NGOs fechten Wiederzulassung von Glyphosat vor EU-Gericht an

PAN Germany & PAN Europe: Rechtliche und wissenschaftliche Kriterien stehen in direktem Widerspruch zu Zulassung durch EU-Kommission

Brüssel/Wien/Paris/Berlin/Hamburg, 21. November 2023. Pressemitteilung.
Die Europäische Kommission wird in den nächsten Tagen das Herbizid Glyphosat für weitere 10 Jahre genehmigen. Das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Europe, PAN Germany und weitere PAN Europe-Mitgliedsorganisationen werden die Zulassung von Glyphosat vor dem EU-Gericht anfechten. Die Wiederzulassung steht im direkten Widerspruch zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht haben. Sie widerspricht dem Willen der großen Mehrheit der Europäer*innen und ignoriert die dringende Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstößt sie gegen die EU-Pestizidverordnung, die dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt. „Unser Einspruch gegen die Zulassung von Glyphosat stützt sich dabei auf zwingende rechtliche und wissenschaftliche Kriterien”, erklären die beteiligten Organisationen.

Direkt nach der Abstimmung im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission im Alleingang angekündigt, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Bei der Abstimmung war es der Kommission nicht gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung zu gewinnen. Gegen die Wiedergenehmigung stimmten Österreich, Kroatien und Luxemburg. Große Länder wie Frankreich, Deutschland und dann auch Italien enthielten sich der Stimme, ebenso wie Belgien, Bulgarien, Malta und die Niederlande. Für eine Verlängerung stimmten Länder, die lediglich 42 % der EU-Bürger*innen repräsentieren.

„Mit der erneuten Zulassung von Glyphosat zeigt die Europäische Kommission, dass sie auf der Seite der Agrarindustrie steht. Die Wissenschaft ist sich über die Gefahren dieses Pestizidwirkstoffs im Klaren: Glyphosat muss verboten werden, wie es das EU-Recht verlangt. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt Vorrang haben müssen und das Vorsorgeprinzip die Grundlage der Pestizidgesetzgebung ist. Die Europäische Kommission hat genau das Gegenteil getan”, kritisiert Martin Dermine von PAN Europe.

Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, weist auf die Vernachlässigung der eigenen Richtlinien und Vorgaben durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bei der Bewertung der Krebsgefahr von Glyphosat hin: „Nicht nur, dass die ECHA mit Hilfe von Verstößen gegen geltende Richtlinien eindeutige Beweise für krebserregende Wirkungen unter den Tisch kehrte. Auch die EFSA verwarf neue, überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, wie z.B. die Auswirkungen von Glyphosat auf das Mikrobiom, mit der Begründung, dass dafür internationale Richtlinien zur Risikobewertung fehlten.“

„Auf den ersten Blick scheint die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gründlich zu sein, da sie zahlreiche Studien umfasst. Von den 1.628 von Expert*innen begutachteten Glyphosat-Studien der letzten zehn Jahre – von denen viele negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt aufzeigen – wurden jedoch nur 30 (1,8 %) als relevant und zuverlässig für die Bewertung der Behörde angesehen”, kritisiert Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures (Frankreich).

Vor dem Hintergrund der Ablehnung unabhängiger Studien haben kürzlich 300 Wissenschaftler*innen aus Belgien und den Niederlanden, darunter mehr als 100 Universitätsprofessor*innen, ihre Regierungen aufgefordert, die Zulassung von Glyphosat abzulehnen.

Margriet Matingh, Präsidentin von PAN Netherlands, betont: „Dieses Gerichtsverfahren ist von entscheidender Bedeutung, weil das Versäumnis im Zulassungsprozess wichtige Gesundheitsfragen angemessen zu behandeln, den Menschen direkt schaden könnte. Zahlreiche epidemiologische Studien deuten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs, Totgeburten, Missbildungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Parkinson und andere Krankheiten hin.“

„Jahrzehntelang konnten nur die Hersteller Einspruch gegen Zulassungsentscheidungen vor Gericht erheben. Sie haben dieses Recht oft ausgenutzt, um für sie ungünstige Entscheidungen anzufechten. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 haben nun auch Umwelt-NGOs und Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Umweltrechte vor dem Europäischen Gerichtshof geltend zu machen. Der aktuelle Fall bietet die Gelegenheit zu beweisen, dass die Wiederzulassung von Glyphosat nicht mit der EU-Pestizidverordnung in Einklang steht”, fügt Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000, hinzu.

Angeliki Lysimachou, Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, betont: „Der weit verbreitete Einsatz von Glyphosat kann verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben: Glyphosat kann aquatische und terrestrische Arten schädigen, Ökosysteme und die biologische Vielfalt bedrohen und seine Rückstände sowie sein Abbauprodukt AMPA verseuchen Wasserquellen in ganz Europa. Doch trotz Hunderter neuerer wissenschaftlicher Studien, die auf Umweltschäden hinweisen, haben die EU-Behörden diese Hinweise offenbar nicht berücksichtigt und fälschlicherweise den Schluss gezogen, dass Glyphosat sicher sei.”

Kontakt: Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Tel: +49 176 4379 5932. Email: peter.clausing@pan-germany.org

Die Aufzeichnug zur Pressekonferenz von heute Morgen finden Sie hier (25 Minuten).

 




Kompromiss des EP-Umweltausschusses zur Pestizidreduktions-Verordnung SUR

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) entschied gestern über ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Verordnungsentwurf der Sustainable Use of Pesticides Regulation (SUR). Der angenommene Kompromisstext enthält zwar einige Verbesserungen, lässt jedoch weiterhin wichtige Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der EU vermissen.

Die Abstimmung im ENVI-Ausschuss bedeutet einen wichtigen Verhandlungsschritt in dem Gesetzgebungsverfahren. Im November wird noch im EP-Plenum und dann mit dem EU-Rat und der EU-Kommission im Trilog abschließend beraten. Die Ratsposition der EU-Mitgliedsstaatensteht steht noch aus und wird ebenfalls im November erwartet.

