Insektensprays & Co. – Greifen die neuen Verkaufsregeln im Handel?

Selbstbedienungsverbot für Biozidprodukte: PAN Germany und Verbraucherzentrale NRW machen den Test

Hamburg, 11.06.2025, Pressemitteilung.

Seit Anfang des Jahres gilt in deutschen Geschäften ein Selbstbedienungsverbot für Mittel zur Schädlingsbekämpfung wie Insektizide gegen Motten, Mücken oder Ameisen. Zudem müssen Kund*innen vor dem Kauf solcher und weiterer Biozidprodukte durch das Verkaufspersonal sachkundig beraten werden. Wie gut das funktioniert, haben das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und die Verbraucherzentrale NRW mit Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Hamburg überprüft.

Der stationäre und der Online-Handel hatten nach Verabschiedung der „Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten“ im August 2021 mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

„Endlich gelten für die Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln die selben Schutzstandards für den Verkauf, wie sie bereits seit Jahrzehnten für Pestizidprodukte für den Garten vorgeschrieben sind“, sagt die Biozid- und Pestizidexpertin bei PAN Germany Susanne Smolka. „Die neuen Regeln zeigen Wirkung. Wir haben keine freiverkäuflichen Angebote von Motten- oder Fliegensprays mehr in den überprüften Geschäften wie Drogerien gefunden und in den Baumärkten stehen sie nun gemeinsam mit den Pestiziden im verschlossenen „Giftschrank“. Was die sachkundige Beratung anbelangt, kann allerdings mancherorts noch nachgebessert werden“, so Smolka. In den über 20 geführten Beratungsgesprächen im stationären Handel fehlten oft wichtige Informationen oder die richtigen Hinweise für den geschilderten Schädlingsfall.

Die Verordnung schreibt vor, dass Verbraucher*innen – also nicht sachkundige Personen – in einem Abgabegespräch vor dem Kauf sowohl über die sachgerechte Anwendung, Entsorgung und über mögliche Risiken der Mittel informiert werden müssen. Außerdem muss auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung sowie auf mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zur Bekämpfung eines Schädlingsbefalls hingewiesen werden. „Wichtig ist jetzt, dass sich das neue Beratungsrecht bei den Verbraucher*innen rumspricht und sie dieses im Geschäft und beim (online-)Einkauf einfordern. Biozidprodukte wie Insektensprays enthalten Giftstoffe mit Gesundheits- und Umweltgefahren. Es lohnt also immer, nach ungefährlicheren Alternativen zu fragen“, so Smolka. Bei einem sehr starken Schädlingsbefall empfiehlt die PAN-Expertin, eine sachkundige Schädlingsbekämpfungsfirma hinzuzuziehen.

Bei den Testkäufen positiv aufgefallen sei, dass viele Online-Shops beratungspflichtige Mittel aus ihrem Sortiment genommen haben, beziehungsweise solche Produkte nur noch mit Beratung im stationären Handel zur Abholung anbieten. Ob im Netz bereitgestellte Informationsvideos anstelle eines individuellen Abgabegesprächs ausreichen, ist zu hinterfragen und muss letztlich von den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden bewertet werden.

PAN Germany und die Verbraucherzentrale NRW betonen, dass behördliche Kontrollen zur Umsetzung der neuen Vorschriften wichtig sind und heben insbesondere die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Verbraucher*innen hervor, wo diese Verstöße melden können. Beides ist wichtig, denn es geht neben der Wahrung der Verbraucherrechte um die Stärkung des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Frei verkäuflich und ohne Beratungspflicht sind weiterhin biozidhaltige Abwehr- und Lockmittel (Repellentien) erhältlich. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW verweist auf diese Gesetzeslücke [ Pressemitteilung VZ NRW: „Insektenspray – beim Kauf jetzt besser beraten?“ ]. So zeige sich, dass viele Hersteller ihre Rezepturen „entschärft“ haben, um die Sprays als Repellentien ohne Beratungspflicht deklarieren zu können. Diese enthalten Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, der Insekten – Schädlinge wie Nützlinge – nicht nur abwehren, sondern auch töten kann, kritisiert die Chemikerin. Einen Vorteil hat Chysanthemenextrakt: Seine Wirkstoffe, sogenannte Pyrethrine, sind weniger stabil als die meisten synthetisch hergestellten Pyrethroide. Mit Blick auf die Umweltwirkungen sollten aus Sicht der Chemikerin auch Wirkstoffe wie Chrysanthemenextrakt, die Insekten schädigen und töten können, nicht als „Abwehrmittel“ zugelassen werden. Damit wäre der Trick der Hersteller, Insektensprays als Abwehrmittel zu verkaufen, nicht mehr möglich, unterstreicht Effers.

Pressekontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, Tel.: 0179/6822644

 

Hintergrundinformation

Im März und April hatten Mitarbeitende der beiden Organisationen PAN Germany und VZ NRW in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg stichprobenartig Drogerie- und Supermärkte sowie Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkte aufgesucht und das Angebot von Insektizid-Produkten geprüft. Positives Ergebnis: Beratungspflichtige Produkte wurden in den großen Drogerie- und Supermarktketten aus dem Sortiment genommen. In keinem der mehr als 130 besuchten Geschäfte standen solche Insektizid-Sprays einfach zur Selbstbedienung im Regal.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden vor allem noch in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten in verschlossenen „Giftschränken“ angeboten. Sie stehen nun dort an der Seite mit Pestiziden für den Garten, die oft die gleichen oder ähnliche Wirkstoffe enthalten wie Schädlingsbekämpfungsmittel für Haus und Terrasse.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) schreibt ein Selbstbedienungsverbot vor für Biozid-Produkte, die für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit nicht gestattet sind, sowie für die Produktarten „Rodentizide“, „Insektizide“, „Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ und „Antifouling-Produkte“. Für diese genannten Gruppen sowie für folgende weitere Biozid-Produktarten: „Beschichtungsschutzmittel“, „Holzschutzmittel“ und „Schutzmittel für Baumaterialien“ muss sichergestellt werden, dass vor Abschluss des Kaufvertrags ein Abgabegespräch durch eine sachkundige Person stattfindet.

 

 

 




Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen noch immer unzureichend

Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien: Ein Jahr nach dem eigenen Aktionsplan – doch die Regierung bleibt untätig

Hamburg/München, 15.10.2024. Gemeinsame Pressemitteilung. Nichtregierungsorganisationen fordern mehr Engagement von der Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Aktionsplans zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien.

Ein Jahr nach der Vorstellung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien (Endokrine Disruptoren) ziehen Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen eine ernüchternde Bilanz. Trotz klarer wissenschaftlicher Warnungen und der Zusicherung, den Schutz der Bevölkerung zu verstärken, fehlt es weiterhin an konkreten Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. Die gesundheitliche Gefährdung durch Endokrine Disruptoren, die u. a. in Alltagsprodukten wie Plastik, Kosmetika und Reinigungsmitteln enthalten sind, bleibt ungebremst.

Nichtregierungsorganisationen fordern dringendes Handeln

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen kritisieren die Untätigkeit der Regierung scharf und beschreiben in ihrem heute veröffentlichten Papier konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen. An jedem weiteren Tag, an dem die Bundesregierung nicht handelt, werden diese schädlichen Chemikalien weiterhin freigesetzt – das geht auf Kosten der Gesundheit heutiger und zukünftiger Generationen sowie unserer Umwelt, kritisieren die Initiatoren CHEM Trust Europe, Health and Environmental Justice Support (HEJSupport), das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Women Engage for a Common Future (WECF). Die Forderungen werden bisher von 17 Organisationen unterstützt.

Bei der Ankündigung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung versprach Bundesumweltministerin Steffi Lemke einen umfassenden Schutzplan gegen hormonell schädigende Stoffe mit einem Bündel an Maßnahmen und Zielen. Von einem umfassenden Schutzplan kann aber keine Rede sein, da der Plan im Wesentlichen lediglich bestehende Maßnahmen zusammenfasst. Das reicht aber nicht aus, wie wissenschaftliche Studien zur Belastung der Bevölkerung und der Umwelt zeigen.

Forderungen an die Politik

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung dazu auf, endlich konkrete Maßnahmen umzusetzen und den Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien ernst zu nehmen. Zu den Forderungen gehören:

  • Reduktion der Belastung (Exposition) und/oder Phase-out von hormonell schädigenden Chemikalien in allen relevanten Produkten sowie Förderung nachhaltiger Alternativen,
  • Kennzeichnungspflicht für Produkte, die endokrine Disruptoren enthalten,
  • Aufklärungskampagnen für besonders betroffene Gruppen, wie z. B. Schwangere,
  • Beschleunigung der Regulierung von hormonell schädigenden Pestiziden und Bioziden.

