Audiofeature: Wolken über Wuppertal – eine Reise durch den internationalen Pestizid-Dschungel

Wolken über Wuppertal“ ein Audiofeature der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und PAN Germany zum Thema Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden und Pestizidwirkstoffen.

Die beiden deutschen Agrarchemiegiganten Bayer und BASF stecken tief im internationalen Geschäft mit hochgefährlichen Pestiziden und Pestizidwirkstoffen. Dabei ermöglichen Doppelstandards den Konzernen die Vermarktung ihrer Pestizide und Wirkstoffe im globalen Süden, auch wenn diese in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt oder verboten sind. Glufosinat, Spirodiclofen und (Beta-)Cyfluthrin – hinter komplizierten Namen verbergen sich konkrete Gefahren für die ländliche Bevölkerung.

Das Audiofeature (Audiofeature in English version) führt auf eine Reise durch den Pestizid-Dschungel und stellt immer wieder die Frage nach der Verantwortung für das globale Problem der Pestizid-Vergiftungen. Durch eindrückliche Beiträge von Aktivist*innen aus Südafrika und Mexiko werden zudem die verheerenden Auswirkungen in beiden Ländern greifbar.

Das Audiofeature basiert auf den Studien „Giftige Exporte“ (2019), „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF“ (2020) und „Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ (2021).

Produziert wurde das Audiofeature von Studio Lärm mit Colette Solomon (Women on Farms, Südafrika), Jan Urhahn (Rosa-Luxemburg-Stiftung, Deutschland), Peter Clausing (PAN Germany), Simphiwe Data (Khanyisa, Südafrika), Ermilio Alonso und Leydy Pech (beide sind Mitglieder im Kollektiv der Maya-Gemeinden in Hopelchén auf der Halbinsel Yucatan in Mexiko) sowie Neky (nicht ihr richtiger Name, Mexiko) und Wiebke Beushausen (INKOTA-netzwerk, Deutschland).




Gemeinsame Pressemitteilung von INKOTA-netzwerk, Rosa-Luxemburg-Stiftung und PAN Germany: Gesundheitsschäden als Exportmodell

Trotz EU-Verbot und Selbstverpflichtungen profitieren Bayer und BASF vom Handel mit hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen.
Das belegt eine Studie, die die Rosa-Luxemburg-Stiftung, INKOTA und PAN Germany anlässlich der Bayer-Hauptversammlung veröffentlichen. Die Herausgeber fordern die Bundesregierung auf, den Export von solchen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland zu verbieten, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten sind und sich für einen EU-weiten Exportstopp einzusetzen.




Studie: Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF

Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen

Die beiden deutschen Agrarchemiekonzerne entwickeln und vermarkten hochgefährliche Pestizidwirkstoffe, die die Gesundheit von Landarbeiter*innen, Bauern und Bäuerinnen in Brasilien, Mexiko und Südafrika schädigen.

In ihrer Studie zeigen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das INKOTA-netzwerk und PAN Germany, dass Bayer und BASF für die Vermarktung und teils Entwicklung von mindestens 33 Pestizidwirkstoffen verantwortlich sind, die eine akute Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Viele dieser Wirkstoffe sind bereits bei geringer Dosierung tödlich, andere gelten als wahrscheinlich krebserregend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch. In Brasilien, Mexiko und Südafrika lassen sich mindestens acht dieser Wirkstoffe in den Pestizidportfolios der beiden Unternehmen nachweisen. Darunter Glufosinat und Spirodiclofen.

In Südafrika vertreiben die beiden deutschen Agrarchemieunternehmen insgesamt sechs Wirkstoffe in eigenen Pestizidprodukten, deren Einsatz in der EU auf Grund der Gesundheitsgefahren verboten ist. In Brasilien und Mexiko sind es jeweils sieben beziehungsweise fünf Wirkstoffe in eigenen Pestiziden. Den Preis dafür bezahlen Bauern und Bäuerinnen sowie Landarbeiter*innen im globalen Süden mit ihrer Gesundheit. Auf Weinfarmen in der Provinz Westkap in Südafrika kommt unter anderem das Insektizid Tempo SC von Bayer in großem Stil zum Einsatz. Es enthält den hochgiftigen Wirkstoff (Beta-)Cyfluthrin, der schon in einer geringen Dosierung tödlich ist. Auf einigen Farmen werden Landarbeiter*innen selbst dann in die Weinberge geschickt, wenn gleichzeitig hochgefährliche Pestizide gesprüht werden.