Der jetzt im Umweltausschuss mit 47 Stimmen von den Fraktionen der Grünen (Greens/EFA), der Linken (The Left), der Sozialdemokraten (S&D) und den meisten Liberalen (Renew) angenommene Vorschlag wird voraussichtlich im folgenden Verhandlungsprozess noch verändert werden. Deshalb ist es aus PAN-Sicht weiterhin notwendig, Verbesserungen einzufordern und drohenden Abschwächungen entgegen zu treten. Die 37 Ablehnungen und 2 Enthaltungen bei der Abstimmung im ENVI-Ausschuss kamen von der EVP-Fraktion (CDU/CSU), der rechtspopulistischen ECR-Fraktion (u.a. PiS-Partei) sowie der rechtsextremen ID-Fraktion (u.a. AFD). Sie hatten gemeinsam „alternative Kompromisse“ formuliert, um Vorschriften für eine Pestizidreduktion zu stoppen. Die viel beschworene „Brandmauer“ gegenüber den Rechtsextremen wie der AFD funktioniert im EU-Parlament offensichtlich nicht, stellte Sarah Wiener, ENVI-Berichterstatterin der SUR, in ihrer Pressekonferenz zu Abstimmung am 24.10.23 fest.

Tatsächlich zeigen aktuelle investigative Berichte von Corporate Europe Observatory und DeSmog, wie intensiv die Pestizidlobby versucht, Einfluss auf politische Entscheider*innen zu nehmen und wissenschaftlich basierte Entscheidungen im Interesse der Zivilgesellschaft zu verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der angenommene Kompromissvorschlag weiterhin eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Definitionen und Verpflichtungen befürwortet, trotz der starken Bemühungen, den Vorschlag vollständig abzulehnen oder ihn in eine wenig effektive Richtlinie umzuwandeln.

Eine Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde beim Ziel der Mengenreduzierung bei besonders gefährlichen Pestiziden (den „Substitutionskandidaten“) angenommen. Statt einer darin vorgeschlagenen Mengenreduktion von 50% einigte sich der Umweltausschuss auf eine Mengenreduktion von 65% bei diesen besonders schädlichen Pestiziden bis 2030. Aus PAN-Sicht müssten Anstrengungen unternommen werden, alle, also 100% der Substitutionskandidaten in dieser Zeit durch weniger gefährliche und durch nicht-chemische Verfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) zu ersetzen.

Positiv ist, dass nicht-chemische Verfahren verpflichtend bevorzugt eingesetzt werden sollen und dass verbindliche kulturspezifische IPM-Vorschriften für die jeweils 5 wichtigsten Anbaukulturen bezüglich Menge und Risiken in den Mitgliedsstaaten festzuschreiben sein werden. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der dies als Ziel für 90% aller Nutzflächen inklusive der Dauergrünlandflächen vorsah, soll diese Vorgabe nun nur noch auf 60% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche (ohne Dauergrünland) gelten. Dies ist eine deutliche Abschwächung.

Eine Verbesserung stellen die neu eingefügten Artikel im SUR-Entwurf dar. Diese regeln ein Exportverbot für die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verbotenen Pestizidwirkstoffe und –produkte sowie die Einführung besonders strenger Rückstandsobergrenzen für importierte Erzeugnisse, die mit solchen bei uns verbotenen Pestiziden belastet sind. PAN Germany engagiert sich seit langem für entsprechende Regelungen in Deutschland und in der EU und begrüßt diese Ergänzungen in der SUR ausdrücklich. Zudem wurde eine umfassende Überwachung von Pestizidbelastungen in der Umwelt (Boden, Luft, Wasser, Biota) und bei Menschen verankert mit dem Ziel, die rückwirkende Bewertung von Zulassungsvoraussetzungen für Pestizide zu verbessern. Neu ist auch das Recht auf Zugang zu Rechtsmitteln („access to justice“).

Trotz einiger Verbesserungen und dem Gegenhalten des Umweltausschusses gegen weitere Abschwächungen, bleiben aus PAN-Sicht noch viele Schwachstellen auch in diesem Kompromissvorschlag. Zentral ist die Kritik am irreführenden Indikator „Harmonized Risk Indikator (HRI1) zur Messung der Pestizidreduktion. Dieser Indikator ist ungeeignet, das Pestizidrisiko adäquat abzubilden. Er suggeriert Erfolge auf dem Papier und diskriminiert zudem die weniger bedenklichen Biopestizide des Ökoanbaus gegenüber chemisch-synthetischen (s. IFOAM-Presseerklärung und  ECI/Global 2000 Erklärvideo). Wie die Umweltverbände, fordert auch das Umweltbundesamt, die vogeschlagene Messmethode zu korigieren. Auch wurde der Bemessungszeitraum um 2 Jahre vergrößert und nach hinten versetzt, von jetzt 2013 – 2017 (anstatt 2015-2017), was letztlich bei vielen Mitgliedsstaaten dazu führen wird, dass mit weniger Ambition an einer tatsächlichen Pestizidreduktion gearbeitet wird und – allerdings nur auf dem Papier – schneller das Ziel einer 50%igen Pestizidreduktion in ihrem Land erreicht werden kann.

Außerdem gibt der Vorschlag, den Mitgliedsstaaten viel mehr Spielraum einzuräumen, bei der Bestimmung, welche Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich als „sensible Gebieten“ festgelegt werden und der SUR-Entwurf des Umweltausschusses gewährt ihnen größere Freiheit, dort Ausnahmen für den Einsatz von dort verbotenen wie Substitutionskandidaten und alle chemisch-synthetischen Pestiziden zu gewähren. Die vorgesehenen Pufferstreifen zum Schutz der sensiblen Gebiete (wie Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Gebiete mit vulnerablen Gruppen wie Kindergärten) konnten als Kompromiss von 3 auf 5 Metern ausgeweitet werden. Umweltverbände wie PAN halten solche minimalen Schutzabstände bei Weitem für nicht ausreichend und fordern in einem aktuellen Joint Statement u.a. Pufferstreifen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide um solche sensible Gebiete zum Schutz von Menschen und Biodiversität von mindestens 100 Metern. Letztlich braucht kein Mitgliedsstaat Repressalien zu fürchten, sollten die Reduktionsziele in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, eine plausible Begründung reicht aus.