Zitate

„Es reicht nicht aus, auf dem Papier in fünf Punkten grobe Absichten zu formulieren und im Anschluss die Detailplanung, den Dialog und letztlich das Handeln zu unterlassen. Dies geht an der Notwendigkeit, die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie wichtige natürliche Ressourcen vor diesen gefährlichen Stoffen zu schützen, gänzlich vorbei“, kritisiert Susanne Smolka von PAN Germany.

„Der Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung bleibt ein Papiertiger. In der Praxis fehlt es an konsequentem Handeln. Es ist alarmierend, dass die Bundesregierung trotz klarer wissenschaftlicher Beweise weiterhin zögert, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor hormonell schädigenden Chemikalien umzusetzen. Unsere Gesundheit wird durch politische Untätigkeit gefährdet, während gefährliche Substanzen weiter unkontrolliert im Umlauf sind“, sagt Alexandra Caterbow von HEJSupport.

„Die hohe Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonell schädigenden Stoffen zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz gewährleistet. ‚Business as usual’, wie im Fünf-Punkte-Plan beschrieben, wird daran nichts ändern. Deutschland muss unter anderem zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um Gruppen hormonell schädigender Stoffe zu identifizieren und auf EU-Ebene Beschränkungen zu erarbeiten”, fordert Antonia Reihlen von CHEM Trust Europe.

„Schwangere Frauen und Kinder zählen zu den am stärksten gefährdeten Gruppen, wenn es um die Auswirkungen hormonell schädigender Chemikalien geht. Die Untätigkeit der Politik setzt die Gesundheit sowohl der heutigen als auch der kommenden Generationen aufs Spiel. Es ist entscheidend, dass die Regierung den Fünf-Punkte Plan zu EDCs konsequent umsetzt und nicht länger passiv bleibt, denn sie hat die Pflicht, ihre Bürger*innen zu schützen”, betont Johanna Hausmann von WECF, Women Engage for a Common Future.

Hintergrund

Hormonell wirksame Chemikalien, auch als endokrine Disruptoren bekannt, kurz EDCs, sind Substanzen, die das Hormonsystem von Mensch und Tier negativ beeinflussen können. Sie sind u. a. in alltäglichen Produkten wie Plastikverpackungen, Körperpflegeprodukten, Textilien und Pestiziden enthalten und wurden mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen wie Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen und Krebs in Verbindung gebracht.

Kontakte

Links zu weiteren Informationen

 




Zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz zur Weltchemikalienkonferenz am 22.09.2023 in Bonn

Vom 25. Bis 29. September findet in Bonn die Weltchemikalienkonferenz – die ICCM5 – statt, bei der ein neues Abkommen für das internationale Chemikalienmanagement beschlossen werden soll. Bereits in der Woche davor beginnen wir mit den Vorbereitungen. Als deutsche NGOs, die zu dem Thema arbeiten, organisieren wir eine zivilgesellschaftliche Vorbereitungskonferenz am 22. September mit einer High-Level Paneldiskussion, Workshops und einer Fishbowl Diskussion über unsere künftigen Arbeiten.

Diese halbtägige Konferenz bietet der Zivilgesellschaft und ihren Unterstützer*innen eine zusätzliche Gelegenheit zum Gedankenaustausch und zur Formulierung unserer Positionen im Vorfeld der Weltchemikalienkonferenz. Gemeinsam schaffen wir einen entscheidenden Impuls für die weitere Zusammenarbeit. Machen Sie mit und helfen Sie dabei, diese Veranstaltung zu einem zusätzlichen Ansporn für die folgende Verhandlungswoche zu machen und unterstützen Sie unseren gemeinsamen Kampf für ein ambitioniertes Abkommen zum internationalen Chemikalienmanagement.

Hier geht es zum Programm

Die zivilgesellschaftliche Konferenz startet am 22. September um 15 Uhr und schließt am Abend mit einem gemeinsamen Essen. Hiermit möchten wir Interessierte herzlich zu dieser Konferenz einladen.