Obwohl sich Bayer 2013 öffentlich verpflichtet hatte, keine Wirkstoffe von hoher akuter Giftigkeit (WHO-Kategorien 1A/1B) mehr zu vermarkten, geschieht dies weiterhin: Unter anderem liefert Bayer den Wirkstoff Fenamiphos nach Brasilien, der dort von einem anderen Unternehmen verarbeitet und als NEMACUR vermarktet wird. Trotz der großen Intransparenz auf dem internationalen Pestizidmarkt gelang es den Autor*innen der Studie, am Beispiel von Fenamiphos den verdeckten Handel mit diesem hochgefährlichen Bayer-Wirkstoff nachzuweisen. Obwohl Bayer selbst keine Pestizide mit dem Wirkstoff vertreibt, gelangt der ursprüngliche Bayer-Wirkstoff Fenamiphos über die Pestizidprodukte anderer Hersteller in Brasilien auf den Markt.

Um die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestizidwirkstoffen zu beenden braucht es unter anderem einen Exportstopp von hochgefährlichen Wirkstoffen aus Deutschland und der EU.

Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF“ ist eine gemeinsame Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, des INKOTA-netzwerk und von PAN Germany. 

 




Absolut tödlich – Wie Syngenta das hochgiftige Paraquat am Markt hält

Das von Syngenta vermarktete hochgefährliche Herbizid Paraquat ist eines der ältesten und giftigsten Pestizide der Welt. Da schon ein kleiner Schluck reicht, wird Paraquat-Produkten ein Brechmittel zugesetzt. Die Schweizer NGO Public Eye und Unearthed, die Investigativabteilung von Greenpeace in Großbritannien, haben nach Sichtung interner Dokumente und Korrespondenz Brisantes aufgedeckt. Demnach wissen Syngenta und seine Vorgängerunternehmen seit Jahrzehnten, dass das Brechmittel, das dem Paraquat-haltigen Produkt Gramoxone zugesetzt wird, Todesfälle durch Vergiftungen nicht verhindern kann.

Besonders problematisch ist auch, dass dem Bericht zufolge, die FAO 2003 das Syngenta Brechmittel PP796 in ihre Spezifikation als «einzige Substanz» aufgenommen hat, welche die Anforderungen an ein Brechmittel für Paraquat erfüllt. Die Spezifikation legt die gleiche unwirksame Konzentration an Brechmittel fest, die seit Ende der 1970er Jahre Jahre in Gramoxone enthalten ist. Derzeit überprüft die FAO diese Entscheidung.

Seit seiner Markteinführung 1962 sind Zehntausende Menschen an Paraquat-Vergiftungen gestorben. Zu tödlichen Paraquat-Vergiftungen kam es in Ländern aller Weltregionen – von den USA, über Brasilien bis nach Malaysia, Indien und Südafrika. Für PAN steht fest: Nur ein weltweites Verbot von Paraquat kann Menschen vor tödlichen Paraquatvergiftunen sicher schützen.

In 48 Ländern ist Paraquat heute verboten, so auch in der Schweiz, Sitz von Syngenta und in England, wo trotz des Verbots von Paraquat im eigenen Land nach wie vor Zehntausend Tonnen Paraquat hergestellt und von dort exportiert werden.

Paraquat wurde 1962 vom der britische Firma Imperial Chemical Industries (ICI) unter dem Produktnahmen Gramoxone auf den Markt gebracht. 2000 hat Syngenta das Pestizidgeschäft von ICI übernommen.

Lesen Sie mehr hierüber bei Puclic Eye „Wie Syngenta jahrzehntelang Warnungen ignorierte, um sein hochgiftiges Pestizid im Markt zu halten“




Keine Ausreden mehr: Globales Netzwerk fordert Ausstieg aus hochgefährlichen Pestiziden bis 2030

19. März 2021 – Mit der heutigen Veröffentlichung zweier relevanter Leitdokumente unterstreicht das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) die dringende Notwendigkeit, die Nutzung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) bis 2030 schrittweise zu stoppen.