PAN Germany hält es für unerlässlich, dass bei der anstehenden Plenarabstimmung (in der KW 47) diese und weitere Mängel der Gesetzesvorlage noch behoben werden. Jede interessierte Person kann sich noch äußern und den deutschen Repräsentanten im Europaparlament schreiben. Dafür haben wir ein Online-Tool auf der PAN Germany Website zur Verfügung gestellt. (s. auch unseren gestrigen Webbeitrag).

 

Europäisches Parlament Press Release, 24.10.2024

PAN Europe Press Release, 24.10.2023

 

 




Wichtige Abstimmung zur Pestizidreduktion / SUR

Heute, am 24. Oktober 2023 erfolgt die Abstimmung im Umweltausschusses des EU-Parlaments (ENVI) zum Entwurf der Pestizidreduktions-Verordnung (SUR, Sustainable Use Regulation). Da er federführend für den Gesetzesvorschlag ist, wird der ENVI Ausschuss die entscheidenden Weichen für die folgende Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments und den darauffolgenden Trilog aller EU Gremien stellen.

Erstmals könnten verbindliche quantitative Ziele für die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide auf EU- und auf Mitgliedsstaatenebene festgeschrieben werden sowie verbindliche kulturspezifische Regeln für den Integrierten Pflanzenschutz. Von industriefreundlicher Seite wird seit Beginn der Verhandlungen allerdings versucht, diese Maßgaben aufzuweichen und abzuschwächen. Gegen die Argumente der Kritiker hatten sich mehr als 3000 Wissenschaftler*innen gestellt und mit wissenschaftlichen Argumenten klargestellt, dass die Wiederherstellung der Natur und die Reduzierung des Einsatzes von Agrochemikalien für die langfristige Erhaltung der Produktionskapazität und der Ernährungssicherheit notwendig sind.

Aus Sicht von PAN Germany sind u.a. folgende Elemente unzureichend bzw. dringend nachzubessern:

  • Besonders problematisch, ist der vorgeschlagene irreführende Indikator, auf dessen Grundlage die Pestizid-Reduktion gemessen werden soll. Ein aktuelles Video von Global 2000 und der Initiative Safe Bees and Farmers erklärt die Schwachstellen des „Harmonized Risk Indikator“.
  • Die Vorschläge zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete und zur Größe und Ausgestaltung der Schutzzonen um diese herum, reichen nicht aus, um vulnerable Gruppen wie Schwangere und Kinder, unsere Gewässer und Trinkwasserversorgung und unsere Naturschutzgebiete ausreichend vor den Pestizidbelastungen zu schützen.
  • Wie die Umstellung auf eine umweltschonendere und resilientere Landwirtschaft finanziert werden soll, bleibt unklar. Denn der EP-Landwirtschaftsausschuss hatte am 9. Oktober den Artikel 43 aus dem Entwurf gestrichen. Dies war der einzige Artikel, für den der Ausschuss allein zuständig war und der vorsah, für eine Übergangszeit von 5 Jahren Landwirt*innen für die Umsetzung der SUR-Maßnahmen über Subventionen aus dem Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu unterstützen. Die Entscheidung des Agrarausschusses steht im Gegensatz zu Forderungen im jüngsten OECD-Bericht über die Zukunft der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU. Nach Ansicht der OECD, ist die wichtigste Lösung, der GAP eine grundlegende Neuausrichtung zu geben, um sie stärker an erklärte Prioritäten, wie Umwelt- und Klimaschutz, zu binden und Fehlanreize zu beseitigen.

Eine aktuelle Umfrage, die von Marktforschungsunternehmen Ipsos in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien durchgeführt und von PAN Europe veröffentlicht wurde, zeigt nach der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ erneut die deutliche Unterstützung der Bürger*innen für eine ehrgeizige Pestizidpolitik (PAN Germany berichtete). Eine deutliche Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass EU-Finanzhilfen für Landwirt*innen an die Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung von Pestiziden geknüpft sein sollten. Die meisten Befragten (73,2 %) sind der Meinung, dass die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes (IPM)für Landwirte in der EU verbindlich sein sollten.

Wenn es das Ziel der EU-Kommission war, die alte und in vielen Bereichen nicht funktionierende Rahmenrichtlinie (SUD) durch die SUR-Verordnung zu verbessern, an die Ziele des Green Deals anzupassen und insofern verbindlicher zu gestalten, dürfen aufgrund der vielen abschwächenden Änderungsvorschläge Zweifel am Erfolg angebracht sein. Deshalb wurden in einem Joint Statement, das bislang von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, nochmal zehn zentrale Forderungen an die Entscheidungsträger übermittelt.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können an der politischen Debatte mitwirken und etwas bewegen: Ab sofort und in den nächsten Monaten können sie auf unkomplizierte Weise den deutschen EU-Abgeordneten und den zuständigen Bundesminister*innen hier in Deutschland ihre Meinung übermitteln. Wir haben dafür ein Online-Tool auf unserer Website eingebunden, das die Kommunikation erleichtert. Machen Sie mit! und schreiben Sie mit einem Klick den Politiker*innen, dass Sie eine starke SUR fordern, die Landwirt*innen unterstützt, eine zukünftige Landwirtschaft fördert, die Gesundheit aller bewahrt und die Artenvielfalt schützt und erhält!

