Umweltschäden durch Rattengifte werden endlich ernst genommen

Bei Rattengiften gibt es neue Regelungen

2026 sind strengere Verkaufs- und Anwendungsregelungen für den Einsatz von Rattengiften in Kraft getreten. Damit reagieren die zuständigen Behörden auf die vielen Hinweise von erheblichen Umweltschäden durch sogenannte Rodentizide. Sie stören die Blutgerinnung, aber eben nicht nur von Schädlingen wie Ratten oder Mäusen, sondern wirken auch auf viele andere Säugetiere, Vögel und Fische. Besonders betroffen sind Tiere, die in der Nahrungskette weit oben stehen. Sie werden vergiftet, wenn sie durch das Gift geschwächte Tiere fressen oder wenn sie, wie es bei Singvögeln vorkommt, sich direkt an den „lecker“ riechenden Giftködern zu schaffen machen. Auch Fische werden durch die Giftstoffe geschädigt, indem die Rodentizide durch die Kanalisation in die Gewässer gespült werden.

Antikoagulante, also blutgerinnungshemmende Rodentizide, insbesondere die der 2. Generation, sind so hoch giftig, langlebig und bioakkumulativ, dass sie eigentlich schon längst hätten verboten werden müssen. Nur wegen des Mangels an Alternativen, blieben sie mit verkürzter Zulassungsdauer als Biozidprodukte für den Gesundheitsschutz weiter auf dem Markt. Die Wirkstoffe fallen in die Kategorie der sogenannten „Substitutionskandidaten“ und dürfen nur unter strengen und verbindlichen Auflagen eingesetzt werden.

Das ändert sich für Privatleute und die professionelle Anwendung:

Seit Mai diesen Jahres gilt bereits ein generelles Verkaufsverbot an Privatpersonen. Wer noch Mittel auf Vorrat hat, darf diese nur noch bis Oktober aufbrauchen. Auch für professionelle Anwender – Schädlingsbekämpfungsfirmen und Kommunen – ändern sich die Vorgaben. Ab 1. Juli 2026 werden die letzten Ausnahmen für eine „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ aufgehoben. Ab sofort gilt demnach: keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall. Damit rückt das Befallsmonitoring stärker in den Fokus, der prophylaktische Gifteinsatz wird untersagt. Für die professionelle Anwendung von Rodentiziden benötigen u.a. Landwirte künftig eine spezielle Sachkunde. Die Pflanzenschutzsachkunde reicht nicht mehr aus. Allerdings wurde die Übergangsfrist, bis wann die neue Rodendizid-Sachkunde erworben werden muss vom Bundesrat deutlich ausgeweitet, vom Stichtag 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030.

Risikominderungsmaßnahmen für die aquatische Umwelt werden ebenfalls weiter konkretisiert. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn je intensiver in den letzten Jahren untersucht wurde, desto deutlicher wurden die Umweltrisiken, die insbesondere durch  die kommunale Rattenbekämpfung in der Kanalisation verursacht werden. Aktuelle Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes belegen negative Effekte bei umweltrelevanten Konzentrationen von Rodentiziden der 2. Generation auf die Blutgerinnung von Regenbogenforellen, eine weiträumige Exposition von Fischottern und die Anreicherung über die Nahrungskette u.a. von Kormoranen. In früheren Untersuchungen zeigten sich Rodentizidbelastungen in 100 % der untersuchten Fische.

Die bisherigen Empfehlungen wurden in den Kommunen bislang nur zum Teil umgesetzt. Bei einer Umfrage in den Kommunen 2022 zeigte sich, dass nur knapp 50% der teilgenommenen Kommunen Köderschutzstationen verwendeten, die die Köder vor (Ab-)Wasserkontakt schützen und nur rund 5% giftfreie mechanische Fallen einsetzten.  Deshalb wird jetzt  für folgende Anwendungen die Verwendung von Köderschutzstationen verpflichtend, damit während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme der Kontakt zum Wasser sicher verhindert wird:

Für Anwendungen

  • in der Kanalisation
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zum Rand von oberirdischen Gewässern (z. B. Flüssen, Seen, Kanälen, Be- und Entwässerungsgräben) sowie Küsten- und Meeresgewässern sowie
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich (z. B. Entwässerungsrinnen, Versickerungsschächte, Boden- und Straßenabläufe).

Die beschriebenen notwendigen Anpassungen von Sachkunde, Anwendungsauflagen, Vermarktungsregeln und Risikominderungsmaßnahmen bedeuten für die Betroffenen eine Umstellung ihrer Gewohnheiten. Dass dies als zusätzliche Belastung empfunden wird, ist nachvollziehbar. Dass Gegner der neuen Regelungen nun versuchen, Angst zu schüren und Schreckensszenarien drohender Rattenplagen an die Wand malen, ist unschön und verdreht die Tatsachen.

