„Bienen und Bauern retten!“ – Anhörung zur EBI im EU-Parlament am 24. Januar 2023

Mehr als 1,1 Millionen EU Bürger*innen haben erfolgreich mit ihrer Unterschrift die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterstützt. Die EBI fordert ein Ende des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in der EU bis 2035, Maßnahmen zur Erholung der Artenvielfalt sowie Unterstützung der Landwirte, um die Transformation zu einer nachhaltigen, agrarökologischen Landwirtschaft zu schaffen.

Am Dienstag, 24. Januar 2023 von 14:30 bis 18:30 Uhr, findet eine Anhörung im EU Parlament dazu statt, bei der die Forderungen und Vorschläge der Bürgerinitiative vorgestellt und anschließend mit den Abgeordneten diskutiert werden. Die Anhörung kann im Livestream verfolgt werden.

Den Link zum Livestream und das Programm zur Anhörung finden Sie bei PAN Europe unter: https://www.pan-europe.info/save-bees-and-farmers-hearing#

Unter anderem gibt es Beiträge von:

  • Assistenzprofessor Jeroen Candel, Initiator eines von 739 Wissenschaftlern aus ganz Europa unterzeichneten Appells für eine ehrgeizige und nicht weiter zu verzögernde Pestizidreduktions-Gesetzgebung in der EU).
  • Der französische Landwirt Jean-Bernard Lozier zeigt, wie er den Pestizideinsatz auf seinem 80 Hektar großen Ackerbaubetrieb um 80 % reduziert hat – ohne Ertragseinbußen und bei gleichzeitiger Gewinnsteigerung und geringerer Arbeitsbelastung.
  • Die Bodenwissenschaftlerin Professorin Violette Geissen gibt Einblicke in die neuesten Studienergebnisse zu Pestizidrückständen und erläutert die Kombinationswirkungen von Pestizidgemischen auf unsere Gesundheit und Umwelt.

Die Anhörung im EU Parlament findet zu einem wichtigen Zeitpunkt statt. Der Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 % zu reduzieren, stößt bei der Agrarindustrie auf heftige Kritik. Vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine und aus Angst vor möglichen Produktionsverlusten und Nahrungsmittelengpässen stimmten 19 Mitgliedsländer im EU-Rat dafür, von der EU Kommission eine neue Folgenabschätzung für die derzeit verhandelte Pestizidreduktions-Verordnung (SUR) zu fordern. Diese erneute Verzögerung könnte die Umsetzung des „EU Green Deal“ ernsthaft gefährden. PAN Germany berichtete darüber.

Sowohl die Verordnung zur Pestizidreduktion (SUR) als auch ein neuer Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur sind Teil des „EU Green Deal“ und der „Farm to Fork“-Strategie deren Entwürfe derzeit im EU-Rat und im Parlament erörtert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.




Europäische Chemikalien Strategie ohne Abstriche verabschieden!

Neue Publikation kritisiert Angriff auf den Entwurf der EU-Kommission

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2023

Vor mehr als zwei Jahren, im Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Chemikalienstrategie, kurz CSS (für Chemicals Strategy for Sustainability), die dem Leitbild einer giftfreien Umwelt folgt und bestrebt ist, „die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere die von gefährdeten Gruppen“ besser zu schützen. Dieser fortschrittliche Entwurf, der unter anderem ein Exportverbot für in der EU verbotene Chemikalien und einen besseren Schutz vor hormonschädlichen Substanzen vorsieht, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung in geltendes EU-Recht.

Stattdessen häufen sich die Angriffe auf den CSS-Entwurf, der auch eine Stärkung des „gefahrenbasierten“ Ansatzes enthält, also ein Verbot von Substanzen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, ohne die Möglichkeit, diese mittels unangemessener Risikobewertung zu verharmlosen. Der gefahrenbasierte Ansatz ist bereits Teil der EU-Pestizidzulassungsverordnung (EC 1107/2009)[1], wird allerdings auch dort immer wieder nur halbherzig angewendet.[2] Dieser Ansatz ist eine Einschätzung der Stoffeigenschaften einer Chemikalie. Wenn das Gefahrenpotenzial zu groß ist, zum Beispiel wenn der Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft wird, würde ein Verbot erfolgen. Die Gegner dieses Ansatzes möchten den Stoff über eine Risikobewertung dann ggf. trotzdem genehmigen können.