 

 

 




Glyphosat-Wiedergenehmigung wird weiterverhandelt

Die EU Mitgliedsstaaten konnten sich am Freitag, den 13. Oktober 2023 nicht über eine Wiedergenehmigung von Glyphosat einigen. Eine dafür notwendige qualifizierte Mehrheit konnte im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) nicht erreicht werden. Das ist ein wichtiger Teilerfolg! Zuvor hatte sich die EU-Kommission für eine Wiedergenehmigung des Pestizids über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgesprochen. Nach PAN-Kenntnis stimmten Österreich, Kroatien, und Luxemburg gegen diesen Vorschlag, Deutschland, Belgien, Bulgarien, Malta, Frankreich und die Niederlande enthielten sich. Damit konnten sich die Befürworter bei den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen.

PAN Germany begrüßt dieses Ergebnis, zeigt sich aber auch enttäuscht von der Enthaltung Deutschlands. Schließlich hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen, die Verwendung glyphosathaltiger Mittel ab 2024 zu verbieten. Ein klares Nein gegen ein „weiter so“ auf EU-Ebene wäre nicht nur im Sinne des Koalitionsvertrags gewesen, sondern auch ein deutliches Signal für die Verteidigung des Vorsorgeprinzips, angesichts der bestehenden und eingeräumten Datenlücken und Unsicherheiten bei der Risikobewertung von Glyphosat.

Nicht nur die wahrscheinliche Kanzerogenität von Glyphosat ist ein Problem (PAN berichtete wiederholt), sondern auch die erheblichen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme, schon allein aufgrund der großen Mengen und Anwendungsflächen. Glyphosat und sein Hauptmetabolit AMPA finden sich mittlerweile faktisch überall in der Natur, selbst in Menschen und Tieren.  Obwohl seit 2009 auch Ökosysteme und Artenvielfalt im europäischen Pestizidrecht als Schutzziele verankert sind, fehlt es noch immer an harmonisierten Bewertungsverfahren. Dies räumt auch die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein. Aus PAN-Sicht ist das ein Skandal. Diese Bewertungsmängel bei Glyphosat – und bei allen anderen in der EU genehmigten Pestiziden –  müssen schnellstens ausgemerzt werden und schon gar nicht darf unter solchen Bedingungen ein Totalherbizid wiedergenehmigt werden, dessen Einsatzmenge allein in Deutschland bei rund 5000 Tonnen pro Jahr liegt.

Wie geht es jetzt weiter? Die Mitgliedstaaten werden nun in den kommenden Wochen im Berufungsausschuss erneut über den Vorschlag der Kommission zur Wiedergenehmigung abzustimmen. Es wird erwartet, dass die Kommission den Vorschlag anpassen wird, möglicherweise eine verkürzte Genehmigungsdauer oder strengere Anwendungsauflagen vorschlagen wird. Sollte erneut keine qualifizierte Mehrheit zustande kommen, wird die Kommission allein entscheiden. Es bleibt also wichtig, sich weiter für ein Glyphosatverbot und für eine nachhaltigere Landwirtschaft einzusetzen.

Dass es auch ohne Totalherbizide wie Glyphosat geht, zeigen jeden Tag die Ökobetriebe und auch immer mehr konventionelle Landwirte, die integrierten Pflanzenschutz (IPM) mit  vielfältigen Fruchtfolgen und bodenschonenden Wildkrautmanagement anwenden. Hier dazu auch unsere Veranstaltungsreihe PAN Germany Mittagsdialoge: „Pestizidreduktion und Alternativen im Pflanzenschutz“.

Hier die Pressemitteilung von PAN Europe vom 13.10.2023




EU-Kommission in Glyphosat-Panik?

21.09.2023. Pressemitteilung.
Das überhastete Vorgehen der EU-Kommission und ihr Vorschlag, Glyphosat um weitere zehn Jahre zu genehmigen sind ein Affront gegen die öffentliche Meinung und ignoriert die wissenschaftlich untermauerten Bedenken unabhängiger Wissenschaftler*innen.

Mit ihrem am 20. September veröffentlichten Vorschlag[1] verharmlost die Kommission bestehende Datenlücken, die selbst von den Behörden anerkannt wurden und wälzt den Umgang mit den daraus erwachsenden Risiken auf die EU-Mitgliedsländer ab. Zugleich ignoriert die EU-Kommission die Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaftler*innen sowie die Meinung einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung, die in sechs EU-Ländern befragt wurde.[2]

Der Schritt der EU-Kommission erfolgte zwei Tage nachdem das unabhängige Ramazzini-Institut (Bologna) angekündigt hatte, Ende Oktober die Ergebnisse seiner Studie zu Gesundheitsschäden von Glyphosat zu veröffentlichen. Dies ist die umfassendste Langzeitstudie, die jemals mit Glyphosat durchgeführt wurde.

Auf einer Veranstaltung im Europaparlament am Montag, den 18.09.23 wurden Beweise dafür geliefert, dass die Einstufung von Glyphosat als „nicht krebserregend“ durch die EU-Behörden unter Verwendung von falschen Angaben erfolgte. [3] Dass die EU-Kommission eine „nur“ 10-jährige Verlängerung der Genehmigung vorschlägt, statt der maximal möglichen 15 Jahre, scheint das Ergebnis eines Kuhhandels hinter den Kulissen zu sein. Vertreter*innen verschiedener Mitgliedsländer wurde offenbar eine kürzere Genehmigungsdauer im Austausch dafür angeboten wurde, dass sie auf ein Nein bzw. auf eine Stimmenthaltung bei der bevorstehenden Abstimmung zu Glyphosat verzichten.[4]

Kontakt: Dr. Peter Clausing, Toxikologe, Tel: +49 176 4379 5932. Email: peter.clausing@pan-germany.org

[1] https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/092073/1/consult?lang=de

[2] https://www.pan-europe.info/press-releases/2023/09/glyphosate-eu-2034-danger-health-and-environment-and-violation-citizens-will

[3] https://pan-germany.org/download/praesentation-glyphosate-and-echas-weight-of-evidence/

[4] https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/glyphosat-feilschen-um-die-verlaengerungsdauer_article1695020013.html




Glyphosat: Schlüsselmechanismus für Krebsentstehung wurde von der EU nicht angemessen berücksichtigt