Fakt ist, dass Nagetierbekämpfung mit Giftködern weder effektiv noch nachhaltig ist. Untersuchungen zeigen, dass spätestens nach sechs Monaten nach dem Gifteinsatz die Populationen wieder so groß sind wie zuvor. Eine nachhaltige Bekämpfung, verbunden mit einem reduzierten Einsatz der umweltgefährlichen Rodentizide, gelingt nur mit einem modernen „Rattenmanagement“. Dabei ist die Veränderung des Lebensumfelds für die Schädlingspopulationen von entscheidender Bedeutung. Hierzu zählen bauliche Maßnahmen sowie das Entfernen von Futterquellen und Nistmöglichkeiten. Eine behördenübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen ist dabei genauso wichtig wie die Aufklärung der Bevölkerung über Befallsursachen und -vermeidung.

Das Umweltbundesamt hat eine Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) „Don’t feed rats“ ins Leben gerufen und stellt den Kommunen Informationsmaterial zur Verfügung.

Bild/Quelle: HOCHZWEI – Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG




Bundesregierung beantwortet Fragen zur Gewässerbelastung: Kaum Impulse gegen Pestizideinträge

Gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mussten die Mitgliedstaaten bereits am 22.12.2015 den guten chemischen und ökologischen Zustand ihrer Gewässer erreichen. Diese Vorkehrungen sind für den Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen und für die Erholung der wasserabhängigen Lebensräume mit ihrer Artenvielfalt nicht nur wichtig, sondern auch verbindlich. In Deutschland ist vor allem der Bund dafür zuständig, Regelungen zur Reinhaltung der Gewässer auf den Weg zu bringen – wie zum Beispiel zur Minderung der Einträge von Pestiziden (aus sog. „Pflanzenschutzmitteln“, PSM) und Bioziden zählen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragte mit einer kleinen Anfrage im März 2026 bei der Bundesregierung nach, wie sich die Belastungssituation des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer und wasserabhängigen Naturschutzgebiete aktuell darstellt und welche Schritte sie gegen die Verunreinigungen trifft. Insgesamt besteht diese Nachfrage aus 49 Einzelfragen und betrifft neben Stoffgruppen wie Arzneimittel oder die Ewigkeitschemikalien per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auch Pestizide und Biozide. Auf die beiden letztgenannten Verbindungen fokussiert sich unser vorliegender Beitrag.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Lagebild

Generell zeigt sich, dass auch der Bundesregierung ein vollständiges Lagebild zur Verunreinigung der Gewässer mit diesen zumeist gewässergefährdenden Substanzen fehlt. Das betrifft beispielsweise das Ausmaß von Pestizid- und Biozidrückständen in Schwebstoffen, Sedimenten und Wasserorganismen, die von den zuständigen Landesbehörden erhoben bzw. berechnet werden. Kritisch ist ferner, dass konkrete Stoff-Konzentrationen erst bei Grenzwertüberschreitungen gemeldet werden müssen und nur diejenigen Pestizidwirkstoffe im Trink- bzw. Rohwasser untersucht werden, die wahrscheinlich im Einzugsgebiet eines Wasserwerkes Anwendung finden.

Biozidwirkstoffe und deren Abbauprodukte werden in Grund- und Oberflächengewässer nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden besser zu erfassen, sind aus Sicht der Bundesregierung zielgerichtete Untersuchungen notwendig.

Zur Belastungssituation in wasserabhängigen Schutzgebieten fehlt eine Antwort der Bundesregierung, die angesichts der Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber Pestiziden notwendig wäre.

Probleme vom Grundwasser bis zum Meer

In Deutschland ist fast jeder 10. Grundwasserkörper wegen Pestizidverunreinigungen in einem schlechten Zustand und verfehlt daher weiterhin die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. An 19 % aller untersuchten Grundwassermessstellen wurden Pestizidwirkstoffe oder relevante Abbauprodukte nachgewiesen. Bei den zugelassenen Substanzen gibt es keinen Rückgang bei der Belastungssituation. Sorgen bereitet die Zunahme der sogenannten nicht relevanten Metabolite von Pflanzenschutzmittel, die zuletzt an 72% der untersuchten Grundwassermessstellen ermittelt wurden, ein Plus von 24%.

Im Rahmen der Untersuchung von Bächen konnte festgestellt werden, dass bei über 80% der berücksichtigen Wasserläufe in der Agrarlandschaft eine zulassungsrelevante Konzentration nach einem Regenereignis überschritten wurde – und zwar bei mindestens einem Pestizidwirkstoff.

Pestizide sind längst im Trinkwasser angekommen. Wenngleich dort die Funde nach Angaben der Bundesregierung sehr gering bleiben, hat die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung in den vergangenen Jahren zugenommen.

Selbst in der Nordsee liegt bereits die Konzentration der Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid so hoch, dass die zukünftigen hierfür geltenden Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten werden können.

