Veranstaltungshinweis: „PFAS-Pestizide – eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt“

Die Veranstaltung im EU Parlament informiert über die Gesundheitsrisiken von TFA und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden.

  • Wann: 24. Februar 2026, 14:00 – 17:00 Uhr
  • Wo: Europäisches Parlament (begrenzte Teilnehmerzahl) & online
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch

PFAS-Pestizide sind eine wichtige Quelle für Trifluoracetat (TFA), eine hochpersistente „Ewigkeitschemikalie“, die mittlerweile überall in Gewässern und in Lebensmitteln in Europa zu finden ist.

Die Veranstaltung soll das Bewusstsein für PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Grundwasser schärfen und die dringende Notwendigkeit eines Verbots von PFAS-Pestiziden verdeutlichen. Außerdem wird über die laufende Bewertung von TFA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA informiert und diskutiert, wie Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden können.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit jeweils anschließender Podiumsdiskussion:

  • Session 1: Auf dem Weg zum Verbot von PFAS-Pestiziden – eine Notwendigkeit für Europa
  • Session 2: Gesundheitsschutz – Festlegung von Grenzwerten für die TFA-Exposition

Durchgeführt wird die Veranstaltung von unseren Partnerorganisationen PAN Europe und Générations Futures gemeinsam mit den Europaabgeordneten Hélene Fritzon (S&D), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew) und Martin Häusling (Grüne/EFA).

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Hier geht es zur Anmeldung (Anmeldefrist bis 19.02.26).




Europäische Äpfel häufig mit Pestizidgemischen belastet

Studie findet PFAS, Neurotoxine und andere gefährliche Rückstände in heimischen Äpfeln

Hamburg, 29.01.2026. Pressemitteilung. In Europa konventionell angebaute Äpfel sind häufig mit Gemischen an Pestizidrückständen belastet. Das ist das Ergebnis einer heute vorgestellten Untersuchung von 59 Apfelproben aus 13 europäischen Ländern durch das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany und weiteren Partnerorganisationen. “Cocktails” an Pestiziden fanden sich in 85 % der untersuchten Äpfel. Obwohl die Gesetzgebung es vorschreibt, wird in der EU die Toxizität solcher Gemische noch immer nicht ausreichend bei der Festlegung von Schutzstandards für Verbraucher*innen berücksichtigt, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in dem Report.

Nur 7 % der Proben zeigten keine Pestizidrückstände. Zwei Drittel (64 %) der Proben enthielten mindestens ein PFAS-Pestizid und ein Drittel (36 %) der getesteten Äpfel ein neurotoxisches Pestizid [1, 2]. Sehr bedenklich: Würden die belasteten Äpfel als Gläschennahrung für Babys verarbeitet, wären diese in der EU nicht verkehrsfähig.

In allen fünf deutschen Apfelproben ließen sich mindestens zwei Pestizidrückstände nachweisen. Gefunden wurden unter anderem das sehr giftige und wahrscheinlich krebserregende Fungizid Captan, das bienen- und neurotoxische Neonikotinoid Acetamiprid, und das PFAS-Pestizid Flonicamid.  Die höchste gemessene Gesamtpestizidmenge wurde mit 6,48 mg/kg in einem deutschen Apfel aus dem “Alten Land”, einem elbnahen Anbaugebiet südlich von Hamburg, nachgewiesen.

Wenn die EU Pestizidgesetzgebung engagiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden würde, wäre eine Reihe von Pestiziden, die in den Äpfeln gefunden wurden, längst durch weniger bedenkliche Pflanzenschutzverfahren ersetzt worden. Babys, Kleinkinder und Schwangere sind besonders empfindlich gegenüber der Exposition von Pestizidgemischen”, betont Susanne Smolka, Referentin bei PAN Germany.

Gergely Simon, Campaigner bei PAN Europe hebt hervor: „Eines der auffälligsten Ergebnisse ist, dass 85 % der getesteten Äpfel Rückstände mehrerer Pestizide enthielten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde vor 20 Jahren beauftragt, eine Methodik zur Regulierung der Cocktail-Effekte von Pestiziden zu entwickeln, aber sie kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung immer noch nicht nach.”