Eine neue wissenschaftliche Studie belegt schwerwiegende Mängel in der EU-Gesundheitsbewertung von Glyphosat und macht deutlich, dass die europäische Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) die Karzinogenität von Glyphosat nicht angemessen bewertet und sein Potenzial, Krebs zu verursachen, unterschätzt hat. Die ECHA hat nicht nur die in Krebsstudien beobachtete Häufigkeit von Tumoren als irrelevant abgetan, sondern auch Hinweise aus unabhängiger Literatur außer Acht gelassen, dass Glyphosat oxidativen Stress verursacht, einen Mechanismus, der anerkanntermaßen zu Krebs führen kann. Wenn man die Beweise aus Krebsstudien und oxidativem Stress kombiniert, ist das Krebspotenzial von Glyphosat nicht zu leugnen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority), die basierend auf der ECHA-Einstufung die Risikobewertung für Pestizidwirkstoffe vornimmt, stützte sich in ihrer Schlussfolgerung somit zu Unrecht auf eine Einstufung als „nicht krebserregend“ durch die ECHA. Dies ist ein entscheidender Fehler. Die Anerkennung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse müsste unweigerlich zu dem Schluss führen, dass die Zulassung von Glyphosat nach EU-Recht nicht verlängert werden kann.

Die Wissenschaftler der Studie zum Oxidativen Stress durch Glyphosat verdeutlichen, wie die beiden EU-Regulierungsbehörden ihre im EU-Pestizidrecht (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) festgesetzte Aufgabe, ein höheres Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, nicht erfüllen.

Peter Clausing, Toxikologe und Co-Autor der Studie, sagt dazu:

„In unserer Studie zeigen wir, dass oxidativer Stress bei der Bewertung im Vorfeld der RAC-Stellungnahme der ECHA nicht angemessen berücksichtigt wurde. Dies führt zu sehr schwerwiegenden Mängeln bei der Bewertung der potenziellen Gefahren von Glyphosat und der ihnen zugrunde liegenden Mechanismen. Da oxidativer Stress nicht von den OECD-Testrichtlinien abgedeckt wird, ist es von entscheidender Bedeutung, die Ergebnisse von Studien über oxidativen Stress, die in der von Fachleuten überprüften wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht wurden, ordnungsgemäß in die Gefahrenbewertung zu integrieren. Die ECHA hat dies in ihrem im Mai 2022 veröffentlichten Gutachten zu Glyphosat versäumt, und die EFSA hat es versäumt, diesen Mangel zu beheben.“

Dies gibt Anlass zu ernster Besorgnis, zumal die Kommission den Vertreter*innen der Mitgliedstaaten auf der bevorstehenden Ad-hoc-Sitzung des SCoPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed) Ende dieser Woche ihren Verordnungsvorschlag für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat vorlegen wird.

Umfrage in 6 EU-Ländern zeigt: Bürger*innen lehnen eine Neuzulassung von Glyphosat ab

Die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie fällt zusammen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Umfrage in sechs EU-Ländern (Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Spanien), nach der sich zwei Drittel (62 %) der EU-Bürger*innen in diesen Ländern dafür aus sprachen, die Verwendung von Glyphosat in Europa zu beenden. Der Zuspruch für ein Glyphosatverbot war mit 70,5% in Frankreich am höchsten.

Offener Brief an EU-Gesundheitskommissar Kyriakides

In einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissar Kyriakides vom 7. September 2023 informierten die Mitglieder der europäischen „StopGlyphosate“-Koalition die EU Kommission über die neue Studie und betonten, dass Glyphosat  allein aufgrund der Krebsnachweise die Kriterien für eine Zulassung nicht erfüllt.

Die StopGlyphosate Koalition und PAN Germany fordern EU Kommissar Kyriakides in dem Schreiben nachdrücklich auf, die beschleunigte Wiederzulassung von Glyphosat auf der Grundlage der dargelegten Beweise zu stoppen und das Vorsorgeprinzip anzuwenden, das den Kern des EU-Pestizidrechts bildet.

Weitere Informationen:




Empörung über „grünes Licht“ für Glyphosat durch EFSA – trotz eingestandener Datenlücken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gab heute bekannt, dass sie in ihrer Risikoeinschätzung zu Glyphosat trotz relevanter Datenlücken und ungeklärter Fragen „keine kritischen Problembereiche“ identifizieren könne. Umweltorganisationen kritisieren vehement, dass die EFSA bei ihrer Bewertung zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien vernachlässigt, die Glyphosat mit schwerwiegenden Gesundheits- und Umweltproblemen in Verbindung bringen. Die derzeitige EU-Genehmigung von Glyphosat läuft im Dezember 2023 aus. Bei der bevorstehenden Entscheidung über eine weitere Genehmigung des umstrittenen Herbizidwirkstoffs stützen sich die EU-Mitgliedsstaaten auch auf die Empfehlung der EFSA. 

München/Berlin/Hamburg, 06. Juli 2023. Pressemitteilung: Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Greenpeace, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Slow Food Deutschland und Ekō fordern die deutsche Bundesregierung und alle EU-Mitgliedstaaten auf, trotz fragwürdiger Einschätzung durch die EFSA, gegen die Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene zu stimmen. Die EFSA konnte wegen fehlender Daten unter anderem die Risikobewertung für Verbraucher nicht abschließen und benennt hohe Risiken für Säugetiere.