Laut der Bundesregierung geht aus Studien zudem hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit Pestiziden, PFAS und weiteren Schadstoffen belastet sind. Besorgniserregend sei die Verunreinigung deshalb, weil die Substanzen langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

Noch keine wirksame Strategie an der Verunreinigungsquelle

Zu den Hauptquellen der Pestizideinträge zählen die intensive Landwirtschaft. Modellierungen des Umweltbundesamtes belegen außerdem, dass einige Wirkstoffe wie Terbutryn als Biozide genutzt werden und andernorts über die Kanalisation in die Gewässer gelangen.

PFAS werden in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, auch in Pestizid- und Biozidprodukten (z.B. als Insektizide, Rattengift oder in Antifouling-Schiffsanstrichen). Zahlreiche PFAS setzten bei deren Abbau u.a. Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und in die Gewässer frei. Die Antwort der Bundesregierung beschreibt insbesondere nachgewiesene Rückstände von PFAS-Bioziden.

Es gibt allerdings weiterhin Lücken, wie etwa bei der Ermittlung der Verunreinigungsquellen mit PFAS-haltigen Bioziden belasteter Gewässer oder bei der Kalkulation der Umwelt- und Ressourcenkosten der Pestizidbelastungen.

Die gewählten Gegenmaßnahmen zu den Verunreinigungen bleiben in der Antwort der Bundesregierung eher komplex, unbestimmt und nachsorgend, so dass ein weiterer Zeitverzug zu befürchten ist. Hierzu seien einige Beispiele genannt:

  • Grundsätzlich wird kein Verbesserungsbedarf beim geltenden Wasserrecht gesehen, z.B. bei Vorgaben zur Begrenzung von Einleitungen. Zur Anpassung von Regelungen im Bereich der Schadstoffminimierung wird vielmehr ein EU-weiter Ansatz bevorzugt – wie etwa mit dem eingeführten Mechanismus der Watchlist, um weitere Stoffe zu überwachen und ggf. zu regeln.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass das Verursacherprinzip wie in Form von erweiterten oder optimierten Abgaben- oder Haftungsregelungen konsequenter genutzt werden soll, um den Einsatz und die Einträge von Bioziden oder Pestiziden in der Landwirtschaft zu minimieren.
  • Allein im Bereich der Abwasserbehandlung sind Maßnahmen zur Stärkung der Herstellerverantwortung vorgesehen, die allerdings das EU-Recht (Kommunalabwasserrichtlinie) vorgibt und noch einige Umsetzungsfragen offenlässt.
  • Forschungsvorhaben werden zwar gefördert– wie etwa zur Erfassung von bestimmten bioziden Gewässerbelastungen in Städten oder Verfahren zur Förderung von gewässerverträglichen Antifoulingverfahren für Boote. Es bleibt jedoch unbeantwortet, wie die Verbreitung der Erkenntnisse in der Praxis unterstützt werden.

Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort oft auf die föderale Aufgabenverteilung. Gewässerüberwachung sei Ländersache und da die Bundesländer der Bundesregierung nur dort berichten, wo sie dazu verpflichtet seien, lägen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor, so bereits die Vorbemerkung in der Antwort. Aus Sicht von PAN wäre es wünschenswert, wenn die Bundesregierung ein Berichterstattungswesen gemeinsam mit den Ländern etablieren könnte, dass eine systematische und vergleichende Lagebewertung ermöglicht, denn viele politische Strategien und rechtliche Regelungen, die zur gezielten Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer beitragen könnten, greifen auf Bundesebene.

Bei diversen Fragen fehlen nach Sicht von PAN Germany in den Antworten Informationen und Bewertungen zu Pestiziden. Beispielsweise hätte die Relevanz, die das Umweltbundesamt den zahlreichen in DE eingesetzten PFAS-Pestiziden für die Grundwassereinträge des Abbauproduktes TFA zuschreiben, deutlicher erwähnt werden müssen. Während ein paar PFAS-Biozide ausführlich behandelt werden, fehlt ein Überblick der im Pflanzenschutz eingesetzten PFAS-Wirkstoffe (Antwort auf Frage 16). Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einträge von PFAS-Pestiziden und TFA in Gewässer unverständlich und wirft Fragen auf, ob die Belastung durch PFAS-Pestizide ignoriert oder zumindest nicht in seiner Tragweite ernst genommen wird.

Überraschend ist auch die positive Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Eignung der vorhandenen Regelwerke und der daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht, um die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen (Antwort auf Frage 14). Möglicherweise würde heute die Antwort etwas anders ausfallen, da TFA jetzt von der ECHA als reproduktionstoxisch R1b eingestuft wurde (PAN berichtete). TFA ist ein PFAS, dass bereits in allen Wasserkörpern und allen anderen Umweltkompartimenten vorkommt und aufgrund seiner Langlebigkeit und Mobilität sich stetig weiter verteilt und anreichert. Auch die drastische Zunahme von nicht-relevanten Pestizidmetaboliten im Grundwasser, das „auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen“ sei (siehe Antwort auf Frage 6), passt nicht wirklich in das positive Fazit.