Die Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass junge Eltern zu wenig über die Gesundheitsrisiken für Babys und Kleinkinder aufgeklärt werden. Zwar gäbe es strengere Rückstandshöchstwerte für Kleinkindnahrung, aber nur für industriell hergestellte. Es mangele an behördlichen Empfehlungen zur Verwendung von deutlich weniger belasteten Bioprodukten – ob frisch oder in Form von Gläschennahrung.

Der Bericht macht deutlich, dass eine strenge Umsetzung der Gesetze erforderlich ist, um uns Menschen und insbesondere unsere Kinder vor Pestizidbelastungen zu schützen. Was wir nicht benötigen, ist eine Schwächung dieses Schutzes, wie er gerade von der EU Kommission in ihrem Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit vorangetrieben wird. Dieser Vorstoß ist mit den Grundsätzen der EU und den Wünschen der Bevölkerung nicht vereinbar”, ergänzt Pestizidexpertin Smolka von PAN Germany.

Der Vereinfachungsvorschlag der EU-Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sieht vor, das Pestizidrecht in wichtigen Punkten zu deregulieren. So sollen Pestizidgenehmigungen zukünftig zeitlich unbegrenzt erfolgen und damit die Verpflichtung zur periodischen Neubewertung der Toxizität der Wirkstoffe unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wegfallen. Zudem soll die Aufbrauchfrist nicht mehr zulassungsfähiger Mittel ausgedehnt werden und in Ausnahmen verbotene hormonell schädigende Pestizide weiter eingesetzt werden dürfen.

PAN Germany und PAN Europe lehnen diese Vorschläge ab und setzen sich für eine verlässliche Umsetzung der bestehenden Vorschriften und einen besseren Schutz der Gesundheit der Bürger*innen und der Umwelt vor Pestizidbelastungen ein. [3]

 

+++ Report “Pesticide cocktails – PFAS and neurotoxins in most European apples” +++

 

Pressekontakte:

 

Anmerkungen:

[1] Ban PFAS pesticides and TFA, PAN Europe

[2] Save our brain, PAN Europe

[3] Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, PAN Germany, Gemeinsame Pressemitteilung 26.01.2026

 

Beteiligte Partnerorganisationen: Nature et Progrès Belgique (Belgium), Earth Trek (Croatia), Hnuti DUHA – Friends of the Earth Czech Republic (Czech Republic), Danish Consumer council THINK CHEMICALS. Forbrugerrådet Tænk (Denmark), Générations Futures (France), PAN Germany (Germany), MTVSZ – Friends of the Earth Hungary (Hungary), PAN Europe (Italy), OEKO (Luxembourg), PAN Netherland (Netherlands), Koalicja Żywa Ziemia – Living Earth Coalition (Poland), Ecologistas en Accion (Spain), WWF Schweiz (Switzerland)




Mit Agrarökologie in die Zukunft: Politische Lösungen für die Krise in Landwirtschaft und Ernährung

Das globale Landwirtschafts- und Ernährungssystem trägt wesentlich dazu bei, die globalen Krisen unserer Zeit – Biodiversitätsverlust, Klimaerwärmung und Umweltverschmutzung – anzufeuern und gefährdet langfristig unsere Ernährungssouveränität. Böden, Gewässer, Luft und ganze Ökosysteme werden durch Agrarchemikalien belastet – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Gesundheit und Menschenrechte.

Als PAN Germany setzen wir uns seit Jahren dafür ein, den massiven Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide zu reduzieren, hochgefährliche Pestizide (HHPs) weltweit zu verbieten und Alternativen zu stärken. Eine dieser Alternativen zeigt besonders deutlich, wie ein gerechter und ökologisch tragfähiger Wandel gelingen kann: Agrarökologie.

Agrarökologie: Mehr als eine Anbaumethode

Agrarökologie geht weit über ökologische Landwirtschaft hinaus. Sie ist ein umfassender Ansatz, der ökologische Prinzipien mit sozialer Gerechtigkeit verbindet – und damit die Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Agrarökologie bedeutet:

  • Handlungsmacht: Bäuer*innen und Landarbeiter*innen entscheiden selbst über ihre Produktionsweisen statt von Konzerninteressen abhängig zu sein.
  • Demokratie: Partizipative Prozesse sorgen dafür, dass Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – mit den Menschen vor Ort, nicht über ihre Köpfe hinweg.
  • Resilienz: Durch Vielfalt, regionale Strukturen und geringere Abhängigkeiten entstehen widerstandsfähige Ernährungssysteme, die Krisen besser standhalten.
  • Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit: Klimafreundliche Bewirtschaftung geht Hand in Hand mit fairen Arbeits- und Lebensbedingungen.