Die Konferenz wird ausschließlich in Präsenz und auf Englisch stattfinden. Eine vorherige Registriergung ist notwendig.

Die Veranstaltung findet in den Räumen des Bundesministeriums für Umwelt (Adresse: Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn) statt. Der Eintritt ist frei.

Hier geht es zur Anmeldung

Die zivilgesellschaftliche Konferenz wird organisiert von:
BUND, European Network for Environmental Medicine, Forum Umwelt und Entwicklung, HEJSupport, Pestizid Aktions-Netzwerk und Women Engage for a Common Future. 

Wir freuen uns auf Sie!




Neuer PAN-Flyer zu hormonschädlichen Pestiziden

Die Öffentlichkeit in Deutschland hat das Recht, über die Gefahren von hormonschädlichen Chemikalien besser aufgeklärt und über praktische Möglichkeiten informiert zu werden, um die eigene Belastung mit diesen „Endokrinen Disruptoren“ (EDCs) zu mindern. Verantwortlich ist aber die Politik. Sie muss sich des Problems stärker annehmen, strenger und schneller hormonschädliche Stoffe regulieren bzw. verbieten und die Verbraucher*innenrechte auf Information und Schutz umsetzen. PAN Germany setzt sich dafür auf politischer Ebene ein. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, einen „nationalen Plan zum Schutz vor hormonakti­ven Substanzen“ zu initiieren, der aber noch nicht vorliegt.

Für die interessierte Öffentlichkeit haben wir unser Informationsfaltblatt von 2019 gründlich überarbeitet und aktualisiert. Der Flyer „Hormonschädliche Pestizide: Eine schleichende Gefahr beschreibt das Problem der „Hormongifte“ mit Fokus auf endokrinschädliche Pestizide und Biozide, gibt praktische Tipps und verweist auf weiterführende Informationen  auf der PAN Germany  Website sowie bei den Partner- und Netzwerkorganisationen HEJSupport, WECF und CHEMTrust, die sich wie PAN in der Allianz EDC Free Europe engagieren.

Gerne stellen wir Institutionen der Verbraucher- und Gesundheitsberatung die Faltblätter kostenfrei zur Verfügung, wenden sie sich mit ihrer Anfrage mit Betreff „EDC-Faltblatt bestellen“ an info@pan-gernmany.org.

Der Flyer „Hormonschädliche Pestizide: Eine schleichende Gefahr“ steht hier zum Download bereit.




Aufzeichnung zum Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen!

Am 25. Januar 2023 luden Women Engage for a Common Future (WECF) in Kooperation mit HEJSupport und PAN Germany zu dem Online-Talk: Hormonaktive Chemikalien stoppen!
Die Teilnehmer*innen diskutierten mit der Parlamentarischen Staatsekretärin des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Bettina Hoffmann, gemeinsam mit Expert*innen aus den Bereichen Toxikologie, Endokrinologie, Politik und der Zivilgesellschaft die Frage: Wie können wir uns und unsere Umwelt besser vor hormonaktiven Chemikalien schützen?

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines Plans zum Schutz vor hormonaktiven Chemikalien, so genannten Endocrine Disrupting Chemicals (EDCs), festgeschrieben. Dies ist ein wichtiger und dringender Schritt, denn EDCs sind Chemikalien, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren stören und dadurch irreversible gesundheitliche Schäden auslösen können. Mehr als 50 Teilnehmende nahmen interessiert die neuesten Zahlen und Forschungsergebnisse sowie die Eckpunkte des geplanten EDC-Aktionsprogramms auf, die in dem Online-Talk präsentiert wurden.

Wer den Online-Talk nachhören möchte oder diesen verpasst hat, dem steht hier die Aufzeichnung zur Verfügung. Unter diesem Link finden sich auch die Präsentationen der Veranstaltung zum Herunterladen.
Weitere Informationen finden sich auf unserer PAN-Website unter dem Schlagwort „EDCs“ wie u.a. die von HEJ Support, PAN Germany und WECF ausgearbeiteten „Forderungen für einen EDC Aktionsplan“.




Europäische Chemikalien Strategie ohne Abstriche verabschieden!