Die Antworten der Bundesregierung zur Frage der Gewässerbelastung u. a. mit Pestiziden und Bioziden kann nicht losgelöst von den aktuellen politischen Entwicklungen und ihren zu erwartenden Auswirkungen auf den zukünftigen Schutz unseres Wassers und unserer Gewässer gelesen und eingeordnet werden. Mit den Argumenten von Bürokratieabbau und Vereinfachungen wird mit dem vorgeschlagenen Omnibus X gerade massiv versucht, Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufzuweichen. Die im Omnnibus X vorgeschlagenen unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen im Pestizid- und Biozidrecht, vereinfachte Anwendungsausnahmen bereits verbotener Pestizide oder die Gewährung doppelt so langer Aufbrauchfristen gefährlicher Mittel werden definitiv nicht zu einem besseren Schutz von Roh-, Grund- und Oberflächengewässern beitragen. PAN Germany und viele weitere Umweltverbände engagieren sich gegen diese Bestrebungen. Wie sich die Bundesregierung dazu verhält, liegt weiterhin im Dunkeln.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Gewässerverunreinigungen findet sich hier:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105463.pdf




EFSA schlägt Verbesserungen der Umsetzung statt Deregulierung des Pestizidrechts vor

In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Pestizidrechts – kurz OmnibusX-Vorschlag – stellt die EU-Kommission ihre Pläne zur unbefristeten Genehmigung von Wirkstoffen als alternativlos dar, um u.a. den behördlichen Bearbeitungsstau bei der (Wieder)Genehmigung von Pestiziden abzubauen. Stimmt das wirklich? Von höchster Stelle aus der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt jetzt ein Lösungsvorschlag, der ein anderes Bild zeichnet.  

Auf Rückfrage des französischer Abgeordneten und Landwirt Benoît Biteau, macht EFSA-Direktor Nikolaus Kriz, Tierarzt und vormaliger Leiter der Abteilung Risikobewertung der EFSA, deutlich: Mit der Einstellung von 50 zusätzlichen Expert*innen und 15 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Personalaufbaus, verbesserter Automatisierungs- und Bewertungsinstrumente für die EFSA und die Mitgliedstaaten sowie der Zurückweisung unvollständiger Unterlagen der Industrie, ließen sich die Verzögerungen bei der Neubewertung von Pestiziden drastisch verringern, während gleichzeitig hohe Standards für den Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt blieben. Das Ganze ginge auch zügig: Innerhalb von nur drei Jahren ließe sich nach Angaben des EFSA-Direktors so wieder zu einem normalen Bearbeitungsrhythmus zurückkehren. Demgegenüber steht der Vorschlag der Kommission für unbefristete Genehmigungen, mit dem es acht Jahre dauern würde.  

Die von der EFSA vorgeschlagene praktische Alternative wäre damit wirksamer und schneller in der Umsetzung als der Plan der EU-Kommission.  

Der Omnibus-Vorschlag der Kommission gewährt den meisten Wirkstoffen eine unbefristete Genehmigung. Wissenschaftler*innen, Rechtsexpert*innen und Nichtregierungsorganisationen warnen davor, dass eine Umsetzung des Kommission-Vorschlags, das derzeitige Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich senken wird. 

Seit Jahren warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, dass qualitativ minderwertige und unvollständige Dossiers der Industrie eine Hauptursache für Verzögerungen bei der Bewertung von Pestiziden sind. Die Antwort der EFSA weist nun eindeutig in dieselbe Richtung.   

Auch im Falle des Rückstaus bei der  Biozidregulierung weist ein Implementierungsbericht der EU-Kommission [COM(2021) 287 final] bereits im Jahr 2021 auf die gleichen Ursachen und Lösungen hin. Anstatt letztere umzusetzen, schlägt der OmnibusX auch hier eine unbefristete Genehmigung für die meisten Wirkstoffe vor. 

Im Verbund mit PAN Europe fordert PAN Germany alle Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – und das Europäische Parlament auf, die Einführung unbefristeter Genehmigungen für Pestizide und Biozide im Omnibus-Vorschlag abzulehnen. Zudem sollten sie eine Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten und der Rolle der EFSA im EU-Bewertungssystem unterstützen – unter Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der Behörde.  

Weitere Informationen:  

 




Am 24. April ist Welthormontag

Hormone bestimmen zentrale Körperfunktionen, sie steuern unsere Entwicklung und Emotionen und entscheiden mit, ob wir gesund oder krank, glücklich oder unglücklich sind.  Wird die Hormonbildung gestört oder wirken chemische Stoffe wie Hormone, kann uns das krank machen und unser Leben dauerhaft beeinträchtigen. Zum Welthormontag wiederholt PAN Germany seine Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor hormonschädigenden Chemikalien, einschließlich Pestiziden, und ruft alle Menschen dazu auf, gegen den geplanten Abbau von EU-Schutzstandards im Pestizidrecht einzutreten.