Eine der Attacken auf die CSS kam vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese Behörde, gegen die – daran sei erinnert – im Zuge des damaligen Wiedergenehmigungsverfahrens für Glyphosat im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs erstattet wurde,[3] stellte die Wissenschaftlichkeit des CSS-Ansatzes in Frage. In einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology erhoben Mitarbeiter des BfR schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission.[4] In Ihrer Schlussfolgerung mahnen die Autoren des Beitrags, dass der „wissenschaftliche Diskussionsprozess nicht allein auf der Grundlage von Behauptungen funktionieren“ könne, und beschuldigen die EU-Kommission, ungerechtfertigte Ansichten und Ängste zu schüren, was zur „Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden“ führen würde. Dabei übergeht das BfR geflissentlich seinen eigenen Beitrag zur Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden in Form der Verbreitung falscher Argumente, die nur allzu durchschaubar waren.[5]

In einer im Januar 2023 veröffentlichten Analyse[6] unterzogen Prof. Erik Millstone (Universität Sussex, UK) und Dr. Peter Clausing (PAN Germany) den Gastkommentar der BfR-Mitarbeiter einer kritischen Analyse. Ihre Analyse kommt zu dem Schluss, dass sich das BfR auf „Wissenschaftlichkeit“ beruft und sich zugleich mit seinen eigenen Argumenten weit von der selbst eingeforderten Wissenschaftlichkeit entfernt. Eine wesentliche Kritik von Millstone & Clausing ist, dass die BfR-Autoren wertebasierte Urteile als objektive wissenschaftliche „Wahrheiten“ präsentieren, statt deutlich zu machen, dass sich die von ihnen vertretenen Ansichten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft befinden und mithin eine starke subjektive Komponente enthalten. Diese Art der Vernebelung durch das BfR ist nicht neu. So hat das BfR im Jahr 2016, im Zuge der damaligen Glyphosat-Diskussion, durch eine Vermischung von Risiko (Risk) und Gefahr (Hazard) in der Öffentlichkeit Verwirrung gestiftet. Der Einladung sich auf die „mehrfach von ihm selbst eingeforderte sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion“ einzulassen, ist die Behörde nicht gefolgt.[7]

Die Analyse von Millstone & Clausing unterzieht zudem die vom BfR aufgestellten Behauptungen einer kritischen Prüfung, dass in den Bereichen der regulatorischen Stoffbewertung zur Hormonschädigung, Reproduktionstoxizität und Chemikalien-Cocktails alles in bester Ordnung sei. So demonstriert zum Beispiel ein Blick in die EU-Statistik zum Auftreten von Organmissbildungen bei Neugeborenen, dass die Behauptung der BfR-Autoren falsch ist, dass sich an der Häufigkeit solcher Fälle in den letzten 40 Jahren nichts geändert hätte.[8] Tatsächlich sind solche Missbildungen häufiger geworden. Ganz unberücksichtigt lässt das BfR die Frage, ob ein besseres Chemikalien- bzw. Pestizidmanagement im Verlauf von vier Jahrzehnten die Zahl von 200 Fällen pro 10.000 Neugeborenen nicht sogar hätte verringern müssen. Wenn es stimmt, dass „… Institutionen, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien und Methoden der Wissenschaft der regulatorischen Risikobewertung für den Gesundheitsschutzes in der EU (haben)“[9], sollte man eine solche Reduktion eigentlich erwarten können.

Der Angriff durch das BfR ist nicht die einzige Attacke gegen die CSS. Auch die Industrie selbst macht mobil, wie ein vor wenigen Wochen durchgeführtes Webinar mit dem Thema „Two Years Later: How Has the Chemicals Strategy for Sustainability Changed REACH and CLP Regulations?” deutlich macht.[10] Es gibt also gute Gründe, die weitere Entwicklung wachsam zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass der CSS-Entwurf einerseits nicht verwässert und andererseits möglichst bald in geltendes Recht überführt wird.

Die Publikation ist auch in englischer Sprache erhältlich.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=de

[2] https://pan-germany.org/pestizide/neuer-bericht-zeigt-bewertung-von-krebseffekten-bei-4-von-10-pestiziden-fehlerhaft/

[3] https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassungsbeh%C3%B6rde-informierte-falsch

[4] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3

[5] vgl. Clausing, P. (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR.   Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (1): 27 – 34.