Die neuen Dokumente – die aktualisierte PAN International List of Highly Hazardous Pesticides und die aktualisierte Consolidated List of Banned Pesticides zeigen eine alarmierende Anzahl hochgefährlicher Pestizide, die immer noch im Einsatz sind und sie belegen die sehr ungleiche Regulierung gefährlicher Pestizide rund um den Globus. Die Dokumente machen aber auch Hoffnung, denn sie verdeutlichen, dass viele Länder bereits auf eine Vielzahl von HHPs verzichten und dass ein globaler Ausstieg aus der Verwendung von HHPs in der Landwirtschaft und ihr Ersatz durch sicherere nicht-chemische Alternativen und Agrarökologie möglich sind.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Listen trägt zu mehr Transparenz und Wissen über hochgefährliche Pestizide (HHPs) bei. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der neusten Pestizid-Vergiftungszahlen von 385 Millionen Menschen weltweit, vor dem Hintergrund der Sorge um die Einflussnahme der chemischen Industrie auf relevante Organisationen und der gängigen menschenrechtsschädigenden Praxis wohlhabender Staaten wie Deutschland, im eigenen Land verbotene gefährliche Pestizide in Drittländer zu exportieren, von besonderem Wert.

„Es ist seit langem von internationalen Institutionen wie UNEP, FAO und SAICM anerkannt, dass globale Maßnahmen erforderlich sind, um die durch HHPs verursachten Gesundheits- und Umweltprobleme zu bekämpfen. Dennoch zeigen unsere Listen, dass viele HHPs noch in keinem Land verboten sind. Wir brauchen den notwendigen politischen Willen, eine klare Ausstiegsstrategie umzusetzen mit dem Ziel, HHPs in der Landwirtschaft bis 2030 zu verbieten“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

„Beide Listen bieten eine Grundlage für politisches Handeln. Die HHP-Liste hilft, HHPs zu identifizieren und die Prioritätensetzung beim Ersatz von Pestiziden durch nicht-chemische Alternativen zu erleichtern. Und die Liste der verbotenen Pestizide zeigt deutlich, dass ein Verbot solcher Pestizide, die für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt gefährlich sind, die landwirtschaftliche Produktion nicht behindert“, sagt Meriel Watts von PAN Aotearoa Neuseeland.

Weitere Details und Statements entnehmen Sie bitte der PAN International Pressemitteilung vom 19 März 2021 (auf Englisch, Spanisch, Französisch).

Weitere Hintergrundinformationen und Beiträge zum Thema HHPs von PAN Germany.




PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide (HHPs)

PAN-Liste hochgefährlicher Pestizide – Version „März 2021“

Die überarbeitete Liste hochgefährlicher Pestizide listet 338 Wirkstoffe auf, die für die menschliche Gesundheit, für Tiere und für die Umwelt besonders gefährlich sind.
Hierzu zählen Pestizide, die beispielsweise als krebserregend, fortpflanzungsschädigend, erbgutverändernd, ozonschädlich oder hoch bienengefährlich eingestuft sind.




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.




Kurzinformation zu HHPs und Doppelstandards im Pestizidhandel

Die Kurzinformation informiert auf einen Blick darüber, was hochgefährliche Pestizide (HHPs) sind und warum sie weltweit ein Problem darstellen. Zudem wird die Problematik existierender Doppelstandards im Pestizidhandel dargestellt, die es erlauben, dass in der EU verbotene Pestizide exportiert werden dürfen und es werden Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot dieser Handelspraxis formuliert.




Flyer: Giftexporte stoppen – Gegen Doppelstandards im Pestizidhandel

Mit unserer Kampagne „Giftexporte stoppen“ fordern wir ein gesetzliches Exportverbot für Pestizide, die aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsgründen in der EU keine Genehmigung haben bzw. ausdrücklich verboten sind. Im Appell-Flyer finden sich alle relevanten Informationen hierzu. Der Flyer kann auch gerne bei PAN Germany per Email an info@pan-germany.org bestellt werden.