Chemische Substanzen, die in das Hormonsystem von Menschen und Tieren eingreifen, indem sie körpereigene Hormone nachahmen, blockieren oder deren Wirkung verändern, nennt man kurz EDCs, aus dem Englischen für Endocrine Disrupting Chemicals.  Bereits geringste Mengen von EDCs können Wachstum, Stoffwechsel und Entwicklung stören, die Fruchtbarkeit beinträchtigen und Krebs fördern. Besonders empfindlich gegenüber EDCs sind ungeborene Kinder, Schwangere, Frauen und junge Menschen,

PAN Germany hat insbesondere hormonschädigende Pestizide im Blick, die als sog. Pflanzenschutzmittel in die Umwelt gelangen, als Pestizidrückstände in Lebensmitteln auf unseren Tellern landen oder als Biozidprodukte wie Haushaltsinsektizide, Desinfektions- oder Holzschutzmittel eingesetzt werden.

Es gibt wirksame Maßnahmen zum Schutz vor EDCs, doch mangelt es am politischen Willen zur Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Umsetzung und Konkretisierung des „Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien“ durch die derzeitige Bundesregierung (wir berichteten).

Doch der Schutz vor EDCs muss auch auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Mit Sorge muss in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket der Lebens- und Futtermittelsicherheit („Omnibus X“) geschaut werden. Denn sie weichen die eigentlich positiven Regelungen zu Verwendungsverboten von ED-Pestiziden und ED-Bioziden auf, da eine unbefristete Wirkstoffgenehmigung sowohl für das Pestizid- als auch für die Biozidgesetzgebung in der EU vorgeschlagen werden. Damit würde die Industrie aus ihrer Verantwortung entlassen werden, aktuelle wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu den hormonschädlichen Eigenschaften ihrer vermarkteten Wirkstoffe zu sammeln und diese regelmäßig zur behördlichen Überprüfung einzureichen. Stattdessen sollen nun die europäischen und nationalen Behörden „anlassbezogen“ diese Arbeit leisten. Wie dies konkret geschehen soll, bleibt unklar. Es droht ein Mehr an Bürokratie für staatliche Stellen und eine deutlich langsamere Reaktionszeit auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Identifizierung von Wirkstoffen als EDC würden sich verzögern und der Schutz vor bereits identifizierten Endokrinen Disruptoren würde gesenkt werden. Denn zukünftig sollen die ED-Pestizide über weitreichende Ausnahmeregelungen bis zu 5 Jahre weiter eingesetzt werden dürfen, u.a. wenn sie für den Pflanzenschutz notwendig scheinen. Dabei klärt der Vorschlag nicht, wer „notwendig“ definiert. Es droht, dass einzelne betriebswirtschaftliche Erwägungen über das gesamtgesellschaftliche Schutzbedürfnis und die gesamtgesellschaftlichen wirtschaftliche Erwägungen gestellt werden.

Gemeinsam mit Organisationen in ganz Europa engagiert sich PAN Germany gegen die schädliche Demontage der EU-Pestizid- und Biozid-Gesetze. Alle Menschen sind aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterschreiben – ganz einfach über unser Online-Tool.

Zum Welthormontag gilt: Der Schutz des Hormonsystems muss die Reduktion von EDCs in unserem Alltag mitberücksichtigen. Dies ist nicht nur eine Frage individueller Vorsorge, sondern erfordert entschlossenes politisches Handeln auf nationaler und europäischer Ebene. Es gibt politische Handlungsmöglichkeiten. Dabei ist dem Gesundheits- und Umweltnutzen stehts der Vorrang einzuräumen.

Seit Jahren machen die Umwelt-, Gesundheits- und Frauenorganisationen CHEMTrust, HEJSupport, WECF und PAN Gremany auf die zunehmende Belastung durch hormonell schädigende Chemikalien (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) aufmerksam. Zum diesjährigen Welthormontag wiederholen sie ihren eindringlichen Appell an die Politik endlich zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt durchzusetzen. [1]

 

[1] Gemeinsame Presseinformation zum Welthormontag am 24. April 2026: „Wenn Chemikalien in Alltagsprodukten unsere hormonelle Gesundheit bedrohen“, 17.04.2026




Neuer PAN Flyer „Hygiene – gewusst wie“

Nach dem Motto „viel hilft viel“ werden im Haushalt für die menschliche Hygiene häufig biozidhaltige Produkte wie z.B. Desinfektionsmittel eingesetzt. Doch der Einsatz von Bioziden und biozidbehandelten Alltagsgegenständen ist oftmals unnötig und birgt Risiken für Gesundheit und Umwelt. Mit dem neuen PAN-Flyer „Hygiene – gewusst wie“ geben wir praktische Tipps, wie Sie ohne viel Chemie im Haushalt auskommen. Der Flyer klärt zudem darüber auf, warum das Motto „so wenig wie möglich“ bei Bioziden die Leitlinie sein sollte und welche Rechte Verbraucher*innen vor dem Kauf haben, um Informationen zu Risiken und Alternativen zu erhalten.