[6] https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[7] https://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/The_Carcinogenic_Hazard_of_Glyphosate.pdf

[8] https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat/eurocat-data/prevalence_en, zusammengefasst in Tabelle 1 von https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[9] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3, Seite 259 (eigene Übersetzung)

[10] https://www.reachblog.com/2022/12/register-now-webinar-two-years-later-how-has-the-chemicals-strategy-for-sustainability-changed-reach-and-clp-regulations/




Der Notwendigkeit entgegen: EU verzögert Pestizidreduktion

Es grenzt schon an Realsatire. Während die Weltgemeinschaft in Montreal auf dem UN-Gipfel für biologische Vielfalt (COP 15) eine Halbierung der Pestizidrisiken beschließt, verzögert fast zeitgleich der EU-Rat, diese Pestizidreduktion in der EU rasch und verbindlich auf den Weg zu bringen.

Bis zur letzten Sekunde appellierten die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ (EBI) sowie 718 Wissenschaftler*innen an die Entscheidungsträger*innen in der EU, eine Verschleppung der Verhandlungen zur neuen Pestizidverordnung (Sustainable Use Regulation, SUR) noch abzuwenden. Doch nun gab der EU Rat am 19.12.22 dem Vorstoß zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten (PAN Germany berichtete) statt, mit dem Hebel einer zusätzlichen Folgenabschätzung die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf und damit ein harmonisiertes Vorgehen zur Pestizidreduktion in der EU zu verzögern.

Der Zusammenhang zwischen dem massiven Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und dem Rückgang der Artenvielfalt sowie negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die weltweite Ernährungssicherheit ist wissenschaftlich belegt. So wundert es auch nicht, dass die weltweite Reduzierung des Pestizideinsatzes eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse des am Montag zu Ende gegangenen Biodiversitätsgipfels der Vereinten Nationen in Montréal war. In der als „historisch“ bezeichneten Abschlusserklärung einigten sich die rund 200 Teilnehmerstaaten darauf, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz stellen und die Risiken von Pestiziden für Mensch und Umwelt bis 2030 zu halbieren (vgl. BMUV-Pressemitteilung).

In Brüssel konnten sich dagegen die Stimmen durchsetzen, die eine rechtlich verbindliche Verankerung der Pestizidreduktionsziele der Farm-to-Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie in die SUR besonders kritisch gegenüberstehen. Zwar begrüßte der EU-Rat grundsätzlich das Ziel der Kommission, die nachteiligen Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Umwelt zu verringern und nachhaltige alternative Pflanzenschutzmittel und -methoden zu fördern, dennoch stimmte der EU-Ministerrat am 19. Dezember für eine zusätzliche, bis zu 6 Monate dauernde Folgenabschätzung, bei der die EU-Kommission die vereinbarten Pestizidreduktionsziele noch einmal im Lichte des Russischen Angriffskriegs in der Ukraine betrachten und ergänzende Daten und Informationen generieren solle. Zwar besagt der Beschluss, dass während der Arbeit an der Folgenabschätzung die Verhandlungen am SUR-Entwurf fortgesetzt werden können, jedoch nur zu technischen Fragen und nur für solche Bereiche, die nicht von der Folgenabschätzung betroffen sind. Damit droht in dieser Zeit faktisch ein Stillstand in der fachlich-politischen Debatte um die SUR.

Für PAN Germany zeigen die Forderung nach der Erhebung weiterer Daten und die Auflistung der zu beantwortenden Fragen eindrücklich die eindimensionale Sichtweise auf die Aufgaben und Risiken landwirtschaftlicher Produktion. PAN Germany appelliert nun an die EU-Kommission, schnell, also deutlich vor den sechs Monaten, die Folgenabschätzung vorzulegen und dabei auch die vielen positiven Auswirkungen von Pestizidreduktion zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch in der Analyse zu berücksichtigen, wie sich die Reduktion des Pestizideinsatzes bei gleichzeitiger Ausdehnung agrarökologischer Verfahren auf die Resilienz landwirtschaftlicher Systeme und somit auch auf die Stabilität von Erträgen angesichts sich verschärfender klimatischer Extreme auswirkt, welche positiven Effekte die Förderung der biologischen Vielfalt auf notwendige Ökosystemfunktionen, Bodenfruchtbarkeit und Wasserqualität haben und welchen positiven Einfluss der Ausbau alternativer Pflanzenschutzverfahren auf eine größere Unabhängigkeit der europäischen Landwirtschaft von erdölbasierten Rohstoffen hat.