Stephan Paulke, zweiter Vorsitzender im Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft sagt: „Die EFSA ignoriert in ihrer Empfehlung unabhängige Studien, die die Folgen von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt belegen. Unsere Studie zur Pestizidbelastung der Luft[1] beweist, dass sich der Wirkstoff über die Luft überall hin verbreitet. Laut EFSA gilt eine Verfrachtung von Glyphosat über die Luft jedoch als ausgeschlossen. Das zeigt einmal mehr: Das EU-Pestizid-Zulassungssystem ist lückenhaft. Deutschland muss stark bleiben und trotz der Einschätzung der EFSA auf EU-Ebene für ein Glyphosat-Verbot stimmen. Denn nur wenn Glyphosat in der gesamten EU verboten wird, ist auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Glyphosat-Verbot rechtssicher.“

Peter Clausing, Toxikologe beim Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sagt: „Die Schlussfolgerung  der EFSA ist ein Schlag ins Gesicht vieler unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die seit der Bewertung durch die Krebsagentur IARC im Jahr 2015[2] zahlreiche Studien veröffentlicht haben, die das Gefahrenpotenzial von Glyphosat belegen[3]. Unabhängige Forschungsergebnisse haben einen Mechanismus für die Krebsverursachung durch Glyphosat offenbart und belegen, dass der Wirkstoff gentoxisch und neurotoxisch ist, das Darmmikrobiom schädigt und schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Bodenleben, Amphibien und die Artenvielfalt hat. Die EFSA verlässt in ihrer Beurteilung die wissenschaftliche Ebene.[4]

Christiane Huxdorff, Landwirtschafts-Expertin bei Greenpeace fügt hinzu: „Glyphosat ist nach wie vor das weltweit am häufigsten verwendete Totalherbizid[5] und macht ca. 30% des gesamten Herbizid-Einsatzes in der EU aus.  Eine Verlängerung von Glyphosat steht in direktem Widerspruch zum EU-Ziel einer Halbierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Farm-to-Fork-Strategie[6].“

Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben das BEL und Greenpeace zusammen mit weiteren Organisationen eine Petition gestartet, die Umweltministerin Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auffordert, im zuständigen EU-Ausschuss gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen. Über 60.000 Bürger*innen haben bereits unterzeichnet.

Zudem wurde heute von der europäischen Stop-Glyphosate-Koalition die neue Homepage stopglyphosate.eu eingerichtet. Sie bietet wissenschaftliche Informationen über Glyphosat und dient als zuverlässige und unabhängige Plattform.

Kontakte für Presseanfragen: 

 

[1] In der deutschlandweiten Studie zur Pestizidbelastung der Luft konnte Glyphosat und sein Metabolit AMPA in sämtlichen technischen Sammlern (Passivsammler und Filtermatten) nachgewiesen werden. Als Feststoff gilt Glyphosat laut EU-Zulassung als „nicht flüchtig“. Das Herbizid verbreitet sich jedoch an Staubkörner haftend über die Luft.

[2] Im März 2015 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein.

[3] Die Krebsbewertung von Glyphosat durch die IARC wird durch wissenschaftliche Publikationen aus jüngerer Zeit unterstützt, d.h. eine Re-Analyse der Krebsstudien an Ratten und Mäusen, durch Studien zum Mechanismus der Krebsverursachung und so genannte Meta-Analysen von epidemiologischen Studien. Während die EU-Behörden eine Krebsgefahr durch Glyphosat kategorisch ausschließen, kam das französische Regierungs-Institut INSERM bezüglich epidemiologischer Studien zur gleichen Schlussfolgerung wie die IARC. Ferner zeigen neuere Studien, dass Glyphosat und Glyphosatprodukte neurotoxisch sein können (was möglicherweise zur Entwicklung der Parkinson’schen Krankheit beiträgt), Nierenerkrankungen verursachen und – mit entsprechenden Folgewirkungen – das Mikrobiom von Menschen und Tieren beeinträchtigen kann.

[4] Der Verbleib von Glyphosat in der Umwelt ist nach dem neuesten Stand der Wissenschaft gut dokumentiert. Glyphosat schädigt die Ökosysteme, einschließlich Bestäuber und Nutzinsekten, Regenwürmer und Bodenbiota, und verursacht direkte Schäden in der Landwirtschaft. Glyphosat kann das endophytische und rhizosphärische Mikrobiom von Pflanzen verändern. Es ist gefährlich für die aquatische Umwelt – Sowohl Glyphosat als auch sein Metabolit AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar, und Glyphosat ist bereits als giftig für aquatisches Leben mit langanhaltenden Auswirkungen eingestuft (Aquatic Chronic 2; H411), eine strengere Einstufung auf der Grundlage von Daten aus der wissenschaftlichen Literatur wäre sogar gerechtfertigt.

[5] Globalen Markterhebungen zufolge wurde der Weltmarkt für Glyphosat im Jahr 2020 auf 7,6 bis 9,3 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll im Jahr 2030 zwischen 10,6 und 17,7 Milliarden US-Dollar erreichen, mit prognostizierten jährlichen Wachstumsraten zwischen 3 und 6 %. Eine aktuelle Studie von PAN Europe zeigt detailliert, dass es für alle bekannten Hauptanwendungen von glyphosathaltigen Herbiziden wesentlich sicherere, nicht-chemische Alternativen gibt.

[6] Glyphosat ist ein nicht-selektives Totalherbizid, das nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern alle Pflanzen sowie Algen, Bakterien und Pilze abtötet und damit unannehmbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem hat. In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 hatte das Europäische Parlament bereits darauf hingewiesen, dass „Glyphosat als solches nicht mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbar ist“.




EU-Kommission antwortet der Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“

Es ist noch lange nicht vorbei. Heute hat die Europäische Kommission ihre offizielle Antwort an die 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger übermittelt, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterzeichnet haben. Die Kommission begrüßt darin die Initiative als ein deutliches Zeichen für die breite Unterstützung der Öffentlichkeit für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, biologischer Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Die Kommission fordert zudem das Europäische Parlament und den Rat auf, rasch eine ehrgeizige Einigung über die Legislativvorschläge zur Reduzierung von Pestiziden (SUR = Sustainable Use Regulation) und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu erzielen.