Neue Publikation kritisiert Angriff auf den Entwurf der EU-Kommission

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2023

Vor mehr als zwei Jahren, im Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Chemikalienstrategie, kurz CSS (für Chemicals Strategy for Sustainability), die dem Leitbild einer giftfreien Umwelt folgt und bestrebt ist, „die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere die von gefährdeten Gruppen“ besser zu schützen. Dieser fortschrittliche Entwurf, der unter anderem ein Exportverbot für in der EU verbotene Chemikalien und einen besseren Schutz vor hormonschädlichen Substanzen vorsieht, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung in geltendes EU-Recht.

Stattdessen häufen sich die Angriffe auf den CSS-Entwurf, der auch eine Stärkung des „gefahrenbasierten“ Ansatzes enthält, also ein Verbot von Substanzen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, ohne die Möglichkeit, diese mittels unangemessener Risikobewertung zu verharmlosen. Der gefahrenbasierte Ansatz ist bereits Teil der EU-Pestizidzulassungsverordnung (EC 1107/2009)[1], wird allerdings auch dort immer wieder nur halbherzig angewendet.[2] Dieser Ansatz ist eine Einschätzung der Stoffeigenschaften einer Chemikalie. Wenn das Gefahrenpotenzial zu groß ist, zum Beispiel wenn der Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft wird, würde ein Verbot erfolgen. Die Gegner dieses Ansatzes möchten den Stoff über eine Risikobewertung dann ggf. trotzdem genehmigen können.

Eine der Attacken auf die CSS kam vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese Behörde, gegen die – daran sei erinnert – im Zuge des damaligen Wiedergenehmigungsverfahrens für Glyphosat im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs erstattet wurde,[3] stellte die Wissenschaftlichkeit des CSS-Ansatzes in Frage. In einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology erhoben Mitarbeiter des BfR schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission.[4] In Ihrer Schlussfolgerung mahnen die Autoren des Beitrags, dass der „wissenschaftliche Diskussionsprozess nicht allein auf der Grundlage von Behauptungen funktionieren“ könne, und beschuldigen die EU-Kommission, ungerechtfertigte Ansichten und Ängste zu schüren, was zur „Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden“ führen würde. Dabei übergeht das BfR geflissentlich seinen eigenen Beitrag zur Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden in Form der Verbreitung falscher Argumente, die nur allzu durchschaubar waren.[5]

In einer im Januar 2023 veröffentlichten Analyse[6] unterzogen Prof. Erik Millstone (Universität Sussex, UK) und Dr. Peter Clausing (PAN Germany) den Gastkommentar der BfR-Mitarbeiter einer kritischen Analyse. Ihre Analyse kommt zu dem Schluss, dass sich das BfR auf „Wissenschaftlichkeit“ beruft und sich zugleich mit seinen eigenen Argumenten weit von der selbst eingeforderten Wissenschaftlichkeit entfernt. Eine wesentliche Kritik von Millstone & Clausing ist, dass die BfR-Autoren wertebasierte Urteile als objektive wissenschaftliche „Wahrheiten“ präsentieren, statt deutlich zu machen, dass sich die von ihnen vertretenen Ansichten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft befinden und mithin eine starke subjektive Komponente enthalten. Diese Art der Vernebelung durch das BfR ist nicht neu. So hat das BfR im Jahr 2016, im Zuge der damaligen Glyphosat-Diskussion, durch eine Vermischung von Risiko (Risk) und Gefahr (Hazard) in der Öffentlichkeit Verwirrung gestiftet. Der Einladung sich auf die „mehrfach von ihm selbst eingeforderte sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion“ einzulassen, ist die Behörde nicht gefolgt.[7]

Die Analyse von Millstone & Clausing unterzieht zudem die vom BfR aufgestellten Behauptungen einer kritischen Prüfung, dass in den Bereichen der regulatorischen Stoffbewertung zur Hormonschädigung, Reproduktionstoxizität und Chemikalien-Cocktails alles in bester Ordnung sei. So demonstriert zum Beispiel ein Blick in die EU-Statistik zum Auftreten von Organmissbildungen bei Neugeborenen, dass die Behauptung der BfR-Autoren falsch ist, dass sich an der Häufigkeit solcher Fälle in den letzten 40 Jahren nichts geändert hätte.[8] Tatsächlich sind solche Missbildungen häufiger geworden. Ganz unberücksichtigt lässt das BfR die Frage, ob ein besseres Chemikalien- bzw. Pestizidmanagement im Verlauf von vier Jahrzehnten die Zahl von 200 Fällen pro 10.000 Neugeborenen nicht sogar hätte verringern müssen. Wenn es stimmt, dass „… Institutionen, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien und Methoden der Wissenschaft der regulatorischen Risikobewertung für den Gesundheitsschutzes in der EU (haben)“[9], sollte man eine solche Reduktion eigentlich erwarten können.