Jetzt ist die Bundesregierung gefragt

Trotz der offensichtlichen Vorteile bleibt Agrarökologie in der deutschen und europäischen Politik unterfinanziert und unterrepräsentiert. Dabei ist klar: Ohne eine Transformation unserer Landwirtschafts- und Ernährungssysteme bleiben Hunger, Armut, Klimakrise, Umweltverschmutzung und Artensterben ungelöst.

Mehr als 30 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter PAN Germany, fordern deshalb die Bundesregierung auf:

Agrarökologie endlich konsequent zu fördern – als zentrales Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte!

Es braucht einen politischen Kurswechsel, der Agrarökologie ins Zentrum der deutschen Entwicklungs- und Agrarpolitik stellt, Ressourcen gerecht verteilt und regionale Strukturen stärkt.

Nur so können wir ein global gerechtes, ökologisch tragfähiges und demokratisches Ernährungssystem schaffen.

Lesen Sie hier das gemeinsame Positionspapier „Mit Agrarökologie in die Zukunft – Ein Aufruf an die Bundesregierung!“




Neuer PAN Flyer „Hygiene – gewusst wie“

Nach dem Motto „viel hilft viel“ werden im Haushalt für die menschliche Hygiene häufig biozidhaltige Produkte wie z.B. Desinfektionsmittel eingesetzt. Doch der Einsatz von Bioziden und biozidbehandelten Alltagsgegenständen ist oftmals unnötig und birgt Risiken für Gesundheit und Umwelt. Mit dem neuen PAN-Flyer „Hygiene – gewusst wie“ geben wir praktische Tipps, wie Sie ohne viel Chemie im Haushalt auskommen. Der Flyer klärt zudem darüber auf, warum das Motto „so wenig wie möglich“ bei Bioziden die Leitlinie sein sollte und welche Rechte Verbraucher*innen vor dem Kauf haben, um Informationen zu Risiken und Alternativen zu erhalten.

Biozide sind Chemikalien, die zum Bekämpfen und Abtöten von Lebewesen eingesetzt werden – von tierischen Schädlingen, aber auch von Algen, Pilzen, Bakterien oder Viren. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektensprays, Rattengifte sowie weitere Schutzmittel.

Biozide sind Giftstoffe. Neben Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, sind sie die einzigen potenziell gefährlichen Chemikalien, die gezielt in die Umwelt freigesetzt und nah am Menschen eingesetzt werden. Viele Biozide gelten als umweltgefährlich und können insbesondere für empfindliche Menschen, für Schwangere und Kinder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen haben. Deswegen sollte der Einsatz von Bioziden weitgehend vermieden werden.

Gerne stellen wir Institutionen der Verbraucher- und Gesundheitsberatung die Faltblätter kostenfrei zur Verfügung, wenden sie sich mit Ihrer Anfrage mit dem Betreff „Hygiene-Faltblatt bestellen“ an info@pan-gernmany.org.

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Zukünftige EU-Pestizid Regeln: Abkehr von Vorsorge und Wissenschaftlichkeit

Seit gestern liegt der offizielle Entwurf der EU Kommission zum sogenannten „Food and Feed Simplification Omnibus“ vor[1]. Breite Kreise der Gesellschaft und der Wissenschaft [2] sind alarmiert. Denn mit den Vorschlägen zur Überarbeitung des geltenden Pestizidrechts werden jahrzehntelange Errungenschaften und Vereinbarungen über Bord geworfen und das zukünftige Genehmigungs-System grundlegend geändert. Entlastet werden dabei insbesondere die Hersteller chemisch-synthetischer Pestizide, denn sie werden weitestgehend ihrer Verantwortung entledigt, ihre Mittel regelmäßig auf schädliche Nebenwirkungen hin überprüfen zu müssen.