Die Bundesregierung sprach sich in den vergangenen Wochen – anders als die meisten anderen EU-Regierungen – deutlich gegen Verzögerungen bei den Verhandlungen der SUR aus. PAN Germany begrüßt die Position Deutschlands, auch wenn sie sich am Ende leider nicht durchsetzen konnte. Dass die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten offenbar der Lobby der Pestizidhersteller gefolgt ist, ist bitter und behindert den dringend notwendigen Fortschritt hin zu einer ökosystembasierten nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Im neuen Jahr wird es aus Sicht von PAN Germany darum gehen müssen, den SUR-Entwurf konstruktiv zu verbessern und das Gesetzgebungsverfahren in dieser Amtszeit von EU-Kommission und EU-Parlament abzuschließen. Die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“, die von 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger getragen wird, sind in die Debatten einzubeziehen.

Die Organisator*innen der EBI werden am 24. Januar 2023, von 14.30 bis 18.30 Uhr (mit Live Stream) im Europaparlament den Abgeordneten und der Europäischen Kommission ihre Forderungen zur Pestizidreduktion, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur angemessenen Förderung der Landwirte für diese Maßnahmen vorstellen.




1 Million EU-Bürger*innen fordern von der EU-Kommission: Rettet Bienen und Bauern

Am Freitag, den 25. November 2022, überbrachten Vertreter*innen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ offiziell die Botschaft von 1,1 Mio. EU-Bürger*innen an EU Vizepräsidentin Jourová und EU Kommissar Kyriakides: Wir wollen ein Ende des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes! Um die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen, muss der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden bis 2030 stark reduziert und bis 2035 vollständig beendet werden. Landwirt*innen müssen dabei unterstützen und müssen dabei unterstützt werden, diese Ziele zu erreichen. EU Kommission und EU Parlament sind nun in die Pflicht genommen, sich mit den Forderungen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative zu befassen. Dies geschieht zu einem wichtigen Zeitpunkt, da der Verordnungsentwurf der EU Kommission zur Pestizidreduktion „SUR“ von der Agrarindustrie und einigen EU-Mitgliedstaaten im EU Rat heftig angegriffen wird.

Der regelmäßige und weitverbreitete Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden belastet Böden und Gewässer, ist Treiber des Artenverlusts und kann zu Vergiftungen mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für Anwender*innen, Anrainer*innen und Konsument*innen führen. Ohne gesunde Böden, sauberes Wasser und Artenvielfalt ist eine nachhaltige Landbewirtschaftung und zukünftige Ernährungssicherung nicht möglich.

Über 1 Million EU Bürger*innen unterstützen die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ und befürworten eine giftfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, die nicht vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide abhängig ist. Ihre Kernforderungen sind:

  1. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung synthetischer Pestizide: Bis 2030 soll der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der EU-Landwirtschaft schrittweise um 80% reduziert werden. Bis 2035 soll die Landwirtschaft in der gesamten EU ohne synthetische Pestizide arbeiten.
  2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt: Lebensräume sollen wiederhergestellt werden und landwirtschaftliche Flächen sollen zu einem Vektor für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt werden.
  3. Unterstützung für Landwirt*innen: Die Landwirt*innen müssen bei der notwendigen Umstellung auf Agrarökologie unterstützt werden. Kleine, vielfältige und nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe sind zu fördern, der ökologische Landbau und die Forschung im Bereich der pestizid- und gentechnikfreien Landwirtschaft wird unterstützt.

Die Europäische Bürgerinitiative „Biene und Bauern retten“ wurde von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Ländern der EU organisiert. In allen EU Mitgliedsstaaten wurden Unterschriften mit den erforderlichen Daten gesammelt, zehn Länder haben die von der EU festgelegte Mindestschwelle erreicht, und die Gesamtanzahl der gültigen Unterschriften wurde erreicht, um die Initiative zu einem offiziellen Antrag auf der Tagesordnung der EU Kommission und des EU Parlaments zu machen. Nach der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Bürgerinitiative muss die EU Kommission nun eine förmliche Stellungnahme dazu geben. Für Januar 2023 wird eine offizielle Anhörung im EU Parlament erwartet.