Biozide sind Chemikalien, die zum Bekämpfen und Abtöten von Lebewesen eingesetzt werden – von tierischen Schädlingen, aber auch von Algen, Pilzen, Bakterien oder Viren. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektensprays, Rattengifte sowie weitere Schutzmittel.

Biozide sind Giftstoffe. Neben Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, sind sie die einzigen potenziell gefährlichen Chemikalien, die gezielt in die Umwelt freigesetzt und nah am Menschen eingesetzt werden. Viele Biozide gelten als umweltgefährlich und können insbesondere für empfindliche Menschen, für Schwangere und Kinder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen haben. Deswegen sollte der Einsatz von Bioziden weitgehend vermieden werden.

Gerne stellen wir Institutionen der Verbraucher- und Gesundheitsberatung die Faltblätter kostenfrei zur Verfügung, wenden sie sich mit Ihrer Anfrage mit dem Betreff „Hygiene-Faltblatt bestellen“ an info@pan-gernmany.org.

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Deep Dive: Eintauchen in die Welt der Chemikalienpolitik

Neuer Kompass Chemikalienpolitik schafft Übersicht und regt Veränderung aus zivilgesellschaftlicher Perspektive an.

Chemikalien sind allgegenwärtig – sie finden Einsatz in allen Industriezweigen und sind aus unserem Alltag nicht weg­zudenken. Ihrem Nutzen stehen die Gefahren gegenüber: Die Belastung von Mensch und Umwelt mit chemischen Stoffen hat sich längst zum globalen Problem ausgeweitet. Die globale Verschmutzungskrise hat gravie­rende ökologische, ökonomische und gesund­heitliche Folgen. Bereits heute sind weltweit ca. 350.000 Chemikalien auf dem Markt, von denen nur wenige toxikologisch bewertet und noch weniger regu­liert sind. Prognostiziert wird ein weiterer erheblicher Anstieg der Produktion in den kommenden Jahren. Pes­tizide, Industriechemikalien und (Mikro-)Plastik belasten Böden, Gewässer und die Luft, stören Ökosysteme und bergen Risiken für die menschliche Gesundheit. Steigende Gesundheitsausgaben für chemikalienbedingte Erkrankungen und die Grenzen technischer Reinigungsmöglichkeiten werden genauso angesprochen, wie die Notwendigkeit und Möglichkeit, die politischen und regulatorischen Weichen in Richtung Transformation und Entlastung zu stellen.

Der Kompass Chemikalienpolitik beleuchtet Stoffgruppen im Fokus – wie PFAS, die sich kontinuierlich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern und längst unsere Gewässer und unser Trinkwasser belasten und hormonschädliche Substanzen (endokrine Disruptoren, EDCs), die aus ver­schiedenen Chemikaliengruppen stammen und in nahezu allen Alltagsprodukten enthalten sind. Und er bietet einen kompakten Überblick, warum eine konsistente, ambi­tionierte und schützende Chemikalienpolitik notwendig ist und wie man sich dafür einsetzten kann.

Zum Download: Kompass Chemikalienpolitik

Der Kompass Chemikalienpolitik ist ein gemeinsames Policy Briefing elf zivilgesellschaftlicher Organisationen, die für das Recht auf eine giftfreie Zukunft eintreten:




Offener Brief an Bundesregierung für besseren Schutz vor hormonschädigenden Stoffen

Bereits in sehr geringen Mengen können EDCs (endocrine disrupting chemicals) in den Hormonhaushalt eingreifen. Besonders gefährdet sind Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen. Deshalb muss nach den Zielen der Europäischen Union, die Exposition gegenüber EDCs für die Bevölkerung und für die Umwelt deutlich verringert werden.

In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich CHEM Trust Europe e.V., Health and Environment Justice Support e.V. (HEJSupport), Women Engage for a Common Future Deutschland e.V. (WECF) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) an die neue Bundesregierung und mahnen dringenden politischen Handlungsbedarf zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen an. Mit dem Brief an die Bundesminister:innen des BMUKN, BMLEH, BMG, BMWE, BMJV, BMFSFJ und dem BMAS appellieren die Nichtregierungsorganisationen (NROs) an deren Verantwortung, tätig zu werden. Sie  erinnern an den – nach Ressortabstimmung – von der Vorgängerregierung verabschiedeten „Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen” vom November 2023, der unter anderem als nationale Maßnahme für die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie genannt wird.