Der gestern vorgelegte Vorschlag bedeutet vor allem eins: eine erhebliche Schwächung des Gesundheits- und Umweltschutzes. Zudem untergräbt er die Mechanismen, die dafür sorgen, dass gefährliche Pestizide auch nach ihrer Genehmigung erkannt und tatsächlich vom Markt genommen werden können. Auch die Wasserversorger sind alarmiert und machen deutlich, dass die unbefristeten Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen Wasserressourcen gefährden [3]. Schon heute kontaminieren Pestizide und ihre Metaboliten Grund- und Oberflächengewässer sowie das Rohwasser, aus dem wir unser Trinkwasser gewinnen.

Mit den Änderungen durch die Europäische Kommission

  • gewährt sie die unbefristete Genehmigung für das Gros der Wirkstoffe,
  • schränkt sie die Mitgliedstaaten darin ein, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Bewertung von Pestizidprodukten zu berücksichtigen und beschneidet die Souveränität der nationalen Behörden, eigenständig problematische Produkte zu beschränken oder vom Markt zu nehmen,
  • erleichtert sie (Notfall-)Genehmigungen für Pestizide, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • weitet sie für verbotene Pestizide die Übergangsfristen für den Verkauf, die Lagerung und die Verwendung auf bis zu drei Jahre aus.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut. So wird beispielsweise der Schutz vor hormonschädlichen Pestiziden (EDCs) massiv eingeschränkt, obgleich insbesondere die Entwicklung von Kindern durch diese Stoffe gestört werden und sie ein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben. Die hohen EDC-bedingten Gesundheitskosten sind bei der Auflistung der vermeidlichen Einsparungen durch Bürokratieeinsparungen gänzlich missachtet worden. Der Vorschlag ignoriert den Wunsch der Menschen, nach weniger Pestiziden und einem besseren Schutz vor deren Belastungen. Die EU-Kommission hat sich zum Sprachrohr und Vollzugsgehilfin der chemischen Industrie gemacht – zulasten ihrer Bevölkerung, ihres Naturerbes und der Lebensqualität zukünftiger Generationen.

Durch das beschleunigte Omnibus Verfahren, werden EU-eigene Regeln missachtet – wie die Verpflichtung, bei gesetzlichen Änderungen erst eine Folgenabschätzung zu machen (Impact Assessment), um möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen abzuschätzen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben im Rahmen sogenannter public consultations. Das Verfahren schürt zu Recht grundlegende Bedenken hinsichtlich der politischen Kohärenz und der demokratischen Legitimität. Die neuen Vorschläge missachten zudem die Ergebnisse der eigenen EU-REFIT-Bewertung der bisherigen Umsetzung des Pestizidrechts und sie ignorieren die wachsenden Erkenntnisse über die Belastung lebenswichtiger Ressourcen wie Gewässer, Trinkwasser und Nahrungsmittel.

Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedern des Europaparlaments und bei den Mitgliedsstaaten, die im EU Rat entscheiden, sich gegen diesen Vorschlag zu stemmen.

Mehr dazu:

[1] EU Kommission Feed and Food simplification Omnibus

[2] Wissenschaftliches Statement zum Feed and Food Omibus

[3] DVGW Pressemitteilung 15.12.2025

PAN Europe Press Release 16.12.2025 mit Bewertung des Feed and Foos Omnibus




Neues Poster: „Pestizid-Export – Wer profitiert, wer leidet, wer entscheidet?“

Mit dem neuen Poster „Pestizid-Export – Wer profitiert, wer leidet, wer entscheidet?“ veröffentlicht PAN Germany ein leicht zugängliches Bildungsmaterial, das die globalen Handelswege von Pestiziden sichtbar macht – und dabei besonders den Export von in der EU verbotenen Wirkstoffen in Länder des globalen Südens in den Fokus rückt.

Ein komplexes Thema visuell verständlich aufbereitet

Das Poster veranschaulicht die weltweiten Produktions-, Export- und Anwendungsströme von Pestiziden anhand einer übersichtlichen Weltkarte. Ergänzt wird die grafische Darstellung durch prägnante Faktenboxen zu:

  • den Gefahren von Pestiziden für Mensch und Umwelt,
  • dem Engagement gegen Doppelstandards im internationalen Pestizid-Handel,
  • sowie zu Alternativen zum Pestizid-Einsatz, etwa durch agrarökologische Ansätze.