Die Organisator*innen der EBI betonen als Reaktion auf die Antwort der Kommission in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Dringlichkeit und Bedeutung der Reduzierung von Pestiziden für den Schutz der Gesundheit der Europäischen Bürgerinnen und Bürger, für den Schutz der biologischen Vielfalt und für das Gelingen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion. Dem schließt sich PAN Germany als EBI-Unterstützerorganisation an. Die EBI-Vertreter*innen verweisen auf eine stetig wachsende Zahl an wissenschaftlichen Belegen für die verbreiteten negativen Auswirkungen von synthetischen Pestiziden auf wichtige Schutzgüter. Die Organisator*innen der EBI erwarten vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten mehr Ehrgeiz beim Schutz vor Pestizidbelastungen und der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe, die auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten. Gemeinsam fordern sie von der Politik, stärker auf die Wissenschaft zu hören und dies auch entsprechend in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, bis das Ziel „Bienen und Bauern retten!“ erreicht sein wird. Noch ist das Ziel nicht erreicht.




EP-Berichterstatterin Sarah Wiener stellt Änderungsvorschläge zum SUR-Entwurf vor

Heute stellte die EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Sarah Wiener ihren Berichtsentwurf zur Parlamentsposition zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) dem Umweltausschuss (ENVI) vor.

Im Vorfeld der Ausschusssitzung hatten 69 Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter PAN Germany – in einem Offenen Brief an die Europaabgeordneten appelliert, die Änderungsvorschläge von Sarah Wiener für eine starke SUR zu unterstützen, um die biologische Vielfalt und die langfristige Ernährungssicherheit zu schützen und die negativen gesundheitlichen Auswirkungen beim Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden anzugehen.

Ein wichtiger Eckpunkt des Berichtsentwurfs ist eine Konkretisierung des Begriffs des Integrierten Pflanzenschutz Managements (IPM) im Verordnungstext. Kern des Vorschlags ist eine Hierarchisierung der IPM-Verfahren nach agrarökologischen Prinzipien, so dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide stets nur die letzte Wahl in der zukünftigen landwirtschaftlichen Produktion darstellt. Zwar ist IPM im konventionellen Anbau lange rechtsverbindlich, aber die reale Umsetzung ist unzureichend. Die neue SUR muss dafür Sorge tragen, dass hier nachgebessert wird, denn bereits durch die Umsetzung von IPM wären erhebliche Einsparpotentiale beim Pestizideinsatz möglich. Gefördert werden muss, so die Berichterstatterin, auch die Schulung der Landwirt*innen sowie die unabhängige Beratung zur Umsetzung des IPM.

Der Berichtsentwurf von Sarah Wiener schlägt zudem einen Kompromissvorschlag für „sensible Gebiete“ vor. Das Totalverbot in allen Schutzgebieten im SUR-Entwurf der Kommission war im Vorfeld sehr stark kritisiert worden. Nun sollen bei Schutzgebieten, die weder dem Schutz der Artenvielfalt dienen, noch den Eintrag von Chemikalien in Gewässer verhindern sollen, der Einsatz von bestimmten Pestiziden weiter erlaubt werden.

Aus PAN-Sicht zu begrüßen, sind noch weitere Vorschläge im Berichtsentwurf, u.a. ein engagierteres Reduktionsziel bei besonders gefährlichen Pestiziden – den Substitutionskandidaten. PAN begrüßt auch, die Festlegung von Schutzzonen rund um Schutzgebiete und Bereiche, die dem Schutz sensibler Gruppen dienen (wie Krankenhäusern, Kitas etc.), auszuweiten sowie die Finanzierung von Maßnahmen durch eine risikobasierte Pestizidabgabe zu unterstützen.

Obwohl die Notwendigkeit zur Pestizidreduktion in der Anhörung des Umweltausschusses nicht zur Diskussion stand, stieß der Berichtsentwurf – wie zu erwarten – nicht nur auf Zustimmung. Gerade auf Seiten der konservativen Parteien wird das „wann“ und das „wie“ kritisiert. Als Argument wird oft die Ernährungssicherheit angeführt, die momentan durch den Krieg Russlands in der Ukraine gefährdet sei.

Sarah Wiener und andere Befürworter kontern, dass nur eine nachhaltige Landwirtschaft unsere Ernährung langfristig sichern kann, da Ressourcen- und Biodiversitätsschutz direkt damit verknüpft seien, dass Landwirt*innen jetzt Planungssicherheit bräuchten, und dass das Ziel der Pestizidreduktion mittlerweile nicht nur im Europäischen Green Deal, sondern seit dem UN-Biodiversitätsgipfel in Montreal im Dezember 2022 auch als globales Ziel bestätigt wurde.

Neben der inhaltlichen Kontroverse stand auch der Zeitplan zur Diskussion. Dieser wurde bereits deutlich nach hinten verschoben. Änderungsvorschläge zum Berichtsentwurf können bis Ende März eingereicht werden, die Abstimmung im Umweltausschuss soll im Juni und die Abstimmung im EP Plenum im September 2023 stattfinden. Der Landwirtschaftsausschuss möchte demgegenüber mit seiner Stellungnahme noch warten, da die zusätzliche Folgenabschätzung noch aussteht. Dies könnte die Abstimmung des EU Parlaments zur SUR verzögern. Ein Offener Brief vom 1. März der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauernretten“ appelliert deshalb an den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses Norbert Lins, diese Blockadehaltung endlich aufzugeben und einen Zeitplan für den Entscheidungsprozess im Landwirtschaftsausschuss vorzulegen, der eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss und eine Abstimmung vor der Sommerpause ermöglicht.

Zum Abschluss der Anhörung plädierte Berichterstatterin Sarah Wiener eindringlich an ihre Kolleginnen und Kollegen, konstruktiv und gemeinsam mitzuhelfen, die SUR auf den Weg zu bringen.

Hier die Videoaufzeichnung der Debatte (Sprachauswahl rechts unten beim Notensymbol).




Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ – Anhörung im EU Parlament

Die europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ wurde gestern Nachmittag in einer vierstündigen Anhörung in Brüssel offiziell dem Petitions-, Umwelt- und dem Landwirtschaftsausschuss des EU Parlaments vorgestellt. Diese EBI ist erst die  siebte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative und nach „Stop Glyphosat“ bereits die zweite, die sich für Pestizidreduktion in der Landwirtschaft einsetzt.