Offizielle Pressemitteilung der Organisator*innen der ECI vom 28.11.2022




Verbot gefährlicher Pestizide längst überfällig

Hamburg, 30.06.2022. Pressemitteilung. In Deutschland werden noch immer 35 Pestizide in rund 310 Mitteln vermarktet, die offiziell als besonders gefährlich eingestuft werden und eigentlich längst durch weniger problematische Methoden oder Mittel hätten ersetzt werden sollen, kritisiert das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit 2011 gesetzlich verpflichtet, diese als „Substitutionskandidaten“ (CfS) bezeichneten besonders problematischen Pestizide schrittweise vom Markt zu nehmen. Da dies faktisch nicht umgesetzt wurde, hat nun die EU-Kommission in ihrem gerade veröffentlichten Entwurf für eine Pestizidreduktions-Verordnung [1] ein klares Zeitziel vorgegeben: Bis 2030 muss der Einsatz dieser besonders gefährlichen Pestizide um mindestens 50 Prozent reduziert werden.

„Wir begrüßen, dass die EU endlich Druck macht und verbindlich einfordert, was eigentlich nach geltendem Recht schon seit 10 Jahren erfolgen sollte. Die Bundesregierung sollte jetzt vorangehen, und unverzüglich damit anfangen, diese für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt besonders problematischen Pestizide zügig vom Markt zu nehmen. Dieser Schritt ist auch zentral, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Pestizidreduktion und ökologische Transformation der Landwirtschaft voranzubringen“ sagt Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany.

Momentan sind 55 Pestizidwirkstoffe als Substitutionskandidaten in der EU gelistet. 35 dieser 55 Wirkstoffe sind derzeit in Deutschland in zugelassenen Spritzmitteln auf dem Markt. PAN Europe hat 12 der 55 Substitutionskandidaten als besonders gefährlich identifiziert. 11 von ihnen sind in Deutschland im Einsatz, darunter beispielsweise das reproduktionstoxische Fungizid Ipconazole, das giftige und umweltgefährliche Insektizid Lambda-Cyhalothrin oder das Herbizid Chlortoluron, das nicht nur umweltgefährlich, sondern auch wahrscheinlich hormonschädlich ist, und dennoch sogar in Mitteln für Laien im Haus-und Kleingarten erlaubt ist. Die Anzahl an Rückständen dieser besonders gefährlichen Pestizidwirkstoffe in Obst und Gemüse hat in den letzten zehn Jahren dramatisch zugenommen [2].

Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany sagt: „Es ist unverantwortlich, wie wenig Engagement bislang besteht, zumindest die gefährlichsten Pestizide zum Schutz der Landwirt*innen und Verbraucher*innen sowie für den Schutz der Biodiversität aus dem Verkehr zu ziehen. Alternativen gibt es! Was wir brauchen ist mehr Prävention im Pflanzenbau und mehr Engagement für einen echten integrierten Pflanzenschutz und einen beschleunigten Ausbau des Ökolandbaus.“

PAN Germany fordert mit weiteren Mitgliedsorganisationen von PAN Europe in der Kampagne „Toxic12“ ein direktes Verbot der 12 giftigsten Substitutionskandidaten und einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung aller gelisteten 55 Pestizide bis 2030 [3].

Am 22. Juni 2022 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – die „Sustainable Use Regulation“ vor. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-

Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden, ebenso die Verwendung von besonders gefährlichen Pestiziden, den Substitutionskandidaten. Die Verhandlungen im EU-Rat und im Europaparlament haben jetzt begonnen. PAN Germany und andere NGOs sehen Nachbesserungsbedarf und erwarten hier klare Positionen und Engagement von der Bundesregierung.

 

[1] Presseerklärung der EU Kommission v. 22.06.2022 und Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCILon the sustainable use of plant protection products and amending Regulation (EU) 2021/2115

[2] PAN-Europe Bericht „Forbidden Fruit“

[3] PAN-Kampagne: www.toxic12.eu

 

Kontakt:

Susanne Smolka
Susanne.smolka@pan-germany.org
Tele.: +49 1767 85 87 727