Zitate von betroffenen Landarbeiter*innen geben dem Thema eine persönliche Perspektive und machen deutlich, wer die gesundheitlichen und sozialen Folgen dieser Handelspraktiken trägt. Über QR-Codes auf dem Poster gelangen Interessierte direkt zu weiterführenden Materialien und Hintergrundinformationen.

Für Bildung, Zivilgesellschaft und Politik

Das Poster richtet sich an Bildungseinrichtungen, Bildungsreferent*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie an die interessierte Öffentlichkeit. Es eignet sich besonders als niedrigschwelliger Einstieg in die Debatte um globale Verantwortung, Handelsgerechtigkeit und nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungssysteme. Das Material steht in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch zur Verfügung und ist damit auch international einsetzbar.

Kostenloser Download & Printversion

Das Poster kann auf der Website von PAN Germany kostenfrei heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Printversion zu bestellen – ideal für den Einsatz im Unterricht, in Workshops, bei Veranstaltungen oder in Ausstellungen.

Warum Bildungsmaterialien so wichtig sind

Bildungsmaterialien spielen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext eine zentrale Rolle. Sie helfen dabei, komplexe Themen verständlich zu vermitteln und fördern die kritische Auseinandersetzung mit globalen Herausforderungen wie sozialer Gerechtigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gut aufbereitete Materialien wecken Neugier, vertiefen Wissen und sensibilisieren für zentrale Fragen unserer Zeit – etwa rund um Landwirtschaft, Ernährung und globale Lieferketten.

Mit dem Poster „Pestizid-Export – Wer profitiert, wer leidet, wer entscheidet?“ leistet PAN Germany einen wichtigen Beitrag, um diese Zusammenhänge sichtbar zu machen und die Diskussion über gerechtere und nachhaltigere Alternativen anzustoßen.




Gemeinsam gegen die Abschwächung von Schutzstandards im Pestizidrecht

In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und Bundesumweltminister Schneider fordern zehn Organisationen, darunter PAN Germany, die Minister auf, den Vorschlag des „Food and Feed Simplification Omnibus-Paket“ abzulehnen und sich für einen besseren Schutz von Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Pestiziden einzusetzen. Gemäß des geleakten Entwurfs zum Omnibuspaket würden zentrale Schutzmechanismen des EU Pestizid-Rechts massiv geschwächt werden – mit fatalen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit. PAN Germany berichtete.

Zu den von den Organisationen angeführten Kritikpunkten am geleakten Entwurf zählen:

  • Die Abkehr vom Vorsorgeprinzip
  • Die unbefristete Zulassung chemischer Pestizide
  • Die Abschaffung der regelmäßigen Risikoprüfung
  • Das Ignorieren neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den ungewollten Wirkungen
  • Die geplanten mehrjährigen Aufbrauchfristen für gefährliche verbotene Pestizide

Hier den offenen Brief lesen




Untersuchung deckt auf: Europaweit Getreideprodukte mit Ewigkeitschemikalie TFA belastet

Hamburg, 04.12.2025. Pressemitteilung. Eine neue Studie von PAN Europe zeigt hohe Konzentrationen der fortpflanzungsschädlichen “Ewigkeitschemikalie” Trifluoressigsäure (TFA) in Getreideprodukten des täglichen Bedarfs. Die höchsten TFA-Werte wurden in Frühstücksflocken gefunden und die Durchschnittswerte liegen 107-mal höher als die im Leitungswasser. Der Bericht zeigt, dass unsere Ernährung einen wesentlichen Beitrag zur TFA-Exposition des Menschen darstellt. Gemeinsam mit PAN Europe fordert PAN Germany die Regulierungsbehörden auf, unverzüglich eine weitaus strengere Sicherheitsgrenze für TFA festzulegen und alle PFAS-Pestizide vom Markt zu nehmen.