Erinnert wird zudem an den Maßnahmenkatalog des NRO-Bündnisses, der ein Jahr später im Oktober 2024  veröffentlicht wurde und Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung des „Fünf-Punkte-Plans“ zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt konkretisiert:

  • Entwicklung eines verbindlichen, ausreichend finanzierten Maßnahmenplans mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten.
  • Keine nationalen Zulassungen mehr für EDC-haltige Biozide und Pestizide; nationale Verbote von EDCs in besonders kritischen Produkten.
  • Engagement für eine zügige Identifizierung und Regulierung von EDCs auch auf EU- Ebene, inklusive der Verdachtsstoffe.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher:innen, gezielte Aufklärungskampagnen (besonders für Schwangere) und einfache Zugänge zu Informationen.
  • Förderung sicherer Alternativen zu EDCs, auch nicht-chemischer Verfahren, und Unterstützung entsprechender Forschung.
  • Stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung, um einheitliches und glaubwürdiges Handeln sicherzustellen.

Lesen Sie hier den gemeinsamen offenen Brief an die Bundesministerien.

 

EDCs werden mit schwerwiegenden Gesundheitseffekten wie bestimmten Krebserkrankungen, Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Effekten auf Intelligenz und Verhalten, chronischen Stoffwechselkrankheiten und Schädigungen des Immunsystems in Verbindung gebracht. EDCs kommen in vielen Alltagsprodukten vor und landen als Pestizidrückstände in der Umwelt und in unseren Lebensmitteln. Auch für die biologische Vielfalt und die Umwelt stellen EDCs – zum Beispiel solche aus der PFAS-Gruppe – eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Dies ist mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbunden, die in der EU auf Hunderte von Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind insofern dringend geboten.

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie wendete sich deshalb ebenfalls jüngst mit einem Offenen Brief an Vertreter:innen der deutschen Regierung und formulierte ihre Empfehlungen, unter anderen ein Verbot von EDCs in allen Konsumgütern  und die Unterstützung des  Vorschlags für eine universelle Beschränkung von den „Ewigkeitschemikalien“ PFAS.

In den Kernbereichen von PAN Germany – der Pestizid- und Biozidpolitik – regeln die entsprechenden EU-Verordnungen bereits seit 2009 bzw. 2012 den Ausschluss von identifizierten hormonschädlichen Wirkstoffen. Allerdings verlaufen die Identifizierung und Regulierung sehr schleppend. Es gibt immer wieder technische Verlängerungen von Wirkstoff-Genehmigungen, oft, weil die notwendigen Daten zu endokrinschädlichen Eigenschaften von den Antragstellern nicht oder unvollständig eingereicht werden. Außerdem sind – insbesondere im Biozidrecht – verschiedene Ausnahmen vom Verwendungsverbot vorgesehen, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Daher setzt sich PAN Germany für eine schnellere und konsequentere Umsetzung der Gesetzgebung ein wie z.B. eine ernsthafte vergleichende Bewertung auch von nichtchemischen Alternativen und fordert schnelle und weitergehende nationale Verbote von Pestizid- und Biozidprodukten, die EDCs enthalten.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung von Informationen. Hier leistet PAN Germany wichtige Aufklärungsarbeit, beispielsweise mit den aktuellen Materialien zum EDC-Thema für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.




Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.

 

 

 




Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen noch immer unzureichend

Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien: Ein Jahr nach dem eigenen Aktionsplan – doch die Regierung bleibt untätig

Hamburg/München, 15.10.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Nichtregierungsorganisationen fordern mehr Engagement von der Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Aktionsplans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien.

Ein Jahr nach der Vorstellung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien (Endokrine Disruptoren) ziehen Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen eine ernüchternde Bilanz. Trotz klarer wissenschaftlicher Warnungen und der Zusicherung, den Schutz der Bevölkerung zu verstärken, fehlt es weiterhin an konkreten Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. Die gesundheitliche Gefährdung durch Endokrine Disruptoren, die u. a. in Alltagsprodukten wie Plastik, Kosmetika und Reinigungsmitteln enthalten sind, bleibt ungebremst.

Nichtregierungsorganisationen fordern dringendes Handeln

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen kritisieren die Untätigkeit der Regierung scharf und beschreiben in ihrem heute veröffentlichten Papier konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen. An jedem weiteren Tag, an dem die Bundesregierung nicht handelt, werden diese schädlichen Chemikalien weiterhin freigesetzt – das geht auf Kosten der Gesundheit heutiger und zukünftiger Generationen sowie unserer Umwelt, kritisieren die Initiatoren CHEM Trust Europe, Health and Environmental Justice Support (HEJSupport), das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Women Engage for a Common Future (WECF). Die Forderungen werden bisher von 17 Organisationen unterstützt.

Bei der Ankündigung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung versprach Bundesumweltministerin Steffi Lemke einen umfassenden Schutzplan gegen hormonell schädigende Stoffe mit einem Bündel an Maßnahmen und Zielen. Von einem umfassenden Schutzplan kann aber keine Rede sein, da der Plan im Wesentlichen lediglich bestehende Maßnahmen zusammenfasst. Das reicht aber nicht aus, wie wissenschaftliche Studien zur Belastung der Bevölkerung und der Umwelt zeigen.