Der Angriff durch das BfR ist nicht die einzige Attacke gegen die CSS. Auch die Industrie selbst macht mobil, wie ein vor wenigen Wochen durchgeführtes Webinar mit dem Thema „Two Years Later: How Has the Chemicals Strategy for Sustainability Changed REACH and CLP Regulations?” deutlich macht.[10] Es gibt also gute Gründe, die weitere Entwicklung wachsam zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass der CSS-Entwurf einerseits nicht verwässert und andererseits möglichst bald in geltendes Recht überführt wird.

Die Publikation ist auch in englischer Sprache erhältlich.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=de

[2] https://pan-germany.org/pestizide/neuer-bericht-zeigt-bewertung-von-krebseffekten-bei-4-von-10-pestiziden-fehlerhaft/

[3] https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassungsbeh%C3%B6rde-informierte-falsch

[4] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3

[5] vgl. Clausing, P. (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR.   Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (1): 27 – 34.

[6] https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[7] https://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/The_Carcinogenic_Hazard_of_Glyphosate.pdf

[8] https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat/eurocat-data/prevalence_en, zusammengefasst in Tabelle 1 von https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[9] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3, Seite 259 (eigene Übersetzung)

[10] https://www.reachblog.com/2022/12/register-now-webinar-two-years-later-how-has-the-chemicals-strategy-for-sustainability-changed-reach-and-clp-regulations/




Schulworkshop-Reihe „Bildung für eine zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung & Lebensweise“

Klimawandel, Artensterben, Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit – diese globalen Herausforderungen betreffen die Gegenwart und die Zukunft junger Menschen hier bei uns und weltweit. Dass sich etwas ändern muss daran, wie wir Landbewirtschaftung betreiben und unsere Lebensmittel produzieren, aber auch an unserer Lebensweise, ist klar.

Wie sieht dieser Wandel aus? Und wie können wir ihn gemeinsam gestalten?

Eine nachhaltige Entwicklung kann nur gelingen, wenn das Wissen, der Wille und die Fähigkeit für zukunftsgerechte Lösungen, die natürliche Ressourcen schonen, das Klima und die Biodiversität schützen, die Natur und die Gewässer sauber halten, und die Menschenrechte achten, in unserer Gesellschaft weiter wachsen.

Hier sieht PAN Germany dringenden Handlungsbedarf und bietet mit der dreiteiligen Schulworkshop-Reihe „Bildung für eine zukunftsgerechte Landwirtschaft, Ernährung & Lebensweise“ einen konkreten Beitrag für Bildung für nachhaltige Entwicklung im außerschulischen Bildungsbereich.

Unser Workshopangebot:

  • 3 Themen-Workshops
  • Moderation, Material und Methoden für jeweils 90 Minuten
  • Termine in Rücksprache nach Verfügbarkeit
  • Kostenfrei für Hamburger Schulen

Mehr Informationen unter dem Thema Bildung / Schulworkshops

 




Mittagstalk Biozide: Umweltschadstoffe aus Baumaterialien – Aufzeichnung und Dokumentation

Am 31. März 2022 lud PAN Germany zum virtuellen Mittagstalk zum Thema „Umweltschadstoffe aus Baumaterialien – Ein vermeidbares Problem!“ ein.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist jetzt online verfügbar (Video).
Die beiden Fachvorträge stehen zusammengefasst in einer PDF-Datei zum Download bereit.

  • Freisetzung umweltrelevanter Stoffe aus Bauprodukten: Auswaschung durch Regen.
    Dr. Daniel Wicke, Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB)
  • Wie lassen sich Stoffeinträge von Gebäuden in die Umwelt vermeiden?
    Prof. Dr. Michael Burkhardt, Ostschweizer Fachhochschule (OST), Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik (UMTEC)

Zum Hintergrund:

Biozide kommen in Baumaterialien wie Fassadenfarben, Außenputze oder Dachbahnen zum Einsatz. Sie dienen dem Materialschutz und sollen den Bewuchs unerwünschter Algen und Pilze verhindern. Pestizide sollen die Durchwurzelung von Dichtungsbahnen hemmen. Neben diesen gewünschten Wirkungen haben Biozide und andere Schadstoffe aus Baumaterialien für die Umwelt problematische Auswirkungen.