Für die Studie wurden 66 konventionelle Getreideprodukte aus 16 europäischen Ländern auf TFA analysiert. Darunter waren Frühstückscerealien, beliebte Süßigkeiten, Nudeln, Croissants, Vollkorn- und Weißbrote sowie Mehl. Da die Lebensmittelbehörden TFA in Lebensmitteln nicht überwachen, ist dies die erste Studie, die Produkte aus verschiedenen EU-Ländern auf diesen Stoff hin untersucht hat. Sie ergänzt frühere Recherche-Berichte über hohe TFA-Werte in europäischen Weinen und die weit verbreitete TFA-Belastung von Trinkwasser.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

  • Weit verbreitete Kontamination von Getreideprodukten in ganz Europa: TFA wurde in 81,8% der Proben (54 von 66 Proben) aus 16 europäischen Mitgliedstaaten nachgewiesen.
  • Hohe Belastung: Die durchschnittliche TFA-Konzentration betrug 78,9 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) mit Spitzenwerten von bis zu 360 μg/kg. Weizenprodukte waren deutlich stärker kontaminiert als andere Getreideprodukte.
  • Lebensmittel sind neben Trinkwasser der wichtigste Expositionsweg: Die nachgewiesenen TFA-Gehalte sind 107-mal höher als die durchschnittlichen TFA-Konzentrationen im Trinkwasser. [1]
  • Für TFA gibt es keine spezifischen EU-Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel („MRL-Werte“). Da aktuelle Studien zeigen, dass die Substanz schädlich für Fortpflanzung, Entwicklung und für die Schilddrüse ist, sollte der Standard-MRL von 0,01 mg/kg (10 μg/kg) gelten, der auch für Pestizide gilt, die diese Toxizität verursachen. Demnach überschritten 54 Proben diesen Standard-MRL.

Das mit 360 µg/kg TFA am stärksten belastete Lebensmittel ist ein typisches Frühstücksmüsli, gekauft in Irland. Bei den drei deutschen Produkten lag die Weizenmehl-Probe auch EU-weit mit 310 µg/kg auf einem der Spitzenplätze, gefolgt von Dinkelnudeln aus Süddeutschland mit 150 µg/kg und einem vergleichsweise niedrigen Wert von 13 µg/kg bei Roggenvollkornbrot.

„Menschen werden mit TFA belastet, das hauptsächlich über PFAS-Pestizide in die Nahrung und das Trinkwasser gelangt. In Deutschland sind noch immer 27 PFAS-Wirkstoffe in Pestiziden zugelassen, die TFA freisetzen können. Unsere Untersuchung unterstreicht die Dringlichkeit eines sofortigen Verbots von PFAS-Pestiziden in Deutschland und EU-weit, um diese relevante Belastungsquelle zu stoppen“, fordert Dr. Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., PAN Germany.

TFA, ein Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und PFAS-Kühlmitteln, den sogenannten F-Gasen, ist extrem langlebig, mobil und sehr gut wasserlöslich. Die Chemikalie wird von den deutschen Behörden in die zweithöchste Stufe (1B) als reproduktionstoxisch eingestuft. Die gesetzlich geforderten Studien bringen TFA mit einer verminderten Spermienqualität und negativen Auswirkungen auf die Schilddrüsen-, Leber- und Immunfunktionen in Verbindung. Aufgrund seiner Wasserlöslichkeit reichert sich TFA in Wasser und Böden an, wo es von Pflanzen aufgenommen wird.

In 81,8 % der Proben überschritt der TFA-Gehalt den vorgeschriebenen Höchstwert für Rückstände reproduktionstoxischer oder hormonell wirksamer Stoffe. Pestizide, die TFA freisetzen, müssen dringend verboten werden. Wir können nicht zulassen, dass Kinder und schwangere Frauen Chemikalien ausgesetzt sind, von denen wir wissen, dass sie die reproduktive Gesundheit schädigen“, fügt Dr. Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, hinzu.

Gemeinsam mit PAN Europe und den anderen Netzwerkorganisationen fordert PAN Germany die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nachdrücklich auf, einen strengen Schutzwert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von TFA festzulegen, und appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, PFAS-Pestizide zu verbieten und TFA in Lebensmitteln zu überwachen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht (engl.).

Lesen Sie die Fragen und Antworten (engl.)

