstände. Zwei Drittel (64 %) der Proben enthielten mindestens ein PFAS-Pestizid und ein Drittel (36 %) der getesteten Äpfel ein neurotoxisches Pestizid [1, 2]. Sehr bedenklich: Würden die belasteten Äpfel als Gläschennahrung für Babys verarbeitet, wären diese in der EU nicht verkehrsfähig.

In allen fünf deutschen Apfelproben ließen sich mindestens zwei Pestizidrückstände nachweisen. Gefunden wurden unter anderem das sehr giftige und wahrscheinlich krebserregende Fungizid Captan, das bienen- und neurotoxische Neonikotinoid Acetamiprid, und das PFAS-Pestizid Flonicamid.  Die höchste gemessene Gesamtpestizidmenge wurde mit 6,48 mg/kg in einem deutschen Apfel aus dem “Alten Land”, einem elbnahen Anbaugebiet südlich von Hamburg, nachgewiesen.

Wenn die EU Pestizidgesetzgebung engagiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden würde, wäre eine Reihe von Pestiziden, die in den Äpfeln gefunden wurden, längst durch weniger bedenkliche Pflanzenschutzverfahren ersetzt worden. Babys, Kleinkinder und Schwangere sind besonders empfindlich gegenüber der Exposition von Pestizidgemischen”, betont Susanne Smolka, Referentin bei PAN Germany.

Gergely Simon, Campaigner bei PAN Europe hebt hervor: „Eines der auffälligsten Ergebnisse ist, dass 85 % der getesteten Äpfel Rückstände mehrerer Pestizide enthielten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde vor 20 Jahren beauftragt, eine Methodik zur Regulierung der Cocktail-Effekte von Pestiziden zu entwickeln, aber sie kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung immer noch nicht nach.”

Die Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass junge Eltern zu wenig über die Gesundheitsrisiken für Babys und Kleinkinder aufgeklärt werden. Zwar gäbe es strengere Rückstandshöchstwerte für Kleinkindnahrung, aber nur für industriell hergestellte. Es mangele an behördlichen Empfehlungen zur Verwendung von deutlich weniger belasteten Bioprodukten – ob frisch oder in Form von Gläschennahrung.

Der Bericht macht deutlich, dass eine strenge Umsetzung der Gesetze erforderlich ist, um uns Menschen und insbesondere unsere Kinder vor Pestizidbelastungen zu schützen. Was wir nicht benötigen, ist eine Schwächung dieses Schutzes, wie er gerade von der EU Kommission in ihrem Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorangetrieben wird. Dieser Vorstoß ist mit den Grundsätzen der EU und den Wünschen der Bevölkerung nicht vereinbar”, ergänzt Pestizidexpertin Smolka von PAN Germany.

Der Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sieht vor, das Pestizidrecht in wichtigen Punkten zu deregulieren. So sollen Pestizidgenehmigungen zukünftig zeitlich unbegrenzt erfolgen und damit die Verpflichtung zur periodischen Neubewertung der Toxizität der Wirkstoffe unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wegfallen. Zudem soll die Aufbrauchfrist nicht mehr zulassungsfähiger Mittel ausgedehnt werden und in Ausnahmen verbotene hormonell schädigende Pestizide weiter eingesetzt werden dürfen.

PAN Germany und PAN Europe lehnen diese Vorschläge ab und setzen sich für eine verlässliche Umsetzung der bestehenden Vorschriften und einen besseren Schutz der Gesundheit der Bürger*innen und der Umwelt vor Pestizidbelastungen ein. [3]

 

+++ Report “Pesticide cocktails – PFAS and neurotoxins in most European apples” +++

 

Pressekontakte:

 

Anmerkungen:

[1] Ban PFAS pesticides and TFA, PAN Europe

[2] Save our brain, PAN Europe

[3] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, PAN Germany, Gemeinsame Pressemitteilung 26.01.2026

 

Beteiligte Partnerorganisationen: Nature et Progrès Belgique (Belgium), Earth Trek (Croatia), Hnuti DUHA – Friends of the Earth Czech Republic (Czech Republic), Danish Consumer council THINK CHEMICALS. Forbrugerrådet Tænk (Denmark), Générations Futures (France), PAN Germany (Germany), MTVSZ – Friends of the Earth Hungary (Hungary), PAN Europe (Italy), OEKO (Luxembourg), PAN Netherland (Netherlands), Koalicja Żywa Ziemia – Living Earth Coalition (Poland), Ecologistas en Accion (Spain), WWF Schweiz (Switzerland)




Mit Agrarökologie in die Zukunft: Politische Lösungen für die Krise in Landwirtschaft und Ernährung

Das globale Landwirtschafts- und Ernährungssystem trägt wesentlich dazu bei, die globalen Krisen unserer Zeit – Biodiversitätsverlust, Klimaerwärmung und Umweltverschmutzung – anzufeuern und gefährdet langfristig unsere Ernährungssouveränität. Böden, Gewässer, Luft und ganze Ökosysteme werden durch Agrarchemikalien belastet – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Gesundheit und Menschenrechte.

Als PAN Germany setzen wir uns seit Jahren dafür ein, den massiven Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide zu reduzieren, hochgefährliche Pestizide (HHPs) weltweit zu verbieten und Alternativen zu stärken. Eine dieser Alternativen zeigt besonders deutlich, wie ein gerechter und ökologisch tragfähiger Wandel gelingen kann: Agrarökologie.

Agrarökologie: Mehr als eine Anbaumethode

Agrarökologie geht weit über ökologische Landwirtschaft hinaus. Sie ist ein umfassender Ansatz, der ökologische Prinzipien mit sozialer Gerechtigkeit verbindet – und damit die Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Agrarökologie bedeutet:

  • Handlungsmacht: Bäuer*innen und Landarbeiter*innen entscheiden selbst über ihre Produktionsweisen statt von Konzerninteressen abhängig zu sein.
  • Demokratie: Partizipative Prozesse sorgen dafür, dass Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – mit den Menschen vor Ort, nicht über ihre Köpfe hinweg.
  • Resilienz: Durch Vielfalt, regionale Strukturen und geringere Abhängigkeiten entstehen widerstandsfähige Ernährungssysteme, die Krisen besser standhalten.
  • Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit: Klimafreundliche Bewirtschaftung geht Hand in Hand mit fairen Arbeits- und Lebensbedingungen.

Jetzt ist die Bundesregierung gefragt

Trotz der offensichtlichen Vorteile bleibt Agrarökologie in der deutschen und europäischen Politik unterfinanziert und unterrepräsentiert. Dabei ist klar: Ohne eine Transformation unserer Landwirtschafts- und Ernährungssysteme bleiben Hunger, Armut, Klimakrise, Umweltverschmutzung und Artensterben ungelöst.

Mehr als 30 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter PAN Germany, fordern deshalb die Bundesregierung auf:

Agrarökologie endlich konsequent zu fördern – als zentrales Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte!

Es braucht einen politischen Kurswechsel, der Agrarökologie ins Zentrum der deutschen Entwicklungs- und Agrarpolitik stellt, Ressourcen gerecht verteilt und regionale Strukturen stärkt.

Nur so können wir ein global gerechtes, ökologisch tragfähiges und demokratisches Ernährungssystem schaffen.

Lesen Sie hier das gemeinsame Positionspapier „Mit Agrarökologie in die Zukunft – Ein Aufruf an die Bundesregierung!“