Verantwortliche bei der Stadtplanung, Expert*innen beim kommunalen Bauen & Sanieren, Architekten, private „Häuslebauer“ und Interessierte, die Schadstoffe beim Bauen vermeiden möchten, erfuhren in dem einstündigen Mittagstalk mehr darüber, welche Schadstoffe aus Gebäuden in Böden und Gewässer freigesetzt werden und wie ein schadstoffarmes Bauen funktionieren kann.

Aus erster Hand wurden die Ergebnisse einer aktuell abgeschlossenen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes von beteiligten Wissenschaftlern präsentiert.
Dr. Daniel Wicke vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin erläuterte die Befunde aus zwei Berliner Neubaugebieten, die zum Teil erhebliche Schadstoffeinträge in die Umwelt über den Regenwasserabfluss von Fassaden und Dächern belegen.
Prof. Dr. Michael Burkhardt vom Institut für Umwelt und Verfahrenstechnik in der Schweiz gab praktische Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen die Schadstofffreisetzung minimiert werden kann.

Fazit der Studie: Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Umwelteintrag der Schadstoffe um mehr als 90 Prozent reduziert werden könnte. Die zentrale Empfehlung aus dem Mittagstalk ist daher, die Umweltbelange bereits in einer frühen Phase der Bauplanung zu berücksichtigen und biozidfreie und schadstoffarme Baumaterialien zu bevorzugen.

 




„Blauer Engel“ für biozidfreie Antifoulings

Das neue Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Antifoulings sendet ein klares Signal an Verbraucher*innen, bei der Pflege ihrer Sportboote umweltverträgliche Produkte zu wählen und einzusetzen.

Es ist immer noch die Regel, dass Bootseigner im Frühjahr die Beschichtungen ihrer Bootsrümpfe mit biozidhaltigen Antifoulinganstrichen erneuern, um dem Bewuchs mit Wasserorganismen wie Algen, Seepocken oder Muscheln in der Saison vorzubeugen. Das Problem: Die Anstriche enthalten giftige Biozide. Damit sie wirken können, werden die giftigen Biozidwirkstoffe kontinuierlich aus den Farben freigesetzt, also bioverfügbar gemacht. Die Konsequenz ist eine ständige Gewässerbelastung, durch die auch Wasserlebewesen Schaden nehmen können. Da die Wirkstoffe sich schnell in die Gewässer „auswaschen“, wird im darauffolgenden oder spätestens übernächstem Jahr wieder nachgestrichen und so gelangen die Chemikalien erneut in die Gewässer.

Seit langem weist PAN Germany auf diese Problematik der beabsichtigten und zumeist vermeidbaren Gewässerverschmutzung hin (s. Informationen unter „Antifoulings“). Viele Expert*innen sind der Auffassung, dass in den meisten Gewässern biozidhaltige Beschichtungen bzw. Anstriche gar nicht notwendig sind und umweltschonendere Alternativen ihren Zweck erfüllen. In zahlreichen Gesprächen mit Sportbootseignern und den Verbänden zeigte sich allerdings immer wieder eine große Skepsis gegenüber biozidfreien Bewuchsschutz-Alternativen. Als häufigster Grund wurde die unklare Wirksamkeit der nicht-chemischen Verfahren genannt.

Dieses Argument ist hoffentlich bald keins mehr. Denn Anfang Dezember 2021 hat die Jury für Umweltzeichen die Einführung eines Umweltsiegels für Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme (DE-UZ 221) beschlossen, wie das Umweltbundesamt am 21. März 2022 in einer Mitteilung bekannt gab. Entscheidend ist dabei, dass zur Vergabe des „Blauen Engels“ die so gekennzeichneten Produkte nicht nur schadstoffarm und umweltverträglich sein müssen, sondern auch nachweislich vor Bewuchs schützen müssen.