Hinweise für die Redaktion:

[1] Die Untersuchung von PAN Europe TFA: Die ewige Chemikalie im Wasser, das wir trinken (2024) ergab eine durchschnittliche TFA-Konzentration von 0,740 µg/l in 36 Leitungswasser-proben, die in 11 EU-Ländern entnommen wurden.

Weitere Informationen:

 

Die Studie wurde von PAN Europe in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerk aus Mitgliedsorganisationen und Umwelt-NGOs durchgeführt. Beteiligt waren: Global 2000 (Österreich), Bond Beter Leefmilieu (Belgien – Flandern), Nature & Progrès Belgique (Belgien – Wallonien), Via Pontica Foundation (Bulgarien), Arnika (Tschechische Republik), Générations Futures (Frankreich), Ecocity (Griechenland), Friends of the Earth Hungary, ISDE (Italien), Friends of the Irish Environment (Irland), Irish Environmental Network (Irland), Mouvement Écologique (Luxemburg), PAN Germany, PAN Niederlande, Romapis (Rumänien), Ecologistas en Acción (Spanien), WWF Schweiz.

 

Pressekontakte:




No Pestizide Use Day

Auch an diesem 3. Dezember gedenken wir der Tragödie von Bhopal in Indien vor 41 Jahren, wo in der Nacht auf den 3. Dezember 1984 ein Tank in der Pestizidfabrik von Union Carbide explodierte. Etwa 10.000 Menschen kamen unmittelbar bei der Chemiekatastrophe ums Leben, rund 150.000 starben in den folgenden 20 Jahren. Wasser, Luft und Nahrungsmittel wurden für Jahrzehnte verseucht.[1]

Zur Erinnerung und Mahnung wurde der 3. Dezember im Jahr 1998 von PAN International zum „No Pesticide Use Day“ – dem Internationalen Tag ohne Pestizide – erklärt.

PAN hält nicht nur das Andenken an die Katastrophe aufrecht, sondern schafft Bewusstsein für die bis heute bestehenden Risiken bei der Herstellung, Anwendung und Entsorgung von chemisch-synthetischen Pestiziden weltweit. PAN Organisationen auf der ganzen Welt haben es sich zur Aufgabe gemacht, über die Pestizid-Gefahren und Risiken zu informieren und praxistaugliche, umwelt- und sozialverträgliche Alternativen in den Bereichen Pflanzenschutz und Schädlingsmanagement zu fördern und sich zusammen für eine gesunde Welt für alle einzusetzen.

Dazu zählt auch unser Engagement:

  • für ein Ende hochgefährlicher Pestizide,
  • für nicht-chemischen Pflanzenschutz, ökologische Landwirtshaft und Agrarökologie,
  • für das selbstbestimmte Wirtschaften landwirtschaftlicher Betriebe,
  • für die Wahrung von Arbeitsrechten und dem Schutz von Beschäftigten in der Landwirtschaft,
  • für eine Begrenzung des Einflusses multinationaler Pestizidkonzerne auf Gesetzgebungen und UN-Foren,
  • für ein solidarisches Miteinander von Nord- und Süd und der Abschaffung menschenrechtswidriger Doppelstandards im Pestizidhandel.

Erst gestern haben PAN Germany und PAN Europe mit der „End Toxic Trade Coalition“ ein starkes Zeihen gegen Doppelstandards im Pestizidhandel gesetzt und die EU Kommission an ihr Versprechen erinnert, endlich ein Gesetz zu verabschieden, dass den Export von in der EU verbotenen Pestiziden in die Welt unterbindet.[2]

PAN Germany erklärt sich solidarisch mit den Forderungen unserer Partner von RAP-AL in Lateinamerika, die am heutigen Tag das sofortige Verbot von hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) fordern und klarstellen: Der Ersatz von HHPS darf nicht durch neue Chemikalien geschehen, sondern muss durch (agrar)ökologische Strategien und Praktiken erfolgen.[3]

[1] https://www.amnesty.ch/de/laender/asien-pazifik/indien/dok/2024/40-jahre-nach-dem-chemieunglueck-in-bhopal-warten-opfer-immer-noch-auf-gerechtigkeit

[2] https://pan-germany.org/pestizide/zurueck-an-den-absender/

[3] https://rap-al.org/3-de-diciembre-dia-internacional-del-no-uso-de-plaguicidas-5/