Die Europäische Kommission erläuterte, dass die EBI „Bienen und Bauern retten!“, zusammen mit der früheren Pestizid-Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ sie dazu inspiriert hat, Europas erste rechtsverbindliche Pestizidreduktion um 50 % bis 2030 vorzuschlagen (Farm-to-Fork-Strategie). Darüber hinaus hat die EU Kommission ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Beide Vorschläge werden von konservativen Kräften und Interessen der Agrarwirtschaft ernsthaft bedroht, warnten die Organisator*innen der EBI gestern bei der Anhörung.

Dem entgegen steht die Forderung von mehr als einer Million EU Bürger*innen, die die Bürgerinitiative unterstützt haben und ein Ende des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in der EU bis 2035 fordern, sowie Maßnahmen zur Erholung der Artenvielfalt und die Unterstützung der Landwirt*innen, um die Transformation zu einer nachhaltigen, agrarökologischen Landwirtschaft zu schaffen.

Mit-Initiator der EBI „Bienen und Bauern retten!“ Martin Dermine vom europäischen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) sagte beim Hearing im EU-Parlament: „Pestizide sind Giftstoffe, die Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber ebenso töten wie Pflanzen und Mikroorganismen. Pestizide gefährden unsere Gesundheit, allen voran die Gesundheit der Bäuer:innen. Pestizide sind auch ein wesentlicher Faktor für das weltweite Artensterben. Wir müssen jetzt beginnen, mit der Natur und nicht gegen die Natur zu arbeiten! Es ist die Aufgabe der Politik, die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen, anstatt der Agrarindustrie den Vorrang zu geben.”

EBI-Mitorganisator Dr. Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000 appellierte: „Wenn wir die Welt, wie wir sie kennen, erhalten wollen, müssen wir die Art und Weise ändern, wie wir mit ihr umgehen. Wenn wir die Ernährungssicherheit langfristig absichern wollen, gibt es keine Alternative zur Pestizidreduktion. Überprüfen Sie Ihre politischen Entscheidungen, hören Sie auf die Wissenschaft und nicht auf die Industrie!“.

Besorgt zeigt sich ebenfalls die Wissenschaft. Jeroen Candel, Assistenzprofessor für Lebensmittel- und Agrarpolitik repräsentierte mehr als 700 Wissenschaftler*innen aus verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten und wissenschaftlichen Disziplinen, die in einem Appell ihre tiefe Besorgnis über die jüngste politische Wende in Bezug auf die Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (SUR) zum Ausdruck brachten.

Der französische Getreidebauer Jean-Bernard Lozier, der den Pestizideinsatz in seinem Betrieb um 80 % reduzieren konnte, betonte, dass trotz dieser erheblichen Reduzierung
keine nennenswerten Ertragseinbußen zu verzeichnen sind, sich aber der Arbeitsaufwand verringert habe. „Ich bin ein glücklicher Landwirt, und die Rentabilität meines Betriebs ist mit der meiner Nachbarn vergleichbar“, so Lozier.

Synthetische Pestizide stellen laut EU-Offiziellen erhebliche Risiken für die Gesundheit der Bürger dar und verursachen akute und langfristige Gesundheitsschäden, insbesondere bei Kindern und vor allem auch bei Landwirt*innen. Aufgrund des Artensterbens habe bereits die Hälfte aller europäischen Landwirtschaftsbetriebe mit Bestäubungsproblemen zu kämpfen. Synthetische Pestizide sollten „nur als letztes Mittel“ eingesetzt werden, sonst riskieren wir eine „düstere“ Zukunft, so die Beamten.

124 verschiedene Pestizide sind im Hausstaub von europäischen Landwirt*innen zu finden. Dies geht aus der ersten umfassenden Erhebung über die Pestizidkontamination in Europa hervor (SPRINT), die Violette Geissen, Professorin an der Universität Wageningen, bei der Anhörung vorstellte. Bis zu 85 verschiedene Pestizide werden im Hausstaub von Nicht-Landwirt*innen gefunden, wenn auch in niedrigeren Konzentrationen, sagte sie.

Professor Geissen zeigte auf, dass Pestizidrückstände in Ökosystemen und beim Menschen allgegenwärtig sind, die meisten von ihnen gefährlich seien, aber niemand sagen könnte, wie hoch das tatsächliche Risiko ist, wenn man Mischungen mit einer hohen Anzahl von Pestiziden ausgesetzt wäre. Sie betonte in ihrem Beitrag, dass es Rechtsvorschriften bedürfe, die das Vorsorgeprinzip anwenden und den Einsatz und die Reduzierung von Pestiziden regeln.

Die EU hat sich bereits 1993 verpflichtet, Pestizide zu reduzieren. Doch trotz Zielvorgaben und Gesetzen ist sie weitgehend gescheitert, vor allem wegen des Widerstands der Mitgliedsstaaten. Die Klima- und Biodiversitätskrise erlaubt keine „Business as usual“-Politik, so die Initaitor*innen der EBI.

Kritische Mitgliedsstaaten und europäische Abgeordnete sollten aufhören, sich den Entwürfen für Pestizid- und Naturschutzgesetze zu widersetzen, und die bestehenden Befugnisse sollten besser durchgesetzt werden, so die EBI-Initiator*innen.
Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof die Regierungen aufgefordert, die häufige Praxis einzustellen, Landwirt*innen den weiteren Einsatz von verbotenen Pestiziden im Rahmen so genannter Notfallzulassungen zu erlauben. Laut einer im Januar veröffentlichten Analyse offizieller Daten haben die Regierungen in den letzten Jahren in Hunderten von Fällen „Ausnahmeregelungen für Notfälle“ in Anspruch genommen. Die 12 giftigsten Pestizide sollten schnellstens verboten werden, so die NGOs.

Es wird erwartet, dass die Verhandlungen über die von der Kommission vorgeschlagenen Reduzierungen von Pestiziden nur langsam vorankommen werden.