PAN Germany hatte sich bei den Fachgesprächen zur Ausarbeitung der Vergabekriterien eingebracht und begrüßt ausdrücklich das neue Umweltzeichen. Mit dessen Einführung stehen für Verbraucher*innen hoffentlich bald umweltschonende Bewuchsschutzverfahren zur Verfügung, die als solche klar zu erkennen und deren wirksamer Schutz, aber auch deren bessere Umweltverträglichkeit zertifiziert sind. Mögliche Verfahren reichen von reinigungsfähige Hartbeschichtungen und mobilen oder stationären Reinigungsanlagen bis hin zu Unterwasserplanen und Boothebeanlagen.

Die Vergabekriterien und die Antragformulare für die Erteilung des DE-UZ 221 sind nun auf der Blaue Engel Website zu finden. Anträge können über die Online-Beantragung eingereicht werden.

Eine englische Fassung der Dokumente wird voraussichtlich Anfang April bereitgestellt.




Veranstaltungsreihe: Chemiepolitische Mittagstalks 2022

Chemiepolitische Mittagstalks  –
jeweils Mittwoch von 12:30 – 13:15 Uhr am:
23. März / 30. März / 13. April / 27. April / 04. Mai

Niemand kennt die genaue Anzahl von chemischen Substanzen, die im Umlauf sind. Die Schätzungen gehen hoch auf bis zu 350.000 Substanzen. Zeitgleich wird aber prognostiziert, dass die chemische Industrie bis 2030 ihren Umsatz global verdoppeln wird. Die Verschmutzung und Belastung der Welt mit toxischen Stoffen wie Industriechemikalien, Pestiziden, Bioziden, Arzneimitteln und auch Plastik nimmt also weiter zu. Damit ist die Verschmutzung der Erde die dritte große Umweltkrise unserer Zeit, neben der Biodiversitäts- und Klimakrise.
Erstmals findet sich in einem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein Kapitel Chemikalienpolitik, um auf nationaler Ebene auf diese Umweltkrise zu reagieren. Zeitgleich trägt die Bundesregierung u.a. durch ihre Präsidentschaft im Strategic Approach to International Chemicals Management (SAICM) auch global eine große Verantwortung.

Der BUND, das Forum Umwelt & Entwicklung, HEJSupport, WECF und PAN Germany engagieren sich gemeinsam für einen zukünftig besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Chemikalienbelastungen. Als Organisationen der Zivilgesellschaft bringen wir Verbesserungsvorschläge für das Chemikalienmanagement ein, stellen Informationen bereit und verhelfen dem Thema Chemikalien zu mehr Aufmerksamkeit. Trotz guter Ansatzpunkte ist vieles im Koalitionsvertrag aus unserer Sicht unkonkret. Wir appellieren für eine zügige und ambitionierte Umsetzung thematisierter Probleme.

Einige der zentralen Fragestellungen, die im Koalitionsvertrag aufgeworfen werden, werden wir in der Neuauflage der chemiepolitischen Mittagstalks beleuchten und diskutieren.
In jeweils 45 Minuten werden die Expert:innen Probleme analysieren und Lösungswege aufzeigen – hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Hier finden Sie das ausführliche Programm und die Anmeldung. Es besteht die Möglichkeit, an einzelnen Terminen teilzunehmen.

  • Talk 1 // Mittwoch, den 23. März // 12:30 bis 13:15 Uhr
    Globale Verantwortung – wie steht es um das Chemikalienmanagement in Deutschland?
  • Talk 2 // Mittwoch, den 30. März // 12:30 bis 13:15 Uhr
    Let´s talk chemicals: Hormonschädliche Stoffe – Auf dem Weg zu einem EDC-Aktionsplan
  • Talk 3 // Mittwoch, den 13. April // 12:30 bis 13:15 Uhr
    Quo Vadis Pestizidpolitik? – Was sind die notwendigen Schritte auf Bundes- und EU-Ebene zur Reduktion?
  • Talk 4 // Mittwoch, den 27. April // 12:30 bis 13:15 Uhr
    Let´s talk chemicals: Ewigkeitschemikalien – Wege raus aus der ewigen Belastung
  • Talk 5 // Mittwoch, den 4. Mai // 12:30 bis 13:15 Uhr
    Zwei Seiten einer Medaille – Chemikalien in Plastik. In Kooperation mit dem Bündnis Wege aus der Plastikkrise