Pestizidregulierung am Abgrund

EU-Kommission plant unbefristete Pestizidzulassungen, mehr und längere Ausnahmen von Verboten – ein Schlag gegen Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz

Mit ihrem durchgesickerten Entwurf für die zukünftige Pestizidzulassung tritt die EU Kommission den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger*innen, der Umwelt und die Zukunft künftiger Generationen mit den Füßen. Das als „Food and Feed Simplification Omnibus“ bekannte Vorhaben mit der Unterschrift „Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit“ verfolgt offensichtlich einen massiven Abbau von Schutzstandards.

Was sich unter den gut klingenden Worten von „Straffung und Modernisierung der Rechtsvorschriften“ versteckt, ist eine Reihe an Rückschritten. Die Handschrift der chemischen Industrie ist dabei sehr deutlich. Sollte der Entwurf ohne wesentliche Korrekturen angenommen werden, verabschiedet sich die EU von Errungenschaften, um die die Europäische Union und seine Bevölkerung weltweit beneidet werden und die über die vergangenen Jahrzehnte ein vergleichsweise hohes Schutzniveau für die Gesundheit der hier lebenden Menschen, Tiere sowie für die Umwelt sicherten.

Zentrale Mechanismen unserer bestehenden Regulierung sollen aufgeweicht oder abgeschafft werden. Was droht sind:

Unbegrenzte Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassungen von Produkten. Die bestehende routinemäßige Überprüfung der Genehmigung nach 10 bzw. 15 Jahren unter Einbeziehung des aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstands u.a. zu Gesundheits- und Umweltrisiken würde wegfallen. Dieses Sicherungssystem, mit dem erkannt werden kann, ob nicht doch erheblichere Risiken für unser Trinkwasser, für Bestäuber oder die Gesundheit unserer Kinder bestehen, würde ausgehebelt. Die Begründung ist haarsträubend: Die meisten zugelassenen Wirkstoffe hätten ja schon mindestens einen Verlängerungsprozess durchlaufen und neue Wirkstoffe würden „voraussichtlich bessere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften aufweisen“. Es reicht ein Blick zurück auf mehr als 70 Jahre chemischer Pflanzenschutz und die im Zeitverlauf immer wieder erfolgten Rücknahmen von Genehmigungen, um zu sehen, wie falsch diese Argumente sind. Die unbefristete Zulassung synthetischer Pestizide steht im Widerspruch zu dem Ziel, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken und den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel zu fördern. Auch das EU-Biozidrecht soll geändert werden, so dass Biozidwirkstoffe unbefristet genehmigt werden dürfen.

Des Weiteren enthält der Vorschlag Aufweichungen vom Verwendungsverbot für hormonell schädigende Pestizide. Vorgesehen ist, dass sie selbst nach Versagen der Zulassung in sogenannten Notfallsituationen jetzt bis zu fünf Jahre lang (!) weiter eingesetzt werden dürften. Zudem wurde die Begründung, was ein Notfall ist, sprachlich erweitert und unscharf formuliert, was zu einer erheblich breiteren Umdeutung einer Notfallsituation führen kann. Auch die Abverkauf- und Aufbrauchfristen von nicht mehr genehmigungsfähigen Mitteln sollen deutlich verlängert werden. So baut die EU Kommission die Anwendung nachweislich hoch problematischer Pestizide bewusst aus.

Momentan befindet sich der Entwurf der Omnibus-Verordnung für Lebensmittel und Futtermittel in der verwaltungsinternen Abstimmung innerhalb der EU-Institutionen und soll voraussichtlich am 16. Dezember von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

Der Entwurf enthält nur wenige positive Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf einen besseren Schutz vor Importen mit problematischen Rückständen. Insgesamt stellt der Entwurf aus Sicht von PAN Germany eine Abkehr vom Prinzip eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes dar. Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament dürfen einem solchen Ausverkauf essenzieller Schutzstandards nicht zustimmen. Was wir benötigen, ist die Förderung biologischer und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung – hier brauchen wir Investitionen in die Zukunft für Betriebe, für weniger chemische Belastung unserer Kinder und eine lebenswerte Welt.