Forderungen an die Politik

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung dazu auf, endlich konkrete Maßnahmen umzusetzen und den Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien ernst zu nehmen. Zu den Forderungen gehören:

  • Reduktion der Belastung (Exposition) und/oder Phase-out von hormonell schädigenden Chemikalien in allen relevanten Produkten sowie Förderung nachhaltiger Alternativen,
  • Kennzeichnungspflicht für Produkte, die endokrine Disruptoren enthalten,
  • Aufklärungskampagnen für besonders betroffene Gruppen, wie z. B. Schwangere,
  • Beschleunigung der Regulierung von hormonell schädigenden Pestiziden und Bioziden.

Zitate

„Es reicht nicht aus, auf dem Papier in fünf Punkten grobe Absichten zu formulieren und im Anschluss die Detailplanung, den Dialog und letztlich das Handeln zu unterlassen. Dies geht an der Notwendigkeit, die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie wichtige natürliche Ressourcen vor diesen gefährlichen Stoffen zu schützen, gänzlich vorbei“, kritisiert Susanne Smolka von PAN Germany.

„Der Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung bleibt ein Papiertiger. In der Praxis fehlt es an konsequentem Handeln. Es ist alarmierend, dass die Bundesregierung trotz klarer wissenschaftlicher Beweise weiterhin zögert, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien umzusetzen. Unsere Gesundheit wird durch politische Untätigkeit gefährdet, während gefährliche Substanzen weiter unkontrolliert im Umlauf sind“, sagt Alexandra Caterbow von HEJSupport.

„Die hohe Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonell schädigenden Stoffen zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz gewährleistet. ‚Business as usual’, wie im Fünf-Punkte-Plan beschrieben, wird daran nichts ändern. Deutschland muss unter anderem zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um Gruppen hormonell schädigender Stoffe zu identifizieren und auf EU-Ebene Beschränkungen zu erarbeiten”, fordert Antonia Reihlen von CHEM Trust Europe.

„Schwangere Frauen und Kinder zählen zu den am stärksten gefährdeten Gruppen, wenn es um die Auswirkungen hormonell schädigender Chemikalien geht. Die Untätigkeit der Politik setzt die Gesundheit sowohl der heutigen als auch der kommenden Generationen aufs Spiel. Es ist entscheidend, dass die Regierung den Fünf-Punkte Plan zu EDCs konsequent umsetzt und nicht länger passiv bleibt, denn sie hat die Pflicht, ihre Bürger*innen zu schützen”, betont Johanna Hausmann von WECF, Women Engage for a Common Future.

Hintergrund

Hormonell wirksame Chemikalien, auch als endokrine Disruptoren bekannt, kurz EDCs, sind Substanzen, die das Hormonsystem von Mensch und Tier negativ beeinflussen können. Sie sind u. a. in alltäglichen Produkten wie Plastikverpackungen, Körperpflegeprodukten, Textilien und Pestiziden enthalten und wurden mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen wie Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen und Krebs in Verbindung gebracht.

Kontakte

Links zu weiteren Informationen

 




Zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz zur Weltchemikalienkonferenz am 22.09.2023 in Bonn

Vom 25. Bis 29. September findet in Bonn die Weltchemikalienkonferenz – die ICCM5 – statt, bei der ein neues Abkommen für das internationale Chemikalienmanagement beschlossen werden soll. Bereits in der Woche davor beginnen wir mit den Vorbereitungen. Als deutsche NGOs, die zu dem Thema arbeiten, organisieren wir eine zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz am 22. September mit einer High-Level Paneldiskussion, Workshops und einer Fishbowl Diskussion über unsere künftigen Arbeiten.

Diese halbtägige Konferenz bietet der Zivilgesellschaft und ihren Unterstützer*innen eine zusätzliche Gelegenheit zum Gedankenaustausch und zur Formulierung unserer Positionen im Vorfeld der Weltchemikalienkonferenz. Gemeinsam schaffen wir einen entscheidenden Impuls für die weitere Zusammenarbeit. Machen Sie mit und helfen Sie dabei, diese Veranstaltung zu einem zusätzlichen Ansporn für die folgende Verhandlungswoche zu machen und unterstützen Sie unseren gemeinsamen Kampf für ein ambitioniertes Abkommen zum internationalen Chemikalienmanagement.

Hier geht es zum Programm

Die zivilgesellschaftliche Konferenz startet am 22. September um 15 Uhr und schließt am Abend mit einem gemeinsamen Essen. Hiermit möchten wir Interessierte herzlich zu dieser Konferenz einladen.

Die Konferenz wird ausschließlich in Präsenz und auf Englisch stattfinden. Eine vorherige Registriergung ist notwendig.

Die Veranstaltung findet in den Räumen des Bundesministeriums für Umwelt (Adresse: Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn) statt. Der Eintritt ist frei.

Hier geht es zur Anmeldung

Die zivilgesellschaftliche Konferenz wird organisiert von:
BUND, European Network for Environmental Medicine, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, Pestizid Aktions-Netzwerk und Women Engage for a Common Future. 

Wir freuen uns auf Sie!